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PRESSEKONFERENZ/924: Regierungspressekonferenz vom 19. Januar 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 19. Januar 2015
Regierungspressekonferenz vom 19. Januar 2015

Themen: Vollstreckung von sechs Todesurteilen in Indonesien, terroristische Gefährdungslage in Europa, Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Dresden, Vorratsdatenspeicherung, WLAN-Störerhaftung, Anrufung des Internationalen Strafgerichtshof durch Palästina, Ukraine, Mindestlohn-Verordnung, geplante Afrika-Reise der Bundeskanzlerin, Treffen der Bundeskanzlerin mit dem EZB-Präsidenten

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Müller-Niese (BMI), Toschev (BMWi), Zado (BMJV), Küchen (BMAS), Kothé (BMF), Gerhartz (BMVg)



Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Schäfer: Ich möchte Ihnen und über Sie auch der Öffentlichkeit etwas sagen. Ich würde nämlich gerne die Betroffenheit der Bundesregierung und des Außenministers über die gestern erfolgte Vollstreckung von sechs Todesurteilen in Indonesien zum Ausdruck bringen. Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich Ihnen sage, dass die Todesstrafe aus Sicht der Bundesregierung und der Europäischen Union eine unmenschliche und grausame Art der Bestrafung ist - ganz gleich, was den Personen, gegenüber denen sie verhängt oder vollstreckt wird, zur Last gelegt wurde. Wir lehnen sie aus diesen Gründen unter allen Umständen ab.

Deutschland hat seit Jahren das Bestreben der indonesischen Regierung unterstützt, und sie macht das auch weiterhin, den illegalen Handel mit Drogen zu bekämpfen. Aber auch wir wie viele andere gehen davon aus, dass die Anwendung der Todesstrafe auch in diesen Fällen in ihrer abschreckenden Wirkung sehr zweifelhaft ist. Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, dass Indonesien in vielen Bereichen des Schutzes von Menschenrechten eine Vorreiterrolle in Südostasien eingenommen hat. Das begrüßen wir, und wir wünschen uns, dass das auch weitergeht. Wir rufen deshalb Indonesien dazu auf, diese Vorreiterrolle auch im Bereich von Justiz und Strafrecht anzustreben, das Recht auf Leben zu achten und mindestens zu einem De-facto-Moratorium der Todesstrafe zurückzukehren. Das ist für mich noch einmal Anlass, Ihnen zu sagen: Nicht nur in Indonesien, sondern egal wo wird sich die Bundesregierung mit allem Einsatz und konsequent für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.

Frage: Herr Schäfer, Ihr Lob Indonesiens provoziert jetzt natürlich die Frage, ob das auch für die Provinz Aceh gilt, wo die Scharia eingeführt wurde.

Schäfer: Ich kann das nur wiederholen: Wir haben in Indonesien in den letzten Jahren bei Demokratie und Rechtsstaatlichkeit viele Fortschritte verzeichnet. Der neue Präsident hat sich vorgenommen, in diesem Bereich weiter voranzuschreiten. Das begrüßen wir, und das ist auch Gegenstand der Gespräche gewesen, die der Außenminister vor einigen Monaten in Jakarta mit dem neuen Präsidenten geführt hat. Das schließt aber nicht aus, dass es an dem Ort, nach dem Sie gefragt haben, und anderswo noch Dinge gibt, die sich noch verbessern lassen. Es ist völlig selbstverständlich, dass wir da weiter dranbleiben werden.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Es gab Berichte darüber, dass zu diesen potenziellen Terroristen oder Islamisten hier in Berlin auch Tschetschenien und Dagestaner gehören. Können Sie dazu etwas Näheres sagen? Was für Leute sind das? Wie viele sind es? Sind es Flüchtlinge aus Tschetschenien, auf jeden Fall Leute mit einem russischen Pass? Sind die schon länger hier? Was kann man dazu erfahren?

Müller-Niese: Meinen Sie jetzt konkret die Maßnahmen, die es letzte Woche in Berlin gab?

Zusatzfrage: Ja, wenn es dazu etwas zu sagen gibt. Wenn nicht, dann meine ich generell die Bürger der Russischen Föderation aus Dagestan und Tschetschenien, die zu der islamistischen Szene in Deutschland gehören.

Müller-Niese: Zu den Maßnahmen in Berlin, zu den Verhaftungen oder zu den (akustisch unverständlich), bei denen es in Berlin auch zu Festnahmen kam - sagen wir es lieber so -, kann ich nichts sagen. Dafür müssten Sie sich an die Generalstaatsanwaltschaft und auch an das Innenministerium hier in Berlin wenden.

Zu dem Personenpotenzial an sich kann ich nur sagen: Es gibt in Deutschland ein Personenpotenzial von rund 260 oder 270 Gefährdern. Das sind Personen, denen man zutraut, dass sie politisch motivierte Straftaten in einem besonderen Umfang begehen könnten. Hier schauen die Sicherheitsbehörden natürlich ganz genau hin, um welche Personen es sich handelt.

Zu einzelnen Nationalitäten oder beispielsweise dazu, wie viele Tschetschenen diesen Gefährdern oder dem islamistischen Personenpotenzial an sich angehören, kann ich nichts sagen. Ich weiß, dass im Verfassungsschutzbericht - der Islamismus ist darin ja ein eigenes Thema - auch beispielsweise das "Kaukasische Emirat" oder die Frage aufgegriffen wird, wie viele Mitglieder es hat oder wie viele Sympathisanten mit dem "Kaukasischen Emirat" hier in Deutschland sind. Aber darüber habe ich keine Kenntnisse.

Frage: Könnte Sie uns rund um das Thema PEGIDA sagen, inwieweit das Bundesinnenministerium in die Entscheidung der Dresdner Behörden oder des sächsischen Innenministeriums involviert war, die Demonstration von heute abzusagen? Was wussten Sie? Was können Sie uns inhaltlich noch über die Bedrohungslage rund um PEGIDA sagen?

Müller-Niese: Ich kann Ihnen allgemein etwas zu Sicherheitslage hier in Deutschland sagen. Wir haben noch am Freitag eine Pressemitteilung versandt, und Minister de Maizière hat sich auch in der Pressemitteilung geäußert. Ich möchte das gerne noch einmal wiederholen: Unsere Sicherheitsbehörden in Deutschland - das sind natürlich auf der einen Seite die Polizeibehörden, aber es sind auch die Verfassungsschutzbehörden oder die Dienste - erreicht im Moment natürlich eine Vielzahl von Hinweisen, sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland; das kann man sich hier vorstellen. Darunter sind natürlich belastbare und weniger belastbare Hinweise. Diesen Hinweisen nachzugehen und sie mit größter Sorgfalt zu bewerten, ist natürlich genau die Aufgabe der Sicherheitsbehörden, um Anhaltspunkte dafür zu bekommen, welche Maßnahmen man in der jeweiligen Situation ergreifen müsste.

Die Entscheidung in Sachsen ist von den Sachsen, also von der Versammlungsbehörde in Sachsen, getroffen worden. Dort hat gestern eine Pressekonferenz der sächsischen Behörden (akustisch unverständlich) stattgefunden, bei der auch der Staatssekretär aus dem Innenministerium und der Polizeipräsident gesprochen haben. Ich kann Ihnen keine Details zu irgendwelchen Hinweisen nennen.

Man kann sich das, wenn man Hinweise bekommt, so vorstellen: Wir haben das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum. Dort sind alle Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern vertreten. Über diese Hinweise - das kann man sich vorstellen - wird sich dort natürlich ausgetauscht, und das wird dann an die jeweiligen Behörden weitergeleitet. Es gibt in Deutschland natürlich diverse Meldewege. Wenn es zu solchen Hinweisen kommt - beispielsweise Hinweise jeglicher Art aus dem Ausland und der Polizei -, dann gehen die natürlich über das BKA an die jeweiligen Polizeien der Länder, an das LKA und dann gegebenenfalls an weitere zuständige Polizeibehörden.

Ich kann Ihnen keine Details zu irgendwelchen Hinweisen nennen, sondern es ist so, dass die Sicherheitsbehörden immer bemüht sind, diesen Hinweisen natürlich nachzugehen und aufzuklären, um welche Hinweise es sich handelt und welche Maßnahmen wir ergreifen müssen. Im Fall Sachsens oder der Stadt Dresden war es so: Die haben in eigenem Ermessen genau diese Entscheidung getroffen. Sie wissen: Das Versammlungsrecht ist Ländersache. Das (akustisch unverständlich) hat diese Entscheidung getroffen, alle Versammlungen für den heutigen Tag zu untersagen, jedenfalls die, die unter freiem Himmel stattfinden.

Zusatzfrage: Sie haben ja schon etwas angedeutet. Ist es denn richtig, dass die Hinweise auf den jetzt in Rede stehenden Attentatsplan von ausländischen Diensten gekommen und dann über das BKA an das LKA gegangen sind? War das der Weg?

Müller-Niese: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann zu dieser Vielzahl von Hinweisen, die den Sicherheitsbehörden vorliegen, nicht im Detail sagen, welche Hinweise beispielsweise von wo gekommen sind.

Zusatzfrage: Ab wann war denn das Bundesinnenministerium informiert und einbezogen?

Müller-Niese: Meinen Sie in die Hinweise?

Zusatzfrage: Ich meine den ganzen Ablauf bis hin zum Verbot. Oder hat der Herr Ulbig das alles mit dem BKA gemacht, ohne dass das Bundesinnenministerium darüber Bescheid wusste?

Müller-Niese: Die Entscheidung, ob eine Versammlung stattfindet oder nicht, treffen die sächsischen Behörden. Die Wege in Deutschland sind so: Das BKA hat eine Zentralstellenfunktion. Diese Hinweise, die möglicherweise kommen, gehen an die Polizeien weiter, und die ergreifen in eigener Zuständigkeit Schutzmaßnahmen und treffen Entscheidungen.

Zusatzfrage: Es ging mir halt um den Informationsstand Ihres Hauses. Wann wussten Sie was?

Müller-Niese: Ich habe keine Erkenntnisse darüber, wer wann was wusste. Wir haben das GTAZ. Wir haben etablierte Wege der Kommunikation. Es ist so, dass das BKA natürlich Informationen an die Polizeien, die betroffen sind, und an das zuständige LKA weitergibt, und das LKA würde dann die Information weitergeben.

Frage: Herr Seibert, wie bewertet die Kanzlerin denn generell die Tatsache, dass die Absage dieser PEGIDA-Demonstration in Dresden, auch wenn sie ihr nicht gefallen mag, ja doch offenbar eine Einschränkung des Demonstrationsrechts ist? Wie bewertet sie diese Tatsache?

StS Seibert: Wir haben ja gerade von der Sprecherin des Innenministeriums gehört, dass das Verbot der Versammlungen in Dresden von den sächsischen Polizeibehörden aufgrund ihrer eigenen Bewertungen und in ihrer eigenen Zuständigkeit getroffen wurde.

Grundsätzlich und völlig unabhängig davon, wie man zu den Aussagen des einen oder des anderen Demonstrationszuges steht: Für die Bundesregierung ist das Demonstrationsrecht, also das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, ein besonders hohes und verteidigenswertes Gut unserer Demokratie. Das ist eine grundsätzliche Aussage. Natürlich ist es wünschenswert, dass in unserer freiheitlichen Demokratie Bürger dieses Grundrecht auch uneingeschränkt ausüben können.

Frage: An Frau Müller-Niese: Was ist im BMI der Stand in Sachen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, was wird dort nun tatsächlich erarbeitet oder auch nicht?

An Herrn Toschev: Eine Vorratsdatenspeicherung ohne Änderungen bei der WLAN-Störerhaftung würde wenig Sinn ergeben. Wie weit sind Sie diesbezüglich jetzt also mit Ihrem Entwurf, und wie läuft der Abstimmungsprozess?

Müller-Niese: Ich kann gerne zur Vorratsdatenspeicherung anfangen: Sie können davon ausgehen, dass natürlich bereits seit den Urteilen des EuGH und auch des Bundesverfassungsgerichtes bei uns im Hause Prüfungen stattgefunden haben, um rechtliche Möglichkeiten auszuloten.

Zusatzfrage: Soweit ich weiß, gibt es konkrete Arbeiten an einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung in Ihrem Hause durch bestimmte Personen, unter anderem Personen, die früher auch einmal hier saßen. Ich würde gerne wissen: Was ist der Stand der Tätigkeit?

Müller-Niese: Ich habe keine Kenntnisse, dass aktuell an einem Gesetzentwurf gearbeitet wird.

Zusatzfrage: Dann würde ich um Nachforschung und gegebenenfalls Nachlieferung bitten.

Toschev: Zu Ihrer Frage zur WLAN-Störerhaftung: Die Prämisse beziehungsweise die Verknüpfung, die Sie jetzt aufgestellt haben, kann ich so nicht teilen oder beurteilen; ich kann Ihnen nur Auskunft geben. Es ist natürlich weiterhin das Ziel, da eine Regelung zu finden. Wir arbeiten an dem Entwurf. Es ist auch im Koalitionsvertrag vorgesehen, dort zu einer Regelung zu kommen. Wir hatten schon im letzten Jahr die Fragen skizziert, die damit verbunden sind; das sind insbesondere Haftungsfragen und Rechtsinhaberfragen. Wir arbeiten weiter an einem Entwurf und bemühen uns, diesen dann vorzulegen.

Zusatzfrage: Gibt es dafür einen Zeitplan?

Toschev: Ich kann Ihnen momentan noch keinen konkreten Zeitplan nennen.

Frage: Frau Müller-Niese, die sächsischen Behörden haben diese Entscheidung, die Versammlungsfreiheit in Dresden einzuschränken, selber getroffen. Hat es denn in irgendeiner Weise einen Konsultationsprozess gegeben, hat es Beratungen gegeben? Konkret gefragt: Hat sich das sächsische Innenministerium mit dem Bundesinnenministerium in irgendeiner Weise ins Benehmen gesetzt, oder hat es da keinerlei Kontakte gegeben?

Müller-Niese: Sie können davon ausgehen, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern in engem Kontakt sind und auch tagtäglich im Ministerium Hinweise auf mögliche Gefährdungen bearbeitet werden - es geht ja insbesondere auch darum, dass, wenn Hinweise vorliegen, diese schnellstmöglich aufgeklärt werden können und auch deren Relevanz eingeordnet werden kann. Darüber, inwiefern Minister de Maizière Kontakt mit dem sächsischen Innenminister hatte - darauf zielt Ihre konkrete Frage ja ab -, habe ich keine Kenntnis.

Zusatzfrage: Mir ging es jetzt gar nicht unbedingt um den Minister persönlich. Die Frage ist vielmehr: Wie muss man sich den Informationsfluss vorstellen? Ist es so, dass, wenn über das gemeinsame Terrorabwehrzentrum oder das BKA eine entsprechende Information an die Landesbehörden geht, die sich auch wieder nach Berlin zurückmelden und fragen: Wie müssen wir das einschätzen, wie ist das, wie beurteilen Sie die Lage? Wenn es um das Demonstrationsrecht geht - um auf die Antwort von Herrn Seibert zurückzukommen -, dann gibt es ja auch eine bundespolitische, verfassungspolitische Komponente und nicht nur eine auf Landesebene spielende Sicherheitsdiskussion.

Müller-Niese: Hinsichtlich der Hinweise und der Schutzmaßnahmen gibt es, wie ich schon gesagt habe, sicherlich einen engen Austausch zwischen den Polizeibehörden. Da gibt es auch Informationskanäle zu uns ins Haus hinsichtlich der Entscheidung, ob eine allgemeine Verfügung erlassen wird, dass keine Demonstrationen stattfinden. Diese Entscheidung ist in Sachsen gefallen.

Frage: Wir haben in letzter Zeit ja auf einem ganz anderen Feld über die Meldewege zwischen dem BKA und dem Bundesinnenministerium eine Menge erfahren, und zwar auch, dass wichtige Sachen nicht nur an die LKAs weitergeleitet werden - in diesem Falle an das sächsische - sondern dass besonders wichtige Entscheidungen häufig auch gleich an den Dienstherren - sei es der Staatssekretär oder der Minister - gehen. Ich wüsste schon gern: Wann hat die Leitungsebene im BMI - sei es der Staatssekretär, sei es der Minister selber - erfahren, was in Sachsen geplant ist und welche Bedrohung es da gibt? Das müsste sich doch klären lassen.

Müller-Niese: Das kann man, glaube ich, nicht generell beantworten. Es gibt, wie ich gesagt habe, ein erhöhtes Aufkommen von Hinweisen. Das ist gerade nach einem Anschlag wie dem in Paris und auch den Verhaftungen in Brüssel usw. ein Ergebnis, das nicht neu ist, sondern das man auch in anderen Zusammenhängen schon gesehen hat. Man hat also diverse Hinweise. Sicherlich wird nicht jeder Hinweis an das BMI oder an die Hausleitung gemeldet, sondern das wird natürlich im Einzelfall anhand verschiedener Kriterien - um welche Hinweise handelt es sich, von wem sind diese Hinweise, was bedeuten diese Hinweise konkret - entschieden, und dann wird eine Entscheidung getroffen, inwiefern auch das BMI darüber informiert wird.

Aber in erster Linie sind natürlich die Sicherheitsbehörden damit beschäftigt, sich dieses erhöhte Hinweisaufkommen anzuschauen und sehr sorgfältig zu prüfen: Welche Hinweise müssen wir ernst nehmen, handelt es sich vielleicht um Trittbrettfahrer, produziert sich hier jemand, wie vertrauenswürdig ist das usw.? Da gibt es unglaublich viele Facetten, die man durchdeklinieren kann. Wenn man das getan hat, werden natürlich Entscheidungen getroffen.

Zusatzfrage: Der Ablauf ist mir grundsätzlich schon klar. Mir geht es tatsächlich um den konkreten Fall: Hatte der Bundesinnenminister - oder sein Staatssekretär - die Gelegenheit, sich dazu noch zu artikulieren, bevor die Entscheidung fiel, oder hat er von der Sache erfahren, als die Entscheidung in Sachsen bereits getroffen war? Nur das ist es eigentlich, was ich wissen möchte.

Müller-Niese: Das kann ich Ihnen hier jetzt nicht beantworten.

Zusatzfrage: Aber vielleicht können wir noch einmal telefonieren?

Müller-Niese: Da können wir vielleicht noch einmal zusammenkommen.

Vorsitzende Wefers: Das würde, glaube ich, nicht nur den Fragesteller interessieren.

Müller-Niese: Es spricht sicherlich nichts dagegen, diese Information allen zur Verfügung zu stellen.

Frage: Frau Müller-Niese, ich habe noch eine Wissensfrage: Was müsste denn eigentlich passieren, damit PEGIDA-Demonstrationen bundesweit verboten würden? Müsste im Grunde genommen jedes Landeskriminalamt, jede Landesbehörde eine entsprechende Gefährdung sehen, oder würde es eventuell Sinn machen, zu sagen: Nicht nur diese PEGIDA-Demonstration ist terrorgefährdet, sondern womöglich alle, die in Deutschland stattfinden? Wie wäre da die Vorgehensweise?

Müller-Niese: Das Versammlungsrecht ist Ländersache, und die jeweilige Versammlungsbehörde trifft diese Entscheidung. Ich habe auch keine Kenntnis darüber, dass die Demonstrationen anderer Ableger von PEGIDA in dieser Woche verboten wären. Wenn Sie in die Allgemeinverfügung der Polizeidirektion Dresden schauen, dann sehen Sie auch, dass das Allgemeinverfügung ist, die jede Versammlung betrifft. Das ist ja kein PEGIDA-Versammlungsverbot - jedenfalls nicht nach meiner Kenntnis -, sondern das ist eine Allgemeinverfügung für einen ganz bestimmten Tag. Gestern haben sich auch der Landespolizeipräsident und der Staatssekretär des Innenministeriums dazu geäußert, dass diese Maßnahme für diesen konkreten Fall getroffen wurde. Das ist ein Gefahrenabwehrbereich, wo man sagt: Wir können möglicherweise - ich weiß nicht mehr den Wortlaut, man hat sich aber dazu geäußert - nicht die nötigen Schutzmaßnahmen gewährleisten, und deshalb haben wir diese Entscheidung getroffen. Das würde jedenfalls nicht allein deshalb, weil es in verschiedenen Regionen gleichzeitig Demonstrationen gibt, automatisch an das Bundesinnenministerium gehen, das dann eine Verfügung erlassen würde. Das ist vielmehr Länderrecht.

Zusatzfrage: Aber wenn das BKA Hinweise hätte, dass eine Terrorwarnung gegenüber allen PEGIDA-Demonstrationen besteht, wie würde dann der Dienstweg sein?

Müller-Niese: Das ist jetzt erst einmal spekulativ. Wenn so ein Fall eintreten würde, müsste man ganz genau entscheiden, welche Maßnahmen zu treffen sind. Das kann ich Ihnen hier nicht erklären, denn der Fall ist ja nicht eingetreten; das ist spekulativ.

Zusatzfrage: Ja, aber das ist doch ein ganz reales Szenario, dafür müsste es doch eine Vorgehensweise geben. Es muss doch irgendeine Institution geben, die sagt: Okay, jetzt werden die aus diesem Grund bundesweit verboten.

Müller-Niese: Es gibt bisher, glaube ich, kein Szenario, das diese spekulative Annahme abbildet.

Frage: Wie hat sich denn nach Einschätzung des Innenministeriums die Gefährdungslage entwickelt? Ist es weiterhin so, dass Sie von einer abstrakt hohen Gefahr reden? Wie lange bleiben Sie dabei, wie viele konkrete Hinweise muss es geben, wie viele Eingriffe in das Grundrecht auf Demonstration muss es geben, bis Sie diese Gefährdungslage ändern?

Müller-Niese: Ich glaube nicht, dass wir irgendeine Statistik führen, um dann von abstrakt zu konkret zu wechseln. Ich möchte noch einmal daran erinnern: Minister de Maizière hat auch in seiner ersten Amtszeit als Innenminister in dem Moment, als eine konkrete Gefahr bestand, eine Terrorwarnung ausgegeben und hat selber erklärt, warum man das getan hat. Man konnte die Schutzmaßnahmen danach auch sehen. Unter anderem war der Bundestag mit seiner Kuppel betroffen; man hat auch die Polizisten am Reichstagsgebäude und auch an Bahnhöfen gesehen. Wenn wieder eine so konkrete Gefahr bestände, dann würde Minister de Maizière sicherlich entscheiden, das auch kundzutun, so wie das auch im November 2010 schon der Fall war.

Es gibt eine Fülle von Hinweisen, und wie ich schon gesagt habe, ist es die Aufgabe der Sicherheitsbehörden, diesen Hinweisen nachzugehen, die einzelnen Hinweise aufzuklären und zu schauen: "Können wir das verifizieren, wie können wir das wirklich bewerten?", um dann für einen entsprechenden konkreten Hinweis auch die richtigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt und hier ist nicht der richtige Ort, über die Frage zu diskutieren: "Was könnte man denn dann alles tun?". Das ist spekulativ. Wenn es so konkrete Hinweise gibt, dann wird sicherlich auch eine Reaktion stattfinden.

Frage: Angesichts der Bedeutung des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit, die auch von Herrn Seibert betont wurde: Ich habe noch nicht ganz verstanden, warum nicht nur eine bedrohte oder mit angekündigter Bedrohung belegte Demonstration verboten wurde, sondern auch die Gegendemonstration. Wie bewertet das denn die Bundesregierung?

Müller-Niese: Es ist die Entscheidung der sächsischen Behörden gewesen, nicht eine konkrete Demonstration zu verbieten, sondern das Demonstrationsgeschehen an einem Tag - die haben ja die Uhrzeit angegeben. Das ist die Entscheidung der sächsischen Behörden. Ich kann nur wiederholen, was Minister de Maizière schon mehrfach, in verschiedenen Statements und Interviews, gesagt hat: Die Demonstrationsfreiheit ist eine Errungenschaft der Demokratie, wir sind sehr stolz darauf. Es ist natürlich die Aufgabe der Polizei am jeweiligen Ort, an dem das stattfindet, dabei die Sicherheit zu gewährleisten. Das können wir auch aushalten. Nicht mit jeder Demonstration kann jeder übereinstimmen, aber so ist das - jeder kann seine Meinung ohne Gewalt kundtun. Die Entscheidung heute für Dresden haben die sächsischen Behörden getroffen.

Zusatzfrage: Meine Frage war ja: Wie bewertet das die Bundesregierung?

Müller-Niese: Ich gehe davon aus, dass dann, wenn die Hinweise abgearbeitet werden konnten, aufgeklärt werden konnten, und die sächsischen Behörden möglicherweise sagen: "Wie können jetzt die und die Schutzmaßnahmen treffen", andere Demonstrationen auch wieder zugelassen werden.

Zusatzfrage: Meine Frage war ja: Wie bewertet das die Bundesregierung?

Müller-Niese: Ich habe Ihnen gesagt, dass die Bewertung aus dem BMI ist: Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, und wir gehen davon aus, dass man das auch ausüben kann.

Frage: Herr Seibert, der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Herr Röttgen, fordert ja ein systematisches Vorgehen Europas im Kampf gegen den Terror. Inwieweit ist geplant, das auf dem nächsten Europäischen Rat zum Thema zu machen?

In diesem Zusammenhang sind auch die Forderungen des italienischen Ministerpräsidenten Renzi nach einem europäischen Geheimdienst zur Bekämpfung des Terrors interessant. Wie steht die Bundesregierung dazu?

StS Seibert: Zunächst einmal kann ich Ihnen hier nicht die Tagesordnung des nächsten Europäischen Rates erklären; die wird natürlich vom Sekretariat des Rates aufgestellt. Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung vergangene Woche auch aufgeführt, dass sich der Europäische Rat im Februar auch mit den Maßnahmen befassen wird, die die Innenminister am Sonntag der vorvergangenen Woche in Paris miteinander besprochen haben, also Maßnahmen, die auch schon die Ereignisse von Paris widerspiegeln.

Es ist völlig klar - und das ist auch von der Kanzlerin mehrfach betont worden -, dass wir keine Sicherheit für Deutschland werden schaffen können, wenn wir nicht auch sehr eng mit den Geheimdiensten unserer Partnerländer zusammenarbeiten. Das heißt, das geht schon in die Richtung einer noch intensiveren europäischen Zusammenarbeit. Ich bin mir ganz sicher, dass jetzt auch auf europäischer Ebene unter dem Eindruck der entsetzlichen Ereignisse von Paris noch einmal zusätzliche Diskussionen in Gang kommen werden.

Zusatzfrage: Aber so eine konkrete Organisation, die über das koordinierte Vorgehen hinausgeht - also das, was Renzi gefordert hat -, ist im Moment nicht Planungsstand?

StS Seibert: Ich kann Ihnen dazu jetzt keine konkreten Pläne seitens der Bundesregierung berichten. Wir setzen auf eine verstärkte und intensive Zusammenarbeit.

Frage: Herr Seibert, ich würde die Frage des Kollegen gerne noch einmal an Sie richten: Die Demonstrationen in Dresden waren oder sind der Bundeskanzlerin ja so wichtig, dass sie in ihrer Neujahrsansprache ausdrücklich dazu Stellung bezogen hat. Ich muss daraus schließen, dass das aus Sicht der Bundeskanzlerin nicht irgendeine kleine Zehntausendleute-Veranstaltung ist, sondern eine ganz besonders wichtige. Deswegen wüsste ich über Ihr allgemeines Statement über den Wert der Versammlungsfreiheit hinaus gerne: Wie bewertet die Bundeskanzlerin die Tatsache, dass jetzt diese Demonstration - beziehungsweise dass grundsätzlich Demonstrationen, darunter eben auch die PEGIDA-Demonstration - von den sächsischen Behörden verboten worden ist? Ist das ein Vorgang, von dem man sagt: "Das ist normal, das haben wir öfter mal", oder ist das etwas ganz Ungewöhnliches?

StS Seibert: Ich greife trotzdem noch einmal auf das zurück, was ich vorhin gesagt habe: Es sind die sächsischen Behörden und die Behörden in Dresden, die aufgrund ihrer eigenen Bewertung und in ihrer eigenen Zuständigkeit diese Entscheidung gefällt haben. Ich werde das nicht bewerten. Ich habe grundsätzlich gesagt - was die Bundeskanzlerin auch in den vergangenen Tagen wieder gesagt hat -, wie wichtig das Demonstrationsrecht für unsere Demokratie ist. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut; der Schutz der Bevölkerung ist es auch. Dazu muss in besonders zugespitzten Situationen wie dieser eben ein Ausgleich gefunden werden. Es ist ganz klar, dass der Staat ein solches Grundrecht nie leichtfertig einschränken darf. Die Dresdner haben nun diese Entscheidung getroffen. Darüber hinaus will ich das nicht bewerten.

Zusatzfrage: Eine konkrete Bewertung gibt es dann also in der Neujahrsansprache für 2016? Ich meine, das ist der Kanzlerin doch eine sehr wichtige Veranstaltung, sie muss doch konkret etwas dazu sagen können, ob sie das gut oder nicht gut findet?

StS Seibert: Zu dieser konkreten Veranstaltung hat sie sich in der Neujahrsansprache ja in der Tat inhaltlich geäußert, und nun habe ich gesagt: Ganz unabhängig davon, wie man inhaltlich zu einzelnen Demonstrationen steht, ist das Demonstrationsrecht für uns sehr wichtig, und es kann nie leichtfertig eingeschränkt werden. Nun ist es zu einer Situation gekommen, in der es die Dresdner Behörden in ihrer Zuständigkeit und nach ihren eigenen Bewertungen notwendig fanden, diesen Schritt zu vollziehen - einen Schritt, den man in Deutschland sicherlich nur möglichst selten sehen möchte, das ist doch selbstverständlich.

Frage: Vielleicht noch einmal zur Konkretisierung: Das heißt, der Bundesregierung liegen überhaupt keine eigenen Erkenntnisse vor, was die Bedrohungslage in Dresden angeht, habe ich das richtig verstanden?

StS Seibert: Das hat hier, glaube ich, niemand gesagt.

Zusatzfrage: Das wäre ja der Umkehrschluss.

StS Seibert: Der Umkehrschluss ist nicht immer richtig. Wir haben darauf verwiesen, dass das Versammlungsrecht Ländersache ist. Daraus geht nicht hervor, dass im Bund niemand von irgendetwas etwas weiß - was Sie ja gerade mehr oder weniger behauptet haben. Ich glaube, Frau Müller-Niese hat das sehr klar herausgearbeitet.

Frage: Ich habe noch eine ein bisschen die Zukunft gerichtete Frage: Es herrscht ja große Übereinstimmung darüber, dass das Versammlungsrecht und auch die Demonstrationsfreiheit zwei wichtige Güter in unserem Land sind. Meine Frage an Herrn Seibert und vielleicht auch an Frau Müller-Niese: Zeichnet sich vielleicht jetzt schon ab, was wir aus diesem Dresdner Fall lernen können, um auch diese zwei für uns alle und auch auf Bundesebene so wichtigen Güter zu gewährleisten?

Müller-Niese: Ich kann gerne noch einmal etwas dazu sagen. Es gibt ja regelmäßig diverse Versammlungen oder Demonstrationen in Deutschland. Ab dem Moment, in dem die angemeldet und zugelassen sind, wird natürlich immer versucht, die Sicherheit zu gewährleisten. Da gibt es dann im Zweifel natürlich auch Schutzmaßnahmen der örtlichen Polizei. Es gibt, glaube ich, keine Überlegungen, daran zukünftig etwas zu ändern. Es ist ja nicht so, als hätte es noch nie Demonstrationen gegeben, bei denen das Demonstrationsgeschehen durch die Polizei geschützt wurde.

Frage: Ich probiere es jetzt auch noch einmal, Herr Seibert: Bedauert die Kanzlerin, dass die Demonstration heute Abend nicht stattfinden kann und damit in einem ganz konkreten Fall das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eben nicht wahrgenommen werden kann?

StS Seibert: Ich verweise auf die Antwort, die ich gerade Herrn Lohse gegeben habe und von der ich glaube, dass sie eine klare Antwort war.

Frage: Ich hätte eine Frage, die ganz eindeutig in die Zuständigkeit des Bundes fällt: Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei hat - ich glaube, heute Morgen in einem Radiointerview - beklagt, dass auch die Bundespolizei im Hinblick auf Mobilität und Verlegbarkeit gerade zum Schutz des so wichtigen Demonstrationsrechts arg behindert sei, weil die nötigen Investitionen zum Beispiel in Fahrzeuge nicht getätigt würden. Deckt sich das mit den Erkenntnissen des Bundesinnenministeriums? Falls ja: Ist da an Abhilfe gedacht?

Müller-Niese: Auch hier möchte ich noch einmal sagen: Das Demonstrationsgeschehen ist Ländersache. Entsprechende Schutzmaßnahmen werden also durch die Länder durchgeführt, und möglicherweise würde die Bundespolizei durch die Polizeien der Länder angefordert werden. Ansonsten - -

Zusatzfrage: Frau Müller-Niese, ich habe nach der Zuständigkeit der Bundespolizei gefragt, für die Ihr Haus zuständig ist.

Müller-Niese: Aber die Bundespolizei würde nicht so einfach eine Demonstration schützen, sondern das fällt in die Zuständigkeit der Länder, und die Länder würden die Bundespolizei oder auch Polizeikräfte eines Nachbarbundeslandes anfordern.

Zusatzfrage: Ich erlaube mir noch eine Zusatzfrage und versuche, es präziser zu fassen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei sagt, in dem Fall, dass die Bundespolizei zum Schutz von Demonstrationen durch ein zuständiges Land angefordert wird, sei die Mobilität dieser Bundespolizei - die auf Wunsch der Länder eine Demonstration schützen soll - einschränkt, weil sie nicht schnell genug in die Länder fahren kann, von denen sie ja angefordert wird. Ist das eine Tatsache, die im BMI bekannt ist und die der Nachbesserung bedarf?

Müller-Niese: Das kann ich nicht bestätigen.

Frage: An das Justizministerium: Der Bundesjustizminister hat soeben in einer Presseerklärung mitgeteilt, es gebe sicherlich gute Gründe für die Entscheidung, die Demonstration in Dresden zu verbieten. Heißt das, dass dem Justizministerium Gründe dafür vorliegen, die wir nachvollziehen könnten, dass sämtliche Demonstrationen verboten wurden?

Zado: Ich kann mich nur dem anschließen, was meine Kollegin aus dem BMI dazu gesagt hat, und denke, dass dieses Zitat dasselbe beinhaltet, was hier jetzt schon mehrfach dargelegt wurde: Es ist eine Entscheidung der Dresdner Behörden gewesen, und der Minister geht davon aus, dass diese dafür gute Gründe hatten.

Frage: Gibt es eigentlich Erhebungen darüber, wie oft in den Ländern bereits Versammlungsverbote ausgesprochen worden sind, wird das irgendwo - möglicherweise im BMI - zentral registriert, oder läuft das alles in 16 Landesverwaltungen?

Müller-Niese: Ich habe keine Kenntnis, dass es irgendeine Statistik darüber gibt. Ich könnte nur - aber das liegt mir jetzt auch nicht vor - etwas zu dem befriedeten Bezirk sagen. Ich glaube aber nicht, dass es eine übergreifende Statistik oder eine umfassende Statistik aller Bundesländer oder aller Versammlungsbehörden gibt, wann eine Versammlung genehmigt oder verboten wurde.

Frage: An das Auswärtige Amt: Der israelische Außenminister hat inzwischen auch mehr oder wenig öffentlich gesagt: Wegen der Anrufung des Internationalen Strafgerichtshofs durch Palästina werde sein Land auf verschiedene westliche Staaten - explizit genannt Deutschland - Druck ausüben, damit diese wiederum auf den Internationalen Strafgerichtshof Druck ausüben, zum Beispiel hinsichtlich der Finanzierung. Ist diese öffentlich getätigte Aussage in irgendeiner Form - außer über die Medien - im Auswärtigen Amt angekommen?

Schäfer: Davon weiß ich nichts.

Zusatzfrage: Kennen Sie denn die Meldung?

Schäfer: Ja, ich kenne sie aus den Agenturen, genau wie Sie, klar. Möchten Sie, dass ich dazu etwas sage?

Zusatz: Ach ja, bitte.

Schäfer: Ihre Frage war ja, ob da etwas eingegangen ist. - Deutschland hat sich von Anfang an - und das mit großem Engagement - dafür eingesetzt, dass es das Römische Statut gibt, das zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs geführt hat. Das war ein Thema, das damals ganz hoch auf der Agenda der damaligen Bundesregierung war, und das ist bis heute so. Es gibt aus unserer Sicht keinen Anlass, die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes als politisiert zu beschreiben. Das gilt sowohl für manche Kritik an der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes, die es in den letzten Jahren aus Afrika gegeben hat, wie auch für die Kritik von anderer Seite.

Das Interesse der Bundesregierung ist es, den Internationalen Strafgerichtshof zu stärken und ihn gerade nicht zum Gegenstand politischer Auseinandersetzungen werden zu lassen. Das sage ich ausdrücklich unabhängig von der streitigen Frage - auch innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft streitigen Frage -, ob der Internationale Strafgerichtshof nach der Unterwerfungserklärung durch die Palästinenser für sich völkerrechtlich und tatsächlich das Recht in Anspruch nimmt, dort gegebenenfalls Ermittlungsverfahren aufzunehmen oder gar Hauptverfahren zu organisieren und dann auch Urteile zu fällen.

Dazu kennen Sie die Haltung der Bundesregierung. Wir sind der Meinung, dass der Schritt zu einer Anerkennung Palästinas als Staat noch nicht gegangen werden sollte, sondern dieser Schritt das Ergebnis von Verhandlungen sein muss, in deren Rahmen dann all die wichtigen Fragen - einschließlich der Sicherheit, einschließlich des Status von Jerusalem und einige andere - im Rahmen der hier an dieser Stelle ja schon sehr häufig angesprochenen verhandelten Zwei-Staaten-Lösung geklärt werden.

Um es ganz klar zu sagen: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es in dieser Bundesregierung Absichten gäbe, wegen welcher Entscheidung auch immer des Internationalen Strafgerichtshofes seine Finanzierung einzustellen, zu stoppen oder gar zurückzuhalten.

Vielleicht darf ich noch einen Satz hinzufügen: Wir sind nicht übermäßig glücklich darüber, dass es in diesem ja wirklich schwierigen Nahost-Friedensprozess immer wieder einseitige Schritte gibt, die, wie man ja zurzeit wieder sehen kann, den Schritt zu einem Neuanlauf und einem Neustart von Verhandlungen über eine zukünftige Zwei-Staaten-Lösung schwieriger machen. Das richtet sich an die Adresse beider Verhandlungsparteien. Darüber, ob wirklich der Gang zum Internationalen Strafgerichtshof und der Versuch, diesen für die Lage in der Nation sozusagen in Stellung zu bringen, der richtige ist, kann man trefflich streiten. Jedenfalls glauben wir, dass einseitige Schritte sicher nicht die richtigen sind. Das gilt aber dann gleichzeitig auch für die Entscheidung der anderen Seite, objektiv bestehende Ansprüche auf die Überweisung etwa von Zolleinnahmen nicht zu erfüllen, sondern zurückzuhalten. All das führt sicherlich nicht zu mehr Frieden, sondern eher zu mehr Spannungen. Das Gegenteil ist das, auf was es aus Sicht der Bundesregierung jetzt ankommt.

Frage: Herr Schäfer, ich möchte Sie gerne etwas zum Thema Ukraine fragen. Herr Steinmeier hat heute an die Beteiligten appelliert, in dieser Woche eine Entscheidung zu treffen, ob es zu einem Gipfel im Normandie-Format kommt oder nicht. Ist dieser Appell auch an die Bundeskanzlerin gerichtet? Diese hat ja gewisse Vorbedingungen für einen solchen Gipfel gestellt.

Wie bewertet das Auswärtige Amt generell die Lage in der Ostukraine, wo am Wochenende eine gefährliche Zuspitzung der Lage eingetreten ist? Es gab mehrere Friedensvorschläge von Putin, von Poroschenko, die alle abgelehnt wurden. Wer trägt Ihrer Meinung nach die Verantwortung für diese Zuspitzung in Donezk?

Schäfer: Vielleicht fange ich mit Ihrer zweiten Frage an, nämlich der Lage in der Ostukraine. Zuvor lassen Sie mich aber sagen, dass ein Appell des Außenministers ganz sicher nicht an die Bundeskanzlerin gerichtet gewesen ist. Die beiden stimmen sich in dieser Frage der Ostukraine, seitdem sie auf der Tagesordnung ist, eng und zumeist täglich miteinander ab. Das gilt auch für alle Fragen auf dem Weg der Suche nach politischen und diplomatischen Lösungen, wie etwa eine mögliche Astana-Konferenz der Staats- und Regierungschefs im Normandie-Format.

Zur Lage in der Ostukraine: Wir erleben das, was manche, zu denen, wie ich denke, auch das Auswärtige Amt zählt, vor Wochen und Monaten schon befürchtet haben und was auch hier von mir und meinen Kollegen immer wieder zur Sprache gekommen ist, nämlich dass das militärische Eskalationspotenzial - und damit indirekt auch das politische Eskalationspotenzial dieser Krise in der Ostukraine - alles andere als ausgestanden ist. Es hat ja einen Grund, dass die Bundesregierung seit langem - insbesondere verstärkt seit Oktober/November - darauf dringt, dass es endlich zu Fortschritten bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen von Anfang und Mitte September kommt.

Dahinter stand und steht die Überzeugung, dass, wenn es nicht irgendwie ein Momentum, eine Dynamik gibt, die Richtung Waffenstillstand und politische Lösung geht, immer wieder die Gefahr besteht, die wir an diesem Wochenende tatsächlich wieder einmal bedauerlicherweise realisiert sehen, dass nämlich die Konfliktparteien wieder auch militärisch aufeinander losgehen.

Der Außenminister, die ganze Bundesregierung sind wirklich in ernster Sorge, dass wir in eine Situation zurückgeraten, wie sie etwa im Juli oder der ersten August-Hälfte des vergangenen Jahres geherrscht hat, als wir nicht nur tägliche Verluste - Tote und Verletzte - auf beiden Seiten zählen mussten, sondern wir sogar vor der Gefahr einer offenen militärischen Auseinandersetzung zwischen Nachbarstaaten standen. Das darf und soll nicht wieder geschehen. Deshalb bleibt es in unserem Interesse, die Konfliktparteien miteinander im Gespräch zu halten, den Dialog zu suchen und nach Wegen zu suchen, wie wir politisch weiterkommen können.

Herr Steinmeier hat heute Morgen in Brüssel gesagt, dass die Verhandlungen zur Vorbereitung eines möglichen Gipfels von Astana enttäuschend verlaufen sind. Sie wissen, dass es letzte Woche Montag dazu unter anderem ein Außenministertreffen hier in Berlin gegeben hat. Davor und danach sind die Politischen Direktoren der Außenministerien zusammengekommen. All das hat bislang noch nicht zu konkreten Ergebnissen geführt. Das ist aber für uns alles andere als ein Grund, jetzt aufzugeben. Die Gespräche gehen weiter. Der ukrainische Außenminister hält sich heute in Brüssel auf und wird dort auch mit dem deutschen Außenminister zusammentreffen. Der deutsche Außenminister wird mit seinem russischen Amtskollegen heute im Laufe des Tages sprechen, um zu schauen, ob es nicht doch noch Pisten und Wege gibt, die etwas verhindern sollen und verhindern können, was ganz sicher nicht im objektiven Interesse sowohl Moskaus als auch der Ukraine ist. Es bleibt dabei, was die Bundesregierung seit Wochen gesagt hat, nämlich dass eine weitere, eine erneute politische und militärische Eskalation der Situation in der Ostukraine ganz sicher nicht zu einer Beruhigung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage in der Ukraine und in Russland beitragen wird.

Mein letzter Satz: Die Außenminister der Europäischen Union treffen sich zu diesem Zeitpunkt in Brüssel, um unter anderem eine Richtungsdebatte im Lichte der Ereignisse der letzten Monate in der Ostukraine über mögliche zukünftige Beziehungen zu Russland zu führen. Die Bundesregierung verspricht sich von dieser Debatte eine Fortsetzung der großen Einigkeit, die die Europäische Union in den letzten Monaten an den Tag gelegt hat, und auch Rückendeckung für die Bemühungen der Bundesregierung, politisch und diplomatisch in diesem schwierigen Kraftfeld weiterzukommen.

Zusatzfrage: Herr Schäfer, eine ganz konkrete Nachfrage: Es geht bei diesen Verhandlungen um die Demarkationslinie, die im September im Minsker Protokoll vereinbart wurde. Ist bekannt, wie diese Linie verläuft oder im September verlief und ob der Flughafen von Donezk diesseits oder jenseits dieser Linie liegt? Wurde in Minsk der Flughafen von Donezk den Separatisten oder dem ukrainischen Territorium zugeschlagen?

Schäfer: Die Haltung der Bundesregierung ist auch da nicht neu. Aus unserer Sicht hat es bei den Minsker Treffen am 5. und 19. September auch eine Einigung auf eine Demarkationslinie, "touchline", Waffenstillstandslinie gegeben. Weil sich diese Demarkationslinie im Zuge von weiteren kämpferischen Handlungen zwischen den Separatisten und den ukrainischen Sicherheitsbehörden im Laufe der letzten Monate verändert hat, stimmt es, dass das ein wesentlicher Grund für die weiter laufenden Kämpfe ist. Wir müssen davon ausgehen, dass sich die Linie, die im September fixiert worden ist, in mehreren hundert Quadratkilometern von der faktischen und tatsächlichen Lage unterscheidet. Das gilt auch für die Linie, die damals mit Blick auf den Flughafen von Donezk gezogen wurde.

Ich bitte aber um Verständnis, dass ich hier und heute und auch angesichts der wirklich heftigen Kämpfe, die seit Monaten und jetzt wieder verstärkt um den Flughafen von Donezk stattfinden, Ihnen hier nicht die Demarkationslinie als Vertreter eines unbeteiligten vierten Staates vortragen kann. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir das allergrößte Interesse daran haben, dass es bald zu einer Einigung kommt. Denn um den Flughafen von Donezk sind in den letzten Monaten viel zu viele Menschen zu Schaden gekommen. Ich glaube, die Zahl der Todesopfer ist inzwischen in einem hohen zweistelligen Bereich. Das ist wirklich unnötig, zumal der Flughafen, wie wir alle aus Fernsehbildern erkennen können, als solcher gar nicht mehr erkennbar ist. Dort sind im Wesentlichen nur noch Schrott und Trümmer.

Zusatzfrage: Ich kann also davon ausgehen, dass Ihnen diese Linie zumindest bekannt ist?

Schäfer: Die Bundesregierung ist nicht Signatar der Minsker Vereinbarungen, sondern als Beteiligter an den Minsker Vereinbarungen gibt es auch die OSZE. Sie können davon ausgehen, dass der OSZE sehr wohl bewusst ist, was damals von den drei Signatar-Staaten vereinbart worden ist.

Frage: Eine kleine Frage an das BMAS. Frau Küchen, die Hotlines in Sachen Mindestlohn haben regen Zulauf. Das scheint von Beratungsbedarf, wenn nicht gar Unsicherheit bei vielen zu zeugen. Es gibt einen Vorstoß aus der Unionsfraktion, nach dem die Verordnung entschärft werden soll, die die Dokumentationspflicht der Arbeitgeber über die Arbeitszeit regelt. Das könnte zum Beispiel die Unsicherheit etwas mildern. Sehen Sie das auch so und wie steht das Haus zu diesem Vorstoß?

Küchen: In aller Kürze: Vonseiten unseres Hauses sind keine Änderungen geplant.

Wir hatten Ihnen und vielen anderen Kollegen in der vergangenen Woche Informationen zum Anfrageaufkommen der Mindestlohn-Hotline des BMAS zur Verfügung gestellt. Die Zahlen zeigen, wie gesagt, dass es, wie zu erwarten, ein hohes Interesse und einen Bedarf an Informationen gibt. Diesem Interesse und Informationsbedarf kommen wir nach und grundsätzlich wird jede Frage dort beantwortet. Genauigkeit und Qualität in der Beratung gehen hierbei vor Schnelligkeit.

Wenn man auf die Fragen schaut, so kann man abschließend noch nichts Konkretes dazu sagen. Sie wissen, dass die Ministerin im Zuge der Arbeitsmarktpressekonferenz zum Montagsende dazu Stellung nehmen wird. Es zeichnet sich ab, dass sich die meisten Fragen darauf beziehen, für wen der Mindestlohn genau gilt und ab wann er zu zahlen ist. Darauf bezieht sich also das Gros der Fragen.

Zusatzfrage: Die Frage war, ob Sie sich vorstellen können, diese Änderung mitzutragen oder das Ministerium das ablehnt, was die Union will.

Küchen: Habe ich die Frage nicht zu Beginn beantwortet? Ich habe sie beantwortet: Nein, wir sehen keine Änderungen vor.

Frage: Herr Seibert, in diesem Moment empfängt die Bundeskanzlerin den ghanaischen Präsidenten. In diesem Zusammenhang die Frage, ob Sie uns schon ein paar Details zur geplanten Afrika-Reise der Bundeskanzlerin sagen können, die noch vor dem G7-Gipfel stattfinden soll.

StS Seibert: Das kann ich nicht. Das kann ich einfach deshalb noch nicht, weil die Planungen noch nicht abgeschlossen sind.

Frage: Ich habe eine Verständnisfrage zum Thema Ukraine. Herr Schäfer, spricht Herr Steinmeier mit Herrn Lawrow direkt in Brüssel oder telefonisch?

Schäfer: Ich habe gerade per SMS die Information erhalten, dass das Gespräch mit dem russischen Außenminister bereits stattgefunden hat. Es war ein Telefonat und dieses Gespräch hat der Außenminister aus Brüssel geführt. Wo Herr Lawrow sich aufhält, kann ich nicht sagen.

Nur zur Präzision, weil die Kollegen mir das gesimst haben: Ich war bis eben davon ausgegangen, dass sich Herr Klimkin heute auch in Brüssel aufhält. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Da wird es auch noch telefonische Kontakte geben.

Frage: Eine Frage an das Bundesverteidigungsministerium. In diesen Tagen laufen Gespräche mit Airbus zum Thema Lieferverzögerung beim A400M. Was versucht die Regierung derzeit, für den Steuerzahler zu erreichen und was hat Airbus angeboten?

Gerhartz: Am letzten Freitag fand der sogenannte "board of directors" der OCCAR statt, also die Aufsichtsratssitzung. Hier sind erstmalig alle Nutzernationen unter Vorsitz der OCCAR zusammengekommen, wo die Industrie sehr wohl Lieferverzögerungen offenbart hat. Es sind verschiedene Optionen präsentiert worden, die erst einmal auszuwerten und im Gespräch mit den anderen Nationen abzuwägen gilt, welche Lösung eventuell greifen könnte.

Zusatzfrage: Welche Optionen sind denn das?

Gerhartz: Die verschiedenen Lieferverzögerungen haben dazu geführt, dass verschiedene "cases" ausgeplant worden sind, weil die Nationen 2015 eine unterschiedliche Anzahl von Luftfahrzeugen bekommen würden. Ich möchte nicht auf die Optionen im Einzelnen eingehen, weil sie noch nicht durchverhandelt sind. Man muss natürlich schauen, welche Nation wie betroffen ist. Das hängt letztlich nicht nur mit der Auslieferung des A400M zusammen, sondern auch damit, welche Alternativen den jeweiligen Nationen zur Verfügung stehen. Für uns ist ganz klar: Wir haben den Abbau unserer älteren Flotte der Transall-Maschinen auf den Zulauf des A400M abgestellt. Wir sagen ganz klar, dass wir das benötigen, wie wir es bestellt haben, um diese Fähigkeit aufzubauen.

Frage: Herr Seibert, Frau Kothé, man konnte in verschiedenen Medien lesen, dass es in der vergangenen Woche ein Treffen der Bundeskanzlerin und des Finanzministers mit Herrn Draghi gab und dass Herr Draghi dabei seine Pläne für das Anleiheaufkaufprogramm vorgelegt hat. Können Sie das in dieser Form bestätigen? Wenn ja, könnte die Bundesregierung damit leben, wie dieses Anleiheaufkaufprogramm, das in den Medien beschrieben wird, aussehen soll?

StS Seibert: Was ich bestätigen kann, ist, dass es ein Treffen zwischen der Bundeskanzlerin und dem EZB-Präsidenten gegeben hat, wie es immer einmal wieder regelmäßig vertrauliche und informelle Treffen der beiden gibt. Über den Inhalt dieses Treffens kann ich Ihnen nichts sagen. Sie wissen, unsere Haltung, die nach innen wie nach außen vertreten wird, ist, dass die Europäische Zentralbank ihre geldpolitischen Beschlüsse in Unabhängigkeit fällt.

Kothé: Dem kann ich mich nur anschließen. Auch bei uns gibt es regelmäßig vertrauliche Gespräche, über deren Inhalt wir nichts sagen. Warten wir die Entscheidung am Donnerstag erst einmal ab.

Montag, 19. Januar 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 19. Januar 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/01/2015-01-19-regpk.html;jsessionid=0841074F064E08C0F72F041D8EDFA4A8.s2t2
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2015


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