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BUNDESTAG/9740: Heute im Bundestag Nr. 433 - 27.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 433
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 27. April 2020, Redaktionsschluss: 14.30 Uhr

1. 57 Beteiligungen von BlackRock
2. Mehr Beschäftigte im Finanzministerium
3. Keine Mehrkosten durch Pfandflaschen
4. Keine neue Bundes-Wohnungsgesellschaft
5. Keine Statistik zu Havariefällen in Zoos
6. Nachbesserungen beim Tierschutz
7. Internethandel mit Lebensmitteln


1. 57 Beteiligungen von BlackRock

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der amerikanische Vermögensverwalter BlackRock ist an insgesamt 57 namhaften deutschen Aktiengesellschaften beteiligt. Eine detaillierte Liste dieser Beteiligungen enthält die Antwort der Bundesregierung (19/18436) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17535). Daraus ergibt sich, dass besonders hohe Beteiligungen von BlackRock an deutschen Wohnungsbaugesellschaften bestehen. So hält der amerikanische Vermögensverwalter an der Deutsche Wohnen 10,58 Prozent, an der LEG Immobilien 7,7 Prozent, an Vonovia 7,62 Prozent und an der TAG Immobilien 6,26 Prozent.

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, haben seit Ende 2018 sieben Gespräche von Vertretern der Bundesregierung mit Vertretern von BlackRock stattgefunden. Genannt wird auch ein Telefonat von Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 6. Februar 2020 mit Laurence D. Fink von BlackRock. Thema des Gesprächs waren nach Angaben der Bundesregierung "Aktuelle Finanzmarktfragen".

Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 19/7190.

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2. Mehr Beschäftigte im Finanzministerium

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Zahl der Beschäftigten im Bundesministerium der Finanzen ist seit dem Beginn der 19. Wahlperiode um 13 Prozent gestiegen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (19/18428) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17707) hervorgeht, waren zu Beginn der 19. Wahlperiode 1.638 Beschäftigte im Finanzministerium tätig. Derzeit sind es 1.882.

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3. Keine Mehrkosten durch Pfandflaschen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung geht nicht davon aus, das durch eine andere bilanzielle Behandlung von Pfandflaschen in Brauereien Mehrkosten innerhalb des Pfandkreislaufs für die Brauereibranche entstehen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/18439) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17902) mit, die sich nach den Auswirkungen der aufgrund einer Rechtsänderung erforderlichen Auflösung der von den Brauereien gebildeten Rückstellungen für Norm-Pfandflaschen erkundigt hatte.

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4. Keine neue Bundes-Wohnungsgesellschaft

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im Bundesministerium der Finanzen gibt es keine Überlegungen, eine bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Auch die Aufgaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sollen nicht ausgeweitet werden, um auch Wohnungen außerhalb der Wohnungsfürsorge für Staatsbedienstete zu errichten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18429) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17915) mit.

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5. Keine Statistik zu Havariefällen in Zoos

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Havariefälle ausgelöst durch Feuer, Sturm, Wasser oder Stromausfall in Tierhaltungen wie etwa Zoos, Tierparks, Zirkussen, Ställen oder privaten Tierhaltungen werden nicht erfasst. Es existiere keine amtliche Statistik zu getöteten oder verletzten Tieren bei Havariefällen, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18456) auf eine Kleine Anfrage (19/17921) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anlässlich eines Brandes im Affenhaus des Krefelder Zoos in der Silvesternacht 2019. Entsprechende Informationen würden deshalb nicht vorliegen.

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6. Nachbesserungen beim Tierschutz

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Europäische Kommission hat am 10. März 2020 Referentenentwürfe für eine Änderung des Tierschutzgesetzes, der Tierschutz-Versuchstierverordnung und der Versuchstiermeldeverordnung erhalten. Damit sei auf ein im Juli 2018 durch die EU-Kommission gegen Deutschland initiiertes Vertragsverletzungsverfahren wegen offener Fragen zur Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie reagiert worden, heißt es in einer Antwort (19/18520) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17967) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die EU-Versuchstierrichtlinie wurde im Jahr 2013 durch Änderung des Tierschutzgesetzes und durch Erlass der Tierschutz-Versuchstierverordnung in nationales Recht umgesetzt. Eine nicht anlassbezogene Prüfung seitens der EU-Kommission habe ein Jahr später zu einem Vertragsverletzungsverfahren geführt. Zuletzt habe die Europäische Kommission eine begründete Stellungnahme mit Schreiben vom 26. Juli 2019 an die Bundesregierung übersandt, auf welche mit Mitteilung vom 25. September 2019 fristgerecht geantwortet worden sei.

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7. Internethandel mit Lebensmitteln

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant im Bereich des Internethandels mit einer Anpassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften einen neuen Paragraf 43a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) einzuführen, der eine Befugnis für die Landesbehörden zur verdeckten Probenahme vorsieht. Das kündigt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18454) auf eine Kleine Anfrage (19/17980) der AfD-Fraktion an. Weiter heißt es, dass zur Gewährleistung einer rechtssicheren Handhabung seitens der zuständigen Behörden Paragraf 43a LFGB (neu) der Durchführung des Artikels 36 der Verordnung (EU) 2017/626 dienen soll. Dieser Artikel sehe vor, dass im Fall von Tieren oder Waren, die durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken angeboten werden, Proben amtlich genommen werden dürfen, ohne dass sich die Behörde zu erkennen geben muss. Zudem soll es der Behörde ermöglicht werden, gegenüber dem Onlinehändler den Kaufpreis sowie angefallene Versandkosten zu verlangen. Dadurch sollen Onlinehändler gleichgestellt werden mit konventionellen Unternehmen, die nach Paragraf 43 Absatz 4 LFGB für Proben keine Entschädigung erhalten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 433 - 27. April 2020 - 14.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2020

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