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PRESSEKONFERENZ/692: Regierungspressekonferenz vom 15. November 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift Pressekonferenz - Freitag, 15. November 2013
Regierungspressekonferenz vom 15. November 2013

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Regierungserklärung zum Gipfel der Östlichen Partnerschaft, Veranstaltung des BDA, Kabinettssitzung, Antrittsbesuch der norwegischen Ministerpräsidentin, Deutscher Handelskongress, Führungstreffen Wirtschaft der "Süddeutschen Zeitung", Empfang des griechischen Ministerpräsidenten), Münchener Kunstfund, angekündigte Senkung der japanischen CO2-Abbau-Ziele, Diskussion über geheimdienstliche Aktivitäten in Deutschland, Koalitionsverhandlungen, staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen, Meldungen über mögliche Ausreise von Frau Timoschenko aus der Ukraine, angebliche Evakuierung von deutschen Staatsangehörigen auf den Philippinen, Medienberichte über eine künftige Beratungstätigkeit des amtierenden Gesundheitsministers in den USA, Absturz einer Heron-Drohne der Bundeswehr in Afghanistan

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Teschke (BMI), Albrecht (BMG), Dienst (BMVg)



Vors. Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag auch von mir!

Es geht, was die Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche angeht, am Montag, dem 18. November, um 13.30 Uhr los: Da wird die Bundeskanzlerin im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung zum Gipfel der Östlichen Partnerschaft abgeben, der am 28. und 29. November in Vilnius stattfindet.

Am Montagabend findet um 19.30 Uhr hier in Berlin, im Deutschen Historischen Museum, eine Veranstaltung des deutschen Arbeitgeberverbandes BDA statt. Der langjährige Präsident Dieter Hundt wird sein Amt abgeben. Die Kanzlerin wird aus diesem Anlass im Deutschen Historischen Museum eine Rede halten.

Am Mittwochvormittag tagt dann zur üblichen Zeit das Bundeskabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin.

Um 12 Uhr am Mittwoch kommt dann die neue norwegische Ministerpräsidentin Erna Solberg zu ihrem Antrittsbesuch. Weil es ihr Antrittsbesuch ist, wird sie von der Bundeskanzlerin mit militärischen Ehren empfangen. Im Anschluss an das gemeinsame Gespräch gibt es dann gegen 13.30 Uhr eine Pressekonferenz.

Am Donnerstag, dem 21. November, wird die Bundeskanzlerin um 10 Uhr morgens beim Deutschen Handelskongress hier in Berlin eine Rede halten. Es wird um aktuelle Entwicklungen im Einzelhandel und künftige wirtschaftliche Entwicklungen gehen.

Um 11 Uhr ist die Bundeskanzlerin dann beim sogenannten Führungstreffen Wirtschaft der "Süddeutschen Zeitung" im Hotel Adlon. Auch dort wird sie eine Rede halten.

Am Freitag, dem 22. November, ist der griechische Ministerpräsident Antonis Samaras im Bundeskanzleramt zu Besuch. Er ist ebenfalls Teilnehmer des SZ-Wirtschaftskongresses. Das ist also eine gute Gelegenheit, mit der Bundeskanzlerin über die Lage in Griechenland und andere europapolitische Themen zu sprechen. Das Ganze findet um 12 Uhr statt. Gegen 13.15 Uhr gibt es eine gemeinsame Pressebegegnung.

Soweit die öffentlichen Termine.

Frage: Herr Seibert, zu der Regierungserklärung am Montag: Das ist ja fast zwei Wochen vor dem Gipfel. Normalerweise äußert sich die Kanzlerin immer im Anschluss an solche Gipfel. Was war der Grund, das jetzt vorher zu tun?

StS Seibert: Nein, sie äußert sich nicht immer nur im Anschluss an solche Gipfel, sie äußert sich oft vor Europäischen Räten, vor G8- oder G20-Gipfeln; das ist jetzt also nichts Besonderes.

Zusatzfrage: Könnten Sie vielleicht umreißen, was die Hauptzielrichtung der Kanzlerin für den Gipfel ist?

StS Seibert: Nein, weil ich der Bundeskanzlerin jetzt nicht den Inhalt ihrer Regierungserklärung am Montag vorwegnehmen möchte.

Zusatzfrage: Nicht gut, aber immerhin.

Eine Frage zum Kabinett: Was ist der Anlass für die Kabinettssitzung? Gibt es da besonders wichtige Entscheidungen, oder aus welchem Grund kommt das Kabinett jetzt einmal wieder zusammen?

StS Seibert: Das Kabinett kommt zusammen, weil es Bedarf gibt, dass das Kabinett zusammenkommt. Über die Themen wird wie immer in der Staatssekretärsrunde beschlossen. Die geben wir Ihnen dann rechtzeitig bekannt - aber erst kurz vor dem Mittwoch.

Frage: Herr Seibert, neben der Regierungserklärung zur Östlichen Partnerschaft geht es im zweiten Teil der Bundestagsdebatte ja auch um die westliche Partnerschaft, nämlich um die Frage NSA/USA und andere Fragen. Wird die Bundeskanzlerin auch in dieser Debatte das Wort ergreifen, oder wer wird da für die Bundesregierung sprechen?

StS Seibert: Das kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen. Was die Bundeskanzlerin außer dem Thema Gipfel der Östlichen Partnerschaft in ihrer Regierungserklärung aufgreift, kann ich Ihnen jetzt auch noch nicht sagen.

Frage: Herr Seibert, der bayerische Minister Bausback hat gestern vor dem Bayerischen Landtag gesagt, dass das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen schon unmittelbar nach dem Auffinden des Münchener Kunstfundes informiert gewesen sei und deshalb auch Kulturstaatsminister Neumann oder ein Vertreter seines Ressorts unmittelbar nach der Beschlagnahme dieses Fundes informiert gewesen sei. Können Sie das bestätigen? Falls ja, was haben die beiden Dienststellen unternommen?

StS Seibert: Ich kann zum Lauf der Ermittlungen und zu den Informationen, die die Staatsanwaltschaft seit dem Kunstfund weitergegeben hat, hier nicht mehr sagen als das, was ich schon gesagt habe. Die Stabsstelle des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien hat auf Anfrage der Justiz Verbindungen zu Fachleuten für Provenienzrecherche - auch zu den Bereichen der sogenannten entarteten Kunst, der NS-Raubkunst - hergestellt und sie hat Fachinformationen zur Verfügung gestellt. Nun, da klar ist, dass es sich um etwa 590 Werke handelt, bei denen ein Verdacht vorliegt, dass diese Werke unrechtmäßig im Rahmen der NS-Herrschaft ihren Besitzern entzogen worden sein könnten, setzt sich die Bundesregierung sehr energisch mit dafür ein, dass dieser Verdacht in jedem einzelnen Falle geprüft wird und dass daraus gegebenenfalls die notwendigen Konsequenzen gezogen werden - daher die Gründung der Taskforce, die diese sehr komplexe Provenienzrecherche jetzt vorantreiben soll, daher die schrittweise Veröffentlichung im "Lost Art"-Register. Da ist ja nun auch bekanntgegeben worden, dass alle etwa 590 Kunstwerke aus diesem Schwabinger Kunstfund, über denen dieses dunkle Fragezeichen schwebt, auf der Internetseite www.lostart.de veröffentlicht werden sollen. Das ist jetzt auch aufgrund der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg möglich. Das begrüßt die Bundesregierung ausdrücklich.

Zusatzfrage: Kulturstaatsminister Neumann hat die Frage der Provenienzforschung ja immer sehr ernst genommen und hat sich sehr darum gekümmert. Insofern ist es doch erstaunlich, dass er, wenn er schon vor anderthalb Jahren von diesem Fall erfahren hat, gar nichts dazu in der Öffentlichkeit gesagt hat. Das gleiche gilt im Falle des Bundesamtes für offene Vermögensfragen; denn das könnte die zweite Dienststelle nach dem Münchener Zoll gewesen sein, die Bundesfinanzminister Schäuble nicht informiert hat, was da genau gefunden und beschlagnahmt worden ist. Mit anderen Worten: Entsteht nicht der Eindruck, dass die Bundesregierung oder Teile der Bundesregierung - die Dienststellen und Ministerien - anderthalb Jahre lang nicht begriffen haben, was für ein Fall da vorliegt und wie der in seiner Gänze behandelt werden soll?

StS Seibert: Ich glaube, es kann überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass das Thema Restitution von NS-Raubkunst für Kulturstaatsminister Neumann ein ausgesprochen wichtiges ist und dass in seiner Zeit als Kulturbeauftragter der Bundesregierung dieses Thema erheblich vorangebracht worden ist, erhebliche Mittel in die Provenienzrecherche, in den Aufbau von Registern und in den Aufbau von Kompetenzstellen gesteckt worden sind. Genau mit dieser Überzeugung handeln wir jetzt auch, um wirklich dafür zu sorgen, dass diese 590 Fälle - so gründlich es notwendig ist - geprüft werden und dass die berechtigten Ansprüche von Alteigentümern da, wo sie bestehen, auch erfüllt werden können.

Zusatzfrage: Ich stimme Ihnen ja vollkommen zu, aber das legt doch gerade den Verdacht nahe, dass Kulturstaatsminister Neumann nicht informiert wurde. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass er anderthalb Jahre lang dazu geschwiegen hat, wenn er denn etwas wusste.

StS Seibert: Die Ermittlungen und die juristische Befassung mit diesem sehr komplizierten Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg. Das muss man zunächst einmal wissen. Die Bundesregierung, die Arbeitsebene des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien hat auf Anfrage der Staatsanwaltschaft, wie ich Ihnen das gesagt habe, Informationen zur Verfügung gestellt und die notwendige Provenienzrecherche durch Vermittlung von Kontakten in Gang gebracht. Erst jetzt, wo sozusagen das gesamte Bild offenliegt und man sieht, dass es sich um 590 Werke handelt, deren Provenienz zu klären ist, kann man da noch intensiver herangehen. Das hat die Bundesregierung jetzt mit all ihren Mitteln - in Zusammenarbeit im Übrigen mit der Bayerischen Staatsregierung - sehr intensiv betrieben.

Frage: Wenn ich da noch einmal einhaken darf: Sehen Sie sich in der Lage, Herr Seibert, möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt doch noch darzulegen, ob tatsächlich zeitnah zum Fund 2011 Herr Neumanns Büro informiert worden ist und was dann geschehen ist? Zu sagen, erst jetzt könne man genauer einsteigen, ist, ehrlich gesagt, vor allem angesichts auch des Alters möglicher Erben ein bisschen wenig.

StS Seibert: Die Stabsstelle des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien hat nach dem Kunstfund auf Arbeitsebene davon erfahren. Dann hat sie, wie ich es Ihnen gesagt habe, auf Anfrage der Staatsanwaltschaft hin Fachinformationen über die komplexen Hintergründe zum ganzen Themenkomplex Restitution weitergegeben, und sie hat dafür gesorgt, dass Kontakte zu Fachleuten aus diesen Arbeits- und Provenienzrecherchebereichen hergestellt worden sind. Dann wurde von der Staatsanwaltschaft für eine erste Orientierung eine Liste zur Verfügung gestellt. Man muss aber wissen, dass diese natürlich an die empfohlenen Gutachter und Gutachterinnen weitergegeben worden ist - der Beauftragte für Kultur und Medien betreibt keine eigene Provenienzrecherche. Das heißt, diese Bilder beziehungsweise diese Liste befand sich nicht zur Bearbeitung beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien.

Nun haben wir, seit das ganze Bild klar ist, alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, sind im Übrigen auch im engen Kontakt mit den Vertretern von jüdischen Organisationen, die ein berechtigtes Interesse daran haben, dass diese Aufklärung jetzt mit aller Kraft vorangetrieben wird, und glauben, dass die Sache auf einem guten Wege ist. Es wird aber ein schwieriger Weg sein, denn es wird da keine einfachen Lösungen geben. Es wird einzeln und sehr gründlich geprüft werden müssen.

Frage: Herr Seibert, vielleicht gibt es ja eine ganz einfache Erklärung dafür, dass Herr Neumann nichts gesagt hat; und zwar ist das vielleicht die Tatsache, dass er, als er darüber informiert wurde, gebeten wurde, erst einmal nichts darüber zu veröffentlichen?

StS Seibert: Die Frage der Veröffentlichung des Fundes liegt natürlich bei der ermittelnden Behörde, der Staatsanwaltschaft Augsburg, und nicht bei hinzugezogenen Stellen - seien es Provenienzrecherche-Experten oder seien es Stellen der Bundesregierung. Es ist eine Ermittlung, ein juristischer Vorgang im Gange, und der Staatsanwaltschaft Augsburg obliegt auch, wann sie was wie im Interesse ihrer Ermittlungen veröffentlicht. Das ist das, was man dazu sagen kann.

Zusatzfrage: Können Sie mir denn sagen, ob explizit gebeten wurde, nichts zu veröffentlichen? Oder ist man einfach davon ausgegangen, dass man wartet, bis die Staatsanwaltschaft Augsburg von sich aus etwas sagt?

StS Seibert: Diese Frage sollten Sie an die Justiz in Augsburg stellen.

Frage: Eine simple Frage: Bedauert die Bundesregierung, dass der jetzt laufende Prozess - also zum Beispiel die Veröffentlichung auf der "Lost Art"-Liste - nicht schon vor anderthalb Jahren begonnen worden ist?

StS Seibert: Die Bundesregierung sieht ihre Verantwortung darin, jetzt alles zu tun, damit dieser Prozess in möglichst großer Transparenz vorangetrieben werden kann - deswegen die Öffentlichmachung der in Frage kommenden Kunstwerke auf der Webseite des "Lost Art"-Registers, deswegen die verstärkte Provenienzrecherche und die enge Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsregierung in dieser Frage. Das ist unsere politische Verantwortung, und der kommen wir nach.

Zusatzfrage: Wenn sie diese politische Verantwortung jetzt übernehmen, hätten Sie sie ja auch schon vor anderthalb Jahren übernehmen können. Das ist ja die Frage, um die sich jetzt immer alles dreht: Warum ist damals nichts passiert? Ist es im Rückblick bedauerlich, dass damals nichts passiert ist, oder ist es das nicht?

StS Seibert: Wir müssen sehen, dass diese Frage - das habe ich hier neulich auch schon gesagt -, dass dieser Fall eine große internationale Aufmerksamkeit erregt - aus völlig verständlichen Gründen. Daraus ergibt sich unsere Aufgabe, der wir als Bundesregierung nachkommen, nämlich für Aufklärung zu sorgen und parallel zu dem laufenden juristischen Ermittlungsverfahren - in das wir nicht eingreifen können und wo die Staatsanwaltschaft Herr ist - jetzt die Provenienzrecherche in Verbindung mit den Organisationen, die sich dafür interessieren, voranzutreiben. Das ist unsere Aufgabe, das tun wir. Ich glaube, dass wir da jetzt Schritt für Schritt sehr gut vorankommen werden.

Frage: Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass am Donnerstag ein Gericht in New York entschieden hat, dass die Erben eines Holocaust-Überlebenden ein goldenes Relikt, das ursprünglich wohl aus einem deutschen Museum kam, diesem Museum zurückgeben müssen; denn sie seien nicht berechtigt, geplünderte Kulturgüter zu behalten. Jetzt fragen sich natürlich andere Holocaust-Überlebende: Wieso kann man in Deutschland nicht ähnlich mit den Gurlitt-Werken verfahren, auch wenn diese - wie auch das angesprochene goldene Relikt - in Privatbesitz sind?

StS Seibert: Ich kann Ihnen darauf keine pauschale Antwort geben, und es wird auch keine pauschale Antwort geben können. Man muss jetzt jedes einzelne Werk genau auf die Rechtmäßigkeit seiner Provenienz und auf den Ursprung des Erwerbs überprüfen. Das ist eine mühselige und hochspezialisierte Arbeit. An dieser Arbeit sind jetzt die Richtigen dran. Dann werden sich daraus im Einzelfall möglicherweise Konsequenzen ergeben.

Zusatzfrage: Wäre man denn bereit, gegebenenfalls eine außergerichtliche Goodwill-Vereinbarung mit Herrn Gurlitt zu suchen, wenn es zu keiner rechtlichen Rückgabe dieser Werke kommen sollte?

StS Seibert: Nun warten wir doch die in jedem Einzelfall notwendigen Recherchen ab. Das liegt ja nicht an der Bundesregierung, sondern es liegt daran, dass geprüft werden muss, welche rechtlichen Bestimmungen zutreffen und ob gehandelt werden kann beziehungsweise ob gehandelt werden muss. Im Übrigen läuft parallel zu diesem ganzen Prozess der Provenienzrecherche noch ein juristisches Verfahren, und auch das muss abgewartet werden. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Leiterin der Taskforce, Frau Berggreen-Merkel, Kontakt zu Herrn Gurlitt aufnehmen wird.

Frage: Herr Seibert, Herr Schäfer, Japan hat seine Klimaschutzziele drastisch gesenkt. Gibt es eine Reaktion darauf? Befürchten Sie womöglich auch, dass andere Länder das jetzt auch tun könnten?

StS Seibert: Wir werden zunächst einmal die Erklärung der japanischen Delegation abwarten und sie dann auswerten. Generell kann ich sagen, dass die Bundesregierung es bedauern würde, wenn Japan von seinen Klimazielen abrücken würde. Japan hatte im Kampf gegen den Klimawandel und für eine gute internationale Klimaschutzpolitik lange eine gewisse Schlüsselrolle inne. Natürlich muss man hinsichtlich der aktuellen CO2-Emissionen und auch der Potenziale, die in Japan bis 2020 bestehen, bedenken, dass das Land nach der Katastrophe von Fukushima in einer besonderen Lage ist. Aber langfristig kann und sollte sich jedes Land ambitionierte Ziele setzen, und das gilt für Deutschland wie für Japan. Deutschland wird Japan auf diesem Weg immer unterstützen.

Frage: Herr Seibert, ich habe zwei Fragen, einmal zur Sondersitzung am Montag in Sachen NSA-Aussprache: Liegen der Bundesregierung nun eigentlich die Akten vor, die Herr Snowden entwendet hat? Mein Stand war, dass die US-Regierung relativ zuversichtlich ist, das Ganze jetzt rekonstruiert zu haben, und das jetzt auch möglichst bald weitergeben wolle. Sind diese Akten also inzwischen in Deutschland angekommen?

Die zweite Frage betrifft nicht ganz das gleiche Thema, ist aber ähnlich. Die Kollegen vom NDR und der "Süddeutschen Zeitung" beginnen ja heute ihre Serie. Ich weiß nicht, ob Sie den Artikel gelesen haben.

StS Seibert: Ich habe ihn gelesen.

Zusatzfrage: Darin geht es ja unter anderem darum, dass zumindest die Schlussfolgerung im Raum steht, dass die Bundesrepublik den Amerikanern doch in größerem Maße bei den tödlichen Drohneneinsätzen speziell in Afrika hilft, unter anderem, weil Informationen von Asylbewerbern an US-Dienste weitergegeben werden, aber auch, weil Amerikaner von US-Basen zum Beispiel in Bayern die Drohneneinsätze zumindest koordinieren. Schließt sich die Bundesregierung dieser Schlussfolgerung, dass man direkt oder indirekt Hilfe leistet, an? Wenn nicht, wieso nicht?

StS Seibert: Fangen wir mit dem zweiten Teil Ihrer Frage an: Sie sagten selbst, das sei der Auftakt einer Serie. Ich kann Einzelergebnisse und den Gesamtzusammenhang dieser Serie deshalb natürlich noch nicht bewerten und dazu keine Stellung nehmen. Was ich sagen kann, ist, dass einige der Themen dieser angekündigten Serie ja nun auch schon Gegenstand von Veröffentlichungen und parlamentarischen Befassungen waren. Darauf könnte ich also verweisen. Beispielsweise zum Thema der Drohneneinsätze gab ja nun schon wirklich eine Vielzahl parlamentarischer Unterrichtungen. Es gab Presseunterrichtungen. Es gibt Bundestagsdrucksachen, aus denen unsere Haltung auch hervorgeht. Grundsätzlich ist die Haltung so, dass, wenn im Rahmen dieses Rechercheprojekts neue Ansatzpunkte, neue Sachverhalte oder neue Aspekte auftauchen sollten, die Bundesregierung diese ernst nehmen wird.

Zum ersten Teil Ihrer Frage kann ich jetzt nur sagen, dass wir uns in intensiven Gesprächen mit den Vereinigten Staaten befinden, sowohl auf Ebene der Dienste als auch auf Ebene der Regierungen, und dass ich hier jetzt über den genauen Verlauf dieser Gespräche und über Einzelaspekte keine Auskunft geben kann.

Frage: Herr Seibert, auch auf die Gefahr hin, dass das, was ich jetzt frage, uralt ist, frage ich: Trifft es zu, dass Secret-Service-Mitarbeiter auf deutschen Flughäfen Menschen festnehmen? Ein schlichtes Ja oder Nein würde mir genügen.

StS Seibert: Ich kann grundsätzlich ausführen, dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Geltungsbereich des Grundgesetzes ausschließlich nach deutschem Recht und auf Grundlage der entsprechenden nationalen Befugnisnormen erfolgen dürfen.

Zusatzfrage: Das war nicht meine Frage. Sind es Secret-Service-Mitarbeiter?

StS Seibert: Das ist die grundsätzliche Stellungnahme, die ich Ihnen dazu geben kann.

Zusatzfrage: Sind es Secret-Service-Mitarbeiter?

StS Seibert: Ich gebe Ihnen jetzt die Stellungnahme, die ich dazu abgeben kann. Sie stellen eine sehr pauschale Frage, und ich kann dazu jetzt nichts anderes sagen. Es hat intensive parlamentarische Verfahren - beispielsweise in der 16. Wahlperiode durch einen Untersuchungsausschuss - in Bezug darauf gegeben, ob die USA Terrorverdächtige auf deutschem Boden entführt hätten usw. Das kann man alles nachlesen.

Zusatzfrage: Diese Antwort habe ich nicht verstanden. Aber dann frage ich noch einmal ganz konkret weiter: Stimmt es, dass 207 amerikanische Firmen Sondergenehmigungen dafür haben, auf deutschem Boden spionieren zu dürfen, wie ich jetzt einmal sage, oder, wie es so schön heißt, sensible Aufgaben für die US-Regierung wahrzunehmen?

StS Seibert: Wollen Sie dazu etwas sagen?

Schäfer: Ja. Das ist auch in diesem Kreis schon in den vergangenen Monaten häufig angesprochen worden, unter anderem in verschiedenen Regierungspressekonferenzen im Juli und August. Ich möchte das jetzt nicht alles im Detail ausführen. Vielleicht ganz grundsätzlich: Es gibt verschiedene Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut, und diese Zusatzabkommen sehen vor, dass militärische Dienstleistungen, also Tätigkeiten, die üblicherweise von Soldatinnen und Soldaten ausgeführt werden und die vom Militär der Vereinigten Staaten an private Unternehmen delegiert werden, in Deutschland auch von diesen Unternehmen durchgeführt werden dürfen. All diese Vereinbarungen, die die Bundesregierung auf dieser rechtlichen Grundlage mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossen hat - das geschieht in der Regel durch Verbalnoten -, finden Sie im Bundesgesetzblatt eins zu eins veröffentlicht. Aber ich würde es dabei einmal bewendet lassen haben wollen, weil wir darüber, wie gesagt, in dieser Runde schon ganz häufig gesprochen haben.

Teschke: Ich hätte eine Ergänzung zu der Frage nach den US-Geheimdienstmitarbeitern, weil sich die "Süddeutsche Zeitung" in diesem Fall auf einen Einzelfall beruft, und zwar aus dem Jahr 2008. Meines Wissens - zumindest sind wir im BMI danach gefragt worden - sei danach ein estnischer Bürger von US-Geheimdienstmitarbeitern festgehalten beziehungsweise aufgegriffen worden. Das stimmt nicht; das kann ich entschieden zurückweisen. Es war die Bundespolizei, die das getan hat. Er wurde damals in Absprache mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt vorläufig festgenommen. Bei dem Esten handelt es sich um Herrn Suvorov. Es gab einen klaren justiziablen Vorwurf gegen ihn, nämlich in Datenbanken eingedrungen zu sein, die Millionen von Kreditkartennummern und Kontonummern beinhalteten. Der konkrete Vorwurf war Kreditkartenmissbrauch. Es ist ein Schaden von mehr als 100 Millionen Dollar entstanden. Insofern lagen ein nationaler Haftbefehl aus Kalifornien und ein internationales Festnahmeersuchen vor. Die Bundespolizei hat Herrn Suvorov damals festgenommen, und es ist alles rechtens gewesen.

Zusatzfrage: War das der einzige Fall?

Teschke: Das ist der Fall, nach dem wir gefragt wurden und der uns bekannt ist.

Zusatzfrage: Sind Ihnen also keine anderen Fälle bekannt?

Teschke: Nein.

Frage: Herr Seibert, ich möchte noch einmal ganz kurz auf die Regierungserklärung zurückkommen und in diesem Zusammenhang auf die Irritationen der vielen Menschen in Deutschland, die sich während der Koalitionsverhandlungen fragen, warum sich, um Himmels Willen, nicht auch einmal die Bundeskanzlerin zum Stand der Gespräche oder zu den laufenden Verhandlungen äußert. Gibt es vielleicht in der Regierungserklärung irgendeinen Hinweis von Frau Merkel darauf, warum sie das als Regierungschefin nicht tut, oder können Sie den Menschen vielleicht hinsichtlich ihrer Irritationen helfen?

StS Seibert: Das ist jetzt eine eigenartige Frage für einen Regierungssprecher, finde ich; denn die Koalitionsverhandlungen sind Gespräche unter Parteien. Die Bundeskanzlerin hat sich im Übrigen mehrfach geäußert. Ich erinnere beispielsweise an den Auftritt bei der IG BCE in Hannover, bei dem sie ihre wirtschaftspolitischen und finanzpolitischen Grundüberzeugungen, die natürlich auch ihre Grundüberzeugungen in diesen Koalitionsverhandlungen sind, sehr deutlich ausgedrückt hat. Es hat Pressekonferenzen hier in Berlin gegeben. Ich erinnere mich an eine, als Staatspräsident Abbas da war. Dabei ist die deutsche Presse leider nicht so richtig vertreten gewesen. Da hätte die Möglichkeit bestanden. Es ist also nicht so, dass die Bundeskanzlerin sich nicht geäußert hätte, und sie wird es sicherlich auch weiterhin tun.

Im Übrigen kann ich nicht sagen, was über das Thema der Östlichen Partnerschaft hinaus möglicherweise Gegenstand der Regierungserklärung sein wird.

Frage: An das Gesundheitsministerium: Es geht um den "Pflege-Bahr". Es wird berichtet, dass derzeit werktäglich ungefähr 1.600 dieser Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Das sieht nach einem Erfolg aus. Gleichwohl wird es von Interessenvertretern von Verbrauchern und Versicherten als ein Billigangebot kritisiert, das am Bedarf vorbei gehe. Wie sieht es aus, gibt es Pläne, diese Zusatzversicherungen fortzuführen oder sie auslaufen zu lassen? Ich kann Sie schlecht danach fragen, ob Sie wissen, wie die Koalitionsgespräche zu diesem Aspekt verlaufen.

Albrecht: In der Tat - ich gehe auf den letzten Teil Ihrer Frage ein - kann ich dazu tatsächlich nichts sagen. Allerdings sprechen die Zahlen, wie ich finde, für sich. Die Pflegevorsorge ist Anfang des Jahres eingeführt worden. Jetzt, nach elf Monaten, nimmt sie an Fahrt auf. Ich habe heute auch den Tenor der Meldungen gelesen. Wir liegen jetzt bei mehr als 300.000 Verträgen.

Wir können die Kritik der Verbraucherschützer an dieser Stelle nicht ganz nachvollziehen; das haben wir an dieser Stelle auch schon häufiger gesagt. Insbesondere die Stiftung Warentest hatte seinerzeit veröffentlicht, dass es darum gehe, das Pflegerisiko voll abzusichern. Das war nie der Plan des "Pflege-Bahr". Der Plan ist, die Lücke ein Stück weit zu schließen und einen Einstieg zu bieten. Die Menschen nehmen das offensichtlich so wahr; die Zahlen belegen das jedenfalls aus unserer Sicht. Was wir auch nicht verstehen, ist, dass jetzt kritisiert wird, dass ausdrücklich Menschen mit Vorerkrankungen die Gelegenheit gegeben wurde, sich privat zu versichern, und dass sie eben nicht als ein Risiko ausgeschlossen werden. Das wird jetzt als negativ dargestellt. Das ist aus unserer Sicht ein positiver Faktor, weil auch Menschen mit einer Vorerkrankung endlich Gelegenheit bekommen, ihr Pflegefallrisiko abzusichern. Insofern ist das also positiv zu sehen.

Zu den Prognosen will ich nichts sagen. Tatsache ist, wenn man das noch sagen kann, dass, wenn man das als erfolgreich betrachtet - Sie sprachen von einem vermeintlichen Erfolg -, es, glaube ich, nicht vernünftig wäre, diese Förderung jetzt einzustellen. Das ist ein guter Beitrag. Es gibt die Herausforderungen der Demographie. Wir müssen uns für das Pflegerisiko zusätzlich zu den staatlichen Leistungen absichern. Die Menschen tun das. Das begrüßen wir, und wir denken, dass das auch so weitergehen sollte.

Zusatzfrage: Nun argumentieren die Kritiker mit dem Hinweis, dass sie sagen: Es sammeln sich dann vermutlich doch Menschen mit hohen Risiken, was dann insgesamt die Versicherungsbeiträge hoch setzen würde, sodass die Leistungen am Ende geringer wären. Daraus speist sich der Vorwurf eines Am-Ziel-Vorbeischießens. Was sagen Sie zu Kritik im Einzelnen?

Albrecht: Letztendlich wird Ihnen die Versicherungswirtschaft sagen müssen, ob das tatsächlich so ist. Die Hinweise, die wir Mitte des Jahres bekommen haben, besagen: Es gibt keine Hinweise darauf, dass das so ist.

Abgesehen davon: Wenn es dazu käme, müsste das selbstverständlich kalkuliert werden. Klar ist aber, dass wir strenge Vorgaben gemacht haben, die das Niveau der Förderung beziehungsweise das Niveau der Versorgung absichern. Die müssen eingehalten werden, und das muss dann kalkuliert werden. Gleichwohl ist es so, dass die Hinweise, die wir haben, nicht darauf hindeuten, dass es zu dieser Risikokonzentration kommt. Das wird man sehen müssen.

Im Übrigen wird man klar sagen: Je mehr Leute dies tun - ein Versicherungstarif ist ja eine Solidargemeinschaft -, je mehr Leute sich an dieser Solidargemeinschaft beteiligen, desto besser wird es werden.

Was wir auch noch als sehr positiv erachten - das war, wie gesagt, eine Meldung Mitte des Jahres; ich glaube nicht, dass sich das verändert hat -, ist, dass sich tatsächlich schon sehr viele junge Menschen entschließen, das zu tun. Das Signal muss sein: Je früher man anfängt, desto mehr wird man mit dieser Förderung erreichen. Die Tatsache, dass es jetzt, wie gesagt, über 300.000 Verträge sind, dass die Versicherungswirtschaft prognostiziert, dass es im nächsten Jahr eine Million Verträge sein könnten, ist aus unserer Sicht sehr positiv. Wir begrüßen das.

Frage: Herr Schäfer, es gibt Berichte, dass eine Ausreise von Frau Timoschenko unmittelbar bevorsteht. Können Sie uns ein Update über den Stand dazu geben?

Schäfer: Von solchen Berichten weiß ich nichts. Ich könnte sie jedenfalls nicht bestätigen.

Wir haben leider gesehen, dass sich bezüglich der Voraussetzungen, die die Europäische Union der Ukraine für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens aufgegeben hat, die ja, wie Sie wissen, für Ende November auf dem Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Vilnius geplant ist, noch nicht alles getan wurde, was aus unserer Sicht erforderlich ist. Das betrifft nicht nur, aber auch den Fall Timoschenko. Wir haben eine Lage, in der das am kommenden Montag eigentlich von den Außenministern der Europäischen Union in Brüssel besprochen und gegebenenfalls auch ein Vorschlag für die Staats- und Regierungschefs gemacht werden sollte, die beim Gipfel der Östlichen Partnerschaft Ende November zusammenkommen.

Da die sogenannten Benchmarks der Europäischen Union zurzeit noch nicht erfüllt sind, ist es, denke ich, nicht ersichtlich, dass die Außenminister der Europäischen Union am Montag in Brüssel eine Vorentscheidung über die Unterzeichnung des Assoziationsabkommens mit der Ukraine treffen können. Deshalb wird die Zeit knapp - das hat der Außenminister vorgestern ja auch öffentlich gesagt -, und aus diesem Grunde kommt es jetzt darauf an, dass in Kiew noch diejenigen Entscheidungen getroffen werden, die wir erwarten, damit die von uns seit Langem definierten und kommunizierten Benchmarks auch tatsächlich erfüllt werden können.

Frage: Herr Schäfer, wie lange ließe sich dieser Prozess denn noch maximal hinausschieben? So eine Vertragsunterzeichnung muss ja auch technisch vorbereitet werden.

Herr Seibert, plant die Kanzlerin, Herrn Janukowitsch selbst anzurufen?

StS Seibert: Wenn sie das täte, würde ich Sie anschließend darüber informieren.

Schäfer: Ich glaube - ich habe das nicht hundertprozentig im Kopf -, dass die Unterzeichnung auf dem Gipfel für den Vormittag des 29. November geplant ist. Bis dahin ist noch manches möglich, aber nicht alles möglich.

Zusatzfrage: Auch wenn Frau Timoschenko am 28. November frei käme, ginge das dann immer noch?

Schäfer: Ich kann Ihnen die Frage nicht beantworten. Das ist ein Beschluss, den die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeinsam und einstimmig zu treffen haben. Jedenfalls macht es die Sache nicht leichter, die Sache wirklich auf die allerletzte Sekunde hinauszuzögern.

Frage: Herr Schäfer, eine Frage zum Thema Philippinen: Korrespondenten melden soeben, dass deutsche Staatsbürger durch das dortige Konsulat evakuiert worden seien. Wissen Sie schon etwas darüber? Können Sie das bestätigen?

Schäfer: Ich kenne solche Berichte nicht. Ich kann sie deshalb weder dementieren noch bestätigen.

Richtig ist, dass sich Angehörige der Botschaft in Manila auf den Weg in die Krisenregion nach Tacloban gemacht haben - auch in andere Orte, die von diesem schrecklichen Taifun betroffen sind -, u. a. um dort konsularisch tätig zu werden und den Verbleib von deutschen Staatsangehörigen, die sich mutmaßlich in der Krisenregion aufgehalten haben, zu klären.

Diese Tätigkeit, diese Aufgabe, wird sehr ernst genommen. Daran beteiligt sind auch einige der Krisenhelfer des Technischen Hilfswerks, die ja, wie Sie wissen, seit der letzten Woche vor Ort sind. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass der Verbleib derjenigen deutschen Staatsangehörigen, der bislang noch ungeklärt ist, möglichst schnell aufgeklärt wird. Da sind wir natürlich im Kontakt zu den örtlichen Behörden und den Behörden der Philippinen, nutzen aber auch jede andere Möglichkeit der Kommunikation und der Information, die es gibt.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, um wie viele Personen es sich da handeln könnte?

Schäfer: Das kann ich nicht, weil die Liste der Personen, die vorliegt, sehr volatil ist. Ich kann Ihnen sagen, dass es eine überschaubare Zahl von deutschen Staatsangehörigen gibt, um deren Verbleib wir uns derzeit noch kümmern. Die Zahl der deutschen Staatsangehörigen auf dieser Liste ist in den letzten Tagen sehr deutlich geschrumpft. Das liegt im Wesentlichen daran, dass die Kommunikation in den betroffenen Gebieten, also über Mobilfunk, Festnetztelefon und andere Wege der Kommunikation, wieder aufgenommen werden konnte, sodass in den letzten Tagen eine Kontaktaufnahme mit ganz vielen deutschen Staatsangehörigen gelungen ist und diese Personen dann von der Liste an Personen, um deren Verbleib wir uns kümmern, gestrichen werden konnten.

Frage: Können Sie denn, Herr Schäfer, zu dieser Zahl etwas sagen? Sie sagten, die Zahl sei sehr geschrumpft. Kann man sich da eine Vorstellung machen?

Schäfer: Wie gesagt: Ich möchte Ihnen jetzt keine konkrete Zahl nennen, weil ich nicht möchte, dass sich daraus Spekulationen ergeben. Ich kann Ihnen aber sagen: Die Zahl ist überschaubar, und sie sinkt ständig und kontinuierlich.

Frage: Ich hätte noch eine Frage an das Gesundheitsministerium: Es gibt eine Zeitungsmeldung, wonach der noch amtierende Gesundheitsminister demnächst die amerikanische Regierung in Gesundheitsfragen beraten wird. Stimmt das?

Albrecht: Das ist keine Frage, die ich Ihnen hier als Sprecher des Gesundheitsministeriums beantworten kann, weil es in den persönlichen Bereich des Ministers geht. Der Minister hat sich noch nicht zu seinen persönlichen Plänen geäußert.

Ich kann nur so viel sagen: Der Minister hält sich derzeit in Washington auf, weil er diese Reise bereits vor langer Zeit geplant hat. Dort findet ein Symposium beziehungsweise ein Kongress zur Gesundheitspolitik statt. Dort ist er "keynote speaker" und Teilnehmer an mehreren Panels gewesen. Da ist sicherlich auch über die amerikanische Gesundheitspolitik geredet worden, aber eben auch über viele andere Gesundheitspolitiken. Er hat dort dargestellt, wie wir in Deutschland insbesondere mit chronisch kranken Menschen umgehen. Das hat aber mit einer wie auch immer gearteten Zeitungsmeldung nichts zu tun - und es ist nichts daran.

Frage: Auch eine Frage zu Drohnen, aber diesmal deutsche: Herr Dienst, es gibt in Israel einen Bericht, wonach die Heron-Drohne, die vor einigen Tagen in Afghanistan gegen einen Berg geprallt ist, möglicherweise deshalb abgestürzt ist, weil das Navigationssystem gehackt wurde. Jetzt wollte ich fragen: Gibt es irgendwelche Erkenntnisse darüber, wie diese Drohne abgestürzt ist? Wenn ja, kommt ein Einhacken durch Feinde in Betracht?

Dienst: Die Untersuchungen zu dem Drohnen-Absturz laufen. Ich habe da keine Erkenntnisse. Wenn Sie mich jetzt konkret fragen, dann würde ich sagen: Das liegt absolut im Bereich der Spekulation. Ich habe keinerlei Anhaltspunkte, dass irgendetwas davon im Rahmen der Überprüfung vorläufig herausgekommen sein könnte.

Frage: Ich möchte noch einmal auf Fragen zurückkommen, die die Kollegin Christiane Meier in Bezug auf mögliche Tätigkeiten von Angehörigen anderer Nationen auf deutschen Flughäfen usw. gestellt hatte. Herr Ströbele hat jüngst gesagt, wenn die Meldungen in der "Süddeutschen Zeitung" und im NDR zutreffen sollten, dann wäre es sehr eindeutig, dass die Bundesregierung sowohl im BND-Untersuchungsausschuss als auch auf mehrere seiner parlamentarischen Anfragen nachweisbar die Unwahrheit gesagt hätte. Kann einer von Ihnen dazu Stellung nehmen?

StS Seibert: Nein. Das ist eine Meinungsäußerung von Herrn Ströbele, die ich hier nicht kommentiere.

Schäfer: Ich würde gern noch, wenn ich darf, zwei Sätze zu den Philippinen sagen, weil ich Ihnen eben auf die Frage der Evakuierung nicht gleich eine Antwort gegeben habe. Die Kollegen haben mich Folgendes wissen lassen; aber das ist eigentlich völlig selbstverständlich:

Im Rahmen der konsularischen Aufgaben, die Angehörige der Botschaft in Manila wahrnehmen, wird den deutschen Staatsangehörigen natürlich unter schwierigen Umständen und in Anbetracht einer hier und da chaotischen Lage geholfen, das Land zu verlassen, meinetwegen um nach Deutschland zurückzukehren. Von einer Evakuierung im engeren Sinne und den Konnotationen, die damit verbunden sind, kann gar keine Rede sein. Aber es ist selbstverständlich, dass wir jedem einzelnen deutschen Staatsangehörigen, der sich an uns wendet und um Hilfe bittet, mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 15. November 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/11/2013-11-15-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2013