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BUNDESTAG/9774: Heute im Bundestag Nr. 467 - 06.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 467
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. Mai 2020, Redaktionsschluss: 10.33 Uhr

1. Gültigkeit von Heilmittelverordnungen
2. Resonanz auf Teilhabechancengesetz
3. Erwerbstätige Leistungsbezieher
4. Reformen am Arbeitsschutzrecht
5. Verstoß gegen Verhaltensregeln
6. Bewachung eines Patienten


1. Gültigkeit von Heilmittelverordnungen

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, den Zeitraum der Gültigkeit für Heilmittelverordnungen zu verlängern. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, die dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "als Material" zu überweisen "soweit es darum geht, die Geltungsdauer von Heilmittelverordnungen zu erhöhen, um zusätzliche Arztbesuche in Folge eines Fristablaufs zu vermeiden" sowie das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen".

Der Petent hatte in seiner Eingabe die aktuellen Fristen, die zumeist bei 14 Tagen, bei einigen Verordnungen auch bei 28 Tagen liegen, als zu kurz kritisiert und eine Frist von drei Monaten gefordert. Ursache des Gültigkeitsverfalls der Verordnungen sei oft, dass Therapeuten oder Patienten verreist oder krank waren, heißt es in der Petition.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss, durch die Gültigkeitsregelung der Verordnungen nach Paragraf 15 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL) solle sichergestellt werden, "dass zeitnah mit der Behandlung begonnen wird". So habe der G-BA auf Grundlage von Paragraf 92 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in der HeilM-RL geregelt, dass mit der Heilmittelbehandlung spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellen der Verordnung begonnen werden soll, damit die Verordnung ihre Gültigkeit nicht verliert. Für die Podologie und Ernährungstherapie gelte eine Frist von 28 Tagen. Außerdem habe der Arzt die Möglichkeit, einen späteren Behandlungstermin auf der Verordnung kenntlich zu machen, "wenn aus medizinischer Sicht ein sofortiger Behandlungstermin nicht erforderlich ist". Der behandelnde Arzt könne jedoch nicht dazu verpflichtet werden.

Aus Sicht des BMG ist die Regelung über die Gültigkeitsdauer in der HeilM-RL sachgerecht und eine längere Gültigkeit der Verordnung nicht erforderlich, geht aus der Vorlage hervor. Im Übrigen bestehen nach Auffassung des Ministeriums ausreichende Möglichkeiten, um die Gültigkeit der Verordnung bei einem späteren Behandlungsbeginn oder einer längeren Unterbrechung - etwa bei Krankheit oder Urlaub - aufrechtzuerhalten. Soweit argumentiert werde, dass Patienten häufig mehrere Arztpraxen für Verordnungen von medizinischen Leistungen aufsuchen müssten, sei dem entgegenzuhalten, dass eine längere Gültigkeitsdauer der Verordnung von Heilmittel den Arztbesuch nicht entbehrlich machen würde. Zudem sei für die Verordnung von Heilmitteln nur ein Arztbesuch erforderlich.

Trotz dieser Einschätzung sieht der Petitionsausschuss Handlungsbedarf und plädiert für die Materialüberweisung "soweit es darum geht, die Geltungsdauer von Heilmittelverordnungen zu erhöhen, um zusätzliche Arztbesuche in Folge eines Fristablaufs zu vermeiden". Im Übrigen solle das Petitionsverfahren abgeschlossen werden, verlangen die Parlamentarier.

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2. Resonanz auf Teilhabechancengesetz

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die im Koalitionsvertrag genannte Zahl von "bis zu 150.000" Förderungen im Rahmen eines sozialen Arbeitsmarktes bezieht sich auf alle Bemühungen der Bundesregierung zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Dafür habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gesamtkonzept "MitArbeit" erarbeitet. Das Teilhabechancengesetz und der Soziale Arbeitsmarkt bildeten den Kern und seien dennoch nur ein Teil dessen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18854) auf eine Kleine Anfrage (19/17940) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont.

Sie führt ferner aus, dass das Teilhabechancengesetz in der Praxis sehr gut angenommen wurde. Mehr als 42.000 laufende Förderungen zum Jahresende 2019 würden für das erste Jahr der neuen Fördermöglichkeit einen durchschnittlichen Zuwachs von mehr als 3.500 Förderungen monatlich bedeuten. Darüber hinaus habe es im Jahr 2019 rund 39.000 Teilnehmende an Förderungen nach Paragraf 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Programm: Sozialer Arbeitsmarkt) gegeben, so die Bundesregierung.

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3. Erwerbstätige Leistungsbezieher

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im November 2019 haben von den rund 3,76 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 992.000 ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Damit waren 26,4 Prozent aller ELB erwerbstätig, wie die Bundesregierung in einer Antwort (19/18855) auf eine Kleine Anfrage (19/17819) der FDP-Fraktion mitteilt.

In der Antwort heißt es weiter, dass der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vorliegen, inwieweit ein Abgang aus dem SGB II-Leistungsbezug durch ein gestiegenes Erwerbseinkommen bedingt war. Eine bedarfsdeckende Integration liege vor, wenn ein ELB drei Monate nach einer Integration in Erwerbstätigkeit nicht mehr im Regelleistungsbezug SGB II sei. Nach Angaben der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit habe es im Jahr 2018 rund 501.000 bedarfsdeckende Integrationen von ELB gegeben, schreibt die Regierung.

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4. Reformen am Arbeitsschutzrecht

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) befasst sich derzeit damit, die von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten und von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) unterstützten Maßnahmen zur Verbesserung der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht umzusetzen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18811) auf eine Kleine Anfrage (19/17409) der Fraktion Die Linke.

Die ASMK hatte sich im November 2019 unter anderem auf folgende Punkte geeinigt: Weiterentwicklung qualitativer und quantitativer Standards in der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht; Fixierung einer Überwachungsquote im Arbeitsschutzgesetz; Etablierung einer länderbezogenen Zielquote von fünf Prozent (besichtigte Betriebe an allen Betrieben) für das Jahr 2026; Einrichtung eines gemeinsamen Betriebsstättenregisters in Form einer entsprechenden Datenbank- und Softwareinfrastruktur bis 2023 und einer Fachstelle "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" für den staatlichen Arbeitsschutz in Deutschland.

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5. Verstoß gegen Verhaltensregeln

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der CSU-Abgeordnete Max Straubinger hat gegen die Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages verstoßen. Wie aus einer Unterrichtung (19/17700) durch das Präsidium des Bundestages hervorgeht, zeigte Straubinger Einkünfte aus verschiedenen Tätigkeiten zu spät an, obwohl er mehrfach auf die Fristwahrung hingewiesen wurde.

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6. Bewachung eines Patienten

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Polizeieinsatz zur Bewachung eines Patienten an der Medizinischen Hochschule Hannover" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/18798). Wie die Fraktion darin ausführt, wurde der mutmaßlich montenegrinische Staatsbürger I. K. am 7. Februar 2020 nach Hannover eingeflogen, um wegen Ende Januar 2020 in Montenegro erlittener Schussverletzungen behandelt zu werden. I. K. werde verdächtigt, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, die in den Drogenhandel in Montenegro verwickelt ist. Dort werde seit längerem ein bewaffnet ausgetragener Konflikt zwischen kriminellen Gruppen um das Drogengeschäft beobachtet.

Weiter schreiben die Abgeordneten, dass die Polizei Hannover Presseberichten zufolge erst nach Mitteilung durch die Unfallchirurgie der Medizinischen Hochschule vom Eintreffen des Verletzten erfahren habe. Aufgrund der akuten Gefährdung von I. K. habe sie sich entschieden, das Krankenhaus mit massivem Polizeischutz zu versehen. Als daraufhin die Behandlung des Verletzten öffentlich bekannt geworden sei, sei am 21. März eine Ausreiseverfügung gegen I. K. ergangen.

Wissen will die Fraktion, wie die Gefährdung des I. K. durch Sicherheitsbehörden des Bundes zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens seiner Einreise bewertet wurde und welche Gefahr insoweit für ihn während seines Aufenthalts in Hannover bestand. Auch fragt sie nach dem derzeitigen Aufenthaltsstatus von I. K. und erkundigt sich unter anderem danach, ob die Ausreiseverfügung gegen ihn nach wie vor besteht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 467 - 6. Mai 2020 - 10.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2020

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