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BUNDESTAG/9889: Heute im Bundestag Nr. 582 - 05.06.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 582
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 5. Juni 2020, Redaktionsschluss: 11.58 Uhr

1. Coaching von Langzeitarbeitslosen
2. Ermittlung von Regelbedarfen
3. Forschungskoordination Corona-Impfstoff
4. Coronavirus erfolgreich eingedämmt
5. Beschaffung von Heimreisedokumenten
6. Europäisches Reisegenehmigungssystem


1. Coaching von Langzeitarbeitslosen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um das Coaching nach Paragraf 16e und 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Förderung von Langzeitarbeitslosen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/19413) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18638). Danach verfolgt diese "ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung" das Ziel, die Teilnehmer ab der Arbeitsaufnahme "unterstützend zu begleiten, ihre soziale Situation sowie das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren, eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden, eine dauerhafte Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen und das Leistungsvermögen der beschäftigten Personen zu steigern".

Wie die Bundesregierung zur Frage nach der Freiwilligkeit der Teilnahme am Coaching weiter ausführt, sollen Förderungen nach Paragraf 16e und 16i SGB II motivierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eröffnet werden. Da es für eine ganzheitliche Betreuung eines besonderen Vertrauensverhältnisses bedürfe, das nicht unter Zwang hergestellt werden könne, erfolge "die Zuweisung in das Coaching ohne Rechtsfolgenbelehrung".

Die Entscheidung über die eigentliche Förderung nach den genannten Gesetzesregelungen setze eine individuelle Beratung voraus, die die Information zum Coaching als Teil der Förderungsinstrumente einschließe, heißt es in der Vorlage weiter. Lehnen daher erwerbsfähige Leistungsberechtigte bereits vor Aufnahme einer geförderten Beschäftigung eine Teilnahme am Coaching generell ab, könne weder eine Förderung eines Arbeitsverhältnisses nach Paragraf 16e SGB II noch eine Zuweisung in ein nach Paragraf 16i SGB II gefördertes Arbeitsverhältnis erfolgen. Kommt es zu einem späteren Zeitpunkt zum Abbruch des Coachings durch Teilnehmende, berate das Jobcenter hinsichtlich der Fortsetzung des Coachings.

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2. Ermittlung von Regelbedarfen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit der Ermittlung von Regelbedarfen nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch" befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19431) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19082). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist ein Inkrafttreten der neu ermittelten Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2021 vorgesehen. Dies entspreche der gesetzlichen Vorgabe des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Danach werde die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt, wenn die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen.

Grundlage für die Ermittlung von Regelbedarfen sind die Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Dementsprechend werde sie auch im Rahmen der anstehenden Neuermittlung der Regelbedarfe die statistisch nachgewiesenen tatsächlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte berücksichtigen.

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3. Forschungskoordination Corona-Impfstoff

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die COVID-19-Pandemie kann laut Bundesregierung nur erfolgreich überwunden werden, wenn ein zukünftiger Impfstoff weltweit verfügbar ist. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19389) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/18868) zur Internationale Forschungskoordination zur Entwicklung von Impfstoffen, Diagnostika und Therapeutika gegen COVID-19 deutlich. Für die Entwicklung und globale Produktion von Impfstoffen, Therapeutika und Diagnostika sollen demnach mindestens 7,4 Milliarden Euro ausgegeben werden. Das hat die internationale Geberkonferenz der EU-Kommission am 4. Mai 2020 beschlossen. Ziel ist es, dass Tests, Arzneimittel und Impfstoffe in großer Menge und zu erschwinglichen Preisen entwickelt, hergestellt und global verteilt werden können.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass sie sich insgesamt in internationalen Gremien dafür einsetze, dass zugelassene Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Patientinnen und Patienten in allen Teilen der Welt schnellstmöglich zugänglich sind. Ein fairer und transparenter Verteilungsmechanismus müsse dazu beitragen, dass Impfstoffe dorthin gelangen, wo sie am dringendsten benötigt werden und den Nutzen für die öffentliche Gesundheit maximieren. Aufgrund der Bedrohung für die globale öffentliche Gesundheit und des hohen weltweiten Bedarfs müssten handelspolitische Beschränkungen vermieden werden, eine schnellstmögliche Versorgung müsste sichergestellt werden. Dann könnten mehrere Hersteller gleichzeitig mit der Produktion beginnen, sobald ein erster sicherer und wirksamer Impfstoff entwickelt worden sei. Ferner sollten die bestehenden Möglichkeiten für einen Technologietransfer auch genutzt werden, um die lokale Produktion eines zukünftigen COVID-19-Impfstoffes in Entwicklungsländern zu fördern.

Wichtig bei der Impfstoffentwicklung sei dabei auch die internationale Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI), die die Bundesrepublik in Folge von Ebola 2017 mit gegründet hat. Sie basiert auf dem Gedanken, dass internationale Zusammenarbeit Vorteile gegenüber nationalen Einzelanstrengungen bei der Bekämpfung von Pandemien und Entwicklung von Impfstoffen hat. Mittlerweile baue CEPI auf eine inzwischen dreijährige Erfahrung bei der Entwicklung von Impfstoffen gegen pandemierelevante Krankheiten auf und habe ein großes Portfolio parallel entwickelter Impfstoffe, die auf unterschiedlichen Methoden und Technologien basieren würden. Daher habe CEPI eine realistische Chance, auch tatsächlich zwei bis drei Impfstoffe bis zur Zulassung zu bringen. CEPI gewährleiste mit den Rahmenbedingungen und der individuellen Ausgestaltung der Verträge, dass die entwickelten Impfstoffe weltweit an verschiedenen Standorten produziert und grundsätzlich für alle Menschen verfügbar und erschwinglich sein werden.

Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung auch Bereitstellung von Impfstoffen über das Engagement in der Globalen Allianz für Impfstoffe und Immunisierung (GAVI). Auch Gavi sorge dafür, dass Impfstoffe dahin kommen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Kernmandat sei, die Immunisierungsdichte von geimpften Kindern in den ärmsten Ländern zu fördern.

Eine weitere wichtige Rolle bei der Bereitstellung möglicher COVID-19-Arzneimittel sieht die Bundesregierung beim ACT-Accelerator beziehungsweise dem Medicines Patent Pool (MPP). Unternehmen, die ein COVID-19-Medikament entwickeln, können auf freiwilliger Basis dem MPP eine globale Lizenz erteilen, um allen Ländern Zugang zu erschwinglichen Preisen zu ermöglichen. Oft würden lebensrettende Arzneimittel bedürftige Personen aufgrund unzureichender Kapazitäten des Gesundheitssystems nicht erreichen.

Die Bundesregierung betont, dass aus der COVID-19-Pandemie zahlreiche Schlussfolgerungen gezogen werden müssten, auch insbesondere hinsichtlich der Vorhaltung nationaler Produktionskapazitäten. Die gegenwärtige hochdynamische Situation lasse es nach Ansicht der Bundesregierung jedoch nicht zu, hier bereits abschließende Aussagen zu treffen.

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4. Coronavirus erfolgreich eingedämmt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung wertet die mit der Coronakrise eingeführten Beschränkungen als Erfolg. Dadurch sei die Ausbreitung des Coronavirus erfolgreich verlangsamt worden, heißt es in der Antwort (19/19428) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/19081) die AfD-Fraktion.

Die Erfolge gelte es zu sichern und gleichzeitig Beschränkungen des öffentlichen Lebens unter Berücksichtigung der epidemischen Lage gegebenenfalls schrittweise zu lockern. Zuständig für die Schutzvorkehrungen seien die Bundesländer und Kommunen.

Die Bundesregierung wies Darstellungen zurück, wonach die Coronapandemie weniger gefährlich sei als etwa eine Grippewelle. Erste europäische Schätzungen zur sogenannten Übersterblichkeit zeigten, dass seit Beginn der erhöhten Zirkulation des Coronavirus Sars-CoV-2 im März und April trotz der Kontaktbeschränkungen Ausmaße erreicht worden seien, die weder bei den schweren Grippewellen 2016/17 und 2017/18 noch im Hitzesommer 2018 verzeichnet wurden.

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5. Beschaffung von Heimreisedokumenten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die "Beschaffung von Heimreisedokumenten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (Bamf) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19436) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/18018, 19/18338). Wie die Bundesregierung darin darlegt, haben die Länder Brandenburg, Bremen und Saarland die Passersatzbeschaffung an den Bund abgegeben. Von der Absicht weiterer Länder, die Passersatzbeschaffung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abzugeben, sei ihr nichts bekannt, führt die Bundesregierung mit Stand vom 22. April weiter aus.

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6. Europäisches Reisegenehmigungssystem

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Einrichtung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (Etias) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19464) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18339). Danach müssen von der Visumpflicht befreite Drittstaatenangehörige nach Einführung des "Etias" für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum eine Reisegenehmigung beantragen, "damit geprüft werden kann, ob mit ihrer Anwesenheit im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ein Risiko für die Sicherheit, ein Risiko der illegalen Einwanderung oder ein hohes Epidemierisiko verbunden wäre".

Der Antrag erfolgt den Angaben zufolge elektronisch über eine öffentliche Webseite oder eine Anwendung für Mobilgeräte. Der Antrag umfasse einen fest definierten Katalog personenbezogener Daten, der unter anderem üblicherweise auch in Reisepässen enthaltene Daten sowie Angaben zur Erreichbarkeit, zum Bildungsabschluss und zur derzeitigen Tätigkeit des Antragstellers (Berufsgruppe) umfasst. In Bezug auf die Reiseabsichten sei lediglich die Angabe des Mitgliedstaats des beabsichtigten ersten Aufenthalts erforderlich, die Anschrift des geplanten ersten Aufenthalts fakultativ. Nähere Angaben zum Reisezweck oder die Erfassung biometrischer Daten seien zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorgesehen.

Die Antragsdatensätze werden laut Vorlage im Etias-Zentralsystem zunächst automatisiert geprüft und mit bestimmten europäischen Datenbanken abgeglichen. Ergebe die automatisierte Bearbeitung keinen Treffer, erteile das Etias-Zentralsystem automatisch eine Reisegenehmigung und benachrichtige den Antragsteller. "Demgegenüber werden die Anträge im Trefferfall nach Überprüfung durch die Etias-Zentralstelle an die nationale Etias-Stelle des zuständigen Mitgliedstaats weitergeleitet und dort - gegebenenfalls nach Konsultation weiterer Stellen - abschließend geprüft und entschieden", heißt es in der Antwort weiter.

Eine erteilte Reisegenehmigung ist bis zu drei Jahre gültig, wie die Bundesregierung ferner ausführt. An der Außengrenze würden zusätzlich zum Vorhandensein der Etias-Reisegenehmigung "die üblichen Einreisevoraussetzungen gemäß dem Schengener Grenzkodex geprüft". Der Besitz einer Etias-Reisegenehmigung sei nicht gleichbedeutend mit einer Einreisegestattung.

Bereits in Kraft getreten ist den Angaben zufolge die sogenannte Etias-Verordnung der EU. Davon zu unterscheiden sei der von der Kommission zu bestimmende Zeitpunkt, zu dem das Etias seinen Betrieb aufzunehmen hat. Das europäische Zentralsystem solle nach derzeitigen Planungen im 1. Quartal 2023 in den Wirkbetrieb gehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 582 - 5. Juni 2020 - 11.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2020

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