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PRESSEKONFERENZ/459: Regierungspressekonferenz vom 1. August 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 1. August 2012
Regierungspressekonferenz vom 1. August 2012

Themen: Berufung des Bundespräsidenten a. D. Prof. Horst Köhler als Mitglied des VN-Beratergremiums für die zukünftigen globalen Entwicklungsziele, Kabinettssitzung (Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes, Gesetz zur Änderung des SGB XII, Assistenzpflegebedarfsgesetz, europäische Schuldenkrise, Ernennung des neuen Präsident des Bundespolizeipräsidiums), Gesetzentwurf zur Sterbehilfe, Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes, Spekulationen über Verbindung zwischen NSU und Ku-Klux-Klan, Olympische Spiele, Deutsche Bank

Sprecher: SRS Streiter, Teschke (BMI), Kothé (BMF), Mertzlufft (BMJ), Jopp (BMG), Kraus (BMWi), Kraus (BMWi), Stamer (BMU)



Vorsitzender Freitag eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Streiter: Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat gestern in New York sein neues Beratergremium für die zukünftigen globalen Entwicklungsziele für die Zeit nach 2015 vorgestellt. Die Bundesregierung ist hoch erfreut, dass UN-Generalsekretär Ban Ki-moon dem Vorschlag der Bundeskanzlerin entsprochen hat und Bundespräsident a. D. Prof. Horst Köhler als Mitglied des Beratergremiums berufen hat. Diese Berufung ist Ausdruck der großen Wertschätzung, die Horst Köhler weltweit mit seiner Erfahrung als ehemaliger Chef des Internationalen Währungsfonds und mit seinem besonderen Augenmerk auf Themen der Entwicklungspolitik und auf den afrikanischen Kontinent während seiner Amtszeit als Bundespräsident genießt. Zugleich verdeutlicht die Berufung das große Vertrauen der Vereinten Nationen in die Bundesrepublik Deutschland und würdigt unser globales entwicklungspolitisches Engagement.

Das Bundeskabinett hat heute Morgen, weil Ferien sind, unter Leitung von Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler getagt. Ich kann Ihnen noch ein paar Details nennen: Die Sitzung hat etwa 15 Minuten gedauert, und es waren neun Bundesminister anwesend. Die anderen Bundesminister, die im Urlaub waren, sind durch die Parlamentarischen Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre vertreten worden.

Es sind einige Gesetze beschlossen worden, die ich Ihnen jetzt gerne noch kurz erläutere. Das erste war ein Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes. Die Bundesregierung will für energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes weiterhin eine Steuerbegünstigung, den sogenannten Spitzenausgleich, gewähren. Die bisherige Regelung läuft Ende dieses Jahres aus. Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf trifft eine Nachfolgeregelung für die nächsten zehn Jahre, also von 2013 bis 2022. In Übereinstimmung mit dem Energiekonzept der Bundesregierung legt der Gesetzentwurf als Gegenleistung für die Gewährung des Spitzenausgleichs klare Energieeffizienzziele fest und verlangt den Unternehmen damit spürbare Anstrengungen ab. Der Spitzenausgleich wird zukünftig deshalb nur gewährt, wenn die Unternehmen Energiemanagement- oder Umweltmanagementsysteme betreiben. Weiterhin müssen die begünstigten Wirtschaftszweige die gesetzlichen Vorgaben zur Erhöhung der Energieeffizienz erreicht haben.

Weiterhin ist ein Gesetz zur Änderung des zwölften Buchs des Sozialgesetzbuches beschlossen worden. Dabei geht es um die schrittweise Übernahme der Grundsicherung im Alter ab 2013 durch den Bund. In dem Gesetz wird der vom Bund zu erstattende Anteil der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung geregelt. 2013 wird der Bund 75 Prozent, ab 2014 100 Prozent übernehmen. Neu ist auch, dass die Erstattung künftig auf der Grundlage der Nettoausgaben des jeweils laufenden Kalenderjahres vorgenommen wird. Die Kommunen werden allein bis 2016 um insgesamt rund 20 Milliarden Euro entlastet. Der Bund leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen und erfüllt damit seine Zusagen aus der Gemeindefinanzkommission des Jahres 2011 und zum Fiskalpakt. Da ab 2013 mit 75 Prozent erstmals mehr als 50 Prozent durch den Bund erstattet werden, tritt eine sogenannte Bundesauftragsverwaltung ein.

Dann ist ein weiteres Gesetz beschlossen worden, das sogenannte Assistenzpflegebedarfsgesetz. Dabei geht es um Pflegebedürftige, die selber eine Pflegekraft im Arbeitgebermodell beschäftigen. Diese können sie zukünftig auch in stationäre Vorsorge- und Reha-Einrichtungen mit aufnehmen lassen. Bisher galt das nur für den stationären Krankenhausaufenthalt. Pflegegeld und die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe werden für die gesamte Dauer der stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt.

Dann kann ich Ihnen nur noch sagen, dass der Vizekanzler im Zusammenhang mit der Eurokrise im Kabinett erklärt hat, dass eine Bankenlizenz für den Bankenrettungsfonds ESM "absolut nicht unser Weg ist. Vielmehr strebt die Bundesregierung eine Stabilitätsunion an, deren eine Stütze der Fiskalpakt und deren zweite Stütze der ESM ist. Diese beiden Stützen müssen jetzt erst einmal zur Wirkung gebracht werden." Das Bundeskabinett hat diese Klarstellung des Vizekanzlers, der sich zuvor mit der Bundeskanzlerin abgestimmt hatte, einmütig begrüßt. - Das war der Bericht aus dem Kabinett.

Teschke: Auch im Kabinett war die Personalie des neuen Bundespolizei-Präsidenten, Herrn Dieter Romann. Der Minister hat nach der Entscheidung des Kabinetts Herrn Romann zum neuen Bundespolizei-Präsidenten ernannt. Er löst damit den bisherigen Präsidenten Matthias Seeger ab, der in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden ist.

Neu besetzt wurden auch die beiden Vizepräsidentenfunktionen im Bundespolizeipräsidium. Die derzeitigen Vizepräsidenten Wolfgang Lohmann und Michael Frehse wurden in das Bundesinnenministerium zurückversetzt. Herr Lohmann wurde zum Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder ernannt. Diesen Posten hatte vorher Herr Schubert inne. Herr Schubert ist jetzt neuer Vizepräsident der Bundespolizei. Herr Frehse wird im Innenministerium die Leitung einer Stabsstelle zur Neuausrichtung der Sicherheitsbehörden des Bundesinnenministeriums im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik übernehmen. Für ihn geht der bisherige Haushaltsreferatsleiter und Beauftragter für den Haushalt des Bundesinnenministeriums, Franz Palm, nach Potsdam.

Näheres entnehmen Sie bitte auch noch unserer Presseerklärung, die wir zurzeit gerade herausschicken und die auf die Homepage des Innenministeriums unter www.bmi.bund.de zu finden ist.

Frage: Herr Streiter, ich hatte zwei Fragen zur Personalie des neuen Bundespolizei-Chefs. Dabei könnte der Eindruck entstehen oder ist der Eindruck entstanden, dass das vom Stil her möglicherweise nicht ganz optimal gelaufen ist. Es stand einige Tage vorher in der Zeitung, dass der Bundespolizei-Chef in den Ruhestand versetzt wird, und er hat es erst Tage später persönlich erfahren. Wie findet die Kanzlerin das? Ist das der Kanzlerin egal, oder bedauert die Kanzlerin die Art und Weise, auf die das geschehen ist?

Zur zweiten Frage: Die Opposition fordert ein Machtwort von der Kanzlerin und sagt, der Innenminister habe das alles nicht mehr im Griff. Wie steht die Kanzlerin zu ihrem Innenminister? Glaubt sie, dass der noch alles im Griff hat?

SRS Streiter: Ja, da kann ich Sie beruhigen: Die Bundeskanzlerin hat vollstes Vertrauen in den Innenminister, und ich weiß auch gar nicht, was für ein Machtwort sie wozu sprechen sollte. Der Bundesinnenminister handelt in eigener Verantwortung und hat dabei auch die volle Rückendeckung der Bundeskanzlerin.

Frage: Herr Teschke, im "Tagesspiegel" wird heute unter Berufung auf Ministeriumskreise berichtet, dass es sehr wohl Gedankenspiele und Pläne für eine Zusammenlegung im Rahmen eines großen Revirements von BKA und Bundespolizei gibt. Möglicherweise seien auch Teile des Zolls involviert. Die Neubesetzung von Führungspositionen diene dem Minister dazu, einen solchen Schritt vorzubereiten. Können Sie das dementieren?

Teschke: Ich kann Ihnen dazu zumindest sagen, dass ich glaube, dass der "Tagesspiegel" hier einige verschiedene Reformpläne durcheinanderbringt oder alles zusammenmischt. Ich glaube, dass wir dazu Folgendes klarstellen sollten:

Zum einen - Sie erinnern sich - hat der Minister sehr frühzeitig nach dem Beginn seiner Amtszeit oder der Übernahme des Amtes die Pläne der Werthebach-Kommission ad acta gelegt. Er hat aber damals auch gesagt, dass in einigen Bereichen von BKA und Bundespolizei die Zusammenarbeit verbessert werden kann. Namentlich hat er damals von Bereichen in der IT-Technik und von der Ausbildung gesprochen. Beide Behörden waren dazu aufgerufen, solche Überlegungen anzustellen und zu prüfen. Die werden jetzt im Herbst in Form von Vorschlägen unterbreitet werden.

Darüber hinaus, und das wird teilweise auch vermengt, gibt es seit 2008 eine Neuorganisation der Bundespolizei. Die ist jetzt im Juli, also im vergangenen Monat, erfolgreich abgeschlossen worden. Auch zu dieser Reform wird es einen Evaluierungsbericht geben. Er soll wiederum aufzeigen, an welchen Stellen es infolge der Reform zu Verbesserungen gekommen ist beziehungsweise wo eventuell noch weiterer Verbesserungsbedarf besteht.

Darüber hinaus gibt es dann noch die klare Absicht des Ministers, den Verfassungsschutz zu reformieren. Hierbei sieht er es als wichtige Aufgabe an, Vertrauen wiederherzustellen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den Parlamenten. Er sieht den Verfassungsschutz als ein wichtiges Frühwarnsystem an. Es soll eben auch durchaus eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundesamt für Verfassungsschutz geben, aber eben auch die Präsenz in der Fläche. Das ist also keine Absage an die Landesverfassungsschutzämter.

Zusatzfrage: Sie sprachen von den Bereichen der IT-Technik und der Ausbildung. Könnte das dazu führen, dass Dinge in diesen Bereichen zwischen BKA und Bundespolizei zusammengelegt werden?

Teschke: Da müssen wir jetzt die Vorschläge und Überlegungen der beiden Behörden abwarten. Dann werden wir eben im Herbst sehen, was man konkret daraus machen kann.

Frage: Herr Teschke, zu dem, was Sie gerade sagten: Wenn Herr Friedrich nach Amtsantritt diese Zusammenführung abgelehnt hatte, allerdings mit Blick auf Optimierungen, hat sich denn dann seine Argumentation und seine Position seitdem nichts verändert? Es sind ja inzwischen - nicht zuletzt durch die NSU-Vorgänge - neue Forderungen an die Sicherheitsbehörden gestellt worden. Es haben sich neue Sachverhalte ergeben. Möglicherweise ergibt die eine oder andere Zusammenführung auch Sinn. Oder bleibt er eins zu eins bei dem, was er damals gesagt hat?

Teschke: Ich glaube, die Vorschläge der Werthebach-Kommission konnten naturgemäß nicht den NSU-Komplex berücksichtigen. Insofern hat er damals eine klare Absage ausgesprochen, was die Werthebach-Kommission angeht. Darüber hinaus ist es aber auch feste Absicht oder Intention des Ministers, immer zu schauen, wie Behörden besser zusammenarbeiten können und wie man die Zusammenarbeit besser koordinieren kann. Sie sehen an unserem Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus, aber auch am GETAZ, dass dort Zusammenarbeit praktiziert wird, und mit der Zusammenarbeit dieser beiden Behörden oder Stellen sind wir sehr zufrieden.

Zusatzfrage: Eine Veränderung an der Spitze des Bundeskriminalamtes aus Altersgründen deutet sich ja im kommenden Jahr an. Wenn Sie sagen "Jetzt warten wir einmal ab, was die Spitzen der Behörden an Vorschlägen erarbeiten", würden Sie dann den Gedanken zurückweisen, dass diese neuen Spitzen nun aus dem engsten Umfeld von Herrn Friedrich stammen, dass sie möglicherweise eine ganz andere Sichtweise vertreten, als es die bisherigen Spitzen getan haben, und dass aufgrund dieser neuen Personalien eben doch Vorschläge in Richtung einer Zusammenführung aufkommen könnten?

Teschke: Jetzt müssen wir erst einmal den Personalwechsel beim BKA abwarten. Wir wissen ja auch nicht, wer Nachfolger von Herrn Ziercke werden wird. Die neuen Spitzen kommen zwar aus dem Ministerium, aber es sind eigenständig denkende Köpfe. Mit denen werden wir die Zusammenarbeit genauso suchen wie vorher.

Frage: Die "Neue Presse" aus Hannover berichtet, dass bei der Auswechslung der Führungsspitze der Bundespolizei unter anderem die Vorfälle in Kabul mit den dort aufgetretenen Bundespolizisten mit Totenkopfflagge oder Totenkopfinsignien eine Rolle spielten. Können Sie das bestätigen?

Teschke: Dass es dieses Foto gibt, haben wir ja alle gesehen; das kann ich bestätigen. Aber zu den Gründen kann ich Ihnen nach wie vor nichts sagen. Es ist gutes Recht des Innenministers, die Entlassung ohne Angaben von Gründen vorgenommen zu haben.

Frage: Ist es richtig, dass Matthias Seeger überlegt hat, eventuell Ende des Jahres selbst seinen Job aufzugeben, und dass eine Entlassung damit gar nicht notwendig gewesen wäre?

Teschke: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Das sind Berichte, die ich nicht kenne und die mir nicht bekannt sind.

Frage: Herr Teschke, ich habe noch nicht ganz verstanden, wie denn die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und dem BKA, bei der in letzter Zeit einiges im Argen lag, verbessert und optimiert werden soll. Das ist ja dann eigentlich ein Vorwurf an das Ministerium, das diese Arbeit bis dato koordinieren musste. Was soll dabei denn konkret verändert werden? Denkt der Minister in diesem Zusammenhang auch über andere, neue Aufgaben und über eine genauere Aufgabenbeschreibung für die Bundespolizei nach?

Teschke: Wir sammeln - ich hatte es ja eben erwähnt - gerade noch Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum und mit dem neuen Abwehrzentrum Rechtsextremismus, aber das sind beides Stellen, die die gute Zusammenarbeit zwischen BfV, BKA und in Teilen eben auch der Bundespolizei aufzeigen. Von daher wird man sich das vielleicht auch anschauen, um diese positiven Effekte eventuell auch weitergehend nutzen zu können.

Dazu, welche konkreten Pläne es darüber hinaus gibt, hatte ich ja gesagt, dass es den Zeitplan gibt, dass der Minister zur BfV-Reform - aber auch zu den anderen Überlegungen wie Reformen bei der Bundespolizei - dann im Herbst Dinge vorlegen wird. Es wird zum Beispiel Ende August eine Sonder-IMK zur Reform des Bundesverfassungsschutzes und der Landesverfassungsschutzämter geben, die sich auch mit dem Thema beschäftigen wird. Dann wird der Minister das Gespräch mit den Landesinnenministern führen.

Frage (zur europäischen Schuldenkrise): Der Vizekanzler hat unter anderem auch gesagt, was nicht passieren dürfte, sei, den Zinsdruck von den Ländern zu nehmen, weil der Reformwille dieser Länder dann ja erlahmen würde. Kann ich daraus schließen, dass die Bundesregierung es nicht als Ziel betrachtet, innerhalb Europas für eine Minderung des Zinsdrucks auf Länder wie Italien und Spanien einzutreten, oder war das jetzt eine persönliche Meinung des Vizekanzlers?

Zum Zweiten interessiert mich Folgendes: Ich las irgendwo, dass es eine Absprache zwischen der Bundesregierung und Frankreich darüber gebe, möglichst schnell den ESFS zu ertüchtigen, um auch Anleihenkäufe vorzunehmen, was ja beinhalten würde, dass man das Parlament beteiligen müsste. Ich frage Sie, Herr Streiter und Frau Kothé: Ist Ihnen von solchen Plänen etwas bekannt, innerhalb kürzester Zeit - möglicherweise noch im Sommer - solche Maßnahmen einzuleiten?

SRS Streiter: Mir ist davon nichts bekannt. Wie Sie ja schon richtig sagten, müsste dann auch der Bundestag noch einmal befasst werden. Insofern gibt es dazu jetzt gar nichts zu sagen. Es wird dann ja auch nichts im Geheimen geschehen, sondern ganz öffentlich im Bundestag. Aber mir ist davon nichts bekannt.

Von dem, womit Sie Minister Rösler zitieren, weiß ich nichts. Das habe ich nicht gehört. In der Sitzung des Bundeskabinetts hat er das nicht gesagt. Aber es ist ja schon mehrfach darauf hingewiesen worden, dass wir uns auch mehrfach gegen eine Vergemeinschaftung von Schulden ausgesprochen haben. Unter anderem ist in diesem Zusammenhang auch immer wieder erwähnt worden, dass, sage ich einmal, unterschiedliche Zinsen natürlich auch immer ein Ausdruck unterschiedlicher Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der europäischen Staaten ist. Das wird wohl auch immer so sein. Ob es immer in dem Ausmaß so sein muss, wie es jetzt der Fall ist, ist eine andere Frage.

Kothé: Auch ich kann hier jetzt schlecht die Äußerungen von Herrn Rösler kommentieren, die ich nicht kenne und die so offenbar auch nicht in der Kabinettssitzung gefallen sind.

Zusatzfrage: Mich interessiert auch keine Kommentierung der Äußerungen von Herrn Rösler; da war ich schon selbst dabei. Mich interessiert, ob die Bundesregierung allgemein der Auffassung ist, dass es im Moment nicht vordringliches Ziel sein muss, Zinsen für Krisenländer durch irgendwelche Maßnahmen zu senken. Das betrifft eine Sachposition, Rösler hin, Rösler her.

Kothé: Sie wissen: Natürlich tun wir alles und unterstützen entsprechende Maßnahmen, um im Rahmen der beschlossenen Hilfsprogramme zu einer Entspannung auf den Märkten beizutragen. Im Übrigen stehen sowohl mit der ESFS als auch dem ESM mehrere Instrumente zur Verfügung, und wenn sie gebraucht werden, können sie mit dem entsprechenden Prozedere genutzt werden.

Zusatzfrage: Mich interessiert noch eine damit verbundene Frage. Offenbar ist es jetzt quasi schon eingebucht, dass, wenn die Bundeskanzlerin mit irgendjemandem spricht, danach eine Erklärung kommt, in der dann "Wir werden alles tun, um den Euro zu stützen" steht. Das finde ich auch beeindruckend. Mich interessiert nur, was ich unter "alles" zu verstehen habe. Wenn die Bundeskanzlerin sagt, sie wolle alles tun, um den Euro zu sichern, und der Vizekanzler nach einer Kabinettssitzung sagt "Es gibt den ESM und den Fiskalpakt; damit hat es sich, und alle anderen Wege sind falsch", dann bekomme ich das nicht überein. Ist dieses "alles" also reduziert? Können Sie also irgendwelche Einschränkungen in Bezug darauf machen, was unter "alles" zu verstehen ist, oder wie habe ich das, was die Kanzlerin mir immer erzählt, zu verstehen?

SRS Streiter: Na ja, es gibt ja Einschränkungen, die zum Beispiel in der Gesetzeslage in Deutschland begründet liegen. Dazu gehört zum Beispiel die Haltung der Bundesregierung zum Schuldentilgungsfonds, der halt einfach weder mit dem Grundgesetz noch mit den europäischen Verträgen in Einklang zu bringen ist. "Alles" heißt natürlich "alles Erlaubte".

Zusatzfrage: Ich habe noch eine formale Frage: Haben die Bundeskanzlerin oder der Bundesfinanzminister dieser Tage abseits der bekannten Gespräche mit Geithner und Hollande noch mit anderen europäischen Politikern gesprochen, Frau Merkel zum Beispiel mit dem finnischen Kollegen oder der Finanzminister vielleicht mit Herrn Juncker?

SRS Streiter: Für die Bundeskanzlerin ist mir das nicht bekannt. Ich denke aber, es wäre mir bekannt, wenn es so wäre.

Kothé: Für den Finanzminister sind mir im Augenblick auch keine weiteren Gespräche bekannt. Er macht Urlaub.

Frage: Frau Kothé, noch zu den Äußerungen von Herrn Juncker am vergangenen Montag: Haben sich Ihr Ministerium oder der Minister selbst inzwischen erkundigt, was Herr Juncker meinte, als er sagte, in den nächsten Tagen werde etwas entschieden werden? Wissen Sie mittlerweile, was er meinte?

Kothé: Nein, ich kenne keine Erklärung. Mir ist nicht bekannt, was er damit konkret meinte. Ich habe keine neuen Erkenntnisse.

Zusatzfrage: Nur zur Sicherheit: Ist Ihnen auch nicht bekannt, dass es in den nächsten Tagen irgendwelche Entscheidungen geben wird?

Kothé: Nein.

SRS Streiter: Ich darf nur einmal darauf hinweisen, dass wir das ja am Montag schon einmal besprochen hatten. Wenn ich mich recht entsinne, hat Herr Juncker gesagt, in den nächsten Tagen werde sich zeigen, ob etwas entschieden werden müsse. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Frage: Es hat ja auf die Äußerungen des Vizekanzlers in dem ARD-Sommerinterview, was den Schrecken eines Austritts Griechenlands angeht, nationale und internationale Reaktionen gegeben. Ist Herr Rösler denn im Kabinett gefragt oder gebeten worden, diese Formulierung in Zukunft vielleicht etwas zurückhaltender zu verwenden? Gab es Kritik von Kabinettskollegen, die gesagt haben "Das war vielleicht etwas ungeschickt" oder "Da haben wir uns einen Shitstorm eingehandelt, den wir uns hätten sparen können"? Gab es also Reaktionen innerhalb des Kabinetts?

SRS Streiter: Nein, da muss ich Sie enttäuschen. Es gab keine Reaktion. Das, was er heute gesagt hat, wurde mit großer Zustimmung aufgenommen.

Frage: Herr Mertzlufft, es gibt erhebliche Kritik am Gesetzentwurf der Justizministerin im Zusammenhang mit der Sterbehilfe. Ärzte warnen, das werde die Rechtsgrundlage für Ärzte als Sterbehelfer schaffen. In der Union befürchtet man, dass dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet werden könnte. Sehen Sie einen Anlass, den Entwurf nach dieser Kritik nachzubessern?

Merzlufft: Die Änderungen, die jetzt zum Teil auch falsch oder missverständlich zitiert und kritisiert werden, sind ja in dem Entwurf enthalten, der sich in der Ressortabstimmung befindet. Ich bin also ein bisschen gehemmt, weil ich an dieser Stelle schlecht die Ressortabstimmung, die ganz normal ist, bis der Gesetzentwurf in das Kabinett geht, voll ausbreiten kann. Ich kann Ihnen aber gerne sagen, dass sich Herr Stadler, der heute für das Justizministerium im Kabinett war, in folgendem Sinne geäußert hat: Erstens wird ein neues Strafrecht eingeführt, kein Strafrecht abgeschafft. Es wird ja mit dem Gesetzentwurf nicht mehr als bislang erlaubt, sondern im Gegenteil soll künftig derjenige bestraft werden, der Hilfe zum Suizid anbietet, um damit Gewinne zu erzielen. Für die Ärzte - das ist auch das Entscheidende - ändert sich nichts.

Zum Hintergrund: Sie kennen die Koalitionsvereinbarung und auch den Beschluss. Es geht um den gewerbsmäßig organisierten Suizid, also um die Gewinnerzielung, wenn man jemandem Hilfestellung zur Selbsttötung gibt. Es ist im Koalitionsausschuss auch noch einmal bekräftigt worden, dass das Justizministerium eben einen Gesetzentwurf vorlegt.

Zusatzfrage: Befindet sich dieser Gesetzentwurf im Moment in der Abstimmung und ist deswegen für uns nicht greifbar?

Merzlufft: Ja. Stellen Sie sich vor, wir würden zu jedem Gesetzentwurf - - - Der wird ja in der ersten Fassung an alle Länder und Verbände verschickt. Dann liegt er auch den Ärzteverbänden und den Bundesländern vor. Dann gibt es Änderungsvorschläge. Jetzt ist eine Regelung in die Kritik geraten, die also im Rahmen dieser Ressortabstimmung in den jetzigen Stand des Gesetzentwurfes gekommen ist. Die betrifft bei diesem Verbot des gewerbsmäßigen Suizids aber nur Spezialfälle, also wenn zum Beispiel künftig jemand eine besonders enge Bindung hat und zufällig auch Arzt ist.

Es wird jetzt in der Berichterstattung gelegentlich so dargestellt, als ob Ärzte sozusagen auch künftig bei Beihilfe straffrei gestellt werden sollten. Aber deswegen habe ich ja recht deutlich und einfach gesagt: Für die Ärzte ändert sich nichts. Es geht wirklich lediglich um die Strafbarkeit des gewerbsmäßig organisierten Suizids; Sie kennen alle noch die konkreten Fälle. Es geht, wenn Sie so wollen, darum, die Auswüchse, die in Hamburg durch den ehemaligen CDU-Senator Kusch entstanden sind, einzudämmen. Das ist jetzt auch der Hintergrund dieser Gesetzesinitiative, und nichts anderes. Es geht weder um eine Hintertür noch um die Legalisierung, geschweige denn darum, das ganze Fass dieser ethisch, moralisch und rechtlich extrem sensiblen Frage des Lebensschutzes und der Selbstbestimmung - Wie geht man damit um, wenn jemand, der sterbenskrank ist, auch sterben will? - aufzumachen.

Frage: Herr Mertzlufft, Sie sagten, für die Ärzte ändere sich nichts. Die Ärzte hatten das alles ja längst schon selbst berufsrechtlich entschieden, und das ist alles entsprechend landesrechtlich umgesetzt worden. Warum erwähnen Sie die Ärzte also überhaupt? Damit setzen Sie doch nur dem Verdacht aus, dass das Bundesrecht im Zweifel das Landesrecht bricht, dass also genau das eintritt, was die Ärztekammer befürchtet, nämlich dass die strafgesetzliche Norm die berufsrechtliche Norm aushebelt.

Merzlufft: Danke für die Frage. Ich habe es eben ja schon angedeutet: Es geht nicht um eine Hintertür, es geht also gerade nicht darum, dass jetzt sozusagen eigene Regeln, die die Ärzte sich gegeben haben, ausgehebelt werden sollen. Es geht vielmehr um das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Es kann ja den Fall geben, dass ein Angehöriger jemanden zu so einem Verein fährt - den es dann geben müsste -, der das bereitstellt. Dann macht sich dieser Angehörige natürlich nicht strafbar.

Jetzt gab es aufgrund einiger Anregungen (Ergänzungen beim) aktuellen Stand, der sich aber in der Diskussion befindet - ich mache das jetzt ausnahmsweise einmal so offen, weil es auch die eine oder andere Berichterstattung dazu gab. Denn es kann eben auch sein, dass jemand eine besonders enge persönliche Bindung hat und zufällig auch Arzt ist. Das Kriterium ist also nicht, dass Ärzte als Berufsgruppe erfasst werden. Ich kann Ihnen auch gerne die Begründung antun:

"Erforderlich ist ein auf gewisse Dauer angelegtes zwischenmenschliches Verhältnis, das ähnliche Solidaritätsgefühle wie unter Angehörigen hervorruft, und deshalb beim Suizidwunsch des Anderen zu einer vergleichbaren emotionalen Zwangslage führt."

Diese emotionale Zwangslage ist ja die, dass jemand, der sterbenskrank ist, jemanden anderes bittet, ihm beim Sterben zu helfen. Es ist also mitnichten so, dass hier der gesamte Berufsstand der Ärzte straffrei gestellt werden soll, wenn Beihilfe geleistet wird. Das trifft wirklich nur auf ganz besondere Spezialfälle in dem Dreiecksverhältnis Sterbenskranker oder Sterbenswilliger, Angehöriger oder engstes persönliches Umfeld und Arzt zu. Da reicht also nicht, dass man einfach jahrelang behandelnder Arzt ist oder zufällig der Arzt ist, der im Krankenhaus den Sterbenswilligen behandelt.

Zusatzfrage: Es geht also um den Arzt, so er nicht als Arzt diese Begleitung - zum Beispiel das Hinfahren eines Bekannten zu einer Sterbehilfeorganisation - vornimmt, sondern wenn er das in seiner Eigenschaft als Privatmensch täte, der mit dem Sterbewilligen seit Jahren befreundet ist.

Merzlufft: Richtig. Es geht um - -

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Frage: Was ist denn eigentlich der "langjährige Hausgenosse", der auch straffrei gestellt wird? Was muss ich mir darunter vorstellen?

Merzlufft: Vielleicht erst die Antwort zu Ihrer ersten Frage: Es geht um nahestehende Personen - so ist es in der Begründung des Gesetzes aufgefasst.

Sie sprechen jetzt in Ihrer zweiten Frage etwas aus der Begründung des Referentenentwurfes, der in der Abstimmung und nicht öffentlich ist, an. Es ist ja leider so - Sie bringen mich hier in eine Zwickmühle, weil Ihnen jemand - ich war es nicht - freundlicherweise den Referentenentwurf gegeben hat. Ich antworte Ihnen aber trotzdem gerne: Es ist natürlich so, dass versucht wird, den Begriff "nahestehende Personen" abzugrenzen. Die eine Möglichkeit wäre, immer zu sagen "Ehepartner" oder "Lebenspartner". Was machen Sie aber mit Menschen, die zum Beispiel keinen Lebenspartner oder Ehepartner haben? Man muss sich unabhängig von den Paragraphen ja auch ein Stück weit die Lebenswirklichkeit anschauen. Was machen Sie mit jemandem, der enge Angehörige hat, die aber aufgrund der besonderen Lebenssituation - zum Beispiel, wenn die Ehefrau gestorben ist - eben nicht Ehepartner oder Lebenspartner sind, wie versuchen Sie das abzugrenzen und einzugrenzen?

Ich will Ihnen nur sagen: Das ist ein Referentenentwurf, der in der Abstimmung ist, der jetzt also nicht im Kabinett ist. Das ist ein ganz normales Verfahren. Diese Regelungen für die Spezialfälle sind - ich habe es ja angedeutet - aufgenommen worden, nachdem der Referentenentwurf an die Länder und Verbände verschickt worden ist. Jetzt befinden wir uns in der Abstimmung. Das sind schwierige rechtliche Fragen und das sind auch Abgrenzungsprobleme. Ich habe das heute Früh in der Sprecherschalte - Sie kennen das ja - auch ein bisschen flapsig - das ist nicht dem Gegenstand angemessen - gesagt: "Viel Lärm um nichts". Es ist ein ganz normales Verfahren, dass wir einen Referentenentwurf auf Regierungsseite abstimmen und dass es schwierige moralische und ethische Fragen sind, die auch rechtlich schwierig abzugrenzen sind. Ich hoffe, das ist an den Worten, die ich eben gebraucht habe, auch deutlich geworden. Allein die Frage des persönlichen Näheverhältnisses - Wer ist enger Angehöriger, wer gehört zu diesem engsten Umfeld, wenn jemand sterbenskrank und sterbenswillig ist? - eignet sich, glaube ich, nicht für die schnelle Schlagzeile.

Frage: Herr Mertzlufft, ich frage doch noch einmal, um es wirklich klar zu haben: In der Begründung werden Hausärzte und Pflegekräfte Angehörigen gleichgestellt, was dieses Näheverhältnis angeht. Da steht wörtlich drin: "Langjähriger Hausarzt kann jemand sein, der dieses Näheverhältnis hat". Das würde dem widersprechen, was Sie gerade gesagt haben, nämlich dass ein Freund zufällig Arzt ist und sich deshalb trotz seines Berufes nicht strafbar macht. Darin steht vielmehr, dass sich dieses Näheverhältnis auch aus dem Verhältnis zu einem Hausarzt erklären kann. Das würde aber heißen, dass sich tatsächlich der Arzt in seinem Beruf aufgrund seines zusätzlichen persönlichen Verhältnisses zu dem Patienten und genauso auch eine Pflegekraft nicht strafbar machen, wenn sie das Medikament besorgen, das derjenige dann einnimmt. Ich glaube, darum geht es.

Merzlufft: Sie machen es mir jetzt wirklich schwer, denn Sie zitieren jetzt ein bisschen aus dem Zusammenhang. Ich versuche das gleich noch einmal deutlich zu machen.

Um am Schluss der Frage anzuknüpfen: Es geht ja nicht darum - das sind ja Spezialfälle -, dass dieser Arzt das Medikament besorgt. Wir reden vielmehr davon, gewerbsmäßigen Suizid zu verbieten. Derjenige, der das künftig anbietet, wird ja unter Strafe gestellt. Jetzt reden wir davon: Wie gehen wir mit den Menschen in diesem engsten Umfeld - ich habe eben ja angedeutet, wie es definiert sein soll - um, machen die sich strafbar oder nicht? Jetzt ist die Frage: Was mache ich mit verschiedenen, über das engste Umfeld definierten Personengruppen, die eben zum Beispiel auch Ärzte sind? Offensichtlich haben Sie den Referentenentwurf; Sie müssten sich noch einmal die ganze Begründung anschauen. Es ist mitnichten so, dass das Arzt-Patient-Verhältnis dazu führen soll, dass hier eine besondere Nähe konstruiert wird, die dann dazu führt, dass der Arzt, der hilft, straffrei gestellt wird.

Frage Ich glaube schon, dass dieser Begriff des Näheverhältnisses kritisiert wurde beziehungsweise dass kritisiert wurde, dass im Entwurf etwas schwach definiert wurde, was ein naher Angehöriger ist. Vielleicht wollen Sie das in der Zukunft ja noch konkreter definieren.

Was machen Sie denn in dem Fall, dass ein gewerbsmäßiger Anbieter von Sterbehilfe einen Arzt präsentiert, der sich dann mit einem Patienten anfreundet und dann straffrei ausgeht?

Merzlufft: Der macht sich strafbar. Wenn jemand als Arzt in einem Verein für gewerbsmäßige Selbsttötung organisiert ist und künftig - das ist die einhellige Auffassung in dieser Bundesregierung - Sterbehilfe zur Gewinnerzielung anbietet, dann macht der sich strafbar, klar. Es geht darum, das gewerbsmäßige Anbieten zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen.

Zusatzfrage: Und das wäre dann auch stärker als das Argument, dass das dann auch ein naher Angehöriger oder enger Freund sein kann?

Merzlufft: Deswegen habe ich ja eingangs gesagt: Es wird neues Strafrecht eingeführt, kein Strafrecht abgeschafft, und es ändert sich nichts für die Ärzte.

Frage: Herr Mertzlufft, können Sie etwas über den Zeitplan sagen? Sie haben jetzt mehrfach gesagt, dass das jetzt in der Abstimmung sei. Wie lange wird das Ihrer Einschätzung nach in der Abstimmung bleiben, und wann liegt das dem Kabinett vor?

Merzlufft: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Zusatzfrage: Dieses Jahr noch?

Merzlufft: Davon können Sie ausgehen, aber das hängt ja von verschiedenen Faktoren ab. Ich kann Ihnen das jetzt wirklich nicht sagen. Ich kenne, ehrlich gesagt, auch nicht die Stellungnahmen der einzelnen Ressorts. Ich hatte mir jetzt die Stellungnahmen von verschiedenen Verbänden und Ländern angeschaut. Wie der Diskussionsstand - der von Verbänden und Ländern auch in die Region gespiegelt wird - sich dann in der Ressortbefassung abbildet, kann ich Ihnen im Augenblick wirklich nicht sagen. Das sind wirklich extrem schwierige juristische Fragen, und es geht dabei - Sie haben es eben ja schon gemerkt - auch um Abgrenzungsfragen.

Grundsätzlich gilt - es klang in einer Frage eben ja auch an, wie die Ärzte sich selbst Regeln geben und wie die Ärzte sich auch nach ihrem Selbstverständnis verhalten -: Wenn Sie in dem Bereich, der sich mit Selbsttötung befasst, etwas regeln, müssen Sie natürlich auch alle möglichen Folgen und Weiterungen berücksichtigen. Allein das Verbieten des gewerbsmäßigen Anbietens von Sterbehilfe kann in diesem ethisch ganz besonders sensiblen Bereich natürlich zu juristischen Folgeproblemen führen. Deswegen: Lieber in Ruhe, mit Augenmaß und gewissenhaft als dass jetzt sozusagen der Zeitplan dominiert.

Zusatzfrage: Stehen Sie denn irgendwie unter Druck, das in diese Legislaturperiode schaffen zu wollen, weil Sie das im Koalitionsvertrag verabredet haben? Ich kenne diesbezüglich nicht unbedingt den Wortlaut des Koalitionsvertrages - steht da etwas drin?

Merzlufft: Ja. Ich habe den Koalitionsvertrag jetzt auch nicht mit, aber in der Tat ist das verabredet und sollte in dieser Legislaturperiode auch umgesetzt werden.

Frage: Herr Mertzlufft, ich habe dennoch zwei Detailfragen - ohne dass ich den Gesetzentwurf kenne -: Was geschieht denn mit gemeinnützigen Vereinen, die beispielsweise Räume für Schwerstkranke und Totkranke zur Verfügung stellen? Ist deren Tätigkeit dann auch strafbar, oder ist das nur dann strafbar, wenn die beispielsweise einen Euro für die Raummiete nehmen?

Zweitens. Es gibt solche Organisationen ja bereits in der Schweiz, und zwar völlig legal. Könnten die dann auch in Deutschland tätig sein?

Merzlufft: Nach den Vorstellungen, wie sie jetzt im Gesetzentwurf enthalten sind, zielt es auf die Gewinnerzielung ab. Ich hatte es ja angesprochen: Es war ein ehemaliger CDU-Senator in Hamburg, der einen Verein gegründet hat. Es geht um die Eingrenzung des Phänomens, dass auch Anbieter da sind, die mit dem Ziel der Gewinnerzielung - so ist es formuliert - Hilfe zur Selbsttötung anbieten. - Was war der zweite Teil Ihrer Frage?

Zusatz: Schweiz.

Merzlufft: Sie meinen DIGNITAS?

Zusatz: Genau.

Merzlufft: Diese Organisation gibt es, glaube ich, hier gar nicht. Soweit ich weiß, ist DIGNITAS in Deutschland gar nicht organisiert.

Zusatz: Soviel ich weiß, nicht. Die Frage ist, ob es möglich wäre, dass ähnliche Organisationen - oder DIGNITAS selbst - in Deutschland tätig werden könnten.

Merzlufft: Nein, das wäre dann nicht möglich.

Frage: Wobei die Definition von "Gewinnerzielung" auch schon den Vereinsbeitrag oder die Aussicht auf eine Schenkung oder Erbschaft umfasst, die dem Verein zukommen könnte. Es geht nicht nur um den reinen unternehmerischen Gewinn, sondern der Begriff ist sehr viel weiter gefasst, wenn ich das richtig sehe.

Merzlufft: Jetzt bringen Sie mich wieder ein bisschen in die Bredouille. Stellen Sie sich vor, alle Kollegen würden hier immer zu einem Gesetzentwurf, der sich in der Abstimmung befindet, solche Detailfragen beantworten. Was passiert, wenn wir zum Beispiel sagten "Ja, Sie haben Recht" und am Ende würde das Gesetz beim Kabinettsbeschluss anders aussehen? Dann würden Sie mich fragen: Wieso sieht das Gesetz denn jetzt anders aus, als den Stand den ich hatte, der in der Ressortabstimmung war? Stellen Sie sich das hier einmal für die ganze Bank vor. Dann würden wir hier sozusagen jeden Ist-Stand in der Ressortbefassung abbilden. Ich kann es leider nicht; selbst, wenn ich es wollte. Es ist unüblich, dass wir den Stand der Diskussion auf Regierungsseite, wenn wir vor der Kabinettsbefassung sind, so ausführlich abbilden, wie ich das gerade mache. Ich mache es nur deshalb, weil auch heute Früh viele Fragen bei uns eingegangen sind und zum anderen der Referentenentwurf wahrscheinlich durch die Länderverbändebeteiligung weitergegeben wurde.

Zusatzfrage: Ist es denn entscheidend, das Ganze strafrechtlich zu regeln? Sie sprachen Herrn Kusch selber an, der meines Wissens vor dem Verwaltungsgericht Hamburg mit seinem Verein gescheitert ist. Könnte man nicht Normen unterhalb dieser Schwelle finden?

Merzlufft: Es ist kein Herzensanliegen der Bundesjustizministerin, hier diese Regelung vorzunehmen. Aber es ist in der Koalition verabredet. Wir werden gemäß dem Koalitionsbeschluss natürlich dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussempfehlung vorlegen - klar. Das ist verabredet und wird auch in der Regierung gemacht.

Zusatz: Das sagt aber noch nichts darüber aus, ob es juristisch zwingend wäre.

Merzlufft: Es ist in der Koalition - im Koalitionsvertrag, im Koalitionsausschuss - verabredet. Wir haben einen Entwurf vorgelegt. Dieser soll auch ins Kabinett.

Vorsitzender Freitag: Gestatten Sie mir noch eine kurze Erläuterung, Herr Mertzlufft. Vielen Dank, dass Sie so ausführlich auf die Fragen antworten. Die Kollegen haben natürlich auch ein Interesse daran, den Diskussionsstand abzubilden, bevor ein Gesetzentwurf im Kabinett ist. Das ist der Grund für das Interesse.

Frage: Ich kenne den Gesetzentwurf nicht, aber habe eine Lernfrage. Wie grenzen Sie "gewerbsmäßige Beihilfe" von "straffreier Beihilfe" ab? Sie sagten, wenn einer sozusagen einen Todkranken irgendwo hinfährt, soll das straffrei sein. Wenn er ihm das tödliche Medikament kauft und es ihm verabreicht, ist das strafbar. Richtig?

Merzlufft: Ja. Aber ich habe den Fall gebildet, um diese Fallkonstellation, dass jemand anderes als der Sterbenswillige involviert ist, einfach einmal herunterzubrechen. Ich werde hier jetzt nicht - da muss ich auf die Antwort von eben verweisen - die Kriterien, die wir für die gewerbsmäßige Erzielung von Gewinn definiert haben, abbilden. Ich kann hier nicht einen Gesetzentwurf, der sich in der Abstimmung befindet, eins zu eins ausrollen. Ich kann wirklich nur um Verständnis bitten. Stellen Sie sich vor, wir würden das hier alle machen. Sie wären dann am Ende des Tages unglücklich.

Frage: Sie sagten eben, Ihnen seien die Positionen der anderen Ressorts, mit denen Ihr Ministerium in der Abstimmung sei, nicht bekannt. Ich nehme an, dass das die Ressorts Gesundheit, Wirtschaft und Innen sind. Vielleicht können die Kollegen bei der Positionierung helfen.

Merzlufft: Darf ich das kurz erklären. Vom Verfahren her ist es so: Es gibt einen Referentenentwurf, der in die Ressortbefassung geht. Er geht an alle Ressorts, an Länder und Verbände. Ich habe eben gemeint, dass ich das zwischen gestern und heute nicht durchgelesen habe. Ich kann Ihnen das nicht wiedergeben. Wir geben grundsätzlich - wenn Sie bei einem anderen federführenden Ressort mich fragen würden, wäre das umgekehrt auch so - zu dem Stadium nur begrenzt bis gar nicht Auskunft - das wissen Sie ja auch, weil Sie hier oben ganz oft sitzen -, weil wir die Ressortbefassung innerhalb der Regierung nicht in voller Transparenz nach außen abbilden.

Vorsitzender Freitag: Es sind einige Ministerien direkt gefragt worden. Gibt es die Bereitschaft, zu antworten?

Jopp: Der guten Ordnung halber kann ich Ihnen nur sagen, dass ich zu dem Stand gar nichts sagen kann, weil wir uns, wie Herr Mertzlufft es gesagt hat, in der Ressortabstimmung befinden und wir unsere Stellungnahme gegenüber dem BMJ abgeben. Damit hat sich der Fall für uns erst einmal erledigt.

Frage: Nur noch einmal eine Frage, damit ich es richtig verstanden habe. Haben Sie eben gesagt, es sei ein oder kein Herzensanliegen der Ministerin?

Merzlufft: Kein Herzensanliegen.

Zusatzfrage: Meinen Sie damit den gesamten Gesetzentwurf oder nur dieses Detail, dass möglichst auch die Vereine in dieses Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe einbezogen werden?

Merzlufft: Als die Regierung gebildet wurde - das ist ja kein Geheimnis - war es ein Wunsch des Koalitionspartners, genau solch eine Regelung vor dem Hintergrund vorzunehmen, dass die Auswüchse des früheren CDU-Senators Kusch in Hamburg eingegrenzt werden sollten. Das machen wir selbstverständlich vertragstreu und auch gewissenhaft.

Zusatzfrage: Das heißt, wir können jetzt davon ausgehen, dass diese Vereine mit an die Kandare genommen werden?

Merzlufft: Sie können davon ausgehen, dass wir alles versuchen werden, den gewerbsmäßigen Suizid so einzugrenzen, dass es diese Auswüchse, die ich eben kurz angesprochen habe, künftig nicht mehr gibt.

Frage: Zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz wollte ich fragen: Ist es richtig, dass ursprünglich individuelle Nachweise von den Unternehmen vorgesehen waren, die im Nachhinein herausgestrichen worden sind? Ist es richtig, dass das Gesetz verwässert worden ist? Wenn ja, warum? Was sagen Sie zum Vorwurf der Lobbyismus-Hörigkeit der Regierung? Welche Ziele - zum Beispiel die CO2-Ersparnis - sollen mit dem Gesetz erreicht werden?

Kothé: Wir sind das federführende Ressort, weil es ein Steuergesetz ist; vielleicht ergänzt die Kollegin aus dem Wirtschaftsministerium.

Das Gesetz wurde nicht verwässert. Im Gegenteil. Wir sagen, dass mit diesem Gesetz ganz klare Vorgaben formuliert wurden und in ihm enthalten sind. Es ist auch ein unabhängiges Monitoring vorgesehen, wie diese Vorgaben insgesamt umgesetzt werden. Wir denken, das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag, um die Effizienzsteigerung in dem Zeitraum zu realisieren.

Kraus: Das kann ich gerne noch ergänzen. Das bestätigen wir alles. Dem Gesetzentwurf wurde heute eine Unterzeichnung mit der Wirtschaft im BMWi vorgelagert. Beteiligte waren neben uns auch BMF und BMU. Da ging es unter andrerem um eine Vereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz produzierender Unternehmen.

Die Fortführung dieses Spitzenausgleichs, den es schon seit 2002 gibt, ist sehr ambitioniert. Deswegen kann ich Ihre Einschätzung auch nicht bestätigen, dass irgendetwas verwässert worden wäre. Das ist ein großer Erfolg für die Bundesregierung. Wir erreichen damit zwei Ziele, nämlich zum einen die Stärkung des Industriestandorts Deutschland und gleichzeitig auch die Umsetzung unseres ehrgeizigen Energiekonzepts.

Grundsätzlich ist es so, dass die Wirtschaft diese notwendigen Steuerentlastungen nur im Gegenzug für die Verpflichtung erhält, ein Energiemangementsystem zu etablieren und außerdem ambitionierte Energieeffizienzvorgaben einzuhalten. Damit geht die Bundesregierung über die bisherigen Anforderungen noch weit hinaus.

Von den Zahlen her ist es so: Zielwert für die Steigerung der Energieeffizienz für die Bezugsjahre 2013 bis 2015 ist 1,3 Prozent pro Jahr. Ab dem Bezugsjahr 2016 beträgt der Zielwert 1,35 Prozent. Die Werte für die verbleibenden Jahre der insgesamt auf zehn Jahre angelegten Regelungen werden im Zuge einer Evaluation festgelegt. Die Einhaltung der Effizienzziele wird durch ein unabhängiges wissenschaftliches Institut einem regelmäßigen Monitoring unterzogen.

So gesehen ist das, wie wir glauben, eine gute Regelung. Nähere Einzelheiten dazu haben wir in einer Pressemitteilung veröffentlicht.

Zusatz: Es gibt die Kritik, dass diese 1,3 Prozent weniger sind, als sowieso durch natürliche Effizienzmaßnahmen erreicht wird.

Kraus: Wir gehen davon aus, dass die im Gesetzentwurf festgelegten Ziele für das produzierende Gewerbe eine Effizienzanstrengung bedeuten, die ohne diese Anreizwirkung dieses Spitzenausgleichs nicht in dieser Weise realisiert werden könnten. Ich sage es noch einmal: Die Anforderungen dieser Nachfolgeregelung, die ab Ende 2012 gelten soll, sind wesentlich höher als unter der ursprünglichen Regelung, die es seit 2002 gibt.

Frage: Frau Kothé, im Zusammenhang mit der Ökosteuer ist schon einmal die Tabaksteuer erhöht worden. Das läuft, glaube ich, bis 2015. Ist etwas Ähnliches geplant? Der Zeitraum, der jetzt entstanden ist, ist ja weitaus größer. Sind Steuererhöhungen geplant, um das zu kompensieren?

Kothé: Können Sie Ihre Frage noch einmal präzisieren? Steuererhöhungen - - -

Zusatzfrage: - - - um Ausfälle bei der Ökosteuer zu kompensieren. Wenn die Unternehmen befreit werden, gibt es keine Ökosteuer. Unter anderem deshalb ist 2010 die Tabaksteuer erhöht worden. Ist so etwas Ähnliches wieder geplant?

Kothé: Das ist mir im Augenblick nicht bekannt.

Frage: Der Umweltminister hatte vor knapp zwei Wochen die Effizienzziele als sehr ambitioniert, zum Teil aber auch als nicht mehr zu erreichen bezeichnet. Ist im Kabinett darüber diskutiert worden, die Ziele etwas strammer zu fassen? Oder ist das ohne Aussprache quasi durchgewunken worden?

Zweitens würde mich interessieren: Können Sie dieses unabhängige Institut beim Namen nennen, das das Monitoring durchführen würde?

Drittens. Gab es im Kabinett eine Aussprache darüber, inwieweit die privaten Verbraucher - nicht die energieintensiven Unternehmen - bei den Kostensteigerungen entlastet werden könnten, weil diese das jetzt im Prinzip alleine tragen müssen, wenn energieintensive Unternehmen ausgespart werden?

Kothé: Ich kenne den Namen dieses Instituts nicht. Das müsste ich nachreichen. Auf jeden Fall soll es ein wissenschaftliches und - das ist, glaube ich, wichtig - unabhängiges Institut sein.

Stamer: Zunächst einmal möchte ich die Unterstellung in Ihrer Frage zurückweisen. Der Bundesumweltminister hat keine Ziele infrage gestellt. Ich habe das hier vor einigen Tagen auch sehr deutlich dargelegt.

Was er vor einiger Zeit gesagt hat, ist, dass wir schauen müssen: Wie ist der Stand? Wo müssen wir die Maßnahmen verbessern, erhöhen, um am Ende die Ziele zu erreichen? Das noch einmal grundsätzlich dazu.

Ich kann noch ergänzen, dass der Bundesumweltminister sich zum heutigen Kabinettsbeschluss auch in einer Pressemitteilung geäußert hat. Diese dürfte Ihnen inzwischen allen vorliegen. Ich kann hier gerne noch einmal auf ein paar Punkte eingehen: Mit der gesetzlichen Regelung ist die verbindliche Einführung von Energiemangementsystemen neu, die als Beitrag der Unternehmen zur Verbesserung der Energieeffizienz dienen sollen. Insofern hat der Bundesumweltminister den Beschluss auch als eine "gute Lösung für den Standort Deutschland" bezeichnet. Das Zitat ist in der Pressemitteilung enthalten. Das können Sie nachlesen.

Noch eine generelle Bemerkung zu den energieintensiven Unternehmen: Der Minister hat wiederholt betont, dass er es für gerechtfertigt hält, dass die energieintensiven Unternehmen von der EEG-Umlage und auch größtenteils von den Netzentgelten befreit sind. Ihm geht es darum, dass Industrie und auch produzierendes Gewerbe in Deutschland erhalten bleiben, um Arbeitsplätze zu sichern und damit Wertschöpfungsketten insgesamt im Land bleiben.

Zusatzfrage: War die Frage Thema im Kabinett, ob das Folgen für die privaten Verbraucher hat, wie man diese von künftigen Energiepreiserhöhungen sozusagen entlasten könnte?

Stamer: Ich kann Ihnen zum Kabinett keine Auskunft geben. Ich kann noch einmal darauf hinweisen - das ist ein anderes Thema -, dass vorgesehen ist, dass der Minister im September Gespräche mit Vertretern der Länder, der Kommunen und auch der Wohlfahrtsverbände führen möchte, um zu beraten, wie einkommensschwache Haushalte in Form von Energieberatung unterstützt werden. Er hat sich aber auch dagegen ausgesprochen, hier neue Sozialtarife einzuführen.

SRS Streiter: Ich kann kurz ergänzen: Es ist im Kabinett nicht darüber gesprochen worden, was das für private Verbraucher bedeutet. Hier ging es um Unternehmen. Das ist im Übrigen auch nicht durchgewunken, sondern beschlossen worden.

Frage: Können Sie eine Gesamtzahl nennen, was Sie erhoffen, was durch diese Vorgaben an CO2-Emissionen, Energieverbrauch oder ähnlichen Werten eingespart werden könnte?

Kraus: Über die bereits erwähnte Energieeffizienzsteigerung von 1,3 Prozent pro Jahr hinaus können wir keine Angaben machen.

Frage: Ich würde kurz zum Innenministerium zurückkommen und das Thema Ku-Klux-Klan ansprechen. Gibt es in den letzten Tagen neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Ku-Klux-Klan und möglichen Verbindungen zur NSU, von dem wir vielleicht noch gar nichts wissen können, Sie aber sehr wohl?

Dann ist die Frage, inwieweit es bei Ihnen Erkenntnisse über den Ku-Klux-Klan in Sicherheitsbehörden gibt. Ist das von Ihnen nach der Berichterstattung als ein Problem erkannt worden? Wird da jetzt nachgeforscht? Würden aus Ihrer Sicht Verbindungen zum Ku-Klux-Klan eine verfassungsfeindliche Gesinnung belegen?

Teschke: Mir sind keine Erkenntnisse zu Ku-Klux-Klan-Mitgliedern in Sicherheitsbehörden bekannt. Dazu kann ich Ihnen derzeit nichts sagen. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass wir das noch nicht haben überprüfen lassen.

Zu Ihrer ersten Frage hatte ich am Montag bereits Auskunft gegeben, dass die Staatsanwaltschaft Heilbronn beziehungsweise die Generalbundesanwaltschaft zuständig ist.

Zusatzfrage: Ihnen liegen im Moment keine neuen Erkenntnisse vor?

Teschke: Nein.

Frage: Herr Streiter, wir kennen die Bundeskanzlerin als Fußballfreundin, die gerne bei internationalen Begegnungen auf der Tribüne sitzt. Wie ist das eigentlich bei den Olympischen Spielen? Nimmt Sie mit den Olympiasiegern Kontakt auf? Gibt es Glückwunschtelegramme? Wie verhält sie sich dazu?

SRS Streiter: Ehrlich gesagt, weiß ich das nicht. Sie wird es mit Sicherheit erfahren. Sie werden es auch erfahren, wenn sie Glückwunschtelegramme verschickt. Bisher ist mir noch von keinem Glückwunschtelegramm etwas bekannt. Im Moment beschäftigt sie sich mit ihrem eigenen Sport, dem Wandern.

Vorsitzender Freitag: Sie würden es aber recherchieren und uns nachreichen können?

SRS Streiter: Ja. Das lässt sich leicht klären.

Teschke: Der Sportminister reist zur Stunde nach London. Er freut sich sehr über das soeben gewonnene Gold der Ruderer, das heute Abend mit den Ruderern feiern und sie dazu beglückwünschen zu können.

Frage: Ich versuche, den Sprung von Gewinnern und vom Ku-Klux-Klan zur Deutschen Bank. Herr Streiter, Frau Kothé, nach der Pressekonferenz der Deutschen Bank mit Personalentlassungen und Eingeständnissen von Ertragsschwächen würden mich interessieren, ob Ihnen die Positionierung der größten deutschen Bank Sorgen macht. Haben Sie Befürchtungen, dass das führende deutsche Institut im internationalen Wettbewerb nicht mehr mithalten kann?

SRS Streiter: Ich kann Ihnen dazu gar nichts sagen.

Kothé: Ich kommentiere nicht die Pressekonferenz der Deutschen Bank. Im Übrigen verweise ich darauf, dass wir natürlich eine sehr effiziente und gute Bankenaufsicht in Deutschland haben, in deren Aufgabenbereich auch die Deutsche Bank fällt.

*

Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 31. Juli 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/08/2012-08-01-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2012