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PRESSEKONFERENZ/885: Regierungspressekonferenz vom 5. November 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 5. November 2014
Regierungspressekonferenz vom 5. November 2014

Themen: Gedenken an ehemaligen Regierungssprecher Klaus Bölling, Kabinettssitzung (Entwürfe zu EU-Assoziierungsabkommen mit Georgien, Ukraine und der Republik Moldau, Bundesfernstraßenmautgesetz), Förderprogramm für Langzeitarbeitslose, Äußerungen in der Türkei zu einer Karikatur in einem deutschen Schulbuch, mögliche Ausbildungsmission der Bundeswehr im Nordirak, Bankenabgabe, Lokführer-Streik, Konferenz über die politische Lage in Bosnien-Herzegowina, Leistungsschutzrecht

Sprecher: StS Seibert, Kothé (BMF), Westhoff (BMAS), Gerhartz (BMVg), Alemany (BMWi), Rudolph (BMVI), Schäfer (AA), Baer-Henney (BMJ)



Vorsitzender Leifert eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren, vor den Nachrichten aus dem Kabinett ist es mir ein Anliegen, noch ein paar Sätze zum Tode Klaus Böllings zu sagen - hier in der Bundespressekonferenz, die, wenn auch in Bonn, über so lange Zeit sein Arbeitsbereich, seine Bühne gewesen ist.

Wir alle im Bundespressamt hatten und haben höchsten Respekt vor diesem Mann, der von 1974 bis 1982 mit einer kurzen Unterbrechung Sprecher der Bundesregierung und Chef des Presse- und Informationsamtes war. Vielen von uns - auch denen, die die 70er-Jahre nicht aktiv erlebt haben - steht Klaus Bölling bis heute als ein herausragender Regierungssprecher vor Augen, als einer, der in schwierigsten Tagen und unter ungewöhnlichen Herausforderungen Maßstäbe gesetzt hat.

Man konnte in den vergangenen Tagen in den Fernsehnachrufen Klaus Bölling noch einmal selber sein Credo formulieren hören. Der Regierungssprecher, sagte er, sei ein Gehilfe - ein Gehilfe der Politik und der Journalisten. Selten hat einer dieses Amt des Gehilfen mit so viel Intelligenz, mit so viel Selbstbewusstsein und mit so viel Würde ausgefüllt wie Klaus Bölling.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Witwe und seiner Familie. Wir im Bundespresseamt werden das Beispiel, das er uns gesetzt hat, bewahren und nicht vergessen.

Vorsitzender Leifert: Vielen Dank! - Jetzt kommen wir zum Kabinett.

StS Seibert: So ist es. - Der Bundesaußenminister hat dem Kabinett drei Entwürfe von Vertragsgesetzen zu Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien, der Ukraine und der Republik Moldau vorgelegt. Das Kabinett hat diese Entwürfe beschlossen.

Diese Abkommen zwischen der EU und der Republik Moldau, zwischen der EU und Georgien und zwischen der EU und der Ukraine sind ein wesentlicher Bestandteil der Östlichen Partnerschaft der Europäischen Union. Vor Kurzem haben die Wählerinnen und Wähler in der Ukraine bei ihrer Teilnahme an den Parlamentswahlen am 26. Oktober wieder zum Ausdruck gebracht, dass sie dieses Angebot der Europäischen Union annehmen und nutzen wollen.

Diese Abkommen stärken den Ausbau der Beziehungen auf breiter Front - politisch, wirtschaftlich und kulturell. Sie tragen ganz wesentlich - das ist unsere Überzeugung - zur weiteren Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den drei Ländern bei. Sehr wichtige Felder der Zusammenarbeit dabei sind die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Ein substanzieller Bestandteil dieser drei Assoziierungsabkommen ist auch eine tiefe und umfassende Freihandelszone.

Teile dieser Abkommen werden schon vorläufig angewandt; das wissen Sie. Im Falle Moldaus und Georgiens betrifft dies auch den Freihandelsteil der Abkommen. Bei der Ukraine ist das nicht der Fall. Sie wissen, dass es Mitte September eine Vereinbarung zwischen der Ukraine, Russland und der EU gegeben hat, zunächst einmal weitere Gespräche zu führen, um praktische Fragen bei der Umsetzung des Freihandelsteils des Abkommens zu lösen. Bis zur Anwendung des Freihandelsteils räumt die Europäische Union der Ukraine die bisher bestehenden einseitigen Handelserleichterungen weiter ein.

Um in Kraft zu treten, bedürfen diese drei Abkommen der Ratifikation in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat.

Der Bundesverkehrsminister hat dem Kabinett zum Beschluss sein Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vorgelegt. Ein bisschen Hintergrund dazu:

Das neue Wegekostengutachten berechnet, dass zum 1. Januar des kommenden Jahres die Lkw-Mautsätze sinken. Nach Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums ergeben sich daraus für den Zeitraum 2015 bis 2017 Mindereinnahmen in Höhe von 460 Millionen Euro. Um nun diese Einnahmelücke zu schließen und die notwendige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu sichern, hat die Bundesregierung nun diesen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen.

Das heißt ganz praktisch, dass ab dem 1. Juli 2015 die Mautpflicht auf weitere 1.100 Kilometer vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt wird. Das heißt zum anderen, dass die Mautpflicht auch auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht abgesenkt wird. Also auch Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht werden zum 1. Oktober 2015 dieser Lkw-Mautpflicht unterliegen. Das bedeutet zusätzliche Einnahmen für den Bund. Nach diesem Fernstraßenmautgesetz werden diese Einnahmen dem Verkehrshaushalt des Bundes zusätzlich zufließen. Sie werden uns helfen, den Bedarf an Infrastrukturinvestitionen tatsächlich auch zu stärken.

So viel aus dem Kabinett.

Frage: Frau Kothé, Bundesarbeitsministerin Nahles hat eben ihre Pläne zur besseren Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zurück in den Job vorgestellt. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist ein zentraler Punkt, dass 1.000 Stellen, die es bislang in Jobcentern für das Programm "Perspektive 50plus" gibt und die eigentlich 2016 auslaufen sollten und mit einem kw-Vermerk versehen sind, nun entfristet werden. Mich würde interessieren, ob das mit Ihrem Minister abgesprochen ist und ob er dem zustimmt.

Kothé: Dazu kann ich Ihnen im Augenblick nichts sagen. Die Ministerin hat das Programm gerade vorgestellt. Sie kennen die grundsätzliche Linie der Bundesregierung, dass, wenn zusätzliche Ausgaben von Ressorts angedacht oder geplant sind, diese im entsprechenden Etat gegenzufinanzieren sind. Vielleicht kann das Arbeitsministerium das erläutern.

Westhoff: Ich kann nur ergänzen, dass bekanntermaßen im Moment darüber gesprochen wird, wie speziell der Etat des Bundesarbeitsministeriums in den kommenden Jahren ausgestattet sein wird. Ich darf auch daran erinnern, dass das zum Teil Gelder sind, die in der Arbeitslosenversicherung durch Beiträge auflaufen. Das heißt, es ist nicht so, dass das alles per Steuerfinanzierung zugeschossen werden muss. Hier geht es darum, erfahrene Kräfte zu halten und ihr Wissen und ihr Know-how weiter zu nutzen.

Das Programm "Perspektive 50plus" speziell für ältere Langzeitarbeitslose hat sich bewährt und es sind gute Erfahrungen gemacht worden. Es geht jetzt darum, die Kräfte, die Kapazitäten, das Know-how und die Expertise weiter zu nutzen. Letzten Endes ist das kein reines Zuschussgeschäft, sondern durchaus etwas, was sich durch weniger Leistungen an anderer Stelle - Stichwort Grundsicherung - amortisiert.

Frage: Meine Frage richtet sich an die Bundesregierung. Es gab eine Karikatur in einem Schulbuch in Baden-Württemberg, durch die in Deutschland lebende Türken und der türkische Präsident Erdogan verunglimpft wurden. Das hat in der Türkei für Empörung gesorgt. Das türkische Außenministerium hat erklärt, dass diese Karikatur den wachsenden Rassismus und die Ausländerfeindlichkeit in Deutschland widerspiegeln würde. Wie bewertet die Bundesregierung die Verunglimpfung der in Deutschland lebenden Türken und des türkischen Präsidenten Erdogan durch diese Karikatur in einem deutschen Schulbuch?

StS Seibert: Zunächst einmal stellen Sie hier eine Tatsachenbehauptung auf, die ich nicht teile. Grundsätzlich werde ich hier nicht anfangen, einzelne Karikaturen als gelungen oder nicht gelungen, freundlich oder hämisch, witzig oder nicht witzig zu beurteilen.

Für uns gilt ganz klar: Wir haben in diesem Land das volle Bekenntnis zur Pressefreiheit, zur Meinungsfreiheit, zur Kunstfreiheit. Darunter fällt auch die Kunst der Karikatur. Für Politiker ist Gelassenheit im Umgang mit dem, was einem alles nicht gefällt, sicherlich die beste Herangehensweise.

Zusatzfrage: Die Karikatur ist ja jetzt nicht so schlimm. Aber wie finden Sie es, dass sie in einem deutschen Schulbuch abgedruckt ist?

StS Seibert: Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, deutsche Schulbücher zuzulassen oder nicht zuzulassen. Das alles ist bei uns Sache der Länder; dazu werde ich mich nicht äußern. Es gilt die Presse- und Kunstfreiheit, und sie gilt auch für Karikaturen. Ich weise nur daraufhin, dass andere Karikaturen in diesem Schulbuch sich zum Teil sehr kritisch mit dem Verhalten von Deutschen gegenüber ausländischen Mitbürgern auseinandersetzen. Es lohnt sich also, das ganze Buch anzusehen. Grundsätzlich aber ist die Bundesregierung ohne eine eigene Zuständigkeit auf dem Gebiet der Schulbücher.

Frage: An das Verteidigungsministerium: Herr Gerhartz, letzte Woche wurde in Bezug auf den Kampf gegen den IS angesprochen, dass derzeit überprüft werde, ob sich vielleicht noch weitere Ausbilder der Bundeswehr Richtung Nordirak aufmachen. Gibt es dazu schon konkretere Pläne? In welchem Zeitraum wird das beschlossen werden?

Gerhartz: Derzeit sind wir in der Phase, dass wir die Ergebnisse dieser Planungsreise, die wir zusammen mit dem Auswärtigen Amt durchgeführt haben, auswerten. Es laufen auch die Gespräche mit den Partnern darüber, inwieweit Unterstützung und Zusammenarbeit mit Partnern möglich ist etc. Es gibt hier noch keine weiteren Erkenntnisse hinsichtlich Zeitlinien.

Frage: Es gibt einen Bericht, wonach die EU-Kommission einen Vorschlag gemacht hat, dass eine Kompensationsregelung bei der Bankenabgabe dazu führen könnte, dass deutsche Banken mehr zahlen müssten, um einen sprunghaften Anstieg der Bankenabgabe bei französischen Instituten zu kompensieren. Gibt es solche Überlegungen? Wie steht die Bundesregierung dazu?

Kothé: Vielleicht gestatten Sie mir folgende Vorabbemerkung: Nach dem Vorschlag, den es jetzt gibt, würden deutsche Banken von dem Wechsel auf dieses europäische System profitieren, denn sie müssen weniger Bankenabgabe beim Aufbau des Fonds zahlen, als wenn es bei der rein deutschen Lösung bleiben würde. In anderen Ländern ist das umgekehrt.

Wir haben jetzt einen Kommissionsvorschlag, der vorsieht, dass Belastungsunterschiede zwischen den nationalen Bankensektoren in der Einführungsphase ausbalanciert werden. Darüber ist jetzt zu sprechen und darüber wird auf europäischer Ebene auch gesprochen, das tun wir. Entscheidungen dazu gibt es noch nicht.

Zusatzfrage: Unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich eine Kompensationsregelung, oder wird eine solche Regelung rechtlich vielleicht infrage gestellt?

Kothé: Jedes Modell muss natürlich auf einer rechtlich sicheren Grundlage stehen. Ich habe gerade ja gesagt, dass wir nach einer Lösung suchen beziehungsweise dass jetzt darüber zu sprechen ist, wie diese Belastungsunterschiede, die sich jetzt ergeben, ausgeglichen werden können. Das ist jetzt Thema der Gespräche. Wie das Ergebnis aussieht, kann ich Ihnen im Augenblick noch nicht sagen.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum Bahnstreik: Minister Gabriel hat ja einen Schlichter gefordert. Erwägt die Bundesregierung eventuell auch, einen Schlichter vorzuschlagen, laufen dazu vielleicht schon Gespräche mit geeigneten Personen?

Alemany: Wie Sie zu Recht erwähnen, hat sich unser Minister dazu geäußert. Er hat auch von dem Wunsch eines Schlichtungsversuches oder einer schnellen Einigung gesprochen. Es ist natürlich Sache der Tarifparteien, Schlichter vorzuschlagen beziehungsweise überhaupt die Möglichkeit einer Schlichtung in Erwägung zu ziehen. Wichtig ist nur, dass mit dem hohen Gut der Tarifautonomie auch verantwortungsbewusst umgegangen wird.

Vorsitzender Leifert: Möchten sich noch andere Ressorts dazu äußern - vielleicht das Verkehrsressort?

Rudolph: Die Frage zur Schlichtung ging ja an das Wirtschaftsministerium.

Der Bundesverkehrsminister hatte sich - wenn ich das ergänzend sagen darf - heute ja auch geäußert und noch einmal gesagt, dass auch die öffentliche Akzeptanz für Tarifauseinandersetzungen zu beachten ist und dass das nicht über Gebühr strapaziert werden darf. Bundesminister Dobrindt steht dazu auch in engem Kontakt mit Bahnchef Grube, auch heute wieder vor der aktuellen Vorstandssitzung. Sie wissen, dass die Deutsche Bahn ab 13.15 Uhr ein Pressegespräch macht und sich dazu äußert. Im Anschluss daran wird sich auch Bundesverkehrsminister Dobrindt noch einmal äußern. Wir haben dazu für 14 Uhr im Bundestag eingeladen, weil er dort gerade noch für eine Regierungsbefragung anwesend ist.

StS Seibert: Ich denke, wir sind uns in der Bundesregierung alle einig, dass Tarifauseinandersetzungen grundsätzlich Sache der Tarifparteien sind, das ist hier ja mehrfach ganz klar gemacht worden. Das Streikrecht fällt unter diese grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie und ist ein hohes Gut. Mit dem Streikrecht eng verbunden ist allerdings auch die Anforderung, dass eine Arbeitskampfmaßnahme verhältnismäßig sein muss; man spricht ja auch vom Übermaßverbot.

In diesem Sinne: Die Bundesregierung hofft, dass dieser derzeitige Konflikt, der unbeteiligte Bürger und unbeteiligte Unternehmen in hohem Maße betrifft, schnell beigelegt werden kann.

Frage: Herr Seibert, darf ich Sie dann so interpretieren, dass die Bundesregierung den Streik so, wie er angekündigt ist, für unverhältnismäßig hält?

StS Seibert: Nein, ich habe gesagt, dass das eine Sache der Tarifparteien ist und dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dabei zu beachten ist. Das ist aber keine politische Wertung. Ob eine Arbeitskampfmaßnahme oder ein Streik nicht verhältnismäßig oder verhältnismäßig ist, ist letztlich von der Rechtsprechung zu entscheiden. Ich habe das nicht gesagt, ich habe nur daran erinnert, dass mit dem Streikrecht auch die Aufforderung zur Verhältnismäßigkeit einhergeht.

Frage: Schäfer, heute findet eine Südosteuropakonferenz hier in Berlin statt. Diese Konferenz wird von Ihrem Haus zusammen mit den Briten organisiert. Was sind die Ziele der Konferenz, und warum sind die Briten dabei?

Schäfer: Wir haben dieses Thema an dieser Stelle vor einigen Wochen schon einmal angerissen. Damals ging es um die Bewertung der Ergebnisse der Wahlen in Bosnien-Herzegowina. Die beiden Minister glauben, dass die gar nicht so einfache politische Lage in Bosnien-Herzegowina das Zusammenarbeiten der verschiedenen politischen Entitäten, das Zusammenleben der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen in Bosnien-Herzegowina Aufmerksamkeit verdient. Die beiden Minister sind durchaus in Sorge darüber, dass es vor den Wahlen einen ziemlichen Stillstand der Reformen und damit auch des Annäherungskurses Bosnien-Herzegowinas an die Europäische Union festzustellen gab.

Die beiden Minister sind der Auffassung, dass jetzt, kurz nach den Wahlen in Bosnien-Herzegowina, der richtige Moment ist, um eine Initiative zu starten, die den politisch Verantwortlichen in Bosnien-Herzegowina das Angebot macht, das Geschäft anbietet, feste Verpflichtungen auf dem Wege zu Reformen einzugehen und dafür gleichzeitig in Aussicht zu stellen, den Annäherungsprozess an die Europäische Union entsprechend den Fortschritten voranzutreiben. Das ist eine Initiative, die auch mit der Europäischen Union und der neuen EU-Beauftragten abgesprochen ist. Außenminister Steinmeier erhofft sich von der heutigen Begegnung auch mit Verantwortlichen Bosnien-Herzegowinas und der Region, dass man auf diesem Weg gemeinsam voranschreiten kann.

Zusatzfrage: Wird es thematisch nur um Bosnien gehen oder werden auch andere Themen angesprochen sein? Sie haben das Augenmerk jetzt ja nur auf die Lage in Bosnien-Herzegowina gelegt.

Schäfer: Nein, es geht ganz wesentlich und im Kern um die politische Lage in Bosnien-Herzegowina.

Frage: Eine Frage zum Leistungsschutzrecht - ich nehme an, das geht an das Justizressort -: Immer mehr Verlage erlauben Google ja wieder, Pressetexte kostenlos zu veröffentlichen, weil sie sonst finanzielle Verluste fürchten. Herr Döpfner sagte, damit werde das Leistungsschutzrecht ausgehebelt. Sehen Sie das auch so, gibt es da Anlass für die Politik, gesetzgeberisch irgendwie nachzusteuern?

Baer-Henney: Im Moment liegen diesbezüglich noch keine Pläne vor. Wir gucken uns das natürlich an, das wird geprüft, aber da gibt es keine konkreten Vorhaben.

StS Seibert: Es ist wie im Koalitionsvertrag angekündigt: Wir werden das Leistungsschutzrecht evaluieren auf die Frage hin, ob die Ziele, die damit verbunden waren, erreicht werden. Dazu muss man jetzt sicherlich erst einmal Erfahrungen sammeln.

Zusatzfrage: Für welchen Zeitpunkt war diese Evaluierung angestrebt? Ich weiß nicht, ob auch das im Koalitionsvertrag steht.

StS Seibert: Im Koalitionsvertrag war kein Datum genannt.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 5. November 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/11/2014-11-05-regpk.html;jsessionid=0DCC6D41CA6C21E18E0384ADE3CA56AE.s3t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2014