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PRESSEKONFERENZ/909: Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 17. Dezember 2014
Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember 2014

Themen: Kabinettssitzung (Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte im Nordirak, Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen, Entwurf eines Zweiten Verkehrssteueränderungsgesetzes, Entwurf eines Versorgungsstärkungsgesetzes, Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention, Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung, Verordnung zur Beschränkung der Dokumentationspflicht beim Mindestlohn), Rolle deutscher Söldner im Nordirak, wirtschaftliche Situation Russlands/Ukraine-Krise, Medienberichte über Auflegung eines Fonds zur Finanzierung des Rückbaus von AKWs, Bericht über Foltermethoden der CIA, Neuberufungen in den SoFFin, Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Einstufung der Palästinenserorganisation Hamas als Terrororganisation, Reform der Erbschaftssteuer, Parlamentswahlen in Griechenland

Sprecher: StS Seibert, Flosdorff (BMVg), Schäfer (AA), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Schroeren (BMUB), Alemany (BMWi)



Vorsitzender Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag! Es ist wahr, dass diese letzte Kabinettssitzung vor Weihnachten noch einmal eine ganze Reihe von wichtigen Beschlüssen erbracht hat: Beschlüsse für unsere Infrastruktur, sowohl die digitale als auch die physisch gebaute Infrastruktur unserer Straßen, Beschlüsse für die Gesundheitsversorgung der Bürger, Beschlüsse für die Energiewende und auch Beschlüsse für die äußere Sicherheit. Damit will ich vielleicht anfangen.

Die Bundesregierung hat heute vorbehaltlich der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestags die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte beschlossen. Dieser Einsatz ist bis zum 31. Januar 2016 befristet. Er hat eine Personalobergrenze von 100 Soldatinnen und Soldaten und erfolgt im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.

Es geht bei dieser Mission im Wesentlichen darum, dass militärische Ausbildungslehrgänge durchgeführt werden und dass die Koordinierungsverantwortung für militärische Ausbildung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Irak-Kurdistan sowie der irakischen Streitkräfte im Nordirak übernommen wird. Die Gesamtverantwortung für diese Ausbildung liegt bei der Regierung der Region Kurdistan-Irak; man kann also von einer "local ownership" sprechen. Diese militärischen Unterstützungsleistungen sind eingebettet in die internationale Allianz im Kampf gegen ISIS. Damit erfolgen diese Unterstützungen auch nach Maßgabe der Aufforderung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der Bitte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen. Diese Maßnahmen der militärischen Ausbildungsunterstützung werden durch unsere fortlaufende Entwicklungszusammenarbeit, unsere Wirtschaftshilfe und die fortgesetzte humanitäre Hilfe ergänzt. Es ist unsere humanitäre Verantwortung und unser sicherheitspolitisches Interesse, den bedrohten Menschen in der Region zu helfen und ISIS einzudämmen. So tragen nach unserer Überzeugung die Unterstützungsleistungen der Bundesregierung zur Linderung der unmittelbaren humanitären Notlage und auch zur Stabilisierung der Lage im Irak bei.

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes beschlossen. Das ist ein erster Baustein der Digitalen Agenda der Bundesregierung, der jetzt konkret umgesetzt wird. Bundesminister de Maizière hat Sie, glaube ich, schon umfänglich darüber informiert, und deshalb will ich nur noch Grundzüge erwähnen:

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart enthält dieser Gesetzentwurf Anforderungen an die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen, also der Einrichtungen, die für unser Gemeinwesen von zentraler Bedeutung sind. Dazu gehören die Einrichtungen der Energieversorgung bis hin zum Verkehr, dem Gesundheitswesen sowie Banken und Versicherungen. Die Betreiber solcher kritischer Infrastrukturen sollen künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten, und sie müssen erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, also an das BSI, melden. Darüber hinaus werden, um die IT-Sicherheit zu steigern, auch die Anforderungen an die Dienste-Anbieter im Telekommunikations- und im Telemedienrecht erhöht. Mit diesem IT-Sicherheitsgesetz sollen die IT-Systeme in Deutschland beziehungsweise die digitalen Infrastrukturen unseres Landes zu den sichersten weltweit werden.

Der Gesetzentwurf baut außerdem die Rolle des BSI weiter aus. Er trägt dessen gewachsener Bedeutung eben unter anderem auch dadurch Rechnung, dass die Beratungsfunktionen und die Warnbefugnisse des BSI erhöht werden. Hinzu kommt, dass die Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamts im Bereich der Computerdelikte erweitert werden, vor allem für den Fall von IT-Angriffen auf Einrichtungen des Bundes.

Wir bleiben bei der Infrastruktur, kommen aber vom Digitalen zum real Gebauten: Um den hohen Standard des deutschen Bundesfernstraßennetzes aufrechtzuerhalten, muss noch mehr als bisher in die Verkehrswege investiert werden. Zu diesem Zweck wurde im Koalitionsvertrag die Einführung einer Pkw-Maut vereinbart. In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett die Einführung einer Infrastrukturabgabe beschlossen, mit der alle Nutzer des deutschen Bundesfernstraßennetzes angemessen an seiner Finanzierung beteiligt werden. Diese Infrastrukturabgabe gilt für alle Halter von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkws und Wohnmobilen, die Deutschlands Bundesfernstraßen nutzen. Sie ist von allen Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen grundsätzlich für ein Jahr zu entrichten. Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen sind nur bei Nutzung der Bundesautobahnen abgabepflichtig.

Mit der Aufnahme von Steuerentlastungsbeträgen in das Kraftfahrzeugsteuergesetz, die in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erfolgt, wird gewährleistet, dass Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen keine Doppelbelastungen erfahren. Die Infrastrukturabgabe und die Kfz-Steuer sind rechtlich so ausgestaltet, dass sie unabhängig voneinander bestehen. Die Infrastrukturabgabe wird also unabhängig von der Kfz-Steuer festgesetzt. Das hat Ihnen Minister Dobrindt, glaube ich, heute auch schon ausführlich hier erläutert.

Ich will nur noch anfügen, dass im Zusammenhang damit der Entwurf eines Zweiten Verkehrssteueränderungsgesetzes steht. Damit Fahrzeughaltern, die der Kraftfahrzeugsteuerpflicht unterliegen, durch die Infrastrukturabgabe keine Doppelbelastung entsteht, hat die Bundesregierung den Entwurf eines solchen Verkehrssteueränderungsgesetzes beschlossen. Der sieht vor, dass Kraftfahrzeugsteuerpflichtigen, die eine Infrastrukturabgabe zu entrichten haben, bei der Kfz-Steuer ein Steuerentlastungsbetrag gewährt wird. Also noch einmal: Infrastrukturabgabe und Kfz-Steuer sind rechtlich so ausgestaltet, dass sie unabhängig voneinander bestehen.

Wir kommen zu einer wichtigen Maßnahme für die Gesundheitsversorgung: Die Bundesregierung hat das Ziel, die flächendeckende ambulante Versorgung zu stärken. Sie will für alle Versicherten ein gut erreichbares, hohes Versorgungsniveau sicherstellen. Deswegen gibt es also diesen Gesetzentwurf zum sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz.

Wir wollen beispielsweise sicherstellen, dass jede Patientin und jeder Patient zeitnah einen Termin bei Fachärzten bekommt, sofern das erforderlich ist. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden dazu sogenannte Terminservicestellen einrichten. Damit wird die Patientenversorgung gestärkt. Außerdem werden die Leistungsansprüche der Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse erweitert. Patienten können künftig vor planbaren, mengenanfälligen Operationen eine zweite ärztliche Meinung auf Kosten der Krankenkasse einholen. Damit kann sich also jeder Patient darauf verlassen, dass die Operation, die ihm möglicherweise bevorsteht, auch medizinisch notwendig ist.

Auch der Übergang zwischen der stationären und der ambulanten Behandlung soll besser verzahnt werden. Es soll mit diesem Gesetz zum Beispiel so sein, dass das Krankenhaus dann schon bei der Entlassung des Patienten notwendige Medikamente verordnen oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen kann.

Wir schaffen einen Innovationsfonds für innovative Versorgungsstrukturen. Der wird zunächst einmal für die Jahre 2016 bis 2019 mit jährlich 300 Millionen Euro ausgestattet. Dann wird nach einer Evaluierung entschieden werden, ob der Fonds über 2019 hinaus fortgeführt wird.

Die Krankenhäuser und die Hochschulambulanzen werden künftig stärker in die ambulante Versorgung eingebunden, und auch Praxisnetze und medizinische Versorgungszentren sollen gefördert werden.

Eine wichtige Maßnahme für Ärztinnen und Ärzte, die sich in strukturschwachen Gebieten niederlassen wollen: Für sie werden weitere Anreize geschaffen, zum Beispiel durch geringere Zulassungsgebühren. Außerdem wird der Abbau von Arztpraxen in überversorgten Gebieten erleichtert, indem zum Beispiel freiwerdende Kassensitze unter Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs nicht neu vergeben werden müssen.

Bundesgesundheitsminister Gröhe hat dem Kabinett dann auch ein weiteres Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention vorgelegt. Dieses Gesetz ist ebenfalls gebilligt worden. Gesundheitsförderung ist natürlich in einer Gesellschaft wie unserer, in der glücklicherweise immer mehr Menschen erfreulich länger leben als früher, wichtiger denn je. Die Bundesregierung will mit diesem Präventionsgesetz die Bürger dabei unterstützen, gesundheitsbewusst zu leben.

Kernstück ist eine nationale Präventionsstrategie. Ich will nur kurz folgende Schwerpunkte nennen: Die Prävention und die Gesundheitsförderung sind eine gemeinsame Aufgabe all derer, die dort Verantwortung tragen, wo sich die Menschen aufhalten, zum Beispiel in Kindertagesstätten, in Schulen, in Stadtteilen, in Pflegeheimen. Die sogenannte lebensweltbezogene Prävention bekommt also einen höheren Stellenwert. Zukünftig werden in die Prävention auch die Pflege-, die Renten- und die Unfallversicherung einbezogen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, statt wie bisher 3 Euro pro Jahr ab 2016 7 Euro pro Jahr pro Versichertem in präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen zu investieren. Davon sollen jeweils etwa 140 Millionen Euro in betriebliche Vorsorgeprojekte und in Vorsorgeprojekte in nichtbetrieblichen Umgebungen fließen.

Die bisherige Altersgrenze bei Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wird auf die Vollendung des 18. Lebensjahres angehoben. Es gibt eine wissenschaftliche Expertise, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt wurde und die eben eine zusätzliche Untersuchung mit 9 Jahren empfiehlt. Bei Untersuchungen zur Vorsorge bei Erwachsenen finden solche Untersuchungen bisher alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr statt. Diese untere Altersgrenze von 35 Lebensjahren soll in Zukunft entfallen, ebenfalls die festgelegten Intervalle. Wie das dann konkret ausgestaltet werden soll, soll der Gemeinsame Bundesausschuss regeln.

Kuren sollen präventiv für Versicherte in besonders belasteten Situationen - ob beruflich oder familiär - gefördert werden, also zum Beispiel für pflegende Angehörige oder für Menschen in Schichtarbeit.

Eltern, deren Kinder in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden, müssen nachweisen, dass sie sich ärztlich über die empfohlenen Impfungen haben beraten lassen. Das ist keine Impfverpflichtung, aber eine Impfberatungsverpflichtung. In einer nationalen Präventionskonferenz werden sich die Sozialleistungsträger, der Bund und die Länder auf gemeinsame Ziele verständigen.

In Sachen Energiewende hat die Bundesregierung außerdem eine Verordnung beschlossen, die die Nachrüstung von Energieanlagen beinhaltet. Diese Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen bessere Frequenzschutzeinstellungen bekommen, damit die Stabilität der Stromversorgung auch in Zukunft gesichert ist. Mit einem zunehmenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien steigen eben auch die Anforderungen an die Netzstabilität. Wenn die Netzfrequenz zu stark schwankt, dann könnte es gegenwärtig zu automatischen Abschaltungen und damit auch zu Stromausfällen kommen. Deswegen ist schon 2012 die Systemstabilitätsverordnung in Kraft getreten. Die bezog sich aber damals nur auf die Nachrüstung von Fotovoltaik-Anlagen. Jetzt wurde deutlich, dass eben auch Biomasse- und Windkraftanlagen, kleine KWK-Anlagen sowie kleine Wasserkraftanlagen solche kritischen Frequenzschutzeinstellungen aufweisen. Mit den nun vorgelegten Änderungen der Verordnung sollen also diese durch die Anlagen entstehenden Risiken beseitigt werden, damit auch in Zukunft die Stabilität der Stromversorgung sichergestellt ist.

Ein Letztes aus dem Bundesarbeitsministerium: Es geht um die Beschränkung der Dokumentationspflicht beim Mindestlohn. Das Mindestlohngesetz sieht ja bestimmte Dokumentationspflichten für Arbeitgeber vor. In bestimmten Bereichen müssen sie die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Nun hat das Kabinett eine Verordnung des BMAS zur Kenntnis genommen, bei der Beschäftigte, die regelmäßig monatlich mehr als 2.958 Euro verdienen, von diesen Dokumentationspflichten ausgenommen sind. Es gibt bei diesen Menschen kein nennenswertes Risiko, dass gegen den Mindestlohn verstoßen wird. Die Dokumentationspflichten konzentrieren sich also stattdessen auf die Beschäftigten in bestimmten Bereichen, bei denen aufgrund des Dienstes eben von einem Risiko eines Mindestlohnverstoßes zumindest ausgegangen werden kann und bei denen das Risiko größer ist. - Das war es!

Frage: Herr Flosdorff, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle von deutschen Söldnern im Nordirak und speziell der Firma Asgaard?

Flosdorff: Keine Erkenntnisse!

Zusatzfrage: Diese Firma ist seit zehn Jahren da, und viele ehemalige Soldaten arbeiten auch für diese Firma. Haben Sie trotzdem gar keine Erkenntnisse über diese Firma?

Flosdorff: Mir ist dieser Sachverhalt nicht bekannt.

Frage: Herr Seibert, Sie sprachen (hinsichtlich dieser Ausbildungsmission der Bundeswehr) von der Koordinierungsverantwortung der Soldaten, die entsandt werden. Was bedeutet das konkret?

StS Seibert: Es geht um Koordinierungsverantwortung für militärische Ausbildung; es geht immer um eine Ausbildungsmission. Ich denke, dass sich auch dazu am besten die Sprecher von BMVg und AA äußern könnten.

Flosdorff: Es geht um einen Einsatz unter der Gesamtverantwortung der Peschmerga. Darunter fallen unterschiedliche Ausbildungsmodule, zum Beispiel für die Ausbildung beim Minenräumen, die Ausbildung in der Sanität, die Grundausbildung, aber auch in Sachen Führung und Taktik. Die Peschmerga tragen die Gesamtverantwortung und stellen auch den Hauptschutz für die gesamte Ausbildungsmission im Raum Erbil. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten sind vor Ort auch gemeinsam mit anderen Nationen aktiv und unterstützen sozusagen auch die Koordinierung der gesamten Ausbildung. Es geht ja nicht nur um den Raum Erbil, wo sich Deutschland engagiert, sondern das ist auch in Richtung der internationalen Partner, der Allianz, zu koordinieren. Dort wird Deutschland unterstützend tätig sein.

Zusatzfrage: Wie und von wem werden diese Soldaten geschützt, wenn sie angegriffen werden?

Flosdorff: Die Gesamtverantwortung für den Schutz obliegt den Peschmerga. Das betrifft nicht nur Deutschland, sondern auch die anderen Nationen. Es kann aber auch sein, dass andere Nationen, mit denen sich Deutschland vor Ort gemeinsam engagiert - zum Beispiel Italien, zum Beispiel Norwegen, zum Beispiel die Niederlande -, im Rahmen dieses rotierenden Systems auch einmal eine Schutzverantwortung übernehmen. Aber die Gesamtverantwortung für den Schutz der deutschen Soldatinnen und Soldaten - so sieht es die Planung vor - liegt bei den Peschmerga. Sie werden aber eine Eigenbewaffnung zum Eigenschutz haben, falls das irgendwie erforderlich sein sollte.

Zusatzfrage: Dürfen die Soldaten im konkreten Fall, dass ihnen jemand gegenübersteht und die Waffe gezogen hat, dann selbst schießen?

Flosdorff: Zum unmittelbaren Eigenschutz - deswegen haben deutsche Soldatinnen und Soldaten, die dort eingesetzt werden, auch eine Waffe dabei - können sie die Waffe dann natürlich auch benutzen; das ist klar. Aber um es noch einmal hinzuzufügen: Der Charakter dieser Mission ist der einer Ausbildungsmission.

Frage: Herr Seibert, wurde das Thema "Rubel-Sturz" bei der gestrigen Telefonkonferenz der Kanzlerin zum Thema Ukraine, zu der auch der russische Präsident zugeschaltet war, auch angeschnitten?

StS Seibert: Das, was ich Ihnen über die gestrige Konferenz sagen kann, haben wir auch am späten Abend noch öffentlich gemacht: Das Gespräch drehte sich um die Situation in der Ukraine.

Zusatzfrage: Macht sich denn die Bundesregierung überhaupt irgendwelche Gedanken über den "Rubel-Sturz", zum Beispiel Gedanken über mögliche Hilfen für deutsche Exportunternehmer?

StS Seibert: Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung aufmerksam.

Zusatzfrage: Wäre es jetzt nicht angebracht, die Sanktionen zumindest auszusetzen, um ein psychologisches Zeichen zu setzen, damit die russische einfache Bevölkerung nicht so sehr unter den Folgen des "Rubel-Sturzes" leidet?

StS Seibert: Nach unserer Auffassung und Beobachtung hat die russische Wirtschafts- und Währungskrise verschiedene Ursachen. Nicht ausschließlich - das sowieso nicht -, aber nicht einmal vorrangig geht sie auf die Sanktionen zurück, sondern sie geht auch auf ganz andere Gründe zurück.

Frage: Herr Seibert, ist die Bundesregierung denn über die Entwicklung der russischen Wirtschaft besorgt? Fürchtet sie möglicherweise eine Instabilität?

Zweite Frage: Wie beurteilen Sie denn die amerikanische Entscheidung, dass ein Gesetz unterzeichnet werden soll, das künftig zum einen die Sanktionen gegen Russland verschärft und zum anderen Waffenlieferungen an die Ukraine erlaubt?

StS Seibert: Zunächst einmal zur Wirtschafts- und Währungssituation in Russland: Ich habe gesagt, dass wir die Entwicklung aufmerksam beobachten.

Zu der anderen Frage: Ich werde hier jetzt nicht kommende amerikanische Gesetzgebungsprojekte kommentieren. Ich kann nur zur deutschen Position sagen: Es gibt keine Veränderung. Die deutsche Position ist klar. Für uns steht die Lieferung von letal wirkender militärischer Ausrüstung nicht zur Debatte. Wir haben immer gesagt: Dieser Konflikt kann nicht militärisch gelöst werden. Wir wollen auch niemandem die Illusion geben, dass das möglich sei.

Zusatzfrage: Würden Sie es als destabilisierendes Moment bezeichnen, wenn andere EU-Staaten anfangen, der Ukraine Waffen zu liefern?

StS Seibert: Ich kann hier für die Bundesregierung sprechen, und unsere Haltung ist ganz klar: Uns - nicht nur Deutschland, sondern auch der EU - ging es immer und geht es weiterhin um eine friedliche Lösung der Ukraine-Krise. Wir machen permanent - siehe gestern Abend - Dialogangebote, um Wege zu erörtern, diese friedliche Lösung näherzubringen.

Frage: Ich habe auch noch eine Frage zur wirtschaftlichen Situation in Russland, und zwar an das Auswärtige Amt. Der Außenminister hatte vor ein paar Wochen explizit vor einem drohenden Kollaps der russischen Wirtschaft gewarnt und sich, wenn ich mich recht erinnere, auch dahingehend geäußert, dass man das auch bei der Diskussion über Sanktionen bedenken müsse. Wie schätzt der Außenminister denn die jetzige Situation ein? Die hat sich ja insbesondere gestern doch dramatisch verschärft.

Schäfer: Ich kann gerne noch einmal wiederholen, was Herr Steinmeier - ich glaube, vor zwei Wochen - auf einer Wirtschaftsveranstaltung einer großen Tageszeitung gesagt hat. Ich kann das nicht mehr zitieren, aber er hat gesagt: Wer glaubt, dass man dadurch, dass man Russland wirtschaftlich niederringt, mehr Sicherheit und Stabilität in Europa gewinnen kann, der irrt sich. Die Risiken für die Stabilität Europas und auch für die europäische Friedensordnung werden dadurch vielmehr nicht notwendigerweise geringer. Das ist das, was der Minister gesagt hat. Jetzt sieht man in der aktuellen Lage, über die Herr Seibert und die Kollegen ja bereits gesprochen haben, dass die Lage in der Tat tatsächlich ernst ist.

Zusatzfrage: Fühlt sich der Außenminister durch das, was jetzt passiert ist, denn jetzt praktisch in seiner Sorge bestärkt? Das hat ja in dieser Heftigkeit doch alle ein bisschen überrascht.

Schäfer: Ich glaube, angesichts der Gefährlichkeit und der Dimension der Ukraine-Krise sowie angesichts der Schwierigkeiten, die sich dadurch für uns - für Deutschland und für Europa - in den Beziehungen mit Russland ergeben haben, bedurfte es nicht der Entwicklungen des gestrigen Tages, um den Außenminister in Sorge zu versetzen, sondern in Sorge ist er in dieser Hinsicht schon ganz lange. Er arbeitet Tag für Tag daran, zu versuchen, diese Ukraine-Krise zunächst einmal irgendwie zu deeskalieren und sie vielleicht irgendwann zu überwinden, um dann daraus vielleicht neues Potenzial für einen Neuanfang zu schöpfen, auch für einen Neuanfang in den deutsch-russischen beziehungsweise europäisch-russischen Beziehungen. Es gibt ja gar keinen Zweifel daran, dass da wahnsinnig viel Vertrauen kaputtgegangen ist, das mühsam und mühselig wieder aufgebaut werden muss.

Zusatzfrage: Fließen diese Überlegungen jetzt auch konkret in Debatten über eine mögliche Verschärfung oder Erweiterung der Sanktionen ein?

Schäfer: Ich kenne keine aktuellen Debatten über eine Verschärfung oder über eine Lockerung der Sanktionen, die etwa förmlich in den Gremien der Europäischen Union geführt werden würden. Hier gab es vorhin eine Frage nach einem Gesetzentwurf in den USA, der ja aber auch noch nicht in Kraft getreten ist, weil der amerikanische Präsident nach den Regeln der US-Verfassung damit befasst werden muss. Deshalb kann ich Ihnen jetzt also operativ nichts berichten.

Aber es ist doch völlig klar - das ist im Übrigen auch hier von uns immer wieder gesagt und bekräftigt worden -, dass die Sanktionen kein Selbstzweck sind und dass die Sanktionen eine Funktion unserer Lageeinschätzung im Hinblick auf die Ukraine-Krise sind. Daraus ergibt sich, dass man sich irgendwann auch den Sanktionen zuwendet, um darüber zu entscheiden, wie man weiter mit ihnen verfährt. Das ergibt sich notwendigerweise schon daraus, dass all die Sanktionen, die die Europäische Union verhängt hat, ja befristet sind. Der Außenminister hat bereits vor Wochen gesagt: Es wird Zeit, dass wir uns in Europa tiefergehende Gedanken darüber machen, unter welchen Bedingungen wir wie mit den Sanktionen umgehen. Das ist für uns im Auswärtigen Amt ein ständiges Thema, nicht erst wegen der sehr ernsten Entwicklung in den letzten Tagen beziehungsweise wegen der finanziellen oder wirtschaftlichen Parameter der russischen Volkswirtschaft.

Frage : Herr Seibert, bisher erfolgten die Reaktionen des Westens in dieser Ukraine-Krise ja immer sehr geschlossen - das war der Kanzlerin auch immer sehr wichtig -, und zwar nicht nur innerhalb der EU, sondern eben auch zusammen mit Amerika. Ist diese Geschlossenheit denn noch gegeben, wenn die Amerikaner jetzt sozusagen alleine beschließen, dass sie die Sanktionen verschärfen wollen? Das wäre die erste Frage.

Zweite Frage: Gibt es nach Ihrer Überzeugung einen Zusammenhang zwischen den politischen Geschehnissen der letzten zwölf Monate und dieser dramatischen Wirtschaftskrise, oder ist der Zusammenhang jetzt nicht so wichtig?

StS Seibert: Zunächst einmal sehe ich weiterhin den engen europäischen Schulterschluss und den engen transatlantischen Schulterschluss als gegeben an. Ich sehe auch keine Hinweise darauf, dass das in irgendeiner Weise gefährdet wäre. Das hat immer auch diplomatischer Anstrengungen bedurft. Aber dass es gelungen ist, das Europa der 28 und die transatlantische Partnerschaft in dieser für uns alle wichtigen Fragen zusammenzuhalten, ist sicherlich eines der wenigen Positiva, die man aus dieser Krise ziehen kann.

Ich komme noch einmal darauf zurück, dass die Situation in Russland nach unserer festen Überzeugung und so, wie sie sich jetzt wirtschaftlich wie währungspolitisch darstellt, eine Vielzahl von Ursachen hat, und zwar Ursachen, von denen die meisten auch schon vor Beginn der Ukraine-Krise angelegt waren, und Ursachen, die jetzt auch nichts mit Sanktionen zu tun haben.

Frage: Herr Seibert, ich habe noch eine Nachfrage zu dem gestrigen Gespräch. Wenn ich mich richtig erinnern kann, dann gab es vorsichtigen Optimismus in Ihren Informationen über dieses Telefongespräch. Kann man das Ergebnis dieses Gesprächs oder den Stand der Dinge jetzt so deuten, dass das wenigstens ein kleiner Schritt in Richtung einer Aufhebung oder Lockerung der Sanktionen war?

StS Seibert: Das war gestern nicht Gegenstand des Gesprächs. Gegenstand des Gesprächs war die Situation in der Ukraine, vor allem natürlich auch in der Ostukraine.

Natürlich begrüßen wir es und sind froh darüber, dass diese Waffenruhe, die am 9. Dezember verkündet wurde, bisher weitgehend - nicht komplett und perfekt, aber weitgehend - eingehalten wird, auch wenn es immer einmal wieder zu Verletzungen dieser Vereinbarung kommt. Das kann einen Schritt hin zu dem sein, was die Region ganz dringend braucht, nämlich zu einem richtigen, tragfähigen und von allen Seiten eingehaltenen Waffenstillstand, wie er im Übrigen in der Minsker Vereinbarung geschlossen worden ist. Das ist die entscheidende Grundlage dafür, um die Situation in Donezk und Lugansk endlich zu deeskalieren und um den Menschen dort endlich eine Verbesserung ihrer Lebensumstände zu bringen. Das geht nur auf diesem Weg.

Ein erster Schritt ist, dass die Waffenruhe halbwegs hält, und nun hoffen wir, dass der weitere Schritt auch gemacht werden wird. Deswegen wurde gestern in der Information über das Gespräch der vier Regierungschefs ja auch betont, dass ein rasches Treffen der Kontaktgruppe unbedingt nötig ist; das ist die übereinstimmende Auffassung. Ein solches Treffen der Kontaktgruppe könnte dann eben die Basis für weitere praktische Fortschritte in der Region legen.

Zusatzfrage: Auch für die Aufhebung dieser Sanktionen?

StS Seibert: Das war nicht der Gegenstand des gestrigen Gesprächs. Es geht um praktische Fortschritte in der Region auf der Basis des Minsker Abkommens, das endlich umgesetzt werden muss.

Frage: Herr Seibert, in der Mitteilung zu der Konferenzschaltung ist von relativ übereinstimmenden Meinungen zu verschiedenen Themen zu lesen. Gab es denn irgendwelche Meinungsverschiedenheiten und, wenn ja, welche?

Zur Kontaktgruppe: Was genau ist das Problem? Warum trifft die sich nicht?

StS Seibert: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass solche Gespräche vertraulich sind und auch in Zukunft vertraulich behandelt werden. Das heißt, die Informationen darüber sind die, die wir darüber herausgeben wollen. Ich werde jetzt nicht den genauen Gesprächsverlauf nachzeichnen. Es gab, wie gesagt, die Einigung beziehungsweise eine einheitliche Beurteilung des Standes der Dinge, was die Feuerpause im Ostteil der Ukraine betrifft, nämlich dass sie eben weitgehend eingehalten wird. Es gab die einheitliche Betonung, dass als ein nächster Schritt ein wirklich umfassender Waffenstillstand, wie er in Minsk vorgesehen wurde, angestrebt werden muss.

Der Weg dorthin kann über ein rasches Treffen der Kontaktgruppe führen. Deswegen soll ein solches Treffen, um wirklich Fortschritte bei der Umsetzung des Abkommens zu erreichen, bald einberufen werden. Gegenstand kann dann zum Beispiel sein und muss nach unserer Auffassung auch sein, dass man sich über einen umfassenden Gefangenenaustausch verständigt. Gegenstand eines solchen Gesprächs kann sein, dass man die endgültige Festlegung der Kontaktlinie voranbringt. Das sind alles Dinge, über die gestern Einigkeit herrschte, wie auch über die Tatsache, dass man angesichts des nahenden und in der Ostukraine wahrscheinlich schon weiter als bei uns fortgeschrittenen Winters an die humanitären Bedürfnisse der Menschen dort denken muss und dass die humanitäre Hilfe verstärkt werden muss.

Zusatz: So, wie ich die Mitteilung lese, waren die Russen mit diesem Vorschlag einverstanden, dass die Ukraine Hilfsgüter in das von den Separatisten kontrollierte Gebiet liefern kann.

StS Seibert: Es bestand Einigkeit, dass die humanitäre Hilfe verstärkt werden muss. Insbesondere muss es eben der Ukraine ermöglicht werden, dass sie mit eigenen Hilfslieferungen ungefährdet auch in das Gebiet hineinfahren kann, das von Separatisten kontrolliert wird, und die Menschen erreichen kann.

Schäfer: Wenn ich darf, ergänze ich nur zwei Sätze, weil ich Ihnen berichten kann, dass der Außenminister gestern Frau Tagliavini, die von der OSZE entsandte Vorsitzende der Kontaktgruppe, hier in Berlin zu einem Gespräch empfangen hat. Ich kann deshalb absolut das bestätigen und bekräftigen, was Herr Seibert gesagt hat und was dann ja auch Gegenstand der gestrigen Gespräche war, nämlich dass es aus unserer Sicht und auch aus Sicht von Frau Tagliavini jetzt darauf ankommt, drei große Themen zu bearbeiten, die allesamt eilbedürftig sind:

Herr Seibert hat auf die humanitäre Notlage im beginnenden Winter hingewiesen. Wer einmal im Osten der Ukraine oder in Russland war, der weiß, was "Winter" dort heißt. Das ist etwas anderes als hier in Berlin.

Die Frage des Gefangenenaustausches ist wirklich eilbedürftig, weil es unheimlich schlechte Gefühle auf beiden Seiten weckt, dass sich immer noch Hunderte von Leuten, die nach den Vereinbarungen von Minsk längst hätten ausgetauscht werden sollen, unter jeweils unterschiedlichen Haftbedingungen befinden.

Die Frage der Entflechtungslinie beschäftigt die Gruppe nun schon furchtbar lange und eigentlich auch viel zu lange. Es ist Zeit und auch überfällig, dass die wichtigen politischen Entscheidungen getroffen werden.

Sie fragten, warum die Kontaktgruppe nicht tagt. Die Antwort lautet: Da gibt es eben, und das ist ja der Charme der Kontaktgruppe, noch eine Partei, die beim Normandie-Format nicht dabei ist, und das sind eben die Separatisten. Mit denen umzugehen, die an den Tisch zu bringen und deren Wünsche und Forderungen mit einzubeziehen, um eine Gesprächsgrundlage zu schaffen, auf der man auch tatsächliche Ergebnisse erzielen kann, ist von Anfang an die Herausforderung dieser Kontaktgruppe gewesen. Das ist einmal - wie im September in Minsk - besser gelungen und danach wieder schlechter gelungen. Das ist auch immer wieder eine Reflektion der tatsächlichen politischen, militärischen und sonstigen Lage vor Ort.

Frage: Ich habe noch eine Frage zur Ukraine, sowohl an Herrn Seibert als auch an das Finanzministerium, und zwar zur Finanzierung der Ukraine. Ist gestern darüber besprochen worden? Wäre Deutschland bereit, sich bilateral an der Finanzierung der Ukraine - die ja, glaube ich, spätestens ab Frühjahr 2015 ansteht, wenn das IWF-Programm auslaufen wird - zu beteiligen, weil die EU-Kommission bereits gesagt hat, dass diesem Hilfsersuchen der Ukraine an die EU, das es gibt, nicht aus EU-Mitteln nachgekommen werden könne?

StS Seibert: Sie wissen sicherlich, dass die Europäische Kommission im nächsten Jahr eine solche Geberkonferenz für die Ukraine organisieren will. Es gab am Montag Beratungen des sogenannten EU-Ukraine-Assoziationsrats, die auch das zum Thema hatten. Dabei wurde noch einmal betont, dass es wichtig ist, dass die Ukraine einen nationalen Reformplan für die Jahre 2015 bis 2017 vorlegt, um eben auch die Voraussetzungen für eine weitere, zielgerichtete internationale Hilfe zu schaffen.

Generell besteht kein Zweifel daran, nicht in Europa und auch nicht in Berlin, dass die EU die Ukraine weiterhin bei ihren Bemühungen unterstützen wird, sich wirtschaftlich zu stabilisieren. Die EU hat ja schon 1,6 Milliarden Euro, glaube ich, als Kredite im Rahmen dieser sogenannten Makrofinanzhilfe bereitgestellt. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

von Tiesenhausen-Cave: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Aber die Frage bezog sich auf deutsche Mittel und nicht auf EU-Mittel. Wäre Deutschland bereit, auch bilateral der Ukraine finanziell unter die Arme zu greifen?

StS Seibert: Deutschland ist bereits jetzt einer der größten Geber für die Ukraine und das wird von der Ukraine auch anerkannt. Da gibt es vieles, was ich Ihnen auflisten kann. Sehr sichtbar in Erinnerung sind sicherlich die humanitären Hilfslieferungen von Oktober in die Ostukraine, die einen Wert von 10 Millionen Euro hatten. Die Bundesregierung leistet Unterstützung in Form der Entwicklungszusammenarbeit. Das waren 2014 45 Millionen Euro für Entwicklungszusammenarbeit, 25 Millionen Euro für Flüchtlingsunterkünfte und weitere humanitäre Hilfsmaßnahmen, die auch noch einmal mit fast 8 Millionen Euro zu Buche schlagen.

Besonders bedeutend ist sicherlich auch, dass die Bundeskanzlerin in Kiew angekündigt hatte - und wir das auch zugesagt haben -, einen zusätzlichen Kreditgarantierahmen in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, der vor allem der Ostukraine zu Gute kommen soll.

Ich könnte noch ein bisschen über weitere humanitäre Hilfe reden. Ich glaube aber, dass offensichtlich wird, dass Deutschland in vielerlei Hinsicht humanitär, aber auch als Geber engagiert ist.

Frage: Die Frage richtet sich an die Ressorts Wirtschaft und Umwelt. Es ist zu lesen, dass die Bundesregierung doch einen Atom-Fonds für die spätere Entsorgung und den Rückbau auflegen will.

Frage eins. Wie erklärt sich die Summe von 17 Milliarden Euro? Lässt sich das so schon taxieren?

Frage zwei. Gibt es Signale von der Wirtschaft, dass sie dabei mitmacht? Wieso diese Überlegungen jetzt überhaupt?

Schroeren: Ich bitte zunächst herzlich um Verständnis, dass ich mich an dieser Stelle grundsätzlich nicht zu irgendwelchen vermeintlichen oder tatsächlichen Papieren - Arbeitspapieren, internen Papieren oder dergleichen - äußere. Was ich hier gerne tun kann, ist, dass ich Ihnen unsere grundsätzliche Haltung in dieser Frage so erläutere, wie sie die Bundesumweltministerin in den vergangenen Monaten mehrfach geäußert hat.

Erstens. Wir sehen die Betreiber der Atomkraftwerke hier voll und uneingeschränkt in der Pflicht. Sie tragen die uneingeschränkte Verantwortung für den sicheren Betrieb der Atomkraftwerke während der Restlaufzeiten, für die Stilllegung und für alle Entsorgungsschritte in der Zukunft. Dazu zählt auch die (akustisch unverständlich) Kostenverantwortung. Wir erwarten von den Atomkraftwerksbetreibern, von den Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung für die geordnete Beendigung der Atomenergienutzung wahrnehmen.

Zweitens. Was die Rückstellungen betrifft, legen wir Wert darauf - und das muss gewährleistet sein -, dass diese Rückstellungen, die finanziellen Mittel für die Stilllegung und Entsorgung der Atomkraftwerke, gesichert zur Verfügung stehen, sobald sie gebraucht werden.

Das ist unsere Haltung und darüber befinden wir uns in Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen.

Alemany: Ich kann das gerne noch ergänzen beziehungsweise vielmehr bestätigen. Das können wir alles so unterschreiben. Die Medienberichterstattung geht wohl auf ein internes Papier vom Oktober zurück. Es ist eines von mehreren Papieren und Vorschlägen. Sie werden sich wahrscheinlich noch daran erinnern, dass es im Frühjahr dieses Jahres schon Medienberichte über gewisse Überlegungen der EVUs gab, ihre Rückstellungen für den Rückbau von AKWs anders zu organisieren.

Vor dem Hintergrund solcher Berichterstattungen gibt es natürlich auch innerhalb der Bundesregierung Beratungen. Im Rahmen dieser Beratungen ist als eine von mehreren denkbaren Alternativen die Einrichtung eines Fonds angesprochen worden. Im BMWi ist dieser Vorschlag allerdings bislang nicht weiter verfolgt worden.

Frage: Heißt "nicht verfolgt", dass Sie ihn nicht in Ordnung finden oder werden Sie daran arbeiten?

Zweitens. Es soll eigentlich noch dieses Jahr ein Gutachten zu den Rückstellungen aus Ihrem Haus geben. Wird das noch kommen? Wenn ja, wann?

Alemany: Wie Sie wissen, steht im Koalitionsvertrag - der Kollege hat es gerade schon ausgeführt -, dass wir uns die Finanzierung noch einmal vornehmen. Diese Gespräche haben noch nicht begonnen. Im Zuge dieser Gespräche macht es aber Sinn, fundierte Informationen einzuholen. In diesem Lichte ist auch das Gutachten zu sehen, das uns noch nicht vorliegt. Wir hoffen, es liegt bald vor, aber noch liegt es uns nicht vor.

Was den Fonds angeht, gilt die gleiche Antwort. Die Gespräche werden geführt, haben bislang aber noch nicht begonnen. Es gilt, diese abzuwarten.

Zusatzfrage: Trotzdem noch einmal die Frage an Sie beide: Wäre die Summe von 17 Milliarden Euro für den Fonds, die in diesem Papier erwähnt wurde, eine Größenordnung, die Ihnen als gut erscheint? Das ist ja deutlich weniger als dieses virtuelle Gesamtrückstellungspaket, das auch virtuell war. Das wäre konkret.

Alemany: Auch wir äußern uns nicht zu inoffiziellen internen Arbeitsvermerken.

Schroeren: Meine Antwort kennen Sie ja bereits.

Frage: Herr Seibert, hat das Bundeskabinett eine neue Haltung zur CIA-Folter gefunden?

StS Seibert: Das war heute nicht Gegenstand der Beratungen des Kabinetts.

Frage : Herr Seibert, gab es in den letzten Tagen irgendwelche Gespräche mit der US-Regierung zu diesem Thema oder ist das jetzt vorbei?

StS Seibert: Wenn ich über Gespräche der Bundeskanzlerin zu berichten habe, dann tue ich das.

Frage: Herr Seibert, nach dem NSA-Skandal gab es einen NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Wird sich die Bundesregierung für einen Folter-Untersuchungsausschuss im Bundestag einsetzen?

Um dies zu konkretisieren: Bietet die Bundesregierung totale Transparenz bei solch gruseligen Taten an, die, wie die Bundesregierung ja selbst betont, nie und durch nichts zu rechtfertigen sind?

StS Seibert: Der parlamentarische Untersuchungsausschuss ist eine scharfe Waffe des Parlaments. Ob einer eingerichtet wird oder nicht, ist grundsätzlich allein Entscheidung des Bundestags und der Abgeordneten. Wenn es Untersuchungsausschüsse gegeben hat, hat die Bundesregierung stets transparent und konstruktiv mit ihnen zusammengearbeitet.

Zusatzfrage: Ist die damalige Beteiligung von Herrn Steinmeier in Sachen Guantanamo und Folter für die Kanzlerin bei ihrer Erschütterung über den Folterbericht ein Thema?

StS Seibert: All diese Fragen - wir hatten das auch in den vergangenen Regierungspressekonferenzen behandelt - sind in einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in der vorletzten Legislaturperiode untersucht worden. Dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses habe ich hier nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Aber seitdem gibt es neue Erkenntnisse; seitdem ist der Senatsbericht herausgekommen. Dazu gab es weder in Amerika noch hier Untersuchungen.

StS Seibert: Zu diesem Senatsbericht habe ich mich in den vergangenen Regierungspressekonferenzen wirklich ausführlich geäußert. Ich habe heute keinen neuen Sachstand dazu zu berichten.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesfinanzministerium zu einer Personalie. Können Sie bestätigen, dass heute Herr Walter und Frau Dönges für den SoFFin bestellt wurden?

von Tiesenhausen-Cave: Ja.

Frage : Eine Frage an das Auswärtige Amt. Gibt es schon eine Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, was die Entfernung der Hamas von der Terrorliste betrifft?

Schäfer: Es gibt eine Reaktion aus Brüssel, die Sie vielleicht kennen. Ich kann Ihnen aber auch unsere Reaktion nennen.

Wir nehmen das erstinstanzliche Urteil des EuGH zur Kenntnis. Das ändert nichts an unserer politischen Bewertung der Hamas, die weiterhin das Existenzrecht Israels verneint und auch in der letzten Zeit immer wieder offen deutlich gemacht hat, dass sie Mordanschläge gegen unschuldige Zivilisten unterstützt. Die Europäische Union beziehungsweise diejenigen, die das angeht, werden jetzt prüfen, in welcher Weise sie sich weiter verhalten werden. Eine Möglichkeit wäre, in einer zweiten Instanz gegen das erstinstanzliche Urteil vorzugehen. Für diesen Zweck besteht, wenn ich das richtig sehe, eine Frist von drei Monaten. In dieser Zeit wird auch die Hamas nicht von der existierenden Liste genommen. Insofern ist auch überhaupt keine Gefahr in Verzug oder Ähnliches. Deshalb wird die Europäische Union in aller Ruhe weiter beraten, wie sie angesichts der politischen Bewertung, wie Sie sie von mir bekommen haben, damit umgeht.

Zusatzfrage: Die Palästinenser haben vor, heute im UN-Sicherheitsrat eine neue Resolution einzubringen, die die Beendigung der Besatzung im Westjordanland innerhalb der nächsten zwei Jahre zur Folge haben würde. Wie ist die Position der Bundesregierung zu dieser Resolution?

Schäfer: Die Bundesregierung beschäftigt sich mit großem Engagement und allergrößter Aufmerksamkeit mit dem Nahost-Friedensprozess. Der Bundesaußenminister hat sogar in den letzten Tagen zu diesem Thema ganz intensive Gespräche geführt. Vorgestern Abend ist er aus diesem Anlass nach dem Treffen der Außenminister der Europäischen Union in Brüssel nach Paris gereist, um dort abends den amerikanischen, den britischen und den französischen Außenminister zu treffen und in dieser Vierer-Runde ganz wesentlich über das Thema Nahost und die weitere Haltung Deutschlands, Europas und der Vereinigten Staaten zu beraten.

Ich kann Ihnen nicht unbedingt konkret ein Ergebnis dieser Beratungen mitteilen. Sie sollten nur wissen, dass es bei den Gesprächen der vier Minister eine große Einigung darüber gab, dass wir ein riesiges, ein übergeordnetes Interesse daran haben, den Nahost-Friedensprozess wieder in Gang zu bekommen und dass, wenn das nicht gelingt, die Lage schwierig ist, auch zunehmend schwieriger wird und wir es insgesamt mit einer politischen Großwetterlage zu tun haben, zu der die ausstehenden Fortschritte um den Gazastreifen, die bevorstehenden Neuwahlen in Israel und manches andere gehören, die es erforderlich machen, jetzt wirklich den Schritt zu gehen und im kommenden Jahr den Nahost-Friedensprozess mit konkreten Verhandlungen mit dem Ziel einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung wieder hinzubekommen.

Das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung und dem widmen sich alle, einschließlich des Außenministers.

Zusatzfrage: Eine letzte Frage, wenn Sie erlauben. Unterstützt die Bundesregierung dennoch die Forderung der Palästinenser nach einer Frist, was die Beendigung der Besatzung angeht?

Schäfer: Das ist Teil der Gespräche der vier Außenminister vorgestern gewesen. Jetzt warten wir zunächst erst einmal ab, ob die Palästinenser tatsächlich heute, wie von Ihnen schon vorhegesehen, einen solchen Resolutionsentwurf vorlegen, ob dieser Resolutionsentwurf eine Frist enthält und wie lang diese Frist ist. Wenn das dann auf dem Tisch liegt - bislang liegt es nicht auf dem Tisch -, würde ich Sie herzlich zu bitten, dann noch einmal zu fragen und dann bekommen Sie selbstverständlich auch eine Haltung der Bundesregierung zu dem Vorschlag, der dann auf dem Tisch liegt. Wir sind nicht Teil des Sicherheitsrats und können deshalb als Mitglied des Sicherheitsrats darüber nicht abstimmen. Dass Sie hier die Bundesregierung fragen, spricht ja dafür, dass auch Deutschland bei diesen Fragen eine Rolle zu spielen und mitzureden hat. Deshalb haben wir dazu natürlich auch Meinungen, Positionierungen, Ideen und Vorschläge, wie das weitergehen kann.

Frage: Es hat heute in Genf ein von der Schweiz organisiertes Treffen der Unterzeichnerstaaten der Genfer Konvention gegeben. Israel und die Vereinigten Staaten haben dieses Treffen boykottiert. Ich wollte fragen, ob Deutschland dabei war.

Schäfer: Ja. Es hat eine EU-interne Abstimmung über die Frage der Teilnahme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegeben. Die Entscheidung ist einmütig getroffen worden - die Abwägung war nicht ganz einfach -, dass sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union an dieser Konferenz - allerdings zusammen mit Diplomaten auf Arbeitsebene - beteiligen werden.

Zusatzfrage: Kann man davon ausgehen, dass die Schlussdeklaration, die es gegeben hat, auch von Deutschland getragen wurde?

Schäfer: Da sind wir ja noch nicht. Jetzt sind wir erst einmal an dem Punkt, dass die Veranstaltung erst einmal stattfinden muss. Was dann dabei herauskommt, sehen wir dann.

Frage: Eine Frage zum Thema Erbschaftssteuer an das Bundesfinanzministerium. Bayern hat ja gefordert, dass man in der jetzt nötigen Reform der Erbschaftssteuer nach dem Urteil aus Karlsruhe die Möglichkeit vorsieht, den Ländern selber das Recht zu geben, Erbschaftssteuersätze einzuführen. Ich wollte fragen, ob der Bund beziehungsweise das Bundesfinanzministerium bereit ist, auf diese Forderungen einzugehen und die Erbschaftssteuer zu regionalisieren.

von Tiesenhausen-Cave: Ganz grundsätzlich: Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat sich die Bundesregierung begrüßend positioniert. Wir werden jetzt das Urteil im Detail analysieren, und die nächsten Schritte, die ja auch schon bekanntgegeben worden sind, sind, dass es zu einem Treffen kommen wird, zu dem der Bund die Länder Anfang nächsten Jahres einladen wird, wie es mit der Reform der Erbschaftssteuer unter den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts weitergehen soll. Ich glaube, alles Weitere wird dann in diesem Rahmen zu beraten sein.

Zusatzfrage: Eine feste Meinung des Bundesfinanzministers zu diesem Thema gibt es nicht, ob das zum Beispiel sinnvoll ist oder nicht?

von Tiesenhausen-Cave: Der Bundesfinanzminister hat sich selber dazu heute nicht geäußert. In der Vergangenheit ist die Position des Hauses immer gewesen, dass es zu einem regionalen Unter- oder Überbietungswettbewerb bei der Erbschaftssteuer nicht kommen sollte. Ich glaube, das Bundesverfassungsgerichtsurteil wird erst einmal analysiert und die Beratungen nehmen ihren Lauf. Alles Weitere werden Sie, glaube ich, Anfang nächsten Jahres erfahren.

Frage: Herr Seibert, die Troika und die europäischen Partner fordern bestimmte Reformen in Griechenland. Gilt das nur für diese Regierung oder auch für eine neue Regierung nach den Parlamentswahlen?

StS Seibert: Die Zusammenarbeit der Troika mit der griechischen Regierung fußt immer auf einer Analyse der wirtschaftlichen und finanziellen Situation Griechenlands und dem Stand der Umsetzung dessen, was man gemeinsam vereinbart hat.

Zusatz: Die Opposition hat eine andere Meinung.

StS Seibert: Ich kann und will hier die Position der griechischen Opposition nicht kommentieren. Das tue ich grundsätzlich nicht.

Frage: Die Kardinalfrage in Griechenland ist, ob im Fall eines Wahlsiegs der Partei Syriza und der Bildung einer entsprechenden Regierung die Bundesregierung und alle an der Sache Beteiligten bereit sind, mit der neuen griechischen Regierung zu verhandeln, und zwar auf der Basis von beiden Positionen. Bekanntlich ist die Syriza-Partei - - -

Vorsitzender Wefers: Herr Chilas, wir haben um 14 Uhr die nächste Pressekonferenz. Sie müssten jetzt noch Zeit für die Antwort lassen oder jetzt kurz zu Ende kommen.

StS Seibert: Gut, die Antwort wird aber kurz. Das kann ich schon einmal sagen.

Herr Chilas, ich werde mich hier nicht auf hypothetische innenpolitische Entwicklungen in Griechenland einlassen. Ich verweise auf die Antwort, die ich Ihrem Kollegen gerade gegeben habe, was die Troika in ihrer Zusammenarbeit mit der griechischen Regierung leitet.

Zusatzfrage: Darf man noch eine Frage dazu stellen?

Vorsitzender Wefers: Ja.

Zusatzfrage: Wenn ich von einer Kardinalfrage spreche, dann meine ich damit, dass diese Frage die griechische Öffentlichkeit am meisten interessiert. Alles andere, was über diese Sache gesprochen wird, ist sekundär. Auf diese Frage wird eine Antwort erwartet.

StS Seibert: Es bleibt trotzdem eine Frage, die auf einer hypothetischen Annahme fußt und die werde ich hier nicht beantworten. Die Bundesregierung spricht intensiv, arbeitet intensiv mit der griechischen Regierung zusammen, wie sie mit Vorgängerregierungen auch zusammengearbeitet hat. Das, was die Troika in ihrer Einschätzung der griechischen Situation und der Umsetzung des Programms leitet, habe ich Ihnen hier gesagt.

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/12/2014-12-17-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2014


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