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BUNDESTAG/9912: Heute im Bundestag Nr. 605 - 12.06.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 605
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 12. Juni 2020, Redaktionsschluss: 07.45 Uhr

1. Gutscheinregelung für Pauschalreisen
2. Recht des Pfändungsschutzkontos
3. Begriffsmodernisierung im Strafgesetzbuch
4. Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
5. Aktionsprogramm gegen Allergien


1. Gutscheinregelung für Pauschalreisen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht vorgelegt (19/19851). Darin heißt es, in Ergänzung zu den zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bereits getroffenen Regelungen solle eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die den Reiseveranstaltern die Möglichkeit eröffnet, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten, der gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Dieser Gutschein, der von staatlicher Seite nur im Hinblick auf die aktuelle COVID-19-Pandemie und zeitlich befristet abgesichert werde, könne nach Ende der derzeitigen Reisebeschränkungen bei dem Reiseveranstalter eingelöst werden.

Durch diese Regelung wird dem Entwurf zufolge ein fairer Interessenausgleich erreicht. Die Reiseveranstalter erhielten die Möglichkeit, zunächst weiter mit den bereits vereinnahmten Vorauszahlungen zu wirtschaften und den Fortbestand ihres Unternehmens sicherzustellen. Dem Reisenden entstünden aus der Annahme eines Gutscheins keine Nachteile, da die Gutscheine im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters werthaltig bleiben und somit auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv sind. Zudem seien die Reisenden nicht verpflichtet, die Gutscheine anzunehmen. Entschieden sie sich dagegen, hätten sie unverändert einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Vorauszahlungen.

Welche haushälterischen Folgen die Insolvenzabsicherung der Reisegutscheine hat, lasse sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen, heißt es in dem Entwurf. Welche Kosten für Reiseveranstalter und Reisevermittler und für die Verwaltung insgesamt anfallen werden, lasse sich derzeit nicht sicher beurteilen.

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2. Recht des Pfändungsschutzkontos

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (19/19850) vorgelegt. Wie es darin heißt, hat eine Evaluierung des P-Kontos ergeben, dass dieses sich seit seiner Einführung 2010 bewährt hat, aber noch in einzelnen Bereichen Verbesserungsbedarf besteht. Der Entwurf diene insbesondere der Lösung der in dem Schlussbericht der Evaluation angesprochenen Probleme und gestalte den Kontopfändungsschutz zugleich transparenter. Darüber hinaus würden weitere vollstreckungsrechtliche Fragen aufgegriffen, die vom Petitionsausschuss des Bundestages und aus der vollstreckungsrechtlichen Praxis an die Bundesregierung herangetragen worden seien. Dies betreffe den Zeitraum für die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen, den Pfändungsschutz von Gegenständen, die zur Ausübung von Religion und Weltanschauung bestimmt sind, sowie den Vollstreckungsschutz für Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen.

Der Entwurf sieht unter anderem eine Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz in der Zivilprozessordnung (ZPO) vor. Die Wirkungen des P-Kontos sollen ferner in einem eigenen Abschnitt des Achten Buches der ZPO geregelt werden.

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3. Begriffsmodernisierung im Strafgesetzbuch

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Um die Modernisierung von Begriffen und die Erweiterung der Strafbarkeit geht es in einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (19/19859). Danach soll der Schriftenbegriff des Paragraf 11 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) zu einem Inhaltsbegriff fortentwickelt werden. Anstatt auf das Trägermedium solle zukünftig als Oberbegriff auf den Inhalt selbst abgestellt werden, zumal der jeweilige Inhalt der eigentliche Grund für die Strafbarkeit darauf bezogener Handlungen sei, nicht das verwendete Trägermedium. Dieser Inhalt solle auch dann erfasst werden, wenn er nicht beim Empfänger gespeichert, sondern nur mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werde. Die bislang in Paragraf 11 genannten Schriften und die diesen gleichgestellten verkörperten Darstellungen sollen als Untergruppe des neuen Oberbegriffs "Inhalt" im Kern enthalten bleiben.

Da die Fortentwicklung des Schriftenbegriffs hin zum Inhaltsbegriff ohnedies mehrere Änderungen im Pornographiestrafrecht erfordere, soll die Gelegenheit genutzt werden, dort zwei punktuelle Korrekturen an den Tatbeständen vorzunehmen, die auch von der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Reformkommission zum Sexualstrafrecht empfohlen worden sind, heißt es weiterhin in dem Entwurf. Für die Paragrafen 86, 86a, 111 und 130 StGB solle in Paragraf 5 StGB bestimmt werden, unter welchen Voraussetzungen deutsches Strafrecht, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch auf im Ausland begangene Handlungen anwendbar ist. Paragraf 20 StGB solle sprachlich ebenfalls modernisiert werden, indem die Begriffe "Schwachsinn" und "Abartigkeit" durch die Begriffe "Intelligenzminderung" und "Störung" ersetzt werden. Eine inhaltliche Änderung soll damit nicht verbunden sein. Die Verwendung der Begriffe "Schwachsinn" und "Abartigkeit" als Beschreibung möglicher Ursachen der Aufhebung der Schuldfähigkeit sei nicht mehr zeitgemäß, da diese Begriffe im psychiatrischen und psychologischen Sprachgebrauch keine Verwendung mehr fänden und als herabsetzend empfunden werden könnten.

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4. Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vorgelegt (19/19852). Der Entwurf dient der Bundesregierung zufolge der Durchführung der EU-Verordnung 2018/1805 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen. Der Entwurf diene außerdem der Entlastung der Gerichte und des Bundesamtes für Justiz in Vollstreckungshilfeverfahren.

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5. Aktionsprogramm gegen Allergien

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Grünen-Fraktion fordert ein Aktionsprogramm gegen die Volkskrankheit der Allergien. In der aktuellen Ausgabe "Weißbuch Allergie in Deutschland" werde der Anteil der Bevölkerung, der unter allergischem Asthma, Heuschnupfen, Kontaktallergien, Nahrungsmittelallergien, Pollen-, Insektengift- oder Hausstaubmittelallergien leide, auf 20 bis 30 Prozent beziffert, heißt es in einem Antrag (19/19865) der Fraktion.

Die Abgeordneten fordern unter anderem ein Aktionsprogramm zum effektiven Schutz der Bevölkerung vor Allergien, eine bessere Versorgung der Allergiker und eine Anpassung der Finanzierung der Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und Forschung an den Bedarf der Allergiker.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 605 - 12. Juni 2020 - 07.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2020

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