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BUNDESTAG/9753: Heute im Bundestag Nr. 446 - 30.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 446
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 30. April 2020, Redaktionsschluss: 12.39 Uhr

1. Ersatzneubau der Grenzbrücke Küstrin
2. Geringe Verspätungen im Luftverkehr
3. Frequenzzuteilung im 450-MHz-Band
4. AfD erkundigt sich nach Satelliteninternet
5. AfD fragt nach Ortsumgehung Aken/Elbe
6. Erweiterte Abgasuntersuchung


1. Ersatzneubau der Grenzbrücke Küstrin

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/18788) vorgelegt, um die Zustimmung des Bundestages zu dem am 27. September 2019 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Ersatzneubau der Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz - Küstrin (Kostrzyn nad Odra) einzuholen. Die bestehende Grenzbrücke muss laut Bundesregierung aufgrund eingeschränkter Tragfähigkeit und erheblicher Baumängel durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt werden. "Hierzu bedurfte es eines Regierungsabkommens zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen, das die grundsätzlichen Regelungen hinsichtlich der Erneuerung und der Erhaltung der Grenzbrücke enthält", heißt es in dem Entwurf.

In dem Abkommen ist unter anderem geregelt, dass jede Vertragspartei die fristgerechte Bereitstellung der im Hoheitsgebiet ihres Staates liegenden Grundstücke, die für die Durchführung des Vorhabens dauernd oder zeitweilig erforderlich sind, sicherstellt. Nach dem Abkommen übernimmt die Republik Polen die Planung und Bauausführung der Grenzbrücke. "Jede Vertragspartei trägt die Kosten für den Grunderwerb im Hoheitsgebiet ihres jeweiligen Staates, den Bau der Grenzbrücke und den Rückbau der bestehenden Straßenbrücke für die Teile der Brücken, die sich im Hoheitsgebiet ihres Staates befinden", heißt es in dem Gesetzentwurf. Maßgeblich dabei sei der Verlauf der Staatsgrenze, der im Grenzurkundenwerk festgelegt wurde. Der deutsche Kostenanteil für die Erneuerung der Grenzbrücke wird nach vorläufiger Schätzung rund drei Millionen Euro betragen und im Bundesfernstraßenhaushalt erbracht werden, schreibt die Regierung.

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2. Geringe Verspätungen im Luftverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die von der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) gemessene Verspätungssituation hat laut Antwort der Bundesregierung (19/18595) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17908) für Flüge im deutschen Luftraum im Jahr 2019 bei 1,59 Minuten pro Flug gelegen. Für im Jahr 2019 von deutschen Flughäfen gestartete oder an deutschen Flughäfen gelandete Flüge habe die durchschnittliche Verspätung 2,92 Minuten pro Flug betragen - für durchgeführte Inlandsflüge 1,85 Minuten pro Flug, heißt es in der Antwort.

Zur Beantwortung der Frage nach den Hauptgründen für Verspätungen im Luftverkehr verweist die Bundesregierung darauf, dass der deutsche Luftraum mit 24 internationalen und zahlreichen regionalen Flughäfen zu den komplexesten in Europa gehöre. Im Jahr 2018 seien Streiks von Piloten und Fluglotsen im europäischen Ausland erschwerend hinzugekommen - ebenso wie extreme Wetterlagen mit zahlreichen Gewittern. Auch die Übernahme vieler Air Berlin-Verbindungen habe bei einigen Luftfahrtunternehmen zu Problemen geführt, heißt es. Daneben habe es Kapazitätsengpässe am Boden und in der Luft gegeben. Ebenso hätten betriebliche Gründe wie beispielsweise fehlende Reserveflugzeuge der Fluggesellschaften und unzureichende Abfertigungskapazitäten bei den Flughafenbetreibern zur Verspätungssituation beigetragen, teilt die Regierung mit.

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3. Frequenzzuteilung im 450-MHz-Band

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zuständig für das Verfahren zur Bereitstellung von Frequenznutzungsrechten ist laut Bundesregierung die Bundesnetzagentur. Diese strebe an, die nötigen Schritte zur Bereitstellung der Ende 2020 auslaufenden Frequenzzuteilungen im 450-MHz-Band noch in diesem Jahr abzuschließen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/18629) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17599). Die bisher letzten Verfahrensschritte (Konsultation von Eckpunkten und Bedarfsermittlung zu einer Bereitstellung für Anwendungen kritischer Infrastrukturen) seien vorbehaltlich einer noch ausstehenden Entscheidung der Bundesregierung über die künftige Nutzung des Frequenzbereichs eingeleitet worden, um das Verfahren rechtzeitig abschließen zu können, heißt es in der Antwort.

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4. AfD erkundigt sich nach Satelliteninternet

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Ob sich die Bundesregierung mit dem Thema "Satelliteninternet als Alternative für schnelles Internet" befasst, möchte die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/18766) wissen. Gefragt wird auch, welche Eigenschaften oder fehlenden Eigenschaften von Satelliteninternet aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Nutzung für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und der Bundeswehr sprechen.

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5. AfD fragt nach Ortsumgehung Aken/Elbe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/18740) das Projekt der Ortsumgehung Aken/Elbe (Sachsen- Anhalt) im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße B187a. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, warum das aus ihrer Sicht wichtige Projekt im Bundesverkehrswegeplan 2030 nur nachrangig im weiteren Bedarf aufgenommen wurde.

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6. Erweiterte Abgasuntersuchung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) "Reform der regelmäßigen Abgasuntersuchung (AU) von Kraftfahrzeugen" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18601). Mit der Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen solle sichergestellt werden, dass nur verkehrssichere und vorschriftsgemäße Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, schreiben die Abgeordneten darin. Mit der AU als Teil der HU werde zudem eine grundsätzliche Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt, die aber nicht die umfangreichen Untersuchungen der Konstruktion von Motor und Abgasreinigungsanlage sowie der Abgaswerte, wie sie im Typgenehmigungsverfahren durchgeführt werden, ersetzen, "sondern die grundsätzliche Funktionstüchtigkeit der Abgasreinigungsanlage bei jedem einzelnen Fahrzeug schnell und kostengünstig nachweisen soll". Dieser reduzierte Prüfumfang bedeute in der Folge allerdings, dass nicht alle abgasrelevanten Mängel während der AU erkannt werden können. Beispielsweise sehe die AU bislang kein Testverfahren vor, um erhöhte Stickoxidemissionen zu erkennen.

Die Fraktion möchte daher wissen, wann das Bundesverkehrsministerium gemäß der AU-Richtlinie das Messverfahren und die zulässigen Grenzwerte festlegen wird, damit die ab dem Jahr 2021 bei Dieselfahrzeugen verpflichtende Überprüfung der Partikelanzahl durchgeführt werden kann. Gefragt wird auch, aus welchen Gründen die Bundesregierung festgelegt hat, "dass die Überprüfung der Partikelanzahl nur für Autos mit Dieselmotor eingeführt wird, obwohl auch für Pkw mit Ottomotoren mit Direkteinspritzung ein Grenzwert für Partikelemissionen existiert".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 446 - 30. April 2020 - 12.39 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2020

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