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BUNDESTAG/9789: Heute im Bundestag Nr. 482 - 07.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 482
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 7. Mai 2020, Redaktionsschluss: 14.40 Uhr

1. FDP für Überprüfung von Beschränkungen
2. Grüne wollen Tabaksteuer ausweiten
3. Statistikpflicht für Mittelständler
4. Keine Subventionen für Nachtzugverkehre
5. Fördergelder für rollende Landstraße


1. FDP für Überprüfung von Beschränkungen

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) "Rechtsstaat in der Corona-Krise verteidigen - Bürger- und Freiheitsrechte bewahren" lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/19009), der am Donnerstagabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, umgehend eine Generalrevision aller im Rahmen der Corona-Pandemie erlassenen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vorzunehmen. Freiheitsbeschränkungen, die sich aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht mehr rechtfertigen lassen, soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unverzüglich aufheben. Zugleich soll sie laut Vorlage darauf hinwirken, "dass die Länder die von ihnen verhängten Freiheitsbeschränkungen fortlaufend auf ihre Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit hin überprüfen".

Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, "bei der Entwicklung einer Contact-Tracing-App sowie weiterer digitaler Anwendungen Bürger- und Freiheitsrechte zu wahren und alle Anwendungen so datenschutzfreundlich wie möglich und grundrechtsschützend auszugestalten". Zudem dringt die Fraktion in der Vorlage unter anderem auf die Einsetzung einer "unabhängigen Freiheitskommission mit Experten aus den Bereichen Justiz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft", die "die freiheitseinschränkenden Maßnahmen und deren Lockerungen kritisch begleitet, Best-Practice-Beispiele sammelt und mit regelmäßigen Berichten wichtige Impulse für eine kontrollierte und koordinierte Öffnungsstrategie liefert".

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2. Grüne wollen Tabaksteuer ausweiten

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die EU-Tabaksteuerrichtlinie soll schnellstmöglich zu einer Richtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterentwickelt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt in einem Antrag (19/18978), damit solle sichergestellt werden, dass auch tabakfreie sowie nikotinhaltige und nikotinfreie Rauch- und Dampfprodukte wie zum Beispiel Liquids für E-Zigaretten oder künftige Rauch- und Dampfproduktentwicklungen durch Schaffung neuer Steuerkategorien mit einer Steuer jenseits der Umsatzsteuer belegt werden könnten. Außerdem sollen in einer Langzeitstudie die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen neuer Tabak- und Rauchprodukte untersucht werden.

Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind die neuen Rauch- und Dampfprodukte keinesfalls harmlos. Tabakerhitzer und E-Zigaretten seien nach dem aktuellen Forschungsstand nicht so schädlich wie Zigaretten, trotzdem sei die gesundheitsschädliche und möglicherweise krebserregende Wirkung dieser Produkte bereits festgestellt worden. Zu den Wirkungen von Steuern heißt es, die Tabaksteuererhöhungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass Steueranpassungen besonders bei den preissensiblen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu den wirksamsten Präventionsinstrumenten gehören würden. Bisher würden die neuartigen Rauch- und Dampfprodukte nicht adäquat besteuert.

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3. Statistikpflicht für Mittelständler

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Durch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) werden vor allem das Insolvenzstatistikgesetz und das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vereinfacht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18816) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18461). Zur weiteren Entlastung des Mittelstandes plane das Ministerium für Wirtschaft und Energie ein Basisregister für Unternehmensstammdaten, um Doppelerhebungen künftig zu vermeiden. Eine Novellierung des Anfang 2020 in Kraft getretenen BEG III sei derzeit allerdings nicht vorgesehen.

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4. Keine Subventionen für Nachtzugverkehre

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung steht nach eigener Aussage einer Ausweitung des Angebotes für Nachtzugverkehre offen gegenüber. Voraussetzung sei eine wirtschaftlich tragfähige Gestaltung des Angebots, heißt es in der Antwort (19/18819) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17474). Der Nachtzugverkehr falle in den Bereich des Personenfernverkehrs und werde eigenwirtschaftlich von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) betrieben, die die erwartete Nachfrage und Wirtschaftlichkeit abwägen würden, heißt es in der Antwort. Gleichzeitig werde die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Schiene in der Nachfrage und Wirtschaftlichkeit von entsprechenden Angeboten beeinflusst.

Um die Wettbewerbsfähigkeit des Personenfernverkehrs gegenüber dem Luftverkehr zu stärken, habe die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 Maßnahmen beschlossen. Durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes beim Bahnfahren im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent würden Bahntickets günstiger - die Steuer auf Flugtickets sei hingegen zum 1. April 2020 erhöht worden. "Um die Klimaschutzziele 2030 aus dem Klimaschutzgesetz zu erreichen werden weitere Maßnahmen im Verkehrsbereich erforderlich sein, die dazu beitragen dürften, die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene weiter zu erhöhen", schreibt die Bundesregierung. Sie zeigt sich überzeugt davon, "dass ein steigendes Nachfragepotential nach Nachtzugverkehren durch den jedem offenstehenden Markt für Fernverkehr befriedigt werden kann". Eine Subventionierung der Nachtzugverkehre in Deutschland sei nicht geplant, heißt es in der Antwort.

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5. Fördergelder für rollende Landstraße

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) "Europäische Fördergelder für die ,rollende Landstraße' der ÖBB in Österreich" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/18804). Darin schreiben die Abgeordneten, Österreich habe auf europäischer Ebene eine Sonderförderung für eine kurzfristige Verlagerung von der Straße auf die Schiene durchgesetzt. Dabei setze das Nachbarland allerdings auf die veraltete und ineffiziente Technologie der sogenannten "rollenden Landstraße", bei der komplette Lkw und Sattelzüge per Bahn transportiert werden, und nehme negative Auswirkungen auf das Gesamtsystem in Kauf, heißt es in der Vorlage. Dennoch habe die EU-Kommission eine Förderung in Höhe von 205 Millionen Euro für den Zeitraum 2020-2022 für die "rollende Landstraße" gewährt.

Die Liberalen wollen nun wissen, welche Argumentationslinie die Bundesregierung im Rahmen der Anhörung zur Genehmigung der Fördermittel gegenüber der Europäischen Kommission verfolgt hat. Gefragt wird auch, ob aufgrund der singulären Fördermaßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten der Deutschen Bahn AG (DB AG) und anderer privater Betreiber auf dem Brennerkorridor entstehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 482 - 7. Mai 2020 - 14.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2020

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