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PRESSEKONFERENZ/1254: Kanzlerin Merkel zum Abschluss des Europäischen Rats, 29.06.2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz in Brüssel - Mittwoch, 29. Juni 2016
Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel zum Abschluss des Europäischen Rats am 29. Juni 2016


BK'in Merkel: Meine Damen und Herren, wir haben uns heute in der Runde der 27 Staats- und Regierungschefs mit dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission getroffen und haben die Situation erörtert, also die Frage: Was bedeutet die Entscheidung des britischen Königreichs für unsere Arbeit und wie gehen wir weiter vor?

Wir haben dabei eine sehr grundlegende, gute, konstruktive Diskussion geführt, die dann auch in Schlussfolgerungen - kurzen Schlussfolgerungen - zusammengefasst worden ist.

Wir äußern noch einmal unser Bedauern über die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger Großbritanniens, aber sagen, dass wir diese Entscheidung natürlich respektieren und im Übrigen das Vereinigte Königreich bis zum Austritt natürlich Mitglied der Europäischen Union bleibt - mit allen Rechten und Pflichten.

Wir nehmen darauf Bezug, dass Artikel 50 das rechtliche Fundament setzt, nach dem der Austritt vollzogen wird, und sagen, dass es natürlich die britische Regierung ist, die ihren Austritt erklären muss, wir uns aber wünschen, dass dies so schnell wie möglich geschieht. Wir machen noch einmal deutlich, dass vor dem Eintreffen der Mitteilung, dass das britische Königreich austreten will, keine Verhandlungen stattfinden können.

Wir machen deutlich, dass der Europäische Rat, so wie es im Artikel 50 auch steht, die entsprechenden Leitlinien verabschieden wird und dass in dem darauffolgenden Prozess die Europäische Kommission und das Europäische Parlament in Übereinstimmung mit den Verträgen ihre Rolle in diesem Prozess spielen werden. Das heißt, wenn in Artikel 50 "die Union" steht, dann meint das alle drei Institutionen: den Europäischen Rat, das Parlament und die Kommission - wobei wir uns alle einig waren, dass die Kommission mit ihrem Sachverstand und ihren Möglichkeiten natürlich eine zentrale Rolle spielen wird.

Wir sagen dann, dass das Vereinigte Königreich seine Intentionen, wie es seine Beziehungen zur Europäischen Union gestalten will, darlegen muss, weisen aber noch einmal darauf hin, dass Zugang zum Binnenmarkt nur unter Berücksichtigung der vier Grundfreiheiten gewährt werden kann.

Wir kommen dann in den letzten drei Punkten zu der Frage: Wie gehen wir mit den Dingen um? Wir sagen, dass wir entschlossen sind, die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts auch als 27 Mitgliedstaaten zu meistern. Wir verweisen noch einmal auf die historische Bedeutung der Europäischen Union, aber auch auf die Notwendigkeit, dass sie den Menschen Wohlstand und Sicherheit geben muss.

Wir haben sehr viel über die Themen Sicherheit - innere und äußere Sicherheit, Sicherheit durch den Schutz der Außengrenzen im Zusammenhang mit der Migration -, Arbeitsplätze, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit diskutiert und haben unseren Fokus insbesondere auch auf die jungen Menschen in Europa gesetzt. Wir haben dann beschlossen, dass wir uns, um über genau diese Themen noch einmal vertieft zu sprechen - natürlich auch mit entsprechender Vorbereitung -, im September in Bratislava zu einem informellen Treffen versammeln werden und dass wir dann auf der Grundlage beziehungsweise in Übereinstimmung mit unserer strategischen Agenda die weiteren Entwicklungen und Reformen diskutieren werden, Schwerpunkte setzen werden, Impulse geben werden, auch unter der Fragestellung: Wo müssen wir mit Blick auf die Ziele, die wir erreichen wollen, schneller werden und intensiver werden?

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal an die strategische Agenda erinnern. Sie war ja eine Neuerung - so etwas hatte es noch nicht gegeben - , und deshalb nehmen wir darauf auch noch einmal Bezug. Damit stellen wir sicher, dass die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament die gleiche Arbeitsgrundlage für diese Periode der Europäischen Union haben. Dabei geht es um folgende Schwerpunkte: erstens Arbeitsplätze, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, zweitens Befähigung und Schutz der Bürger, drittens Energie- und Klimapolitik, viertens Freiheit, Sicherheit und Recht, fünftens die Union als starker globaler Akteur. Diesen Schwerpunkten wollen wir uns verschreiben, und dazu sollen auch alle Maßnahmen getroffen werden.

Wir haben noch einmal darauf hingewiesen, dass die jetzige Kommission unter der Führung von Jean-Claude Juncker bereits einen neuen Stil eingeführt hat. Viele Gesetzgebungsvorhaben sind weggefallen und man hat versucht, Vereinfachungen vorzunehmen. Bei uns in der Diskussion war heute ganz klar der Trend zu erkennen, dass es keine Vertragsänderungen geben soll. Das ist jetzt also nicht das Gebot der Stunde. Vielmehr können wir mit den Verträgen und mit unserer strategischen Agenda arbeiten. Es geht darum, das konsequent zu machen, es so einfach und so unbürokratisch wie möglich zu machen und das so fokussiert auf die Ziele von Arbeitsplätzen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu machen - um einmal das eine der drei Themen zu nehmen -, wie es notwendig ist.

Insofern war die Diskussion, die wir heute geführt haben, eine sehr wichtige Diskussion. Deshalb werden wir sie im September auch weiterführen.

Ich möchte, weil wir jetzt Ende Juni haben, die Gelegenheit nutzen, der niederländischen Präsidentschaft und Mark Rutte noch einmal herzlich für ihre Arbeit zu danken. Sie hatten eine sehr engagierte Zeit der Kommissionspräsidentschaft, und wir haben in dieser Zeit eine Menge erreicht - gerade auch in Bezug auf die Bekämpfung der Schleuser, die Unterbindung der illegalen Migration und auch den Umgang mit unseren afrikanischen Nachbarn. Das wird jetzt von der Slowakei mit Robert Fico an der Spitze fortgesetzt. Den Niederländern möchte ich aber, wie gesagt, ganz herzlich danken. Es war eine tolle Zusammenarbeit!

Frage : Frau Bundeskanzlerin, es gibt jetzt ja einige Staaten wie zum Beispiel Italien, die - so scheint es zumindest - diese "Brexit"-Krise auch nutzen wollen, um ihre eigenen Forderungen - mögliche Bankenhilfe usw. - durchzusetzen. Wie wollen Sie eigentlich vermeiden, dass sich so eine Diskussion am Ende Bahn bricht?

Wären Sie selbst willens, noch einmal eine Diskussion darüber anzufangen, ob es in Bezug auf die EU-Finanzpolitik Änderungen bei bestimmten Regelungen beziehungsweise Gesetzen geben sollte, um das Wachstum in der Eurozone anzukurbeln?

BK'in Merkel: Ich finde erstens, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt ausreichend Flexibilität hat, um damit auch unter den jetzt geltenden Bedingungen arbeiten zu können. Zweitens haben wir gerade im Blick auf die Bankenunion daran gearbeitet, bestimmte Festlegungen, bestimmte Regeln zur Abwicklung von Banken und zur Rekapitalisierung von Banken aufzustellen. Wir können ja nicht alle zwei Jahre die Dinge wieder neu machen. Wir haben sehr viel Kraft darauf verwendet, und das sind jetzt die ersten praktischen Umsetzungsschritte. Deshalb glaube ich, dass beide Rechtsgrundlagen genügend Raum bieten, um auch den spezifischen Bedingungen einzelner Mitgliedstaaten entsprechen zu können.

Frage : Hat die Diskussion um eine sehr grundsätzliche Entscheidung begonnen, ob man sagt, dass man die Lehre aus dem zieht, was das Referendum gebracht hat, dass Europa mehr zusammenwachsen muss, um den Bürgern etwas anbieten zu können, oder hat man gesagt, dass das ganz offenbar nicht in der Art und Weise gelingt, die die Bürger überzeugt und deshalb wieder mehr Nationalstaatliches gedacht werden muss, oder ist es eine Mischung aus beidem, siehe "flexibler Ansatz"?

BK'in Merkel: Es ist heute von den Kollegen immer wieder gesagt worden, dass es nicht um mehr oder weniger Europa als Prinzip geht, sondern darum, dass die Resultate besser erreicht werden. Das heißt, wenn ich das Ziel "insgesamt weniger Jugendarbeitslosigkeit" oder "mehr Arbeitsplätze" habe, dann kann ich an einigen Stellen sagen, dass ich vielleicht auf manche Richtlinie verzichten muss, wie die Europäische Kommission das jetzt schon gemacht hat. Auf der anderen Seite muss ich vielleicht sagen, dass ich noch eine intensivere Zusammenarbeit in Bezug auf die großen wirtschaftlichen Projekte brauche.

Es gibt jetzt zum Beispiel eine Initiative, an der sich Deutschland auch beteiligen wird. Die Europäische Kommission hat die Möglichkeit eröffnet, dass man Ausnahmen vom Beihilferecht in strategischen Sektoren einräumt, die für Europa und seine wirtschaftliche Entwicklung strategisch wichtig sind, so zum Beispiel bei der Mikrochip-Produktion. Wir haben analysiert, dass wir zwar 80 Prozent der Maschinen herstellen, die Chips auf der Welt produzieren, aber dass wir so gut wie keine Chips mehr in Europa produzieren. Also sagen wir, dass wir hier mit staatlicher Unterstützung sowohl aus den Nationalstaaten als auch aus dem EU-Budget einen Schwerpunkt setzen, wie es andere Regionen in der Welt auch machen. Dieser Schwerpunkt unterliegt nicht den klassischen Regeln des Beihilferechts, und hier investieren jetzt mehrere Länder zusammen strategisch. Das ist mehr Europa, als es das bis jetzt gab, aber zu einem vernünftigen Zweck. Auf der anderen Seite verzichtet man auf bestimmte Gesetzgebungsvorhaben, und das ist dann weniger Europa.

Wir schauen also: Was ist das Ziel? Es ist heute immer wieder gesagt worden, dass die Bürgerinnen und Bürger oft nicht wissen, warum wir etwas machen und welchem Ziel das eigentlich dient. Darauf haben eigentlich alle Wert gelegt. Es ging weder darum, grundlegend die Verträge zu ändern, noch ging es darum, auf Teufel komm raus mehr oder weniger Rechtssetzung zu machen, sondern es ging darum, dass die Ziele bestmöglich erreicht werden. Es gab keinen Zweifel daran, dass es in vielen Fragen einen Mehrwert gibt. Es ging vielen Kollegen darum, nicht bei der Situationsbeschreibung stehen zu bleiben, sondern zu handeln. Ein Kollege hat zum Beispiel gesagt, dass Amerika, als Russland vor vielen Jahren den ersten Raumfahrtflug absolviert hat, gesagt hat: Jetzt schicken wir jemanden zum Mond. Es geht also darum, dass wir sozusagen eine positive Agenda, eine positive Zielsetzung haben, mit der wir unseren Anspruch deutlich machen, Wohlstand zu produzieren. Insofern habe ich die Diskussion als recht gut empfunden.

Frage : Frau Bundeskanzlerin, können Sie kurz etwas zu den Folgen speziell für Deutschland, für die Bundesrepublik Deutschland sagen? Mit Großbritannien scheidet ja eine der potentesten Volkswirtschaften aus dem europäischen Verbund aus, auch ein erfahrener und leistungsstarker außenpolitischer Akteur. Was bedeutet das für die Rolle der Bundesrepublik Deutschland? Kommen zusätzliche Aufgaben, womöglich zusätzliche Kosten auf die Bundesrepublik Deutschland zu?

BK'in Merkel: Ich glaube, dass man heute nicht genau ermessen kann, wie sich die Dinge auswirken. Es ist richtig - das ist heute oft gesagt worden, und ich betone das auch -, dass es die fünftgrößte Volkswirtschaft der Welt ist und 15 bis 17 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union ausmacht. Wenn dieses Land aus dem Binnenmarkt ausscheidet - es kommt jetzt sehr darauf an, wie die zukünftige Stellung Großbritanniens zum Europäischen Binnenmarkt sein wird -, dann ist das natürlich für Handelsbeziehungen und vieles andere eine schwierige Situation. Wir werden uns anschauen, in welcher Weise Großbritannien seine Beziehungen zur Europäischen Union für die Zukunft definieren möchte; das können wir heute noch nicht sagen.

Je schneller hier natürlich Klarheit herrscht, umso geringer sind auch die Unklarheiten. Wir können Prognosen, wie sich das auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirkt, natürlich jetzt noch nicht abgeben. Aber alle Schätzungen und Prognosen sagen zumindest nicht voraus, dass daraus Wachstumsimpulse erwachsen. Das heißt also, wir haben ein Interesse daran, dass unsere Arbeit gerade deshalb noch stärker auf Wachstum und Effizienz ausgerichtet ist, um das zu kompensieren, was wir eben auch verlieren.

Frage: Ich wollte noch einmal nachfragen, was diese Reflexionsphase, die Herr Tusk ausgerufen hat, konkret bedeuten wird. Sie haben es im Prinzip schon mit zwei Aussagen beantwortet: einerseits strategische Agenda, andererseits sind Vertragsänderungen ausgeschlossen. Damit ist diese Diskussion eigentlich schon wieder halb beendet. Ich wollte fragen: Heißt das, dass Vertragsänderungen nur bis zu einem gewissen Ziel - zum Beispiel 60 Jahre Römische Verträge - oder auch auf lange Frist gesehen ausgeschlossen sind?

BK'in Merkel: Es gab heute keinen, der der Meinung war, dass wir einen Konvent und eine breite Diskussion über einen neuen Vertrag brauchen, sondern es gab nur Diskussionsteilnehmer, die gesagt haben: Wir müssen mit dem, was wir an Instrumentarien haben, entschiedener und entschlossener arbeiten, unsere Ziele stärker verfolgen, uns auf die wesentlichen Ziele fokussieren und ehrlich analysieren, wo wir stehen. Alle waren der Meinung, dass die strategische Agenda von der Aufgabensetzung her richtig ist. Jetzt geht es nur darum, dass man das Ganze auch mit einer gewissen Dynamik umsetzt.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, gibt es schon eine Entscheidung, wer die Austrittsverhandlungen mit Großbritannien führen wird - der Rat oder die Kommission -, wenn dann Artikel 50 ausgelöst wird?

BK'in Merkel: Ich habe schon darauf hingewiesen: In Artikel 50 steht "die Union". Für uns war klar, dass wir als Europäischer Rat daran natürlich beteiligt sind, dass aber in dem weiteren Prozess die Europäische Kommission und das Europäische Parlament jeweils ihre Rolle in Übereinstimmung mit den Verträgen spielen. Dann habe ich noch hinzugefügt - aber ich wiederhole es gern -, dass die Kommission wegen ihrer Fähigkeiten, Möglichkeiten und Kenntnisse über die ganzen Beitrittsverhandlungen dabei selbstverständlich eine zentrale Rolle spielen wird.

Es ist ja so: Wir verabschieden die Leitlinien und werden als Europäischer Rat anschließend natürlich nicht sagen "So, nun schauen wir uns das nicht mehr an", sondern wir wollen den Prozess natürlich politisch weiter begleiten. Dann kommt die Kommission und muss in den vielen, vielen Fragen, die dann zur Debatte stehen - je nachdem, welche Form der Beziehungen Großbritannien zur Europäischen Union haben will -, die entsprechenden Verhandlungen führen. Wenn sozusagen das Ausstiegsdokument verhandelt ist, dann muss das Europäische Parlament diesem Dokument mit Mehrheit zustimmen. Das heißt, das Europäische Parlament kann nicht zum ersten Mal mit diesem Dokument befasst werden, wenn es fertig ist, sondern auch das Europäische Parlament wird diese Verhandlungen natürlich begleiten. Wir werden ein gemeinsames Interesse daran haben, dass wir eine Mehrheit für ein solches Dokument bekommen. Wenn das Europäische Parlament zugestimmt hat, muss auch noch der Rat dieses Dokument mit qualifizierter Mehrheit verabschieden. Da kommt sozusagen indirekt der Europäische Rat wieder ins Spiel, weil er das dann natürlich politisch billigen muss.

So ist es in Artikel 50 des Vertrages angelegt. Deshalb heißt es, die Union führt diese Austrittsverhandlungen in ihren verschiedenen Komponenten.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, wie würden Sie, wenn Sie auf die Zeit seit Ihrem Amtsantritt 2005 zurückblicken, in der Sie mit vielen Krisen zu tun gehabt haben - mit der weltweiten Finanzkrise, der Eurokrise, der Ukraine- und der Flüchtlingskrise -, die aktuelle Krise, wenn man das so nennen darf, einstufen? Sind die Herausforderungen größer, weil es vielleicht eine politische Krise ist?

BK'in Merkel: Es ist ein ganz besonderer Moment. Alle anderen Krisen haben wir als Europäischer Rat mit 28 Mitgliedern gelöst. Jetzt sind wir zum ersten Mal in einer Situation, dass ein Mitglied aus der Europäischen Union ausscheiden möchte. Das ist eine sehr ernste Situation. Wir meinen, dass wir 27 die Situation bewältigen können. Aber wir machen uns auch keine Illusionen, dass es eine qualitativ andere Aufgabe ist, als mit 28 die Dinge, die auf uns zukommen und die uns die Realität beschert, zu lösen. Diese Ernsthaftigkeit war heute in allen Diskussionen zu spüren.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, manche Briten hoffen immer noch auf Zugang zum Binnenmarkt, zum Beispiel als EEA-Mitglied. Sie haben gestern vor Rosinenpickerei gewarnt, vor allem was "free movement" von Menschen angeht.

Wenn man Artikel 112 des EEA-Vertrages anschaut, sieht man, dass er eine Notbremse für unilaterale Maßnahmen für Vertragspartner zulässt, wenn ernsthafte ökonomische, gesellschaftliche oder Umweltschwierigkeiten auftreten. Ist das die Lösung? Beide Seiten hätten dann etwas: Sie hätten den Zugang zum Markt. Aber Sie haben gesagt: Die Verträge werden eingehalten.

BK'in Merkel: Ich habe Artikel 112 des EU-Vertrages jetzt nicht vor mir. So, wie Sie ihn gerade zitiert haben, scheint er für Mitgliedsstaaten zu gelten.

Zuruf: Von der EEA, der European Economic Area, nicht von der EU!

BK'in Merkel: Gut, das bedeutet aber - - - Das habe ich zum Beispiel gestern in meiner Rede im Parlament auch gesagt: Norwegen zum Beispiel hat vollen Zugang zum Binnenmarkt und akzeptiert im Gegenzug die vier Grundfreiheiten.

Zuruf: Aber es gibt eine Notbremsenmöglichkeit, unilateral!

BK'in Merkel: Aber ich denke nicht, dass diese Notbremsenmöglichkeit eine prinzipielle sein kann. Das kann ich mir jetzt nicht vorstellen. Aber ich werde mich vertieft dem Studium des Artikels 112 widmen.

Wir warten trotzdem erst einmal darauf, was uns die britische Seite erklärt. Ich rate dringend, in einer so ernsten und auch für uns alle neuen Situation die Schrittfolge nicht außer Acht zu lassen. Ich werde jedenfalls keine vertiefte Diskussion über irgendetwas führen - das ist genau das mit den indirekten Verhandlungen -, bevor ich das Austrittsgesuch des Vereinigten Königreiches auf dem Tisch habe.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, drückt die Entscheidung, Vertragsänderungen nicht auf die Agenda zu setzen, auch die Scheu davor aus, Grundfragen mit Blick auf die Europäische Union Bevölkerungen in Referenden zur Entscheidung vorzulegen?

BK'in Merkel: Nein, das denke ich nicht. Ich denke, dass jetzt die Stunde ist, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass der Lissabon-Vertrag, der noch keine zehn Jahre alt ist, dafür eine sehr gute Möglichkeit bietet. Er hat sehr viele Flexibilitätsinstrumente. Es gibt verstärkte Zusammenarbeit. Es gibt die Möglichkeit, dass einige schneller vorangehen als andere. Es gibt die Möglichkeit gemeinsamen Handelns. Wir alle haben, als die terroristischen Anschläge in Frankreich stattfanden, gesehen, dass eine Beistandsklausel in diesen Verträgen enthalten ist. Ich weiß nicht, ob das jedem vorher schon so klar war.

Also: Diese Verträge sind eine sehr gute Grundlage. Wir würden wirklich das Falsche tun, wenn wir jetzt wieder eine Vertragsdiskussion beginnen würden. Vielmehr müssen wir die Menschen durch unsere politische Ausfüllung und durch das, was wir tun, überzeugen. Dann gibt es immer noch unterschiedliche Meinungen, wie man das am besten tut, aber das ist der Rahmen. Heute gab es auch überhaupt gar keine Zweifel daran, dass das so richtig ist - nicht die Angst vor Referenden, sondern die Frage, was jetzt schnell und möglichst effizient zu tun ist.

Ich bedanke mich.

Mittwoch, 29. Juni 2016

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Quelle:
Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel zum Abschluss des Europäischen Rats am 29. Juni 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/06/2016-06-29-merkel-abschluss-pk-bruessel.html;jsessionid=0979EE7509AA71CC40332655F22B9A89.s7t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2016

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