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PRESSEKONFERENZ/580: Regierungspressekonferenz vom 3. April 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 3. April 2013
Regierungspressekonferenz vom 3. April 2013

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Dialogreise zum Zusammenhalt im demografischen Wandel, Google-Hangout "Die Kanzlerin im Gespräch"), Endlagersuchgesetz, positive Entwicklung der Beschäftigung Älterer in Deutschland, Verhältnis zwischen Deutschland und der Türkei, Situation auf der koreanischen Halbinsel
weitere Themen: Vertrag der Vereinten Nationen zur Kontrolle des weltweiten Waffenhandels, Fotos der Bundeskanzlerin, Treffen der Bundeskanzlerin mit dem russischen Präsidenten anlässlich der Hannover Messe, Regierungsbildung in Italien, Korruption im Gesundheitswesen, Einsatz von Bundeswehrkräften in der Provinz Badachschan in Afghanistan, Zypern, Forderung nach einer Abwrackprämie für alte Kühlschränke und Waschmaschinen

Sprecher: SRS Streiter, Stamer (BMU), Westhoff (BMAS), Peschke (AA), Paris (BMVg), Kotthaus (BMF), Klaus (BMG), Zimmermann (BMJ), Beyer-Pollok (BMI), Toschev (BMWi)



Vorsitzende Sirleschtov eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Streiter: Ich wollten Ihnen zwei Termine ankündigen, den einen, weil man sich bis morgen dafür anmelden muss.

Wie Sie wissen, wird die Bundeskanzlerin in den Wochen bis zum zweiten Demografiegipfel bundesweit Initiativen und Einrichtungen besuchen, die den Herausforderungen des demografischen Wandels auf hervorragende Weise begegnen und Schule machen könnten. Am Dienstag, 9. April, steht die Dialogreise zum Zusammenhalt im demografischen Wandel unter dem Motto "Bildungspotenziale ausschöpfen und stärken" an. Die Bundeskanzlerin wird von 14.15 Uhr bis 15.30 Uhr den Ausbildungsbetrieb Mader GmbH & Co KG in der Stuttgarter Region besuchen. Die Firma mit 81 Mitarbeitern, darunter elf Auszubildende, hat es sich zur Aufgabe gemacht, auch leistungsschwächeren Jugendlichen eine Chance auf eine betriebliche Berufsausbildung zu geben, und arbeitet eng mit den örtlichen Schulen zusammen. Auch sonst kann die Firma Mader mit besonderen Zahlen aufwarten: 30 Prozent der Mitarbeiter haben einen Migrationshintergrund, und 40 Prozent der Führungsposten sind mit Frauen besetzt. Wer daran Interesse hat, der müsste sich bis morgen um 12 Uhr bei der Firma anmelden. Die Kontaktdaten liegen uns vor. Rufen Sie einfach an und sagen Bescheid!

Dann wird die Bundeskanzlerin am 19. April ab 17 Uhr mit sechs Bürgerinnen und Bürgern in einem neuen Onlineformat diskutieren, dem sogenannten Google-Hangout unter dem Titel "Die Kanzlerin im Gespräch". Das Thema der Diskussion wird die Integration sein. Auch auf der aktuellen Demografie-Dialogreise der Kanzlerin geht es immer wieder um die Fragen des Zusammenhalts unserer nicht nur im Altersaufbau veränderten, sondern auch überhaupt vielfältigeren Bevölkerung. Integration ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung und Teil der Demografiestrategie. Darin sieht die Bundesregierung eine der großen Chancen, aber auch Herausforderungen unserer Gesellschaft, eine Aufgabe für alle. Mit dieser neuen Form des Dialogs knüpft die Bundeskanzlerin an die positiven Erfahrungen des Zukunftsdialogs an. Der Dialog mit den Bürgern findet diesmal per Internet statt.

Jeder, der sich dafür interessiert, kann nicht nur live am 19. April zuschauen, sondern auch im Vorfeld Fragen stellen. Dazu ruft die Bundeskanzlerin ab sofort in einer Videobotschaft im gesamten Online-Angebot der Bundesregierung auf. Auf der Webseite www.bundesregierung.de können Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen zur Integrationspolitik einsenden, und zwar noch bis zum 15. April. Der Moderator der Diskussion wird einige dieser eingereichten Fragen in das Gespräch einbringen. Dieser Hangout kann live verfolgt werden: auf den Websites der Bundesregierung, der Bundeskanzlerin und des Bürgerdialogs sowie im YouTube-Kanal der Bundesregierung. - Das war's!

Stamer: Auch ich möchte Ihnen einen Termin für die nächste Woche ankündigen. Bundesumweltminister Altmaier hat für nächsten Dienstag - das ist der 9. April - zu abschließenden politischen Gesprächen zum Thema Endlagersuchgesetz eingeladen. Sie wissen, dass wir hierbei einen breiten Konsens anstreben, der Bund-Länder-übergreifend und parteienübergreifend ist. Dementsprechend sind auch die Einladungen herausgegangen. Zu der abschließenden Runde sind die Ministerpräsidenten der Länder und die Fraktionsvorsitzenden des Bundestags eingeladen worden. Die Gespräche werden in der Niedersächsischen Landesvertretung stattfinden. Es ist auch vorgesehen, dass wir Sie im Anschluss an die Gespräche über das Ergebnis unterrichten werden.

Am 24. März - das wissen Sie - hat der Bundesumweltminister Gespräche mit dem Ministerpräsidenten von Niedersachsen und dem dortigen Umweltminister geführt. Es gibt einen gemeinsamen Vorschlag, um die letzten noch offenen Fragen zu klären. Wir sehen darin eine gute Grundlage.

Frage: Herr Streiter, warum ist das Angebot (zum Google-Hangout "Die Kanzlerin im Gespräch") mit Google vereinbart worden? Nach welchen Kriterien werden diese sechs Bürger ausgesucht?

SRS Streiter: Google ist im Moment die einzige Plattform mit großer Verbreitung, auf der man eine solche Veranstaltung durchführen kann.

Diese Teilnehmer werden noch ausgesucht. Das sind Menschen, die sich - jeder auf seine Weise - für Integration engagieren. Die werden in den nächsten Tagen noch ausgesucht werden.

Frage: Frau Stamer, ich habe eine ganz kurze Frage zum Thema Castortransporte: Ist es bereits Beschlusslage, dass bis Ende 2015 keine Castoren mehr nach Gorleben rollen sollen? Wenn das so sein sollte, wohin werden die Castoren dann gehen? Oder wird es bis 2015 generell keine Castortransporte in Deutschland geben?

Stamer: Sie wissen, dass das Thema Castortransporte zu dem Vorschlag gehört, den der Minister mit Niedersachsen erarbeitet hat. Dieser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Es wird jetzt am Dienstag, wie gesagt, um eine abschließende Verständigung gehen, und dazu gehört auch die Frage: Wenn die Transporte nach Gorleben eingestellt werden - das ist ja, wie gesagt, der Vorschlag, der auf dem Tisch liegt -, wohin sollen die Castoren dann? Hier sind die Länder gefragt.

Zusatzfrage: Heißt das im Klartext, dass es weitere Castortransporte geben wird, aber eben nicht nach Gorleben?

Stamer: Nochmals: Das ist ein Vorschlag, aber darüber muss es noch eine abschließende Verständigung geben. Die ist für Dienstag geplant. Dazu hat der Minister eingeladen, für abschließende politische Gespräche.

Zusatzfrage: Dann habe ich vielleicht eine kleine Verständnisnachfrage, Frau Stamer: Ist es notwendig, bis Ende 2015 Castortransporte in Deutschland durchzuführen?

Stamer: Es stehen noch Transporte an, und zwar geht es darum, dass die radioaktiven Abfälle, die zurzeit in der ausländischen Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield lagern, zurückgenommen werden müssen.

Frage: Frau Stamer, wie soll denn der weitere Fahrplan bei der Gesetzgebung aussehen? Wie stellt sich das BMU das vor?

Stamer: Schauen Sie, das sind alles Fragen, über die am Dienstag abschließend gesprochen werden muss. Wir sehen, wie gesagt, eine gute Grundlage dafür, dass es zu einer abschließenden Verständigung kommen wird. Dazu gehört natürlich auch eine Verabredung darüber, wie weiter mit dem Gesetzentwurf verfahren wird.

Zusatzfrage: Also Verabschiedung noch vor der Sommerpause?

Stamer: Ja, aus unserer Sicht ist das das Ziel.

Frage: Mich irritiert nur immer das Wort "abschließend". Was machen Sie denn, wenn es zu keiner Einigung kommt? Müssen Sie dann einen weiteren Termin anberaumen, bei dem dann noch einmal abschließend darüber gesprochen wird?

Stamer: Ichh kann Ihnen im Moment die Situation mitteilen. Ich kann Ihnen sagen, dass der Minister eingeladen hat. Unser Ziel ist es, dass wir zu einer Verständigung kommen. Nach den Gesprächen, die es am vorvergangenen Sonntag gegeben hat, sehen wir dafür auch eine gute Grundlage.

Frage: Sie hatten gesagt, die Brennelemente aus Sellafield müssten zurück. Gibt es ähnliche Größenordnungen, die aus La Hague nach Deutschland zurückgeführt werden müssen?

Die zweite Frage ist: Wie viele Standplätze für Castoren gibt es eigentlich in Deutschland? Wie viele davon sind belegt? Anders herum gefragt: Welches Bundesland hat noch sehr viel frei?

Stamer: Zu Ihrer ersten Frage: Die hochradioaktiven Abfälle aus La Hague sind zurückgeführt worden. Aus La Hague stehen noch mittelradioaktive Abfälle an, die zurückgenommen werden müssen. Wie gesagt: Wir sind verpflichtet, die hochradioaktiven Abfälle, die noch in der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield lagern, zurückzunehmen. Das ist auch unstrittig.

Darüber, an welchen Standorten sie dann zwischengelagert werden können, wenn diese Abfälle nicht mehr nach Gorleben gebracht werden, muss es eine Verständigung geben.

Zusatzfrage: Wie viele Standplätze für Castoren gibt es? Ich habe immer etwas von 1.400 gehört.

Stamer: Es gibt zwölf standortnahe Zwischenlager in Deutschland und drei zentrale Zwischenlager.

Zusatzfrage: Ich stelle noch einmal die Frage, wie viele Stellplätze es gibt und wo es die meisten davon gibt. Darüber müsste es doch bei Ihnen eine Auflistung geben. Ich habe irgendetwas von 1.400 gehört, und 400 davon sollen bereits belegt sein. Das heißt, 1.000 sind noch frei. Die Frage wäre also: Welches Bundesland hat die meisten Standplätze frei?

Stamer: Nochmals: Es gibt zwölf standortnahe Zwischenlager - das sind die Zwischenlager, die an den Kernkraftwerken eingerichtet worden sind -, und es gibt drei zentrale Zwischenlager. Ich werde hier jetzt nicht über Plätze spekulieren. Es bedarf einer abschließenden politischen Entscheidung darüber, wo die Abfälle zwischengelagert werden sollen, und der möchte ich jetzt in keiner Weise vorgreifen.

Zusatzfrage: Frau Stamer, Sie werden uns nachsehen, dass wir ganz gerne einfach einmal wissen möchten, wo es solche Plätze gibt. Wenn Sie die Antwort momentan nicht haben, dann würden wir gerne darum bitten, dass Sie sie nachreichen.

Vorsitzende Sirleschtov: Wollen Sie das tun?

Stamer: Nein. Ich bitte um Verständnis: Ich kann den Gesprächen jetzt nicht vorgreifen. Das ist ein Thema, das für Dienstag ansteht, und wir werden Sie, wie gesagt, am Dienstag über die Ergebnisse unterrichten. Dazu wird Ihnen noch einmal ein besonderer Hinweis zugehen. Dabei möchte ich es heute gerne belassen.

Frage: Frau Stamer, wie lange sind diese Zwischenlager eigentlich dazu geeignet, solches Material aufzunehmen?

Stamer: Die haben eine Genehmigung für 40 Jahre.

Frage: Können Sie uns wenigstens hinsichtlich der zwölf standortnahen Zwischenlager die Aufteilung nach den Bundesländern nennen?

Stamer: Ja. Das sind die fünf Bundesländer, in denen die Kernkraftwerke betrieben worden sind oder betrieben werden.

Zusatzfrage: Haben nur die auch eine Genehmigung zur Lagerung von Castoren?

Stamer: Diese Zwischenlager an den Standorten haben eine Genehmigung für 40 Jahre. Die sind für 40 Jahre genehmigt.

Frage: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium. Es gibt Zahlen über neue Rekordwerte am Arbeitsmarkt, was ältere Arbeitnehmer betrifft, 60- bis 65-Jährige. Mich würde zum einen interessieren, ob diese Zahlen auch aus Ihrer Sicht erfreulich sind, also die Beurteilung.

Zur zweiten Frage: Es heißt immer vonseiten der Kritiker, was die Rente mit 67 betrifft, dass es nicht genug Arbeitsplätze für diese Altersgruppe gebe. Sehen Sie dieses Argument gegen die Rente mit 67 durch diese Zahlen womöglich als etwas entkräftet an?

Westhoff: Zuerst einmal sind das Zahlen, die die Bundesagentur für Arbeit Monat für Monat in einem Analytikreport auf der Internetseite eingestellt. Die Entwicklung bei der Beschäftigung Älterer - also Menschen über 50, über 55 bis hin zu 65 - ist ja eine Entwicklung, die schon seit einiger Zeit nur eine Richtung kennt, und die zeigt nach oben. Es bekommen immer mehr ältere Menschen in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Stelle. Ältere Menschen sind häufiger erwerbstätig als früher. Das ist ein deutlicher Trend nach oben, und der ist natürlich uneingeschränkt zu begrüßen.

Das wird auch nicht dadurch entkräftet, dass, rein statistisch gesehen, die Zahl älterer Arbeitsloser in der Vergangenheit leicht gestiegen ist. Das hatte mit statistischen Effekten, mit dem Beenden von Frühverrentungsprogrammen zu tun. Das heißt, diese Entwicklung, die ja aber auch in unseren Fortschrittsberichten "Altersgerechte Arbeitswelt" immer begleitendend zur schrittweisen Einführung der Rente mit 67 durch uns publiziert wird, haben wir jeweils minutiös in diesen Berichten nachgezeichnet.

Wir haben aber, damit verbunden, auch immer dargestellt, wo noch Handlungsbedarf besteht. Das ist, ganz allgemein gesprochen, bei der altersgerechten Gestaltung von Arbeit der Fall. Da gibt es noch Handlungsbedarf, was die Gesunderhaltung und die Einrichtung von Arbeitsplätzen angeht, sodass sie auch von Älteren gut ausgefüllt werden können. Die Frage der Qualifizierung auch im höheren Alter spielt dabei eine Rolle.

Das heißt, wir sind auf einem sehr guten Weg, was die Zahlen auch ausweisen. Allerdings sind wir bei Weitem noch nicht am Ende des Wegs angelangt. Aber begleitend wird dann 2029 die Rente mit 67 Wirklichkeit sein. In den Unternehmen selbst gibt es noch einiges zu tun, und die Politik hilft dabei.

Das Argument, das in der Vergangenheit immer wieder angeführt wurde, dass es nicht genug Arbeitsplätze für Ältere gebe, wird dadurch natürlich in der Tat zum Teil neutralisiert. Es ist allerdings natürlich nach wie vor auch so - darüber besteht überhaupt keine Diskussion -, dass, wenn ältere Menschen einmal arbeitslos werden, sie schwerer als jüngere Menschen wieder in Arbeit finden. Das ist unbestritten so. Sie werden seltener arbeitslos, und immer mehr Ältere kommen gar nicht erst ist die Situation, arbeitslos zu werden, weil sie bis zum Alter von 65 Jahren in Arbeit bleiben können und gefragt sind, aber wenn sie arbeitslos geworden sind, dann fällt es ihnen schwerer. Das muss man auch mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten weiter flankieren, um die Leute wieder in Arbeit zu bringen. Allerdings muss man auch ganz klar an die Unternehmen appellieren - viele wissen das aber auch schon -, wenn es darum geht, dass sie, wenn sie einmal auf einen älteren Arbeitnehmer verzichten, nur schwer Ersatz für das Wissen und die Erfahrung bekommen, die er mitbringt. Aber das ist insgesamt sicherlich ein Trend, der deutlich positiv ist.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Peschke und Herrn Streiter. Wie beurteilen Sie die Äußerungen aus der Türkei nach dem Verfahren zum NSU-Prozess und nach den Bränden in Köln und Backnang? Ist das vielleicht ein Zeichen eines angespannten Verhältnisses zwischen Deutschland und der Türkei?

SRS Streiter: Vielleicht kann ich zuerst schnell etwas dazu sagen: Die Bundesregierung hat vollstes Vertrauen, dass die baden-württembergischen und nordrhein-westfälischen Behörden in alle Richtungen ermitteln und die Hintergründe der Vorgänge so schnell wie möglich und lückenlos aufklären werden. Vor Abschluss der Ermittlungen sollte nicht über die tatsächlichen Hintergründe spekuliert werden.

Peschke: Ich möchte das vielleicht nur aus außenpolitischer Sicht und hinsichtlich des Verhältnisses zur Türkei ergänzen: Aus unserer Sicht ist das Verhältnis zur Türkei nach wie vor sehr eng und vertrauensvoll, wie es sich zwischen zwei sehr engen Bündnispartnern gehört. Das sehen Sie auch daran, dass die beiden Außenminister erst vor wenigen Tagen hinsichtlich dieser Fragen telefoniert haben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass auch mit den türkischen Partnern auf allen Ebenen ein sehr enger Austausch besteht.

Zusatzfrage: Wie erklären Sie sich dann diese doch durchaus etwas dünnhäutige Reaktion aus der Türkei?

Peschke: Es ist jetzt nicht an mir, türkische Einlassungen zu bewerten. Das Gespräch darüber müssten Sie mit den türkischen Kollegen aufnehmen, um sich eine Wertung einzuholen. Ich kann Ihnen nur sagen, wie die Faktenlage ist, und die bilateralen Beziehungen zwischen der Türkei und Deutschland sind unverändert sehr eng und vertrauensvoll.

Frage: Herr Peschke, können Sie mir bitte Ihren Kenntnisstand zur Entwicklung in Nordkorea nennen? Können Sie mir sagen, wie die Position der deutschen Regierung zu dem ist, was dort passiert, und inwiefern Deutschland durch das tangiert ist, was sich dort Tag für Tag an Spannungen entwickelt?

Peschke: Außenminister Westerwelle verfolgt die aktuellen Entwicklungen auf der koreanischen Halbinsel mit allergrößter Sorge. Das betrifft insbesondere die jüngsten Eskalationsstufen, nämlich zum einen die nordkoreanische Ankündigung, den stillgelegten Atomreaktor in Yongbyon wieder hochgefahren. Das betrifft zum anderen die Ankündigung Nordkoreas, die Sonderwirtschaftszone Kaesong für Südkoreaner zu sperren. Das sind aus Sicht von Außenminister Westerwelle und aus Sicht der Bundesregierung weitere Eskalationsstufen, die eine ohnehin sehr schwierige und bereits gefährliche Lage nur noch schwieriger und noch gefährlicher machen.

Deutschland steht - so hat es der Außenminister auch bereits wiederholt deutlich gemacht - in dieser Frage solidarisch an der Seite Südkoreas. Aus unserer Sicht ist allerdings in der jetzigen Situation größte Besonnenheit auf allen Seiten gefragt. Wir erwarten auch insbesondere von China, das ja als Nachbar Nordkoreas und als bisher wichtigster Verbündeter Nordkoreas hierbei in einer besonderen Rolle steht, dass es diese Rolle sehr verantwortungsvoll und mäßigend spielt.

Frage: Herr Paris, ist die Bundeswehr in solchen Fällen eigentlich auch, wie ich es jetzt einmal nenne, alarmiert, also wenn ein Machthaber wie in Nordkorea mit dem Finger am Abzug ist?

Paris: Ich glaube, Herr Peschke hat alles dazu gesagt.

Frage: Hat es denn - Herr Peschke, Sie sprachen ja gerade China an - seitens der Bundesregierung irgendeinen Kontakt zu China in dieser Sache gegeben?

Peschke: Wir stehen natürlich in einem engen Kontakt sowohl mit der Regierung Südkoreas als auch mit der chinesischen Regierung sowie - das brauche ich hier nicht weiter zu erwähnen - mit unseren europäischen und außereuropäischen Bündnispartnern. Aber auch mit den Spielern in der Region gibt es einen engen Kontakt, um die Lage zu besprechen und auch Schritte in Bezug darauf zu besprechen, was getan werden kann, um in dieser Situation mäßigend einzuwirken.

Frage: Die UN-Vollversammlung hat gestern Abend einen Vertrag über den internationalen Waffenhandel beschlossen. Wann wird dieser Vertrag denn von Deutschland ratifiziert werden? Mit welchen Auswirkungen rechnen Sie, wenn es denn solche geben sollte?

Peschke: Zunächst einmal ist es sehr erfreulich - das hat Außenminister Westerwelle ja gestern Abend noch deutlich gemacht -, dass dieser Vertrag mit so großer Mehrheit in der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde. Das ist ein sehr überzeugendes Ergebnis aller Bemühungen, zu einem solchen Vertrag zu kommen, denn - Sie werden das verfolgt haben - 154 Staaten und damit die ganz klare Mehrheit der Uno-Vollversammlung hatten sich für den Vertrag ausgesprochen. Das ist wirklich ein Meilenstein für die internationalen Bemühungen um Rüstungskontrolle; so weit der erste Schritt.

Ich will hinzufügen, und das hatte Außenminister Westerwelle ja auch schon deutlich gemacht, dass wir uns in der Sache noch mehr gewünscht hätten. Das war aufgrund einer schwierigen Verhandlungssituation - Sie wissen ja, dass zwei vorherige Anläufe zu einem solchen Vertrag an dem Veto einiger weniger Staaten gescheitert sind - dieses Mal noch nicht möglich. Wir werden versuchen, in weiteren Anläufen zur Überprüfung des Vertrags noch weitergehende Regelungen zu erreichen.

Was - jetzt haben wir den Vertrag - den zweiten Schritt betrifft, gilt natürlich, dass dieser Vertrag so schnell wie möglich in Kraft treten muss. Dazu ist es erforderlich, dass 50 oder mehr Staaten diesen Vertrag unterzeichnen und ratifizieren. Auch dafür werden wir uns einsetzen. Dafür werden wir uns im doppelten Sinne einsetzen, nämlich zum einen in die Richtung, dass wir das innerstaatliche Verfahren zur Unterzeichnung und Ratifizierung so schnell wie möglich auf den Weg bringen und abschließen - ich kann Ihnen jetzt noch keine genaue Frist nennen, aber der Anspruch ist, das so schnell wie möglich zu machen -, und zum anderen in die Richtung, dass die innerstaatlichen Prozesse mit diesem Rückenwind so schnell wie möglich verlaufen. Wir werden dann auch international dafür werben, dass möglichst viele Staaten diesen Vertrag so schnell wie möglich unterzeichnen und ratifizieren.

Was für Auswirkungen hat das? Ich hatte es schon anklingen lassen: Wir hätten uns mehr gewünscht. Unter dem Strich ist es so, dass es das Hauptverdienst dieses Vertrags ist, dass es erstmals ein global und international verbindliches Regime zur Regulierung von Waffenverkäufen gibt. Das ist das Hauptverdienst des Vertrags. Das sind allerdings Regelungen, die im Wesentlichen hinter Regelungen zurückbleiben, die europäisch - aufgrund des gemeinsamen Standpunkts der Europäischen Union - und national - aufgrund der Richtlinie der Bundesregierung für Rüstungsexporte - gelten. Diese Regelungen des internationalen Vertrages bleiben also hinter den Regelungen zurück, die wir national und europäisch schon getroffen haben. Insofern wird es für unsere nationale und ohnehin restriktive Praxis aufgrund dieses Vertrags keine zusätzlichen Restriktionen geben. Gleichwohl ist es gut, dass sozusagen andere Partner innerhalb der Staatengemeinschaft jetzt an ein Rüstungskontrollsystem herangeführt werden. Das ist natürlich eine sehr positive Entwicklung.

Frage: Herr Peschke, Sie sagten, es gelte, so schnell wie möglich das innerstaatliche Verfahren in Gang zu setzen. Wenn im Herbst Bundestagswahlen stattfinden, dann gibt es ja in der Regel immer ein gewisses gesetzgeberisches Loch. Ist das Bestreben des Auswärtigen Amtes und speziell von Herrn Westerwelle also dahingehend zu interpretieren, dass ein solches Verfahren noch vor der Bundestagswahl in Gang gesetzt werden wird? Wird Deutschland also zu den Ersten gehören, die das ratifizieren?

Peschke: Wenn das irgend möglich ist, dann ist es natürlich unser Ziel, das auch in dieser Legislaturperiode über die Bühne zu bekommen. Das muss jetzt technisch geprüft werden. Wenn es möglich ist, dann werden wir das machen. Ansonsten gilt "so schnell wie möglich".

Frage: Herr Streiter, eine Frage zu den Fotos der Bundeskanzlerin, die in diesen Tagen die Öffentlichkeit erfreuen. Ich würde gerne wissen, ob sie wenigstens zum Teil mit Billigung der Kanzlerin entstanden sind und was die Kanzlerin von der großflächigen Veröffentlichung dieser Tage hält.

SRS Streiter: Sie können sicher sein, dass sie nicht mit Billigung der Bundeskanzlerin veröffentlicht worden sind. Sie können sich vorstellen, dass es nicht immer entspannend ist, wenn man irgendwo Urlaub macht und das Gefühl hat, dass aus jeder Ecke ein Objektiv hervorlugt. Insofern liegt das in der Verantwortung der Medien, die mit diesem Material operieren.

Wie Sie sehen können, ist es immerhin gelungen, dass an der einen oder anderen Stelle etwas gepixelt worden ist.

Zusatzfrage: Wenn Sie sagen, dass Sie sich vorstellen können, dass es nicht mit Billigung der Kanzlerin geschehen ist, dann heißt das, es ist nicht mit Billigung der Kanzlerin geschehen?

SRS Streiter: Diese Fotos sind ohne Wissen der Bundeskanzlerin entstanden. Man nennt sie auch Paparazzofotos.

Frage: Gibt es eine Reaktion der Kanzlerin?

Zweitens. Das gilt für alle Fotos? Man hat ja bei einigen den Eindruck, dass sie durchaus mit Billigung entstanden sind und andere nicht.

SRS Streiter: Das gilt für alle Fotos. Wenn Sie die Bundeskanzlerin kennen, wissen Sie auch, dass sie keine große Neigung hat, irgendwo zu posen. Das sind alles Fotos, die aus irgendwelchen Verstecken heraus gemacht worden sind.

Zusatzfrage: Gibt es eine Reaktion der Bundeskanzlerin? Sie haben jetzt gesagt: Wir könnten uns vorstellen, dass das nicht angenehm ist. Haben Sie direkt eine Reaktion der Bundeskanzlerin?

SRS Streiter: Ja, aber ich bin nicht autorisiert, Ihnen diese hier kundzutun.

Zusatzfrage: Aber sie war nicht erfreut? So viel kann man festhalten?

SRS Streiter: Das überlasse ich jetzt Ihrer Interpretation. Die Fotos sind nicht mit ihrem Wissen aufgenommen worden. Meine Tätigkeit bestand die ganze Zeit darin, zu vermeiden, dass völlig unbeteiligte Personen, die nichts dafür können, dass die Frau Bundeskanzlerin Bundeskanzlerin ist, sozusagen mit in Haftung genommen werden - mal mit Erfolg, mal ohne.

Frage: Zum Urlaub der Bundeskanzlerin in Italien: Einem Artikel der "FAZ" zufolge wurde die Bundeskanzlerin von einem Kommentar des Präsidenten der Region Kampanien beleidigt. Stimmt das oder stimmt das nicht? Überdenkt die Bundeskanzlerin, auch noch in Zukunft nach Ischia in den Urlaub zu fahren?

SRS Streiter: Über die weitere Urlaubsplanung der Bundeskanzlerin bin ich nicht orientiert.

Diesen Artikel haben wir alle gelesen und zur Kenntnis genommen.

Zusatzfrage: Stimmt es, dass diese Begrüßungsbotschaft des Präsidenten der Region Kampanien beleidigend für die Bundeskanzlerin war?

SRS Streiter: Er hat ja irgendetwas geschrieben. Ich habe nur diesen "FAZ"-Artikel gelesen. Dabei möchten wir es dann auch bewenden lassen.

Zusatzfrage: Ich formuliere es anders: Hat die Bundeskanzlerin in diesem Jahr auch eine antideutsche Stimmung in Italien gespürt?

SRS Streiter: Darüber ist mir nichts bekannt. Die Bundeskanzlerin befindet sich im Urlaub und fühlt sich dort auch sehr wohl.

Frage: Die Kanzlerin hat ja offensichtlich aus dem Urlaub mit Herrn Putin telefoniert, um das Treffen in Hannover vorzubereiten. Ist dabei auch über die Durchsuchungen der beiden Stiftungen gesprochen worden? Ist es denkbar, dass das dieses Treffen belastet?

SRS Streiter: Ja, ich kann Ihnen bestätigen, dass sie gestern am frühen Abend ein Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin geführt hat. Dieses Telefonat war kurz. Es diente einfach nur der Abstimmung des am Sonntag bevorstehenden Besuchs von Herrn Putin in Hannover zur Eröffnung der Hannover Messe. Die politischen Gespräche werden am Sonntag geführt.

Zusatzfrage: Und inhaltlich?

SRS Streiter: Sie haben inhaltlich nicht diskutiert. Sie haben sich einfach sozusagen noch einmal verabredet.

Zusatzfrage: Was erwartet sich die Bundeskanzlerin von dem Treffen?

SRS Streiter: Man wird hauptsächlich dem Anlass entsprechend über Wirtschaftsthemen sprechen. Aber das von Ihnen genannte Thema wird sicher auch erwähnt werden. Das lässt sich gar nicht vermeiden, und das liegt ja auch in unserem Interesse.

Frage: Herr Streiter, wird die Bundeskanzlerin mit Herrn Putin im Rahmen des Empfangs sprechen? Oder gibt es ein extra Treffen?

SRS Streiter: Das kann ich im Detail jetzt gar nicht sagen. Sie treffen sich am Sonntag, um dann am Montag gemeinsam den Eröffnungsrundgang auf der Messe zu machen. Es wird schon Zeit sein, um miteinander zu sprechen.

Zusatzfrage: Herr Peschke, die Ermittlungen der russischen Behörden gegen die NGOs, zumindest gegen die Konrad-Adenauer-Stiftung, sind eingestellt worden. Ist das auch ein Erfolg der diplomatischen Bemühungen Deutschlands?

Ist die Geschichte damit erst einmal erledigt? Oder geht das noch weiter? Gibt es Folgeschritte?

Peschke: Das Thema hat zwei Facetten. Der eine generelle Punkt, den wir hier schon verschiedentlich zur Sprache gebracht haben, ist das Vorgehen gegen Nichtregierungsorganisationen allgemein, das wir mit Sorge verfolgt haben und auch mit Sorge gegenüber den russischen Partnern thematisiert haben. Das ist der eine Aspekt. Der andere Aspekt ist die Lage unserer politischen Stiftungen, die sozusagen im Fahrwasser dieses allgemeinen Vorgehens auch Ziel von Untersuchungen geworden sind.

Ich denke, dieses Thema wird erst einmal auf der Tagesordnung bleiben müssen, denn die gesetzlichen Grundlagen in Russland sind unverändert. Die Praxis der Anwendung dieser gesetzlichen Grundlagen hat sich seit dem Beginn dieser Untersuchungen in genereller Hinsicht nicht verändert. Insofern bleibt es ein politisches Thema, das weiter angesprochen werden wird. Insofern bleibt es natürlich auch ein Thema für uns, im Austausch mit den russischen Partnern auf dieses Thema hinzuweisen, es zu besprechen und unsere Position auch einmal wieder deutlich zu machen.

Frage: Noch einmal zu Italien nachgefragt: Ich erinnere mich, dass seitens der Bundesregierung, des Bundesfinanzministers nach den italienischen Wahlen die Hoffnung geäußert worden ist, dass möglichst bald eine stabile Regierung zustande kommt, damit nicht erneut größere Unruhe in die Eurozone getragen wird.

Müsste man vor dem Hintergrund dessen, dass die Lage immer unübersichtlicher wird, folgern, dass die Bundesregierung - Herr Streiter, vielleicht auch Herr Kotthaus - doch wachsend besorgt ist, dass die Eurozone unter dieser Lage leidet?

Herr Kotthaus, vielleicht haben Sie irgendwelche Indizien oder Beobachtungen gemacht, dass am Markt schon etwas passiert, was negativ auf die gesamte Eurozone ausschlägt?

SRS Streiter:Vielen Dank. Aber ich kann dazu heute keinen Beitrag leisten.

Kotthaus: Die Hoffnung, dass sich die politischen Verhältnisse in Italien schnell klären, bleibt bestehen.

Nein, ich kann Ihnen bis jetzt nichts von negativen Marktentwicklungen berichten.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Es geht um das Vorgehen gegen korrupte Ärzte. Wir haben heute gelesen, dass es dazu ein Konzept gibt. Können Sie mir sagen, wann dazu ein Gesetzentwurf vorliegen wird?

Zweitens. Ich entsinne mich, dass man neben einer Änderung im Sozialgesetzbuch auch einmal überlegt hat, stattdessen einen Passus im Strafgesetzbuch einzuführen. Können Sie mir sagen, warum man diese Lösung verworfen hat?

Klaus: Ich kann erst einmal nur für das BMG sprechen. Zur Frage in Sachen Strafgesetzbuch wäre die Kollegin vom BMJ zuständig.

Ich kann Ihnen den heutigen Bericht im "Tagesspiegel" bestätigen. Ich hatte am 2. und 4. Januar hier schon angekündigt, dass wir die Krankenkassen, Ärztevertreter und die Länder gebeten haben, uns ihre Stellungnahmen zu schicken, inwieweit bestehende Verbotsregelungen in den Berufegesetzen oder im SGB V Anwendung finden und inwieweit diese ausreichen, um gegen Fehlverhalten, sprich Korruption, im Gesundheitswesen vorzugehen.

Die Stellungnahmen sind bis Dezember/Januar eingegangen. Es erfolgte eine Auswertung. Das Ergebnis ist so, dass es an dieser Stelle Handlungsbedarf gibt. Deswegen wird das Bundesgesundheitsministerium eine strafrechtliche Vorschrift im SGB V einführen. Es gibt bereits strafrechtliche Vorschriften - formal heißt das "Nebenstrafrecht" -, sodass in Zukunft auch Bußgeldvorschriften und strafrechtliche Ermittlungen im Falle von Korruption oder Fehlverhalten im Gesundheitswesen möglich sind. Es ist geplant, dass die Regelung nicht ausschließlich eine Berufsgruppe betrifft, also die Ärzte, sondern insgesamt die Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

Zum Zeitplan kann ich Ihnen momentan nichts sagen. Es ist so, dass es eine Initiative des BMG gibt. Diese muss mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt werden. Dann kann das per Änderungsantrag an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren angehängt werden, das dann hoffentlich beschlossen wird und in Kraft tritt.

Zimmermann: Frau Klaus hat soweit schon alles gesagt. Die Sache ist, dass strafrechtliche Regelungen nicht stets in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden müssen. Wir hatten damals schon darauf hingewiesen, dass das SGB V ein naheliegender Regelungsstandort ist, da es dort bereits vergleichbare Verbotsnormen gibt. Insofern - das hatte Frau Klaus bereits erörtert - sind seitens des Gesundheitsministeriums entsprechende Überlegungen angestellt worden.

Frage: Frau Klaus, Sie sagten, die Auswertung habe ergeben, dass es Handlungsbedarf gebe. Was besagt denn nun die Auswertung konkret? Welche Ärztekammer hat wie viele Verfahren gegen wen bei welchem Verdacht eingeleitet? Was hat der SpiBu mit seiner Korruptionsbekämpfungsstelle getan? Ich wüsste gerne ein paar Zahlen und Fakten über die offenbar nicht erfolgreiche Bekämpfung in der Selbstverwaltung.

Klug: Wir hatten bereits am 5. März eine Parlamentarische Anfrage mit der Drucksachennummer 17/12358 beantwortet. Dort sind Zahlen enthalten. Das kann ich Ihnen gerne über die Bundespressekonferenz nachreichen.

Darüber hinaus haben wir dem Gesundheitsausschuss genau zu diesem Sachverhalt einen Bericht vorgelegt. Was die Zahlen anbelangt, kann ich das gerne nachreichen. Der Bericht ist bereits am 28. Januar - da waren nicht exakt alle Zahlen vorrätig - an den Gesundheitsausschuss gegangen.

Grob kann ich sagen: Die Zahl der Ermittlungsverfahren der Krankenkassen beträgt über 50.000. Es gab 2.600 Abgaben an Staatsanwaltschaften im zweijährigen Berichtszeitraum 2010/11, wobei hier beachtet werden muss, dass es keine einheitliche Erhebung gibt, sodass Doppel- und Mehrfachzählungen enthalten sein können.

Zu den Zahlen der berufsrechtlichen disziplinarrechtlichen Sanktionen, zum Beispiel nach dem sogenannten Ratiopharm-Skandal: 163 Sanktionen in Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen. Konkrete Zahlen dazu findet man in der eben genannten Antwort auf die Parlamentarische Anfrage; ich reiche sie gerne nach. Vielleicht können das die Kollegen im BMG, die die BPK jetzt sehen, schon parallel machen.

Frage: Frau Klaus, wie sieht es eigentlich mit den strafrechtlichen Höchstgrenzen aus? Stimmt die Zahl bis zu drei Jahre Haft bei korrupten Ärzten?

Wenn Sie in dem Zusammenhang von "allen Leistungserbringern" im Gesundheitswesen sprechen - sehen Sie es mir nach, aber ich bin nicht so tief in der Materie -, was zählt dann dazu noch? Auch eventuell ein Pharmavertreter?

Klaus: Ein Pharmavertreter ist jemand, der dem Leistungserbringer, einem Arzt, etwas anbietet. Ziel ist es, auch zu regeln, dass das Anbieten von Vorteilen strafrechtlich verfolgt werden kann - also nicht nur das Annehmen von Vorteilen, sondern auch das Anbieten von Vorteilen.

Leistungserbringer sind im Prinzip alle an der Versorgung innerhalb des GKV-Systems Beteiligten. Das umfasst nicht nur Ärzte, sondern auch Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilmittelerbringer oder Angestellte bei den Ärzten.

Zusatzfrage: Die Frage der Höchstgrenze war noch offen. Ist es richtig, dass es bis zu drei Jahre sind?

Klaus: Ja, das stimmt.

Frage: Frau Klaus, es geht darum, dass Bestechlichkeit und Bestechung gleichermaßen erfasst werden?

Klaus: Genau.

Zusatzfrage: Gibt es denn Ärztekammern, die kein einziges Verfahren durchgeführt haben?

Klaus: Es gibt auch Angaben, wo eine Null angezeigt worden ist. Jetzt muss ich doch die Antwort auf die Kleine Anfrage hinzuziehen:

Die Frage Nummer 13 bezieht sich auf die berufsrechtlichen Verfahren. Die Anzahl der eingeleiteten Verfahren beträgt in Baden-Württemberg 98, Bayern 9, Berlin 13, Brandenburg 6, Bremen 0, Hamburg 26, Hessen 30, Mecklenburg-Vorpommern 1, Niedersachsen 4, Nordrhein-Westfalen 33, Rheinland-Pfalz 10, Saarland 6, Sachsen 118, Sachsen-Anhalt 9, Schleswig-Holstein 2, Thüringen 12.

Zusatzfrage: Hat es irgendwo einen Entzug der Approbation gegeben? Ich frage, weil Sie den Begriff "berufsrechtliche Verfahren" als Allgemeinbegriff gebraucht haben. Das kann ja sowohl eine Rüge als auch die Approbation sein.

Klaus: Das ist die Antwort auf die Frage 22 der benannten Anfrage. Es gab kassenärztliche Zulassungsentziehungen in Baden-Württemberg und Berlin. Es gab keine in Hamburg und Brandenburg. In Bayern ist uns das nicht bekannt.

Frage: Eine Verständnisfrage: Wenn ich diese Zahlen höre, heißt das ja, dass es in Bremen überhaupt keine korrupten Ärzte gibt und dass in Sachsen alle korrupt sind.

Klaus: Nein, das heißt es nicht. Das hat damit zu tun, inwieweit die Behörden den bekannten Fällen nachgehen, reagieren und wie schwer die Vergehen sind. Der Entzug der Approbation ist ja sozusagen das letzte Mittel. Das kommt einem Berufsverbot gleich.

Zusatzfrage: Also sind diese Zahlen unter den Ländern nicht vergleichbar?

Klaus: Was heißt "vergleichbar"? Die Länder handhaben das sehr unterschiedlich. Das Verfolgen dieser Vergehen gegen die Berufsvorschriften liegt in der Hand der Länder. Die Umsetzung ist gelegentlich unterschiedlich. Das hat sich auch in den Angaben, Reaktionen und Stellungnahmen wiedergespiegelt.

Frage: Herr Paris, Herr Peschke, Ende vergangener Woche konnten wir über den Einsatz von Bundeswehrkräften in der Provinz Badachschan in Afghanistan lesen. Das ist eine Provinz, die eigentlich schon in der Sicherheitsverantwortung an die Afghanen übergeben worden ist. Können Sie uns sagen, ob diese Operationen dort anhalten, ob Bundeswehrsoldaten dort nach wie vor eingesetzt sind und gegebenenfalls aktiv in irgendwelche Kampfhandlungen eingreifen und wie diese Situation dort insgesamt im Hinblick auf die Abzugsperspektive zu beurteilen ist?

Paris: Ich beginne einmal, vielleicht möchte Kollege Peschke noch ergänzen.

Es hat Bitten der afghanischen Sicherheitskräfte gegeben, dort seitens der ISAF zu unterstützen. Dem sind wir im Wege der Beratung nachgekommen. Wir hatten auch eigene Kräfte in dem Raum, den Sie gerade beschrieben haben. Das ist über Ostern seitens der afghanischen Sicherheitskräfte erfolgreich beendet worden. Insofern hat sich die Lage in dem benannten Gebiet wieder so normalisiert, dass wir auf einem Stand wie vor der Unterstützung sind, die wir und auch andere dort geleistet haben.

Noch als Hinweis: Der Kommandeur im RC North, Herr General Vollmer, hat sich heute in einem Interview dazu geäußert. Ich könnte es nicht treffender ausdrücken, als er es getan hat.

Peschke: Weil Sie nach der Umsetzung der internationalen Afghanistan-Strategie gefragt hatten, kann ich das kurz noch generell einordnen: Es gibt keine grundsätzliche Neubewertung der Situation. Die Umsetzung der Strategie, also die Übergabe der Sicherheitsverantwortung mit dem Ziel der weiteren schrittweisen Reduktion der ISAF-Truppen, geht voran. Da bleiben wir im Zeitplan. Alle Zielvorgaben, nämlich Ende des ISAF-Einsatzes bis Ende 2014, bleiben in vollem Umfang erhalten. Wir glauben, wir sind auf einem guten Weg, das auch erreichen zu können.

Frage: Herr Kotthaus, eine Frage zum Thema Zypern. Mich würde interessieren, wie der Stand der Dinge ist. Ist es richtig, dass das MoU inzwischen vorliegt? Oder ist das nur wieder ein Entwurf?

Wie muss ich mir das weitere Vorgehen vorstellen? Es ist ja wohl geplant, in der dritten Aprilwoche im Bundestag über dieses MoU zu beschließen. Ist nach wie vor vorgesehen, die Entscheidung über das Ob der Hilfe wie auch über das MoU zusammen an einem Tag im Parlament zu fassen?

Gibt es aus den Irrungen und Wirrungen, die es derzeit in Zypern gibt - Rücktritt des Finanzministers, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen -, irgendeinen Anlass, der möglicherweise die Geschäftsgrundlage der getroffenen Vereinbarungen infrage stellt, Nachverhandlungen nötig macht? Ich spreche zum Beispiel die Berichte über den großflächigen Abfluss von Kapital vor den Zwangsmaßnahmen, die ergriffen worden sind, an. Verändert das etwas an der Geschäftsgrundlage des MoU, das womöglich ausgehandelt ist?

Kotthaus: Vielen Dank für die vielen Fragen, die ich versuche, so seriös wie möglich zu beantworten. Ich lese auch momentan mit großem Interesse regelmäßig die Tickermeldungen, die aus Zypern kommen. Wir bemühen uns schon, an dem normalen Verfahren festzuhalten. Deswegen kann man momentan nur folgende Punkte festmachen:

Ein MoU, das diesen Namen im engeren Sinne des Wortes verdient, also ein fertiges MoU, das den gesamten Vertrag mit Zypern beinhalten würde - sowohl die Maßnahmen, die die Zyprioten treffen würden, um sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen, um ihre verschiedenen Reformmaßnahmen durchzuführen, als auch das Angehen der Fragen der Privatisierung, der Konsolidierung der Staatsfinanzen und der Geldwäsche zusammen mit einem damit einhergehenden Vertrag über die Hilfen aus den Rettungsschirmen -, liegt zurzeit nicht vor.

Wie ich beziehungsweise Frau Kothé schon letzte Woche versucht haben zu erklären, gibt es Gespräche zwischen der Troika und den zypriotischen Regierungsstellen auf Zypern, die darauf hinarbeiten werden. Ich gehe zurzeit davon aus, dass wir einen fertigen Entwurf und Vorschlag, der auch die Billigung der Troika gefunden hat, am 9. April - vorher vermutlich nicht - vorliegen haben werden. Der 9. April ist momentan das Datum, das kommuniziert wird.

Dieser Entwurf müsste dann zum einen von der Eurogruppe diskutiert werden. Ein Anlass, um das zu tun, ist sicherlich das informelle Ecofin-Treffen in Dublin, dem, wie bei jedem informellen Ecofin-Treffen, ein Treffen der Eurogruppe vorgeschaltet ist. Das muss man sehen. Das muss erst einmal vorliegen, und dann kann man darüber diskutieren.

Daran würde sich die Befassung des Bundestages anschließen. Sie wissen, dass ohne Zustimmung des Bundestages die Bundesregierung in der Eurogruppe, respektive in den Führungsgremien der Rettungsschirme, diesem Programm nicht zustimmen könnte. Es sieht momentan so aus, dass sich der Bundestag in der Woche ab dem 15. April damit befassen könnte.

Dieses Programm weist, verglichen mit dem jetzigen Verfahren unter dem ESM, eine Besonderheit auf. Sie wissen, dass wir die Verhandlungen mit Zypern schon im Juni 2012 aufgenommen haben. Damals galt noch das EFSF-Regime. Damals schon wurde die Troika sozusagen mit der Bitte losgeschickt, die Verhandlungen mit den Zyprioten aufzunehmen. Deswegen hat sich diese klassische Frage, die man meistens stellt, nämlich dieses Ob, zumindest in diesem Verfahren aufgrund des damaligen EFSF-Verfahrens, das nur einspurig war - es gab also nur eine Zustimmung -, damit ein bisschen erledigt. Deswegen könnte man in der Woche ab dem 15. April in einer Entscheidung darüber befinden, ob der Bundestag diesem Programm, das dann fertig ausgehandelt vorliegt, zustimmt. Das ist momentan die Planung.

Verzeihen Sie es mir. Ich werde jetzt keine Zwischenstände, Tickermeldungen und Ähnliches kommentieren. Das macht für mich keinen Sinn. Das Verfahren, das ich gerade geschildert habe, ist klar. Ich peile den 9. April als Datum an, an dem wir ein fertiges Papier auf dem Tisch liegen haben. Das können wir dann bewerten und besprechen, und der Bundestag kann sich damit befassen.

Zusatzfrage: Ich muss trotzdem noch einmal in Bezug auf das nachhaken, was in den letzten Tagen in Zypern vor sich gegangen ist. Stellt der Rücktritt des zyprischen Finanzministers nach Ihrem Dafürhalten ein Erschwernis dar, zu einer Einigung über ein MoU zu kommen? Schließlich ist der Verhandlungspartner - Sie sagen, das MoU sei noch gar nicht ausverhandelt - offenbar ein anderer.

Zweitens. Stellt der unterstellte Abfluss großer Mengen Kapitals eine neue Geschäftsgrundlage für die Gespräche dar? Ursprünglich waren einmal Zahlen für den Beitrag des zyprischen Bankensektors zu seiner Sanierung genannt worden. Die dürften ja jetzt nicht mehr so ganz zustimmen, wenn man die Größenordnung der Zahlen, nämlich dreistellige Millionensummen, hört.

Kotthaus: Da wissen Sie mehr als ich. Wie gesagt: Ich lese auch Tickermeldungen. Wenn ich sage, das MoU liegt nicht vor, dann heißt das, es liegt uns nicht vor. Wir haben momentan kein MoU auf dem Tisch liegen, das wir beurteilen und bewerten können. Wie weit die Verhandlungen der Troika mit den Zyprioten gediehen sind, kann ich von hier nicht seriös beurteilen. Danach müssten Sie die Troika fragen.

Wenn ich die Tickermeldungen und Stellungnahmen richtig verstanden habe, dann sind die Verhandlungen relativ weit gediehen. Soweit mir bekannt ist, gibt es auch einen neuen Finanzminister, sodass ich dieses Vakuum, das Sie da befürchten, nicht unbedingt zwingend erkennen kann. Aber nichtsdestotrotz gilt: Der Vorteil dieses Verfahrens ist ja, dass wir - als Bundesregierung, als Eurogruppe und dann auch der Bundestag - dann am 9. April eben das gesamte Dokument vorliegen haben werden, und zwar mit allen Zahlen, mit allen Details und genau mit der Antwort auf die Frage, ob das Programm die Eckwerte erreicht, die wir ja definiert haben. Es geht um 10 Milliarden Euro an Hilfen und den dementsprechenden Teil, den die Zyprioten selbst leisten müssen, damit das Programm eben nicht die Grenze der Schuldentragfähigkeit übersteigt. Das wird man dann sehen. Ich gehe davon aus, dass wir am 9. April dieses Gesamtpaket vorliegen haben werden.

Wir haben immer gesagt: Wir brauchen ein nachhaltiges Paket. Wir brauchen ein Paket, was all die verschiedenen Fragestellungen angeht. Wir brauchen ein Paket, mit dem sicher gewährleistet ist, dass Zypern wieder auf die Füße kommt und dann eben auch innerhalb eines überschaubaren Zeitraums wieder an die Kapitalmärkte zurückkehren kann. All das muss das dann zu verhandelnde Werk vorweisen, und das gilt es dann zu beurteilen, wenn wir es vorliegen haben, Herr Heller. Ich habe es jetzt nicht vorliegen, und deswegen kann ich es auch nicht beurteilen.

Zusatzfrage: Unmittelbar bevor ich hergekommen bin, ist mir zugerufen worden, dass sich der IWF entschieden hat, sich an dem Programm in einer Dimension von rund 1 Milliarde zu beteiligen. Haben Sie diese Information auch? Sind Sie erleichtert darüber, dass der IWF damit dabei ist? Sind Sie drittens womöglich enttäuscht, dass die Quote der Beteiligung doch eine relativ kleine ist, nämlich ein Neuntel der Summe, die insgesamt von den europäischen Geldgebern aufgewendet wird, um Zypern zu helfen?

Kotthaus:Ich freue mich, dass man Ihnen etwas zuruft; dazu gratuliere ich Ihnen. Mir hat man nichts zugerufen, und deswegen kann ich das momentan nicht kommentieren. Aber dass der IWF in den Verhandlungen immer klargemacht hat, dass er Interesse daran hat, dazu beizutragen, und dass der IWF in den Verhandlungen sehr konstruktiv war, war sehr wichtig; das ist unstreitig. Das andere erlauben Sie mir bitte zunächst selbst zu verifizieren, bevor ich es kommentiere.

Frage: Ergibt sich durch Währungskontrollen in Zypern eine Gefährdung für die Eurozone? Was ist die Meinung der Bundesregierung dazu?

Kotthaus: Sie wissen, dass es innerhalb der EU bestimmte Regeln über den freien Kapitalverkehr gibt. Es gibt auch bestimmte Regeln für Ausnahmefälle. Die Zyprioten handeln sicherlich innerhalb ihrer Verantwortung.

Frage: Noch einmal ganz kurz zu dem Putin-Besuch: Herr Beyer-Pollok, Herr Peschke, das Visa-Abkommen mit der EU wird ja sicherlich eine Rolle spielen. Vielleicht weiß Herr Streiter auch schon, ob das auf der Tagesordnung steht. Ich hätte gerne gewusst, wie der aktuelle Stand in Ihren beiden Ministerien ist.

SRS Streiter: Ich habe zum Sonntag das gesagt, was ich sagen kann.

Beyer-Pollok: Das kann ich von meiner Seite auch nicht weiter ergänzen.

Peschke: Zum Sonntag gibt es nichts Weiteres zu sagen. Was dort konkret besprochen werden wird, wird man dann am Sonntag sehen.

Zu der Frage nach dem aktuellen Stand: Wir arbeiten weiter im Rahmen der zwischen der Europäischen Union und Russland gemeinsam vereinbarten Schritte mit dem Ziel weiterer Visa-Erleichterungen und dem Fernziel der Visafreiheit. In diesem Rahmen gab es ja eine auf einen Teilbereich begrenzte Initiative Deutschlands gegenüber der Europäischen Kommission, um weitere begrenzte Erleichterungen zu erreichen. Dieses Thema wird weiter in Brüssel besprochen. Es gibt aber noch keinen neuen, greifbaren Sachstand.

Frage: Heute war zu lesen, dass sich ein namhafter deutscher Hersteller von Elektrogeräten für eine Abwrackprämie für Waschmaschinen und Kühlschränke starkmacht. Hat sich die Regierung dazu auch schon eine Meinung gebildet, vielleicht der Finanzminister oder der Wirtschaftsminister?

Kotthaus: Ich fühle mich für vieles zuständig, aber wirklich nicht für Abwrackprämien für Produkte.

Stamer: Vielleicht kann ich kurz dazu Stellung nehmen: Wir unterstützen solche Vorschläge nicht, und zwar aus dem ganz einfachen Grund, dass das BMU und der Minister dagegen sind, neue Subventionstatbestände zu schaffen.

Toschev: Bei uns gibt es solche Überlegungen nicht. Wir teilen die auch nicht.

SRS Streiter: Gute Idee, das würde ich auch machen, wenn ich Hersteller wäre!

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 3. April 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/04/2013-04-03-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2013