Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

PRESSEKONFERENZ/538: Regierungspressekonferenz vom 11. Januar 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 11. Januar 2013
Regierungspressekonferenz vom 11. Januar 2013

Themen: Organspenden, Termine der Bundeskanzlerin (Klausurtagung des DGB-Bundesvorstands, Kabinettssitzung, Plenarsitzung des Deutschen Bundestages, Empfang des Präsidenten der Elfenbeinküste, Besuch der Internationalen Grünen Woche, Empfang des Präsidenten des Europäischen Parlaments), Lage in Mali, mögliches NPD-Verbotsverfahren, NSU-Mordserie, Finanzhilfen für Zypern
Weitere Themen: Treffen des Bundesfinanzministers mit griechischem Oppositionsführer, Lebensleistungsrente, Flughafen Berlin Brandenburg, Verhandlungen zwischen der Türkei und der PKK, Gespräche über das iranische Atomprogramm, Zugriff amerikanischer Sicherheitsdienste auf Daten europäischer Nutzer von Cloud-Anbietern

Sprecher: SRS Streiter, Albrecht (BMG), Augustin (AA), Paris (BMVg), Beyer-Pollock (BMI), Wieduwilt (BMJ), Kothé (BMF), Flosdorff (BMAS), Rudolph (BMVBS), Enderle (BMELV)



Vorsitzender Hebestreit eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Albrecht: Es geht mir um einige grundsätzliche Fragen, die ich hier noch einmal klarstellen möchte. Sie haben heute vielleicht gesehen, dass es eine Agentur-Berichterstattung hinsichtlich der Organspende in Deutschland gibt. Der Minister hat heute der "Passauer Neuen Presse" ein Interview gegeben und hat dort noch einmal einige Fakten dargestellt. Wir wollen dieses Interview und die Fakten, die dort dargestellt werden, ausdrücklich nicht als Kritik an der Organspendebereitschaft in der Bevölkerung verstanden wissen, sondern als Aufforderung an die Bevölkerung, Organe zu spenden; denn das ist unser Ziel. Sie wissen, dass wir im Sommer letzten Jahres fraktionsübergreifend eine Mehrheit für die Entscheidungslösung hatten. Viele haben sich daran beteiligt. Sie wissen, dass Herr Steinmeier und Herr Kauder sich dort auch persönlich engagiert haben. Wir haben einen breiten Konsens, und es geht jetzt darum, diesen Konsens in die Tat umzusetzen.

Das Gesetz gilt seit dem 1. November. Seit dem 1. November sind die Krankenkassen gehalten, alle Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren. Einige haben es schon getan; die meisten werden es jetzt tun. Sie wissen, dass die Vorfälle, die jetzt offenbar geworden sind, die Organspendebereitschaft nicht gesteigert haben. Die DSO hat uns dazu Zahlen vorgelegt. Der Minister - er hat das so auch im Interview ausgedrückt - ist sehr verärgert darüber, dass diese Vorfälle dazu geführt haben. Ich möchte aber ausdrücklich noch einmal sagen: Das ist keine Kritik an der Organspendebereitschaft, sondern eher eine Aufforderung, trotz dieser Vorkommnisse, die ja alle in der Vergangenheit liegen - es ist ganz wichtig, dass wir das noch einmal betonen -, bereit zu sein, seine Organe zu spenden.

Wir sind in einem Dilemma, und zwar insofern als die Transparenz und die Aufklärung, die wir angekündigt haben und für die wir auch Ende August 2012 die Beschlüsse herbeigeführt haben, dazu führen, dass jetzt vergangene Ereignisse immer wieder eine Lage und eine Stimmung erzeugen, die sich auf die aktuelle Bereitschaft auswirkt. Ich will deswegen noch einmal nachdrücklich sagen: Das ist die Aufarbeitung durch die unangemeldeten Kontrollen, die jetzt stattfindet, die wir alle wollen, die wir alle begrüßen, die aber immer wieder das Bild erzeugt, da läge etwas im Argen. Wie gesagt, das ist die Vergangenheit. Wir haben am 27. August entsprechende Maßnahmen mit den Ländern, der Krankenhausgesellschaft, den Krankenkassen und den Berufsverbänden getroffen, die uns davor schützen sollen, dass solche Manipulationen zukünftig stattfinden. Darum geht es: Solche Manipulationen zukünftig zu verhindern. Die Tatsache, dass jetzt in Leipzig neue Vorfälle bekanntgeworden sind, hat den Minister, wie gesagt, sehr ärgerlich gestimmt. Wir müssen damit leben. Er hat heute im Interview auch gesagt, dass wir nicht ausschließen können, dass diese Transparenzkontrollen weitere Vorfälle zutage fördern, die allerdings - ich betone das noch einmal - vergangene Vorfälle sind und nicht für die Zukunft stehen.

Für die Zukunft sind wir, denke ich, mit den Beschlüssen aus dem August gerüstet. Wir sind schon der Meinung, dass eine weitere Aufklärungskampagne, die ja jetzt durch die Krankenkassen stattfindet, in Zeiten der Unsicherheit notwendig ist; denn wenn Menschen unsicher sind, dann muss man sie informieren. Man sollte sich nicht zurückhalten. Das ist auch ein Appell an die Krankenkassen, ihrer gesetzlichen Pflicht, die sie seit dem 1. November 2012 haben, nachzukommen. Sie tun das auch. Sie haben dazu das jetzige Jahr, also das Jahr 2013, Zeit. Wir setzen darauf, dass das jetzt zeitnah stattfindet.

Noch ein Wort: Es gibt Hinweise darauf - - Sie wissen, dass die Staatsanwaltschaften ermitteln; Kolleginnen und Kollegen von Ihnen haben sich auch bei den Staatsanwaltschaften erkundigt. Es wird sicherlich eine Weile dauern, bis man dort Konsequenzen ziehen kann. Uns ist wichtig, dass wir, wenn klar wird, dass es Schwierigkeiten gibt, Konsequenzen zu ziehen, das Recht entsprechend verändern. Deswegen wird das Haus, das BMG, ein Gutachten in Auftrag geben, um eventuelle Lücken, die dort bestehen und die anhand dieser Ermittlungen jetzt offenbar werden, zu schließen.

Es war mir wichtig, dass ich das noch einmal sagen konnte. - Danke schön.

Vorsitzender Hebestreit: Gibt es Fragen zum Thema Organspende? - Dann kommen wir zu den Terminen der Kanzlerin.

SRS Streiter: Am Dienstag, dem 15. Januar, wird die Bundeskanzlerin von 10 Uhr an der Klausurtagung des DGB-Bundesvorstands teilnehmen. Das findet in den Räumlichkeiten der Friedrich-Ebert-Stiftung statt. An dem Gespräch werden die DGB-Vorstände und die Vorstände der acht Mitgliedsgewerkschaften teilnehmen. Dabei wird es um aktuelle Fragen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik gehen. Im Anschluss daran, gegen 11.20 Uhr, wird es ein Pressestatement der Bundeskanzlerin und des DGB-Vorsitzenden, Herrn Sommer, geben. Dafür können Sie sich selbstverständlich anmelden; das müssten Sie aber beim DGB machen. Man sollte außerdem schon um 11 Uhr da sein.

Am Mittwoch tagt das Kabinett wie üblich um 9.30 Uhr.

Im Anschluss wird die Bundeskanzlerin ab 11 Uhr an der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages teilnehmen. In der Debatte wird es unter anderem um das Thema "50 Jahre Elysée-Vertrag - Zusammenarbeit und gemeinsame Verantwortung für die Zukunft Europas" gehen.

Um 12.30 Uhr wird die Bundeskanzlerin dann den Präsidenten der Elfenbeinküste, Herrn Alassane Outtara, mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt begrüßen. Präsident Outtara ist der derzeitige Vorsitzende der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft, der ECOWAS, und die Elfenbeinküste ist ebenfalls Mitglied der Afrikanischen Union. Bei einem anschließenden Arbeitsmittagessen werden aktuelle sicherheitspolitische Entwicklungen in Afrika, insbesondere die Lage in Mali, im Mittelpunkt stehen. Die Afrikanische Union und die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft bemühen sich in enger Abstimmung mit den Vereinten Nationen und der EU intensiv um eine Konfliktlösung. Nach dem Gespräch ist für 13.45 Uhr eine gemeinsame Pressebegegnung vorgesehen.

Am Donnerstag wird die Bundeskanzlerin ab 9 Uhr im Plenum des Bundestages sein.

Am Freitagvormittag um 9 Uhr wird die Bundeskanzlerin die Internationale Grüne Woche in Berlin besuchen. Bei dem traditionellen Eröffnungsrundgang wird sie sich gemeinsam mit der Bundeslandwirtschaftsministerin, dem Regierenden Bürgermeister von Berlin sowie dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes und dem Vorsitzenden der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie ein Bild von der bedeutendsten Messe der Ernährungs- und Landwirtschaft machen. Anschließend wird sie auch den Stand des diesjährigen offiziellen Partnerlandes der Grünen Woche, der Niederlande, besuchen. Dort wird sie von der niederländischen Landwirtschaftsministerin Sharon Dijksma begrüßt werden.

Danach empfängt die Bundeskanzlerin von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Martin Schulz, zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt. Das Gespräch bietet die Gelegenheit zum Austausch über aktuelle EU-Themen.

Das waren die öffentlichen Termine in der kommenden Woche.

Frage: Gibt es nach dem Termin mit Herrn Schulz Statements oder eine Pressekonferenz?

SRS Streiter: Nein, das ist nicht vorgesehen.

Frage: Herr Streiter, gibt es bei dem Gespräch mit Herrn Outtara eine Pressekonferenz oder ein Statement?

Damit verbunden: Wie sieht die Bundeskanzlerin denn im Moment die Entwicklung in Mali? Wird sie Herrn Outtara auffordern, möglichst schnell eine Eingreiftruppe der ECOWAS dorthin zu senden? Was bedeutet das für mögliche deutsche Unterstützung bei der Ausbildung in dem Land?

SRS Streiter: Nach dem Gespräch wird es - ich hatte es gesagt - um 13.45 Uhr eine Presseinformation geben. Ich möchte dem Gespräch jetzt nicht vorgreifen. Ich glaube, es ist sinnvoller, nach dem Gespräch zu fragen, was sie besprochen haben.

Was die Einschätzung der Lage in Mali angeht, würde ich gerne an das Auswärtige Amt abgeben.

Augustin: Letzte Nacht hat es eine Dringlichkeitssitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Mali gegeben; das haben Sie wahrscheinlich verfolgt. Darin hat die Staatengemeinschaft noch einmal ihre Sorge über die Lage im Land und die Zuspitzungen der letzten Tage unterstrichen. Außenminister Westerwelle hat dazu im Auswärtigen Amt gerade auch ein Statement abgegeben und sich sehr besorgt über die Eskalation geäußert. Es ist richtig, dass die Bemühungen um die Aufstellungen einer afrikanischen Einsatzgruppe - Afisma heißt sie - mit Hochdruck vorangetrieben werden. Ganz wichtig ist dem Minister aber auch, zu unterstreichen, dass eine allein militärische Lösung die Probleme in Mali nicht beseitigen wird. Die politischen Bemühungen müssen weiterhin intensiviert werden. Die EU hat ja auch ihre Bereitschaft signalisiert, solche Bemühungen zu unterstützen und dann, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, eben auch malische Streitkräfte auszubilden. Das ist nach wie vor Stand der Dinge.

Frage: Zu Mali eine Frage an das Verteidigungsministerium: Herr Paris, jetzt haben die Rebellen ja eine weitere Stadt im Norden eingenommen. Würden Sie sagen, dass der erst für den September vorgesehene Einsatz dieser afrikanischen Friedenstruppe zu spät kommt? Wäre Ihr Ministerium bereit, mit der Ausbildungshilfe möglicherweise so früh zu beginnen, dass diese Eingreiftruppe dort auch früher aktiv werden kann?

Paris: Ich bin nicht in der Lage, die Situation in Mali hier von meiner Warte aus wirklich zu bewerten. Sie kennen die Berichte, Sie haben gehört, was der Kollege Augustin vorgetragen hat.

Ich möchte aber noch einmal betonen, dass man zwei Handlungsstränge, zwei Handlungsoptionen, deutlich voneinander trennen muss.

Es gibt einmal die Beschlusslage aus New York; das ist die Resolution 2085 - die letzte dazu - aus dem vergangenen Jahr. Diese Resolution bezieht sich einerseits sehr stark auf den Fortgang des politischen Prozesses in Mali. Sie sieht aber auch vor, dass die afrikanisch geführten Truppen der ECOWAS dort militärisch unterstützen und handeln sollen.

Es gibt einen zweiten Strang - das bitte ich auch wirklich so zu sehen -, der im Bereich der Europäischen Union stattfindet. Auch dort hat es im letzten Jahr Beratungen gegeben. Diese Beratungen schlossen auch die Überlegung ein, immer in Abhängigkeit des voranschreitenden politischen Prozesses Ausbildungsunterstützung für malische Kräfte durch Kräfte der Europäischen Union - unter anderem auch mit einem geringen möglichen Anteil deutscher Soldaten - zu leisten.

Um nunmehr die Frage "Halten Sie es für sinnvoll, das eine vorzuziehen, weil das andere noch nicht so weit funktioniert?" zu beantworten: Mir ist bekannt, dass die ECOWAS sich vorbereitet. Das ist eben durch die erwähnte Sicherheitsresolution auch gedeckt. Wir haben immer betont, dass wir, wenn überhaupt, bereit sind, Ausbildungsunterstützung zu leisten. Wir sehen die Voraussetzungen dafür - eben auch mit Blick auf den politischen Prozess in Mali - im Moment aber noch nicht gegeben. Die Beschlussfassungen in Brüssel zu diesem Thema sind auch noch nicht beendet; sie werden weiter geführt werden. Insofern sind wir eigentlich in der Position, die Herr Augustin gerade dargestellt hat. Ich denke auch, dass der Außenminister richtigerweise auf den Punkt verwiesen hat, dass dort jetzt unter der afrikanischen Führung, unter ECOWAS-Führung, etwas passieren muss. Wir werden jetzt sehen, was passiert.

Zusatzfrage: Können Sie sich denn vorstellen, dass es außer dieser Ausbildungshilfe möglicherweise noch eine andere militärische Hilfe für die malische Regierung geben kann?

Paris: Es geht nicht darum, was ich mir vorstellen kann, sondern es geht darum, wie die Beschlusslagen und wie die Abstimmungsgespräche bisher gelaufen sind. Die sind so gelaufen, wie ich es Ihnen gerade dargestellt habe. Es gibt Beschlusslagen hinsichtlich der ECOWAS, es gibt vorbereitende Beschlusslagen hinsichtlich eines Engagements der Europäischen Union, und dabei bleibt es.

Zusatzfrage : Hält das Auswärtige Amt einen Einsatz dieser Friedenstruppe im September nicht für relativ spät, wenn die Rebellen im Januar weitere Städte erobern?

Augustin: Noch einmal: Für den Ausbildungseinsatz müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Darauf kommt es an. Nur dann kann ein solcher Ausbildungseinsatz überhaupt sinnvoll sein und Erfolge bringen. Da sind wir einfach noch nicht. Ich kann dazu - hier schließt sich der Kreis wieder - auf das zurückverweisen, was mein Kollege vom BMVg gesagt hat: Was soll es bringen, jetzt einfach zu sagen "Wir ziehen den Ausbildungseinsatz einmal vor, weil sich die militärische Lage vor Ort geändert hat", wenn die Voraussetzungen noch nicht da sind?

Paris: Nichts würde das bringen.

Frage: Eine Frage an Herrn Streiter, Herrn Beyer und auch an das Justizministerium: Wie ist der aktuelle Stand beim NPD-Verbotsverfahren? Mir ist klar, dass die Entscheidung über einen Antrag erst im März fallen soll. Unklar ist ja wohl noch, ob es einen eigenen Antrag geben soll. Wie konkret laufen derzeit für den Fall eines eigenen Antrags die Vorbereitungen? Denn der muss ja vorbereitet sein.

SRS Streiter: Die Bundesregierung hat ja angekündigt, dass sie sich bis Ende März eine Meinung bilden will. Deshalb muss man da gar nichts vorbereiten, sondern man muss sich erst einmal eine Meinung bilden. Diese Meinungsbildung ist nicht abgeschlossen.

Zusatzfrage: Man kann ja auch vorarbeiten für den möglichen Fall, dass man einen eigenen Antrag stellen will. Das geschieht nicht?

SRS Streiter: Nein, das soll ja erst im März entschieden werden.

Zusatzfrage: Ja, aber für den Fall eines eigenen Antrags bereiten Sie nichts vor, ist das richtig?

SRS Streiter: Nein, es wird im März darüber entschieden, ob ein Antrag gestellt wird. Das ist doch eine klare Auskunft. Wir haben angekündigt: Im März wird sich die Bundesregierung entscheiden, ob sie einen Antrag stellt oder nicht.

Zusatzfrage: Wenn ich das noch einmal an das Innenministerium weitergeben darf: Auch bei Ihnen wird für den Fall eines eigenen Antrag nichts vorbereitet?

Beyer-Pollock: Was meinen Sie jetzt mit vorbereitet? Vorbereitet worden ist ja im Kreise der Innenminister im vergangenen Jahr sehr viel. Es gab eine Materialsammlung, über die ja auch schon berichtet worden ist. Die Innenministerkonferenz und die Ministerpräsidentenkonferenz haben sich ja erst Anfang Dezember, also vor knapp einem Monat, sehr eingehend damit beschäftigt. Das Ergebnis - was die an den Bund gerichtete Frage betrifft, auf die Herr Streiter eben noch einmal verwiesen hat - war ja die Antwort, dass die Bundeskanzlerin skizziert hat, dass im ersten Quartal 2013 als Resultat aus einer weiteren Meinungsfindung dann auch die Entscheidung dazu getroffen wird.

Zusatzfrage: Das ist also die Entscheidung über Ja oder Nein, und die Vorbereitung eines möglichen Antrages geschieht nicht?

Beyer-Pollock: Deswegen habe ich ja gefragt, was Sie mit Vorbereitung meinen. Es ist ja nicht so, dass bisher nichts gemacht worden sei, sondern es gibt ja Unterlagen, die auch aus einer sehr intensiven Materialsammlung von Bundes- und insbesondere Landessicherheitsbehörden resultierten.

Zusatzfrage: Also noch einmal: Eine Vorbereitung eines Antrages geschieht nicht?

Beyer-Pollock: Dazu hat Herr Streiter für die Bundesregierung eben schon die Antwort gegeben.

SRS Streiter: Darf ich Sie einmal fragen, was Sie mit der Frage meinen? Man muss ja erst einmal entscheiden, ob man einen Antrag stellen möchte oder nicht.

Zusatzfrage: Man kann für den Fall, dass man im März einen Antrag stellen möchte, diesen bereits vorbereiten.

SRS Streiter: Die Bundesregierung wird schon in der Lage sein, einen Antrag zu stellen, wenn sie sich dazu entschließt, einen Antrag zu stellen. Davon können Sie ausgehen.

Frage: Herr Streiter, wer koordiniert eigentlich regierungsseitig den jetzigen Nichtvorbereitungsstand eines Antrages: der Kanzleramtsminister, der Innenminister, die Justizministerin oder die Bundeskanzlerin? Wo ist dieses Nachdenken bis Ende März bis jetzt zuständigkeitshalber chefmäßig angesiedelt?

SRS Streiter: Letztlich wird das beim Innenminister landen. Im Moment sind wir aber gar nicht so weit, dass Entscheidungen getroffen werden. Jetzt wird vielmehr erst einmal nachgedacht und bewertet - jeder macht sich so seine Gedanken.

Zusatzfrage: Und wer denkt bei der Bundesregierung über das NPD-Verbot nach?

SRS Streiter: Alle, die damit befasst sind. Sie haben da schon eine richtige Aufteilung gemacht.

Zusatzfrage: Deswegen die Frage: Wer koordiniert dieses Nachdenken? Der Bundesinnenminister, der Kanzleramtsminister, die Bundeskanzlerin, die Justizministerin?

SRS Streiter: Letztlich wird die Bundesregierung im Kabinett dazu einen Beschluss fassen, so oder so.

Zusatzfrage: Die Frage ist, wer das Nachdenken derzeit koordiniert. Sie sagten, es wird nachgedacht. Die Zuständigen sind bekannt, aber wer koordiniert dieses Nachdenken? Oder denkt jeder so vor sich hin?

SRS Streiter: Nein, man spricht miteinander. Das muss man nicht koordinieren. Die sprechen miteinander. In der Bundesregierung ist es üblich, dass man miteinander spricht.

Zusatzfrage: Wer spricht denn derzeit miteinander über einen NPD-Verbotsantrag?

SRS Streiter: Alle Beteiligten.

Zusatzfrage: Sie sagten das "Man spricht darüber" ja so, so als sei jede andere Behauptung eine Zumutung. Deswegen komme ich ja darauf, dass derzeit in der Bundesregierung über den Antrag gesprochen wird. Meine Frage: Wer spricht mit wem darüber und wer koordiniert das?

SRS Streiter: Ich muss Ihnen sagen: Über die einzelnen Wege möchte ich Ihnen hier gar keine Auskunft geben.

Zusatzfrage: Aber Sie wissen, dass darüber gesprochen wird?

SRS Streiter: Natürlich wird ständig darüber gesprochen. Wie gesagt, das Versprechen ist, dass bis März eine Entscheidung getroffen wird.

Zusatzfrage: Letzte Frage: Sie sagten gerade, es werde in der Bundesregierung ständig über das NPD-Verbot gesprochen.

SRS Streiter: Aber nicht 24 Stunden am Tag.

Zusatzfrage: Nein, aber einmal am Tag reicht ja. - Was habe ich mir darunter vorzustellen, wenn Sie sagen, dass in der Bundesregierung ständig über das NPD-Verbotsverfahren gesprochen wird?

SRS Streiter: Das ist so ähnlich, wie wenn Sie in der Redaktion ständig darüber sprechen, was Sie am nächsten Tag in der Zeitung machen sollen.

Zusatzfrage: Sie wollen jetzt eigentlich gar nichts sagen?

SRS Streiter: Nein.

Frage: Herr Beyer, fühlt sich denn Ihr Minister sozusagen als Koordinator dieses Vorgangs, oder fühlt er sich nicht als solcher?

Beyer-Pollock: Gut, jetzt stellen Sie die Frage, die Herr Streiter gerade schon beantwortet hat, noch einmal in abgewandelter Form. - Wir haben ja eben schon skizziert, welche Ressorts innerhalb der Bundesregierung damit befasst sind. Die eben genannten sind es auch. Von unserer Seite aus ergibt sich natürlich aus der Geschäftsverteilung eine Zuständigkeit für Fragen, die das Parteienspektrum betreffen, also Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes betreffend. Es gibt eine Zuständigkeit nicht nur für den Verfassungsschutz, sondern auch für das Verfassungsrecht. Anhand der bisherigen Arbeit an der eben schon zitierten Materialsammlung aus dem vergangenen Jahr haben Sie ja auch schon gesehen, welche Arbeit da mit hineingespielt hat. Dass das Bundesinnenministerium gemeinsam mit den Innenministerien der Länder im vergangenen Jahr sehr intensiv mit diesem Thema befasst war, ist ja auch allgemein bekannt.

Frage: Eine Frage an das Justizministerium: Ich wüsste gerne, wann beziehungsweise ob überhaupt die Justizministerin mit dem Innenminister über das NPD-Verbot gesprochen hat.

An Herrn Streiter: Wann hat die Bundesregierung bisher über ihr eigenes Verhalten zu einem NPD-Verbotsverfahren gesprochen?

SRS Streiter: Ich möchte einmal ganz allgemein dazu sagen: Es handelt sich im Moment um eine interne Angelegenheit der Bundesregierung, und ich werden den Teufel tun - ich glaube, das gilt auch für die Kollegen -, jetzt in den Terminkalender zu gucken, wann wer mit wem über welches Thema gesprochen hat.

Zusatzfrage: Entschuldigung, Sie haben gesagt, man spreche in der Bundesregierung ständig über das NPD-Verbot.

SRS Streiter: Ja, man spricht ständig über alles.

Zusatzfrage: Könnten Sie mir wenigstens einen Ansatzpunkt geben, -

SRS Streiter: Nein.

Zusatzfrage: - wann im Rahmen des Kabinetts oder im Rahmen einer Teestunde oder im Rahmen von Interviews -

SRS Streiter: Nein.

Zusatzfrage: - mit Medien in der Bundesregierung über das NPD-Verbot gesprochen wurde?

SRS Streiter: Nein, das werde ich Ihnen nicht sagen.

Zusatzfrage: Aber Sie wissen, dass darüber gesprochen wurde?

SRS Streiter: Ja.

Zusatzfrage: Und wir sind hier eine Auskunftsveranstaltung.

SRS Streiter: Ja, und die Ansage war - und die gilt -, dass Sie spätestens im März eine Auskunft über die Entscheidung der Bundesregierung bekommen werden.

Wieduwilt: Ich habe dem auch nichts hinzuzufügen; ich sehe das ganz genauso. Wann welche Gespräche stattgefunden haben, kann ich Ihnen jetzt schon deshalb nicht sagen, weil ich den Terminkalender jetzt nicht mit mir führe und nicht darüber Buch führe, wann welche Gespräche stattgefunden haben.

Frage: Noch einmal ein Versuch der Konkretisierung der Sache mit dem Antrag: Sprechen Sie intern darüber oder auch mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat über die Frage, ob man für den Fall eines Antrags eine Aufgabenverteilung, also eine Verteilung in unterschiedliche Anträge vornimmt?

SRS Streiter: Ich persönlich spreche darüber nicht, ich weiß es nicht; insofern kann ich diese Frage jetzt konkret auch nicht beantworten. Sie können aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass, wenn sich sowohl der Bundesrat wie auch der Bundestag und auch die Bundesregierung mit diesem Thema befassen, sie untereinander kommunizieren - davon können Sie ganz sicher ausgehen. Das sehen Sie allein schon daran, dass es eine Sammlung von Daten gibt, auf die man zugreift. Spätestens da trifft man sich.

Zusatzfrage: Können Sie das konkretisieren, Herr Beyer?

Beyer-Pollock: Ganz allgemein - das ist das letzte, auf das ich noch einmal verweisen kann -: Natürlich ist darüber bei der letzten Sitzung der Innenministerkonferenz und bei der letzten Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz gesprochen worden. Das ist ja, wenn Sie so wollen, auch ein Bindeglied einer Schnittmenge, wo Vertreter von Landesregierungen und Vertreter der Bundesregierung zusammengetreten sind und über einen möglichen Antrag und ein mögliches NPD-Verbotsverfahren gesprochen haben. Das ist erst vor knapp einem Monat gewesen, liegt also nicht so lange zurück, dass man darauf nicht noch einmal verweisen dürfte.

Frage: Wenn so viel darüber gesprochen wird: Kann man davon ausgehen, dass erstens die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen ist und zweitens die Meinung auch von "auf jeden Fall einen eigenen Antrag stellen" bis "auf gar keinen Fall einen eigenen Antrag stellen" reicht? Gibt es also schon irgendeine inhaltliche Annäherung?

SRS Streiter: Es geht nicht um eine inhaltliche Annäherung, sondern es wird abgewogen, ob ein solcher Antrag aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll ist oder nicht. Diese Meinungsbildung ist, wie ich, glaube ich, jetzt irgendwie doch schon mehrfach mitgeteilt habe, nicht abgeschlossen. Ehrlich gesagt verstehe ich diese Frage jetzt auch nicht so ganz. Es wäre eine Neuigkeit, wenn die Meinungsbildung abgeschlossen wäre - dann hätte ich Ihnen das mitgeteilt. Die Meinungsbildung ist aber nicht abgeschlossen, insofern gibt es auch keine Neuigkeit. Worüber wer nachdenkt und wer mit wem worüber spricht, ist, ehrlich gesagt, eine interne Angelegenheit der Bundesregierung. Darin sehe ich auch kein Problem. Man wird ja auch einmal denken dürfen!

Frage: Herr Beyer, die Bundestags-Vizepräsidentin Petra Pau hat heute gesagt, dass sie nach Durchsicht der Materialsammlung der Meinung sei, dass auch diese nach wie vor mit Erkenntnissen von V-Leuten durchsetzt sei. Hat das Zögern der Bundesregierung damit zu tun, dass Sie sich letztlich doch nicht sicher sind, wie sauber das Material ist?

Beyer-Pollock: Auf diese Einlassungen kann ich nicht antworten, denn grundsätzlich steht es den Abgeordneten, den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, natürlich frei, sich ein eigenes Bild zu machen und dann auch zu einer eigenen Meinung zu kommen - die Sie gerade für einen Fall auch zitiert haben. Diese Meinungen möchte ich von meiner Seite aus oder für das Bundesinnenministerium nicht bewerten und ausdrücklich nicht kommentieren. Sie wissen ja, dass das Bundesinnenministerium unterstützt hat, dass schon im Dezember - nachdem der Beschluss der Länder gefasst worden ist, einen eigenen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf ein Verbot der NPD zu stellen - ein Weg gefunden wurde, die teilweise auch als geheim eingestuften Inhalte aus der Materialsammlung der Bundes- und Landessicherheitsbehörden auch dem Bundestag, also den Abgeordneten, zur Verfügung zu stellen. Darauf wollte ich nur noch einmal hinweisen.

SRS Streiter: Ich möchte gerne noch etwas ergänzen. Ich habe den Eindruck, dass das hier ein bisschen in die falsche Richtung läuft. Die Frage ist ja nicht, ob aus dem vorhandenen Material die völlig unbestrittene rechtsextreme Ausrichtung der NPD erkennbar wird, sondern die Frage ist ja, ob dieses Material für ein erfolgreiches Verbotsverfahren ausreicht. Ich glaube, es gibt keinen, der es nicht so sieht, dass die NPD eine rechtsextreme, verfassungsfeindliche Partei ist. - Nur, bevor Sie jetzt irgendwie auf falsche Gedanken kommen.

Zusatzfrage: Das war auch nicht Gegenstand der Frage. Die Frage richtete sich darauf, inwieweit Informationen von V-Leuten aus Führungskadern in der Materialsammlung enthalten sind. Deswegen würde mich - nur, um das festzuhalten - noch einmal die Haltung des Innenministeriums interessieren: Gehen Sie nach allem, was Sie bekommen haben, und nach allen Erklärungen fest davon aus, dass im Gegensatz dazu, wie es beim früheren NPD-Verbotsverfahren war, diese Materialsammlung frei von Informationen von V-Leuten aus Führungskadern ist?

Beyer-Pollock: Diese Frage ist meiner Erinnerung nach bei der Sitzung der Innenministerkonferenz Anfang Dezember und auch in der anschließenden Pressekonferenz, die es ja speziell zu diesem Themenkomplex der NPD-Verfahrensfragen dann gegeben hat, beantwortet worden.

Zusatzfrage: Dann können Sie die Antwort ja noch einmal nennen.

Beyer-Pollock: Wenn ich mich richtig erinnere - ich habe dazu hier jetzt keine Unterlagen -, ist diese Frage damals klar so beantwortet worden, dass das Material frei von Quellenmaterial der von Ihnen eben zitierten Formulierung ist.

Zusatzfrage: Sprich, keine V-Leute-Informationen?

Beyer-Pollock: Wie gesagt, ich würde gerne auf die Aussagen verweisen, die dazu damals getroffen worden sind. Ich kann hier an Ort und Stelle jetzt nicht überprüfen, was damals der genaue Wortlaut war. Meiner Erinnerung nach ist diese Frage von den Innenministern in der Sitzung der Innenministerkonferenz Anfang Dezember beantwortet worden.

Frage: Herr Streiter, ist es für die Bundesregierung wichtiger, die NPD zu verbieten oder die NSU-Mordserie aufzuklären?

SRS Streiter: Das sind ja erst einmal zwei unterschiedliche Dinge. Zum Thema NSU - das wissen Sie - hat sich die Bundeskanzlerin vor einem Jahr - aber nicht nur vor einem Jahr, sondern immer wieder - sehr deutlich dazu bekannt, dass es eine ganz vordringliche Aufgabe ist, dies alles aufzuklären. Das NPD-Verbotsverfahren hängt jetzt nicht unmittelbar damit zusammen; das sind vielmehr zwei verschiedene Gegenstände der Beratungen. Das eine ist eine Ermittlung, das andere ist die Frage, ob man diese Partei verbieten kann oder nicht. Ich glaube nicht, dass - - wie soll ich es formulieren? - Ich sage einmal: Ob die NPD verboten wird oder nicht, hat ja nicht unmittelbar etwas damit zu tun, ob diese NSU-Morde aufgeklärt werden oder nicht. Die sind ja auch weitgehend aufgeklärt. - Verstehen Sie, was ich meine?

Zusatz: Ja.

Frage: Ich habe zwei Fragen an das Finanzministerium zum Thema Zypern.

Erstens: Behindert die Herabstufung Zyperns durch die Rating-Agentur Moody's Ihrer Meinung nach die Gespräche über Finanzhilfen aus der Eurozone?

Zweitens: Der EU-Finanzkommissar Rehn hat heute einen Schuldenschnitt für Zypern ausgeschlossen. Ist das auch die Haltung der Bundesregierung?

Kothé: Die Gespräche über das Hilfsprogramm für Zypern beziehungsweise über den entsprechenden Antrag laufen. Das wird bei der nächsten Tagung der Finanzminister in der nächsten Woche fortgesetzt. Einen unmittelbaren Einfluss von Ratings - die kommentieren wir nicht - auf die Verhandlungen hat das nicht. Etwas Neues gibt es dazu nicht zu sagen. Sie wissen, dass unsere Auffassung ist - das hat auch Herr Rehn gestern noch einmal deutlich gemacht -, dass es eine strenge Konditionalität der Hilfen geben muss. Da gibt es eine Reihe von Themen, die einfach abzuarbeiten sind. Entscheidungsreif ist das alles noch nicht. Die Verhandlungen laufen.

Zusatzfrage: Kann das Thema Schuldenschnitt Teil dieses Pakets sein, oder ist aus Sicht des Finanzministeriums ausgeschlossen, dass das Teil des Pakets ist?

Kothé: Sie kennen unsere Auffassung zum Thema Schuldenschnitt; auch die haben wir oft dargelegt. Aber wie gesagt, ich möchte mich hier jetzt nicht zu einzelnen Punkten, möglichen Positionen usw. äußern. Herr Rehn hat das gesagt, und dabei belassen wir es jetzt.

Frage: Wissen Sie denn inzwischen, ob die Bundeskanzlerin heute bei ihrem Besuch in Zypern bilaterale Gespräche führen wird? Ist da schon etwas vereinbart worden?

SRS Streiter: Nein, das ist nicht vorgesehen. Sie ist bei der EVP.

Frage: Eine Frage an das Finanzministerium zum Thema Griechenland. Frau Kothé, wird sich der Bundesfinanzminister am kommenden Montag mit dem griechischen Oppositionsführer Tsipras treffen?

Kothé: Ja, der Bundesfinanzminister wird Herrn Tsipras treffen. Das Gespräch geht auf einen Wunsch von Herrn Tsipras zurück. Der Finanzminister ist der Auffassung beziehungsweise wir sind der Auffassung, dass für den Erfolg des Reformprozesses wichtig ist, dass er von allen politischen Kräften mitgetragen wird. Um dafür zu werben, nutzen wir dieses Gespräch.

Zusatzfrage: Aufgrund diametral gegensätzlicher Positionen, die Herr Tsipras und Herr Schäuble zu dem griechischen Programm haben, möchte ich fragen: Welche Diskussionsbasis gibt es da?

Kothé: Ich denke, gerade wenn es unterschiedliche Auffassungen gibt, ist es meist sinnvoll, das Gespräch miteinander zu suchen.

Zusatzfrage: Auch an Herrn Streiter: Erstens. Bedeutet dieses Treffen mit Herrn Schäuble für die Bundeskanzlerin und für die Bundesregierung eine Aufwertung von Alexis Tsipras, dem griechischen Oppositionsführer?

Zweitens: Wenn er den Wunsch nach einem Treffen mit der Bundeskanzlerin äußert, wie wird sich dann die Bundeskanzlerin verhalten?

SRS Streiter: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Wenn er diesen Wunsch äußert, wird man über diesen Wunsch nachdenken und ihn auch so oder so beantworten. Bisher ist mir darüber aber nichts bekannt.

Ob dieses Treffen eine Aufwertung des griechischen Oppositionsführers bedeutet, weiß ich nicht. Ich glaube, bei der Entscheidung von Minister Schäuble, Herrn Tsipras zu empfangen, war das möglicherweise gar kein Aspekt. Vielleicht war der Aspekt einfach, jeden Versuch zu unternehmen, das griechische Reformprogramm zu unterstützen. Da spricht man manchmal vielleicht auch mit Menschen, bei denen man diesbezüglich vielleicht nicht allzu große Hoffnung, aber vielleicht doch ein bisschen Hoffnung hat.

Zusatzfrage: Ist die Bundeskanzlerin über dieses Treffen informiert worden oder ist das allein eine Entscheidung des Bundesfinanzministers?

SRS Streiter: Das weiß ich nicht, diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten.

Frage: Herr Streiter, ist die Bundeskanzlerin besorgt über das Abrücken der CSU vom Koalitionsbeschluss zur Lebensleistungsrente?

SRS Streiter: Nein, sie ist nicht besorgt, weil es gar kein Abrücken gibt. Die Bundeskanzlerin steht wie alle anderen Koalitionspartner zu diesem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 4. November, nach dem langjährig Versicherte eine Rente bekommen sollen, die höher als die Grundsicherung ist. Dieses Ziel wird von niemandem infrage gestellt.

Zusatzfrage: Geht die Bundeskanzlerin davon aus, dass noch vor der Bundestagswahl ein Gesetzbeschluss oder ein Gesetz zur Lebensleistungsrente im Bundestag durchkommt - trotz der Einwände aus der CSU, die es ja erklärtermaßen gibt?

SRS Streiter: Das ist das Ziel. Eine gewisse Verwirrung ist möglicherweise dadurch entstanden, dass der Beschluss der CSU etwas falsch interpretiert worden ist. Das Ziel, diese Lebensleistungsrente zu verwirklichen, stellt niemand infrage. Es hat sich eben herausgestellt, dass der Weg etwas schwieriger ist, als man sich das ursprünglich vielleicht vorgestellt hat. Die Bundeskanzlerin sagt: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Zusatzfrage: Dann würde ich diese Frage gerne noch an Herrn Flosdorff weitergeben: Worin sehen Sie denn angesichts der Bedenken der CSU den Weg, zu einer Einigung zu kommen?

Flosdorff: Den Weg werden wir in den Gesprächen, die ja laufen und die in der kommenden Woche auch fortgesetzt werden, erörtern. Dann werden wir sicherlich weiterkommen. Das gemeinsame Ziel ist ja klar: Wer jahrzehntelang gearbeitet, vorgesorgt und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, der muss am Ende auch von seiner eigenen Rente leben können. Da gibt es einen gemeinsamen Grundansatz. Über die Details - die sind in dem Beschluss des Koalitionsausschusses offen geblieben - werden wir weiter reden. Wir sind zuversichtlich, dass wir (eventuelle Probleme) ausräumen können.

Zusatzfrage: Gibt es für Sie denn einen Weg über eine reine Aufstockung der Grundsicherung, so wie es von der CSU befürwortet wird?

Flosdorff: In dem Beschluss ist ja klar von einer Besserbewertung, einer Besserstellung von Rentenansprüche die Rede; insofern ist diesbezüglich eine Lösung im Rentensystem angelegt. Auf diesem Weg wird man sicherlich voranschreiten.

Zusatzfrage: Ein Aufschnüren des Gesamtpakets kommt für Ihre Ministerin nach wie vor nicht infrage?

Flosdorff: Es sollte ein Ansporn sein, dass wir so viele gute Bestandteile - die aber natürlich ganz unterschiedliche Bereiche im Rentensystem behandeln - haben, die wir auch schon konsentiert haben. Ich denke, dass man auch in dieser letzten Frage, die noch offen ist, zügig zu einer Lösung kommt.

Frage: Herr Flosdorff, freut sich die Arbeitsministerin über das Angebot der SPD, anstelle der CSU mitzuhelfen, die Lebensleistungsrente oder einen Rentenkompromiss noch in dieser Legislaturperiode hinzubekommen?

Was hält Ihre Ministerin von der Haltung der CSU - in Kreuth beschlossen -, dass die Priorisierung bei der Rentenfrage nicht sein darf "Lebensleistungsrente und dann irgendwie Mütterbesserstellung", sondern wenn, dann umgekehrt? Ist das für die Arbeitsministerin eine richtige Umkehr der Priorisierung?

Flosdorff: Zu Ihrer ersten Frage: Ich denke, dazu kann ich auch als Sprecher des Arbeitsministerium sagen, dass es Anspruch dieser Regierung und auch ein klarer Auftrag aus dem Koalitionsausschuss ist - das ist ja auch im Koalitionsvertrag angelegt -, dass diese Regierung eine gemeinsame Lösung findet. Auf diesem Weg werden wir weitergehen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Dass man im Lichte der haushälterischen Möglichkeiten, die gegeben sind, eine Besserstellung bei Mütterrenten prüft, ist ja auch schon im Koalitionsausschuss beschlossen worden. Das findet auch statt. Das ist die Grundlage, auf der wir vorangehen. Eine Priorisierung hat also weder auf der einen Seite noch auf der anderen Seite stattgefunden. Beides sind wichtige Anliegen. Für die Lebensleistungsrente gibt es bereits ein Finanzkonzept - im Koalitionsausschuss ist damals, im November, ja beschlossen worden, dass das eine reine Steuerfinanzierung sein soll. Was das Projekt, das berechtige Anliegen einer Besserstellung älterer Mütter angeht, wird geprüft, was möglich ist. Das ist die klare Vereinbarung, die wir in dieser Regierung haben.

Zusatzfrage: Ich nehme einmal an, auch da gilt - wie bei anderen Themen auch -, dass die Regierung ständig über das Rentenkonzept redet. Aber wer entwickelt das Finanzierungskonzept für die Besserstellung der Mütter? Die CSU-Landesgruppe, die Bundesarbeitsministerin oder das Kanzleramt?

Flosdorff: Für ein Finanzierungskonzept müssen Sie ja erst einmal wissen, wie viel Geld dafür zur Verfügung steht. Dass die Mittel im Arbeits- und Sozialetat begrenzt sind, sehen Sie ja auch schon daran, dass für die Lebensleistungsrente ursprünglich eine Beitragsfinanzierung vorgesehen wurde. Das ist also schon sehr knapp. In dem Moment, in dem feststeht, was für Finanzmittel zur Verfügung stehen, kann man sicherlich auch skizzieren, wie die Treppenstufen aussehen können, sodass man zu einer Gleichstellung älterer Mütter und jüngerer Mütter kommt.

Zusatzfrage: Ich präzisiere meine Frage: Wer errechnet denn derzeit, wie viel Geld für die Besserstellung der Mütter im Rentenrecht zur Verfügung stehen soll? Der Bundesfinanzminister, die Bundesarbeitsministerin oder die CSU-Landesgruppenvorsitzende?

Flosdorff: Solche Berechnungen können angestellt werden - das ist dann auch keine große Geschichte -, wenn feststeht, wie viel Geld zur Verfügung steht.

Zusatzfrage: Das ist ja die Frage: Wer sagt Ihnen das denn?

Flosdorff: Ich kann hier nur für den Etat für Arbeit und Soziales sprechen. Da kann ich Ihnen nur sagen: Es gibt im Moment keine Mittel, die für so etwas bereitstehen können, und schon gar nicht in den Dimensionen, die dafür notwendig sind. Wenn dafür Mittel bereitgestellt werden, dann ist es ein leichtes - und ich bin gerne bereit, Ihnen das dann mitzuteilen -, innerhalb kürzester Zeit Stufen zu berechnen und ein Konzept vorzulegen.

Frage: Ich möchte noch einmal auf die Frage nach einer Teileinigung oder Teillösung zurückkommen - Herr Brüderle hat das ja gestern auch als möglichen Kompromiss ins Gespräch gebracht. Da hatte ich Ihre Antwort nicht ganz verstanden, Herr Flosdorff. Wäre Ihre Ministerin bereit, statt des Gesamtpaketes, das man jetzt im Auge hatte, sich zunächst einmal auf die Punkte zu einigen, die in der Koalition unstrittig sind, und erst danach über die noch strittigen Themen zu reden?

Flosdorff: Wir haben eineinhalb Jahre lang im Rentendialog über ein Gesamtpaket verhandelt. Darin sind die unterschiedlichsten Aspekte enthalten: Was kann man für Menschen tun, die erwerbsgemindert sind? Wie kann man den Übergang zwischen Arbeit und Rente erleichtern, Stichwort Kombirente? Was kann man tun, damit man der Rentenversicherung in Bezug auf ihr Reha-Budget für die nächsten Jahre, in denen es auch wichtig ist, mehr Luft verschafft?

Dann gibt es die Frage der Gerechtigkeit zwischen unterschiedlichen Müttergenerationen. Die Antwort darauf ist sozusagen die Verbesserung und Aufwertung der Kindererziehungszeiten in der Rente.

Schließlich bedarf noch die Frage einer Antwort, was wir tun können, um zu verhindern, dass Geringverdiener, die Jahrzehnte gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben und die heute die normale Rente erhalten würden, aber in zehn oder 20 Jahren eben nicht mehr automatisch, am Ende wegen der Absenkung des Rentenniveaus zum Sozialamt gehen müssen.

Das sind ganz unterschiedliche Fragen, die wir bis jetzt gemeinsam behandelt haben. In einigen Bereichen sind wir so weit gekommen, dass wir sagen können: Da können wir jetzt alle mitgehen. Wir sollten uns jetzt alle gemeinsam den Ruck geben, die letzten Detailfragen auch noch zu klären und das als Gesamtpaket zu beschließen.

Zusatzfrage: Nur um das klarzustellen: Wollen Sie ein Gesamtpaket anstatt einer Teileinigung?

Flosdorff: Das wird angestrebt, und das ist auch Gegenstand der Gespräche, die in der kommenden Woche weiter fortgesetzt werden.

SRS Streiter: Dass ein Gesamtpaket angestrebt wird, kann ich im Übrigen für die Bundeskanzlerin auch unterstreichen. Ich kann Ihnen ferner sagen, dass die Bundeskanzlerin die Bundesfamilienministerin bei ihren Gesprächen unterstützt und notfalls auch persönlich hilft. Die Bundesregierung wird ihre Vorstellungen vortragen und einbringen, und dann wird man auch sehr schnell sehen, ob das von der SPD gemachte Angebot ernst gemeint ist oder nur rein taktischer Natur war.

Frage: Das ist ja jetzt eine interessante Einlassung, dass die Bundeskanzlerin bereit ist, durchaus zu helfen. Gibt es schon Gesprächstermine mit der CSU-Landesgruppe?

SRS Streiter: Nein.

Zusatzfrage: Das war auch nur ein Teilaspekt. Ich wollte Herrn Flosdorff ganz kurz eine Sachfrage stellen. Die Hauptsorge der CSU ist ja, dass Menschen, die eine Lebensleistungsrente erhalten, dann schlechter gestellt werden und unter dem Strich weniger heraus bekommen, weil sie Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Wie lässt sich das vermeiden?

Flosdorff: Sie dürfen davon ausgehen, dass es bei eineinhalb Jahren Rentendialog - ich möchte hier jetzt nicht die Details erklären und bin auch kein Fachmann dafür - nicht einen Stein gibt, der nicht mehrfach in die Hand genommen und mehrfach umgedreht wurde. Auch diese Frage hat man schon einmal erörtert; dabei geht es sozusagen um Brutto- und Nettobeträge. Auch dafür, dass man das aus dem Weg räumen kam, gibt es Lösungsansätze, wenn denn der gemeinsame politische Wille besteht.

Ich möchte im Übrigen etwas sagen, weil das in der Berichterstattung häufig falsch berichtet wurde: Es geht bei der Lebensleistungsrente nicht um eine Bedürftigkeitsprüfung wie beim Sozialamt oder bei der Rentenversicherung, sondern es geht um die Einkommensprüfung, die die Rentenversicherung selbstverständlich seit vielen Jahren durchführt. Das gibt es bei der Hinterbliebenenversorgung, bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten. Das ist ein ganz normales Prozedere, das dort stattfindet. Der große und wichtige Unterschied, der von den Menschen auch als gravierend empfunden wird, ist, dass man für eine Bedürftigkeitsprüfung der Grundsicherung zuerst einmal das gesamte Vermögen, das man hat, auf den Tisch legen muss. Das muss man erst verbrauchen, bevor man überhaupt einen Anspruch hat. Wenn man das in der Rentenversicherung löst, dann gibt es eine Einkommensprüfung. Dabei wird nur geprüft, ob im Haushalt der Partner oder sonst jemand über so ein hohes Einkommen verfügt, dass es nicht sachgerecht ist, der Person eine aufgewertete Rente zur Verfügung zu stellen, weil sie als Einzelperson eigentlich eine zu niedrige Rente hätte.

Frage: Ich habe ein paar Fragen zum Flughafen BER. Die erste Frage richtet sich sowohl an das Verkehrs- als auch an das Finanzministerium. Es hieß vor ein paar Tagen, dass man weitere Gespräche führen werde, auch mit Blick auf Personalentscheidungen, die anstehen. Mich würde einmal interessieren: Gab es die Gespräche schon? Wenn ja, ist der Bund bereit, Matthias Platzeck als neuen Aufsichtsratsvorsitzenden mitzutragen, oder ist das nach wie vor offen?

Rudolph: Die Fragen, die rund um den Flughafen geklärt werden müssen, werden täglich besprochen. Insofern ein Ja zum Thema Gespräche!

Hinsichtlich Ihres zweiten Aspekts bleibt es bei dem, was wir rund um den Flughafen gesagt haben: Im Aufsichtsrat wird es gemeinsame Vorschläge und auch gemeinsame Beschlüsse geben. Da aber täglich Gespräche zu führen sind - unabhängig von der Frage, über wen und über was -, werde ich Ihnen nicht vorab über einen Teilaspekt dieser Beschlüsse Auskunft geben, sondern nur sagen: Am Ende wird dieses Gremium gemeinsam entscheiden.

Zusatzfrage: Wie ist es denn es beim Thema der Mehrkosten? Wir erwarten durch diese Verschiebung auch einen großen Teil an Mehrkosten, die auf den Steuerzahler zukommen. Jetzt gibt es schon die Forderung von der FDP, dass der Bund das nicht mittragen solle. Teilen Sie die? Wird sich der Bund also an möglichen Mehrkosten beteiligen oder nicht? Diese Frage geht auch an das Finanzministerium.

Rudolph: Es ist absolut legitim und berechtigt, die Kostenfrage zu stellen. Sie wissen aber auch, dass die Meldung darüber, dass der Eröffnungstermin nicht zu halten ist, noch sehr jung, sehr frisch ist. Insofern sind auch die Überlegungen dazu fortlaufend; ich weiß nicht, ob Frau Kothé das noch ausführen möchte und kann. Jetzt genaue oder annähernd genaue Kosten zu beziffern, halte ich für nicht seriös, sehr wohl aber die Frage danach.

Zur FDP-Forderung: Der aktuelle Stand ist - kommen wir einmal zur Sitzung des Haushaltsausschusses im Dezember zurück -, dass der Haushaltsausschuss die erste Tranche - das wisse Sie auch: 84,5 Millionen Euro, und 169 Millionen Euro sind insgesamt angesetzt - freigegeben hat. Jetzt über weitere Mehrkosten zu sprechen, halte ich für den über- oder überübernächsten Schritt. Wir müssen erst einmal schauen, dass der nächste Schritt gemacht wird, und das sind die Gespräche darüber, wie der aktuelle Stand ist und was getan werden muss. Darüber befinden wir uns im Gespräch.

Kothé: Auch wenn das für Sie unbefriedigend sein mag: Natürlich sind wir im Augenblick einfach noch nicht in der Lage, die genauen Mehrkosten zu beziffern. Das hängt natürlich maßgeblich davon ab, wann der Flughafen in Betrieb gehen wird. Dann wird auch darüber zu befinden sein, wie die Finanzierung erfolgt. Von daher kann ich Ihnen dazu im Augenblick leider keine weiteren Auskünfte oder Informationen zur Verfügung stellen.

Zusatzfrage: Aber es wird ja definitiv Mehrkosten geben. Dann ist ja die Frage erlaubt, ob sich der Bund beteiligt oder nicht, egal wie hoch die Beteiligung dann ausfällt.

Rudolph: Ich habe gesagt: Die Frage ist absolut legitim. Nur hüte ich mich davor, über das zu spekulieren, was ich noch nicht schwarz auf weiß vorliegen habe. Das heißt, wenn die Gespräche darüber abgeschlossen sind, wenn wir wissen, wie groß die Probleme sind - das wird das Flughafenmanagement ja zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrats vorlegen -, und wenn wir wissen, wie mögliche Szenarien und Ansatzpunkte aussehen, dann können wir gerne auch über Kostenstrukturen reden. Aber dafür, diese aus meiner Position oder von unserer Stelle aus zu kommentieren, ist es, finde ich, noch zu früh.

Frage: Herr Rudolph, ist eigentlich geplant, dass man schon für die Aufsichtsratssitzung am 16. Januar einen Personalvorschlag für die Nachfolge von Herrn Schwarz vorlegt, oder ist das unrealistisch und ist es dafür einfach zu früh?

Rudolph: Das ist eine berechtigte Frage. Die Antwort ist sehr einfach: Das ist Teil der Gespräche.

Zusatzfrage : Kann es also sein, oder kann es nicht sein?

Rudolph: Wir haben einen Antrag auf die Ablösung des Sprechers der Geschäftsführung gestellt. Der liegt vor. Darüber wird der Aufsichtsrat entscheiden. Wenn man diesen Antrag auf Ablösung stellt, dann ergibt sich auch eine Offenheit in Bezug auf Gespräche darüber, wie denn die Nachfolge auszusehen hat.

Zusatzfrage : Ist das also offen? Könnte es theoretisch so sein, aber Sie können uns jetzt noch nicht sagen, ob das der Fall sein wird?

Rudolph: Genau so ist es.

Zusatzfrage : Dann habe ich eine Frage sowohl an das Finanzministerium als auch an das Verkehrsministerium: Können Sie uns bitte eine Begründung dafür nennen, warum es sinnvoll ist, dass ein Politiker Aufsichtsratsvorsitzender ist?

Kothé: Ja: Wenn die öffentliche Hand Gesellschafter ist, dann ist das, denke ich, ein hinreichender Grund dafür, dass derjenige, der das Geld gibt, auch im Aufsichtsrat ist.

Zusatz: Es geht um den Vorsitz.

Kothé: Um den Vorsitzenden? Sie haben mich eben ganz allgemein gefragt. Das ist die Begründung.

Was den Vorsitzenden oder die ganzen Fragen anbetrifft, die es rund um den Aufsichtsrat gibt, haben wir es bisher so gehalten, dass sich dazu weder der Minister noch das Finanzministerium geäußert haben. Herr Rudolph hat es gesagt: Wir führen darüber Gespräche. Dazu gehören auch das Personal und die Struktur des Aufsichtsrats. Entscheiden wird der Aufsichtsrat des Unternehmens. Die Sitzung wird nächste Woche stattfinden, und danach werden wir Sie dann informieren. Aber alle Beteiligten bereiten diese Sitzung mit Hochdruck vor.

Rudolph: Zu Ihrer allgemeinen Frage, warum die Notwendigkeit überhaupt besteht: Es geht um Steuergeld, um Besitz von Bund und Ländern. Insofern haben auch Politiker in Aufsichtsräten ihre Berechtigung, wenn sie Sachverstand mitbringen. Die Gespräche, die hinter den Kulissen laufen, gehen dahin, zu schauen, wie wir Externe, aber auch mehr Expertise in den Aufsichtsrat bringen. Dabei muss jeder, also auch der Bund, für sich klären, welche Aufsichtsratsmitglieder er entsendet oder ob diejenigen, die entsendet worden sind, auch die richtigen sind, um künftig entsendet zu werden.

Um die nächste Frage vorwegzunehmen und keinen Raum für Spekulationen zu bieten: Wir sind der Meinung, dass sich die beiden Aufsichtsräte sowohl aus dem Verkehrs- als auch dem Finanzressort, die dorthin entsendet worden sind, nichts zu Schulden haben kommen lassen, sondern nach Lage der Informationen Entscheidungen getroffen haben.

Zusatzfrage: Darf ich - vielleicht war das unklar - noch einmal gezielt nachfragen? Es gibt ja eine Reihe von Wirtschaftsvertretern, die sagen, dass es nicht unbedingt sinnvoll ist, dass der Aufsichtsratsvorsitzende ein Politiker ist, sondern es sollte eher einer sein, der Sachverstand und sehr viel Erfahrung mit Aufsichtsräten hat. Was ist also die Begründung dafür, dass der Bund anscheinend bereit ist - auch wenn Sie es, was die Person angeht, noch nicht offiziell sagen wollen -, wieder einen Politiker als Aufsichtsratsvorsitzenden zu akzeptieren?

Rudolph: Es gab in dieser Woche Gespräche darüber, und im Nachgang zu diesen Gesprächen haben wir bewusst keine Einzelheiten mitgeteilt, sondern allgemein gesagt, dass wir diese Aufsichtsratssitzung mit gemeinsamen Entscheidungen bestreiten werden. Insofern kann ich jetzt nicht konkret auf Ihre Frage eingehen, was den Aufsichtsratsvorsitz anbelangt, sondern nur im Allgemeinen sagen, dass externe Expertise sicherlich nicht schadet, dass Expertise an sich aber auch eine Notwendigkeit für Aufsichtsräte ist - unabhängig davon, ob sie mit Externen oder eben mit Politikern bestückt werden.

Frage: Herr Rudolph, zu den vermuteten Kostensteigerungen: Ist die Annahme falsch, dass es, was die Beteiligung des Bundes an der Gesellschaft angeht, durch die Eigentumsverhältnisse einen Automatismus gibt? Das heißt ganz praktisch: Kann sich der Bund zurückziehen, indem er sich nicht an den effektiven Kosten beteiligt? Wer trüge die dann?

Rudolph: Diese Frage kann ich nur beziehungsweise immerhin mit einem Rückblick auf das letzte Jahr beantworten, nämlich mit dem Verweis auf die Mehrkosten, die entstanden sind. Wie man sich letztlich geeinigt hat, lässt keine Rückschlüsse auf künftige Szenarien zu.

Aber dies ist vielleicht eine Erklärung, die ich ganz grundsätzlich an die Hand geben kann: In den Verträgen ist nicht geregelt, wer diese Mehrkosten zu tragen hat, sondern dort steht, dass sich die Anteilseigner zusammensetzen und darüber sprechen - bei Gesellschaftergesprächen, aber auch im Aufsichtsrat. Die letzten Mehrkosten, die entstanden sind, sind letztlich nach den Anteilen aufgeteilt worden, die man besitzt: 37 Prozent Berlin, 37 Prozent Brandenburg, 26 Prozent Bund.

Zusatzfrage: Aber ist eine andere Aufteilung der Mehrkosten auch möglich? Wenn sich die drei Anteilseigner darauf verständigen, dann können die beiden Bundesländer, da sie zusammen einen größeren Anteil als der Bund haben, alle Mehrkosten anteilsmäßig auf den Bund verlagern, sodass die Drohung aus dem Bund "Wir beteiligen uns nicht oder nur mit einem geringeren Betrag an den Mehrkosten" völlig unnütz ist. Ist das logisch richtig?

Rudolph: Das von mir Gesagte lässt Spekulationen zu, weil in den Verträgen nicht steht "Das wird so oder so gemacht", also gemäß der Anteile oder gemäß andere Regularien, sondern es ist geregelt, dass man sich zusammensetzen und darüber sprechen muss, wie die Mehrkosten zu verteilen sind.

Frage: Herr Rudolph, ich habe zwei Fragen im Anschluss an die Fragen von Herrn Rinke, die erste im Zusammenhang mit dem Aufsichtsrat. In der letzten Sitzung der Bundespressekonferenz gab es, weil das wohl noch nicht besprochen worden war, eine Unklarheit darüber, ob man diese externe Expertise auch über eine Ausweitung des Aufsichtsrats herstellen könnte - also dadurch, dass zusätzliche Mitglieder aufgenommen werden - oder ob man dafür andere Mitglieder auswechseln müsste. Ist da schon eine Entscheidung gefallen? Kann der Aufsichtsrat ausgeweitet werden?

Rudolph: Eine Entscheidung darüber, ob der Aufsichtsrat ausgeweitet werden kann, ist nicht gefallen. Das ist Teil der Gespräche.

Zu der Frage, ob er theoretisch ausgeweitet werden könnte: Das ist meines Wissens möglich. Allerdings muss man dann wiederum bestimmte Regularien einhalten. Momentan ist es so, dass gemäß der Anteile verteilt wird. Berlin und Brandenburg haben also jeweils vier Vertreter, der Bund hat zwei Vertreter, und es gibt fünf Arbeitnehmervertreter. Insgesamt sind das also 15 Vertreter, ein Drittel vonseiten der Arbeitnehmer, und die Mitgliederzahlen der anderen sind entsprechend auf die Anteile heruntergebrochen.

Zusatzfrage: Die andere Frage ist: Haben Sie, nachdem es offensichtlich Besorgnis auf EU-Ebene gibt, was Umwelt- und Naturschutzprüfungen angeht, schon überprüft, ob tatsächlich alle auf deutscher und auf EU-Ebene vorgegebenen Regelungen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für den BER eingehalten worden sind?

Rudolph: Vorweg die Feststellung: Seitens der EU-Kommission liegt noch nichts Offizielles vor. Ich kenne die Medienlage auch und weiß, dass Kollegen über Arbeitsstände berichten. Aber offiziell hat die EU-Kommission noch nichts beschlossen. Offiziell hat sie noch nichts vorgelegt. Deshalb kann ich die Inhalte nicht kommentieren. Was ich sagen kann, ist, dass wir einem möglichen Verfahren gelassen entgegensehen.

Zusatzfrage: Die Frage war ja eine andere: Haben Sie Sicherheit darüber hergestellt, dass tatsächlich alle auf EU-Ebene gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen stattgefunden haben? Man weiß ja nie bei diesem Flughafen!

Rudolph: Es gab eine gewissenhafte Prüfung. Es ist alles nach Recht und Gesetz verlaufen. Unserer Ansicht nach gibt es keine Versäumnisse in dieser Hinsicht, und insofern sehen wir möglichen weiteren Schritten gelassen entgegen.

Frage: Im Zusammenhang mit dieser Verschiebung redet man jetzt natürlich auch viel über Tegel und darüber, wie es dort weitergeht. Gibt es eigentlich auch Überlegungen dazu, wie es in Alt-Schönefeld weitergeht? Gibt es irgendwelche konkreten Maßnahmen, was einen Ausbau oder einen möglichen Weiterbetrieb angeht?

Rudolph: Das betrifft den Bund als Anteilseigner schon. Sie haben Tegel angesprochen, hinsichtlich dessen sich die entsprechende Senatsverwaltung auch schon einmal geäußert hat. Ähnlich ist es, was Brandenburg angeht.

Grundsätzlich ist es so - deswegen ist es auch schwierig, über Kosten und Zeitpläne zu sprechen, unabhängig davon, dass es interne Gespräche sind, die jetzt vonstattengehen und über die wir nicht berichten können -, dass das auch im Zuge dessen betrachtet werden muss, dass der neue Großflughafen BER nicht isoliert von Alt-Schönefeld und Tegel zu betrachten ist, weil es jetzt diese Verschiebung gibt. Insofern kann ich Ihnen dazu keine Details nennen. Aber natürlich müssen wir auch auf den bestehenden Flughäfen - Berlin Brandenburg, Alt-Schönefeld und Tegel - schauen, was gemacht werden muss und ob all das, was bislang getan wurde, notwendig ist, um diesen Weiterbetrieb möglichst reibungslos zu gewährleisten.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Paris und Herrn Augustin. "Le Figaro" informiert darüber, dass Militär aus Frankreich und Deutschland schon am Flughafen in Mali sei. Können Sie das bestätigen?

Paris: Ich habe die Meldung auch gesehen. Es gibt keine deutschen Soldaten, die in Mali sind, Punkt und Ende. Insofern ist diese Meldung Unfug. Ich kann "unter zwei" gerne ein Erklärungsmuster für das Entstehen dieser Meldung aufzeigen.

Vorsitzender Hebestreit: Dann gehen wir gerne "unter zwei". Ich bitte darum, die Kameras weg zu schwenken, und erinnere noch einmal daran, dass das Gesagte "unter Bezug auf Regierungskreise" zitiert werden darf.

Paris: Ich verfolge auch die Meldungen. Ich kann noch nichts Konkretes zu den französischen Kräften in Mali sagen. So eine Meldung entsteht wahrscheinlich dadurch, dass, wenn französische Kräfte im Land sein sollten, diese auch mit Fremdenlegionären bestückt sind, und die sprechen zum Teil auch Deutsch. Daraus entstehen solche Meldungen. Aber noch einmal: Es ist kein deutscher Soldat in Mali.

Frage: Ist durch ihre Antwort sozusagen auch ausgeschlossen, dass es jetzt irgendein Fact Finding Team oder irgendjemanden gibt, der die gegenwärtigen Bedingungen vor Ort überprüft?

Paris: Es gibt keinen deutschen Soldaten in Mali.

Frage: Herr Streiter, die Terrororganisation PKK war immer ein Gesprächspunkt zwischen Deutschland und der Türkei. Vor einigen Tagen hat der türkische Staat einen Prozess begonnen, mit der PKK zu verhandeln. Wie beurteilt die deutsche Regierung diesen Prozess? Erklärte sie sich bereit, mögliche Beiträge zu leisten?

Die zweite Frage geht an Herrn Beyer. Gestern wurden in Paris drei PKK-Mitglieder ermordet, drei Frauen. Im Verfassungsschutzbericht steht, mehr als 13.000 Mitglieder der PKK befinden sich in Deutschland. Ist das für das Innenministerium jetzt ein wichtiger Punkt geworden, ein Tagesthema? Welche möglichen Maßnahmen ergreift das Innenministerium hinsichtlich dieses Themas?

SRS Streiter: Ich kann dazu gar nichts sagen.

Augustin: Ich kann vielleicht mit einem Satz aushelfen: Wir begrüßen den in der Türkei begonnenen Dialog für eine politische Lösung des Kurdenkonflikts. Um diesen Konflikt zu beenden, bedarf es einer dauerhaften politischen Lösung, die auch die Anliegen der kurdischen Bevölkerung aufgreift und ernst nimmt.

Beyer-Pollock: Ich darf das noch ergänzen: In der Tat werden die Tötungsdelikte in Paris, die Sie angesprochen haben, auch von uns aufmerksam verfolgt, auch hinsichtlich der Frage, welche möglichen Reaktionen es in Deutschland gibt. Sie haben ja eben den Verfassungsschutzbericht zitiert, und ich hatte kurz vor der Sitzung der Bundespressekonferenz auch noch einmal hineingeschaut. Es gibt in der Tat rund 800.000 hier in Deutschland lebende ethnische Kurden, von denen rund 13.000 der PKK-Anhängerschaft zugerechnet werden. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 mit einem Betätigungsverbot belegt und wird zweitens von der Europäischen Union als terroristische Organisation gelistet. Aus den vergangenen Jahren wissen wir ja, dass es im Zusammenhang mit den Haftbedingungen Öcalans oder auch mit bewaffneten Auseinandersetzungen in der Türkei oder im türkisch-iranisch-irakischen Grenzgebiet bestimmte Ereignisse gab und es auch immer wieder zu kurzfristigen Mobilisierungen der PKK-Anhängerschaft in Deutschland gekommen ist, zum Teil eben auch mit gewaltsamen Auseinandersetzungen. Das zur Vorgeschichte.

Das heißt für uns aktuell, dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland in Bund und Ländern das Geschehen aufmerksam beobachten.

Paris: Ich habe vor 5 Minuten nicht das gesagt, was jetzt über den Ticker verbreitet wird. Ich habe mich nur, und das ist auch meine Aufgabe, zu deutschen Soldaten in Mali geäußert, zu anderen nicht. Das darf ich auch nicht. Das fragen Sie bitte in Paris ab. Hier heißt es nämlich jetzt: "BMVg-Sprecher weist Figaro-Bericht zurück, wonach deutsche und französische Soldaten bereits in einer malischen Ortschaft Stellung bezogen hätten." Noch einmal zum Unterstreichen: Ich äußere mich nur zu deutschen Soldaten. Ich bin der Sprecher des deutschen Verteidigungsministeriums. Ich hoffe, das ist klar geworden!

Frage: Ich habe eine Frage an das Außenministerium. Es geht um die Atomgespräche mit dem Iran. Es gibt Berichte darüber, dass sich die Iraner nicht kooperativ zeigen, was die Verabredung eines neuen Gesprächstermins angeht. Können Sie bestätigen, dass der Iran die Verhandlungen oder die Gesprächsaufnahme blockiert?

Augustin: Ich möchte zu diesem Thema im Moment nur sagen, dass die Gespräche darüber, wann denn eine nächste formelle Gesprächsrunde stattfinden kann und wo sie stattfinden kann, noch im Gange sind. Das wird dann auch zu gegebener Zeit von Frau Ashton, die dafür zuständig ist, verkündet werden, wenn es soweit sein wird. Aber ansonsten habe ich nichts, das ich Ihnen zu diesem Thema sagen kann.

Zusatzfrage: Es gibt Berichte darüber, dass amerikanische Sicherheitsdienste Zugriff auf Daten europäischer Nutzer von Cloud-Anbietern haben, also auf Daten, die in elektronischen oder digitalen Clouds hinterlegt sind. Deswegen habe ich die Frage an das Innenministerium und auch das Verbraucherschutzministerium, ob es hinsichtlich der Sorge, die in diesem Bericht für das Europäische Parlament geäußert wird, und der Aufforderung, dass die Europäer gegen diese legale Durchsuchung der Daten vorgehen sollten, eine Initiative seitens der Bundesregierung gibt, dagegen vorzugehen.

Beyer-Pollock: Dazu kann ich jetzt für das BMI so spontan keine Angaben machen. Das, was Sie zitiert haben, beruht ja offenkundig auf einem Gegenstand der Beratungen europäischer Gremien im parlamentarischen Bereich, nämlich des Europäischen Parlaments. Insofern wird man sich dort entsprechend damit auseinandersetzen. Wenn es entsprechende Mitteilungen oder Berichte oder Prüfbitten an die Mitgliedstaaten beziehungsweise an die Bundesregierung geben wird, werden wir uns damit selbstverständlich auseinandersetzen, aber aktuell kann ich dazu keinen Beitrag liefern.

Enderle: Ich habe von meiner Seite aus auch keinen Beitrag zu liefern.

Beyer-Pollock: Ich wollte noch einmal kurz etwas zu Ihrer Frage von vorhin zum NPD-Material nachtragen, weil ich den Beschluss der Innenministerkonferenz jetzt nicht aus dem Stegreif zitieren konnte: Ein Großteil des Materials aus dieser besagten Materialsammlung stammt vom Bund, und zwar nur aus öffentlichen Quellen. Dieser Weg ist damals von uns erklärt und auch genau deswegen gewählt worden, um die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht bei dem ersten NPD-Verbotsverfahren aufgestellt hat, zu erfüllen und dabei entsprechende Fehler zu vermeiden.

Im Übrigen haben die Länder bei der Innenministerkonferenz Anfang Dezember erklärt, dass das von den Ländern zugelieferte Material ebenfalls V-Leute-frei ist.

*

Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 11. Januar 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/01/2013-01-11-regpk-breg.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-0
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2013