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BUNDESTAG/9816: Heute im Bundestag Nr. 509 - 18.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 509
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 18. Mai 2020, Redaktionsschluss: 11.56 Uhr

1. Anhörung zur Aufsicht über Berater
2. AfD schlägt Marcus Bühl vor
3. AfD-Vorschläge für Sondergremium
4. AfD schlägt Glaser und Münz vor
5. Anfrage doppelt gestellt
6. Keine Prognosen zum Erbvolumen


1. Anhörung zur Aufsicht über Berater

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Um die Übertragung der bisher dezentral ausgeübten Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, dem 27. Mai, von 14 bis 15.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses.

Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (19/18794). Darin heißt es, die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur mit Industrie- und Handelskammern sowie Gewerbeämtern werde der zunehmenden Komplexität des Aufsichtsrechts und den Anforderungen an eine auf diesem Gebiet spezialisierte und wirksame Aufsicht sowie auch den Anforderungen des Anlegerschutzes nicht gerecht.

Thema der öffentlichen Anhörung ist außerdem ein Antrag der FDP-Fraktion (19/18861), die die Zentralisierung ablehnt. Die Regierung solle ihr Augenmerk weniger darauf richten, den Vermittlern und Beratern ihr Leben zu erschweren. Vielmehr solle sich die Regierung der Sorgen der Bürgerinnen und Bürger annehmen und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Altersvorsorge beziehungsweise des Vermögensaufbaus ergreifen, fordert die FDP-Fraktion.

Als Sachverständige sind geladen: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, Professor Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund), Bundesverband Deutscher Vermögensberater, Deutsche Kreditwirtschaft, Professor Lars Klöhn (Humboldt-Universität zu Berlin), Peter Mattil (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht), Verbraucherzentrale Bundesverband und VOTUM - Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. AfD schlägt Marcus Bühl vor

Finanzen/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion hat den Abgeordneten Marcus Bühl für die Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß Paragraph 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung vorgeschlagen. Dies geht aus dem Wahlvorschlag (19/19251) hervor.

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3. AfD-Vorschläge für Sondergremium

Finanzen/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/HLE) Für das Sondergremium gemäß Paragraph 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes hat die AfD-Fraktion den Abgeordneten Peter Boehringer vorgeschlagen. Als Stellvertreterin ist die Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann vorgeschlagen worden, heißt es im Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (19/19253).

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4. AfD schlägt Glaser und Münz vor

Finanzen/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion hat die Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz als Mitglieder für das Gremium gemäß Paragraph 3 des Bundesschuldenwesengesetzes vorgeschlagen. Dies schreibt die AfD-Fraktion in einem Wahlvorschlag. (19/19252).

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5. Anfrage doppelt gestellt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (19/18983) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18248) auf die identische Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18017) vom 13. März 2020 und die darauf erfolgte Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/18497 verwiesen. Darin hatte die Bundesregierung unter anderem erklärt, in der Bundesrepublik Deutschland würden keine Registrierkassen existieren, die über das Internet direkt mit dem Finanzamt verbunden seien.

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6. Keine Prognosen zum Erbvolumen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu den Volumina von Erbschaften in den nächsten Jahren vor. Schätzungen eines Wirtschaftsforschungsinstituts über ein Erbvolumen in Höhe bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr könnten daher mangels hinreichender eigenen Informationen nicht bestätigt werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/18922) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17891).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 509 - 18. Mai 2020 - 11.56 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2020

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