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BUNDESTAG/9850: Heute im Bundestag Nr. 543 - 27.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 543
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Mai 2020, Redaktionsschluss: 11.48 Uhr

1. Dusel fordert Wahlfreiheit für Patienten
2. Ehrenamtsengagement von Asylbewerbern
3. Grünen-Antrag zu Solaranlagen abgelehnt
4. Aktivitäten der Bundeswehr in der Arktis


1. Dusel fordert Wahlfreiheit für Patienten

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, fordert Nachbesserungen an der geplanten Reform der Intensivpflege. Die Behinderten sähen den Neuregelungen im sogenannten Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz mit Unruhe entgegen, sagte Dusel am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

So sollte jeder selbst entscheiden dürfen, wo und mit wem er lebt, sagte Dusel in Anspielung auf die Versorgung von Beatmungspatienten. Die Patienten müssten eine Wahlfreiheit haben, wo sie versorgt werden wollten, und dürften nicht gegen ihren Willen in stationäre Einrichtungen gebracht werden.

Die Coronakrise habe gerade erst gezeigt, dass Pflegeheime nicht unbedingt ein sicherer Ort seien, argumentierte Dusel. Sie könnten für Beatmungspatienten ein Risiko darstellen. Das Recht, in der eigenen Häuslichkeit betreut zu werden, dürfe nicht eingeschränkt werden. Im schlimmsten Fall könne dies dazu führen, dass Pflegemängel nicht mehr gemeldet würden aus Angst, aus dem Haus zu müssen.

Auch bei den Zuzahlungen dürfe es nicht zu einer Schlechterstellung für jene Pflegefälle kommen, die zu Hause statt in einer stationären Einrichtung versorgt werden.

Die außerklinische Intensivpflege kann dem Gesetzentwurf zufolge in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in Intensivpflege-Wohneinheiten, zu Hause oder auch in Schulen, Kindergärten oder Werkstätten erbracht werden. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sollen jährlich prüfen, ob die Versorgung sichergestellt werden kann. Mit der Novelle reagiert die Bundesregierung auch auf betrügerische Pflegedienste mit überteuerten Abrechnungen.

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2. Ehrenamtsengagement von Asylbewerbern

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus, das ehrenamtliche Engagement von Asylbewerbern stärker zu fördern. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen - mit Ausnahme der AfD-Fraktion - die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst (BDF) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Material zu überweisen, "soweit es um die Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Bezugsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zur besseren Integration geht" und die Petition "im Übrigen abzuschließen".

Mit der Petition wird verlangt, die gesetzlichen Grundlagen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu überarbeiten. Es könne nicht sein, dass Einkommen aus einer Tätigkeit im BFD um die Kosten der Unterkunft (Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber) gekürzt werde. Dies sei ungerecht und müsse geändert werden, befindet der Petent.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte: Ebenso wie die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) dienten die Leistungen nach AsylbLG der Absicherung des Existenzminimums. "Ein Leistungsanspruch besteht nur, wenn der betroffene Antragsteller hilfebedürftig ist, er seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe Dritter bestreiten kann und sofern die jeweiligen weiteren Leistungsvoraussetzungen vorliegen", heißt es. Nach dem allgemeinen Nachranggrundsatz, der auch im AsylbLG gelte, sei grundsätzlich auch das Einkommen aus einer Tätigkeit im BFD auf die Leistungen nach dem AsylbLG anzurechnen.

Hinsichtlich der von dem Petenten geforderten Rechtsangleichung von im Rahmen des BFD mit Flüchtlingsbezug ausgezahlten Taschengeldes und Aufwandsentschädigungsleistungen aus Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit teilt die Regierung mit, dass es zwar zuträfe, dass die für die Anrechnung des Taschengeldes aus BFD im SGB II geltenden Regelungen von denjenigen in anderen Leistungsgesetzen (insbesondere SGB XII und AsylbLG) abwichen. Dies begründe jedoch keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, da die genannten Regelungen nicht danach differenzieren würden, ob ein Flüchtlingsbezug vorliege.

Nach Ansicht des Petitionsausschusses ist es jedoch nicht nachvollziehbar, weshalb die Bundesregierung für ehrenamtliche Tätigkeiten die Einführung des Freibetrags auch für Grundleistungsbezieher während der ersten 18 Monate des Aufenthalts für erforderlich hält, dies jedoch für die Tätigkeit im BFD ablehne. Auch die Arbeit im BFD könne einen wichtigen Beitrag zum Erwerb von Sprachkenntnissen und zum Aufbau persönlicher Kontakte leisten und dadurch die Integration von Asylbewerbern in die Gesellschaft fördern, befinden die Abgeordneten. Nach Auffassung des Ausschussmehrheit sollte daher die Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Bezugsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes mit dem Ziel einer besseren Integration gestärkt werden.

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3. Grünen-Antrag zu Solaranlagen abgelehnt

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Ein Grünen-Antrag zum Umgang mit älteren Solar- und Windenergieanlagen hat im Wirtschaftsausschuss keine Mehrheit gefunden. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP und der AfD lehnten die Mitglieder in ihrer Sitzung am Mittwoch den Antrag (19/19140) ab. Dieser zielte auf Anlagen, die nach 20 Jahren demnächst aus der Förderung fallen.

Betroffen seien 180.000 Solaranlagen auf Dächern und 16 Gigawatt Windenergieleistung, über die entschieden werden müsse, sagte eine Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ziel müsse im Photovoltaik-Bereich sein, dass die Menschen möglichst weiter unkompliziert einspeisen könnten. Bei Windenergie habe das Verstärken und Erneuern alter Anlagen Priorität, ansonsten gehe es auch hier um einen reibungslosen Weiterbetrieb. Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Anlagen abgeschaltet werden, weil sie keine Förderung mehr erhalten, so die Abgeordnete.

Vertreter von CDU/CSU und SPD würdigten den Vorstoß. Ziel müsse indes sein, dass die Anlagen günstiger Strom produzieren als früher, sagte ein Vertreter von CDU/CSU. Man wolle die Anlagen in ein anderes Regime überführen; immerhin hätten sie 20 Jahre lang von einer fürstlichen Einspeisevergütung profitiert. Ein SPD-Abgeordneter bekräftigte, dass man sich im Zuge der EEG-Novelle mit dem Thema beschäftigen werde, und zwar um die Sommerpause herum. Es brauche unkomplizierte Vorschläge, das Rechtsregime müsse angepasst werden.

Die AfD lehnte den Antrag mit der Begründung ab, man begrüße das Abschalten alter Solar- und Windanlagen. Von der FDP hieß es, die Fraktion sei zwar für einen unbürokratischen Weiterbetrieb dieser frühen Anlagen. Andere in dem Antrag formulierte Forderungen gingen aber zu weit. Nach 20 Jahren Förderung müsse die Zeit der Unterstützung zu Ende sein. Die Linksfraktion schließlich erklärte, bis auf ein Detail mit den Grünen übereinzustimmen. Konkret geht es um die Größenordnung, bis zu der eine Anlage für den Eigengebrauch gelten soll. Die Linksfraktion fürchtet, dass gewerbliche Nutzer die Spielräume ausnutzen könnten und will die Schwelle niedriger ansetzen.

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4. Aktivitäten der Bundeswehr in der Arktis

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Aktivitäten der Bundeswehr in der Aktis lautet der Titel einer Kleinen Anfrage (19/19084) der Linksfraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie sich der Anspruch für den Erhalt der Arktis als konfliktarme Region mit der Beteiligung der Bundeswehr an Manövern im Arktisraum vereinbaren lässt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 543 - 27. Mai 2020 - 11.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2020

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