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BUNDESTAG/9801: Heute im Bundestag Nr. 494 - 13.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 494
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Mai 2020, Redaktionsschluss: 12.25 Uhr

1. Restaurant-Umsatzsteuer wird gesenkt
2. Linke will Soforthilfeprogramm Wohnen
3. Ja zu wettbewerbsrechtlichen Änderungen
4. Abkommen im Rüstungsbereich
5. Folgen der EEG-Umlagen-Senkung


1. Restaurant-Umsatzsteuer wird gesenkt

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Steuersenkung soll vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 30. Juni 2021 gültig sein, heißt es in dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/19150). Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt allerdings von der Steuersenkung ausgenommen.

Das Corona-Steuerhilfegesetz sieht außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sollen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt werden. Daneben enthält der Entwurf weitere Regelungen zum Umsatzsteuer- und zum Umwandlungssteuergesetz.

In der Begründung des Gesetzentwurfs schreiben die Fraktionen, die Absenkung des Umsatzsteuersatzes erfolge zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Gastronomiebranche und sei daher zeitlich begrenzt. Von der Senkung profitieren würden auch andere Bereiche wie Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht hätten.

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftswegen seien gastronomische Betriebe aufgrund der strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften besonders schwer und langanhaltend von der COVID-19-Pandemie betroffen, heißt es in dem Entwurf weiter. Allerdings dürfte sich die Situation auch in diesem Bereich bis Mitte des Jahres 2021 wieder normalisieren, sodass eine Befristung der Maßnahme angezeigt sei.

Durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes wird eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur erwartetet. Die Steuermindereinnahmen werden für das Jahr 2020 auf 235 Millionen Euro und für das Jahr 2021 auf rund 2,5 Milliarden Euro beziffert.

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2. Linke will Soforthilfeprogramm Wohnen

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die Linksfraktion möchte mit einem Soforthilfeprogramm die Corona-Folgen für Mieter abmildern. Für die Dauer der Pandemie solle es ein Moratorium für Mieterhöhungen geben, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (19/19144). Zwangsräumungen und Kündigungen sollten verboten werden. Selbstnutzende Wohnungseigentümer und Privatvermieter, die wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten sind, sollten ein Moratorium für ihre Kreditverpflichtungen erhalten.

Weiter plädieren die Abgeordneten für ein gesetzliches Absenken der Nettokaltmiete um 30 Prozent für Mieter, die Corona-bedingt von erheblichen Einkommensverlusten betroffen sind. So würden Vermieter an den Krisenkosten beteiligt, anstatt diese allein den Mietern aufzubürden. Lägen die Einkommen über 2020 hinaus weiterhin um mindestens ein Drittel niedriger als vor der Krise, seien Mieten dauerhaft auf die ortsübliche Vergleichsmiete abzusenken. Gleichzeitig soll ein Härtefallfonds Privatvermietern, kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsgesellschaften sowie kleinen Wohnungsunternehmen, die in wirtschaftliche Not geraten, schnelle Hilfe gewähren.

Die Pandemie werde in einem noch stärkeren Maße diejenigen treffen, die schon jetzt unter den steigenden Mieten und der hohen Wohnkostenbelastung litten, nämlich Menschen mit geringen und durchschnittlichen Einkommen in Städten, heißt es zur Begründung. Die Sofortmaßnahmen der Bundesregierung seine wichtige erste Schritte gewesen, die allerdings nicht ausreichten, um Mieter vor den Folgen der Krise zu schützen.

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3. Ja zu wettbewerbsrechtlichen Änderungen

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat sich für einen Gesetzentwurf (19/18963) der Fraktionen CDU/CSU und SPD ausgesprochen, der die Corona-Folgen für Unternehmen und Behörden in Bezug auf wettbewerbsrechtliche Fragen abmildern soll. Das Gremium votierte am Mittwoch einstimmig für den Entwurf. Dieser sieht unter anderem vor, dass Prüffristen der Fusionskontrolle einmalig verlängert werden sollen.

Die Debatte drehte sich vor allem um übergreifende Themen zur Corona-Problematik. So machten Vertreter von CDU/CSU und SPD deutlich, dass es in einer zweiten Phase der Corona-Hilfen für Unternehmen verstärkt darum gehen müsse, Schwerpunkte zu setzen. Man könne Geld nicht drei Mal ausgeben, sagte ein Vertreter von CDU/CSU. Es sei wichtig, einen Kassensturz zu machen und zu "reprioisieren". Von der SPD hieß es, wichtig sei, effizient zu handeln und die sozialen und umweltpolitischen Dimensionen in den Blick zu nehmen.

Die AfD-Fraktion fragte, auf welcher Grundlage Annahmen zur Wirtschaftsentwicklung getroffen würden. Ein Vertreter stellte die Sinnhaftigkeit des Lockdowns in Frage. Die FDP-Fraktion erinnerte an das Schicksal von Einzelunternehmern und außerdem an das von Betrieben, die wegen Umsatzeinbußen nicht mehr energierechtlich privilegiert würden. Die Linksfraktion mahnte derweil mit Blick auf einen eventuellen Staatseinstieg bei Lufthansa, wer Steuergelder wolle, müsse sich verpflichten, künftig hier Steuern zu zahlen. Die Fraktion der Grünen sprachen sich ebenfalls gegen eine stille Beteiligung an der Lufthansa aus. Außerdem rückte eine Vertreterin Einzelhändler in den Fokus, für die eine Wiedereröffnung problematisch sei: Hohe Betriebskosten träfen auf geringe Umsätze.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll es dem Bundeskartellamt mit den verlängerten Fristen erleichtert werden, bei der Prüfung von Zusammenschlüssen in den betroffenen Märkten, vor allem bei dritten Unternehmen, zu ermitteln. Die Verlängerung betreffe Anmeldungen von Zusammenschlüssen in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2020, heißt es. Für Unternehmen soll die Zinspflicht für Bußgelder, für die Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung gewährt sind, bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt werden.

Weitere Maßnahmen in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft" betreffen Kammern und Handwerksorganisationen. Sie sollen Versammlungen leichter virtuell organisieren und auch Beschlüsse auf diesem Weg erwirken können.

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4. Abkommen im Rüstungsbereich

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Über das "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich" gibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18828) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17988) Auskunft. Das Abkommen soll die Exportbestimmungen beider Länder bei gemeinsamen Rüstungsprojekten vereinheitlichen. Einer der Kernpunkte sei der "De-minimis"-Grundsatz, der immer dann zu Anwendung komme, wenn ein Rüstungsgut eines Landes in ein Rüstungssystem des anderen Landes "intergiert" wurde. Das bedeute, dass der Zuliefereranteil maximal 20 Prozent des Gesamtwerts des zu verbringenden Endprodukts beträgt. Ist dies der Fall, müssten Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigungen unverzüglich erteilt werden, es sei denn unmittelbare Interessen oder die nationale Sicherheit des Zulieferlandes seien betroffen.

Die Fragesteller erkundigten sich auch, warum es kein Widerspruchsrecht gebe bei dem Verdacht, dass Rüstungsexporte zu Menschenrechtsverletzungen führen könnten, gebe. Die Bundesregierung verweist auf die im Abkommen enthalten Widerspruchmöglichkeiten, die im Einzelfall geltend gemacht werden könnten. Derzeit würden zudem keine Verhandlungen zu ähnlichen Abkommen mit Großbritannien, Spanien oder Italien geführt.

Das durch beide Vertragspartner im November 2019 eingerichtete "ständige Gremium" werde auf deutscher Seite mit Beamten des Bundeskanzleramts, des Bundesverteidigungsministeriums, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Auswärtigen Amtes und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle besetzt. Die zur Umsetzung der "De-minis"-Regelung erlassene allgemeine Genehmigung Nr. 28 sei seit 1. April 2020 in Kraft.

Die Antwort beinhaltet auch eine Auflistung der Einzelgenehmigungen des Jahre 2019 für Rüstungsexporte nach Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien sowie Reexportgenehmigungen aus diesen Ländern mit Angaben zu den neuen Empfängerländern. Darüber hinaus informiert die Bundesregierung über die Aufteilung der Entwicklungsarbeiten am deutsch-französisch-spanischen Mehrzweckkampfflugzeug (FCAS) und dem deutsch-französischen Kampfpanzer (MGCS).

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5. Folgen der EEG-Umlagen-Senkung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Der Bundesregierung ist bekannt, das einzelne Unternehmen aus der EEG-Ausgleichsregelung fallen können, sollte die EEG-Umlage gesenkt werden. Das schreibt sie in einer Antwort (19/18857) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18346). Die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung, die mit dem Brennstoffemmissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführt werden, sollen zur Senkung der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare Energie Gesetz) genutzt werden. Der Entlastungssatz soll im Rahmen des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds 2021 festgesetzt werden. Der Strompreis und damit die EEG-Umlage ist ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Stromkostenintensivität, diese ist ein Zugangskriterium für besondere Ausgleichsregelungen. Nach Ansicht der Fragesteller besteht die Gefahr, dass einige Unternehmen unter den Schwellenwert fallen können und somit keine Ausgleichszahlungen mehr erhalten. Die Bundesregierung sucht nach eigenen Angaben derzeit nach Maßnahmen, um diesen Effekt zu vermeiden, etwa durch das Absenken der Schwellenwerte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 494 - 13. Mai 2020 - 12.25 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2020

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