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PRESSEKONFERENZ/394: Regierungspressekonferenz vom 21. März 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 21. März 2012
Regierungspressekonferenz vom 21. März 2012

Themen: Kabinettssitzung (Gesetzentwurf für den Nachtragshaushalt 2012 sowie Eckwerte für den Bundeshaushalt 2013 und für die Finanzplanung bis 2016), Bürgschaftsrahmen für EFSF und ESM, Steuerabkommen mit der Schweiz, NPD-Verbotsverfahren, Vorratsdatenspeicherung, Treffen der Bundeskanzlerin mit europäischen Gewerkschaftsvertretern, Abendessen im Bundeskanzleramt im April 2008 aus Anlass des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann, Schwarzarbeiterkontrollen in der EU

Sprecher: StS Seibert, Albrecht (BMG), Kotthaus (BMF), Teschke (BMI), Mertzlufft (BMJ), Flosdorff (BMAS)


VORS. HEBESTREIT eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren! Der Bericht wird kurz sein, denn die Kabinettssitzung hatte heute nur einen Schwerpunkt, der allerdings auch ein sehr wichtiger Schwerpunkt war:

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für den Nachtragshaushalt 2012 sowie die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2013 und für die Finanzplanung bis 2016 beschlossen. Ich gehe jetzt nicht in die Details; das wird in gut einer Stunde der Bundesfinanzminister selbst tun. Ich will nur sagen, dass diese Eckwerte für den Bundeshaushalt der Nachweis ehrgeiziger und auch erfolgreicher Finanzpolitik sind. Es wird der Nachweis erbracht, dass es eben durchaus möglich ist, die Schuldenabhängigkeit des Staates immer weiter zurückzuführen und gleichzeitig noch das wirtschaftliche Wachstum zu erzielen, das uns und künftigen Generationen den Wohlstand bewahrt. Deutschland wird schon 2014, um nur eine Zahl zu nennen, das Ziel der Schuldenbremse erreichen, also zwei Jahre früher als vorgesehen. Das strukturelle Defizit sinkt auf 0,26 Prozent, der Grenzwert wäre 0,35 Prozent. Wir kommen also dem Ziel näher, bis 2016 fast keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Der Beweis wird, glaube ich, mit diesem soliden Kurs erbracht: Solide Finanzen, Wachstum und Beschäf tigung gehören zusammen. Ich glaube, die Bundesregierung kann sagen, dass sie damit für Deutschland einen wertvollen Beitrag leistet, aber auch für Europa insgesamt. Alles Weitere wird der Bundesfinanzminister ausführen. - Das war es schon aus der heutigen Kabinettssitzung.

FRAGE: Ich wüsste gern von Herrn Albrecht, ob Ihr Minister im Kabinett vorgetragen hat, dass im Rahmen der Finanzdebatte bitte noch die Praxisgebühr zu streichen sei.

Von eigentlich allen Vertretern der FDP-geführten Häuser wüsste ich gern, ob einer der Minister bzw. Ministerinnen in der Kabinettssitzung in irgendeiner Form zu Protokoll gegeben oder zum Ausdruck gebracht hat, dass man als FDP deutlich mehr sparen möchte, als es der Bundesfinanzminister in seinem Etat zum Nachweis gebracht hat.

ALBRECHT: Ich war bei der Kabinettssitzung nicht dabei - vielleicht kann Herr Seibert da aushelfen -, aber meines Wissens hat der Minister heute im Kabinett nicht über die Praxisgebühr gesprochen. Dort gehört das auch nicht hin. Sie wissen, dass die Fraktionen darüber sprechen und dass im Haus Berechnungen angestellt werden, was eine Abschaffung der Praxisgebühr denn wirklich kosten würde. Wir befinden uns diesbezüglich im Gespräch, und dabei bleibt es auch. Das gehört nicht zu den Eckwerten.

STS SEIBERT: Ich kann das ergänzen: Eine solche Wortmeldung gab es nicht. Ich glaube, es ist die Überzeugung der gesamten Bundesregierung - so drückte sich das heute jedenfalls aus -, dass mit den vorgelegten Haushaltseckdaten eine sehr ehrgeizige und sehr erfolgreiche Finanzpolitik belegt wird. Ich habe darauf hingewiesen - das wird der Bundesfinanzminister gleich sicherlich in größerem Detail tun, und Sie sollten dann auch auf ihn warten -, dass das Ziel bezüglich der Schuldenbremse schon 2014 erreicht werden wird, also zwei Jahre früher als vorgesehen. Wir liegen deutlich vor den Erfordernissen der Schuldenbremse. Das ist eine große Leistung. Wenn Sie daran zurückdenken, dass es das Ziel der Bundesregierung zu Beginn dieser Legislaturperiode war, bis 2013 wieder zu einem wirtschafts- und finanzpolitischen Zustand zu kommen, wie er vor Beginn der Krise 2008 bestand, dann wird man auch anhand dieses Haushalts feststellen können, dass die Bundesregierung dieses Ziel zum Wohle des Landes nicht nur erreicht, sondern dass sie es schneller als damals gedacht erreicht.

ZUSATZFRAGE: Herr Seibert, da Sie in der Kabinettssitzung dabei waren, stelle ich noch einmal meine Frage: Hat irgendein FDP-Mitglied der Bundesregierung zu Protokoll gegeben, dass man mit der vielleicht zu sparsamen Sparleistung des Finanzministers etwas unzufrieden ist?

STS SEIBERT: Ich hatte es Ihnen schon gesagt: Es gab in der Kabinettssitzung keine solchen Wortmeldungen. Es herrschte Einvernehmen hinsichtlich des Gesetzentwurfes für den Nachtragshaushalt sowie hinsichtlich der Eckpunkte für den Haushalt 2013 und hinsichtlich der Finanzplanung 2016. Dieses Einvernehmen betrifft die ganze Bundesregierung. Die Überzeugung ist, dass dabei gute finanzpolitische Arbeit geleistet wird.

FRAGE: Herr Seibert, Herr Albrecht, wenn wird sich das Kabinett mit der Pflegereform befassen, wenn es das heute nicht getan hat? Wie ist der Sachstand in der Abstimmung mit den anderen Ministerien?

ALBRECHT: Aller Voraussicht nach wird das am nächsten Mittwoch, also am 28., der Fall sein. Wir sind mit den Ressortabstimmungen so weit durch. Das heißt, das Pflegeneuausrichtungsgesetz ist geeint, und es kann deshalb auch am 28. durch das Kabinett gehen.

ZUSATZFRAGE: Wie sieht es jetzt aus? Können Sie also schon inhaltlich etwas dazu sagen?

ALBRECHT: Wir werden am 28. März, und zwar im Anschluss an die Kabinettssitzung, in die Bundespressekonferenz kommen und Ihnen den Entwurf inhaltlich vorstellen.

FRAGE: Zur Pflege, Herr Albrecht: Wenn schon alles fertig ist, wieso wird das dann nicht beschlossen, sondern hinausgeschoben? Gibt es dafür einen plausiblen Grund?

ALBRECHT: Da wird ja nicht hinausgeschoben. Es ist einfach so, dass die letzten Abstimmungen jetzt gerade durchgeführt wurden. Sie wissen, dass es auch der Form und der Schrift bedarf und dass dieses Gesetz dann irgendwann auf dem sogenannten Kabinettsserver eingestellt werden wird. Wir machen das auch von der Form her und inhaltlich gerecht, indem wir sagen: Wir werden damit ins Kabinett gehen, und danach werden wir den Entwurf dann hier in der Bundespressekonferenz vorstellen. Das ist guter Usus, und daran wollen wir uns auch halten.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, es gibt noch nichts schriftlich Fertiges, nur mündlich Fertiges?

ALBRECHT: Nein, es gibt selbstverständlich etwas schriftlich Fertiges, aber das muss dann eben auch noch entsprechend seinen Weg gehen.

ZUSATZ: Es ist noch nicht auf dem Kabinettsserver, wie ich jetzt verstanden habe.

ALBRECHT: So ist es.

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Haushalt an den Regierungssprecher: Stellt sich die Regierung denn darauf ein, dass sich der Bürgschaftsrahmen für die Euro-Rettung über diese 211 Milliarden Euro hinaus erweitern wird, möglicherweise auf etwa 280 Milliarden Euro, wie die "Süddeutsche Zeitung" heute vorrechnet? Dabei war die Frage schon lange, ob sich der EFSF parallel zum ESM weiterführen lässt oder nicht. Konkret: Muss sich der Haushalt oder müssen sich die Deutschen auf einen größeren Bürgschaftsrahmen einstellen?

STS SEIBERT: Es gilt dabei weiterhin der Zeitrahmen, von dem wir seit Wochen sprechen und der auch der international vereinbarte ist: Ende März wird im internationalen Rahmen - im europäischen Rahmen - überprüft werden, wie sich die Ausstattung der Rettungsschirme gestaltet, ob sie ausreicht, ob sie erhöht werden muss und, wenn ja, in welcher Form. Es wird, glaube ich, am 29. und 30. März - da muss mich Herr Kotthaus gegebenenfalls korrigieren - ein Treffen der Finanzminister geben.

KOTTHAUS: 30. und 31. März!

STS SEIBERT: Am 30. und 31. März wird das ein Thema sein. Wenn dieser Punkt dann erreicht sein wird, wird die Bundesregierung ihre Meinung in die Gespräche einbringen. Bis dahin habe ich Ihnen nichts Neues mitzuteilen.

ZUSATZFRAGE: Hält die Bundesregierung dann im Moment daran fest, dass der Bürgschaftsrahmen diese 211 Milliarden Euro nicht überschreiten wird?

STS SEIBERT: Sie wird sich rechtzeitig eine Meinung bilden und die dann in die Gespräche einbringen. Unsere Überzeugungen in diesem Punkte sind bekannt, und die betreffen die Obergrenze des ESM, die auch die Obergrenze bleiben soll. Wir sehen auch keine Notwendigkeit dafür, das zu verändern. Aber wir haben international mit unseren europäischen Partnern vereinbart, die Situation sozusagen Revue passieren zu lassen und dann zu reagieren, wenn man findet, dass eine Reaktion notwendig ist.

FRAGE: Herr Seibert, zum Verfahren: Reicht es denn, wenn der Finanzminister bei diesem Finanzministertreffen die Position der Bundesregierung darlegt? Muss er nicht vorher in Form der Befragung des Haushaltsausschusses das Plazet des Parlaments einholen? Muss die Entscheidung nicht eigentlich in der nächsten Woche, also vor diesem Finanzministertreffen, fallen?

STS SEIBERT: Ich finde, Fragen an den Finanzminister werden vielleicht am besten von Herrn Kotthaus beantwortet.

KOTTHAUS: Wir haben, wenn man das einmal kurz zusammenfasst, einen relativ klaren Auftrag der Staats- und Regierungschefs vom Dezember 2011 vorliegen. Darin steht: Wir einigen uns darauf, dass der ESM nach vorne gezogen wird, wir einigen uns darauf, dass der EFSF bis Mitte 2013 weiterlaufen soll, und wir werden bis Ende März prüfen, ob die Gesamtausstattung ausreichend ist. Diese Frage wird dann bei dem letztmöglichen Termin im März, dem 30. und 31., an dem praktischerweise das informelle Treffen der Finanzminister der Europäischen Union in Kopenhagen stattfinden wird, sicherlich ein Teil der Diskussion sein. Diesem Ergebnis wage ich jetzt einfach nicht vorauszugreifen.

Dass im Endeffekt auch der Bundestag beteiligt sein wird - spätestens im Zusammenhang mit dem ESM-Finanzierungsgesetz, das ja gerade letzte Woche durch das Kabinett gegangen ist -, ist unstreitig. Aber man muss jetzt erst einmal schauen, was dann auf den Tisch kommen wird, was dann diskutiert werden wird, wie die Bewertung sein wird und was gemacht werden wird. Da muss ich Sie leider auch wie der Regierungssprecher auf das Datum Ende März vertrösten. Wir werden uns sicherlich bis dahin aufgestellt haben, sodass man dann schauen kann, dass diese Prüfungen vorgenommen werden können. Aber mehr kann man dazu momentan nicht sagen.

ZUSATZFRAGE: Ist es nicht erforderlich, den Bundestag vorher zu befragen? Wenn nämlich eine Aufstockung beschieden werden sollte, dann müsste sich das Parlament darin ja irgendwie wiederfinden.

KOTTHAUS: Im Wesentlichen, glaube ich, ist der Auftrag aus den Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens der Eurozone im Dezember - deswegen habe ich gerade den Auftrag genannt, den Sie auch online noch einmal nachlesen können -, zu klären, in welchem Verhältnis EFSF und ESM zueinander stehen. Das - diese Obergrenze bezüglich der Gesamtausstattung von 500 Milliarden Euro - wird ja in dem Auftrag relativ klar gesagt. Sie wissen, dass der ESM schon ab Juni 2012, also dieses Jahres, laufen soll. Er wird aber auch aufgebaut. Gleichzeitig ist der EFSF noch da. Eine wesentliche Frage wird also sein, wie sich die verschiedenen Gewährleistungen zueinander verhalten.

Noch einmal: Der Bundestag wird dabei sicherlich sein Wort haben. Jetzt schauen wir erst einmal, wie die Möglichkeiten der Prüfung konkret aussehen. Aber dazu kann man hier und heute einfach noch nicht mehr sagen.

FRAGE: Herr Kotthaus, erwartet Ihr Minister noch im Laufe dieser Woche eine Einigung mit den Koalitionsfraktionen über die Bundestagsbeteiligung im Zusammenhang mit der Eurorettung?

KOTTHAUS: Wenn ich das richtig gesehen habe, befinden sich die Fraktionen und vor allem der Bundestag selbst darüber im Gespräch. Dabei sind wir als Finanzministerium, ehrlich gesagt, außen vor. Das werden die Fraktionen unter sich regeln. Dazu möchte ich jetzt einfach keinen Kommentar abgeben, und das ist auch nicht meine Rolle.

FRAGE: Ich hätte gerne den Stand der Dinge in Sachen "Steuerabkommen mit der Schweiz" gewusst. Trifft es zu, dass es darüber noch in dieser Woche Verhandlungen mit der Schweizer Seite geben soll?

KOTTHAUS: Es trifft zu, dass wir uns in Gesprächen befinden. Es trifft zu, dass wir möglichst schnell eine Klärung erreichen wollen. Es trifft genauso zu, dass ich schon am Montag gesagt habe, dass es für mich wenig Sinn ergibt, laufend Zwischenstände bekannt zu geben. Ich glaube, alle Beteiligten sind ehrlich darum bemüht, eine Lösung zu finden, und daran arbeiten wir. Mehr kann man dazu momentan seriöserweise nicht sagen.

FRAGE: Als wie hoch schätzt der Bundesinnenminister die Hürden für ein NPD-Verbotsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein?

TESCHKE: Der Minister hat sich dazu in den letzten Tagen auch selbst noch einmal zu Wort gemeldet und gesagt, dass die Hürden insgesamt als sehr hoch angesehen werden, dass wir alles berücksichtigen werden und dass der Minister morgen auf der Sonder-IMK diese Hürden auch noch einmal klar ansprechen wird. Die erwähnte Rechtsprechung des EGMR ist sicherlich auch eine bedeutende Hürde, die man berücksichtigen muss und die wir insgesamt mit einfließen lassen, weil wir wissen, dass es bei den meines Wissens nach neuen Verfahren, die hinsichtlich des Themas Parteienverbot beim EGMR anhängig waren, immer zu der Entscheidung gekommen ist, eher gegen ein Parteienverbot zu entscheiden. Ich glaube, nur in einem Fall gab es eine Entscheidung des EGMR, bei der gesehen wurde, dass die Partei eine deutliche Gefahr dargestellt hätte. Es muss also nachgewiesen werden, dass die Partei, die verboten werden soll, im Grunde eine mächtige Gefahr für die demokratische Ordnung in einem Land darstellt.

FRAGE: Herr Teschke, wann wird Ihr Minister in dieser Frage mit Blick auf die IMK und die Ministerpräsidentenkonferenz in der nächsten Woche die volle Rückendeckung von der Bundeskanzlerin für seine Haltung einholen? Gibt es da noch Klärungsbedarf? Gibt es da noch Termine, die innerhalb der nächsten Zeit sozusagen im vertraulichen Meinungsaustausch stattfinden werden, oder hat der Minister sozusagen jetzt schon das Einvernehmen mit der Bundeskanzlerin hergestellt, was seine Haltung, die eher skeptisch ist, anbetrifft?

TESCHKE: Der Minister steht immer im Gespräch mit der Bundeskanzlerin. Insofern wird der Minister sicherlich auch noch einmal mit der Kanzlerin über dieses Thema sprechen. Davon gehe ich aus.

ZUSATZFRAGE: Wann wird das Treffen stattfinden? Herr Seibert, wissen Sie das zufälligerweise, wenn schon bestätigt wird, dass man sich treffen wird?

TESCHKE: Zu Gesprächsterminen oder Gesprächsthemen nehmen wir eigentlich keine Stellung.

STS SEIBERT: Der Bundesinnenminister und die Bundeskanzlerin begegnen einander wirklich so regelmäßig, dass sie für die Verständigung über wichtige Fragen auch keine Termine brauchen. Wenn sie welche bräuchten, dann würden wir sie nicht bekannt geben.

FRAGE: Was ist denn die Haltung der Bundeskanzlerin zu diesem Thema?

STS SEIBERT: Die Haltung der Bundeskanzlerin ist die bekannte und mehrfach geäußerte: Nach Überzeugung der Bundeskanzlerin ist die NPD eine fremdenfeindliche, antisemitische, verfassungsfeindliche und durch und durch antidemokratische Partei. An dieser Überzeugung gibt es überhaupt kein Rütteln. Ein neues NPD-Verbotsverfahren müsste sehr, sehr gut begründet sein, weil das Risiko eines erneuten Scheiterns schwere Konsequenzen mit sich brächte. Das ist die Haltung.

ZUSATZFRAGE: Wie bewertet die Kanzlerin die Chancen für ein Verfahren?

STS SEIBERT: Der Regierungssprechers wird das jetzt hier nicht beurteilen. Es gibt einen Prozess innerhalb der Bundesregierung - das hat Herr Teschke doch auch gesagt -, in dessen Rahmen es immer wieder neue Dinge zu berücksichtigen gibt und es immer wieder neue Erkenntnisse gibt. Auf dieser Basis wird sich die Bundesregierung ihre Meinung bilden, und zwar gemeinsam.

FRAGE: Zur Sonder-IMK: Wird dabei morgen möglicherweise schon die aus Brüssel angekündigte Fristsetzung zur Vorratsdatenspeicherung eine Rolle spielen?

Herr Mertzlufft, wie beurteilt denn das Bundesjustizministerium die aus Brüssel drohende Frist?

TESCHKE: Kurz zur Sonder-IMK: Das ist kein Thema auf der morgigen Sondersitzung der IMK.

MERTZLUFFT: Es ist ja keine neue Nachricht, dass die Kommission auf die Umsetzung der alten Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung drängt, obwohl diese Richtlinie zurzeit von der Kommission selbst überarbeitet wird. Auch die Diskussion über mögliche Sanktionen hatten wir im letzten Jahr geführt - ich glaube, es war im Dezember -, als auch relativ breit darüber berichtet wurde. Dem Vernehmen nach wird die Kommission jetzt ankündigen, dass die Bundesregierung innerhalb von vier Wochen um Stellungnahme gebeten werden wird. Das ist also sozusagen ein weiterer Schritt im laufenden Verfahren.

Nach wie vor gilt: Die Kommission kann diese Strafzahlungen nicht selbst beschließen, sondern der nächste Verfahrensschritt wäre dann - ich formuliere das bewusst im Konjunktiv, weil dazu dann natürlich auch die rechtliche und politische Einschätzung der Kommission gehört - die Klageerhebung vor dem Europäischen Gerichtshof. Mit anderen Worten: Nicht die Kommission verhängt Strafzahlungen, sondern wenn, dann muss der Europäische Gerichtshof am Ende einer aus Sicht der Kommission erfolgreichen Klage entscheiden. Ich bin aber zuversichtlich, dass die handelnden Minister - die zuständige Ministerin ist die Bundesjustizministerin - im Gespräch mit den Beteiligten anderer Ressorts zu einem guten Ergebnis kommen werden, dass also dieser nächste Schritt der Klageerhebung nicht eingeleitet werden wird.

Sie wissen: Im europäischen Mehrebenensystem gibt es komplizierte Meinungsbildungs- und Willensbildungsprozesse. Es sind Rumänien, Tschechien, Schweden und Belgien, die diese Richtlinie nicht umgesetzt haben. Ich kann mich gut an die Pressekonferenz der Bundesjustizministerin nach dem Verfassungsgerichtsurteil erinnern. Damals hatte sie schon darauf hingewiesen, dass die Richtlinie überarbeitet wird. Die Überarbeitung war bis Ende 2010 angekündigt. Dann war sie bis Ende 2011 angekündigt. Jetzt sind wir im März 2012. Es ist ein nicht notwendiger Schritt, jetzt mit Sanktionen zu drohen, wenn die Kommission selbst etwa 18 Monate danach immer noch nicht ihre angekündigte überarbeitete Richtlinie vorgelegt hat.

Hinzu kommt, dass auch Frau Malmström selbst in zahlreichen Interviews Kritik an der Richtlinie geübt hat. Sie hat darauf hingewiesen, dass sie damals, als Parlamentariern, gegen diese Richtlinie gestimmt hat, weil - ich zitiere Frau Malmström - die Richtlinie zu hastig und zu schnell zustande gekommen sei.

Mit anderen Worten: Es ist ein weiterer Schritt in diesem komplizierten Willensbildungs- und Meinungsbildungsprozess. Ich habe auch bewusst vom europäischen Mehrebenensystem gesprochen. Es ist ja nicht so, dass die Bundesregierung in Brüssel nicht auch mit meinungsbildendem Charakter in solchen Fragen auftreten kann.

ZUSATZFRAGE: Das Justizministerium bzw. Sie gehen die EU-Kommission mit Ihren Worten jetzt ja relativ hart an. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie davon ausgehen, dass innerhalb der Frist von vier Wochen eine gemeinsam abgestimmte Position gegenüber der Kommission geäußert werden wird? Werden Sie also innerhalb der vier Wochen Brüssel etwas mitteilen?

STS SEIBERT: Vielleicht kann ich auch kurz etwas dazu beitragen.

Die Bundesregierung als Ganzes ist sich ihrer Verantwortung in dieser Sache bewusst - ihrer fachlichen Verantwortung wie auch ihrer europäischen Verantwortung. Die Bundeskanzlerin hat heute am Rande des Kabinetts mit der Bundesjustizministerin ein Gespräch zu diesem Thema geführt. Die Bundesregierung bzw. die betroffenen Ressorts werden nun zeitnah Gespräche darüber führen, wie in dieser sehr schwierigen Frage, mit der wir uns erkennbar schon sehr lange auch herumplagen, im Sinne der europäischen Verantwortung und im Sinne der europäischen Verpflichtungen ein Fortschritt erzielt werden kann. Das war das Ergebnis des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit der Bundesjustizministerin - Bewusstsein für europäische Verantwortung wie auch für fachliche Verantwortung.

Es ist ja völlig richtig, was Herr Mertzlufft sagt: Wir hören bisher nur, dass es dem Vernehmen nach ein solches Schreiben der EU-Kommission geben könnte. Wenn es ein solches Schreiben gäbe, würde es in der Bundesregierung mit Sicherheit nicht einfach zur Seite gelegt, sondern es würde uns an diese Verantwortung erinnern.

MERTZLUFFT: Ich würde Ihre Frage gerne beantworten, - sie war ja an mich gerichtet. Ich kann es bestätigen: Nach dem Kabinett, soweit ich weiß, fand kurz ein informelles Gespräch statt. Aus Sicht des Bundesjustizministeriums sind wir jetzt auch gerne bereit, den Gesetzentwurf "Quick Freeze" in die Kabinettsbefassung zu geben, um dann, wie Herr Seibert eben angesprochen hat, auch mit den zuständigen anderen Kollegen in den Ressorts Gespräche zu führen.

Ziel aus Sicht des Bundesjustizministeriums ist es, den in der Diskussion befindlichen Gesetzentwurf dann auch zur Kabinettsreife zu bringen. Es ist klar, dass wir noch fachliche Gespräche und auch politische Gespräche führen. Das ist jetzt aber das Ziel, das wir innerhalb dieser vier Wochen - dem Vernehmen nach ist die Frist ja auf vier Wochen festgesetzt - erreichen wollen. Das würde bedeuten, dass wir auch gegenüber der Kommission mit diesem Kabinettsbeschluss Handlungsfähigkeit demonstrieren und deutlich machen, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst sind.

Unabhängig davon gilt natürlich, dass die Bundesrepublik als ein wichtiger Mitgliedstaat innerhalb der Europäischen Union über das zuständige Bundesjustizministerium auch weiterhin den Dialog mit der Kommission sucht, um mit der Kommission darüber zu reden, dass die lange angekündigte überarbeitete Richtlinie dann auch schneller in die Meinungsbildung gegeben wird. Es ist schwer vermittelbar, dass Sanktionen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verhängt werden sollen, wenn vier Mitgliedstaaten nicht umgesetzt haben und die Kommission selbst seit über anderthalb Jahren eine Überarbeitung der Richtlinie ankündigt.

VORS. HEBESTREIT: Möchte das Bundesinnenministerium noch seine Position ergänzen?

TESCHKE: Ich würde mich nur ausdrücklich den Worten von Herrn Seibert anschließen. Wir sind uns der Verantwortung bewusst und sind außerdem guten Mutes, dass es eine Lösung im Sinne der geltenden EU-Richtlinie geben wird, die aber auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Es ist aber konsequent, dass die Richtlinie jetzt auch mit einem Vertragsverletzungsverfahren umgesetzt werden soll.

ZUSATZFRAGE: Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Seibert: Nach dem Machtwort der Kanzlerin beabsichtigt die Regierung, dazu zeitnah, das heißt also, noch in diesem Jahr einen Kabinettsbeschluss zu fassen?

STS SEIBERT: Wenn Sie das Wort "Machtwort" benutzen, haben Sie mich nicht richtig verstanden; das habe ich auch nicht benutzt. Die Kanzlerin hat am Rande der Kabinettssitzung mit Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger ein Gespräch geführt. Solche Gespräche werden in der Bundesregierung immer mit dem Willen zur gemeinsamen Lösungsfindung geführt, und genau so war das auch.

ZUSATZFRAGE: Selbstverständlich. Aber soll es trotzdem noch in diesem Jahr eine Einigung im Kabinett geben?

MERTZLUFFT: Ich kann es wirklich nur bestätigen: Es war ein gutes Gespräch. Ich habe eben zum Ausdruck gebracht, auf welcher Stufe wir jetzt sind. Es ist mit Sicherheit nicht im Interesse der Bundesrepublik, Strafzahlungen in Kauf zu nehmen. Es kann sich keiner eine gelbe Karte wünschen, es wird keiner eine gelbe Karte in Brüssel bestellt haben. Es ist unser gemeinsames Ziel, auf die europäische Willensbildung Einfluss zu nehmen. Es ist natürlich auch das gemeinsame Ziel, überhaupt nicht in einen Verfahrensschritt zu kommen, in dem die Europäische Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhebt. Insofern, glaube ich, sind wir da - das hoffe ich doch - einer Meinung.

FRAGE: Herr Seibert, unterscheidet sich das heutige "zeitnah" mit Blick auf eine Lösung von dem "zeitnah", das vor vier Wochen, das vor sechs Wochen oder ungefähr vor sieben Wochen bei der letzten Thematisierung dieser Frage hier und anderswo auch immer schon genannt wurde? Gibt es nun also ein drängenderes "zeitnah" mit Blick auf eine Lösung, oder ist das das übliche "zeitnah", das heißt: "Schauen wir mal"?

STS SEIBERT: "Zeitnah" heißt "zeitnah", wenn ich das heute so ausspreche. Im Übrigen nehme ich die Tatsache, dass die Bundeskanzlerin und die Bundesjustizministerin heute zu diesem Thema miteinander gesprochen haben, als ein gutes Zeichen.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, es ist jetzt eine größere Dynamik - wenn man das so sagen kann - in dem Prozess als beim letzten "zeitnah", das von dieser Stelle vor vier oder sechs Wochen mit Blick auf eine Lösung erklärt wurde?

STS SEIBERT: In jedem Prozess gibt es ein Auf und Ab des Rhythmus.

VORS. HEBESTREIT: Wir sind also offenbar "zeitnäher".

FRAGE: Ich hätte gerne gewusst, ob die Kanzlerin die Einschätzung der Justizministerin teilt, dass die EU-Kommission in der Sache Vorratsdatenspeicherung einen schwer vermittelbaren Standpunkt einnimmt. Des Weiteren hätte ich gerne gewusst, ob es, wenn denn diese Vier-Wochen-Frist kommt, das Ziel der Kanzlerin ist, dass innerhalb dieser Frist eine Antwort erfolgen soll. Zum Schluss hätte ich gern noch gewusst, wann die Kanzlerin zuletzt mit Minister Friedrich über diese Sache gesprochen hat.

STS SEIBERT: Letzteres kann ich Ihnen nicht sagen; ich weiß nicht, wann das letzte Gespräch dazu stattgefunden hat. Das muss aber nicht heißen, dass es lange her ist, sondern das heißt nur, dass ich nicht weiß, wann es war.

Ich habe - und das ist das Entscheidende - davon gesprochen, dass die Bundeskanzlerin wie die ganze Bundesregierung ihre europapolitischen Verantwortungen kennt und deswegen auch ernst nehmen wird, was von der EU-Kommission möglicherweise an Mahnschreiben kommt oder auch nicht kommt. So etwas wird ernst genommen.

ZUSATZFRAGE: Und die Bewertung der Haltung der EU-Kommission?

STS SEIBERT: Das sage ich ja: Erst einmal wissen wir noch gar nicht, ob das Mahnschreiben kommt, von dem ich in der Zeitung lese. Wenn es kommt, wird es ernst genommen.

ZUSATZFRAGE: Aber die Justizministerin hat ja eine bestimmte Einschätzung geäußert. Ich wüsste gerne, ob diese Einschätzung geteilt wird.

STS SEIBERT: Es kann da unterschiedliche Einschätzungen geben. Es kann aber keine unterschiedliche Einschätzung dazu geben, dass wir Vorgaben haben, die wir erfüllen müssen, umsetzen müssen. Das sind Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wie auch Vorgaben aus den europäischen Richtlinien.

FRAGE: Herr Mertzlufft, wie habe ich Ihre Bemerkung zu verstehen, es werde keiner eine gelbe Karte in Brüssel bestellt haben. Deutet das darauf hin, dass es diese Vermutung oder diesen Verdacht gegeben hat und dass der dann im Gespräch zwischen Ihrer Ministerin und der Bundeskanzlerin ausgeräumt werden konnte?

MERTZLUFFT: Da haben Sie mich völlig missverstanden. Ich wollte nur ein bisschen plakativ zum Ausdruck bringen, dass es innerhalb der Bundesregierung in niemandes Interesse ist, dass wir eine nächste Stufe in einem Vertragsverletzungsverfahren bekommen. Wenn man behauptete, das sei in jemandes Interesse, dann würde das ja bedeuten, dass in Kauf genommen würde, wenn man zahlen müsste. Das ist ja völlig absurd. Der Regierungssprecher hat ja zum Ausdruck gebracht, dass es das gemeinsame Interesse aller Beteiligten ist, dass der Verfahrensschritt einer Klageerhebung vor dem Europäischen Gerichtshof nicht erfolgt.

FRAGE: Herr Seibert, wird sich denn der nächste Koalitionsausschuss mit diesem Thema beschäftigen? By the way: Wann ist der überhaupt - nachdem man beim letzten Mal zumindest stimmungsmäßig so weit war, dass man sagte, man solle sich häufiger treffen und nicht immer ein Vierteljahr oder noch länger warten?

STS SEIBERT: Der letzte Koalitionsausschuss, der übrigens nicht nur atmosphärisch ein guter, sondern auch ein sehr produktiver war, liegt ja nun wirklich erst zwei oder drei Wochen zurück.

ZURUF: Da wurde das Thema aber nicht auf die Tagesordnung gesetzt!

STS SEIBERT: Das heißt, ich kann Ihnen noch keinen Termin und auch keine Tagesordnung nennen.

ZUSATZFRAGE: Aber das Thema müsste in einen Koalitionsausschuss?

STS SEIBERT: Das habe ich nicht gesagt.

ZUSATZFRAGE: Deshalb meinte ich das ja auch als Frage.

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass die Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit der Bundesjustizministerin ist, dass nun erneut und, wenn Sie so wollen, mit neuem Schwung Gespräche zwischen den entsprechenden Ressorts aufgenommen werden - mit dem Ziel einer Lösung.

FRAGE: Ich habe es immer noch nicht verstanden: Die Bundeskanzlerin und der Bundesinnenminister sind der Meinung, dass es eine Lösung im Sinne der EU-Vorgaben gibt, aber die Justizministerin wird diese Erwartung umsetzen, indem sie jetzt den "Quick Freeze"-Gesetzentwurf in den Kabinettsumlauf bringt?

MERTZLUFFT: Ich war ja bei dem Gespräch nicht dabei, es ist mir nur berichtet worden. - Ich weiß nicht, Herr Seibert, ob Sie am Rande des Kabinetts dabei gewesen sind?

STS SEIBERT: Auch dann würde ich nicht berichten. Es sind vertrauliche Gespräche.

MERTZLUFFT: Ich kann Ihnen nur so viel sagen: Wie ich eben gesagt habe, ist es das Anliegen der Justizministerin, diesen Gesetzentwurf, der ja nicht in die formale Ressortbefassung gegangen ist, jetzt noch einmal als Grundlage für die anstehenden Beratungen innerhalb der Bundesregierung zu nehmen.

Ich kann auch nur unterstreichen, dass es ein gutes Gespräch war. Wenn ich das vielleicht an dieser Stelle korrigieren darf: Herr Teschke, ich weiß es nicht, aber ich glaube, der Innenminister war auch dabei, weil am Rande des Kabinetts die Frage kam? Dann waren also die Bundeskanzlerin, die Bundesjustizministerin und der Bundesinnenminister dabei. Insofern wäre auch diese Frage beantwortet - wenn ich das einmal ausnahmsweise, sozusagen stellvertretend, machen dürfte.

TESCHKE: Es ist korrekt, dass der Minister am Kabinett teilgenommen hat und auch das Gespräch mitbekommen hat.

FRAGE ASSUNCAO: Wer wird beim Treffen der Bundeskanzlerin mit europäischen Gewerkschaftsvertretern dabei sein?

STS SEIBERT: Im dritten Anlauf kann ich endlich liefern - ich bin froh, dass Sie fragen. Ich kann Ihnen sagen, dass neben den deutschen Gewerkschaftsvertretern Vertreter belgischer, französischer, irischer, griechischer, italienischer, schwedischer, spanischer und tschechischer Gewerkschaften vertreten sein werden bzw. jedenfalls angekündigt sind.

ZUSATZFRAGE: Wurden auch Gewerkschaften aus Portugal eingeladen? Wenn nicht: Hat das mit dem Generalstreik zu tun?

STS SEIBERT: Auf meiner Liste sind keine Gewerkschafter aus Portugal verzeichnet. Nun weiß ich nicht, ob es keine Einladungen gab. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass auch mehrere Vertreter des Europäischen Gewerkschaftsbundes da sind, dass also eine noch breitere Basis von Ländern vertreten sein wird.

FRAGE: Eine Frage an den Regierungssprecher: Gestern hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass im Zusammenhang mit dem Geburtstagsessen für Herrn Ackermann im Jahr 2008 neben der Gästeliste auch noch diverse andere Dinge wie die Tischvorlage, die Redevorlage und die Tisch- und Sitzordnung herausgegeben werden müssen. Ist das schon veröffentlicht, oder wann werden Sie das veröffentlichen?

STS SEIBERT: Zunächst einmal liegt uns das schriftliche Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg noch gar nicht vor, wir kennen also die Entscheidungsgründe noch nicht. Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Zwar wurde die Revision, wie Sie wissen, nicht zugelassen, aber nun könnte gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt werden. Jetzt bleibt es einmal abzuwarten, ob eine der beiden Parteien Beschwerde einlegt. Wenn innerhalb der - ich glaube, einmonatigen - Frist von keiner Seite Beschwerde eingelegt wird, dann ist das Urteil rechtskräftig. Wenn es vorliegt, werden wir es prüfen, und dann werden wir auch zügig über das weitere Vorgehen entscheiden. Sie können sich sicher sein, dass das weitere Vorgehen entsprechend der dann rechtskräftigen Gerichtsentscheidung ausfallen wird.

ZUSATZFRAGE: Da ja nicht zu erwarten ist, dass foodwatch gegen das Urteil Beschwerde einlegen wird: Ist denn bei Ihnen im Kanzleramt darüber gesprochen worden, ob Sie Beschwerde einlegen werden?

STS SEIBERT: Ich möchte weder über das Verhalten von foodwatch mutmaßen noch die Entscheidung der Juristen des Kanzleramts vorwegnehmen. Noch liegt uns das Urteil nicht vor. Wir müssen, wenn es schriftlich vorliegt, seine Gründe prüfen. Dann, wenn es rechtskräftig ist, wird nach diesem Urteil gehandelt.

FRAGE: Ich habe zum Thema Europa noch eine Frage an das Arbeitsministerium - ich denke, es ist hierfür der richtige Ansprechpartner -: Sozialkommissar Andor möchte die Schwarzarbeiterkontrollen in der EU erschweren. Was ist die deutsche Haltung dazu?

FLOSDORFF: Dazu habe ich leider keine Informationen, das muss ich Ihnen nachreichen.

ZUSATZ: Das wäre nett. - Das liegt wohl auch noch nicht offiziell vor.

FLOSDORFF: Ja, vielleicht liegt es daran.


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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 21. März 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/03/2012-03-21-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2012