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PRESSEKONFERENZ/1081: Regierungspressekonferenz vom 12. Oktober 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 12. Oktober 2015
Regierungspressekonferenz vom 12. Oktober 2015

Themen: Reise der Bundeskanzlerin in die Türkei, Presseberichterstattung zur früheren Tätigkeit der Verteidigungsministerin an der Stanford University, Präsidentschaftswahl in Belarus, Asyl- und Flüchtlingspolitik, Großdemonstration gegen TTIP und CETA, Kosten des Ausstiegs aus der Kernenergie, Medienberichte über Überprüfung von Finanzhilfen der Europäischen Investitionsbank an den Automobilkonzern VW, Berichterstattung über Ausstieg des IWF beim dritten Hilfspaket für Griechenland, Nahost-Konflikt

Sprecher: StS Seibert, Flosdorff (BMVg), Reymann (BMEL), Schäfer (AA), Dimroth (BMI), Toschev (BMWi), Jäger (BMF), Haufe (BMUB)


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Bundeskanzlerin am kommenden Sonntag, den 18. Oktober, nach Ankara reisen wird. Sie wird dort Gespräche mit dem türkischen Staatspräsidenten Erdogan und dem türkischen Ministerpräsidenten Davutoglu führen. Es ist anzunehmen, dass es bei diesen Gesprächen im Wesentlichen um den gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus gehen wird, um die Lage in Syrien, um die Bewältigung der Flüchtlingskrise und natürlich auch um bilaterale deutsch-türkische Themen.

Im Zusammenhang mit der Türkei will ich vielleicht auch an dieser Stelle noch einmal sagen, mit welch großer Bestürzung die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin persönlich am Samstag von dem verheerenden Attentat in Ankara erfahren haben. Die Bundeskanzlerin hat sich gegenüber Ministerpräsidenten Davutoglu in einem Kondolenzschreiben und über ihn gegenüber dem gesamten türkischen Volk dazu geäußert und ihre Anteilnahme über die vielen Toten bekundet. Sie nannte das Attentat einen besonders feigen Akt, gerichtet unmittelbar gegen Bürgerrecht, Demokratie und Frieden. Sie hat am Wochenende auch mit Staatspräsident Erdogan telefoniert.

Die genauen Daten zur Reise am Sonntag, den 18. Oktober, werden wir noch nachreichen.

Flosdorff: Am Wochenende hat es einige Berichterstattungen gegeben, ausgelöst durch einen Artikel auf welt.de unter der Überschrift "Elite-Uni wirft von der Leyen Namens-Missbrauch vor" unter Bezugnahme darauf, dass sie in ihrem offiziellen Lebenslauf irreführende Angaben gemacht habe. Da dies daraufhin einige Medien online und heute etliche auch im Print aufgegriffen haben, möchte ich Ihnen berichten, dass uns heute Morgen die offizielle Stellungnahme der Universität Stanford erreicht hat. Ich zitiere aus der Übersetzung des Sprachendienstes:

"Wir waren betroffen, als wir von den übertriebenen und falschen Medienberichten am vergangenen Wochenende Kenntnis erlangten. ...

Nach Kenntnis der Universität hat Bundesministerin Ursula von der Leyen nachgewiesen, dass sie 1993 Gasthörerin an der Stanford Graduate School of Business war und 1995 an einem Projekt für die Stanford Health Services Hospital Administration arbeitete.

Zwar führt die Universität keine Nachweise über derartige Aktivitäten, die reine Auflistung dieser Tätigkeit stellt jedoch keine missbräuchliche Verwendung des Namens der Universität dar. ...

Der Name der Universität Stanford wurde im vorliegenden Fall nicht missbräuchlich verwendet."

Unterzeichnet: Associate Vice President, University Communications, Stanford University.

Die vollständige Stellungnahme, auch mit dem englischen Originaltext, finden Sie auf der Homepage des Verteidigungsministeriums.

Ich möchte in dem Zusammenhang auch betonen, dass sämtliche Unterlagen, die die Universität Stanford zu diesem Urteil bewegt haben, auch der Zeitung "Die Welt" vor Redaktionsschluss vorgelegen haben.

Wir prüfen jetzt, den Deutschen Presserat um eine Bewertung zu bitten. - Danke.

Vorsitzende Maier: Wir begrüßen heute einen neuen Kollegen, der sich selber vorstellt.

Reymann: Vielen Dank. Mein Name ist Carsten Reymann. Ich bin seit Mitte September neu in der Pressestelle des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Ich freue mich auf einen fairen und guten Austausch mit Ihnen in diesen Räumen oder auch bei uns im Ministerium.

Vorsitzende Maier: Herzlich willkommen bei uns.

Frage: Herr Schäfer, hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über die Hintergründe des Attentats in Ankara am Samstag?

Schäfer: Nicht, dass mir das bekannt wäre.

StS Seibert: Das wäre auch meine Antwort gewesen. Wir müssen die Aufklärung abwarten und sollten uns bis dahin nicht an Spekulationen beteiligen.

Zusatzfrage: Gibt es irgendwelche Erkenntnisse, dass es sich vielleicht um eine False-Flag-Operation handeln könnte? Denn vor anderthalb Jahren sind Leaks vom türkischen Außenminister Davutoglu, dem Chef des Geheimdienstes und dem Generalleutnant aufgetaucht, die über genau solch ein Attentat spekuliert und darauf gesetzt haben, dass dadurch ein Nato-Bündnisfall ausgelöst werden könnte.

StS Seibert: Ich wiederhole: Wir müssen die Aufklärung dieser Tat abwarten und sollten uns bis dahin nicht an irgendwelchen Spekulationen über Täter oder Hintermänner beteiligen. Wir hoffen, so wie die Bundeskanzlerin es auch in ihrem Kondolenzschreiben ausgedrückt hat, dass die Türkei diese Prüfung geschlossen besteht. Eine stabile Türkei ist im deutschem und auch im europäischen Interesse.

Frage: Noch einmal zum Anschlag in der Türkei. Hat die Bundesregierung Befürchtungen, dass es, wie ja heute von der Türkischen Gemeinde angedeutet, zu so etwas auch in Deutschland kommen könnte?

Die zweite Frage: Wenn Frau Merkel nun in Ankara mit der Regierung spricht, dann wird es möglicherweise auch um Geld gehen. In welcher Größenordnung muss man sich das vorstellen, was zur Bewältigung der Flüchtlingslage an die Türkei gegeben werden könnte?

StS Seibert: Zur Frage der Sicherheitslage in Deutschland, spricht, denke ich, am besten der Kollege vom Innenministerium.

Zu Ihrer Anschlussfrage: Wir haben davon gesprochen, dass wir im Kampf gegen den Terrorismus gemeinsam stehen. Wir haben über die Bewältigung der Flüchtlingskrise gesprochen, über die Lage in Syrien. Das werden die Themen sein. Ich werde das hier nicht mit irgendwelchen Zahlen anreichern.

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. Ganz allgemein kann ich auch nur noch einmal unterstreichen, dass die türkischen Behörden derzeit um Aufklärung bemüht sind. Selbstverständlich besteht auch innerhalb der etablierten Kanäle ein enger Austausch mit den deutschen Sicherheitsbehörden. Es gibt noch keine Erkenntnisse, die mitteilenswert wären.

Was Ihre Frage zur Sicherheitslage anbetrifft, kann ich sagen: Bisher sind Demonstrationen zu diesem Themenspektrum in Deutschland friedlich verlaufen. Selbstverständlich nehmen aber die Sicherheitsbehörden einen hohen Grad an Emotionalisierung zur Kenntnis. Sie können sicher sein, dass die Sicherheitsbehörden sehr aufmerksam beobachten, ob und gegebenenfalls welche Rückschlüsse auf die Sicherheitslage in Deutschland zu treffen wären. Derzeit gibt es aber keine unmittelbaren Rückschlüsse auf selbige.

Schäfer: Heute treffen sich die Außenminister der Europäischen Union in Luxemburg zu einem regulären Treffen. Auch da wird in vielfältiger Hinsicht beim Tagesordnungspunkt Syrien, bei der Frage der Migration und der Flüchtlingsproblematik und vielleicht auch anderswo das Thema Türkei oder des Umgangs mit der Türkei eine wichtige Rolle spielen. Ich möchte nur sagen, dass der Vorschlag der Bundesregierung, der Vorschlag von Außenminister Steinmeier aus Anlass seines letzten Besuches vor etwas zweieinhalb Wochen in Ankara, einen bilateralen deutsch-türkischen Migrationsdialog zwischen Ankara und Berlin in Gang zu setzen, in der Türkei auf sehr offene Ohren gestoßen ist. Wir sehen das als einen deutschen Beitrag zu den Bemühungen aus Brüssel, der Europäischen Union, gemeinsam mit der türkischen Führung so schnell wie möglich zu Vereinbarungen zu kommen, mit denen der Flüchtlingsstrom besser kontrolliert werden kann als bisher. Wir haben Verständnis dafür, dass die türkische Seite Gespräche zunächst erst einmal wegen der angeordneten Staatstrauer um wenige Tage verschoben hat. Aber es ist gut, dass auch in einem innenpolitisch in der Türkei schwierigen Umfeld - Sie wissen, dass dort am 1. November Parlamentswahlen anstehen - dieser Dialog von Brüssel und von Berlin aus mit der türkischen Seite geführt werden kann.

Frage: Herr Seibert, hat die Kanzlerin vor, in der Türkei auch mit Vertretern der Opposition, möglicherweise der kurdischen Oppositionspartei, zusammenzutreffen?

Zum Zweiten eine Frage an das Auswärtige Amt: Deutet sich möglicherweise irgendetwas im Hinblick auf Veränderungen bei Ihren Reisehinweisen oder Sicherheitshinweisen an? Schätzt man das anders ein?

StS Seibert: Ich kann Ihnen zum geplanten Programm am Sonntag - das ist ja eine relativ kurze Reise - nur das sagen, was ich Ihnen jetzt sagen konnte, nämlich: Geplant sind Gespräche mit dem Ministerpräsidenten und dem Staatspräsidenten. Wir werden aber Details des Programms und natürlich auch den Zeitablauf noch bekanntgeben.

Schäfer: Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für die Türkei sind bereits unmittelbar im Anschluss an das Bekanntwerden der schrecklichen Ereignisse vom Samstag geändert worden. Die zwei entscheidenden Sätze dessen, was jetzt im Internet steht, kann ich Ihnen vorlesen. Zurzeit gibt es keine Änderungspläne, aber wie immer bei diesen Reise- und Sicherheitshinweisen werden sie sozusagen "in real time" angesichts der Nachrichtenlage und unserer Erkenntnisse angepasst. Es heißt dort:

"Landesweit ist mit einer Zunahme der politischen Spannungen zu rechnen, weitere Anschläge oder gewaltsame Auseinandersetzungen sind nicht ausgeschlossen. Es wird daher nochmals dringend darauf hingewiesen, dass sich Reisende von Demonstrationen, Wahlkampfveranstaltungen und größeren Menschenansammlungen, insbesondere in größeren Städten, fernhalten sollten."

Das ist die Veränderung von Samstag. Ansonsten gilt wie immer: Auf www.diplo.de haben Sie unter Reise- und Sicherheitshinweise Türkei immer die aktuelle Fassung unserer Empfehlungen für deutsche Staatsangehörige.

Frage: Herr Dimroth, ich habe eine Frage bezüglich der Türkei. Gibt es aufgrund der Spannungen der vergangenen Monate bereits eine klare Tendenz in der Zahl der Asylbewerber aus der Türkei, insbesondere aus den Kurdengebieten?

Als Anschlussfrage daran: Wenn ein Kurde aus dem Südosten der Türkei kommt, aber sagt, er sei Syrer, können Sie das im Verfahren in irgendeiner Form unterscheiden?

Dimroth: Eine signifikante Entwicklung, sozusagen in Anbetracht der jüngeren Entwicklung, kann ich in Anbetracht der Zahlen, die uns vorliegen, nicht erkennen.

Was die Identitätsfeststellung und Überprüfungsmöglichkeit anbetrifft, unterscheidet sich das letztlich nicht signifikant von der Aufgabe, die grundsätzlich sowohl das Bundesamt als auch die Bundespolizei zu erledigen haben, soweit sie jeweils in Verfahren eingreifen. Da gibt es selbstverständlich eine Reihe von Möglichkeiten, angefangen von Interviews, in denen man Sprachkenntnisse und Kenntnisse über das behauptete Herkunftsland erfragt, bis hin zur Prüfung entsprechender Dokumente, die - soweit vorhanden - vorgelegt werden. Es gibt also einen bunten Strauß von Maßnahmen, der ergriffen wird, um genau diese Frage möglichst abschließend und zutreffend zu klären.

Frage: Ich habe eine Lernfrage an Herrn Dimroth oder Herrn Schäfer. Mit der Türkei wird gerade darüber verhandelt, dass es ab 2016 für türkische Bürger Visumsfreiheit in die EU oder nach Deutschland geben und dass die Türkei ein sicheres Herkunftsland werden soll. Das verwirrt mich. Wenn türkische Bürger ab 2016 visumsfrei nach Deutschland kommen können, wozu braucht es dann noch den Begriff "sicheres Herkunftsland"? Denn wie will man Türken abschieben, die sich visumsfrei in Deutschland aufhalten?

Dimroth: Ich kann gern beginnen. - Sie sprechen richtig an - dabei sind sich wohl alle einig -, dass die Türkei ein Schlüsselland bei der Frage ist, wie man in einem hauptbetroffenen Transitstaat mit der Flüchtlingsproblematik durch gute bilaterale Zusammenarbeit so umgeht, das man insgesamt auch zu einer Reduzierung der Zahl von Menschen, die über die unsicheren Wege im Mittelmeer zu uns kommen, um um Schutz nachzusuchen, kommen kann. Das ist, denke ich, die zentrale Aussage. Das haben alle erkannt und adressieren das auf verschiedenen Ebenen in Gesprächen mit Vertretern der Türkei.

Die beiden konkreten Thesen, die Sie in Ihrer Frage verpackt haben, nämlich die Frage nach der Einordnung als sicherer Herkunftsstaat auf europäischer Ebene und die Frage nach Visumsliberalisierungen, sind, wie Sie wissen, Gegenstand von Gesprächen und Diskussionen sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch und vor allem innerhalb Europas. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen sondern dauern an. Solange keine Einigung in diesen beiden und möglicherweise darüber hinaus noch weiteren Punkten erzielt ist, mach es keinen Sinn, zu spekulieren.

Schäfer: Die Europäische Union hat das Maßnahmenpaket, das aus Anlass des Besuches von Präsident Erdogan in der vergangenen Woche vonseiten der Europäischen Union der Türkei vorgeschlagen worden ist, veröffentlicht. Es ist einsehbar. Die beiden Maßnahmen, von denen Sie sprechen, finden sich dort wieder. Das heißt, jetzt liegt ein Verhandlungsangebot der Europäischen Union gegenüber der Türkei auf dem Tisch.

Beide Fragen, die Sie angesprochen haben - da kann ich mich Herrn Dimroth nur anschließen -, beide politischen Themen sind denklogisch und juristisch voneinander trennbar. Politisch mag es einen Zusammenhang geben, aber die Frage einer Einreise und der Form der Einreiseerlaubnis - ob durch Visum oder nicht - lässt sich leicht von der Frage trennen, ob ein Staat, aus dem eine solche Einreise möglich ist, ein sicherer Herkunftsstaat ist oder nicht.

Wie gesagt, eine politische Verknüpfung mag es geben. Der Wunsch der Türkei, dass türkische Staatsangehörige in die Europäische Union, in den Schengenraum einreisen können sollen, existiert seit vielen Jahren. Damit beschäftigen wir uns auch seit vielen Jahren. Es sind schon Maßnahmenpläne vereinbart. An dieser Baustelle werden wir jetzt, ebenso wie an allen anderen Punkten, intensiv weiterarbeiten. Es ist völlig klar, dass sich die Bundesregierung daran sehr konstruktiv im europäischen Rahmen, aber auch bilateral beteiligen will.

Zusatzfrage: Herr Schäfer, genau das hat mich interessiert. Wie lässt sich das trennen: "Ich bekomme ein Visum, aber mein Land ist trotzdem ein sicheres Herkunftsland"?

Schäfer: Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ich kann Ihre Frage nicht recht verstehen. Warum soll das nicht gehen?

Zusatzfrage: Ich habe es doch vorhin gesagt: Wie will man Türken abschieben, die sich visumsfrei hier in Deutschland aufhalten können? Sie sagen, politisch lässt sich das nicht trennen, aber juristisch schon. Wie lässt sich das trennen?

Schäfer: Ich verstehe Ihre Frage immer noch nicht. Es tut mir leid.

Dimroth: Vielleicht kann ich noch einen Satz ergänzen. Es ist ja ein fundamentaler Unterschied, ob sich jemand visumsfrei hier aufhält, oder ob jemand hier Schutz nach dem Asylgrundrecht begehrt. Das sind die beiden Konstellationen. Auch zukünftig wird jemand, der Schutz nach dem Asylgrundrecht begehrt, ein Asylverfahren durchlaufen, egal aus welchem Staat er kommt, und gegebenenfalls, sollte er die Voraussetzung nicht erfüllen, einen negativen Bescheid bekommen und dann gegebenenfalls auch ausgewiesen werden.

Zusatzfrage: Aber das Asylgrundrecht hat doch nichts mit sicheren Herkunftsländern zu tun.

Dimroth: Doch, ganz fundamental. Das steht im entsprechenden Grundgesetzartikel. Genau an der Stelle, wo das Grundrecht auf Schutz vor politischer Verfolgung geregelt ist, findet sich auch das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten. Beides hängt sehr eng miteinander zusammen, weil sich die Verfahren bei Menschen, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, anders darstellen als bei Menschen, die nicht aus sicheren Herkunftsstaaten kommen. Genau das ist im deutschen Grundgesetz so geregelt und vorgesehen.

Zusatzfrage: Bei Asyl wird doch immer noch individuell geprüft.

StS Seibert: Kein Widerspruch.

Dimroth: Das ist so. Aber bei Menschen, die aus sicheren Herkunftsländern kommen, gibt es die Vermutung, dass kein Schutzgrund vorliegt. Diese Vermutung muss widerlegt werden. Noch einmal: Das steht so im Grundgesetz und ist jederzeit für jedermann nachlesbar.

Frage: Herr Schäfer, nach dem verheerenden Anschlag kam es ja auch zu Protesten gegen Präsident Erdogan. Wie besorgt ist die Bundesregierung grundsätzlich über die aktuelle Sicherheitslage und die politische Lage in der Türkei?

Schäfer: Dass wir die Lage in der Türkei mit großer Aufmerksamkeit beobachten, und zwar nicht nur deshalb, weil die Türkei ein Schlüsselland mit Blick auf die Flüchtlingsströme ist, liegt auf der Hand. Die Türkei ist ein großes Land, Grenzland des Nato-Gebietes zu ISIS und zu den Konflikten des mittleren Ostens. Die politische Stabilität der Türkei und ihre demokratische Verfasstheit sind für uns ein ganz wichtiger Anker der Stabilität in der gesamten Region. Deshalb kann uns ein Bombenanschlag in der Hauptstadt einer Nation mit mehr als 80 Millionen Bürgern in dieser Region, mit fast hundert Toten und Hunderten Verletzter nicht kalt lassen, sondern wir sehen es mit Sorge. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir den Dialog mit der türkischen Führung pflegen und vielleicht auch intensivieren.

Frage : Eine kurze Lernfrage. Gibt es Hinweise, dass Deutsche unter den Opfern sind, Herr Schäfer?

Schäfer: Das ist mir nicht bekannt.

Frage (zum Pressebericht in der "Welt"): Herr Flosdorff, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie prüfen wollen, gegen die "Welt" vorzugehen - Sie erwähnten den Presserat -, weil Sie das als unlauteren Angriff sehen?

Flosdorff: Wir wollen prüfen lassen, ob eventuell Regeln verletzt worden sind. Zum Hintergrund: Die Konfrontation mit den direkten Zitaten, die nachher in der Berichterstattung aufgetaucht sind, uns gegenüber geschah am Samstagvormittag. Es gab also keine Möglichkeit, vor dem Wochenende bei der Universität nachzufragen oder zu verifizieren, ob es dort eine kritische Sicht auf die Angaben im Lebenslauf gibt.

Zusatzfrage: Prüfen Sie jetzt, den Presserat anzurufen? Oder haben Sie sich bereits dazu entschieden?

Flosdorff: Ich gehe - das ist der aktuelle Stand - davon aus, dass man den Presserat mit der Angelegenheit befasst.

Frage: Diese Berichterstattung stand ja im Zusammenhang mit dem Plagiatsverdacht gegen die Ministerin. Ich wüsste gern, ob inzwischen bekannt ist, wann die Vorprüfung der Medizinischen Hochschule Hannover zu dem Thema abgeschlossen ist und wie es dann weitergeht. Es hieß ja, die Vorprüfung sei relativ schnell beendet, dann gebe es zumindest eine erste Tendenz, wie dieses Verfahren in Richtung möglicher Aberkennung eines Doktortitels ausgehe.

Flosdorff: Ich kann zu dem Gang des Verfahrens nichts sagen. Dazu spricht die Medizinische Hochschule Hannover.

Frage: Mich würde interessieren, wie der hippokratische Eid einer Medizinerin mit dem Amt einer Verteidigungsministerin zusammenpasst.

Flosdorff: Ich denke nicht, dass hier, wo es um Regierungshandlung geht, das Podium ist, auf dem solche philosophischen Fragen erläutert werden müssen. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich dazu jetzt nicht einlasse.

Zusatzfrage: Könnten Sie die Ministerin fragen und das Ergebnis nachreichen?

Flosdorff: Ich werde sie zumindest darüber informieren, dass Sie solche Gelüste haben.

Zusatzfrage: Können Sie die Antwort nachreichen?

Flosdorff: Hier geht es um Regierungshandeln. Darüber geben wir an dieser Stelle Auskunft. Auch die Ministerin gibt darüber Auskunft. Was Sie persönlich noch abseits davon interessiert, muss nicht Gegenstand der Erörterung hier sein.

Frage: Da Sie das gerade so schön trennen - unbenommen der Frage, die gerade gestellt wurde -, muss ich doch fragen: Was hat denn ein Lebenslauf und die Frage der Korrektheit eines Lebenslaufes mit dem Amt als solchem von Frau von der Leyen zu tun? Warum prüft das Verteidigungsministerium das?

Flosdorff: Es handelt sich um den offiziellen Lebenslauf der Ministerin, der auch auf der Homepage des Verteidigungsministeriums eingestellt ist.

Frage: Herr Flosdorff, es geht nicht um das Regierungshandeln, sondern um die Eignung der Ministerin. Darauf zielte die Frage ab.

Flosdorff: Ich werde dem nichts hinzufügen.

Zusatzfrage: Können Sie es bitte nachreichen?

Flosdorff: Ich sehe nicht, was man da nachreichen sollte.

Zusatzfrage: Vielleicht können Sie die Ministerin fragen und uns die Antwort darauf nachreichen.

StS Seibert: Ich möchte jetzt doch noch etwas dazu sagen. Ich denke, Herr Flosdorff hat das Entscheidende gesagt. Wir sind hier dafür da, über das Regierungshandeln und das offizielle Auftreten der Bundesregierung - zum Beispiel auch auf solchen Internetseiten - zu berichten. Wir sind weder für Ihre Lernfragen da, die Sie jederzeit durch Blicke ins Grundgesetz lösen könnten - das haben wir vorhin besprochen -, noch sind wir dafür da, philosophische Überlegungen mit Ihnen auszutauschen.

Frage: Herr Seibert, direkt zum Regierungshandeln: Hat die Kanzlerin dem weißrussischem Präsidenten bereits zu seiner Wiederwahl gratuliert?

Wie schätzt die Bundesregierung die gestrige Präsidentenwahl ein? War sie frei, ehrlich und demokratisch?

StS Seibert: Zu Ihrer ersten Frage: Nein, die Bundeskanzlerin hat noch nicht gratuliert.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wir können letztlich den Ablauf und die Durchführung dieser Präsidentenwahl von hier aus nicht beurteilen, bevor wir nicht die Einschätzung von ODIHR und OSZE haben. Sie sind die dafür Zuständigen, die, so meine ich, heute am Nachmittag eine erste Einschätzung vorlegen wollen. Diese werden wir abwarten.

Zusatzfrage: Es hieß, es gibt zwei Bedingungen, um die Sanktionen gegen Weißrussland aufzuheben. Die erste Bedingung war die Freilassung der politischen Gefangenen. Die zweite Bedingung war der Verzicht auf Repressionen gestern nach den Wahlen. Beide Voraussetzungen wurden erfüllt. Kann man damit nun davon ausgehen, dass die Sanktionen eingefroren werden oder verschwinden?

Schäfer: Lassen Sie uns doch erst einmal abwarten, was die offiziellen Wahlbeobachter von ODIHR dazu zu sagen haben. Ich meine, die erste öffentliche Verlautbarung einer Beurteilung der Wahl erfolgt heute um 14 Uhr. Um so viel Geduld muss ich sie, denke ich, bitten dürfen.

Im Übrigen treffen sich heute die Außenminister der Europäischen Union. Das habe ich Ihnen bereits in einem anderen Kontext gesagt. Auf der förmlichen Tagesordnung der Außenminister steht auch der Fall Weißrussland. In der Tat nehmen wir die Durchführung und den Verlauf der Wahl, das Maß an Fairness dieser Wahl, als einen Punkt, vielleicht einen wichtigen Punkt, bei unserer Beurteilung der Beziehungen zum Nachbarland der Europäischen Union Weißrussland. Aber ich denke, von hier aus der Diskussion der Außenminister vorgreifen zu wollen, wäre ganz falsch. Warten wir es ab, was heute in Luxemburg besprochen wird. Dann können wir gern übermorgen darüber reden, welche Ergebnisse die Diskussion der Außenminister gebracht hat und was das für die Politik der Bundesregierung bedeutet.

Ich kann Ihnen aber sagen, dass bereits am Anfang des Wochenendes der Außenminister Steinmeier mit seinem belarussischen Amtskollegen Makej telefoniert und es auch unterhalb der politischen Ebene in den letzten Wochen einige Bewegung gegeben hat. Der zuständige Beauftragte des Auswärtigen Amtes für die Politik gegenüber Osteuropa und Weißrussland ist in Minsk gewesen und hat dort im Außenministerium Gespräche geführt. Das alles mögen Sie als ein Indiz dafür nehmen, dass von unserer Seite aus ein Interesse daran besteht, die Beziehungen mit Weißrussland zu gestalten. Ob und wie viel Spielraum dafür sein wird, etwa mit den Sanktionen zu operieren, sie zu suspendieren oder gar aufzuheben, werden wir hoffentlich in den nächsten Tagen und Wochen erleben.

Zusatzfrage: Heißt das, heute wird es nach 14 Uhr keine Stellungnahme der Bundesregierung oder des Auswärtigen Amtes dazu geben?

Schäfer: Der Außenminister tut das, was er immer tut: Er gibt nach dem Außenministerrat eine Pressekonferenz. Wenn er von sich aus nichts zu Weißrussland sagt, dann steht es Ihren Kolleginnen und Kollegen dort natürlich frei, ihn zu Weißrussland zu befragen. Das warten wir erst einmal ab. Ansonsten steht die Bundesregierung selbstverständlich zu all ihrem Tun grundsätzlich immer und überall Rede und Antwort.

Frage: Herr Schäfer, hat sich mit solch einer Wahl der Blick auf Weißrussland geändert? Ist es immer noch eine Diktatur? Oder sind sie jetzt auf dem Weg zu einer Demokratie?

Schäfer: Jetzt sind wir wieder an dem Punkt, an dem ich mit Ihnen bereits am Freitag war und an dem vielleicht die Kolleginnen und Kollegen gerade eben waren. Es ist einfach, solche Worte in den Raum zu stellen, die man vermeintlich einfach mit Ja oder Nein beantworten kann. In der Praxis ist es aber komplizierter.

Der Blick auf Weißrussland entwickelt sich mit der Entwicklung der Gegenwart. Die Ereignisse der letzten Wochen, die auch einschließen, dass in Weißrussland die letzten politischen Gefangenen freigelassen worden sind, auch der Blick auf die gestern zu Ende gegangene Wahl, deren Endergebnisse, deren Verlauf und deren Beurteilung wir offiziell noch gar nicht kennen, entwickeln unseren Blick auf Weißrussland fort.

Dass wir ein großes Interesse daran haben, dass wir es in unserer Nachbarschaft nur mit Staaten zu tun haben, in denen es demokratisch und rechtsstaatlich zugeht und die in Wohlstand und Frieden leben können, liegt auf der Hand. Das gilt ausdrücklich auch für Weißrussland. Weißrussland ist ein wichtiger Staat im Herzen Europas. Was immer wir tun können, um die Entwicklungen in Weißrussland in diese Richtung zu bewegen, wollen wir tun. Dazu gehört auch ein Dialog, jetzt nach der Wahl und nach der Freilassung der politischen Gefangenen vielleicht auch ein intensivierter Dialog, der aus Brüssel und der aus Berlin mit Minsk geführt werden kann.

Zusatzfrage: Ich habe einmal gelernt, dass Weißrussland die letzte Diktatur Europas ist. Dem würden Sie sich nicht anschließen?

Schäfer: Ich denke nicht, dass diese Äußerung vonseiten der Bundesregierung kommt. Aber die Verhältnisse in Weißrussland entsprechen nicht einer Westminsterdemokratie und sind keine Verhältnisse à la Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949.

Frage: Herr Schäfer oder Herr Seibert, ist die Bundesregierung besorgt, dass Russland in Weißrussland eine militärische Luftbasis errichten möchte?

Schäfer: Jedenfalls kennen wir die Reaktion des weißrussischen Präsidenten auf dieses russische Anliegen.

Zusatzfrage: Wie bewerten Sie diese Reaktion?

Schäfer: Ich stelle fest, dass der weißrussische Präsident - wenn ich das in den Medien richtig verfolgt habe - die Meinung geäußert hat, dass das aus seiner Sicht nicht notwendig ist.

Frage: Meine Frage bezieht sich auf die Transitzonen, geht also wahrscheinlich an Herrn Dimroth oder Herrn Seibert, weil es auch die Kanzlerin angeht. Mit der Planung scheint man jetzt schon relativ weit zu sein. Zumindest hat Horst Seehofer jetzt verkündet, dass das kommen soll und dass die Entscheidung und Planung schon sehr weit sind. Ich höre von der EU-Kommission, dass es heißt, solche Transitzonen seien entweder im Flughafenverfahren oder an Schengenaußengrenzen, aber eben nicht innen möglich. Wie sieht das die Bundesregierung?

Dimroth: Sehen Sie es mir nach, dass ich das, was Herr Seehofer gesagt hat, weder interpretiere noch kommentiere. Insbesondere bezieht er sich, wenn ich ihn richtig verstanden habe, auf parteiinterne Meinungsfindungsprozesse, die ich als Sprecher des Innenministeriums ohnehin nicht kommentieren werde.

Wie Sie wissen, gibt es einen Vorschlag aus dem BMI, neben einer Reihe von anderen Dingen, die in zwingender Umsetzung zweier EU-Richtlinien in nationales Recht zu transformieren sind, auch die Möglichkeit eines solchen Verfahrens zu schaffen. Mitnichten ist vorgesehen, dass diese Verfahren, wenn ein solches Gesetz verabschiedet würde, mit dem Tag des Inkrafttretens durchgeführt würden. Sondern die Möglichkeit zu einer solchen Maßnahme soll eröffnet werden, und zwar immer dann, wenn man lageabhängig meint, dass eine solche Maßnahme Sinn macht und angemessen ist. Das ist erst einmal wichtig.

Das Zweite ist: Eine der beiden von uns umzusetzenden Richtlinien sieht unserem Verständnis nach ausdrücklich vor - selbstverständlich im Einklang mit europäischem Recht -, immer dann auch solche Maßnahmen zu ermöglichen, wenn wie derzeit Grenzkontrollen temporär wieder eingeführt sind. Den Widerspruch, den Sie beschrieben haben, sehen wir nicht. Sonst hätte es diesen Vorschlag nicht gegeben.

Zusatzfrage: Wenn ich es richtig verstehe, soll es ja vor allem Balkanflüchtlinge, die in sichere Herkunftsländer zurückgeschoben werden können, betreffen. Können Sie mich vielleicht auf den aktuellen Stand bringen, welche Anzahl derer, die im Moment in unser Land kommen, überhaupt in diese Gruppe fallen würde, die man in diesen Transitzonen prüfen und zurückweisen könnte?

Dimroth: Den Buchstaben der Richtlinie nach, die den Mitgliedsstaaten genau dieses Verfahren eröffnet, geht es, wie Sie richtigerweise sagen, um offensichtlich unbegründete Asylantragstellungen. Das werden in der Regel solche aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten sein. Wir haben in der vergangenen Woche die Zahlen für die Monate dieses Jahres bis einschließlich September veröffentlicht. Das können Sie auf unserer Homepage nachlesen. Daraus werden Sie auch ersehen können, dass unter den Top Ten noch drei Staaten aus dem westlichen Balkan dabei sind. Ich habe die Zahlen jetzt nicht noch einmal dabei und möchte Sie daher, wenn ich darf, auf unsere Homepage und die dazu veröffentliche Pressemitteilung verweisen.

Frage: Herr Dimroth, ich würde gern verstehen, was diese Transitzonen tatsächlich sind. Sie sagen, Sie dürfen sie aus europäischer Rechtsvorgabe umsetzen, die Möglichkeit ist geschaffen. Aber ich würde gern verstehen - vielleicht ist das eine unzulässige Lernfrage, korrigieren Sie mich gegebenenfalls -, was solch eine Transitzone dann tatsächlich sein soll, eine 5 km breite Zone, in der Unterkünfte geschaffen werden oder eher etwas Lagerartiges? Ich verstehe es vom Konzept her schlicht und einfach noch nicht.

Dimroth: Vielleicht hilft auch da tatsächlich die Lektüre des Gesetzestextes, in dem Falle der Richtlinie. Das ist ja, wie gesagt, eine geltende europäische Vorgabe.

Es geht auch weniger um Transitzonen. Dieser Begriff hat sich jetzt etabliert. Vielmehr geht es um eine an der Landesgrenze durchgeführte Prüfung und ein damit sehr viel schneller durchführbares Verfahren, insbesondere für Menschen, die offensichtlich unbegründet einen Asylantrag stellen. Korrespondierend zu einem solchen schnellen Verfahren muss gewährleistet sein, dass die Menschen dort verbleiben, bis das Verfahren in wenigen Tagen abgeschlossen wäre. Insofern müsste dort, wo lageabhängig sinnvoll und politisch opportun und klug - da wiederhole ich mich -, auch eine Unterbringung für die Menschen gewährleistet sein.

Aber es geht nicht um ein wie auch immer geartetes Transit-Massenlager oder Ähnliches. Sondern es geht schwerpunktmäßig darum, die Möglichkeit zu schaffen, schnelle Verfahren an den Landesaußengrenzen zu etablieren. Das ist der Sinn dieses Vorschlages, der - noch einmal - so auch in europäischem Recht nachzulesen ist.

Frage: Herr Dimroth, der Winter ist seit diesem Wochenende da. Sind schon alle Flüchtlingsunterkünfte winterfest?

Dimroth: Diese Frage würde ich Sie an die 16 dafür zuständigen Bundesländer weiterzureichen bitten.

Zusatzfrage: Haben Sie darüber keine Erkenntnisse?

Dimroth: Diese Frage würde ich Sie an die 16 dafür zuständigen Bundesländer weiterzureichen bitten.

Frage: Ich habe noch einmal eine Lernfrage. Was versteht ihr Ministerium unter Aufnahmekapazität? Haben Sie dafür eine Definition?

Dimroth: Dazu ist mir keine feststehende Definition bekannt.

Frage: Erstens zu einer Frage, die wir hier schon in der vergangenen Woche diskutiert hatten, nämlich den Schutz der EU-Außengrenzen. Die Kanzlerin hat das jetzt im Interview mit der "Bild"-Zeitung noch einmal gesagt, Herr Seibert, und mir ist immer noch nicht ganz klar, was damit eigentlich gemeint ist. Was bedeutet das - vorausgesetzt, der Schutz ist verbessert und der Zustand ist ordnungsgemäß oder mit größerer Ordnung versehen als jetzt - für jemanden, der Schutz in Europa verlangt?

Zweitens an Dimroth: Hinsichtlich der Erstaufnahmekapazitäten gab es ja noch einen offenen Punkt in dem Bund-Länder-Papier. Ich bin jetzt mir nicht ganz sicher, ob ich das am Freitag verpasst hatte, aber in der Bund-Länder-Vereinbarung hieß es doch, dass bis zur Ministerpräsidentenkonferenz in Bremen eine Vereinbarung darüber getroffen werden solle, wie viele Erstaufnahmeplätze der Bund schafft und wie die finanziert werden usw. Ich wüsste gerne, was da jetzt der Stand ist - wenn ich das verpasst haben sollte, sehen Sie es mir nach.

StS Seibert: Ich fürchte, wir müssen die Unterhaltung der letzten Woche noch einmal fortsetzen. Wir haben derzeit - ganz besonders in der Ägäis zwischen Griechenland und der Türkei - eine Situation, in der die Grenze in dem Sinne offen ist, dass die Schlepper dort schalten und walten können, wie sie das wollen. Das ist eine Situation, die viele Menschen in akute Lebensgefahr bringt. Das ist etwas, was sich ändern muss. Nun kann ich Ihnen nicht sagen, mit welcher exakten Zusammenarbeit der Küstenwachen oder der Marineeinheiten das zu erreichen sein wird, aber wir brauchen natürlich eine geordnete Situation an dieser EU-Außengrenze. Die wird nur möglich sein, wenn die Türkei und Griechenland - immerhin beides Nato-Mitglieder - da Hand in Hand zusammenarbeiten. Wir brauchen eine Situation, in der dann wirklich die Schlepper verjagt sind oder keine Möglichkeit zum Operieren mehr haben, in der Menschen nicht in Lebensgefahr kommen und in der es möglich ist, Registrierungen von Menschen, die an der EU-Außengrenze anlanden, auch vorzunehmen. All das ist derzeit nicht der Fall, deswegen steht da eine ziemlich große europäische Aufgabe vor uns.

Zusatzfrage: Unabhängig von der speziellen Situation in der Ägäis: Ist, wenn man grundsätzlich von EU-Außengrenzen spricht und dort jemand kommt, der Schutz möchte beziehungsweise Schutz in der EU beantragt, ein Zustand vorstellbar, in dem derjenige an der EU-Außengrenze abgewiesen wird, ist auch das gemeint mit "ein besserer Schutz der Außengrenzen"?

StS Seibert: Ich glaube, für alles, was mit Frontex zusammenhängt, ist das BMI der richtige Ansprechpartner - vielleicht kann Herr Dimroth das jetzt noch genauer beantworten.

Dimroth: Vorstellbar ist das in jedem Fall, denn es sind ja durchaus Konstellationen denkbar, in denen jemand per se nicht Schutz nachsucht - insbesondere nicht Schutz nachsucht mit der Begründung, politisch verfolgt zu sein oder Bürgerkriegsflüchtling zu sein. In solchen Fällen - das mag jetzt eher theoretisch klingen, aber es kommt durchaus vor - wäre eine solche Maßnahme möglich. Alles andere hängt miteinander zusammen. Es ist ja nicht ohne Grund so, dass auf europäischer Ebene seitens des Innenministers, aber auch seitens anderer Vertreter der Bundesregierung um möglichst weitgehende Standardisierung und Angleichung der Verfahrensregeln auf europäischer Ebene geworben wird - mit dem Ziel, eben möglichst vergleichbare Standards zu haben, um dann auch gegebenenfalls - wie auch immer geartet - mit einem entsprechenden Mandat solche Erstentscheidungen an der europäischen Außengrenze treffen zu können.

Vielleicht noch ganz kurz zu Ihrer zweiten Frage: Sie haben nichts verpasst; ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich möglicherweise etwas verpasst habe. Jedenfalls kann ich Ihnen auf Ihre Frage keine konkrete Antwort geben. Ich werde gerne noch prüfen, ob da noch etwas aus der MPK offen war, und falls ja, wie und mit welchem Ergebnis das abgearbeitet wurde. Was ich Ihnen hier sagen kann, ist, dass jedenfalls in Bezug auf die sogenannten Wartezentren - da hatte der Bund ja zugesagt, 10.000 Plätze an der deutsch-österreichischen Grenze zu schaffen - zwei entsprechende Einrichtungen etabliert, eröffnet und inzwischen auch in Betrieb sind.

Zusatz: Es war ursprünglich ja einmal die Rede von 40.000 Plätzen, die vom Bund finanziert werden sollten usw. Wenn ich mich recht erinnere, ist das aus dem endgültigen Papier der damaligen Bund-Länder-Verhandlungen wieder herausgeflogen und auf den vergangenen Freitag vertagt worden.

Dimroth: Ich nehme das gerne mit, und wenn es da einen neuen Stand gibt, werde ich den gerne nachliefern.

Frage: Herr Seibert, ich würde gern noch einmal auf die Transitzonen zurückkommen. Der neue Flüchtlingskoordinator Altmaier hat nun ja gesagt, die Koalition werde über dieses Thema in den nächsten Tagen entscheiden. Woher nimmt er diesen Zeitrahmen oder diesen Optimismus angesichts des Widerstandes in der SPD, was ist konkret mit den "nächsten Tagen" gemeint, und in welchem Rahmen könnte eine solche Entscheidung fallen?

StS Seibert: Ich gehe noch einmal auf das zurück, was hier gesagt wurde: Das ist eine Möglichkeit, die die EU-Richtlinie vorsieht; ein Land kann das also durchführen, muss es aber nicht durchführen. Wir prüfen jetzt zügig: Wie kann man das sachgerecht und praktikabel umsetzen? Es gibt vom BMI einen Vorschlag zur Umsetzung, und der wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es ist offensichtlich, dass wir dazu noch Gespräche innerhalb der Koalition führen müssen - und die müssen wir schnellstmöglich führen.

Zusatzfrage: Kann man dann möglicherweise auch davon ausgehen, dass in den nächsten Tagen keine Entscheidung fällt und das Thema dann zu den Akten gelegt wird? Das kann letztendlich ja auch eine Entscheidung sein.

StS Seibert: Wir führen jetzt schnellstmöglich Gespräche innerhalb der Koalition anhand des konkreten Umsetzungsvorschlags, den das BMI vorgelegt hat. So hat es Minister Altmaier ja auch ausgedrückt.

Frage: Herr Seibert, wie denkt die Kanzlerin über diesen Transitzonenvorschlag?

StS Seibert: Wir führen dazu jetzt Gespräche innerhalb der Koalition. Es ist auf jeden Fall richtig, dass man prüft - nicht als das eine Mittel, das nun alle Probleme löst, aber ob das als ein Beitrag dazu, Ordnung in die Flüchtlingssituation zu bringen, genutzt werden kann.

Zusatzfrage: Das heißt, es wäre mir ihr zu machen?

StS Seibert: Das ist das, was ich Ihnen jetzt gesagt habe.

Zusatzfrage: Auch noch unter dem Hintergrund - wir haben unsere Kollegen in Brüssel einmal gefragt -, dass bisher kein anderes EU-Land bekannt ist, das diese Richtlinie auch wirklich anwendet, also Transitzonen anders als auf Flughäfen benutzt? Wir wären damit also Vorreiter, das wäre aber okay?

StS Seibert: Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang über die anderen EU-Mitglieder einfach nichts sagen. Wir haben aber, wie, glaube ich, jeder in Europa und auch in Deutschland weiß, natürlich eine besonders anspruchsvolle Situation im Umgang mit den Flüchtlingen.

Frage: Herr Seibert, die Flüchtlingssituation ist ja seit letzter Woche Chefsache im Kanzleramt. Hat die Kanzlerin oder ihr Kanzleramt Erkenntnisse über die Winterfestigkeit der Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland? Anders gefragt: Haben Bund und Länder das, was sie versprochen haben, geschafft?

StS Seibert: Ich werde jetzt nicht den Kollegen hintergehen, der Sie dazu auf die Innenminister der Bundesländer verwiesen hat; denn in der Tat liegt da die Antwort. Ich kann Ihnen sagen, dass die Bundeskanzlerin gestern ein langes Gespräch mit den Innenministern der 16 Bundesländer geführt hat. Sie war dabei begleitet vom Chef des Bundeskanzleramts, vom Innenminister, von der Verteidigungsministerin. Zu diesem Gespräch hatte sie ja eingeladen, damit die Innenminister offen und realistisch über die Situation in ihren Städten und Gemeinden - also die Situation an den Grenzen, in den Aufnahmeeinrichtungen - berichten. Das hat jeder Innenminister getan, jeder hat aus seinem Bundesland berichtet, und die Bundeskanzlerin hat ihrerseits berichtet, welche Anstrengungen sie hier in Deutschland an der Spitze der Bundesregierung, aber auch in Europa und darüber hinaus unternimmt, um wieder Ordnung in die Zuwanderung zu bringen und um die Ursachen für die Fluchtbewegungen anzugehen. Eines der zentralen Themen, über die gesprochen wurde, war tatsächlich die Frage: Wie kann man noch mehr Unterbringungsmöglichkeiten organisieren? Ein anderes wichtiges Thema war: Wie können wir Verfahren beschleunigen, wie steigern wir die Zahl von Rückführungen von Menschen, die hier keinen Schutz genießen? Das waren gestern Abend die Themen, und da ging es natürlich auch sehr stark um Unterbringung.

Zusatzfrage: Aber es ging mir um die Unterbringungsbedingungen, nicht die - möglichkeiten. Was haben die Innenminister der Kanzlerin über die Unterbringungsbedingungen, sprich die Winterfestigkeit der Unterkünfte, berichtet?

StS Seibert: Über das hinaus, was ich jetzt gesagt habe, werde ich aus diesem vertraulichen Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Innenministern nicht berichten. Aber die einzelnen Innenminister sind ja durchaus der Presse aufgeschlossen.

Frage: Erste Frage: Herr Dimroth, können Sie noch einmal kurz erklären, wie jetzt das Verhältnis zwischen Transitzonen und den geplanten Hotspots sein würde? Wäre das praktisch eine ergänzende Maßnahme oder gäbe es die Transitzonen - angesichts der Tatsache, dass diese Hotspots möglicherweise nicht so leicht einzurichten sind, wie man das geplant hat - sozusagen an Stelle der Hotspots?

Zweite Frage: Herr Toschev, wie sieht eigentlich der Vizekanzler diese Pläne, auch diese geplanten Transitzonen? Er hat sich am Wochenende ja eher kritisch zur Flüchtlingspolitik der Kanzlerin geäußert.

Dritte Frage: Herr Seibert, der republikanische Präsidentschaftsbewerber Trump hat die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin als irrsinnig bezeichnet. Was sagt die Kanzlerin denn zu dieser Einschätzung ihres - Parteifreundes wäre zu viel gesagt?

StS Seibert: Das wäre allerdings sehr viel zu viel gesagt. - Nichts sagt sie dazu.

Dimroth: Dann kann ich vielleicht mit dem ersten Teil der Frage anfangen und mich kurzfassen: Das wäre ergänzend. Die Einrichtung der sogenannten Hotspots beziehungsweise Entscheidungszentren ist geltende europäische Beschlusslage. Wie Sie wissen, sind diesbezüglich insbesondere seitens Griechenlands erste Initiativen ergriffen worden, während wir bei den verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Landgrenzenverfahren, wie Sie gerade auch hier noch einmal gehört haben, über eine Idee, über eine Vorschlag sprechen, der noch nicht zu Ende ausverhandelt ist. Schon daran erkennen Sie, dass das miteinander nichts zu tun hat. Es sind aber eben einmal auch Verfahren, die vor allem in den hauptbetroffenen Transitländern innerhalb der EU - also Griechenland, Italien, Ungarn - möglicherweise Sinn machen, die sogenannten Hot-Spot-Verfahren, während es hier eben darum geht, die rechtliche Möglichkeit zu schaffen, solche beschleunigten Verfahren an der Außengrenze Deutschlands durchzuführen. Das hat thematisch sehr viel, aber konkret inhaltlich wenig miteinander zu tun.

Toschev: Herr Dimroth und Herr Seibert haben dazu für die Bundesregierung alles gesagt; für das Bundeswirtschaftsministerium kann ich Ihnen da nichts hinzufügen. Sie fragten auch nach der Parteipositionierung: Diesbezüglich möchte ich Sie bitten, sich an die Partei zu wenden.

Zusatzfrage: Aber der SPD-Chef muss doch als Vizekanzler eine Meinung dazu haben?

Toschev: Ich gebe hier aber Auskunft für das Handeln des Wirtschaftsministeriums, sozusagen als Teil der Bundesregierung. In dieser Hinsicht ist zu diesem Thema alles gesagt worden.

Frage: Herr Dimroth, ich habe versucht, mich in der Zwischenzeit rechtskundig zu machen, bin jedoch ein wenig gescheitert; vielleicht können Sie mir da etwas helfen. Ich finde keine Legaldefinition der Transitzone als solche innerhalb des europäischen Rechtsrahmens und ich finde auch keinen Hinweis darauf, dass eine Transitzone an der Grenze in irgendeiner Form in der 2013/32/EU oder 2013/33/EU irgendwo definiert wäre. Ich sehe dort immer nur ein "oder": entweder an der Grenze oder in einer Transitzone. Können Sie das auflösen?

Dimroth: Ich könnte vorschlagen, dass ich Ihnen den einschlägigen Teil der entsprechenden Richtlinie im Nachgang einfach zuleite.

Zusatz: Das wäre nett, danke.

Frage: Zur Abwechslung eine Frage an Herrn Jäger: Die Kanzlerin hat ja nun in Interviews gesagt, es würde keinen Soli und auch keiner Steuererhöhungen für Flüchtlinge geben. Nun lässt sich aber die Flüchtlingskrise beziehungsweise lassen sich die damit verbundenen Kosten ja nicht aus der Portokasse bezahlen. Ist Herr Schäuble so weit, dass er sich von seiner schwarzen Null möglicherweise verabschiedet? Denn irgendwoher muss das Geld, das ja nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in den nächsten Jahren fällig ist, schließlich kommen.

Jäger: Nein, dafür gibt es im Augenblick keine Hinweise. Sie wissen, dass wir am 24. September mit den Ländern eine Vereinbarung getroffen haben. Diese beinhaltet insbesondere auch die finanzielle Seite. Dort ist klar vereinbart worden, was es an finanziellen Leistungen für 2015 geben wird. Wir haben auch auf dem Stand der im Augenblick gültigen Prämissen eine Haushaltsplanung für 2016, in der wir nach wie vor davon ausgehen, dass die schwarze Null, das heißt, ein ausgeglichener Haushalt, zu erreichen sein kann.

Frage: Ich hätte noch eine Frage zum Thema Flüchtlingssoli: Ist der auf europäischer Ebene geplant oder nicht?

Jäger: Dazu kann ich ein Wort sagen. Eigentlich müssten Sie diese Frage ja an die Europäische Kommission richten, aber wenn ich die Diskussion am Wochenende richtig verfolgt habe, hat sich die Kommission in dem Sinne geäußert, dass ein solches Projekt nicht geplant sei.

Zusatzfrage: In der "Süddeutschen Zeitung" wurde berichtet, dass sich Herr Schäuble dafür stark gemacht habe.

Jäger: Jetzt bringen Sie einige Dinge durcheinander. Die "Süddeutsche Zeitung" hat darüber berichtet, dass die Europäische Kommission solche Pläne habe, und ein Sprecher der Kommission hat am Wochenende gesagt, dass das nicht der Fall sei.

Frage: An das Wirtschaftsministerium und vielleicht auch an das Kanzleramt: Es gab ja an diesem Wochenende in Berlin die größte Demonstration der vergangenen 13 Jahre in Deutschland, nämlich die Demonstration gegen TTIP und CETA. Mich würde interessieren, ob es angesichts der doch unerwarteten Größe dieser Demonstration irgendeine Reaktion - veränderte Positionen oder Aussagen - darauf gibt.

Toschev: Ich kann gern beginnen. Die Demonstrationen zu TTIP und CETA beziehungsweise gegen TTIP und CETA zeigen für uns primär erst einmal, dass das ein wichtiges Thema ist - etwas, was wir auch vorher schon wussten. Wir haben ja keine Teilnehmerschätzungen vorgenommen, insofern möchte ich die Teilnehmerzahlen jetzt auch nicht bewerten. Wenn man sich genau anschaut, was vorgetragen wird, so sind das Punkte, die uns und die auch Menschen bewegen, die sich nicht an den Demonstrationen beteiligt haben. Es geht dabei um ganz wichtige Fragen: Es geht um demokratische Legitimität der Abkommen; es geht darum, Standards sicherzustellen, die wir im Arbeitnehmer- , im Verbraucher-, im Umweltschutz usw. erreicht haben; es geht darum, zu verhindern, dass es Paralleljustiz durch private Schiedsgerichte gibt oder dass sich irgendwie gearteter Privatisierungsdruck entfaltet.

Minister Gabriel hat sich am Wochenende auch dazu geäußert und hat genau zu diesen Punkten, die die Leute dort bewegen und auf die Straße bringen, gesagt, dass er versteht, dass das Leute bewegt, und dass er auch versteht, dass Leute protestieren, dass er aber die Argumente oder die Sorgen nicht ganz teilt. Denn wir haben wiederholt klar gemacht - und das hat der Minister am Wochenende auch klar gemacht -, dass wir ein Abkommen anstreben und dann auch einen Abkommenstext vorliegen haben wollen, der genau das sicherstellt: der sicherstellt, dass es keine Privatisierung der Daseinsvorsorge gibt, dass das Abkommen demokratisch legitimiert ist, dass also Europäisches Parlament und nationale Parlamente das letzte Wort darüber haben, dass es öffentliche Handelsgerichte beziehungsweise öffentliche Gerichtskammern gibt und keine privaten Schiedsgerichte usw. usf.

Die Geister scheiden sich dann, glaube ich, eher daran, was dieses Abkommen für Chancen bringt. Wir sehen eben unter der Prämisse, dass man ebendiese Kernvoraussetzungen erfüllt, deutliche Chancen in so einem Abkommen. Wir sehen vor allen Dingen die Chance, für den Freihandel weltweit Standards zu setzen, die unseren entsprechen - beziehungsweise die da, wo sie gleichwertig sind, unseren und den amerikanischen entsprechen -, und nicht Abkommen, die andere Regionen der Welt verhandeln, sozusagen hinterherzulaufen; denn wir glauben, dass europäische Standards sehr hoch sind, und diese möchten wir durch das Abkommen nicht ändern.

Letzter Punkt in der Sache: Es gibt Verbesserungsbedarf, insbesondere was die Transparenz angeht. Es ist viel passiert. Wir wollen seit Langem, dass zu den konsolidierten Texten, also den Texten, die auch die US-Vorschläge enthalten, zum Beispiel auch nationale Abgeordnete Zugang erhalten. Dafür setzen wir uns weiter ein. Wir wollen auch die Diskussion fortsetzen, die wir bisher geführt haben - die führen wir ja auch unabhängig von der Demonstration. Diese Diskussion wollen wir auch online führen. Ich möchte diese Gelegenheit für einen Hinweis nutzen: Wer auf Facebook viel unterwegs ist, kann am Dienstag mit den Experten bei uns im Haus über Facebook über die einzelnen Fragen diskutieren.

Unter diesen Voraussetzungen, die ich gerade aufgezählt habe, wollen wir dieses Abkommen weiter verhandeln.

Zusatzfrage: Mit den Aussagen von Herrn Gabriel meinen Sie wahrscheinlich auch die Anzeigen, die er unter anderem auch am Samstag geschaltet hat. Dazu hätte ich zwei konkrete Nachfragen.

Zum einen spricht er in der Anzeige ausschließlich von TTIP; das CETA-Abkommen, das ja bereits fertig verhandelt ist und in dem sich zum Beispiel die privaten Schiedsgerichte finden, wird darin nicht besprochen. Die SPD hatte damals ja einmal beschlossen, dass alles, was für TTIP gilt, auch für CETA gelten soll. Ist das inzwischen nicht mehr der Fall, hat man CETA jetzt also mit den ganzen Kritikpunkten, die man bei TTIP noch aufrechterhält, einfach so geschluckt? Falls ja: Warum?

Zum anderen spricht er in der Anzeige auch immer davon, dass kein einziger Standard abgesenkt werden würde. Nun ist die gegenseitige Anerkennung von Standards aber erklärtes Ziel - und zwar sowohl in den US-Dokumenten als auch in den europäischen -, und ich bekomme von der Logik her nicht in meinen Kopf hinein, wie man Standards gegenseitig anerkennen kann, ohne dass der Effekt dieser Standards auf einer der beiden Seiten geringer sein muss, wenn etwas anerkannt wird, was nicht dem entspricht, was vorher schon galt?

Toschev: Ich fange einmal mit der zweiten Frage an: Es gibt ja keinen Zwang zur Standard-Anerkennung. Vielmehr sollen Standards in den Bereichen, in denen Standards nach Prüfung - gegebenenfalls auch nach Anpassung auf das gleiche Schutzniveau - als gleichwertig anerkannt wurden, eben auch gegenseitig akzeptiert werden können, weil sie bisher eben ein Handelshemmnis darstellen. Das wird immer an dem Beispiel der Blinker von Kraftfahrzeugen, die irgendwie anderweitig beschaffen sind, festgemacht - das ist ja ein simples Beispiel, aber ich nenne es nur, um das einmal zu veranschaulichen. Das heißt aber nicht, dass es in jedem Bereich zwangsläufig eine Standardangleichung oder -anerkennung geben wird. Ganz im Gegenteil: Da, wo wir höhere Standards haben, wollen wir sie beibehalten, und wir werden auch die Autonomie haben, diese beizubehalten.

Die Frage zu CETA hatten wir hier, glaube ich, auch am Freitag schon. Wir wollen die gleichen Punkte natürlich auch bei CETA. Das, was die Kommission an Vorschlägen zum Investitionsschutz unterbreitet hat, wollen wir auch bei CETA prüfen. Die Rechtsförmlichkeitsprüfung läuft ja, und die Kommission hat selbst gesagt, dass sie sich diesen Punkt noch einmal genauer anschauen wird. Wir werden jetzt abwarten, welche Vorschläge die Kommission da unterbreitet, um den Investitionsschutz auch bei CETA entsprechend zu verbessern.

StS Seibert: Ich stimme Herrn Toschev absolut zu. Ich will auf die Demonstration bezogen nur noch sagen: Es ist natürlich das gute Recht der Bürger in Deutschland, gegen dieses Abkommen zu demonstrieren. Dennoch: Die Bundesregierung hält die Vorbehalte, die gegenüber dem TTIP-Abkommen gemacht werden, für unbegründet. Dazu hat sich jetzt ja auch Herr Toschev schon ziemlich deutlich geäußert.

Für diejenigen, die es interessiert: Die Bundeskanzlerin hat neulich ihre Haltung zu TTIP in einer ziemlich grundlegenden Rede dargelegt, die Sie auch auf der Internetseite der Bundesregierung nachlesen können. Da wird sehr klar, warum wir in diesem Abkommen für die Unternehmen wie für die Verbraucher in Deutschland eine Riesenchance sehen, weltweit Standards im nichttarifären Bereich zu setzen. Das, denke ich, kann man nachlesen. Das hat sich durch diese Demonstration nicht verändert.

Frage: Herr Seibert, dass Sie Chancen sehen und dafür sind, ist ja klar. Am Samstag, während die Massen durch das Regierungsviertel gelaufen sind, hat das BPA auf der Facebook-Seite der Bundesregierung etwas unter dem Thema "Warum TTIP gut für Deutschland ist" gepostet. Jetzt haben Sie in den letzten Wochen immer wieder Gründe gepostet, warum TTIP ganz, ganz toll sein wird und warum das sein muss. Mich würde einmal interessieren: Sie sind ja auch Amtsleiter des BPA, das für Information zuständig ist. Wann klären Sie die Bevölkerung einmal über die Risiken eines solchen Abkommens auf, wann kommen von der Seite der Bundesregierung also einmal Gründe gegen TTIP? Denn die wird es ja geben.

StS Seibert: Die Bundesregierung bekennt sich zur Absicht, dass die Europäische Union mit den USA dieses Freihandelsabkommen abschließt. Dieses Freihandelsabkommen hat eine enorme Bedeutung für uns als Europäer in der künftigen Zusammenarbeit mit unserem wichtigsten Handelspartner, den USA. Deswegen verstehen wir es als unsere Informationsaufgabe, über den Stand der Verhandlungen zu berichten, über die Themen, die da verhandelt werden, und über die Auswirkungen, die Deutschlands nach unserer Einschätzung haben wird. Genau das finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.

Zusatzfrage: Die Frage war: Sie klären ständig über die Chancen von TTIP auf -

StS Seibert: Weil wir Chancen sehen.

Zusatzfrage : -, aber nie über die Risiken.

StS Seibert: Wir sehen große Chancen und gute - -

Zusatzfrage: Sie sehen also keine Risiken? Denn Sie klären nicht darüber auf.

StS Seibert: Wir sehen gute Chancen in Verbindung mit diesem Abkommen, -

Zusatzfrage: Es geht um die Risiken.

StS Seibert:- und gute Verhandlungen werden dafür sorgen, dass diese Chancen auch zum Tragen kommen.

Frage: Wir lesen heute in einer großen Zeitung etwas von einem Vorschlag, der von der EU mit Beteiligung und Kenntnis der Bundesregierung erarbeitet wurde, in dem es darum geht, Sozial- und Umweltschutzstandards zu sichern. Weiß die Bundesregierung über diesen Vorschlag Bescheid? Von wann datiert dieser Vorschlag? Ist er eine Reaktion auf die große Welle an Widerstand oder ist das quasi eine Routinearbeit im Rahmen des Abkommens?

Zweitens. Wenn immer so betont wird, dieses Abkommen solle dazu dienen, gemeinsam Standards weltweit durchzusetzen, dann scheint dem ja von der Logik her etwas zu widersprechen, dass die USA schon ein Abkommen mit elf Ländern aus der pazifischen Region vereinbart hat. In diesem Abkommen sind, wenn man dieser Logik folgt, ja nun dummerweise Standards möglicherweise schon weltweit gesetzt, die die Europäer nicht mehr aufholen können, weil sie zeitlich hinter diesem Pazifikabkommen zurückliegen. Was gibt Ihnen also die Hoffnung, dass TTIP noch weltweite Standards setzen kann, wenn die USA mit einer anderen Region schon viel weiter ist?

StS Seibert: Das, was Sie gerade sagen, ist ein starkes Argument dafür, dass die EU und die USA ein Freihandelsabkommen schließen - damit sich nämlich diese beiden bedeutenden Handelsräume miteinander auf ein Höchstmaß an Standards einigen. Das wird natürlich auch in die Welt ausstrahlen. Wenn wir diese Chance vorbeiziehen lassen, dann allerdings werden sich im Welthandel wahrscheinlich niedrigere Standards durchsetzen. TTIP ist unsere Möglichkeit, unseren hohen Schutzstandard - Umwelt, soziale Rechte, Verbraucherschutz etc. - gemeinsam mit den USA durchzusetzen. Ich sehe in dem, was Sie sagen, also eher eine Anregung, einen guten Grund, warum wir mit TTIP vorankommen sollten.

Zusatzfrage: Wenn ich da kurz nachfragen darf: Warum werden diese Standards jetzt nicht schon durch TPP gesetzt? Denn diese Konkurrenz zwischen beiden Abkommen ist ja von der Bundesregierung immer betont worden.

Ich möchte auch noch an meine zweite Frage - "Süddeutsche Zeitung, EU-Vorschlag: Standard halten - erinnern.

StS Seibert: Ich würde sagen, dann übernimmt Herr Toschev.

Toschev: Abkommen ist auch nicht gleich Abkommen. Herr Seibert hat genau richtig gesagt, dass das für uns Anregung ist, TTIP voranzubringen. Das sind langfristige Entwicklungen, die dazu führen werden, wie der Welthandel in Zukunft definiert wird. Wir haben mit TTIP, das ambitionierter als TPP ist - das ist das andere Abkommen der Amerikaner, welches Sie ansprechen -, die Chance, in vielen nicht-tarifären Bereichen, also Zollbereichen, Regelungen zwischen zwei sehr großen Wirtschaftsregionen zu treffen, die für die Zukunft prägend sein werden. Das TPP zwischen den Amerikanern und dem asiatischen Raum, das jetzt zum technischen Abschluss gekommen ist, sollte, wie gesagt, Anregung sein, hier ambitioniert weiter zu verfahren.

TPP ist auch nicht das einzige Abkommen, obwohl es ein großes Abkommen ist, das das Welthandelsvolumen ausmacht. Weitere Abkommen folgen. Wir wollen mit TTIP dort sein, wo - etwas salopp gesprochen - für den Freihandel die Musik spielt, also in den Bereichen, wo neben den Zöllen die größten Markthemmnisse enthalten sind. Da wollen wir sie unter den Voraussetzungen, die ich vorhin geschildert habe.

Was die zweite Frage angeht, müssten Sie mir noch einmal auf die Sprünge helfen, welcher Vorschlag aus dem Umwelt- und Sozialbereich gemeint ist. Ich kann das jetzt gerade nicht einordnen.

Zusatzfrage: Die "Süddeutsche" Zeitung berichtet von einem Vorschlag, der in der EU vorbereitet worden ist und der in die Verhandlungen eingebracht werden soll, der konkret zum Ziel haben soll, die hohen Umwelt- und Sozialstandards durchzusetzen. Was ist er Beweggrund dafür?

Toschev: Der Beweggrund ist, dass wir natürlich unsere Standards auf dem Niveau halten und auch ausbauen möchten. Ich kann Ihnen aber zu dem konkreten Vorschlag nichts Näheres sagen. Ich nehme an, dass es sich um die Vorbereitung auf die nächste Verhandlungsrunde, die ansteht, handelt.

Frage: Kurz zum gleichen Thema an das Wirtschaftsministerium eine Frage. Zu Ihrer Kommunikation am Wochenende gehörte auch, dass das Wirtschaftsministerium am Samstag eine Stellungnahme des DIHK retweetet hat, was insofern auffällig ist, als Sie normalerweise nie retweeten, außer andere staatlichen Stellen oder Berichte über Ihre Arbeit, aber nicht inhaltliche Einschätzungen von Dritten. Darf ich daraus folgern, dass Sie diese Haltung des DIHK in allen Punkten teilen?

Toschev: Mir sind der Tweet und der Retweet momentan nicht bekannt. Das müsste ich prüfen lassen und nachreichen.

Frage: Herr Toschev, ich wollte von Ihnen eine konkrete Bewertung hören, was den Abschluss von TPP angeht. Welche Standardsetzungen begrüßt die Bundesregierung in diesem Abkommen und welche sieht sie als Gefahr an?

Toschev: TPP ist kein Abkommen, an dem die Bundesregierung oder die Europäische Union beteiligt sind. Es ist ein Abkommen zwischen mehreren asiatischen Staaten und den USA. Wir schauen uns TPP natürlich an. Es hat jetzt, wie gesagt, einen technischen Abschluss erfahren. Das heißt, es wird noch durch den gesamten politischen und wie auch immer notwendigen legislativen Prozess gehen. Wir haben gerade schon eine allgemeine Bewertung dazu abgegeben. Ich kann und werde nicht sozusagen Einzelkapitel eines Drittabkommens hier technisch bewerten.

Zusatzfrage: Herr Seibert, bei dieser Anti-TTIP-Demo sind mehr verschiedene Menschen als in allen Pegida-Demos dieses Jahr zusammengenommen mitgelaufen. Die sogenannten Sorgen der Bürger wurden ja in Ihren Asylreformplänen im Grunde mit berücksichtigt. Kann die große Zahl von TTIP-Gegnern jetzt auch damit rechnen?

StS Seibert: Sie ziehen da vollkommen unzulässige Verbindungen, wenn ich das sagen darf, zwischen Demonstrationen und der Asylgesetzgebung.

Zweitens zähle ich nicht die Teilnehmer an einer Demonstration zusammen. Die war am Wochenende in der Tat beeindruckend groß. Aber es war uns auch, wie Herr Toschev sagte, schon vorher bekannt, dass es in der Bevölkerung Fragen und Sorgen rund um das Thema TTIP gibt. Das ist der Hauptgrund, warum die Bundesregierung - das Bundeswirtschaftsministerium und auch das Bundespresseamt - ausführlich versucht, dazu zu informieren.

Frage: Ich würde kurz beim Wirtschaftsministerium nachfragen wollen, und zwar geht es um die Ergebnisse des Stresstests in Sachen Atom-Rückstellungen.

Mich würde einmal interessieren, wann endlich dieser Gesetzesvorschlag zur Konzernnachhaftung im Kabinett ist, der ja, wie man schon länger hört, schon einige Zeit im Kabinett hätte sein sollen, aber es noch nicht ist.

Zweitens würde mich interessieren, warum es mit diesem Vorschlag so lange gedauert hat.

Mich würde zum Dritten interessieren, wie es denn jetzt mit der Kommission aussieht, die mit diesem Stresstest auch arbeiten soll. Hat man endlich eine Besetzung für diese Kommission gefunden und wird da endlich entschieden? Oder woran hängt es noch?

Toschev: Danke für die Frage. Ich möchte die Frage ganz kurz in den Kontext einsortieren, in dem sie sich bewegt:

Wir haben vorgestern ein Gutachten veröffentlicht, das von uns in Auftrag gegeben wurde und das zum Prüfauftrag hatte, zu prüfen, ob die Energieversorgungsunternehmen in der Lage sind, die Kosten des Atomausstiegs zu tragen. Die Antwort ist: Ja, sie sind der Lage. Sie haben, bemessen an den Kosten - wir haben das erste Mal auch eine Transparenz mit hineingebracht, was das voraussichtlich kosten wird -, entsprechende Rückstellungen gebildet. Dabei ist mit verschiedenen Szenarien gerechnet worden, und diese Rückstellungen bewegen sich in der Spannbreite.

Wir haben als Einfluss dessen zwei Maßnahmen angekündigt, die Sie beide gerade ansprachen. Das eine ist das sogenannte Nachhaftungsgesetz, dass also sichergestellt wird, dass durch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen die Verantwortung der Unternehmen für die Kosten von Rückbau, Entsorgung etc. nicht berührt wird. Klar ist: Die Kostenverantwortung liegt bei den Energieversorgungsunternehmen. Es gibt dazu einen Gesetzentwurf, der in der Abstimmung war. Wir beabsichtigen, ihn jetzt zügig ins Kabinett zu bringen. Aber die konkrete Kabinettstagesordnung wird wie üblich bekanntgegeben. Dazu kann ich jetzt noch keine Aussage treffen.

Gleiches gilt für die Kommission. Wir wollen eine Kommission einsetzen, die sich mit der Frage befasst, wie denn die Vermögenswerte, die diese Verantwortung zur Kostentragung hinterlegen, langfristig finanziell gesichert werden können. Auch dazu wird die nähere Ausgestaltung dann bekanntgegeben, wenn der entsprechende Kabinettsbeschluss erfolgt ist.

Zusatzfrage: Ich hatte gefragt, woran es hängt. Diesen Begriff "zügig" habe ich in dieser Verbindung schon relativ häufig gehört. Woran hängt es bei der Kommission? Woran hängt es bei dem Gesetzentwurf?

Vielleicht noch: Sind Sie wenigstens erleichtert, dass die Aktienkurse bei den EVUs wieder nach oben gegangen sind, nachdem Sie ja etwas besorgt waren, weil sie kürzlich so deftig nach unten gefallen sind?

Toschev: Es lag am Abstimmungsbedarf. Interne Beratungen in der Bundesregierung kommentiere ich in der Hinsicht nicht weiter.

Frage: Ich habe eine Frage zum VW-Skandal. Laut Medienberichten überprüft die Europäische Investitionsbank Finanzhilfen an den VW-Konzern, weil diese möglicherweise zweckentfremdet wurden. Meine Frage wäre: Was ist dazu die Einschätzung der Bundesregierung? Inwiefern sieht man diesen Zweifel begründet?

Könnte es tatsächlich sein, dass dadurch ein Klimaschaden entstanden ist, der solche Hilfen nicht mehr rechtfertigen würde?

Vielleicht eine Frage an das Bundesfinanzministerium, ob man auch auf die Europäische Investitionsbank einwirken möchte, um zu versuchen, dass diese Finanzhilfen weiterhin gewährt und nicht zurückgezogen werden.

Haufe: Was die Zusammenhänge angeht, die Sie dargestellt haben, die die Europäische Investitionsbank betreffen, so würde ich diese nicht kommentieren wollen.

Es gibt eine klare Regel und die heißt, dass die Flotten der Autohersteller die CO2-Vorgaben für ihre Flotten in der Europäischen Union einhalten müssen. Das trifft für VW genauso zu. Diese Grenzwerte, die es gibt, sind den Autoherstellern gut bekannt. Ob die Probleme, die bei den Autos aufgetreten sind, sich jetzt direkt darauf auswirken, ist gar nicht genau abzusehen. Wir haben ja Probleme damit, dass die Stickoxidwerte nicht eingehalten werden können. Stickoxid und CO2 sind unterschiedliche Stoffe, die auch unterschiedlich gemessen werden. Deswegen kann ich nicht automatisch von den Stickoxid-Problemen, die wir bei den Fahrzeugen haben, einen Rückschluss hin zu den CO2-Messungen ziehen, die zum Teil jedenfalls anders ablaufen. Ich würde mich hier zurückhalten, daraus irgendwelche Rückschlüsse zu ziehen.

Jäger: Ich habe dem seitens des Bundesfinanzministeriums nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Die Bundeskanzlerin hatte vergangene Woche ganz deutlich gemacht, dass die Autoindustrie für Deutschland wahnsinnig wichtig ist. Sie hat sinngemäß gesagt: Wer die hinterfragt, würde es - ich glaube, so hatte sie sich ausgedrückt - mit der CDU zu tun bekommen. Heißt das nicht auch, dass sich die Bundesregierung in diesem Fall auch dafür einsetzt, dass der VW-Konzern am Ende nicht in seinem finanziellen Bestand bedroht ist? Gilt diese Aussage der Kanzlerin im Grunde genommen für die deutsche Autoindustrie, außer mittlerweile VW?

StS Seibert: Ich erinnere mich nicht an das Zitat, das Sie hier gerade genannt haben. Ich erinnere mich, dass die Bundeskanzlerin beispielsweise auch im Europäischen Parlament in der vergangenen Woche noch einmal gesagt hat, dass man den Fall bei VW, der aufgeklärt werden muss, nicht nutzen soll, um pauschal die Unternehmen in der Automobilindustrie und die gesamte Industrie an den Pranger zu stellen. Das hat sie gesagt. Und das entspricht ja auch der Bedeutung, die die Automobilindustrie für unsere Wirtschaft, unseren Wohlstand und Hunderttausende von Arbeitsplätzen in Deutschland - und übrigens auch weit über Deutschland hinaus - hat. Ansonsten gilt - das versteht sich -, dass die notwendige Aufklärung geleistet werden muss.

Frage: Herr Jäger, am Wochenende gab es die Meldung, dass der Internationale Währungsfonds nicht beim dritten Griechenland-Paket dabei sein kann, weil die Zinsen, die der IWF verlangt, angeblich zu hoch sind. Stimmt dieser Bericht und bleibt der IWF beim dritten Griechenland-Paket an Bord?

Jäger: Soweit ich das beurteilen kann, ist diese Meldung schlichtweg Nonsens. Wir haben die Gelegenheit genutzt, in Lima Herrn Dijsselbloem, auf den in dieser Meldung Bezug genommen wurde, zu fragen, ob das seine Position sei. Er hat uns mit großen Augen angeschaut, den Kopf geschüttelt und gesagt: Nein, um Gottes Willen. Bloß nicht! - Er hat uns ermächtigt, in dieser Frage auch in seinem Namen zu sprechen, was ich hiermit gerne tue. Es ist nicht seine Absicht, den IWF hier zu verlieren. Ganz im Gegenteil: Er möchte ihn gerne behalten. Das gilt sehr ausdrücklich und mit großem Nachdruck auch für die Bundesregierung. Der IWF soll und wird mit an Bord bleiben. Wir haben keinerlei Hinweise darauf, dass dies anders sein könnte.

Frage: Hat sich Herr Schäuble in Lima mit Herrn Tsakalotos und auch mit Frau Lagarde getroffen? Wenn ja, was haben sie miteinander besprochen?

Jäger: Ich kann mich gar nicht erinnern, ob Herr Tsakalotos überhaupt da war. Daraus können Sie im Umkehrschluss schließen, dass wir ihn nicht gesehen haben. Der Minister hat sich, wie er das immer bei den IWF-Tagungen tut, auch bilateral mit Frau Lagarde getroffen.

Frage: Herr Schäfer, mich interessiert, wie die Bundesregierung die Situation in Israel einschätzt.

Schäfer: Welche meinen Sie?

Frage : Besonders das in Jerusalem.

Schäfer: Was meinen Sie da?

Zusatzfrage: Die Messerattacken von Israelis auf Palästinenser und von Palästinensern auf Israelis.

Schäfer: Das ist ja gut zu wissen. Einfach nur so die Frage "Wie schätzen Sie die Situation in Israel ein?", ist für mich ein bisschen schwierig zu beantworten. Das ist ein Land mit ganz vielen Einwohnern und mit ganz vielen interessanten Facetten, zu denen Sie ja die Meinung der Bundesregierung abfragen können.

Es ist nichts Neues, dass wir über das in Sorge sind, was in Jerusalem passiert ist und auch generell über die Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern in den letzten Wochen, die auch in Gewalt gemündet sind. Das gilt ganz besonders für die abscheulichen Messerattacken, die zahlreiche Israelis zu Opfern gemacht hat. Manche sind dabei sogar ums Leben gekommen, andere sind verletzt. Das alles ist ganz furchtbar. Ich kann mich nur wiederholen, indem ich sage, dass die Bundesregierung alle Beteiligten und insbesondere die politisch Verantwortlichen in Tel Aviv, in Jerusalem, aber auch in Ramallah auffordert, jetzt alles zu tun, um mit Besonnenheit auf eine Beruhigung der Lage einzuwirken. Wer jetzt weiter Öl ins Feuer gießt, trägt Verantwortung für das, was sich daraus womöglich ergeben könnte.

Wir haben deshalb gesehen - und begrüßen das auch -, dass die israelische Regierung ausdrücklich bestimmte Maßnahmen oder Vorkehrungen getroffen hat, um eben nicht weiter die Gefahr zu erhöhen, dass Dinge passieren können, die nicht passieren sollen. Wir erwarten eigentlich, dass das auf beiden Seiten so weiter geht, denn die Gefahr ist, dass die Situation außer Kontrolle gerät. Die lässt sich nicht völlig ausschließen.

Zusatzfrage: Zum Punkt Besonnenheit und die Maßnahmen der israelischen Regierung: Israelische Kampfflugzeuge haben in der Nacht zum Samstag ein Ausbildungslager militanter Palästinenser im Gazastreifen bombardiert, wo auch Zivilisten zu Tode gekommen sind. Findet die Bundesregierung, dass diese Bombardierungen in Gaza verhältnismäßig sind?

Schäfer: Was ich mit "Maßnahmen der israelischen Regierung" gemeint habe, ist die Vereinbarung innerhalb der israelischen Regierung, etwa von Regierungsseite, von Ministern, nicht auf den Tempelberg zu gehen. Ich nehme an, das steht im Zusammenhang mit dem Anlass und Auslöser für die zweite Intifada, als damals ein Oppositionspolitiker auf den Tempelberg gegangen ist.

Ich glaube, beim Umgang mit Gaza muss eines einmal klar sein: Der Ausgangspunkt der Gewalt sind immer Angriffe aus dem Gazastreifen auf Israel, sind Raketen, die vonseiten militanter Organisationen aus dem Gazastreifen nach Israel abgeschossen werden. Die Reaktion darauf ist allen Beteiligten bekannt, ja ganz sicher auch von den Beteiligten fast gewollt und eingepreist, dass nämlich völlig bekannt ist, dass die israelische Regierung, die israelische Armee sofort auf diese Angriffe reagiert. Das ist in der Vergangenheit so gewesen, das ist ganz offensichtlich auch dieses Mal so.

Zur Frage der Verhältnismäßigkeit: Da sind wir wieder genau da, wo wir immer sind bei diesen Fragen, die Sie uns stellen. Um das wirklich beurteilen zu können, fehlen mir hier die Sachverhaltselemente, die es möglich machen, das vernünftig zu prüfen.

Frage: Herr Schäfer, Sie haben gerade die abscheulichen Messerattacken gegen Israelis erwähnt; Sie haben aber mit keinem Wort erwähnt, dass in den letzten Tagen mindestens sieben palästinensische Kinder durch israelische Soldaten erschossen wurden. Es gibt Videos, in denen man sieht, wie israelische Soldaten scharf auf Kinder schießen. Ist diese Gewalt noch verhältnismäßig?

Eine zweite Frage: Sie haben auch die Angriffe von Gaza gegen Israel erwähnt. Gestehen Sie den Palästinensern überhaupt das Recht auf Widerstand gegen die israelische Besatzung zu? Die Belagerung von Gaza ist ja eine Art Besatzung.

Schäfer: Ich mache mir Ihre These da ausdrücklich nicht zu eigen. Ich glaube, es ist ein absolutes Ding der Selbstverständlichkeit, dass wir es bedauern, dass wir es schrecklich finden, wenn im Zuge der inzwischen wieder steigenden Gewalt zwischen Israelis und Palästinensern Menschen zu Schaden kommen beziehungsweise schlimmer noch, Kinder oder Frauen verletzt werden oder gar zu Tode kommen. Ich hoffe, Sie nehmen mir ab, dass das etwas ist, was wir bedauern und wo wir das, was in unserer Macht steht, tun, um darauf hinzuwirken, dass die Gewalt nicht weiter außer Kontrolle gerät.

Ich will aber noch einmal sagen: Generelle Einschätzungen darüber, was die Bundesregierung für verhältnismäßig hält oder nicht, können Sie von mir hier nicht verlangen; denn die einzelnen Umstände dessen, was da passiert, sind uns im Detail nicht bekannt. Ich kann Sie nur um Verständnis dafür bitten, dass Sie vernünftige Aussagen von dieser Seite der Bank jedenfalls nur dann bekommen können, wenn es zuvor eine vernünftige Aufklärung des Sachverhalts gegeben hat. Das hatten wir hier in den letzten Wochen ganz häufig; das gilt für die schrecklichen Ereignisse um das Krankenhaus der Ärzte ohne Grenzen in Kundus und das hatten wir davor immer wieder im Hinblick auf Fragen des humanitären Völkerrechts. Ich kann Sie da nur bitten, uns die Gelegenheit zu geben, auf der Grundlage gesicherter Fakten zu argumentieren. Sie sind da in einer einfachen Lage, Ihnen fällt es leicht, dazu schnell Urteile zu fällen. Das ist auf dieser Seite der Bank nicht so einfach möglich.

Zusatzfrage: Herr Schäfer, ist es aus Ihrer Sicht akzeptabel, dass Kinder erschossen werden? Es sind Kinder - es geht hier um Kinder.

Schäfer: Nein.

Frage: Sie hatten ja die Situation in Gaza angesprochen. Mich würde interessieren, wie Sie das Verhalten der Hamas in Gaza gerade bewerten. Der Hamas-Chef Abu Marzouk hat jetzt gesagt, dass er die Messerattacken in Jerusalem völlig begrüßt. Auf der anderen Seite will die Hamas - was ich interessant finde - nicht zurückfeuern, um nicht von der Situation in Jerusalem abzulenken.

Schäfer: Ich glaube nicht, dass dieser Ort der richtige ist, um die ohnehin schwer erklärliche, vielleicht sogar unverständliche Politik von Hamas von unserer Seite aus zu kommentieren. Jedenfalls ist es unser übergeordnetes Interesse, dass die Gewalt zwischen Israelis und Palästinensern auch aus dem Gazastreifen nicht wieder überhandnimmt. Deshalb ist es gut, dass die Hamas nach allem, was wir wissen, bisher davon Abstand genommen hat, aus ihren eigenen Raketenarsenalen wieder auf Israel zu feuern. Die Reaktion von israelischer Seite wäre nicht nur verständlich, sondern auch vorhersehbar.

Montag, 12. Oktober 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 12. Oktober 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/10/2015-10-12-regpk.html;jsessionid=E8A6BCCD0818662AE36F106CCC496A7D.s2t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2015

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