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BUNDESTAG/9749: Heute im Bundestag Nr. 442 - 30.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 442
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 30. April 2020, Redaktionsschluss: 10.25 Uhr

1. BaFin führt 568 Bußgeldverfahren
2. Keine Daten zur Steuerverteilung
3. Ressortabstimmung zu ATAD läuft noch
4. Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges
5. Keine Steuer auf Hinterlegungsscheine
6. Rundnote an internationale Organisationen
7. Keine Angaben zu anonymen Hinweisen
8. Von Finanzkrise schnell wieder erholt


1. BaFin führt 568 Bußgeldverfahren

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 28. Februar 2020 insgesamt 568 Bußgeldverfahren geführt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18449) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17885) mit. Darin heißt es weiter, dass im Jahr 2019 Geldbußen in einer Höhe von insgesamt rund 9,7 Millionen Euro verhängt worden seien. Die niedrigste Geldbuße habe 250 Euro betragen, die höchste 800.000 Euro, berichtet die Bundesregierung.

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2. Keine Daten zur Steuerverteilung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Verteilung der Steuer- und Abgabenbelastungen nach dem Bruttoeinkommen der unbeschränkt Steuerpflichtigen vor. Dies erklärt sie in der Antwort (19/18532) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18022), die sich nach Steuerbelastung und Abgabenbelastung in der Einkommensverteilung erkundigt hatte.

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3. Ressortabstimmung zu ATAD läuft noch

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Ressortabstimmung und die Meinungsbildung der Bundesregierung über die im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum ATAD-Umsetzungsgesetz enthaltenen Änderungen im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung sind noch nicht abgeschlossen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18531) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18066). In der Antwort heißt es weiter, die Hinzurechnungsbesteuerung für Zwischengesellschaften, die Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter erzielen würden, solle der Verhinderung von Steuersparmodellen dienen.

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4. Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Ein generelles Reverse-Charge-Verfahren kann nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich ein wirksames Mittel zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges in der EU sein. Dies teilt sie in einer Antwort (19/18448) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17941) mit. In der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage wird das Reverse-Charge-Verfahren als ein Lösungsansatz bezeichnet, bei dem die Steuerschuldnerschaft umgedreht werde. Das bedeute, nicht der Erbringer einer Leistung, sondern ihr Empfänger müsse die Umsatzsteuer abführen.

Nach Angaben der Bundesregierung liegt das Recht, die Initiative für eine Änderung des geltenden Rechtsrahmens der Mehrwertsteuer zu ergreifen, allein bei der Europäischen Kommission. Sollte die Europäische Kommission in Zukunft von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen, werde die Bundesregierung die entsprechenden Vorschläge prüfen heißt es in der Antwort weiter.

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5. Keine Steuer auf Hinterlegungsscheine

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Sogenannte Hinterlegungsscheine (Depositary Receipts) sollen nicht in den Anwendungsbereich einer europäischen Richtlinie zur Finanztransaktionssteuer fallen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18535) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17553). Die Fraktion beschreibt Depositary Receipts als Eigentumsrecht an den der Finanztransaktionssteuer unterliegenden Aktien.

Nach Angaben der Bundesregierung verhandeln derzeit zehn Mitgliedstaaten im Rahmen der europäischen Verstärkten Zusammenarbeit über die Einführung der Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene. Der Richtlinienentwurf solle den Kern einer harmonisierten Finanztransaktionssteuer darstellen und es den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglichen, darüber hinaus national auch weitere Finanzinstrumente der Besteuerung zu unterwerfen. In der Vorbemerkung zu den Antworten erklärt die Bundesregierung, eine breit angelegte Finanztransaktionssteuer - also auch die Besteuerung von Derivaten, Optionsscheinen und des Hochfrequenzhandels - sei aber bisher weder auf Ebene der G20, noch auf EU-Ebene noch unter den Staaten der Verstärkten Zusammenarbeit konsensfähig.

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6. Rundnote an internationale Organisationen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Rundnote vor, mit der alle internationalen Organisationen in Deutschland an die Einhaltung der sich aus den jeweiligen Sitzabkommen resultierenden Verpflichtungen zur jährlichen Vorlage vollständiger Personallisten erinnert werden sollen. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/18632) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18073). Darin heißt es weiter, dass eine von der Europäischen Zentralbank (EZB) übermittelte Namensliste 2.974 Namen enthalte. Die Liste der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA habe 112 Namen enthalten.

Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um die Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/17248.

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7. Keine Angaben zu anonymen Hinweisen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will nicht mitteilen, unter welchen genauen Umständen die Hinweisstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anonyme Unterlagen über angebliche Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Finanzkonzern W. AG erhalten hat. Solche Fragen könnten aus Gründen des Hinweisgeberschutzes es nicht beantwortet werden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/18422) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17594). Es sei nicht auszuschließen, dass solche Angaben Rückschlüsse auf die Identität eines Hinweisgeber zulassen würden. Über die Stichhaltigkeit der gegebenen Hinweise könne nach jetzigem Stand noch keine Aussage getroffen werden.

Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9202.

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8. Von Finanzkrise schnell wieder erholt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Seit der Gründung ist beim Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) ein Fehlbetrag in Höhe von 22,6 Milliarden Euro aufgelaufen. Davon müsse der von den Bundesländern zu tragende Anteil von bis zu 7,7 Milliarden Euro abgezogen werden, berichtet die Bundesregierung in der Antwort (19/18534) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17647), die ist sich nach aktuellen Daten zu den Kosten der Bankenrettung in Deutschland erkundigt hatte. Außerdem erwähnt die Bundesregierung den Fehlbetrag aus den vor Errichtung des FMS getätigten Stützungsmaßnahmen der IKB Deutsche Industriebank AG in Höhe von 9,3 Milliarde Euro. Deutschland habe sich im internationalen Vergleich von der zurückliegenden Finanzkrise relativ schnell erholt und sei zu einem stabilen Wirtschaftswachstum zurückgekehrt, erklärt die Regierung in der Antwort weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 442 - 30. April 2020 - 10.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2020

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