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PRESSEKONFERENZ/734: Regierungspressekonferenz vom 7. Februar 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 7. Februar 2014 Regierungspressekonferenz vom 7. Februar 2014

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Gespräch mit dem Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger, Kabinettssitzung, Valentinsgruß des Zentralverbandes Gartenbau, Treffen mit den Vorstandsvorsitzenden europäischer Energiekonzerne, Plenarsitzung des Deutschen Bundestags, Treffen mit der internationalen Jury der Berlinale)
weitere Themen: Vorlagebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB, Buchungsfehler beim Bundesfreiwilligendienst, Rückführung von Zentralbankgold nach Deutschland, EU-kritische Äußerungen der US-Diplomatin Victoria Nuland, doppelte Staatsbürgerschaft, Internetzensur in der Türkei, EEG-Reform, Gespräch des Bundesfinanzministers mit dem luxemburgischen Finanzminister, Anti-Doping-Gesetz, Reise des Bundesinnenministers zu den Olympischen Winterspielen

Sprecher: SRS´in Wirtz, Semmelmann (BMF), Herb (BMFSFJ), Fischer (AA), Spauschus (BMI), Rouenhoff (BMWi), Spauschus (BMI), Malachowski (BMJV)



Vorsitzender Hebestreit eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN WIRTZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Wirtz: Mit den Terminen der Kanzlerin geht es am Montag um 15.30 Uhr los, und zwar mit einem Termin der Kanzlerin mit dem Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger. Dabei geht es um wirtschaftliche und publizistische Entwicklungen sowie die rechtlichen Bedingungen der Zeitungen. Das Gespräch ist nicht presseöffentlich.

Dann geht es am Mittwoch weiter. Ich werde Ihnen zu Ihrer großen Überraschung sagen, dass das Kabinett am Mittwoch um 9.30 Uhr tagen wird.

Am Mittwoch hat die Bundeskanzlerin um 11 Uhr einen Termin mit einer Delegation des Zentralverbandes Gartenbau im Kanzleramt. Es wird sich, weil es der 14. Februar ist, um einen Valentinsgruß handeln, der langjährige Tradition hat.

Am Mittwochabend wird sich die Kanzlerin mit den Vorstandsvorsitzenden europäischer Energiekonzerne treffen. Auch dieser Termin ist nicht presseöffentlich.

Am Donnerstag geht es weiter mit dem Bundestag. Ab 9 Uhr wird die Kanzlerin im Plenum sein.

Um 13 Uhr wird sich die Kanzlerin am Donnerstag mit der internationalen Jury der Berlinale, die gestern eröffnet wurde, treffen. Dazu wird es einen kleinen Empfang im Kanzleramt geben. - Das war der Vorausblick auf die Woche der Kanzlerin.

Frage: Frau Wirtz, vielleicht auch Herr Semmelmann oder der Kollege vom Justizministerium, es gab vor zwei Stunden eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der es um Teile der Instrumente der Eurorettung ging. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Teil dieser Klage erstmals an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, wo das Verfahren wahrscheinlich noch relativ lange andauern wird. Mich interessiert zum einen, ob die Regierung dieses Verfahren beziehungsweise diese Entscheidung kommentiert und wie sie dazu steht.

Mich interessiert zum anderen, ob die Regierung eine neue Qualität darin sieht, dass sich das Bundesverfassungsgericht in einem wichtigen Fall nicht mehr ausreichend gewappnet sieht, selbst eine Entscheidung zu treffen, sondern sie auf die europäische Ebene verlagert.

Vom Bundesfinanzministerium interessiert mich noch die Antwort auf die Frage, ob man aufgrund der zeitlichen Dimension, die nun bis zu einer endgültigen Entscheidung ansteht, mit irgendwelchen Unsicherheiten oder Unwägbarkeiten an den Finanzmärkten rechnet.

SRS'in Wirtz: Vielleicht darf ich zunächst einmal für die gesamte Bundesregierung sagen, dass die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts natürlich mit Respekt zur Kenntnis nimmt. Mit der jetzt erfolgten Verweisung an den Europäischen Gerichtshof folgt das Bundesverfassungsgericht seiner Rechtsprechung und den aufgestellten Grundsätzen einer europarechtsfreundlichen Ausübung der sogenannten Ultra-Vires-Kontrolle. Danach hat das Bundesverfassungsgericht, wenn es Handlungen europäische Organe kontrolliert, die Entscheidungen des EuGH grundsätzlich als verbindliche Auslegung des Unionsrechts zu beachten. Das wird nun geschehen. Insoweit bleibt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.

Dr. Semmelmann: Sie fragten mich noch bezüglich der Dauer des EuGH-Verfahrens. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass sich die Bundesregierung nicht an Spekulationen über die Dauer von Gerichtsverfahren beteiligt. Dass auch der Europäische Gerichtshof über ein beschleunigtes Verfahren verfügt, das er etwa in der Rechtssache Pringle zu Artikel 136 AEUV zur Anwendung gebracht hat, ist bekannt. Im damaligen Fall entschied der Europäische Gerichtshof innerhalb von knapp vier Monaten. Andererseits benötigt der Gerichtshof aufgrund des großen Arbeitsanfalls in aller Regel deutlich länger, um insbesondere bei komplexen Verfahren zu einer Entscheidung zu gelangen.

Zusatzfrage: Ich würde gerne noch einmal nachfragen. Ich habe nicht erkannt, ob die Bundesregierung in diesem Verfahren jetzt eine neue Dimension für Fälle wie diesen sieht. Wie betrachtet die Bundesregierung denn diese Verweisung? Ist das ein Fall einer willkommenen Verlagerung von der nationalen auf die supranationale Ebene, oder ist das ein weniger willkommener Schritt, durch den nationale Kompetenzen auf die europäische Ebene wegwandern?

SRS'in Wirtz: Ich kann mich im Grunde genommen nur wiederholen: Diese Entscheidung, die in Karlsruhe getroffen wurde, nimmt die Bundesregierung mit Respekt zur Kenntnis. Wir werden die ganze Entscheidung natürlich auch noch einmal mit Interesse prüfen. Aber dazu, ob das nun eine Neuerung ist oder nicht, ob das wohlgelitten ist oder nicht, kann ich Ihnen hier keine Angaben machen.

Frage: Wird das die EU-Krisenpolitik in irgendeiner Form verändern, oder wird alles so bleiben wie bisher?

SRS'in Wirtz: Wir werden jetzt erst einmal abwarten, wie der EuGH diese Frage beantworten wird, und alles Weitere wird sich dann finden.

Frage: Frau Wirtz, könnten Sie oder ein anderer Kollege - vielleicht der aus dem Finanzministerium - einmal zu erklären versuchen, was es mit diesem Ultra-Vires-Akt auf sich hat? Das kann man draußen ganz bestimmt nicht so einfach verstehen. Würde das bedeuten, dass Deutschland dann quasi an eine Rechtsprechung des EuGH gebunden ist? Würde das bedeuten, dass dann in diesem Zuge auch die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages überstimmt werden könnte? Habe ich das so richtig verstanden?

SRS'in Wirtz: Ich kann hier jetzt mit Sicherheit nicht so weitreichende Folgen einer solchen Entscheidung kommentieren beziehungsweise Ihnen einen Richterspruch auslegen und Ihnen sagen, welche Rechtsfolgen das genau für die weiteren politischen Entscheidungen der Bundesregierung haben wird. Das würde hier sicherlich zu weit gehen.

Es geht einfach darum, dass es in diesem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eben zu einer Rechtsfrage gekommen ist. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht diese Fragen dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Darum geht es eben, also um Fragen, die die Auslegung von Unionsrecht betreffen. Da warten wir jetzt eben auf eine entsprechende Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof. Dann wird das an das Bundesverfassungsgericht zurückgehen, und das wird dann die weiteren Entscheidungen treffen.

Dies kann ich Ihnen jetzt einfach nur zum Prozedere sagen. Diese Rechtsfragen sind natürlich hochkomplex und werden eben in diesem Verfahren zu klären sein. Das kann ich an dieser Stelle nicht tun.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium: Die Ankündigung von Anleihekäufen war ja nicht unerheblich für das Krisenmanagement in der Eurokrise. Deswegen wollte ich Herrn Semmelmann gerne fragen, wo das Finanzministerium Europa in der momentanen Eurokrise sieht. Liegt die schon hinter uns? Sind wir bei der Überwindung der Eurokrise gut vorangekommen?

Dr. Semmelmann: Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Der Minister hat sich wiederholt dazu geäußert. Wir sind bei der Überwindung der Eurokrise gut vorangekommen. Die Haushaltsdefizite in vielen Eurostaaten haben sich seit 2009 deutlich halbiert, und es ist zu einer deutlichen Stabilisierung des Euroraums gekommen. Insofern sind wir einen guten Schritt vorangekommen.

Ich bitte das jetzt aber nicht als Auslegung des Urteils zu bewerten. Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen über die Entscheidungen von Gerichten.

Frage: An das Finanzministerium: Vielleicht können Sie uns sagen, wie Sie denn diesen OMT-Beschluss bewerten. War das eine eigenständige wirtschaftspolitische Maßnahme oder nicht?

Dr. Semmelmann: Wie Frau Wirtz gesagt hat, nehmen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt zur Kenntnis.

Zusatzfrage : Nein, darum ging es jetzt nicht. Die Frage betrifft ja die Einschätzung des Ministeriums, nicht die Einschätzung des Urteils von heute, sondern die Frage, wie das Ministerium diesen damaligen Beschluss zu den Anleihekäufen bewertet, also ob als eigenständige wirtschaftspolitische Maßnahme oder nicht. Das ist ja unabhängig von dem, was heute passiert ist. Verstehen Sie, was ich meine?

Dr. Semmelmann: Nein, ich verstehe es, ehrlich gesagt, nicht.

Zusatzfrage : Es ist ganz einfach: Das Gericht sagt, es qualifiziert diesen Beschluss zu den Anleihekäufen als eigenständige wirtschaftspolitische Maßnahme. Das hält es für falsch. Jetzt ist die Frage: Wie beurteilt denn das Ministerium - unabhängig von dem Gericht - diesen OMT-Beschluss, als eine von der Politik flankierte Maßnahme, als eine eigenständige Maßnahme oder wie auch immer? Darüber haben Sie sich ja sicherlich schon 2012 Gedanken gemacht.

Dr. Semmelmann: Es ist grundsätzlich so, dass die Bundesregierung vor dem Verfassungsgericht die Auffassung vertreten hat, dass die von dem Beschwerdeführer vorgebrachten Gesichtspunkte zu dem Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank in die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs fallen. Die nunmehr vorgenommene Aufspaltung des Verfahrens ermöglicht es, dass einerseits zügige Rechtssicherheit hinsichtlich der noch offenen Fragen bezüglich des Europäischen Stabilitätsmechanismus geschaffen werden kann und dass andererseits die Auslegung europäischen Primärrechts durch den Europäischen Gerichtshof erfolgen kann. Mehr habe ich im Moment nicht mitzuteilen.

Frage: Ich wollte Herrn Semmelmann nur noch einmal fragen, ob er uns dieses Statement, dass er da hat, einmal schicken könnte.

Dr. Semmelmann: Das bekommen Sie. Das wird als PM verschickt.

Frage: Bei früheren Entscheiden des Verfassungsgerichts zu diesem Thema hat die Bundesregierung geäußert, dass man das im Großen und Ganzen als eine Bestätigung der Europolitik sehe, die von der Bundesregierung auch im europäischen Rahmen verfolgt werde. Ist es bei diesem Entscheid jetzt auch so, dass man das als eine Bestätigung betrachtet?

SRS'in Wirtz: Diese Entscheidung, die in Karlsruhe gefallen ist und heute publiziert wurde, ist ein Zwischenschritt in einem hochkomplexen juristischen Verfahren. Insofern kann ich über das hinaus, was ich eben gesagt habe, also einer grundlegenden Bewertung dieses Richterspruchs, jetzt nicht mehr sagen, als dass wir das erst einmal mit Respekt zur Kenntnis nehmen und die weiteren Schritte, also auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, abwarten.

Frage: Herr Semmelmann, hat es schon Reaktionen aus Krisenländern oder anderen europäischen Ländern auf diesen Entscheid gegeben?

Dr. Semmelmann: Das müssen Sie in den Krisenländern erfragen.

Zusatzfrage: Nein, ich frage Sie ja, ob im Finanzministerium schon besorgte Anrufe aus Griechenland usw. in Bezug darauf angekommen sind, was das denn bedeutet.

Dr. Semmelmann: Wie gesagt: Wie Krisenländer darauf reagieren, müssen Sie dort erfragen, nicht bei uns.

Zusatzfrage : Hat das Ministerium also noch keine Anrufe erhalten?

Dr. Semmelmann: Ich habe noch keinen Anruf erhalten. Das ist eine eindeutige Antwort auf Ihre Frage.

Frage: Herr Semmelmann, Ihr Minister war ja damals in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Sie haben eben selbst gesagt, er habe damals die Position vorgetragen, das Gericht sei letztendlich gar nicht zuständig, sondern der EuGH sei es. Insofern verstehe ich Ihre Zurückhaltung jetzt nicht. Im Grunde genommen müssten Sie sich doch bestätigt fühlen, da jetzt genau das passiert. Insofern wundere ich mich, dass Sie sich jetzt so winden und sagen "Wir kommentieren das überhaupt nicht". Man könnte doch sagen: Ihr Minister ist bestätigt worden.

Dr. Semmelmann: Frau Wirtz hat das im Wesentlichen bereits kommentiert. Was die Interpretation dessen angeht, was das Bundesverfassungsgericht kundgetan hat, folgt das Bundesverfassungsgericht den von ihm selbst in seiner Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen einer europarechtsfreundlichen Ausübung der sogenannten Ultra-Vires-Kontrolle. Danach hat es bei der Kontrolle von Handlungen europäische Organe die Entscheidungen des EuGH grundsätzlich als verbindliche Auslegung des Unionsrechts zu beachten. Soweit der EuGH die aufgeworfene Frage noch nicht geklärt hat, ist ihm deshalb die Gelegenheit zur Auslegung der Verträge sowie zur Entscheidung über die Gültigkeit der fraglichen Handlungen zu geben.

Zusatzfrage : Das ist doch genau das, was Ihr Minister, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, damals auch vorgetragen hat. Also müssten Sie sich doch bestätigt fühlen. Deshalb wundere ich mich, dass Sie "Wir kommentieren das nicht" sagen.

Dr. Semmelmann: Wir nehmen das mit Respekt zur Kenntnis, wie es Frau Wirtz gesagt hat und wie ich es auch noch einmal sagen würde.

Frage : An das Familienministerium zum Bundesfreiwilligendienst: Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat gestern einen Einstellungsstopp für Bewerber über 25 verhängt. Wie bewerten Sie das? Ist das aus Ihrer Sicht richtig, ist das mit Ihnen abgestimmt?

Herb: Von einem Einstellungsstopp kann keine Rede sein, das kann ich so nicht bestätigen. Es hat sich Anfang Januar herauskristallisiert, dass es aufgrund eines Buchungsfehlers im letzten Sommer, also noch in der vergangenen Legislaturperiode, an vereinzelten Stellen Engpässe gibt. Das Problem hat das BMFSFJ erkannt. Es wird an einer Lösung gearbeitet, sodass alle schon eingegangenen Verpflichtungen auch eingehalten werden können.

Zusatzfrage : Was ist jetzt mit "Buchungsfehler" gemeint?

Herb: Dazu kann ich Ihnen die Details gerne nachliefern, das wird gerade aufgearbeitet. Da geht es um eine sehr komplizierte Art der Kontingentverteilung. Sie wissen sicherlich, dass die Zentralstellen der einzelnen Bundesfreiwilligendienste gewisse Kontingente zugewiesen bekommen haben. Dabei gab es ein technisches Problem. Dieses Problem ist jetzt aber erkannt, und wir können gewährleisten, dass alle bereits eingegangenen Verpflichtungen auch eingehalten werden.

Zusatzfrage : Die Auskunft des Bundesamtes gestern war aber eine andere. Da war sehr deutlich und klar von einem Einstellungsstopp die Rede.

Herb: Und dazu habe ich gesagt, dass ich so nicht bestätigen kann, dass es einen Einstellungsstopp gibt. Es gibt Engpässe, daran wird gearbeitet. Es ist aber nicht so, dass es jetzt dazu kommt, dass Verpflichtungen nicht eingehalten werden können. Wie gesagt, ich kann das, was das BAFzA gesagt hat, nicht bestätigen.

Zusatzfrage : Es gibt bezüglich des Alters beim Bundesfreiwilligendienst ja ein offenkundiges Missverhältnis zwischen Ost- und Westdeutschland. Grob gesagt ist es so, dass im Westen 90 Prozent der Freiwilligen unter 25 Jahre alt sind und 10 Prozent älter sind, und dass es im Osten umgekehrt ist. Das weisen die Zahlen, die Sie gestern selber herausgegeben haben, aus. Das bedeutet ja, dass der Bundesfreiwilligendienst in Ostdeutschland im Grunde ein arbeitsmarktpolitisches Instrument geworden ist. Ist das eigentlich im Sinne des Erfinders?

Herb: Wir freuen uns über jeden Menschen, der sich im Freiwilligendienst für ein Jahr engagieren möchte, völlig unabhängig vom Alter. Es gibt keinerlei Vorgaben hinsichtlich des Alters. Es gibt auch keinen staatlichen Einfluss auf die Bewerbungs- und die Auswahlsituation, sondern es ist so, dass sich vor Ort die Freiwilligen und die Einsatzstellen direkt finden. Es gibt eben verschiedene Formen, sich zu engagieren.

Zusatzfrage: Das, was gestern vom Bundesamt verlautbart wurde - auch, wenn Sie das nicht bestätigen können -, läuft aber darauf hinaus, dass ein Übermaß an älteren Bewerbern nicht gewünscht ist.

Herb: Da verstehe ich Ihre Frage jetzt nicht. Ich habe gerade gesagt: Das, was da gestern verlautbart wurde, kann ich so nicht bestätigen. Deswegen kann ich auf Ihre Frage hin auch nicht entsprechend antworten. Es gibt keinen staatlichen Einfluss auf die Auswahlsituation.

Frage: Herr Mißfelder, der Regierungsbeauftragte für die transatlantischen Beziehungen, engagiert sich im Moment sehr in der Frage der Rückführung von Zentralbankgold nach Deutschland und fordert permanent, dass das Gold aus den USA und Großbritannien umgehend und schnell zurückgeholt werden soll. Hat Herr Mißfelder dafür ein Mandat von der Bundesregierung? Ist das in irgendeiner Weise Position der Bundesregierung, dass möglichst alles Zentralbankgold nach Deutschland zurückgeführt werden sollte? Oder ist das ein privates Vergnügen von Herrn Mißfelder?

SRS'in Wirtz: Ich kann dazu für die gesamte Bundesregierung jetzt nichts sagen. Vielleicht sind die anderen Ressorts dazu imstande, ansonsten müssten wir das nachreichen. - Das reichen wir über die Bundespressekonferenz nach.

Vorsitzender Hebestreit: Wir freuen uns.

Frage: Eine Frage an das Außenministerium: Nachdem die für Europafragen zuständige Abteilungsleiterin im US-Außenministerium, Frau Nuland, in Bezug auf die EU das böse F-Wort in den Mund genommen hat, wurde berichtet, dass Frau Nuland sich in europäischen Ländern entschuldigt habe und quasi Telefon-Diplomatie betrieben habe. Hat sie auch im Außenministerium oder an einer anderen Stelle angerufen?

Fischer: Im Auswärtigen Amt ist nach meiner Kenntnis keine Entschuldigung eingegangen. Ich denke aber auch, dafür wäre die EU die geeignete Adresse, denn die Äußerungen bezogen sich ja auf die EU.

Zusatzfrage: Nachdem durchgestochen ist, sie hätte sich entschuldigt: Hat sie das vielleicht gegenüber dem Kanzleramt getan?

SRS'in Wirtz: Es hat jedenfalls einen Kontakt ins Kanzleramt gegeben. Ich möchte dazu sagen, dass die Bundeskanzlerin diese Äußerung, die dort gefallen ist, für absolut unakzeptabel hält. Die Bundeskanzlerin möchte noch einmal hervorheben, dass Frau Ashton einen hervorragenden Job macht. Die Europäische Union wird sich weiter mit großer Intensität darum bemühen, die Lage in der Ukraine zu beruhigen.

Zusatzfrage : Frau Wirtz, sieht die Bundeskanzlerin in dieser Äußerung möglicherweise eine Kontinuität in bestimmten politischen Entwicklungen in Washington, auch im Zusammenhang mit anderen Abhöraktionen, die dann eben nicht von den Russen oder von wem auch immer, sondern von den Amerikanern gekommen sind?

SRS'in Wirtz: So weit möchte ich in der Bemerkung der Kanzlerin in diesem Falle nicht gehen. Sie hat nur zu der Bemerkung, die Sie hier eben ansatzweise zitiert haben, ganz klar gesagt, dass sie das für absolut unakzeptabel hält.

Fischer: Vielleicht kann ich ergänzen, dass man hieran einmal mehr sieht: Abhören ist halt blöd.

Zusatz : Kommt darauf an, für wen.

Fischer: Letztlich ist es doch so, dass die Äußerungen sich von selbst kommentieren. Deshalb habe ich den Bemerkungen der Regierungssprecherin auch nichts weiter hinzuzufügen.

Zusatzfrage : Da möchte ich dann doch noch einmal ganz kurz nachhaken. Aus Ihrer Bemerkung "Abhören ist halt blöd" schließe ich ganz schnell, dass Sie davon ausgehen, dass das eine Abhörmaßnahme war, die jetzt veröffentlicht worden ist, und nicht, dass das zufällig bei YouTube gefunden worden ist?

Fischer: Ich glaube, da würde ich Sie doch auf das Protokoll meiner amerikanischen Kollegin verweisen, die gestern eine Pressekonferenz dazu gegeben hat.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium zur doppelten Staatsbürgerschaft: Haben Sie inzwischen eine Idee, wie das Kriterium des "In-Deutschland-aufgewachsen-Seins" definiert sein könnte?

Spauschus: Der aktuelle Stand ist, dass wir dabei sind, den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Der Minister hat wiederholt deutlich gemacht, dass ein entsprechendes Gesetzesvorhaben eines der ersten Vorhaben in seiner Amtszeit sein wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist derzeit aber noch in der hausinternen Abstimmung. Es gibt also noch nichts, was ich Ihnen dazu mitteilen könnte.

Frage: Ich habe zwei Fragen an die Bundesregierung: Frau Wirtz, wie bewertet die Bundesregierung die Internetzensur in der Türkei? Es gibt dazu auch einen aktuellen Fall: Heute wurde ein aserbaidschanischer Journalist und Blogger, der mit einer türkischen Staatsbürgerin verheiratet ist, aus der Türkei ausgewiesen, weil er kritische Bemerkungen über Recep Tayyip Erdogan gemacht hat. Wie bewerten Sie diesen Fall?

Zweite Frage: In der Pressekonferenz nach dem Gespräch von Herrn Erdogan und Frau Merkel wurde gesagt, dass es Zusammenarbeit im Justizbereich geben werde. Was genau haben die beiden hierzu besprochen? Wird es auch in Bezug auf das Thema Internetzensur eine Zusammenarbeit geben?

SRS'in Wirtz: Zu den Fragen der Zensur würde ich an den Kollegen des Auswärtigen Amtes übergeben, der Ihnen dazu sicherlich viel sagen kann.

Fischer: Ja, fangen wir einmal an. Für uns alle ist ja klar, dass ein lebendiger und auch kritischer Dialog Voraussetzung für Demokratie und Pluralismus ist. Die Türkei wird von den europäischen Partnern auch im Rahmen der EU-Beitrittsgespräche kontinuierlich ermutigt, effektive Schritte zum Schutz und zur Förderung der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei zu gehen. Wie Sie wissen, hat die Europäische Union wiederholt ihre Sorge zur Entwicklung im Bereich der Presse- und Medienfreiheit geäußert, und so hat das gestern auch EU-Erweiterungskommissar Füle mit Blick auf das aktuelle Internetgesetz getan.

Auch wir als Bundesregierung verfolgen die Entwicklung in der Türkei mit großer Aufmerksamkeit. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass in der Pressekonferenz nach dem Gespräch von Außenminister Steinmeier mit dem türkischen Außenminister Davutoglu auch Fragen zu dieser Thematik gestellt wurden und der Außenminister darauf hingewiesen hat, dass es jetzt wichtig ist, rasch die Kapitel 23 und 24 im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu öffnen, weil es genau dort um Fragen der Menschenrechte, der Freiheit und der Justiz geht, und dass das die Möglichkeit ist, auch zu diesen Themen in ein ernsthaftes und belastbares Gespräch zu kommen.

Zusatzfrage: Wie würde die Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der Türkei in diesem Fall aussehen?

SRS'in Wirtz: In welchem konkreten Fall?

Zusatzfrage: Es wurde ja gesagt, dass es in den Bereichen Inneres, Justiz und auch in anderen Fällen eine Zusammenarbeit geben wird. Wie wird diese Zusammenarbeit in Bezug auf die Internetzensur genau aussehen?

SRS'in Wirtz: Dazu, welche Projekte oder Abkommen im ganz konkreten Fall in Bezug auf die Internetzensur geplant sind oder worüber konkret gesprochen wird, kann ich Ihnen jetzt im Moment leider noch keine Anhaltspunkte geben. Wenn es weitere Projekte gibt, werden wir Sie darüber natürlich entsprechend informieren.

Fischer: Von meiner Seite noch: Wir stehen natürlich zu all diesen Fragen, die einen Bezug zu Menschenrechten haben, auch mit unseren türkischen Partnern in einem engen Dialog, wie wir zu allen anderen Fragen, die Deutschland und die Türkei betreffen, auch in einem engen Dialog mit der Türkei stehen. Von daher können Sie davon ausgehen, dass in den Gesprächen, die die Botschaft vor Ort führt, oder die im Auswärtigen Amt mit den Kolleginnen und Kollegen aus der türkischen Botschaft hier in Berlin geführt werden, diese Dinge auch immer wieder thematisiert werden.

Frage: Ich würde gerne vom Wirtschaftsministerium im Nachklang zu der letzten BPK vom Mittwoch wissen: Hat es inzwischen irgendwelche Kontakte mit der bayerischen Staatsregierung, vielleicht sogar zwischen dem Minister und Herrn Seehofer, über diese Ankündigung, Forderung Moratorium beim Netzausbau gegeben? Hat es vielleicht Gespräche auf Staatssekretärsebene gegeben?

Rouenhoff: Zunächst möchte ich noch einmal das betonen, was auch schon Herrn Dünow in der letzten Regierungspressekonferenz an dieser Stelle hier gesagt hat, dass die Beschleunigung des Netzausbaus ein wesentlicher Teil der Energiewende ist, dass sich die Geschäftsgrundlage mit dem EEG-Eckpunktepapier in keiner Weise verändert hat und es auch einen politischen Konsens gibt, dass wir den Netzausbau brauchen.

Was Ihre Frage in Bezug auf Gespräche angeht, wissen Sie ja, dass wir im Rahmen der Energiewende zahlreiche Gespräche auf unterschiedlichsten Ebenen führen, wo viele Themen im Zusammenhang mit der Energiewende angesprochen werden - sicherlich auch im Bereich EEG-Reform. Aber nochmals: Die Geschäftsgrundlage hat sich nicht verändert.

Zusatzfrage : Ich hatte eigentlich etwas anderes gefragt. Ich wollte wissen, ob es nach der Ankündigung von Herrn Seehofer, den Netzausbau jedenfalls für Bayern erst einmal zu stoppen, vonseiten Ihres Ministers oder vonseiten eines Staatssekretärs eine Gesprächsaufnahme mit Herrn Seehofer oder zumindest seinem Staatskanzleichef oder Frau Aigner gegeben hat.

Rouenhoff: Ich kann nochmals wiederholen: Es gibt im Zusammenhang mit der Energiewende immer Gespräche auf unterschiedlichsten Ebenen. Ob es im Einzelnen dazu Gespräche gab, kann ich Ihnen hier nicht sagen.

Frage: Was ist denn aus Ihrer Sicht in Bayern, wo alles ja so unruhig gelaufen ist, schief gelaufen? Ist das ein Problem der Firmen gewesen, die falsch informiert haben? Ist die Politik dort zu spät mit Öffentlichkeitsarbeit tätig geworden? Wie würde das Bundeswirtschaftsministerium das beurteilen?

Rouenhoff: Es liegt nicht in der Hand des Bundeswirtschaftsministeriums, einzelne Vorgänge auf Landesebene zu kommentieren oder zu beurteilen. Grundsätzlich ist es so, dass allen bekannt ist, dass wir eine grundlegende EEG-Reform brauchen und dass damit zusammenhängend natürlich ein Netzausbau erforderlich ist. Darüber wurden schon vor vielen Jahren Beschlüsse getroffen. Wie gesagt, auch an dieser Geschäftsgrundlage hat sich nichts verändert.

Zusatzfrage: Sind Sie im Hinblick auf Netzausbau mit der Öffentlichkeitsarbeit und der Information der Öffentlichkeit über diese ja sehr umfassenden und riesigen Baumaßnahmen aus Ihrer Sicht zufrieden? Läuft das alles nach Plan?

Rouenhoff: Man muss ganz klar sagen: Im Rahmen des Baus solcher Leitungen gibt es zahlreiche Konsultationsverfahren, wo auch Bürger gehört werden und wo es viele Möglichkeiten gibt, sich zu den Themen zu äußern. Wir sehen es so: Dieses Verfahren bietet genug Möglichkeiten, dass Bürger sich auch dort einbringen können.

Zusatzfrage: In Bayern hat es dann trotzdem nicht gereicht - der Anlass war ja der Ärger über dieses Projekt -, das erst einmal zu stoppen. Wer hat da nicht aufgepasst? Haben die Bürger sich zu spät informiert? Hat die Politik zu wenig geworben? Diese letzte Frage möchte ich mir auch erlauben.

Rouenhoff: Es geht hier gar nicht um irgendwelche Schuldzuweisungen. Es gibt das Planungsverfahren. Im Rahmen des Planungsverfahrens gibt es die Beteiligungsmöglichkeiten. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

Frage: Frau Wirtz, als kurze Rückkoppelung zu dem Thema Mittwochabendtermin mit den Vorstandschefs der europäischen Energiekonzerne: Ich glaube, Sie haben nichts zum Inhalt der Gespräche gesagt. Geht es dabei auch um die Einbindung der deutschen Stromnetze in den europäischen Verbund? Was ist dabei zentrales Thema?

SRS'in Wirtz: Ich schaue in meine Unterlagen und reiche die Antwort nach.

Frage: Herr Semmelmann, Ihr Minister hat gestern Abend Besuch aus Luxemburg gehabt. Wer war das eigentlich? War das der Finanzminister oder der Ministerpräsident? Hat der Minister neue Erkenntnisse gewonnen, insbesondere über die zeitliche Dimension dieses Kurswechsels in Sachen Zinsrichtlinie? Hat sein Gesprächspartner einen Zeitpunkt, einen Monat genannt, an dem Luxemburg seine Blockade der Erweiterung der Zinsrichtlinie aufgeben könnte?

Dr. Semmelmann: Zu Teil eins Ihrer Frage: Erst einmal war es der luxemburgische Finanzminister.

Zu Teil zwei: Sie wissen, dass es nach wie vor unser Ziel ist, den automatischen Informationsaustausch in der EU und mit unseren Nachbarländern auszuweiten. Das ist ja auch im Koalitionsvertrag verankert, und deswegen begrüßen wir die gestrige Ankündigung des luxemburgischen Premierministers Xavier Bettel. Dazu hat sich ja auch die Bundeskanzlerin gestern geäußert. Dazu ist im Moment nichts Neues zu sagen.

SRS'in Wirtz: Zu Ihrer Frage, Herr Blank: Es wird um die Themen Netzausbau, Energiebinnenmarkt, Marktintegration erneuerbarer Energien, Kraftwerksbau, Kapazitätsmechanismen, Energie- und Klimaziele und Weiterentwicklung des Emissionshandels gehen. Das sind die Themen, die sie sich vorgenommen haben und die besprochen werden.

Frage: Ich habe eine ganz schlichte Frage an Bundesinnen- und Bundesjustizministerium. Wer hat die Federführung beim Anti-Doping-Gesetz?

Spauschus: Ich sage es einmal so: Unser Minister hat sich als Sportminister ja auch schon zu dem Thema geäußert. Die Regelungen sind, weil es um strafrechtliche Regelungen gehen kann, entsprechend in Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium zu vereinbaren. Ich würde zunächst einmal unser Haus als federführend ansehen.

Zusatzfrage : Ihr Haus macht den Gesetzentwurf?

Spauschus: Wenn es dazu einen Gesetzentwurf gibt, dann würde er sicherlich aus unserem Haus stammen.

Zusatzfrage : Das BMJ ist damit einverstanden?

Malachowski: Das ist natürlich eine Frage, wo das geregelt wird. Wenn das im Strafgesetzbuch geregelt wird, wären wir federführend. Ich glaube, über den konkreten Ort der Regelung ist noch nichts bekannt.

Spauschus: Es kommt am Ende auf den Regelungsinhalt an. Von daher wäre es verfrüht, das jetzt zu sagen.

Zusatz : Das hilft mir weiter.

Vorsitzender Hebestreit: Am frühen Freitagnachmittag kann man nicht mehr erwarten!

Frage: Herr Spauschus, der Sportminister reist wann nach Sotschi? Wissen Sie schon, mit wem er am Rande politische Gespräche führt?

Spauschus: Der Innenminister reist nicht an diesem, sondern am kommenden, also am mittleren Wochenende nach Sotschi. Zu den bilateralen Gesprächen kann ich Ihnen momentan nichts sagen. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen. Er besucht in erster Linie Sportveranstaltungen.

Zusatz: Aber er will ja auch politische Gespräche führen.

Spauschus: Genau, das war der Planungsstand. Ich weiß nicht, inwieweit das jetzt umgesetzt wurde.

Vorsitzender Hebestreit: Auch das würden wir notfalls über den tollen Verteiler der Bundespressekonferenz kundtun.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 7. Februar 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/02/2014-02-07-regpk.html;jsessionid=1C66DEF77A3B0B165463466422F21DDF.s3t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2014