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PRESSEKONFERENZ/835: Regierungspressekonferenz vom 4. August 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 4. August 2014
Regierungspressekonferenz vom 4. August 2014

Themen: Widerruf der Ausfuhrgenehmigung für ein Gefechtsübungszentrum für Russland, Polizeieinsätze im Rahmen von Fußballspielen, Infrastrukturabgabe, Elektromobilität, Ukraine-Konflikt, Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, kalte Progression, "Flexi-Rente", Medienbericht über US-Strafmaßnahmen gegen europäische Banken auf der G20-Agenda, Budget des BSI, Lage im Irak, Interview des Bundesjustizministers zur Arbeit der Geheimdienste, Nahost-Konflikt, Übernahme von Secusmart durch Blackberry

Sprecher: SRS Streiter, Alemany (BMWi), Niggemeier-Groben (BMVg), Plate (BMI), Moosmayer (BMVI), Schroeren (BMUB), Narzynski, Küchen (BMAS), Chebli (AA), Rülke (BMJV)



Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Frau Alemany, vielleicht können Sie noch einmal sagen, warum das Wirtschaftsministerium jetzt die Ausfuhrgenehmigung für das Gefechtsübungszentrum für Russland widerrufen hat, denn vorher gab es mit dem Unternehmen ja eine Art Absprache, dass es nicht exportiert wird. Was ist der Grund dafür, dass man jetzt einen Schritt weiter gegangen ist?

Damit verbunden die Frage: Fürchten Sie jetzt seitens des Unternehmens Regressforderungen? Hat das Unternehmen diese möglicherweise sogar schon an Sie herangetragen?

Alemany: Ich kann Ihnen bestätigen, dass im Lichte der EU-Sanktionen die Genehmigung zur Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums nach Russland formal widerrufen wurde. Daran sehen Sie, dass die Bundesregierung ihre konsequente restriktive Rüstungsexportpolitik fortsetzt. Wir haben ja wiederholt auch hier deutlich gemacht, dass wir in der gegenwärtigen Lage die Ausfuhr dieses sogenannten GÜZ nach Russland für nicht vertretbar halten.

Vielleicht noch als Information: Der wertmäßig überwiegende Teil des GÜZ war bisher noch nicht nach Russland ausgeliefert worden. Einzelheiten zu den Werten betreffen Geschäftsgeheimnisse, deswegen kann ich Ihnen dazu hier keine weiteren Details nennen.

Der Minister befindet sich ja gerade auf Sommerreise durch Ostdeutschland. Er hat sich dazu heute Morgen bereits geäußert und noch einmal deutlich gemacht, dass es bisher auch Absprachen mit dem Unternehmen gab, aber dass auch das Unternehmen irgendwann eine sichere Grundlage braucht. Deshalb also jetzt der formelle Widerruf.

Zu den Grundlagen solcher Widerrufe und Regresspflichten hatte ich in unserer letzten Regierungspressekonferenz am letzten Mittwoch ja schon ausführlich Stellung genommen. Daran hat sich natürlich nichts geändert, die einschlägigen Paragrafen sind immer noch 49 Abs. 2 und Abs. 6, die den Widerruf und den Regress betreffen. 49 Abs. 6 sieht grundsätzlich die Möglichkeit der Entschädigung vor, es läge nun aber erst einmal am Unternehmen, dies darzulegen. Details dazu kann ich auch nicht nennen, weil auch diese die Geschäftsgeheimnisse berühren.

Zusatzfrage: Rechnen Sie denn damit, dass das Unternehmen diesen rechtlichen Schritt gehen wird, oder gibt es irgendeine Absprache oder Erwartung bei Ihnen, dass aufgrund vieler anderer Deals, die man möglicherweise auch noch hat, das Unternehmen darauf verzichten könnte?

Alemany: Wir schauen jetzt einmal, was kommt. Wir sind in Gesprächen mit der Firma und bleiben dies auch.

Frage: Sie sagten gerade, der wertmäßig größte Teil des Gefechtsübungszentrums sei noch nicht ausgeliefert. Kann man das einmal näher beziffern? Daran schließt sich die Frage an: Würde das möglicherweise auch die Höhe des Schadenersatzes tangieren? Denn im März hatte der Chef von Rheinmetall meines Wissens gesagt, der Auftrag, um den es hier geht, sei schon weitgehend abgearbeitet und auch weitgehend bezahlt.

Zweitens. Ist dieses Gefechtsübungszentrum, so wie es derzeit dasteht - oder auch noch nicht -, einsatzfähig, oder ist das eine Art Investitionsruine?

Alemany: Diese beiden Fragen kann ich eigentlich mit einer Antwort beantworten: Das GÜZ in Russland ist nicht funktionsfähig. Das erklärt sich auch daraus, welche Produkte schon dorthin geliefert wurden und welche eben noch nicht; das hatte ich eben ja schon erwähnt.

Zur Höhe des Schadenersatzes: Die würde sich danach bemessen, was das Unternehmen an Schaden geltend machen würde. Das erlesen Sie aus den Verwaltungsregelungen, die ich Ihnen gerade aufgezählt habe. Ich kann Ihnen vielleicht noch sagen, dass wir ja schon verschiedene Rüstungsexportberichte hatten, die auch diese Ausfuhren betreffen. Unser Rüstungsexportbericht nennt ja, wie Sie wissen, keine Einzelgenehmigungen, sondern berichtet in allgemeiner Form über Exportgenehmigungen. Im Rüstungsexportbericht 2011 findet sich demnach ein Gesamtvolumen für Genehmigungen nach Russland von 144 Millionen Euro und die Angabe, dass das GÜZ 85,7 Prozent davon ausmacht. Rechnerisch wären das also um die 123 Millionen Euro.

Frage: Gibt es neben diesem Rheinmetall-Ding noch eine Liste von anderen Unternehmen, denen demnächst Rüstungsexporte untersagt werden?

Zweitens. Die Bundesregierung wird ihr Handeln doch wahrscheinlich als Vorbild für das restliche Europa - ich verweise jetzt einmal auf Frankreich und irgendwelche Hubschrauberträger - verstehen wollen. Wie werden die Gespräche mit den EU-, Nato- und sonstigen Partnern in diesem Falle dann weitergehen?

Alemany: Zu Ihrer ersten Frage hat sich unser Minister heute Morgen auch schon geäußert. Aktuell liegen keine weiteren Widerrufsfälle vor.

Zu der Frage, ob wir unser Handeln als Vorbild sehen: Sie können unserem Handeln ja entnehmen, dass die Bundesregierung da einen ganz klaren Kurs hat, von dem wir überzeugt sind, und zwar natürlich deshalb, weil wir ihn für richtig halten. Daraus mögen Sie jetzt ableiten, ob wir uns auch wünschen würden, dass andere Länder dies ebenso tun. Ich würde hier von meiner Seite keine Empfehlung an irgendein Land aussprechen.

Zusatzfrage: Es wird also auch keinerlei Gespräche mit anderen Partnerländern darüber geben, in denen man diesen Ländern noch einmal deutlich macht: So sollte es sein?

Alemany: Sie wissen ja, dass es Gespräche mit unseren europäischen Nachbarländern gibt, dazu hatte Frau Wirtz in einer der letzten Regierungspressekonferenzen ja auch schon Stellung genommen. Dies ist natürlich auch im Lichte der EU-Sanktionen ein Thema. Nur, weitere Empfehlungen möchte ich hier nicht abgeben.

Frage: Frau Alemany, jetzt wird ja sozusagen ein Vertrag von einer Seite gekündigt. Es gibt aber auch andere Verträge, wo die russische Seite kündigen könnte, zum Beispiel Gaslieferverträge. Würde das Ihrer Ansicht nach auch so einfach gehen? Wenn nicht: Können Sie den Unterschied klar machen, warum das auf deutscher Seite geht und auf russischer Seite nicht gehen würde?

Alemany: Das wäre wie Äpfel mit Birnen vergleichen. Das eine sind Rüstungsprodukte, das andere sind langfristige Lieferverträge, von denen beide Länder - und wenn es um Gaslieferungen geht, sogar noch mehr Länder - abhängig sind, vor allem Russland. So gesehen kann man die beiden Sachen nicht miteinander vergleichen. Unser Standpunkt ist klar: Für uns war es wichtig, dieses Gefechtsübungszentrum in der derzeitigen Lage nicht voll auszuliefern. Der Minister hat das vorhin auch noch einmal deutlich gemacht: Hier geht es um Frieden und nicht um weitere Eskalationen.

Zusatzfrage: Ist das denn juristisch ein Unterschied?

Alemany: Das bezieht sich auf verschiedene gesetzliche Grundlagen. Das eine ist das Kriegswaffenkontrollgesetz und das andere sind andere Gesetze.

Frage: Ich wollte Sie noch einmal nach den Paragrafen fragen, die Sie genannt haben, also § 49 Abs. 2 und Abs. 6: Bezieht sich das auf das Kriegswaffenkontrollgesetz?

Alemany: § 49 Abs. 2 ist ein Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach kann die Bundesregierung einmal erteilte Ausfuhrgenehmigungen widerrufen, wenn sich aufgrund von sich nachträglich ereigneten Tatsachen die Gegebenheiten oder die materiellen Rahmenbedingungen ändern. § 49 Abs. 6 sieht in diesem Rahmen einfach grundsätzlich die Möglichkeit zu Entschädigungen vor.

Zusatzfrage: Das ergibt sich aber nicht aus den eigentlichen Rüstungsexportbeschränkungsgesetzen?

Alemany: Diese Frage verstehe ich jetzt nicht.

Zusatzfrage: Ist der Widerruf von Genehmigungen im Kriegswaffenkontrollgesetz oder im Außenwirtschaftsgesetz geregelt?

Alemany: Das ist das Kriegswaffenkontrollgesetz und das sind die Absätze im Verwaltungsverfahrensgesetz dazu - im Rahmen dieses Kriegswaffenkontrollgesetzes.

Zusatzfrage: Gibt es ein eigenes Verwaltungsverfahrensgesetz im Kriegswaffenkontrollgesetz?

Alemany: Ich bin keine Juristin, ich nehme an, das ist im Rahmen dieses Gesamtkomplexes eine Verwaltungsvorschrift, die regelt, wie Verwaltungsverfahren in diesem Kriegswaffenkontrollgesetz zu handhaben sind.

Zusatzfrage: Ist denn die Ausfuhr der Anlage überhaupt nach Kriegswaffenkontrollgesetz genehmigt worden? Denn es handelt sich ja eigentlich nicht um eine Kriegswaffe, sondern um ein Ausbildungszentrum.

Alemany: Das fällt unter den Export von sonstigen Rüstungsgütern und wird natürlich in diesem Gesetz auch behandelt und wird mit BAFA-Genehmigungen belegt.

Zusatzfrage: Es gibt in dieser Kategorie aber einen ganzen Teil von Gütern, die nach Außenwirtschaftsgesetz exportiert und genehmigt werden, nicht nach Kriegswaffenkontrollgesetz?

Alemany: Richtig. Meines Erachtens ist die Ausfuhr des Gefechtsübungszentrums nach Kriegswaffenkontrollgesetz genehmigt worden. Das müsste ich im Zweifel noch einmal mit unseren Fachexperten klären.

Frage: Frau Alemany, Sie sagten eben, das Gefechtsübungszentrum sei nicht funktionsfähig. Was braucht es denn, um es funktionsfähig zu machen? Fehlt da nur die Tür oder fehlt da die gesamte Elektronik? Was genau fehlt?

Alemany: Das würde jetzt wieder in die Details des Lieferumfangs und der einzelnen Produkte eingreifen, und da kann ich, wie bereits erwähnt, aus Gründen der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses keine Details nennen.

Zusatzfrage: Aber Sie sind sich sicher, dass die politische Botschaft, die der Minister setzen will - gerade auch mit Blick auf die europäischen Verbündeten -, also "Wir liefern nicht", tatsächlich auch in der Sache trägt, das heißt, dass das Gefechtsübungszentrum nicht funktionsfähig ist?

Alemany: Dass das Gefechtsübungszentrum derzeit nicht funktionsfähig ist, kann ich Ihnen versichern. Wie unser Vorgehen von europäischen Nachbarn beurteilt wird und was das dann für Verhaltensweisen nach sich zieht, ist eine Konjunktivfrage, die kann ich nicht beantworten.

Frage: Frau Alemany, gab es in der jüngeren Geschichte schon Fälle, in denen ein bereits genehmigtes Geschäft wieder rückgängig gemacht wurde? Kann der Wirtschaftsminister das überhaupt allein entscheiden? Die Genehmigung über die Rüstungsexporte ist ja im Sicherheitsrat gefallen, nehme ich einmal an. Wie wurde diese Entscheidung, dieses Geschäft zu annullieren, jetzt getroffen - allein vom Wirtschaftsminister oder wieder vom Sicherheitsrat?

Alemany: Auch dazu hat sich der Minister heute Morgen bereits geäußert und hat deutlich gemacht, dass er davon ausgeht, dass es sich natürlich um seltene Fälle handelt, wenn es um den Widerruf von Genehmigungen geht, aber dass es durchaus schon zu einigen Widerrufen gekommen ist. Einzelne Fälle kann ich Ihnen nicht nennen.

Zur Frage, wer diese Entscheidung konkret getroffen hat: Rein formal sind wir die oberste Behörde für die BAFA, so gesehen müssen wir die BAFA anweisen, den Widerruf vorzunehmen. Sie können aber davon ausgehen, dass das auf einheitlicher Linie der Bundesregierung erfolgte.

Frage: Frau Alemany, kann das Unternehmen jetzt ausschließlich auf dem Klageweg versuchen, sich sein Geld zu holen, oder gibt es bei einem Widerruf solcher Genehmigungen eine Regelung, die beispielsweise vorsieht, dass dann eine Hermesbürgschaft einspringt?

Alemany: Dieses GÜZ war nicht mit einer Hermesbürgschaft belegt. Da wurde keine Hermesbürgschaft oder Hermesdeckung beantragt, so gesehen gibt es dafür auch keine. Ansonsten hatte ich Ihnen gesagt, dass es jetzt in den Händen des Unternehmens liegt, wie es darauf reagiert.

Zusatzfrage: Diese Hermesdeckung müsste das Unternehmen beantragt haben?

Alemany: Richtig, im Vorfeld.

Zusatzfrage: Und Rheinmetall hat das nicht beantragt?

Alemany: Das Unternehmen selber nenne ich nicht, ich sage nur: Für das Gefechtsübungszentrum gibt es keine Hermesdeckung.

Frage: Ich würde die Frage nach der Signalwirkung für die Partner, die vorhin an das Wirtschaftsministerium gerichtet worden ist, gerne noch an Herrn Streiter stellen: Herr Streiter, sehen Sie diese Entscheidung der Bundesregierung, die dann ja auch einvernehmlich getroffen worden sein soll, als Zeichen gerade an Frankreich, dass man mit der Lieferung der Hubschrauberträger nicht einverstanden ist und sich eigentlich nicht vorstellen kann, dass diese Schiffe ausgeliefert werden?

Zweite Frage: Ist innerhalb der Bundesregierung die Abstimmung, ob andere möglicherweise diese Hubschrauberträger von Frankreich abkaufen könnten, irgendwie weitergegangen?

SRS Streiter: Ich möchte diesen Link, die Sie herstellen, jetzt nicht herstellen. Frau Alemany hat dazu alles gesagt, was dazu zu sagen ist.

Was die Hubschrauberträger betrifft, ist es so, dass der Europäische Rat so beschlossen hat, wie er beschlossen hat. Sie wissen auch, dass wir da ursprünglich etwas andere Intentionen hatten, aber die Entscheidung ist so, wie sie ist, und wenn sie sich im Nachhinein noch verbessern ließe, wäre es ja okay.

Alemany: Vielleicht darf ich, da mir gerade etwas geschickt wird, noch eine Ergänzung zu den beiden Gesetzen machen: Es gibt das Kriegswaffenkontrollgesetz, das in der Tat nur die Kriegswaffen abdeckt, und dann gibt es noch ein Verwaltungsverfahrensgesetz für die sonstigen Rüstungsgüter. Die sind inhaltlich ziemlich gleich, das sind aber zwei Gesetze. Hier wurde die Genehmigung nicht nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, sondern nach dem Außenwirtschaftsgesetz erteilt, daher beruft sich auch der Widerruf auf das Verwaltungsverfahrensgesetz und nicht auf das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Zusatzfrage: Herr Streiter, wenn Sie sagen, dass sich das im Nachhinein noch verbessern ließe: Welche Option ist denn eine Verbesserung für Sie? Dass Frankreich die Schiffe überhaupt nicht mehr ausliefert oder dass möglicherweise europäische Verbündete diese Schiffe ankaufen?

SRS Streiter: Ich will darüber nicht spekulieren. Der Stand ist so, wie er ist. Wenn sich durch irgendwelche Gespräche eine Veränderung ergibt, dann würden wir das vielleicht begrüßen, aber ich kann doch vorher den Rahmen nicht abstecken.

Zusatzfragee Die Frage ist ja, was die Zielsetzung ist. Es wird ja sicherlich weitere Gespräche auch über Sanktionen geben.

SRS Streiter: Ja, gut. Aber über die Zielsetzung wird, glaube ich, erst einmal intern beraten. Da möchte ich mich hier jetzt auch nicht aus dem Fenster lehnen.

Zusatzfrage: Es hat sich seit letzter Woche innerhalb der Bundesregierung also keine Veränderung ergeben?

SRS Streiter: Nicht dass ich wüsste.

Frage: Ich würde es gern noch einmal im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des Gefechtsübungszentrums probieren. Sie haben gesagt, das sei nicht funktionsfähig. Das ist ja ein weit auslegbarer Begriff. Deswegen die Nachfrage: Können die Russen, kann das russische Militär mit den Teilen, die jetzt da sind, etwas anfangen oder nicht?

Alemany: Ich kann Ihnen nicht sagen, was das russische Militär mit Teilen machen kann. Ich kann Ihnen nur sagen: Unsere Experten beurteilen die Lage so, dass das Gefechtsübungszentrum mit den Produkten, die bereits ausgeliefert wurden, nicht funktionsfähig ist.

Frage: Ich hätte eine Frage an Frau Niggemeier-Groben: Könnte denn die Bundeswehr oder könnte sonst jemand in der Nato dieses Gefechtsübungszentrum gebrauchen? Das wäre ja vielleicht eine elegante Lösung, um Schadenersatzforderungen zumindest vonseiten Rheinmetalls zu vermeiden. Geschossen wird ja überall, insofern muss es ja nicht unbedingt nach Russland gehen.

Niggemeier-Groben: Ich kann gut verstehen, dass Sie diese Frage in diesem Zusammenhang stellen, aber auch ich kann von unserer Seite dem, was Herr Streiter schon gesagt hat, im Moment nichts hinzufügen. Es finden Gespräche statt, und auch nach meinem Wissen hat sich an dem Stand seit letzter Woche noch nichts geändert.

Zusatzfrage : Ist das überhaupt eine Option?

Niggemeier-Groben: Darüber gibt es bei uns momentan keine konkreten Gespräche.

Frage: Frau Alemany, hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft denn bereits eine Meinung gebildet, ob das Vertrauen des Herstellers in die Gültigkeit des Rechtsaktes ein schutzwürdiges Interesse im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes war? Denn dann würde ja automatisch eine Ersatzpflicht eintreten.

Alemany: Die Details zu möglichen Regresspflichten, Regressanforderungen und Regresshöhen würden sich jetzt erst im Weiteren ergeben. Ich hatte ja schon gesagt, dass es jetzt erst einmal in den Händen des Unternehmens liegt, darauf zu reagieren. Der Bundesregierung war nur wichtig, dass dieses Gefechtsübungszentrum und die Produkte hierzu auch im Lichte der neuen EU-Sanktionen nicht ausgeliefert werden.

Zusatzfrage: Das heißt, ein entsprechender Antrag liegt noch nicht vor?

Alemany: Richtig.

Frage : Frau Alemany, ist das Geschäft damit jetzt endgültig tot, oder wäre auch vorstellbar, dass die Genehmigung wieder erteilt würde, zum Beispiel wenn Russland auf den Pfad der Tugend zurückkehren würde?

Alemany: Über die Stadien des Todes, von endgültig tot zu hirntot, möchte ich hier jetzt nicht spekulieren. Ich kann Ihnen nur sagen: Die Genehmigung zur Auslieferung des GÜZ wurde widerrufen. Damit kann nichts ausgeliefert werden.

Frage: Heißt das, dass, wenn die Situation sich ändert, ein neues Genehmigungsverfahren eingeleitet werden muss?

Alemany: Das wäre jetzt spekulativ. Für diese Genehmigung liegt ein Widerruf vor, damit kann es nicht ausgeführt werden.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium: Nordrhein-Westfalen will in der Ersten und Zweiten Bundesliga zum Teil keine Polizei mehr in den Stadien selbst und auf den Anfahrtswegen zu den Fußballspielen einsetzen. Wie bewertet das Bundesinnenministerium diese Entscheidung? Glauben Sie, dass das Schule machen kann?

Was hat das für Folgen für die Bundespolizei? Die Bundespolizei ist ja direkt in Ihrer Zuständigkeit. Ein Teil der Fans reist ja mit der Bahn an. Die Bundespolizei ist für die Sicherheit in den Bahnhöfen und in der Bahn zuständig, und an den Bahnhöfen findet ja normalerweise die Übergabe der Sicherheit von der Bundespolizei zur normalen Polizei statt. Was hat das zur Folge, wenn der NRW-Plan Wirklichkeit wird?

Plate: Ich habe auch gelesen, dass das angeblich eine Entscheidung von NRW sein soll; da wird aus einem internen Papier zitiert. Bisher ist nichts Entsprechendes an uns herangetragen worden, sodass ich dazu jetzt nicht Stellung nehmen kann und auch nicht Stellung nehmen möchte, bevor NRW mit einer solchen Entscheidung an das Bundesinnenministerium herantritt. Die Bundespolizei wird sicherlich so oder so die in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben weiter wahrnehmen. Es ist erst einmal abzuwarten, ob das wirklich so stimmt, wie Sie und ich das in der Zeitung gelesen haben, ich kenne das bisher nämlich nur daher.

Zusatzfrage: Soweit ich weiß, erläutert der NRW-Minister Jäger seit 11.30 Uhr seinen Plan. Ich würde Sie daher bitten, dass Sie vielleicht eine Reaktion nachreichen.

Plate: Das können wir gerne machen. Die Erläuterungen kann ich im Moment natürlich auch nicht verfolgen, wir müssen das also in der Tat zeitlich etwas später nachreichen.

Frage: Dieses Thema ist jetzt ja schon länger, auch über das Wochenende, in der öffentlichen Debatte gewesen. Beispielsweise hat der Chef der Polizeigewerkschaft gesagt, die Ligen sollten eine Pauschale von 50 Millionen Euro im Jahr bezahlen, um die Kosten zu decken und um eine Einsatzvergütung für die beteiligten Beamten daraus zu erlösen. Gibt es dazu eine Ansicht des Bundesinnenministeriums?

Plate: Danke für die Nachfrage. - Es gibt keine neue Ansicht des Bundesinnenministeriums zu diesem ganz konkreten Vortrag, den Sie gerade genannt haben, aber ich selbst habe hier in der Regierungspressekonferenz vor wenigen Tagen ja schon dazu Stellung genommen, was das Bundesinnenministerium generell von der Idee hält, Kosten für Polizeieinsätze auf die Vereine umzulegen. Daran hat sich durch die Äußerungen aus dem Bereich der Polizeigewerkschaft natürlich nichts geändert. Das Bundesinnenministerium und auch der Bundesinnenminister selbst sind nicht der Auffassung, dass das eine Idee ist, die zielführend ist. Aus unserer Sicht gilt es, dass die Kooperationspartner so zusammenarbeiten, dass präventiv schon der Grund für solche umfangreichen Polizeieinsätze wegfällt. Natürlich wird es perspektivisch nicht möglich sein, Polizeieinsätze generell wegfallen zu lassen, aber die Idee ist natürlich, dass es, wenn man effektiv zusammenarbeitet, nach und nach zu so wenig Gefährdungen kommt, das auch weniger Polizei eingesetzt werden muss. Da ist eine Lösung über die Kostenfrage aus unserer Sicht sozusagen nicht der richtige Standort für eine Problemlösung.

Frage: Nun ist NRW ja nicht das einzige Bundesland, dass das so sieht; Bremen sieht das ähnlich. Die Argumentation ist, dass es zumindest in der Ersten Liga einige Bundesligavereine gibt, die eine Menge Geld einnehmen. Warum sollen die dann nicht beteiligt werden, wenn es Probleme bei Spielen gibt?

Plate: Dass Bremen da nicht alleine steht, möchte ich im Moment noch dahingestellt sein lassen. Ich kenne die Erläuterungen von Herrn Jäger, die offenbar seit 20 Minuten andauern, noch nicht, aber es gibt einen einstimmigen Beschluss der Innenministerkonferenz zu diesem Thema. Mir ist bisher nur bekannt, dass Bremen diese Einstimmigkeit aufgebrochen hat.

Zu den Gründen kann ich auf das verweisen, was ich bereits in der Regierungspressekonferenz gesagt habe: Einerseits glauben wir, dass die Kostenfrage nicht der richtige Standort für die Problemlösung ist. Es gilt, die Sicherheitsprobleme zu verringern, sodass solche Polizeieinsätze perspektivisch gar nicht in dem Maße erforderlich sein werden. Zudem ist es so, dass die Gewährleistung von Sicherheit aus unserer Sicht und aus Sicht des Bundesinnenministers zu den Kernaufgaben des Staates gehört, und wir uns auch aus diesem Grund der Auffassung Bremens nicht anschließen können.

Frage: An das Verkehrsministerium: Frau Moosmayer, ich hätte zwei Fragen zum Thema Maut.

Das Bundeskabinett hat ja eine Senkung der Lkw-Maut beschlossen. Jetzt ist es offenbar so, dass die Bundesregierung aufgrund dieser Mautsenkung vertraglich verpflichtet ist, privaten Firmen, die bestimmte Strecken betreiben, einen Ausgleich zu zahlen. Können Sie beziffern, wie hoch Sie diesen Ausgleich einschätzen?

Zweitens. Schleswig-Holstein hat den Vorschlag gemacht, ein Sondervermögen zur Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur aufzulegen. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag?

Moosmayer: Vielleicht erst einmal vorab zur Lkw-Maut: Die Mautsätze mussten im Ergebnis des Wegekostengutachtens, das wir im März vorgestellt haben, angepasst werden. Die Lkw-Maut berechnet sich ja anders als die Infrastrukturabgabe, und zwar nach bestimmten Kriterien, die europarechtlich festgelegt sind. Da ist ganz klar geregelt, was man an Kosten anrechnen darf und auf die Nutzer umwälzen darf und was nicht. Dieses Wegekostengutachten hat eben ergeben, dass man bestimmte Kosten nicht mehr so hoch ansetzen darf; insbesondere sind das aufgrund der niedrigen Zinsen die Baukosten. Das nur zur Erklärung, warum die Mautsätze angepasst werden müssen; sie werden also nicht einfach angepasst, weil uns danach ist.

ÖPP-Projekte sind im Großen und Ganzen nicht nur auf die Lkw-Maut abgestellt; es gibt nur drei von den derzeit laufenden, die so ausgestaltet sind. Da muss man schauen, wie sich die Mauteinnahmen realistisch entwickeln, insofern kann man da von hier aus jetzt noch keine Prognose abgeben. Die Mautsätze werden jetzt erst einmal ab dem 1. Januar 2015 gesenkt. Wie sich das auf diesen drei Strecken tatsächlich auswirkt, wird man dann sehen. Bei anderen ÖPP-Projekten ist es ja so, dass man ganz andere Modelle verfolgt; da ist das nicht mehr auf die Einnahmen durch die Maut abgestellt, sondern auf Dinge wie die Bereitstellung der Strecke und Qualitätskennzahlen, etwa, dass alles in Ordnung ist und rechtzeitig in Betrieb genommen wird usw.

Zur zweiten Frage würde ich gerne sagen wollen, dass wir unser Konzept vorgestellt haben, wie wir uns die Finanzierung der Infrastruktur langfristig vorstellen. Dabei geht es einerseits um die Ausweitung der allgemeinen Haushaltsmittel - die Bundesregierung hat ja für die nächsten Jahre, bis 2017, fünf Milliarden Euro mehr zur Verfügung gestellt -, und andererseits um die Ausweitung der Nutzerfinanzierung. Dazu gehört einerseits die Lkw-Maut, die ja auch auf weitere Bundesstraßen ausgeweitet werden soll und ab 2018 für alle Bundesstraßen gelten soll und die zudem auch auf Lkw bis 7,5 Tonnen hinunter - bislang liegt die Grenze bei 12 Tonnen - bemessen werden soll. Mit diesen beiden Fundamenten sind wir, glaube ich, ganz gut dabei, langfristig zu sichern, dass wir die Gelder, die wir brauchen, um die Verkehrsinfrastruktur in Schuss zu halten, dann auch bereitstellen können. Das ist unser Vorschlag. Vorschläge von anderer Seite, die ja sehr häufig und vielfältig vorgebracht werden, kann ich nicht jedes Mal im Einzelnen kommentieren.

Zusatzfrage: Ich hätte eine Nachfrage zum zweiten Teil Ihrer Antwort: Es ist ja nicht irgendjemand, der das vorschlägt, sondern das ist immerhin ein Landesverkehrsminister. Ihr Minister hat ja zu Amtsantritt formuliert, dass er sich über Vorschläge, wie Geld in die Kasse kommt, immer sehr freuen würde; insofern müssten Sie jetzt doch begrüßen, dass dieser Vorschlag kommt?

Moosmayer: Ich wollte das überhaupt nicht despektierlich sagen, aber es gibt eben jederzeit viele Vorschläge. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch, und das ist die Richtung, die wir verfolgen.

Frage: Der wissenschaftliche Dienst hat zur Infrastrukturabgabe jetzt ja Stellung genommen und scheint das Ganze mehr als bedenklich zu sehen. Wie sieht das Haus Dobrindt das? Es ist ja schon zurückgeschmettert worden, aber vielleicht können Sie ganz kurz noch sagen, wie Sie das sehen und warum Sie das so sehen.

Moosmayer: Das sehe ich natürlich genauso wie mein Minister. Die Infrastrukturabgabe ist in einem Konzept vorgestellt worden beziehungsweise es ist ein Eckpunktepapier vorgelegt worden. Das Gesetz wird jetzt erarbeitet, von daher ist es auch für ein Gutachten viel zu früh. Das, was uns an Gutachten vorliegt, geht aber von völlig falschen Grundlagen aus, denn es vergleicht einen Festbetrag, den Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Autos angeblich bezahlen müssen, mit einer gestaffelten Berechnung für Inländer. Dieser Vergleich stimmt nicht, denn die Berechnung ist für beide gleich. Es gibt nur, falls man das nicht nach dieser gestaffelten Berechnungsmöglichkeit im Internet bestellen will, die Möglichkeit, das einfach und unkompliziert an der Tankstelle zu kaufen. Nur dafür ist dieses einfache Modell gedacht gewesen. Von daher stimmen die Ausgangslagen einfach nicht, und wir weisen das deshalb auch zurück. Da werden einfach - um noch einmal das Obst zu bemühen, das heute schon einmal erwähnt worden ist - Äpfel mit Birnen verglichen.

Frage: Ebenfalls an das Verkehrsministerium: Weiter als mit Eckpunkten scheint Ihr Haus ja beim Thema freie Fahrt für Elektroautos auf Busspuren zu sein; dafür gibt es anscheinend schon einen Gesetzentwurf. Was beinhaltet dieser Gesetzentwurf denn sonst noch an Vergünstigungen? Ich frage deswegen, weil die Autoindustrie ja ganz gerne irgendwelche finanziellen Zuschüsse hätte, also nicht nur solche "Freie Fahrt"-Sachen. Was ist da denn in Ihrem Entwurf vorgesehen?

Moosmayer: Das ist ein gemeinsamer Entwurf von uns und dem Umweltministerium, vielleicht können wir uns die Antwort daher teilen. Dieser Gesetzentwurf ist jetzt in die Ressortabstimmung gegangen. Da geht es in der Tat um die Privilegierung der Elektromobilität. Es ist ja auch im Koalitionsvertrag vereinbart, dass man in der Anlaufphase der Elektromobilität der Attraktivität von Elektrofahrzeugen zu ein bisschen Schub verhelfen möchte, indem man den Kommunen die Möglichkeit gibt, bestimmte Privilegierungen im Straßenraum vorzusehen, insbesondere, was das freie Parken an Zapfsäulen und vielleicht auch sonstige Freiparkmöglichkeiten betrifft oder die Erlaubnis, in bestimmte Zonen einzufahren, die für andere Autos nicht erlaubt sind. Diese Möglichkeit soll den Kommunen und den Ländern eingeräumt werden, auch auf ihren expliziten Wunsch hin - das ist ja auch ein Beschluss des Bundesrats gewesen. Dieser Vorschlag ist jetzt in der Ressortabstimmung.

Wenn man Privilegierungen ermöglichen will, bedeutet das natürlich auch, dass man diese Fahrzeuge kennzeichnen muss. Für all diese Dinge müssen bestimmte Gesetze über die StVO angepasst werden. Es geht hier nicht um Kaufanreize, sondern um die Möglichkeit, Elektroautos im Straßenverkehr zu bevorzugen.

Schroeren: Um keine falschen Erwartungen zu bestätigen oder zu wecken, noch einmal die Klarstellung auch von meiner Seite: Dieser Gesetzentwurf zur Elektromobilität enthält selber keine Vorschriften über die Privilegierung auf Busspuren oder andere Dinge, sondern er enthält im Wesentlichen zwei Dinge. Das eine ist: Er gibt, wie Frau Kollegin Moosmayer gerade gesagt hat, eine sogenannte Ermächtigungsgrundlage an die Kommunen, Dinge zu privilegieren, also solche Dinge zu regeln wie die Bevorzugung auf Parkplätzen oder die Busspurenbenutzung. Das andere ist eben die Kennzeichnung. Diese beiden Dinge werden noch geregelt.

Zusatzfrage: Das heißt, es gibt keinerlei steuerliche Privilegierung von Elektrofahrzeugen oder finanzielle Zuschüsse?

Moosmayer: Das soll in diesem Gesetz nicht geregelt werden. Die Elektroautos sind ja schon steuerlich bevorzugt, aber in diesem Gesetzentwurf geht es wirklich nur darum, den Ländern und Kommunen die Möglichkeit zu solchen Privilegierungen für ihren Straßenraum einzuräumen.

Frage : Ist die Bundesregierung eigentlich noch zuversichtlich, dass sie das Ziel von einer Million Elektrofahrzeuge bis 2020 vielleicht auch im Lichte dieses Entwurfs erreichen kann?

Moosmayer: Klar, da sind wir sehr zuversichtlich, das wird schon klappen.

Zusatzfrage : Hat der Gesetzentwurf irgendeine Art von Finanzrelevanz für die Gebietskörperschaften, und falls ja, wie teilt sich das zwischen Bund, Ländern und Kommunen auf?

Moosmayer: Wie gesagt, die Kommunen können solche Möglichkeiten einräumen, sie müssen es aber nicht; von daher kann man von hier aus keine finanziellen Konsequenzen beziffern. Es muss natürlich jede Kommune für sich selbst entscheiden. Wenn zum Beispiel kostenfreie Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, entfällt vielleicht der eine oder andere Cent für die Parkuhr.

Zusatzfrage : Aber dazu gibt es keinerlei Schätzungen oder Vermutungen?

Moosmayer: Wir wissen noch nicht einmal, wie viele Kommunen das auch wirklich tun, was wir denen jetzt ermöglichen zu tun - ermöglichen wollen zu tun, es ist ja erst die Ressortabstimmung.

Frage: An das Verteidigungs- und das Außenministerium zum Thema Ukraine: Es gibt Berichte über ein russisches Militärmanöver angeblich ungeahnten Ausmaßes in der Nähe zur ukrainischen Grenze mit sehr vielen Kampfflugzeugen und Kampfhubschraubern. Können Sie das bestätigen? Sind Sie mit Blick auf die Situation in der Ostukraine angesichts der Größe, der Art und auch der Nähe zur Grenze dieses Militärmanövers besorgt?

Chebli: Die Bundesregierung verfolgt die Lage an der ukrainisch-russischen Grenze sehr aufmerksam. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten wiederholt erhöhte russische Truppenkonzentrationen an der Grenze und die Durchführung von groß angelegten Militärmanövern der russischen Streitkräfte in den Grenzregionen beobachtet. Wir haben Russland - auch das tun wir nicht zum ersten Mal - immer wieder aufgefordert, ein ganz klares Signal der Deeskalation zu setzen und die zusätzlichen Truppen von der Grenze zurückzuziehen und an die ständigen Stationierungsorte zurückzuführen. Diese Forderung haben wir an Russland gestellt und diese Forderung stellen wir auch heute an Russland. Sowohl in der Berliner Erklärung als auch in den Gesprächen, die der Minister mit dem russischen Außenminister Lawrow geführt hat, haben wir darauf hingewiesen, dass es zum einen darum geht, dass Russland ganz klare Schritte zur Deeskalation setzt. Dazu gehört es, zu unterbinden, dass Kämpfer und Waffen über die Grenze geführt werden; dazu gehört es, wie ich gerade gesagt habe, Truppenkonzentrationen aufzuheben; dazu gehört es, dass Streitkräfte zu ihren Stationierungsorten zurückkehren.

Niggemeier-Groben: Viel kann ich dem nicht hinzufügen. Wir stehen diesbezüglich natürlich ständig im Dialog. Sie wissen, dass sich auch unsere Ministerin in der Vergangenheit des Öfteren dazu geäußert hat, ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht hat und Russland auch immer wieder aufgefordert hat, im Dialog zu bleiben.

Zusatzfrage: Die Frage zielte ja darauf ab, dass dieses Manöver, das jetzt stattfindet, im Vergleich zu den vielen anderen, die Sie eben schon erwähnt haben, ungeahnt groß sei. Ist das eine neue Dimension, gerade angesichts des Einsatzes von Kampfhubschraubern und Kampfflugzeugen?

Chebli: Ich kann dieses Manöver selbst nicht bestätigen, und dazu kann ich auch nichts sagen. Es gilt prinzipiell das, was ich gesagt habe: Wir beobachten das, was an der russisch-ukrainischen Grenze passiert, sehr genau, und wir haben Russland gegenüber wiederholt angemahnt, dass es seine Militärmanöver beendet, und haben Russland aufgefordert, die Truppen zurückzuziehen. Das gilt für jetzt und das gilt für die Vergangenheit - ohne dass ich auf den speziellen Fall eingehen möchte, den ich hier jetzt nicht bestätigen kann.

Zusatzfrage: Daran anknüpfend: Es gab ja einen Bericht über einen Zwischenfall mit einem amerikanischen Aufklärungsflugzeug, das im schwedischen Luftraum angeblich einem russischen Kampfjet ausgewichen ist, und es gibt eine Reihe von Berichten, dass nach dem "Open Skies Agreement" Aufklärungsflüge von verschiedenen Nationen über den Territorium anderer Nationen stattfinden. Anscheinend ist auch Deutschland daran beteiligt und anscheinend gibt es eine weißrussische Aufklärungsmission über Polen. Können Sie für das Verteidigungsministerium bestätigen, dass diese Flüge stattfinden? Inwieweit ist Deutschland in diese Aufklärungsflüge involviert?

Niggemeier-Groben: Ich kann Ihnen nur sagen - das ist im Laufe des Sommers ja auch schon Thema gewesen -, dass sich Deutschland an diesen Maßnahmen der Rückversicherung, wie sie ja bezeichnet werden, also den "Nato Assurance Measures", natürlich substanziell beteiligt. Das beinhaltet zum einen die Beteiligung mit sechs Eurofightern am Air Policing im Baltikum, das für den Zeitraum vom September bis zum Ende des Jahres geplant ist. Weiterhin gibt es Übungsflüge mit den Seefernaufklärern "Orion" über der Ostsee, es gibt die deutsche Beteiligung an den Besatzungen der AWACS-Flüge über Polen und Rumänien, und es gibt noch den maritimen Beitrag, im Rahmen dessen wir das Flaggschiff für den Nato-Minenabwehrverband 1 in der Ostsee stellen. Das sind im Einzelnen die kurzfristigen Maßnahmen, die wir hier auch schon des Öfteren erwähnt haben. - Das ist das, was ich dazu sagen kann.

Zusatzfrage: Im Juli hat es anscheinend eine deutsch-rumänische Aufklärungsmission über Russland gegeben. Finden solche Missionen weiterhin statt? Können Sie sagen, wann Deutschland wieder mit Aufklärungsflügen über der Ukraine oder Russland dran ist? Vermutlich wird das in der Nato ja reihum gehen.

Niggemeier-Groben: Es geht reihum, darüber gibt es Beratungen, aber im Moment kann ich Ihnen noch keine konkreten Aussagen dazu machen, wann, ob überhaupt und in welchem Umfang wir wieder an der Reihe wären.

Frage: Eine Frage zum Thema Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Hat die Bundesregierung noch Schwierigkeiten, was die Frage des Investorenschutzes angeht?

Alemany: Sie sprechen das Abkommen CETA an, zu dem wir uns erst vor Kurzem in der Regierungspressekonferenz geäußert hatten. Dazu gibt es keinen neuen Stand. Die Texte liegen noch nicht vor. Wenn sie vorliegen, werden sie geprüft und dann wird entschieden.

Unsere kritische Haltung zum Investitionsschutz haben wir schon öfter deutlich gemacht und auch daran hat sich nichts geändert.

Frage: Eine Frage zu einem Dauerbrenner an das Finanzministerium und an Herrn Streiter. Es gibt nicht nur die CDU-Mittelstandsvereinigung, die erneut fordert, die kalte Progression bitte abzuschaffen, auch Frau Klöckner hat sich dazu geäußert, der SPD-Chef hat sich dazu geäußert. Wie lange wollen und können denn die Frau Bundeskanzlerin und der Herr Bundesfinanzminister noch der Fels in der Brandung sein, die weiterhin sagen, dass die Haushaltskonsolidierung vorgeht?

SRS Streiter: Ich würde darauf einfach mit Vernunft reagieren. Das oberste Ziel der Bundesregierung heißt ausgeglichener Haushalt und keine Neuverschuldung. Da möchte ich jetzt auch keine falschen Hoffnungen wecken. Die Spielräume in diesem Jahr und im Jahr 2015 sind sehr eng, sind quasi nicht vorhanden. Wie die Bundeskanzlerin ja schon in ihrer Sommerpressekonferenz betont hat, gibt es derzeit keine Spielräume. Das gilt auch für eine Tarifkorrektur zum Abbau der kalten Progression.

Wir haben die Vorbedingungen klar definiert. Im Bundeshaushalt soll es ab 2015 keine neuen Schulden geben. Das heißt, die Konsolidierung des Haushalts hat weiterhin Priorität. Es müssen vorrangig auch andere Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag zum Beispiel für Bildung und Verkehr getätigt werden und deshalb können wir einfach weitere Zusagen nicht machen. Es wird auch keine Gegenfinanzierung im Wege von Steuererhöhungen geben können. Die finanziellen Auswirkungen des Mindestlohngesetzes können derzeit noch gar nicht belastbar abgeschätzt werden. Auch daraus kann man derzeit noch gar keine Spielräume ableiten. Ich glaube, Herr Tauber war es heute Morgen, der gesagt hat: Wenn es einen Spielraum gibt, dann ist der Abbau der kalten Progression ganz vorne auf der Tagesordnung. Aber es müssen halt die Rahmenbedingungen stimmen. Ich glaube, da wäre es jetzt verfrüht, zu viel Hoffnung zu verbreiten.

Narzynski: Ich kann zusätzlich noch darauf hinweisen, dass der Minister sich am vorigen Wochenende zum Thema kalte Progression geäußert und daran erinnert hat, dass jede Veränderung des Einkommenssteuertarifs immer auch der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Er hat daran erinnert, dass es in der vergangenen Legislaturperiode einen entsprechenden Versuch gab, der am Bundesrat gescheitert ist.

Frage : Eine Frage an das Arbeitsministerium, und zwar würde mich interessieren, wie weit in Ihrem Hause die Pläne für die "Flexi-Rente" gediehen sind.

Küchen: Da gibt es nach meinem Wissensstand keinen neuen Stand. Sie wissen von der "Arbeitsgruppe flexible Übergänge in den Ruhestand", wo das konkret besprochen wird. Es soll bis zum Herbst erste Vorschläge geben. Dem kann ich jetzt nicht vorgreifen.

Zusatzfrage : Nun hat ja die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD angekündigt, dass es noch bis zum Jahresende ein Gesetz geben soll. Ist das auch Ihr Fahrplan oder ist vielleicht die Sozialdemokratin besonders ehrgeizig?

Küchen: Auch da möchte ich der AG - Sie wissen, dass sie aus den Regierungskoalitionen besteht und wir das Ganze moderieren - nicht vorgreifen. Lassen Sie uns bitte den Gang der Dinge abwarten.

Zusatzfrage : Heißt das, dass Sie selber gar keine eigene Position haben, sondern Sie lassen sich überraschen, was bei der Arbeitsgruppe herauskommt?

Küchen: Das würde ich nie so sagen.

Zusatz : Aber so klingt es!

Küchen: Lassen Sie mich im Zweifelsfall einfach den konkreten Zeitplan nachreichen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. In der "Financial Times" gibt es heute einen Bericht, dass Frankreich im Rahmen des G20-Prozesses Unterstützer gegen die drakonischen amerikanischen Strafen gegen europäische Banken - BNP und Commerzbank waren ja betroffen - sucht. In dem Bericht steht, dass Frankreich sich die Unterstützung unter anderem Deutschlands für diesen Vorstoß gesichert habe. Können Sie das kommentieren? Ist Deutschland ebenso wie Frankreich über exterritoriale Auslegungen amerikanischen Rechts besorgt?

Narzynski: Ich kann bestätigen, dass das Thema Gegenstand der Gespräche zwischen Deutschland und Frankreich beziehungsweise zwischen den Ministern war. Ich kann auch bestätigen, dass dort vereinbart worden ist, das auf der europäischen Ebene zu behandeln. Im Übrigen möchte ich aus den internen Besprechungen dazu keine nähere Stellung nehmen. Wenn Sie sich darauf beziehen, dass in dem Bericht der "Financial Times" auch auf die Tagesordnung der G20 Bezug genommen wird, so kann ich darauf hinweisen, dass die Tagesordnung der G20 vom Gastgeberland festgelegt wird, also von Australien.

Zusatzfrage: Interpretiere ich es richtig, wenn sich die Minister darauf einigen, dass das Thema in der EU werden kann, dass beide Handlungsbedarf sehen?

Narzynski: Dass beide zumindest den Handlungsbedarf sehen, es auf der europäischen Ebene zu besprechen. Das bedeutet, dass man auch zu einem einheitlichen europäischen Verständnis in dieser Sache kommen möchte.

Frage: An das Innenministerium zur Geschichte, dass das Budget des BSI gerade ein kleiner Problemfall sei und nicht nur das BSI selbst, sondern vielleicht auch andere betroffen wären. Ich wollte Sie fragen, wie weit Sie bereits mit Nachforschungen gekommen sind, welche Auswirkungen es denn bei anderen Ihnen nachgeordneten Behörden gibt, ob dazu auch die BFDI zählt oder wie das zu bewerten ist. Können Sie es nachliefern, wenn Sie es noch nicht sagen können?

Plate: Ich glaube, Sie spielen auf einen Artikel an, der im Handelsblatt zu lesen war. Es ist ja so, dass diese Anfrage vom "Handelsblatt" von Freitagnachmittag datiert. Sie können sich vorstellen, dass zwischen Freitagnachmittag und Montagvormittag Nachforschungen so besonders intensiv und jedenfalls abschließend nicht stattgefunden haben können. Insofern ist diese Frage damit vielleicht schon beantwortet.

Ich mache aber darauf aufmerksam: Der Artikel hat zwar das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zum Schwerpunkt, was aber etwas ist, was mitnichten nur das BSI und schon gar nicht nur den Geschäftsbereich des BMI betrifft, sondern Hintergrund ist der vom Haushaltsgesetzgeber beschlossene 5 Abs. 7 des Haushaltsgesetzes. Da ist offenbar - jedenfalls für uns eher überraschend - eine Art Reserve von 5 Prozent durch den Haushaltsgesetzgeber gebildet worden.

Da das aber etwas ist, was alle Häuser betrifft, würde ich vielleicht den Kollegen aus dem BMF bitten, dazu gegebenenfalls sozusagen überwölbend Stellung zu nehmen.

Narzynski: Es geht, wie ja schon gesagt, um eine Maßgabe im Haushaltsgesetz, die vom Deutschen Bundestag beschlossen worden ist und die im Haushaltsvollzug umzusetzen ist. Ich kann hier jetzt nicht Maßnahmen des Haushaltsgesetzgebers beurteilen.

Zusatzfrage: Aber die Auswirkungen schon?

Narzynski: Die Auswirkung ist die, dass dort eine Reserve gebildet worden ist. Diese Reserve wird jetzt im Haushaltsvollzug behandelt werden.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Irak. Es gibt Berichte, dass die ISIS dort erhebliche Geländefortschritte gemacht hat, neue Städte erobert hat, auch den größten Staudamm in dem kurdischen Gebiet. Die Kurden fordern, wie früher schon die Regierung in Bagdad, nun massiv, dass sie vom Ausland Unterstützung bekommen, und zwar gerade vom Westen und von den USA. Wie beurteilen Sie die Entwicklung und den weiteren Vormarsch? Plant die westliche Welt, die Regierung in Bagdad oder die Kurden in irgendeiner Form zu unterstützen?

Chebli: Wir sehen natürlich die Entwicklung im Irak mit höchster Sorge. Das, was am Wochenende passiert ist, hat die ganze Lage noch weiter dramatisiert. Letztendlich sehen wir aber auch, dass dieser Konflikt nicht durch eine militärische Aufrüstung gewonnen werden kann, sondern die Anforderungen, die wir an Maliki gestellt haben, gelten, dass es darum geht, eine inklusive Regierung zu bilden. Die Kurden haben im ersten Schritt die Einigung auf einen Präsidenten vollzogen.

Letztendlich geht es darum, dass man auch die Kurden, die immer eine konstruktive Rolle in dem Konflikt gespielt haben, dazu aufruft, weiterhin diese konstruktive Rolle einzunehmen und innerhalb eines politischen Prozesses mit Maliki und mit den Schiiten zu einer Einigung zu kommen, um eine Regierung aufzubauen, die inklusiv ist und die alle Stimmen im Irak anspricht. Letztendlich sehen wir, dass ISIS weitere Geländegewinne vollziehen wird, wenn man - - Aber ich glaube nicht, dass eine militärische Aufrüstung der Kurden dazu führt, dass ISIS geschwächt wird.

ISIS wird geschwächt, wenn man es schafft, dass die Sunniten, die ISIS unterstützen, ISIS nicht mehr diese Rückendeckung geben. Letztendlich geht das nur, wenn man es schafft, im Irak zu einem politischen Prozess zu kommen.

Zusatzfrage: Ist das nicht ein Widerspruch, wenn Sie sagen, dass einerseits die Kurden sich ja konstruktiv verhalten - anders als Ihrer Meinung nach die irakische Regierung -, die Kurden selber aber dann sagen, dass sie, um sich überhaupt noch gegenüber ISIS durchsetzen zu können, unbedingt Waffen aus dem Ausland brauchen? Wieso wird der Westen die Kurden dann nicht unterstützen?

Chebli: Ich habe gesagt, dass wir den Konflikt nicht darin gelöst sehen, indem wir die eine oder andere Partei aufrüsten. Das hat in der Vergangenheit auch nicht dazu geführt, dass Konflikte im Nahen Osten befriedet werden konnten. Das ist der Punkt, den ich gemacht habe.

Der Punkt ist auch: Wenn man die Situation in den vergangenen Monaten betrachtet hat, haben die Kurden immer eine stabilitätsorientierte Rolle im Irak gespielt. Unser Appell ist, dass sie dies weiter tun. Wir sehen nicht, dass man mit einer militärischen Aufrüstung der Kurden den Frieden im Irak herbeiführen kann. Das ist der Punkt, den ich machen wollte.

Frage : Herr Rülke, Ihr Minister hat ein Interview gegeben, wo er gesagt hat, die Rechtsgrundlage der Arbeit der deutschen Geheimdienste, insbesondere des BND, solle überprüft werden. Können Sie dazu noch Details nennen? In welchem Rahmen soll das geschehen, bis wann soll es Gesetzesvorschläge geben? Können Sie zu diesem doch eher kargen Interview ein bisschen etwas ausführen?

Rülke: Sie haben Recht: Er hat im Interview mit Kolleginnen und Kollegen gesagt, dass es auch für Geheimdienste - seien es inländische oder ausländische - keine rechtsfreien Räume geben dürfe. Auch insbesondere für den BND müsse es immer rechtliche Grundlagen der Tätigkeit geben. Er hat in diesem Interview auch gesagt, dass wir das im parlamentarischen Raum und innerhalb der Regierung besprechen sollten, und das wird er auch tun.

Zusatzfrage : Beinhaltet erfolgreiche Spionage nicht notwendigerweise den Bruch von Recht, zumindest im Ausland? Geht das denn überhaupt, also erfolgreiche Spionage unter gleichzeitiger Beachtung aller Gesetze?

Rülke: Auch auf diese Frage hat er mittelbar in dem Interview geantwortet. Er hat nämlich dort gesagt, dass es eigentlich wünschenswert wäre, dass sich alle an die Regeln halten und dass wir eigentlich nicht mehr Überwachung, sondern weniger Überwachung brauchen. Wenn es aber so ist, dass sich auch bestimmte befreundete Staaten - die USA - nicht an die Regeln halten, dann müssen wir uns hier in Deutschland auch gegen solche Spionagetätigkeiten wappnen können.

Frage: Gerade die Frage der Rechtsgrundlagen des Bundenachrichtendienstes war ja auch schon Gegenstand im Untersuchungsausschuss, wo die Gutachter recht einhellig zu der Ansicht gekommen sind, dass die Rechtsgrundlagen zu verändern oder zu ergänzen wären, sodass sich die Frage stellt, ob man erst den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses abwartet oder auf dieser relativ klaren Grundlage schon handelt. Gibt es eine Haltung Ihres Hauses dazu, ob man das vorwegnehmen sollte?

Rülke: Wir verfolgen die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses mit größtem Respekt. Die Bundesregierung tut alles, um zu dieser Aufklärung des Untersuchungsausschusses beizutragen. Wir haben natürlich auch die Stellungnahmen, auf die Sie angespielt haben, zur Kenntnis genommen und gelesen. Wir werden bestimmt diese Stellungnahmen abwarten und darauf reagieren.

Zusatzfrage: Die Stellungnahmen gab es ja schon. Sie meinen, den Abschlussbericht abwarten?

Rülke: Den Abschlussbericht abwarten und darauf reagieren.

Frage : Frage an das Auswärtige Amt zum Thema "Gaza". Frau Chebli, Israel hat in den letzten Tagen wiederholt Schulen der UN angegriffen und hat damit auch sehr scharfe Kritik aus anderen westlichen Ländern provoziert. Wieso schweigt die Bundesregierung zu diesen Verbrechen und gibt es überhaupt irgendwelche Kritik an Israels Vorgehen in Gaza?

Chebli: Ich sehe nicht, dass die Bundesregierung in den letzten Wochen geschwiegen hat. Wir haben immer wieder klargemacht, dass bei allem Recht, sich zu verteidigen, die Verhältnismäßigkeit (der Mittel) gewahrt werden muss. Ich habe letzten Mittwoch bei der letzten Regierungspressekonferenz auch gesagt, dass wir mit großer Sorge sehen, dass sich die Kampfhandlungen verschärft haben und habe gleichzeitig darauf hingewiesen, dass es nicht sein kann, dass zivile Infrastruktur und UN-Einrichtungen beschossen werden.

Die israelische Seite hat in der Vergangenheit ja mehrfach betont, dass sie sich selbst an diesem Maßstab misst. Die Bundesregierung hat mehrfach wiederholt, dass es darum geht, dass UN-Schulen, zivile Infrastruktur, UN-Einrichtungen den höchsten Schutz genießen müssen.

Wenn Sie den Gastbeitrag des Ministers am Wochenende gelesen haben, werden Sie gesehen haben, dass wir über die dauerhafte Waffenruhe hinaus, an der wir noch längst nicht sind - bisher hat sich Israel zu einer humanitären Feuerpause bereiterklärt, die unilateral getroffen ist, die wir auch begrüßen - von einem Waffenstillstand weit entfernt sind. Dazu müssen wir natürlich in einem ersten Schritt kommen. Darüber hinaus - das hat der Minister ganz klar gesagt - muss es darum gehen, dass die Menschen in Gaza eine Perspektive haben, dass die Blockade aufgehoben wird, dass es nicht sein kann, dass Menschen auf engstem Raum quasi eingesperrt sind.

Er hat die Idee der Reaktivierung der EUBAM-Mission ins Spiel gebracht, was er in dem Gastbeitrag nicht zum ersten Mal gemacht hat. Er hat noch einmal klar unterstrichen, dass, wenn es darum geht, dass wir die Lebensbedingungen in Gaza verbessern wollen, wir auch darüber nachdenken müssen, dass die Grenzen wieder geöffnet werden. Es geht bei EUBAM um Rafah. Das ist Zukunftsmusik, aber man muss perspektivisch darüber nachdenken, wie die Grenzen generell kontrolliert werden können. Er hat klargemacht, dass das nicht vonseiten Hamas geschehen kann, sondern er sieht da die PA in den Verantwortung beziehungsweise er sieht, dass die PA diesen Job übernehmen müsste. Dazu laufen auch erste Gesprächen zwischen den einzelnen palästinensischen Fraktionen.

Ich glaube, dahin müssten wir, um zu verhindern - das habe ich auch letztens gesagt -, dass wir alle zwei Jahre die Situation haben, dass Raketen gen Israel fliegen und Israel dann mit einem Einmarsch reagiert.

Zusatzfrage: Sie haben gerade gesagt, dass Sie darauf pochen, dass die PA in Gaza mehr oder weniger die Macht übernimmt. Nun wurde ja die Hamas in einem demokratischen Prozess gewählt. Wieso sprechen Sie der Hamas jetzt diese demokratische Legitimität ab?

Chebli: Die Hamas war für uns nie ein legitimer Ansprechpartner für die palästinensische Seite. Das heißt nicht, dass wir demokratische Grundprinzipien nicht achten, im Gegenteil. Für uns ist die Palästinensische Autonomiebehörde der legitime Ansprechpartner für die Palästinenser. Wenn Sie sich die Lage vor der jetzigen Auseinandersetzung anschauen, dann wissen Sie auch, dass Hamas in den letzten Monaten an Zuspruch unter den Palästinensern verloren hat. Das ist unabhängig davon, wie wir zu Hamas stehen, dass sie für uns kein Ansprechpartner ist und wir sie nicht als legitime Regierung sehen. Aber auch unter den Palästinensern gab es in den letzten Monaten vor der Eskalation nicht mehr den Zuspruch für Hamas.

Wir reden mit der PA und die PA ist der Ansprechpartner. Wenn wird über eine Grenzkontrolle reden, dann müsste die Palästinensische Autonomiebehörde natürlich diese übernehmen.

Zusatzfrage : Eine letzte Frage: Sie hatten die Formation der Einheitsregierung vor dem Krieg begrüßt, was ja auch die Hamas beinhaltet hat. Was hat sich seitdem verändert?

Chebli: Wir haben die Einheitsregierung als einen Schritt in Richtung Perspektive für eine Zwei-Staaten-Lösung in der Tat begrüßt. Es war eine Technokratenregierung, wie Sie wissen. Hamas war nicht Teil dieser Regierung, und das gilt nach wie vor. Für uns gelten die Quartettkriterien. Solange Hamas die Quartettkriterien nicht beachtet - das bedeutet die Anerkennung des Existenzrechts Israels -, ist Hamas für uns kein legitimer Ansprechpartner.

Frage: Eine Nachfrage an das Wirtschaftsministerium. Wir haben uns hier in der letzten Woche über die Übernahme des Unternehmens Secusmart, also "Kanzlerinnenhandyverschlüssler", durch Blackberry unterhalten. Ich hätte gerne gewusst, ob es irgendwelche neuen Erkenntnisse bei der Prüfung gibt, die letzte Woche begonnen hat.

Mittlerweile hat der Chef von Secusmart sich ja beklagt, dass ohne eine ausländische Übernahme ein Unternehmen wie das seine eigentlich gar keine Entwicklungsmöglichkeiten hat, weil einfach die finanziellen Rahmenbedingungen in Deutschland nicht ausreichen. Ich hätte gerne gewusst, ob es, vielleicht durch diese Übernahme ausgelöst, Überlegungen im Wirtschaftsministerium gibt, einen eigenen Investmentfonds für Technologieunternehmen aufzulegen oder ob es neuere Erkenntnisse gibt, was die Abschreibungsmöglichkeiten von Verlusten von Start-up-Investitionen angeht.

Alemany: Von derartigen Investmentfonds ist mir nichts bekannt.

Zu Secusmart und unsere Außenwirtschaftsprüfung: Die hat letzte Woche begonnen. Binnen eines Monats haben wir jetzt Zeit, zu prüfen, ob wir in eine vertiefte Prüfung einsteigen oder nicht. Dazu gibt es noch keinen neuen Stand, den ich Ihnen hierzu berichten könnte.

Im Vergleich zur letzte Woche gibt es nur folgende Neuerung: Ich hatte letzte Woche erwähnt, je nach Umsatz des Käufers würde auch eine kartellrechtliche Prüfung notwendig werden. Es hat sich jetzt inzwischen ergeben, dass dies nicht der Fall ist. Es muss also nicht den Kartellbehörden zur Prüfung vorgelegt werden, weil die notwendigen Umsatzschwellen nicht erreicht werden. Es gibt also nur unsere AWG-Prüfung.

Zusatzfrage: Gibt es irgendwelche Neuerungen, was die Förderung von Start-up-Unternehmen angeht? Es war ja überlegt worden, dass man entweder die Gewinnveräußerungen steuerfrei stellt oder die Abschreibungen von Verlusten ermöglicht.

Alemany: Vielleicht kann der Kollege aus dem BMF noch zu steuerlichen Dingen etwas sagen.

Ansonsten ist Ihnen ja bekannt, dass uns als BMWi das Thema Start-up und Start-up-Förderung ein sehr wichtiges ist. Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Förderung, die Sie alle auch auf unserer Homepage finden, unter anderem steuerliche Absetzbarkeit, unseren High-Tech-Fonds, das Projekt "German Silicon Valley Accelerator", die Ausweitung auf das New York Büro. So gesehen sind wir sehr aktiv, um sie zu fördern und sind momentan in einem Gesetzgebungsverfahren, das zum Beispiel Crowdfinanzierungen und solche Dinge möglich macht, um eben die Start-ups und die Rahmenbedingungen hierfür zu verbessern.

Narzynski: Ich möchte auch darauf hinweisen, dass im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, dass die Finanzierungsbedingungen für Technologieunternehmen in Deutschland verbessert werden sollen. Wir haben bereits einige günstige steuerliche Regelungen, die teilweise immer wieder in der Kritik stehen und die von unserer Seite dann auch verteidigt werden.

Im Übrigen hat die Kollegin ja schon darauf hingewiesen, dass es ein breites Instrumentarium an direkten Fördermöglichkeiten für diese Unternehmen gibt, unter anderem auch über die Beteiligung an solchen Unternehmen. Da ist zum Beispiel auch die KfW eingebunden. Das sind die Wege, auf denen wir auch weiterhin daran arbeiten werden, dass sich die Finanzierungsbedingungen für diese Unternehmen in Deutschland verbessern.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 4. August 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/08/2014-08-04-regpk.html;jsessionid=A72B1A5E9765D74F25E6461CCA41F16D.s4t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. August 2014