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PRESSEKONFERENZ/812: Regierungspressekonferenz vom 18. Juni 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 18. Juni 2014
Regierungspressekonferenz vom 18. Juni 2014

Themen: Telefonat der Bundeskanzlerin mit dem ukrainischen Staatspräsidenten, Kabinettssitzung (Assoziierungsabkommen der EU mit der Republik Moldau und mit Georgien; Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan), Reise des Bundeslandwirtschaftsministers zu Gesprächen mit dem dänischen Landwirtschaftsminister nach Kopenhagen, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Rüstungsexportgeschäfte mit Algerien, Beflaggung aus Anlass des Christopher-Street-Days, Brasilienbesuch der Kanzlerin, Ernennung von Ronald Pofalla zum Generalbevollmächtigten der Deutschen Bahn/Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder, Fördermittel für Projekte gegen Rechtsextremismus

Sprecher: StS Seibert, Fronczak (BMEL), Dünow (BMWi), Kothé (BMF), Schäfer (AA), Neymanns (BMI), Scharfschwert (BMUB), Herb (BMFSFJ)



Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Ich würde Ihnen gerne, bevor wir zur Kabinettssitzung kommen, noch kurz etwas zum Thema Ukraine sagen. Das wird sich dann auch im Bericht aus dem Kabinett wiederfinden.

Die Bundeskanzlerin hat gestern, also am 17. Juni, mit dem ukrainischen Staatspräsidenten Poroschenko telefoniert. Es ging dabei um die aktuelle Entwicklung in seinem Land. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Möglichkeiten, zu einem Waffenstillstand zu kommen und den von Staatspräsident Poroschenko angekündigten Friedensplan umzusetzen. Es besteht Einigkeit zwischen der Bundeskanzlerin und Präsident Poroschenko, dass Russland seine Grenzen zur Ukraine wirksam kontrollieren muss, damit dieser Zustrom von Waffen und Kämpfern aufhört beziehungsweise zumindest eingedämmt werden kann und damit ein solcher Waffenstillstand dann auch von Dauer sein kann. Außerdem - darüber herrschte ebenso Einigkeit - müsse die russische Regierung ihren Einfluss auf die pro-russischen Separatisten in der Ostukraine geltend machen, damit diese ihre Gewalt beenden.

In diesem Zusammenhang hat die Bundeskanzlerin die direkten Kontakte, die es zwischen dem russischen und dem ukrainischen Präsidenten gibt und die sich entwickelt haben, ausdrücklich begrüßt; denn nur gemeinsam kann die dringend benötigte Deeskalierung erreicht werden.

Es gab dann noch ein weiteres Telefonat mit Staatspräsident Hollande zu denselben Themen, also zur Situation in der Ukraine.

Ich könnte dann gleich zur Kabinettssitzung überleiten; denn die Ukraine und andere Mitglieder der Östlichen Partnerschaft waren heute auch Thema im Kabinett. Die Bundesregierung hat heute der Unterzeichnung des Assoziierungs- und Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten auf der einen Seite und Georgien beziehungsweise der Republik Moldau auf der anderen Seite zugestimmt.

Sie wissen ja, dass es schon im März eine Kabinettsentscheidung gab, eine Zustimmung zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine. Jetzt gibt es eine Zustimmung des Kabinetts auch zu den verbleibenden Teilen des Assoziierungs- und Freihandelsabkommen der EU mit der Ukraine. Die politischen Teile sind ja bereits am 21. März unterzeichnet worden. Nun sollen auch die anderen Teile, die Handelsteile, für alle drei Abkommen - das Abkommen mit Georgien, das Abkommen mit Moldau und das Teilabkommen mit der Ukraine - am 27. Juni anlässlich des Europäischen Rates in Brüssel unterzeichnet werden.

Diese Abkommen sind ein wesentlicher Bestandteil der Östlichen Partnerschaft der Europäischen Union. Sie werden die politischen und die wirtschaftlichen Beziehungen mit diesen drei Staaten weiter vertiefen. Sie werden nach unserer festen Überzeugung zu Stabilität und Wohlstand in unserer Nachbarschaft im Osten beitragen. Die Ziele dieser Assoziation liegen in der Annäherung, und zwar der Annäherung auf der Grundlage gemeinsamer Werte sowie auf der Grundlage eines intensiven politischen Dialogs, der sich mit wichtigen Feldern der Zusammenarbeit befasst. Als da wären gerade auch die Bereiche Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Achtung der Grundfreiheiten zu nennen. Das sind eben auch die zentralen Voraussetzungen für eine immer engere Zusammenarbeit in anderen Bereichen. So ist beispielsweise die Einrichtung einer tiefen und umfassenden Freihandelszone geplant. - Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen könnte.

Das zweite große Thema im Kabinett war der Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan, den das Kabinett heute beschlossen hat. Die Bundesregierung kommt damit ihrer Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Kommission nach. Dieser Aktionsplan wird entsprechend an die Europäische Kommission übermittelt, er wird aber auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht, wo Sie ihn auch finden können. Er informiert über auf der nationalen Ebene laufende Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf der einen Seite und zur Energieeinsparung auf der anderen Seite. Er dokumentiert, welche Anstrengungen und Fortschritte die Energieeffizienz-Politik der Bundesregierung grundsätzlich macht.

Deutschland hat ja jetzt schon ein sehr breites Instrumentarium, um dieses Thema der Energieeffizienz voranzubringen. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, denen es gelungen ist, den Energieverbrauch sichtbar vom Wirtschaftswachstum zu entkoppeln, indem mehr Wirtschaftswachstum also nicht automatisch zu mehr Energieverbrauch führt. In Deutschland ist die Entwicklung vielmehr gegenläufig, und das ist eine positive Entwicklung, die wir in Zukunft noch verstärken wollen. Die Bundesregierung wird hierzu - so ist es im Koalitionsvertrag vorgesehen - bis Ende dieses Jahres einen Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan erarbeiten. Der wird dann die Ziele für die verschiedenen Bereiche - die Instrumente, die Finanzierung und auch die Verantwortung der einzelnen Akteure - ansprechen und zusammenfassen. Die Verbesserung der Energieeffizienz - darüber besteht Einigkeit innerhalb der Bundesregierung - ist eine der tragenden Säulen, um die Energiewende zum Gelingen zu bringen. - So weit mein Bericht aus dem Kabinett.

Fronczak: Ich will die Gelegenheit nur nutzen, Ihnen kurz einen Termin des Ministers bekanntzugeben: Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ist in diesen Minuten zu seinem dänischen Amtskollegen Dan Jørgensen nach Kopenhagen unterwegs. Das ist das erste Mal seit zehn Jahren, dass es zu derartigen bilateralen Gesprächen in Dänemark kommt. Die beiden Minister werden vornehmlich über Tierschutzfragen reden. Geplant ist eine Intensivierung der Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Im Vorfeld des Treffens sagte Bundesminister Schmidt: "Der Austausch mit unseren europäischen Partnern ist sehr wichtig, um weiter dringend erforderliche Verbesserungen bei den europäischen Tierschutzstandards zu erreichen." Beschlossen werden soll unter anderem die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, an der neben Dänemark und Deutschland auch die Niederlande teilnehmen. Weitere Themen des Ministertreffens sind die Antibiotika-Minimierung in der Tierhaltung, die Exportsituation bei Schweinefleisch und die Revision der EU-Ökoverordnung.

Frage: Herr Seibert, teilt die Bundeskanzlerin denn die im Geleitzug europäischer sozialdemokratischer Parteien angestellten Pläne und Überlegungen zur Aufweichung des europäischen Stabilitätspaktes? Handelt der Wirtschaftsminister mit seinen Äußerungen namens der Bundesregierung, namens des SPD-Vorsitzenden oder im Widerspruch zu der Auffassung von Angela Merkel, oder konnten Frau Merkel und Herr Gabriel die erkennbare Dissonanz heute bei ihrem 10-Minuten-Tee vor der Kabinettssitzung so beseitigen, dass Herr Gabriel seine Pläne wieder zurückzieht?

StS Seibert: Innerhalb der Bundesregierung besteht Einigkeit darüber, also auch zwischen der Bundeskanzlerin und dem Wirtschaftsminister, dass am Stabilitäts- und Wachstumspakt nichts geändert werden muss. Alle notwendige Flexibilität enthält dieser Pakt bereits.

Zusatzfrage: Haben die Kanzlerin, von der ich glaube, dass sie heute wieder da ist - - -

StS Seibert: Sie war auch gestern schon wieder da.

Zusatzfrage: Genau. Haben die Kanzlerin und der Wirtschaftsminister die Gelegenheit des persönlichen Meinungsaustausches genutzt, um sich noch einmal rückzuversichern, dass beide in Sachen Stabilitätspakt in Europa das Gleiche denken?

StS Seibert: Das persönliche Gespräch der Kanzlerin und des Vizekanzlers vor der Kabinettssitzung ist immer ein vertrauliches. Deswegen kann ich darüber auch nicht berichten. Aber gehen Sie einfach einmal davon aus, dass alle wichtigen Themen dieser Bundesregierung auch Themen zwischen den beiden sind.

Zusatzfrage: Herrscht in dieser Frage zwischen Gabriel und Merkel völlige Deckungsgleichheit der Auffassungen?

StS Seibert: Ich habe Ihnen die Haltung zum Stabilitäts- und Wachstumspakt so, wie sie für die gesamte Bundesregierung gilt, dargelegt.

Vorsitzender Mayntz: Möchte das Wirtschaftsministerium das ergänzen?

DÜNOW: Wenn ich gefragt werde, gerne!

Zusatzfrage: Ich frage Sie.

DÜNOW: Was wollen Sie denn wissen, Herr Wonka?

Zusatzfrage: Ist der Wirtschaftsminister in Sachen des europäischen Stabilitätspakts der exakt gleichen Ansicht wie die Kanzlerin?

DÜNOW: Wie der Regierungssprecher gerade schon völlig zutreffend ausgeführt hat, sind sich die Kanzlerin und der Bundeswirtschaftsminister darin einig, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht angefasst werden muss.

Frage: Können Sie uns trotzdem erklären, was der Minister meint, wenn er sagt, dass die Kosten der Reformen beim Kalkül des Defizits abgezogen werden sollen? Sie konnten das am Montag ja nicht erklären, weil der Minister noch im Flugzeug war.

Herr Seibert, verstehen wir es richtig, dass es Einigkeit auch in der Frage dessen gibt, dass es mehr Ehrlichkeit in der Debatte braucht, wie Herr Gabriel es heute zur "Bild"-Zeitung gesagt hat, und dass die Länder auch mehr Zeit bekommen sollen, um die Kriterien zu erfüllen?

DÜNOW: Ich kann Ihnen noch einmal vortragen, was der Minister heute einer großen deutschen Tageszeitung gesagt hat; ich glaube, damit erübrigen sich manche Nachfragen. Ich zitiere wörtlich:

"Ich bin für mehr Ehrlichkeit in der Debatte: Wir Deutschen stehen heute besser da als viele andere Staaten, weil wir uns mit Gerhard Schröders Agenda 2010 ein hartes Reformprogramm auferlegt haben. Aber auch wir haben damals Zeit gebraucht, um die Staatsschulden zu senken."

Und dann kommt es:

"Klar muss aber sein: Vom Stabilitätspakt dürfen wir in Europa nicht weg. Es reicht nicht, Reformen nur anzukündigen. Nur wenn sie wie in Deutschland auch durchgezogen werden, gibt der Stabilitätspakt Flexibilität und Zeit."

Und das gilt.

Vorsitzender Mayntz: Sie wollten noch etwas ergänzen, Herr Seibert?

StS Seibert: Ich kann nur unterstreichen, was Herr Dünow gerade gesagt hat und was in dem Zitat des Wirtschaftsministers enthalten ist. Grundsätzlich ist natürlich die gesamte Bundesregierung immer schon an ehrlichen Debatten interessiert gewesen, das ist doch klar.

Zusatzfrage MADELIN: Das ist schön. Trotzdem eine Verständnisfrage: Können Sie erklären, was Gabriel mit dem meint, was er zu den Kosten der Reformen gesagt hat? Ich nehme an, es geht dabei um die Interpretation des Paktes?

DÜNOW: Nein. Wir hatten beide das große Pech, am Montag in Berlin und nicht in Toulouse gewesen zu sein. Nichtsdestoweniger hat Herr Gabriel in Toulouse auf eine Debatte, die in anderen Mitgliedstaaten geführt wird, Bezug genommen, ohne sich diese Position zu eigen zu machen.

Frage : Herr Dünow, dann ist also die Auffassung, dass er sich die Position von Frankreich und Italien zu eigen gemacht hätte, eindeutig falsch?

DÜNOW: Jedenfalls dann, wenn man sich anschaut, was heute zum Teil über die Positionen von Italien und Frankreich, die ich im Detail nicht kenne, medial berichtet wird. Da lese ich gelegentlich, dass sie zu Veränderungen am Stabilitäts- und Wachstumspakt raten. Minister Gabriel hat, wie gesagt, heute noch einmal einer großen deutschen Tageszeitung gesagt, dass er keinen Anlass sieht, Veränderungen am Stabilitäts- und Wachstumspakt vorzunehmen.

Zusatzfrage: Ist es Meinung Ihres Ministeriums, dass die notwendige Flexibilität bereits besteht und man zum Beispiel die Kosten der Reformen bei der Defizitanrechnung berücksichtigen kann?

DÜNOW: Nein, die notwendige Flexibilität besteht für klare Verabredungen im Bedarfsfall - verbindliche Reformen gegen Zeit.

Frage : Ehrlich gesagt kapiere ich das auch noch nicht. Herr Dünow und Frau Kothé, ist es nach Auffassung Ihrer Minister geboten, bei der Defizitberechnung künftig eine andere Praxis anzuwenden, als man sie in der Vergangenheit angewendet hat?

Zum anderen: Wenn ein Regelwerk Spielräume lässt, kann man sie nutzen, man muss sie aber nicht nutzen. Ist das Finanzministerium beziehungsweise der Finanzminister der Meinung, dass man die zeitlichen Vorgaben zum Defizitabbau noch großzügiger handhaben sollte, als man das in der Vergangenheit gemacht hat?

DÜNOW: Die Antwort auf Ihre Frage, ob der Minister der Auffassung sei, dass bei der Berechnung der Defizitkriterien Veränderungen erforderlich seien, ist: Nein.

Kothé: Herr Heller, auch der Bundesfinanzminister ist der Auffassung, dass wir keine Veränderung des Paktes brauchen - weder bei der Berechnung noch an anderer Stelle.

Wir haben den Pakt ja auch - dieser Hinweis sei mir noch gestattet - gerade erst reformiert und an bestimmten Stellen auch ein Stück weit flexibler gemacht, gerade was das Thema Strukturreformen angeht. Wer sich mit der Materie beschäftigt hat, weiß, dass es sechs Verordnungen gibt - das sogenannte Sixpack -, die da einschlägig sind. Wir reden jetzt über die Verordnung im sogenannten präventiven Arm, die für Mitgliedstaaten, die das Drei-Prozent-Defizitkriterium schon erfüllen - die Mitgliedstaaten müssen ja das Mittelfristziel eines strukturell ausgeglichenen Haushaltes erreichen -, durchaus eine gewisse Flexibilität bei der Festlegung der zeitlichen Streckung der Abbauschritte ermöglicht.

Wenn also wichtige Strukturreformen geboten sind und die Kommission zu der Auffassung kommt, dass etwas mehr Zeit gewährt werden kann, dann kann sie das dem Rat vorschlagen, und der Rat kann von diesem Vorschlag dann auch Gebrauch machen. Es gibt da auch noch zwei andere Tatbestände, aber bei den Strukturreformen ist genau das der Paragraph, auf den wir uns beziehen oder stützen, wenn wir sagen: Es ist ausreichend Flexibilität da.

Zusatzfrage : Heißt das jetzt, dass wir quasi in der bisherigen Praxis kontinuierlich so weitergehen, wie wir sie zuletzt in der EU hatten - abseits jeglicher Veränderungen am Pakt -, oder heißt das, dass man mit Blick auf Erfordernisse für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Zukunft den Zeitfaktor noch etwas stärker in den Hintergrund stellen sollte?

Kothé: Das heißt, wie ich es eben gesagt habe, dass es die Möglichkeit zu Flexibilität gibt, wenn ein Land - das muss ja immer länderspezifisch geprüft werden - das Defizitkriterium erfüllt. Das heißt aber auch - darauf haben wir wiederholt hingewiesen, und das mache ich auch an dieser Stelle immer wieder gern -, dass strukturelle Reformen und Haushaltskonsolidierung kein Widerspruch, sondern unserer Auffassung nach der Weg zu nachhaltigem Wachstum sind.

Frage: Frau Kothé, Sie beziehen sich jetzt auf das Sixpack. Können Sie mir noch sagen, auf genau welche Klausel Sie sich beziehen? Beziehen sich die anderen beiden Fundstellen, die Sie genannt haben, auf Art. 126 der EU-Verträge, wo von Innovationen und Haushaltskonsolidierung als möglichen Kriterien bei der Bemessung des Defizits gesprochen wird? Da gibt es ja sicherlich auch einen Ermessensspielraum.

Herr Seibert, die Forderung, die aus einigen Ländern, namentlich vom italienischen Ministerpräsidenten erhoben wird, ist ja, dass man mehr Zeit und mehr Anrechnung von Reformanstrengungen und Haushaltsbemühungen braucht. Ist die Bundeskanzlerin schon konkret mit solchen Forderungen - die ja nicht eine Veränderung der Verträge, aber dennoch eine Veränderung im Ermessensgebrauch bedeuten würden - konfrontiert worden und hat es darüber schon Gespräche gegeben?

Kothé: Falls Sie das nachlesen möchten, vielleicht noch eine kurze Information meinerseits: In Verordnung 1466/97 Art. 5 Abs. 1 ist das mit den Strukturreformen festgelegt. Das ist also eine Verordnung im Stabilitätspakt, nämlich die im sogenannten präventiven Arm. Das alles ist auch bei uns auf der Internetseite im Detail zu finden.

StS Seibert: Ich denke, es gibt zwischen der Bundesregierung und der italienischen Regierung eine ganz übereinstimmende Überzeugung, dass wir in Europa Wachstum brauchen, und zwar ein Wachstum, das in der Lage ist, nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist unser Ansinnen, das ist das Ansinnen der Italiener, und das ist mit Sicherheit auch das Ansinnen der anderen Regierungen in Europa. Es ist unsere Überzeugung, dass dieses Wachstum geschehen wird, wenn wir dreierlei Dinge tun: wenn wir erstens tatsächlich den Defizitabbau vorantreiben, so wie wir es uns in Europa vorgenommen haben, wenn wir zweitens die Strukturreformen vorantreiben, so wie wir es uns in Europa vorgenommen haben, und wenn wir uns drittens an das halten, was wir gemeinsam vereinbart haben und im Falle des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vor einiger Zeit sogar noch einmal verstärkt haben; denn nur so werden wir auch das Vertrauen in Europa, in unsere Handlungsfähigkeit bewahren.

Das ist die Haltung der Bundesregierung und das ist das, was uns leitet. Ich glaube, wir kommen jetzt wieder an den Anfang zurück. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt trägt ja beides, Stabilität und Wachstum, schon in seinem Titel. Das ist seine Absicht. Auf der Basis dieses Paktes ist innerhalb des Verabredeten Flexibilisierung bereits enthalten, Flexibilität möglich; deswegen sollten wir innerhalb dieses Paktes handeln.

Entschuldigung, ich hatte jetzt ein bisschen den Faden Ihrer Frage verloren: Das ist natürlich immer wieder auch ein Thema bei Begegnungen der Bundeskanzlerin mit Ministerpräsident Renzi.

Zusatzfrage: Ist es eine falsche Wahrnehmung, die zurzeit herrscht, wenn die Äußerungen, die wir von Renzi und auch von Hollande hören, so interpretiert werden, dass zumindest eine Veränderung des Ermessensgebrauchs, den die Verträge eröffnen, gefordert wird?

StS Seibert: Ich bin hier nicht für Wahrnehmungen zuständig, sondern für die Haltung der Bundesregierung, und wir haben versucht, Ihnen diese Haltung klar zu machen. Ich möchte auch daran erinnern, dass von der Flexibilisierung beziehungsweise von den Möglichkeiten zur Flexibilität bereits Gebrauch gemacht wurde, denn einzelne Staaten haben ja schon mehr Zeit bekommen.

Frage: Herr Schäfer, Staatsminister Roth hatte vor ein paar Wochen gegenüber dem "Handelsblatt" gesagt, er könne sich vorstellen, dass man die Ausgaben für Bildung und Forschung in der Berechnung abziehen könnte. Steht diese Aussage noch? Inwiefern wird sie von den anderen Mitgliedern der Regierung geteilt?

Schäfer: Sie haben auf das Interview von Herrn Roth im "Handelsblatt" vom 3. Juni hingewiesen. Ich möchte das gern durch etwas ergänzen, was Herr Roth am gleichen Tag gegenüber Reuters gesagt hat. Ich denke, das spricht für sich und beantwortet Ihre Frage. Herr Roth hat sich gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters wie folgt eingelassen:

"Alle Länder in der Europäischen Union haben in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen auf sich genommen, um das Vertrauen in ihre Reformfähigkeit und in die Stabilität ihrer Haushalte wiederzugewinnen. Im Laufe der Krisenbewältigung mussten wir immer wieder die richtige Balance finden zwischen der notwendigen Budgetdisziplin und Investitionen für Wachstum und Beschäftigung.

Diese Balance müssen wir auch in Zukunft halten, ohne der Versuchung zu erliegen, die Regeln des Stabilitäts- und Fiskalpakts aufzuweichen. Umso wichtiger ist es, verstärkt nach Möglichkeiten zu suchen, wie wir den Staaten, die von der Jugendarbeitslosigkeit am meisten betroffen sind, dabei helfen können, die dafür bereitgestellten europäischen Mittel auch tatsächlich wirksam einsetzen zu können."

Insbesondere der zweite Absatz, den ich Ihnen gerade vorgelesen habe, beantwortet die Frage, die Sie gestellt haben.

Zusatzfrage: Das heißt, der Teil, dass die Bildungs- und Forschungskosten seiner Meinung nach abgezogen werden sollen, der im Interview mit dem Handelsblatt stand, bleibt richtig?

DR. SCHÄFFER: Ich wiederhole noch einmal den Satz von Herrn Roth, den ich gerade vorgetragen habe: "Diese Balance" - gemeint ist eine Balance zwischen Budgetdisziplin und Investitionen für Wachstum und Beschäftigung - "müssen wir auch in Zukunft halten, ohne der Versuchung zu erliegen, die Regeln des Stabilitäts- und Fiskalpakts aufzuweichen." - Insofern kann ich mich nur dem anschließen, was Herr Seibert für die Bundesregierung, Herr Dünow für das Bundeswirtschaftsministerium und Frau Kothé für das Bundesministerium der Finanzen gesagt haben, dass nämlich über Möglichkeiten innerhalb der Regeln für den Stabilitäts- und Wachstumspakt gesprochen werden kann, aber diese Regeln aus Sicht der Bundesregierung - und auch des Auswärtigen Amts - angemessen sind und nicht geändert werden müssen.

Frage: Herr Seibert, kommende Woche steht der nächste EU-Gipfel an. Wird die Bundesregierung, wenn Italien und Frankreich ihr Anliegen dort vorbringen, dieses Anliegen ablehnen?

StS Seibert: Ich weiß nicht, welche Länder welche Punkte in dieser Debatte in der kommenden Woche vorbringen. Ich weiß, dass die Bundesregierung auf der Basis dessen, was wir Ihnen hier gesagt haben, ihre Überzeugung auch im Kreis der 28 Staats- und Regierungschefs vertreten wird.

Zusatzfrage: Frau Kothé, die Flexibilität, von der Sie gesprochen haben, betrifft gerade nicht Italien und Frankreich, weil sie das Drei-Prozent-Kriterium noch nicht erreicht haben. Steht im Pakt denn noch irgendeine Flexibilität für diese beiden Länder zur Verfügung?

Kothé: Ich werde mich hier nicht zu einzelnen Ländern äußern. Diese Diskussion muss auf europäischer Ebene erst noch geführt werden. Wir haben - da wiederhole ich mich - immer klar gemacht, auch unser Minister, dass die Regeln eingehalten werden müssen, und zwar von allen Ländern. Das gilt.

Frage : Nur kurz zur Klarstellung: Herr Seibert, ist Ihnen irgendetwas von Bemühungen oder Arbeiten der EU-Kommission oder beim EU-Ratspräsidenten bekannt, einen Text zu diesem Problemkreis zu erarbeiten? Ich verstehe das als eine Art neuer Interpretationsanleitung.

StS Seibert: Da müsste ich Sie bitten, sich an das Büro des Ratspräsidenten zu wenden. Die Bundesregierung arbeitet an einem solchen Text nicht.

Frage: Herr Dünow, Herr Gabriel sagte, die Südländer sollten mehr Zeit bekommen, um die Reformen durchzuführen. Das entspricht genau der Flexibilität, die in dem Pakt bereits vorgesehen ist. Es gibt also keine Neuheit in dem, was Herr Gabriel sagt. Es ist nur eine Wiederholung von Dingen, die schon passiert sind. Die Wahrnehmung in Frankreich, Italien und auch in den deutschen Medien war in diesen Tagen wirklich eine andere.

DÜNOW: Ihre Einschätzung, die Sie charmant in eine Frage verkleidet haben, teile ich voll und ganz. Ich bin allerdings sehr häufig überrascht von Reaktionen im medialen und politischen Raum, ohne dass sich mir Aufgeregtheiten unmittelbar erklären. Aber ich teile Ihre Einschätzung.

Zusatzfrage: Die Formulierung des Ministers in der heutigen Ausgabe der Bildzeitung ist auch interessant. Das, was er sagt, klingt neu. Er sagte, es sei eine Frage von Ehrlichkeit. Auch Deutschland habe viel Zeit gebraucht, um die Ergebnisse der Reformen zu bekommen.

Das klingt wirklich mehr nach der Richtung, die Frankreich oder Italien erwarten. Gibt es wirklich keine neue Haltung in der sozialdemokratischen Partei?

DÜNOW: Wenn Ihre Frage darauf hinausläuft, ob ich es für eine neue Einschätzung halte, dass die Agenda 2010 schmerzhaft und sinnvoll war, und ob ich es für eine neue Einschätzung halte, dass sie erst wesentlich später gewirkt hat, übrigens nach einem Regierungswechsel, dann würde ich Ihnen sagen, nein. Diese Einschätzung ist nicht neu und - so meine ich - auch nicht verblüffend. Vermutlich wird sie von sehr vielen Menschen innerhalb Deutschlands geteilt.

Zusatzfrage: Dass man in der Debatte ehrlich sein soll, das ist neu?

DÜNOW: Ich finde, das sollte man immer sein.

Frage: Nachdem die Bundesregierung mehr Transparenz bei Rüstungsexportgeschäften wahren will, in der Hoffnung, jetzt viele Details zu hören zu den Berichten von Großgeschäften mit Algerien, die offenbar von früheren Regierungen bereits bewilligt worden sind, interessiert mich zum einen, ob die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit sieht, dieses Genehmigungen noch einmal zu überprüfen, und zum anderen, ob sie gegebenenfalls gewillt ist, diese Geschäfte zu stoppen, weil der Adressat nicht unbedingt eine Vorzeigedemokratie ist.

DÜNOW: Ich könnte es mir jetzt ganz leicht machen und auf die beiden Fragen jeweils mit Nein antworten. Aber ich stelle es doch etwas ausführlicher dar.

In der Tat gibt es heute umfangreiche Berichterstattungen zu Rüstungsgeschäften deutscher Unternehmen mit Algerien. Die Genehmigungen sind zu einer Zeit erteilt worden, die vor dem Amtsantritt von Minister Gabriel liegt. In dem Kontext dieses Komplexes liegen dem BMWi gegenwärtig keine Anträge für Ausfuhrgenehmigungen vor. Das heißt, es stehen auch keine Genehmigungen an.

Zu den Details des Geschäftes und der beteiligten Firmen kann ich aus den bekannten Gründen - Sie wissen, die Transparenzoffensive gilt erst für Entscheidungen, die der neue Bundessicherheitsrat getroffen hat - nichts sagen. Ich kann Sie allerdings auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zu dem Komplex verweisen, die am 19. März 2013 in der Drucksache 17/12802 veröffentlicht worden ist.

Grundsätzlich habe ich auch in Zukunft nicht die Absicht, mich in der Regierungspressekonferenz zu Rüstungsexportgenehmigungen aus der Vergangenheit zu äußern. Das ist weder geschmackvoll noch sinnvoll. Grundsätzlich gilt auch: Verträge sind einzuhalten, natürlich auch in der Rüstungsexportpolitik, völlig unabhängig von denkbaren rechtlichen Fragen. Das BMWi kann und will erteilte Genehmigungen nicht einfach wiederrufen. Selbstverständlich brauchen auch Unternehmen der Rüstungsindustrie Planungs- und Rechtssicherheit.

Zusatzfrage: Ich möchte die Frage wiederholen, ob die Bundesregierung denn dabei ist - Sie hat ja die Möglichkeit dazu auch im Nachhinein -, noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls zu handeln. Befindet sie sich im Moment in der Erwägung, ob sie diesen Komplex noch einmal einer Prüfung unterzieht mit der Möglichkeit, das ganze Geschäft oder Teile des Geschäfts zu stoppen?

DÜNOW: Nein, das wird im BMWi nicht erwogen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innen- und das Umweltministerium zum Thema Beflaggung an Dienstsitzen der Bundesregierung. Offensichtlich gab es Streit darüber, ob aus Anlass des Christopher-Street-Days die Regenbogenflagge gehisst werden darf. Ich wüsste vom Bundesinnenministerium gern, warum diese Genehmigung nicht erteilt worden ist.

Vom Umweltministerium würde ich gern erfahren, warum man zunächst doch geflaggt, die Beflaggung dann aber wieder eingeholt hat. Womit hat das BMI Ihnen gedroht?

DR. NEYMANNS: Ich möchte das kurz ausführen. Die täglich an den Gebäuden der obersten Bundesbehörden neben der Europaflagge zu hissende Bundesdienstflagge, bringt als Hoheitszeichen zum Ausdruck, dass es sich um ein Dienstgebäude des Bundes handelt. Als Zeichen der Staatssymbolik und des Respekts werden daneben zum Beispiel bei Staatsbesuchen die Flaggen ausländischer Staaten gehisst. Andere Flaggen als hoheitliche Flaggen können nur mit Genehmigung des BMI gehisst werden. Sie nicken; das ist Ihnen bekannt.

Ich muss allerdings Ihre Auffassung korrigieren: Man hat sich darauf geeinigt, das Hissen der Flagge anlässlich des CSD in diesem Fall ausnahmsweise zu erlauben.

Zusatzfrage: Ich hatte etwas anderes gehört. Warum wurde sie dann eingeholt?

SCHARFSCHWERDT: Die Regenbogenfahne ist überall auf der Welt ein Symbol für Toleranz und Vielfalt. Uns war es wichtig, das über das Wochenende tatsächlich zur Kenntnis zu geben und dieses Zeichen zu setzen. Es ist richtig, dass diesbezüglich eine Absprache existierte. Es war aber auch klar, dass die Fahnen gestern wieder eingeholt werden sollten, und zwar aufgrund des Tages des 17. Juni.

Ursprünglich hatten wir darüber nachgedacht, die Fahne heute wieder zu hissen. Wir haben aber auch zur Kenntnis genommen, dass diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Bundesregierung herrschen. Deswegen haben wir davon Abstand genommen, die Fahne heute noch einmal zu hissen.

Der Ministerin ist das Anliegen aber sehr wichtig. Sie möchte mit dem Zeigen der Regenbogenfahne für mehr Toleranz werben und ein Zeichen setzen.

Das Thema ist aber insgesamt zu wichtig, um das Ganze jetzt in einem kleinlichen Streit unter die Räder kommen zu lassen. Statt Debatten über die Beflaggung von Ministerien brauchen wir eine Debatte darüber, inwieweit es immer noch Benachteiligungen gegenüber Homosexuellen und Transsexuellen gibt.

Frage : Hatten Sie schon Gelegenheit, mit der Kanzlerin über ihren Brasilienaufenthalt zu sprechen? Wie fand sie ihn?

StS Seibert: Über den Brasilienbesuch der Kanzlerin habe ich mit ihr relativ viel gesprochen, weil ich mit ihr zusammen dorthin gereist bin. Es war eine kurze, aber mit Terminen gespickte Reise und ein guter Besuch bei unserem Partner Brasilien mit wirtschaftlichen und politischen, vor allem bildungspolitischen Gesprächen - Bildung und Ausbildung stellen einen gewissen Schwerpunkt unserer Zusammenarbeit dar -, mit sozialen Terminen, einem kulturellen Termin und am Schluss mit einem WM-Spiel, das einen sehr erfreulichen Verlauf nahm.

Zusatzfrage: Herr Pofalla wurde heute zum Generalbevollmächtigten der Deutschen Bahn benannt. Begrüßt die Bundesregierung dies?

StS Seibert: Die Personalie, die Sie ansprechen, ist keine Angelegenheit der Bundesregierung. Deswegen haben wir hier nichts zu begrüßen; es ist eine Angelegenheit der Deutschen Bahn und von Herrn Pofalla.

Die Bundesregierung hat immer gesagt, dass Wechsel von der Politik in die Wirtschaft grundsätzlich möglich sein müssen, dass es wünschenswert ist, dass sie transparent vonstattengehen und dass zwischen der Beendigung der politischen Tätigkeit und der Aufnahme einer anderen beruflichen Tätigkeit eine gewisse zeitliche Distanz liegt. Das ist unsere grundsätzliche Haltung. Die Entscheidung der Bahn habe ich hier nicht zu kommentieren.

Frage: Herr Seibert, wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, eine Regelung zur Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder zu finden?

StS Seibert: Für die Beantwortung dieser Frage müsste ich um die Unterstützung der Ressorts bitten.

DR. NEYMANNS: Ich kann die Beantwortung gern übernehmen. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass man für ausscheidende Kabinettsmitglieder, parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie politische Beamte eine angemessene Regelung findet, die den Anschein von Interessenkollisionen bei der Aufnahme einer nachamtlichen Tätigkeit vermeidet. Man steht in der Diskussion. Das Regelungskonzept befindet sich derzeit in der politischen Abstimmung.

Einen Zeitplan, nach dem Sie vermutlich gleich fragen würden, kann ich Ihnen derzeit nicht nennen.

Zusatzfrage: Den Zeitplan will ich noch gar nicht wissen. Ich würde jedoch gern erfahren, wer jetzt mit wem dazu redet. In den Fraktionen sind solche Gespräche nicht unbedingt bekannt.

DR. NEYMANNS: Ich denke, diejenigen, die die Zuständigkeit für diese Themen haben und später über das Konzept entscheiden müssen, reden derzeit miteinander.

Zusatzfrage: Genau das würde ich ja gern erfahren. Können Sie das vielleicht noch nachliefern? Es muss ja irgendein Ressort beziehungsweise ein Referat sein. Und aufseiten der Regierungskoalition müsste es ja auch jemanden geben, mit dem man diesbezüglich spricht. Die Auskunft, dass miteinander gesprochen wird, haben wir schon Anfang des Jahres in der Regierungspressekonferenz bekommen. Das ist aber schon ein halbes Jahr her. Seitdem muss ja irgendwo etwas passiert sein. Das möchte ich gern erfahren.

DR. NEYMANNS: Ich werde versuchen, Ihnen diese Information nachzureichen. Die relevanten Akteure, die sich damit befassen müssen, sind derzeit in der politischen Abstimmung. Aber ich werde nachschauen, ob ich es noch spezifizieren kann.

Frage: Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts gerade eben haben wir gehört, dass es weiterhin eine erhebliche Bedrohung durch Rechtsextreme in Deutschland gibt. Ich wollte fragen: Einige der mit Bundesmitteln finanzierten Projekte zur Demokratieförderung und gegen Rechtsextremismus haben in den vergangenen Tagen ihren Mitarbeitern kündigen müssen, weil die Förderung über Anfang Juni hinaus noch nicht gesichert war. Kann man inzwischen eine Förderung garantieren? Wenn ja, warum hat man diese Garantie nicht ausgesprochen, bevor die Kündigungen aus rechtlichen Gründen erfolgen mussten?

Herb: Das fällt in den Zuständigkeitsbereich des BMFSFJ. Die Bundesministerin hat, wie Sie vielleicht schon mitbekommen haben, angekündigt, dass sie zum 1. Juli Eckpunkte für ein neues Bundesprogramm vorstellten wird. An diesem Tag findet eine Fachtagung zum Thema Extremismusprävention statt. Dann werden auch die einzelnen Details vorgestellt.

Die Ministerin will klare Strukturen schaffen. Sie sagte, derzeit herrscht eine Art "Projekteritis". Frau Schwesig will hingegen eine Verstetigung. Das heißt auch - damit komme ich zu Ihrer Frage -, dass der Fokus auf einer kontinuierlichen Förderung stabiler Strukturen und Netzwerke liegt und dass die Bürger und Initiativen vor Ort beim Kampf gegen Rechtsextremismus stärker als bisher institutionell und auch finanziell unterstützt werden. Die Ministerin ist dazu im Dialog mit Vereinen, Verbänden und den Bundesländern.

Was die genaue finanzielle Ausgestaltung angeht, bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Die Eckpunkte werden am 1. Juli vorgelegt.

Zusatzfrage: Eine Zwischenfinanzierung beispielsweise bis Ende des Jahres ist für diese Projekte, die Teil des Bundesprogramms "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" sind, nicht vorgesehen?

Herb: Wenn es Ihnen um die Hintergründe geht, würde ich Ihnen das gern nachreichen. Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.

Zusatzfrage: Also eine pauschale Garantie gibt es nicht?

Herb: Das habe ich nicht gesagt, sondern ich habe gesagt, ich würde die Informationen dazu gern nachreichen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 18. Juni 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/06/2014-06-18-regpk.html;jsessionid=357E78E6EFB2C4F5BFDBF74B94E639C4.s4t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2014