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BUNDESTAG/9909: Heute im Bundestag Nr. 602 - 11.06.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 602
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 11. Juni 2020, Redaktionsschluss: 14.19 Uhr

1. Verwendung freigewordener BAföG-Mittel
2. Nutzung der HPI-Schul-Cloud
3. Steuerverwaltung wird digitaler
4. Bundesregierung unterstützt NGOs
5. Grenzen der Datenverwendung
6. Zero-Day-Schwachstellen in IT-Systemen
7. Bundesmittel für die Sportförderung
8. Außergerichtliche Konfliktbeilegung
9. Export von Panzerabwehrraketen
10. Tariftreue bei öffentlicher Auftragsvergabe


1. Verwendung freigewordener BAföG-Mittel

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Die Gesamtsumme der von den Ländern rückgemeldeten Entlastung durch frei gewordene BAföG-Mittel beläuft sich 2019 auf rund 1,056 Milliarden Euro. Das sind rund acht Millionen Euro weniger als im Jahr 2018. Im Vergleich zum Vorjahresbericht ergeben sich damit aber nur geringfügige Veränderungen. Das geht aus der Unterrichtung "Bericht über die Verwendung der 2019 in den Landeshaushalten freigewordenen BAföG-Mittel" (19/19630) hervor.

Im Schulbereich meldeten die Länder gegenüber dem Vorjahr den Angaben zufolge eine nahezu unveränderte Verwendung der BAföG-Mittel: Für mehr Personal (zusätzliche Lehrkräfte, Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung, Unterrichtsvertretungen, Weiterbildungsmaßnahmen), Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, Berufsorientierungsmaßnahmen und für den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Einige Länder investierten Teile der Mittel auch in Schulsanierungsmaßnahmen (Berlin) beziehungsweise in die Ausstattung der Schulen (Bremen) oder den Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals (Mecklenburg-Vorpommern).

Auch im Hochschulbereich gaben die Länder laut Antwort der Bundesregierung an, mit den freigewordenen BAföG-Mitteln dieselben Zwecke wie im Vorjahr erfüllt zu haben: Um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, Bau-und Unterhaltsmaßnahmen sowie die Infrastruktur oder den Hochschulpakt mit zu finanzieren (Nordrhein-Westfalen und Hessen). Mittel wurden auch zur Verbesserung der Qualität in der Lehre oder zur Förderung der Fachhochschulen eingesetzt.

Mit Beschluss vom 4. November 2015 hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, ihn jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres darüber zu unterrichten, wie die Länder die Mittel eingesetzt haben, die darauf zurückzuführen sind, dass der Bund sie seitdem Jahr 2015 von den Ausgaben für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entlastet hat.

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2. Nutzung der HPI-Schul-Cloud

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Mit Stichtag 2. Juni 2020 nutzen 1.127 Schulen die HPI Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Institut (HPI). Das wird aus der Antwort der Bundesregierung (19/19723) auf die Kleine Anfrage (19/19281) von (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich.

Die HPI Schul-Cloud bietet nach Darstellung der Bundesregierung Lehrpersonen und Schülern während der Schulschließungen eine schnelle Unterstützung als zentrale digitale Lernumgebung. Dabei könnten sich Lehrpersonen und Schüler sowie Lehrerteams oder Schülergruppen bilden und Lernmaterialien kollaborativ erarbeiten, teilen, weiterentwickeln, Feedback geben und bei Bedarf für externe Teammitglieder (zum Beispiel schulübergreifend) freigeben. Die digitale Lehr- und Lernumgebung sei "intuitiv bedienbar, von jedem Ort, zu jeder Zeit und unabhängig vom Endgerät aufrufbar", heißt es in der Antwort weiter.

Zu der Entscheidung der Bundesregierung die HPI-Cloud vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zu empfehlen und zu fördern, unterstreicht die Bundesregierung, dass die Schulen in Deutschland im März 2020 bundesweit geschlossen worden seien. Das BMBF habe angesichts dieser bisher nie dagewesenen Notlage im Rahmen seiner Möglichkeiten sehr kurzfristig Lösungen entwickelt. Wichtige Kriterien seien kurzfristige Verfügbarkeit und schnelle Skalierbarkeit gewesen.

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3. Steuerverwaltung wird digitaler

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Digitalisierung der Steuerverwaltung wird bereits seit Jahren vorangetrieben und auch in Zukunft entsprechend fortgeführt. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19733) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19303). Unter anderem stelle das ELSTER-Portal eine sehr gute Basis dar. In der Antwort wird weiter darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung für die koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung (KONSENS) in diesem Jahr rund 12,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Im vergangenen Jahr waren es rund 28,3 Millionen Euro gewesen.

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4. Bundesregierung unterstützt NGOs

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) finanziell unterstützt. Einzelheiten dazu enthält eine Antwort der Bundesregierung (19/19629) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19174), die nach der Unterstützung bestimmter Organisationen gefragt hatte.

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5. Grenzen der Datenverwendung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die im Rahmen des automatischen Finanzkonten-Informationsaustauschs von der Bundesregierung übermittelten Daten dürfen im jeweiligen Empfängerland nur für Zwecke der Festsetzung, Erhebung oder Beitreibung, der Vollstreckung oder Strafverfolgung oder der Entscheidung über Rechtsmittel im Zusammenhang mit Steuern und nur von den jeweils zuständigen Stellen genutzt werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19577) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18232), die sich nach der Wahrung der Menschenrechte beim automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten erkundigt hatte. Für andere Zwecke, insbesondere für Strafverfahren, die nicht reine Steuerstrafverfahren seien, dürften Daten nur mit Zustimmung der Bundesregierung verwendet werden. Wenn Verfahren zur Verhängung der Todesstrafe oder zur Missachtung der menschenrechtlichen Mindeststandards führen könnten, dürften die übermittelten Daten in keinem Fall verwendet werden.

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6. Zero-Day-Schwachstellen in IT-Systemen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Sicherheitslücken in komplexen IT-Systemen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/19753) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18799). Darin führte die Fraktion aus, dass bei solchen Sicherheitslücken sogenannte "Zero-Day"-Schwachstellen besonders gefährlich seien, "also Fehler, die insbesondere dem Hersteller des betroffenen Systems noch nicht bekannt sind und für die daher keine Abhilfe oder Eindämmung zur Verfügung steht". Zugleich thematisierte sie Fragen der "Abwägung zwischen dem Interesse des Staates beziehungsweise der Allgemeinheit an der Nutzung von Schwachstellen in Hardware, Software oder bei Online-Diensten zum Zweck der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr, der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder militärischer Operationen" mit grundrechtlichen und wirtschaftlichen Belangen sowie mit Aspekten der IT-Sicherheit".

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, setzt sie sich derzeit inhaltlich mit dieser Thematik auseinander. "Da die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hierzu nicht abgeschlossen ist, kann zur Frage des möglichen Umgangs mit Zero-Day-Schwachstellen lediglich im Rahmen aktuell geltender Regelungen eine Aussage getroffen werden", heißt es in der Antwort weiter.

Danach wurden bisher für den Umgang mit Schwachstellen bereits Prozesse bezüglich der Meldung innerhalb der Bundesverwaltung an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und durch das BSI etabliert. Demnach "müssen grundsätzlich alle Bundesbehörden Informationen im Zusammenhang mit neu festgestellten Schwachstellen, die für die Erfüllung von Aufgaben oder die Sicherheit der Informationstechnik anderer Behörden von Bedeutung sind, an das BSI melden".

Gefundene Schwachstellen werden den Angaben zufolge über das BSI dem betroffenen Hersteller gemeldet, damit dieser die Möglichkeit erhält, die Schwachstelle zu schließen. Das Verfahren ziele darauf ab, den durch eine mögliche Ausnutzung von Schwachstellen resultierenden Schaden zu minimieren, "da zum einen durch die koordinierte Beteiligung betroffener Hersteller eine Bereitstellung von funktionierenden Sicherheitsupdates ermöglicht wird und zum anderen das temporäre Zurückhalten von Schwachstellen- und Angriffsdetails die Ausnutzung zunächst erschwert und damit das Schadenspotential reduziert werden kann".

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7. Bundesmittel für die Sportförderung

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für die unmittelbare oder mittelbare Förderung des Sports stehen im Jahr 2020 582,36 Millionen Euro zur Verfügung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/19452) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18029) hervor. Im Jahr 2019 wurden der Vorlage zufolge dafür Bundesmittel in Höhe von 480,38 Millionen Euro ausgegeben.

Aufgeführt werden in einer Anlage zu der Antwort auch die für 2020 geplanten Zuwendungen an die einzelnen Bundessportfachverbände, die sich insgesamt auf 91,24 Millionen Euro summieren. Bei den Sommersportarten erhält den Angaben zufolge der Leichtathletikverband mit 9,68 Millionen Euro den höchsten Betrag, gefolgt von Ruderverband (6,12 Millionen Euro) und dem Schwimmverband (5,88 Millionen Euro). Bei den Wintersportarten liegt der Bob- und Schlittenverband mit 5,45 Millionen Euro vor dem Skiverband (3,74 Millionen Euro) und dem Snowboardverband (2,7 Millionen Euro).

Die Bundeszuwendungen an die Olympiastützpunkte (OSP) und die inzwischen in andere Strukturen überführten Bundesleistungszentren (BLZ) lagen nach Regierungsangaben im Jahr 2019 bei 54,15 Millionen Euro (OSP: 49,02 Millionen Euro, BLZ: 5,13 Millionen Euro) und damit deutlich über den Beträgen für 2017 (37,55 Millionen Euro; OSP: 32,79 Millionen Euro, BLZ: 4,77 Millionen Euro) und 2018 (38,44 Millionen Euro; OSP:33,54 Millionen Euro, BLZ: 4,91 Millionen Euro).

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8. Außergerichtliche Konfliktbeilegung

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Um die Förderung der Mediation und anderer Verfahren in der außergerichtlichen Konfliktbeilegung geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/19767). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele und welche Projekte sowie Maßnahmen sie seit dem 1. Januar 2012 finanziell unterstützt hat, um Mediation und andere Verfahren zu fördern, und wie hoch die jeweiligen Fördersummen waren. Weiter fragen sie, welche konkreten Erfolge mit den jeweiligen Förderungen erreicht wurden und ob eine Steigerung der Ausgaben für solche Förderungen geplant ist.

Wie die Fragesteller schreiben, sei es vor dem Hintergrund des Mediationsgesetzes vom Juni 2012, mit dem unter anderem die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gefördert werden sollen, fraglich, inwiefern die Bundesregierung auch in finanzieller Hinsicht Projekte und Maßnahmen unterstützt hat, die Mediationen und andere Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung fördern sollten.

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9. Export von Panzerabwehrraketen

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach Details zu Rüstungsexporten in die Türkei. Speziell geht es den Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (19/19787) um Zulieferungen zu Panzerlangstreckenabwehrraketen sowie um den Export von Technologierechten.

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0. Tariftreue bei öffentlicher Auftragsvergabe

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Tariftreue bei der öffentlichen Auftragsvergabe thematisiert die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19786). Die Abgeordneten erkundigen sich zum einen nach Kennzahlen öffentlicher Auftragsvergaben in den vergangenen Jahren und zum anderen nach Interpretationen bestimmter Richtlinien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 602 - 11. Juni 2020 - 14.19 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2020

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