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PRESSEKONFERENZ/673: Regierungspressekonferenz vom 9. Oktober 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 9. Oktober 2013
Regierungspressekonferenz vom 9. Oktober 2013

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Kabinettssitzung, 5. Ordentlicher Gewerkschaftskongress der IG BCE, Empfang des EU-Ratspräsidenten, Empfang des Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde), Vorschlag der EU-Kommission zur Abwicklung von Banken, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beobachtung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Ramelow durch das BfV, Besuch von Außenminister Westerwelle in Kiew, Neuausrichtung der Gedenkstätte Sobibór, Einsatz von UN-Experten in Syrien, Aufnahme von syrischen Flüchtlingen in Deutschland, Ermittlungen zum Tod des deutschen Personenschützers in Sanaa, EU-Schadstoffgrenze für Pkw, Verhandlungen über das iranische Nuklearprogramm, angebliche Forderung nach zusätzlichen GKV-Mitteln aus dem Gesundheitsfonds

Sprecher: StS Seibert, Semmelmann (BMF), Lörges (BMI), Fischer (AA), Geißler (BMU), Jopp (BMG)



Vorsitzender Hebestreit eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Ich beginne gleich mit den öffentlichen Terminen der Kanzlerin in der nächsten Woche:

Am Mittwoch, dem 16. Oktober, wird das Bundeskabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin zu der Ihnen vertrauten Zeit um 9.30 Uhr tagen.

Am Mittwochnachmittag wird die Bundeskanzlerin dann nach Hannover zum 5. Ordentlichen Gewerkschaftskongress der IG Bergbau, Chemie, Energie reisen. Dieser Kongress steht in diesem Jahr unter dem Motto "Zeit, weiter zu denken". Die Kanzlerin wird dort am Mittwoch, dem 16. Oktober, eine Rede halten.

Am Donnerstagabend, 17. Oktober, wird EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy um 19 Uhr zu Gast im Kanzleramt sein. Im Mittelpunkt des Gesprächs mit der Bundeskanzlerin stehen die Vorbereitung auf den nächsten Europäischen Rat, der am 24. und 25. Oktober stattfinden wird, und außerdem natürlich noch aktuelle europapolitische Themen.

Am Freitag, dem 18. Oktober, wird die Bundeskanzlerin dann den Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde Mahmud Abbas im Kanzleramt empfangen. Herr Abbas wird zu dieser Zeit auf Einladung des Bundespräsidenten in Deutschland sein. Seine Begegnung mit der Bundeskanzlerin wird um 9.30 Uhr stattfinden. - Das sind die öffentlichen Termine!

Frage: Herr Seibert, können Sie denn verraten, was der Anlass der Kabinettssitzung am nächsten Mittwoch ist? Gibt es dafür ein bestimmtes Thema?

StS Seibert: Ohne Thema keine Kabinettssitzung! Da es eine Reihe von Tagesordnungspunkten geben wird, die wir natürlich wie immer auch nicht schon in der Woche davor bekannt geben, gibt es Bedarf, eine Kabinettssitzung abzuhalten.

Frage: Herr Seibert, haben sich die FDP-Minister denn schon vorsorglich entschuldigen lassen? Falls ja, durch wen lassen sie sich vertreten?

StS Seibert: Ich weiß nicht, warum es diese Entschuldigung geben sollte. Es tagt das Bundeskabinett, und wer dann anwesend sein wird, werden wir Ihnen mitteilen. Aber ich kenne bisher keine Besetzungsliste und auch keine ungewöhnlichen Vorkommnisse.

Zusatzfrage: Gehen Sie also davon aus, dass man sich wie bisher auch in vollem Saft und voller Kraft am Kabinettstisch versammeln wird?

StS Seibert: Die Bundesregierung ist im Amt, wie Sie wissen.

Frage: Ich wollte zu dem Termin mit Herrn Van Rompuy kommen. Ist das ein länger vorbereiteter Termin?

Die zweite Frage, auch wenn das noch nicht beim nächsten Europäischen Rat zur Entscheidung ansteht: Ist denn davon auszugehen, dass man sich noch insbesondere näher mit dem Punkt der Bankenabwicklung und mit dem Streit darüber befassen wird?

StS Seibert: Als Kenner der europäischen Materie wissen Sie ja, dass die Bundeskanzlerin und ihre Kollegen vor Europäischen Räten natürlich einander konsultieren und dass es vor Europäischen Räten auch häufig Besuche des Präsidenten des Europäischen Rates, also von Herrn Van Rompuy, sowie zum Beispiel auch von Herrn Barroso gegeben hat. Genau dieses informelle Gespräch wird also auch diesmal stattfinden. Gehen Sie davon aus, dass es der Vorbereitung des Europäischen Rates und der europapolitischen Themen, die derzeit auf der Tagesordnung stehen, dient.

Zusatz : Von denen die Bankenabwicklung eines ist!

StS Seibert: Zur Bankenabwicklung würde ich den Kollegen aus dem Finanzministerium bitten, Ihnen etwas zu sagen. Sie wissen, dass das ein Thema ist, mit dem sich die Finanzminister sehr intensiv befassen.

Semmelmann: Soll ich?

Zusatzfrage: Ich könnte vielleicht mit zwei Fragen helfen:

Es gibt einen neuen Vorschlag von Herrn Barnier - eine Art Kompromissvorschlag, wenn ich das so wertend sagen kann - zu dem von der Bundesregierung abgelehnten Vorschlag der EU-Kommission zur Bankenabwicklung. Mich würde zunächst interessieren, ob es die Bundesregierung für einen gangbaren Weg hält, die EU-Kommission bei der Abwicklung nur vorübergehend ans Lenkrad zu lassen und dauerhaft auf den Schutzschirm ESM zu setzen.

Zum Zweiten würde mich interessieren, wie die Bundesregierung die Ablehnung des Vorschlags bewertet, die Abwicklung zunächst auf die 130 größten Institute zu beschränken, wie es der Bundesfinanzminister gestern auch gesagt und ins Spiel gebracht hatte.

Semmelmann: Wie Sie wissen haben wir immer betont: Wir wollen eine tragfähige Lösung zum SRM bis zum Jahresende 2013 und streben diese an. Es ist auch sinnvoll, dabei Übergangslösungen vor einer Vertragsänderung zu berücksichtigen. Es ist aber so, dass die Vertragsänderung aus deutscher Sicht weiterhin notwendig ist oder notwendig wäre. Das entspricht auch weiterhin dem deutschen Zwei-Stufen-Ansatz. Es ist einfach so: Auch Übergangslösungen müssen rechtlich tragfähig sein, und sie müssen auch rechtlich praktikabel sein. Ansonsten wäre der SRM schon in der Aufbauphase hohen Risiken ausgesetzt. Es ist auch so, dass die Zentralisierung aller Entscheidungen bei der Kommission nicht durch die Rechtsgrundlage des Artikels 114 hergegeben wird, auch nicht übergangsweise. So viel zu der Frage der Übergangslösung.

Wir hatten deshalb von Anfang an vorgeschlagen, die Prüfung in einer ersten Stufe auf eine neu zu gründende Abwicklungsagentur mit gesetzlich klar umschriebener Mandatierung zu konzentrieren, wobei die Haushaltssouveränität der Mitgliedstaaten strikt gewahrt bleiben muss.

Jetzt zu der Frage nach dem ESM: Eine Abwicklungsbehörde langfristig mit dem ESM zusammenzubringen, ist eine denkbare Option. Es gilt allerdings auch weiterhin die Aussage aus dem deutsch-französischen Papier vom 30. Mai 2013, dass wir bereit sind, die Zusammenführung von SRM und ESM für die Zukunft zu prüfen. Allerdings würde auch das, also eine Mandatierung des ESM, weitreichende Vertragsänderungen voraussetzen. Es ist auch so, dass die Bankenabwicklung für Nicht-Eurozonenländer offen sein soll, weil wir eine Fragmentierung des Binnenmarktes vermeiden wollen. Das also noch zum Punkt ESM.

Dann fragten Sie noch nach der Beschränkung der Zahl der Banken. Dabei ist es so, dass der Anwendungsbereich des Abwicklungsmechanismus komplementär zur Bankenaufsicht sein soll und für alle von der EZB zu beaufsichtigenden systemrelevanten grenzüberschreitenden Banken gelten soll, also genau das, was der Minister gestern in seiner Rede gesagt hat.

Zusatzfrage : Können Sie mir sagen, weshalb die Bundesregierung beziehungsweise der Minister diese Position erst jetzt, also relativ spät, einnehmen? Ich kann mich nicht daran erinnern, dass er früher von einer Beschränkung oder Begrenzung des Abwicklungsmechanismus auf die großen Banken gesprochen hat.

Semmelmann: Nach meinem Kenntnisstand ist daran nichts neu.

Frage: Nach meinem Kenntnisstand war doch die bisherige Argumentation für die Frage der Teilung der Aufsicht, dass eben gerade nicht aufgeteilt sein soll, welche Größe der Bank im Rahmen der Abwicklung entscheidet. Ich hatte das so verstanden, und meine Kollegen, die das in Brüssel verfolgen, hatten das bis jetzt alle so verstanden. Die deutsche Position war eine Abwicklung in einer Hand, weil sonst ein unterschiedliches Regime für unterschiedliche Banken gilt.

Semmelmann: Wir wollen das eben komplementär zur Verfahrensweise bei der EZB-Aufsicht machen. Ich meine, wir machen es bei der Abwicklung komplementär zur EZB-Aufsicht. Auch die EZB überwacht ja nur die systemrelevanten grenzüberschreitenden Banken. Dabei wollen wir quasi im Gleichschritt gehen.

Zusatzfrage: Dann wüsste ich gerne noch einmal, wie die Trennung dann sein wird. Wenn eine mittelgroße deutsche Bank in die Abwicklung kommt, unterliegt das dann der BaFin beziehungsweise der Bundesbank? Wird dann vorher definiert sein, welche Behörde dafür zuständig sein wird?

Semmelmann: Ich will zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auf Details eingehen. Es wird, wie Sie wissen, in der nächsten Woche, nämlich am 14. und 15., eine Sitzung des ECOFIN in Luxemburg geben, und dann wird man weitersehen. Ich habe es ja am Anfang gesagt: Wir streben eine Lösung bis zum Jahresende 2013 an. Das heißt, die ECOFIN-Sitzung in Luxemburg ist Teil davon, aber es werden ja weitere ECOFIN-Sitzungen folgen.

Zusatzfrage: Würde das dann auch für Banken wie die Deutsche Bank gelten, der die Berliner Bank gehört? Ist die Berliner Bank dann klein und die Deutsche Bank systemrelevant? Wer ist dann zuständig? Das wissen wir dann nicht.

Semmelmann: Ich werde jetzt noch nicht auf einzelne diesbezügliche Fragen eingehen.

Frage : Mich würde doch noch einmal etwas interessieren, nachdem ich das Gefühl habe, dass auch unterschiedliche Nuancen innerhalb der Bundesregierung gesetzt werden: Hat sich an der Position der Bundesregierung zur Bankenabwicklung in den letzten Wochen irgendetwas geändert oder bewegt? Ich frage das deshalb, weil es auch Äußerungen gibt, nach denen man die Diskussion über dieses Thema nicht mehr so stark in Bezug auf das rechtliche Thema führen will, was mir zunächst den Eindruck gab, dass sich Positionen verändern. Hat sich also irgendetwas an der deutschen Position geändert?

Semmelmann: Der Vorschlag von Herrn Barnier räumt die rechtlichen Bedenken nach wie vor nicht aus. Ich bleibe dabei: An unserer Position hat sich im Grunde nichts geändert. Wir brauchen eine rechtlich tragfähige Lösung.

Frage: Herr Seibert, ich wüsste gerne, ob die Bundesregierung offiziell Auskunft darüber erteilen kann, wie viele Bundestagsabgeordnete vom Verfassungsschutz allein wegen ihrer Mitgliedschaft in der Linkspartei und wegen bestimmter Funktionen derzeit noch beobachtet werden, nachdem das Verfassungsgericht in der Sache Ramelow gegen den Verfassungsschutz und damit auch gegen die Innenministerien entschieden hat. Gibt es nach Wissen der Bundesregierung noch Bundestagsabgeordnete, die von den Sicherheitsbehörden regulär beobachtet werden?

StS Seibert: Ich schlage vor, dass das BMI die Beantwortung übernimmt.

Lörges: Konkret kann ich Ihre Frage nicht beantworten, weil das natürlich eine Praxis ist, die Gegenstand des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist. Das sind Informationen, die wir eben dort weitergeben.

Vielleicht eine kurze erste Stellungnahme zu dem Urteil: Es geht ja, wie Sie schon gesagt haben, um die konkrete Beobachtung des ehemaligen Abgeordneten Ramelow. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die damalige Beobachtung für rechtmäßig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung mit einem Beschluss von heute Vormittag aufgehoben. Noch einmal: Es geht jetzt um ein Urteil in einem konkreten Einzelfall. Der ehemalige Abgeordnete wird schon seit Längerem nicht mehr beobachtet. Insofern gibt es daraus keine Konsequenzen zu ziehen. Ob sich aus den allgemeinen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Beobachtung von Abgeordneten Konsequenzen für das Verhalten des Bundesamtes ergeben, werden wir jetzt prüfen.

Ich weise in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin - das war schon vor einigen Monaten ein Thema -, dass die Beobachtung der Partei Die Linke eingestellt worden ist und eine Beschränkung auf die offen extremistischen Strukturen innerhalb der Partei Die Linke - zum Beispiel die Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum - vorgenommen wurde.

Zusatzfrage: Herr Lörges, da die Beobachtung der Partei Die Linke eingestellt wurde, schlussfolgere ich daraus, dass es auch nicht mehr Praxis ist, dass Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke beobachtet werden. Das könnten Sie doch auch außerhalb des PKGr zumindest bestätigen. Oder ist diese Schlussfolgerung falsch?

Lörges: Ich beantworte Ihre Frage, indem ich sage, dass die Beobachtung der Partei Die Linke eingestellt wurde, aber eine Beschränkung auf die offen extremistischen Strukturen stattfindet.

Zusatzfrage: Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung offen extremistische Strukturen im Bundestag?

Lörges: Im Bundestag sind nur Personen vertreten.

Zusatzfrage: Aber gibt es keine terroristische oder extremistische Zusammenrottung von Abgeordneten?

Lörges: Da verstehen Sie mich falsch. Wie gesagt: Im Bundestag sitzen Personen. Wir konzentrieren uns auf offen extremistische Strukturen. Weiter möchte ich hier jetzt nicht gehen.

Frage: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, können Personen beobachtet werden, die den offen extremistischen Strukturen zugerechnet werden. Jetzt lautet die Frage: Sind Personen, die den offen extremistischen Strukturen zugerechnet werden und gleichzeitig Bundestagsabgeordnete sind, aus irgendwelchen grundsätzlichen Gründen von einer Beobachtung ausgenommen, oder gibt es eine solche grundsätzliche Einschränkung für Bundestagsabgeordnete nicht?

Lörges: Wie gesagt: Ich verweise darauf, dass die konkrete Beobachtungspraxis eben Gegenstand des PKGr ist. Aber noch einmal: Das Bundesamt beschränkt sich bei der Beobachtung auf die offen extremistischen Strukturen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt auch gesagt: Es sind - in Anführungszeichen - hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit anzuwenden, aber die Beobachtung von Abgeordneten ist nicht per se ausgeschlossen.

Frage: Ich habe drei konkrete Fragen an das Auswärtige Amt zu dem bevorstehenden Besuch von Außenminister Westerwelle in Kiew. Wird bei diesem Besuch das Thema Timoschenko in irgendeiner Art und Weise behandelt werden? Werden im Flieger Ärzte der Charité dabei sein? Besteht zumindest eine theoretische Möglichkeit, dass, falls Frau Timoschenko bis zu diesem Tag begnadigt werden wird, Herr Westerwelle sie im Flieger mit nach Berlin mitnehmen wird?

Fischer: Es ist in der Tat so, dass Außenminister Westerwelle Ende dieser Woche an einer Konferenz in Kiew teilnehmen wird. Der Konferenztitel ist "The Way Ahead for the Eastern Partnership". Am Rande dieses Besuchs wird es auch politische Gespräche geben, und dabei wird der Fall Timoschenko sicherlich auch eines von mehreren Themen sein. Das kann vielleicht ein Schritt auf dem sicherlich längeren Weg zu einer möglichen Lösung sein.

Sie wissen es, und das hat Herr Peschke auch letzten Montag gesagt: Wir hoffen auf eine baldige humanitäre Lösung des Haftfalls Timoschenko. Wir sind nach wie vor bereit, hierzu einen Beitrag zu leisten. Unser Angebot an Frau Timoschenko, sich in Deutschland medizinisch behandeln zu lassen, steht.

Zusatzfrage: Die zweite und dritte Frage würde mich auch interessieren, also ob Ärzte der Charité mitfliegen und ob die Möglichkeit besteht, sie mitzunehmen.

Fischer: Wie gesagt: Es wird am Rande des Besuchs, der einen anderen Fokus hat, nämlich die Östliche Partnerschaft, auch politische Gespräche geben, bei denen der Fall Timoschenko auch ein Thema sein wird. Aber das ist es dann auch.

Zusatzfrage: Werden im Flieger Ärzte der Charité dabei sein oder nicht?

Fischer: Nach meiner Kenntnis nicht.

Frage: Herr Fischer, Sie sagten eben wörtlich, das könne vielleicht ein erster Schritt auf einem sicherlich längeren Weg zu einer Lösung sein. Heißt das, dass es in dieser Woche keine Lösung geben wird? Würde das falsch interpretiert sein?

Zum Zweiten: Wann genau ist die Reise? Wann geht es los?

Fischer: Wir hoffen, wie gesagt, auf eine baldige Lösung des Haftfalls Timoschenko und sind bereit, dazu einen Beitrag zu leisten. Die Freilassung des ehemaligen Innenministers Luzenko im April hat gezeigt, dass eine Lösung auf dem Weg der Begnadigung möglich ist. Wir hoffen, dass das auch im Fall Timoschenko möglich sein wird. Der Ball liegt nun im Feld der ukrainischen Seite. Sie ist aufgefordert, zu einer baldigen Lösung beizutragen.

Zusatzfrage: Wird die Reise Donnerstag und Freitag stattfinden?

Fischer: Die Konferenz wird Donnerstagabend mit einem Galadinner beginnen und wird dann Freitag offiziell eröffnet.

Frage: Wann wird der Minister hinfliegen, und dann wird er zurückkommen? Ist das schon bekannt?

Fischer: Wie gesagt: Ende der Woche. Die Konferenz wird mit einem Galadinner am Donnerstagabend beginnen und wird am Freitag offiziell eröffnet werden.

Zusatzfrage: Wann kommt Herr Westerwelle zurück?

Fischer: Im Anschluss.

Zusatzfrage: Am Freitag?

Fischer: Ja, am Freitag.

Frage: In der Ukraine erwartet man, dass Frau Timoschenko bestimmt in zehn bis vierzehn Tagen nach Deutschland kommt. Man sagt, dies sei schon entschieden. Sie sagen, dass eine Lösung noch nicht gefunden ist.

Fischer: Ich habe gesagt, dass wir bereit sind, einen Beitrag zu einer humanitären Lösung zu leisten, dass bekannt ist, dass es die Freilassung des ehemaligen Innenministers Luzenko auf dem Weg der Begnadigung gegeben hat und dass aus unserer Sicht der Ball nun im Feld der ukrainischen Seite liegt, die die nächsten Schritte gehen muss.

Frage: Herr Fischer, wäre es nicht ein krönender Abschluss der politischen Karriere des Bundesaußenministers, wenn er Frau Timoschenko im Flugzeug nach Deutschland mitnehmen könnte?

Fischer: Ich verstehe nicht, was Sie damit meinen.

Zusatz: Eine tolle Geste.

Fischer: Ich habe Ihnen ja, wie gesagt, gesagt, dass der Ball im Feld der ukrainischen Seite liegt. Ihre Fragen diesbezüglich könnten Sie auch der ukrainischen Regierung stellen.

Frage: Eine Frage zum Vernichtungslager Sobibór: Dort soll offenbar eine Gedenkstätte mit europäischer Beteiligung entstehen. Von polnischer Seite ist die Bundesregierung aufgefordert worden, sich finanziell zu beteiligen. Man hat noch keine Reaktion dazu erhalten. Wie ist die deutsche Haltung dazu?

Fischer: Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir die Gelegenheit, einmal die Fakten darzustellen:

Es ist so, dass die Bundesregierung bereits vor längerer Zeit die polnische Regierung über unsere Bereitschaft informiert hat, sich an einer geplanten Neuausrichtung der Gedenkstätte in Sobibór zu beteiligen. Es hat ein Schreiben von Staatsministerin Pieper gegeben. Dieses enthält die ausdrückliche Bitte, uns zu signalisieren, wann ein deutscher Beitrag gewünscht wird. Ein solcher Hinweis ist von zuständiger offizieller Seite nicht an uns ergangen, auch nicht in den folgenden Gesprächen über dieses Thema.

Es bleibt dabei: An der Bereitschaft der Bundesregierung, eine Rolle bei den Aktivitäten für die Zukunft der Gedenkstätte Sobibór zu übernehmen, hat sich nichts geändert. Das haben wir auch bei den jüngsten Gesprächen in Warschau noch einmal bekräftigt. Unsere zuständigen polnischen Gesprächspartner wissen das auch.

Zusatzfrage: Das heißt, Sie warten jetzt auf eine Reaktion von polnischer Seite und würden sich finanziell dort beteiligen wollen?

Fischer: Wie gesagt, es gibt die Bereitschaft der Bundesregierung. Aber wir respektieren auch, dass die polnische Regierung das Gedenken in ihrem Land in eigener Verantwortung ausrichten und bestimmen will.

Frage: Herr Fischer, die UN-Experten in Syrien benötigen Hilfe und Unterstützung. Ist Deutschland bereit, diese Unterstützung zu geben? Wie kann diese Hilfe aussehen?

Unter anderem spielt dort der Punkt der Sicherheit für die Experten vor Ort eine Rolle. Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, auch da im weitesten Sinne mit Sicherheitskräften zu helfen?

Fischer: Zum einen unterstützt die Bundesregierung bereits die Tätigkeit der OVCW. Sie wissen, dass wir aus dem Etat des Auswärtigen Amtes zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt haben, um die Mission der OVCW in Syrien zu unterstützen. Das OVCW-Team ist seit vergangener Woche in Damaskus und hat bereits mit der Zerstörung von Chemiewaffenabfüll- und Mischanlagen sowie Chemiewaffenmunition begonnen.

UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon hat am 7. Oktober seine Empfehlung zur Ausgestaltung der Rolle der Vereinten Nationen bei der Vernichtung des Chemiewaffenarsenals vorgelegt und schlägt die Einrichtung einer gemeinsam durchgeführten Mission der UN und der OVCW unter Leitung eines zivilen Sonderkoordinators vor.

Darüber hinaus haben wir den Flug der ersten 20 OVCW-Inspekteure, die in Syrien eingetroffen sind, mit einem von der Bundesregierung gecharterten Flugzeug unterstützt. Da sind wir auch aktiv. Wir sind in diesem Bereich prinzipiell zu weiterer Unterstützung bereit.

Was die Sicherheitsfragen angeht, ist es so, dass das Auswärtige Amt gemeinsam mit dem Bundesministerium der Verteidigung einen Lehrgang für zivile Inspektoren der Organisation für das Verbot chemischer Waffen ins Leben gerufen hat, die als Mitglieder der UN-Mission in Syrien die Beseitigung der Chemiewaffenarsenale begleiten werden. Dieser Lehrgang geht auf eine Bitte der OVCW zurück und zielt darauf ab, die zivilen Inspekteure der VN-Mission für die Arbeit unter Konfliktbedingungen vorzubereiten. Sie wissen ja, dass bei der ersten Mission die Inspekteure im Rahmen der Åke-Sellström-Mission unter Beschuss geraten sind.

Das ist das, was wir derzeit dazu sagen können. Darüber hinausgehend müssen wir erst einmal abwarten, was die konkrete Ausgestaltung angeht und was die Erwartungen der UN und der OVCW sind.

Zusatzfrage: Ganz konkret: Gibt es deutsche Zivilinspekteure in diesem Prozess oder gibt es die nicht?

Fischer: Nach meiner Kenntnis nicht.

Zusatzfrage: Wird es sie geben? Oder ist die Möglichkeit gegeben, dass es sie geben kann?

Fischer: Darüber will ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht spekulieren.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium: Nach der Tragödie von Lampedusa reißen die Forderungen nicht ab, dass Deutschland mehr Flüchtlinge aufnehmen müsse. Es gibt auch die Überlegung, hier legale Einwanderungsmöglichkeiten zu schaffen. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Lörges: Das war hier schon am Montag Thema. Bundesinnenminister Friedrich hatte sich gestern auch mit seinen Kollegen in Luxemburg zu dem Thema beraten.

Ich muss ein bisschen zurückfragen: Was bedeutet die pauschale Forderung von der Aufnahme nach Flüchtlingen? Sie müssen unterscheiden: Es gibt Asylbewerber. Da ist Deutschland in absoluten Zahlen ganz weit vorne. Ich denke, die Zahlen sind Ihnen bekannt. Ich kann sie gerne noch einmal wiederholen: Wir haben bereits in den ersten neun Monaten dieses Jahres fast 80.000 Asylanträge hier in Deutschland zu verzeichnen gehabt. Im Vergleich dazu hatte Italien weniger als 16.000 Anträge zu verzeichnen. Genau genommen waren es 77.000 zu 16.000 Anträge. Vor dem Hintergrund leuchten uns Forderungen nach einem anderen Verteilungsmechanismus innerhalb Europas nicht ein. Wir sehen dafür auch keinen Anlass.

Unter dem Stichwort "Aufnahme von Flüchtlingen" kann man auch die Aufnahme aus einer Krisenregion wie zum Beispiel Syrien verstehen. Auch da sind wir ja Vorreiter mit der Aufnahme von 5.000 Personen aus dem Libanon. Das ist angelaufen. Morgen kommt das nächste Flugzeug mit Flüchtlingen an. Wenn ich das hier einmal sagen darf: Auch die Bundesländer machen eigene Programme zur Aufnahme von Verwandten aus der Krisenregion, also von Verwandten von hier lebenden Syrern oder Deutschen mit syrischem Hintergrund. Ich glaube, wir müssen uns da alles andere als verstecken.

Frage: Zu den syrischen Flüchtlingen: Es gab gestern einen meiner Meinung nach interessanten Bericht im Rahmen der Sendung "Report Mainz". Dabei ging es um den Nachzug syrischer Flüchtlinge, die bereits Verwandte in Deutschland haben. Danach sind erst zwei Flüchtlinge in Deutschland angekommen, weil die finanziellen Hürden sehr hoch sind. Der Menschenrechtsbeauftragte Löning hat die Länder kritisiert. Ist das eine Kritik, der sich das Innenministerium anschließen kann?

Lörges: Das betrifft die Aufnahmeaktion der Bundesländer. Dazu möchte ich als ein Sprecher der Bundesregierung keine Stellung nehmen.

Nur der Hinweis: Wir nehmen im Rahmen unseres Aufnahmeprogramms für 5.000 Flüchtlinge auch Verwandte auf. Die Bindung nach Deutschland ist eines von letztlich drei Kriterien, die bei der Auswahl der 5.000 eine Rolle spielen. Entsprechende Kritik richtet sich an die Bundesländer.

Ich bitte Sie daher, dort nachzufragen, zum Beispiel beim IMK-Vorsitzenden - das ist im Moment Herr Pistorius -, weil sich die Aufnahmeanordnungen, also die Grundlagen für eine Aufnahme in den Bundesländern, nach dem Muster aus Niedersachsen gerichtet haben und da diese Selbstverpflichtung mit aufgenommen wurde. Dieses Mittel der Selbstverpflichtung wurde immer wieder einmal in Anfragen an uns herangetragen und ist ausdrücklich keine Vorgabe des Bundesinnenministeriums.

Frage: Herr Lörges, ich hätte gern noch gewusst, was Minister Friedrich dazu bewogen hat, ausgerechnet Rumänen und Bulgaren hervorzuheben, an den Pranger zu stellen. Wie viele Rumänen und Bulgaren sind es, die er da gemeint hat, wie viele erschleichen sich hier beziehungsweise missbrauchen hier also Sozialleistungen, und welcher Schaden, welche Kosten entstehen dadurch?

Lörges: Lassen Sie mich vielleicht kurz sagen, dass der Minister niemanden an den Pranger gestellt hat. Fakt ist, dass der Städtetag vor einiger Zeit auf Probleme in den deutschen Städten und Kommunen hingewiesen hat. Das können Sie sich in zahlreichen deutschen Städten - Städten wie Dortmund, Duisburg und Mannheim - und auch nicht nur in Deutschland ansehen. Es geht da eben um Zuwanderung insbesondere aus Rumänien und Bulgarien, und der Minister hatte sich zusammen mit den Innenministern von Großbritannien, den Niederlanden und Österreich an die Kommission gewandt, weil das eine Frage des Freizügigkeitsrechts ist, also des Rechts, das darüber bestimmt, wie sich EU-Bürger in Europa bewegen dürfen. Das Freizügigkeitsrecht ist darauf ausgerichtet, sich zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium in andere EU-Länder zu bewegen. Es geht dem Minister und auch anderen Innenministern eben darum, dass sich Personen zu anderen Zwecken, nämlich insbesondere zum Erschleichen von staatlichen Leistungen in andere EU-Länder begeben. Das hat er thematisiert. Es gab dazu gestern einen Zwischenbericht der EU-Kommissarin Reding und es wird dazu im Dezember einen Abschlussbericht auf dem JI-Rat, also dem Rat der Justiz- und Innenminister geben. Dem sehen wir erwartungsvoll entgegen.

Zusatzfrage: Aber Zahlen haben Sie nicht? Ich habe mir den Städtetag auch angeguckt - ich glaube, es werden vier Städte genannt, nämlich Berlin, Duisburg, Dortmund und Mannheim. Der Landkreistag sagt: In der Fläche ist das überhaupt kein Problem. Ich glaube, wir haben letztes Jahr eine Nettozuwanderung von 88.000 Bulgaren und Rumänen gehabt - korrigieren Sie mich, wenn das falsch ist. Wie viele davon erschleichen sich Leistungen, was ist also die Grundlage der Vorwürfe, die Herr Friedrich gestern erhoben hat?

Lörges: Ich habe die Zahlen jetzt nicht hier, ich liefere die gerne nach. Die Kommission hatte uns da auch um Material gebeten; das stelle ich gerne zur Verfügung.

Lassen Sie mich vielleicht die Gelegenheit nutzen, vorab zu sagen: Das steht unter der Überschrift, dass die Freizügigkeit in Europa eine große Errungenschaft ist, die es zu erhalten gilt. Gestern gab es einmal eine Saldierung, und wenn man sich die positiven und negativen Aspekte anschaut, stellt man fest, dass die Zuwanderung insgesamt doch nutzt. Natürlich gibt es viele - das ist die überwiegende Mehrheit der Nationalstaatler aus Rumänien und Bulgarien -, die nach Deutschland kommen und hier arbeiten und vielleicht, wenn sie dann arbeitslos werden, auch Sozialleistungen beziehen. Dagegen ist nichts zu sagen. Es gibt aber eben auch einen Teil, der eben aus missbräuchlichen Gründen nach Deutschland, nach Großbritannien, in die Niederlande, nach Österreich oder auch in andere Länder kommt.

Frage: Herr Lörges, finden Sie es angemessen, dass gleichzeitig mit der Tragödie in Lampedusa das Thema Erschleichen von staatlichen Leistungen in Deutschland so hochgespielt wird?

Lörges: Es liegt in Ihrer Verantwortung, das genau zu differenzieren. Ich habe viele Medienberichte gelesen, in denen beides in einem Bericht behandelt wurde. Das halte ich auch nicht für sachgerecht. Beides stand gestern auf der Tagesordnung des JI-Rats, zu beiden Themen sind Fragen an uns herangetragen worden, und wir haben uns dementsprechend geäußert.

Frage: Herr Fischer, könnten Sie einen Zwischenbericht zum Sachstand der Ermittlungen in Sanaa zum dortigen Tod des deutschen Personenschützers geben?

Fischer: Was ich Ihnen sagen kann, wissen Sie teilweise schon. Außenminister Westerwelle hat mit dem jemenitischen Außenminister al-Kirbi telefoniert und dabei eine umfassende Zusammenarbeit bei der Aufklärung der Tat verabredet. Ein Team von deutschen Experten ist vor Ort eingetroffen und unterstützt die Aufklärung in Sanaa, aber den Ermittlern liegen bisher noch keine abschließenden Erkenntnisse vor. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich dazu nur auf Grundlage gesicherter Erkenntnisse äußern würde.

Frage: Ich habe noch eine kleine Frage an das Umweltministerium: Am Montag wird in Luxemburg - ich weiß es nicht mehr - eine Umweltministerkonferenz stattfinden. Wie sehen denn die Zeichen aus? Haben wir am Montag eine Entscheidung über neue Schadstoffgrenzwerte für Pkw zu erwarten, oder wird uns dieses Problem noch einige Zeit darüber hinaus beschäftigen?

Geißler: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Es ist auch noch völlig offen, ob in Luxemburg abgestimmt werden wird. Bis jetzt ist nur klar, dass dieses Thema am Montagnachmittag besprochen werden soll.

Zusatzfrage: Es gibt also noch keine gesicherte Tendenz?

Geißler: Nein.

Frage : Herr Fischer, nächste Woche finden in Genf die E3+3-Nuklearverhandlungen mit dem Iran statt. Mit welchen Erwartungen geht die Bundesregierung in diese Gespräche? Wer wird die Bundesregierung bei den Gesprächen vertreten? Es hieß ja, dass diese Gespräche auf Außenministerebene stattfinden sollen.

Fischer: Zu der Frage, wer die Bundesregierung bei den Gesprächen vertreten wird, kann ich Ihnen derzeit nichts sagen; das ist mir nicht bekannt. Wir gehen mit der Erwartungshaltung in die Gespräche, dass diese konstruktiv geführt werden.

Zusatzfrage: Der Iran hat ja gesagt, dass er hoffe, dass man innerhalb von drei bis sechs Monaten zu einer Einigung kommt. Sehen Sie diesen Zeitrahmen als realistisch an?

Fischer: Wie gesagt, wir hoffen auf konstruktive Gespräche. Dabei möchte ich es derzeit belassen.

Frage: An das Gesundheitsministerium: Herr Joppe, nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" verlangen die Krankenkassen zusätzliche Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds in Milliardenhöhe. Ist das gerechtfertigt?

Jopp: Der Bericht steht im Zusammenhang mit der derzeit laufenden Sitzung des Schätzerkreises. Der Schätzerkreis ist ein Gremium, das beim Bundesversicherungsamt angesiedelt ist, in dem das Bundesversicherungsamt, das BMG und Vertreter der Krankenkassen sitzen und dort gemeinsam einschätzen, wie sich die Ausgaben und Einnahmen im letzten Jahr entwickelt haben und wie sie sich im nächsten Jahr entwickeln werden. Zu Details dieser Beratungen oder angeblichen Forderungen kann ich hier keine Stellungnahme abgeben. Morgen wird es ein Ergebnis dieses Schätzerkreises und dazu eine Pressemitteilung des Bundesversicherungsamtes geben. Darin werden Sie alle Informationen finden, die sozusagen das Ergebnis des Prozess sind, der hier gerade läuft.

Zusatzfrage: Die Frage war ja eher grundsätzlich die, ob das Gesundheitsministerium der Meinung ist, dass die Krankenkassen finanziell gut ausgestattet sind, oder ob es möglicherweise der Meinung ist, dass es einer Zusatzfinanzierung bedarf.

Jopp: Aber die Frage steht ja im Zusammenhang mit dem Bericht in der "Süddeutschen Zeitung". Da geht es ganz klar um die Sitzung des Schätzerkreises. Der macht, was sein Name auch sagt: Er nimmt eine Einschätzung aus drei Parteien darüber vor, wie sich die Finanzen entwickeln werden.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 9. Oktober 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/10/2013-10-09-regpk.html;jsessionid=A0187D3D7BBB03C971F8946063C0E23F.s2t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2013