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PRESSEKONFERENZ/1357: Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten Sellering und Haseloff, 9.12.2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz in Berlin - Freitag, 9. Dezember 2016
Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel, Ministerpräsident Sellering und Ministerpräsident Haseloff


BK'in Merkel: Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen berichten und werde das heute nicht im Detail tun, dass wir uns geeinigt haben, und zwar auf all die notwendigen Grundgesetzänderungen und auch die politischen Endpunkte für die notwendigen einfachgesetzlichen Änderungen, die notwendig sind, um den Bund-Länder-Finanzausgleich auf den Weg zu bringen.

Wir haben dann noch einige Dinge in ihrer Feinheit zu klären. Hierbei geht es insbesondere auch um die Detailfragen des Unterhaltsvorschussgesetzes. Es gibt eine breite Übereinstimmung, dass dieses Gesetz auch im Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Finanzausgleich auf den Weg gebracht werden wird, aber dazu wie auch zu wenigen anderen Themen müssen noch einzelne Beratungen stattfinden. Aber im Grundsatz ist das heute ein Riesenschritt.

Als wir uns am 14. Oktober im politischen Grundsatz über bestimmte Fragen auch der Neujustierung der Kooperation von Bund und Ländern unterhalten haben und die politischen Eckpunkte festgelegt haben, wussten wir, dass die schwierige Aufgabe vor uns liegt, viele Grundgesetzänderungen auf den Weg zu bringen. Wir haben heute - von der Infrastrukturgesellschaft über eine engere Kooperation bei der IT bis hin zu der Förderung von finanzschwachen Kommunen und hierbei auch von Bildungseinrichtungen - wichtige Gemeinsamkeiten auf den Weg gebracht und dabei, glaube ich, auch fair, ehrlich und hart miteinander verhandelt.

Ganz wichtig für zwei Bundesländer, nämlich für das Saarland und Bremen, sind die Sanierungshilfen. Hier ist nicht nur der Grundsatz der Sanierungshilfen und natürlich die Höhe von 400 Millionen Euro für das Saarland und Bremen vereinbart worden, sondern auch die Art und Weise dessen, wie die verschiedenen Komponenten dieser Sanierungshilfen aufgeteilt sind, also insbesondere auch, was für Tilgungsraten vereinbart wurden. Ich glaube, dass das auch sehr, sehr wichtig für die Planbarkeit der Haushalte in diesen beiden Ländern ist; denn unser Ziel ist ja, dass wir es in einer gesamtstaatlichen Anstrengung auch schaffen, dass alle Bundesländer die Schuldenbremse einhalten und auf einen vernünftigen finanziellen Grund kommen können.

Insgesamt waren es also harte Verhandlungen, aber es gibt ein gutes Ergebnis im Sinne unserer Gemeinsamkeit, dass wir wissen, dass wir gesamtstaatliche Verantwortung tragen.

MP Sellering: Es waren in der Tat keine einfachen Gespräche. Wir haben ja im Oktober vereinbart, dass sich beide Seiten versprochen haben, vertragstreu das auszufüllen, was wir da beschlossen haben. Aber dann hat sich doch gezeigt, dass im Kleingedruckten sehr viel Konfliktstoff lauert, auch Konfliktstoff, bei dem die eine oder andere Seite dann doch davon enttäuscht war, dass von der anderen Seite Dinge kommen, die nach dem Gefühl dann weit darüber hinaus gehen. Das hat die Dinge nicht erleichtert, aber wir sind heute zu Ende gekommen. Das ist schon eine gute Sache, und ich denke, dass wir eine gute Grundlage gelegt haben.

In erster Linie drehten sich die harten Gespräche um den zweiten Teil, nicht um die Finanzbeziehungen, sondern um das, was wir mit dem Bund ansonsten vereinbart haben und was eben noch ausgefüllt werden musste. Darüber darf ja nicht vergessen werden, dass es um ein Gesamtpaket geht, dass es um eine Einigung über die Finanzen geht und dass darüber der Auftrag des Grundgesetzes steht, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen; dies noch einmal zur Erinnerung. Das war die große Aufgabe für die Finanzen, und da kam jetzt hinzu, das gängig zu machen, nämlich dadurch, dass wir auch die anderen Punkte besprochen haben.

Ich will auf einige wichtige eingehen. Ein ganz wichtiger Punkt war die Infrastrukturgesellschaft Verkehr. Dabei war für die Länder ganz entscheidend, dass die Autobahnen unveräußerlich sind - auch die Infrastrukturgesellschaft - und dass es da keine Privatisierung und auch keine Nachteile für die Beschäftigten geben soll. Ich denke, dafür haben wir eine Lösung gefunden.

Für die SPD war besonders wichtig, dass wir Investitionen in die kommunale Bildungsstruktur ermöglichen. Wir wissen: Da gibt es das Kooperationsverbot. Das haben wir nicht aufgelockert, sondern eben nur in einem Teilbereich - aber immerhin - eine Regelung gefunden. Das ist auch gelungen. Darüber freue ich mich. Das ist eine gute Sache. Das ist gerade auch für die ostdeutschen Länder wichtig, weil wir nämlich als eine Voraussetzung darin stehen haben, dass man vor allen Dingen den finanzschwachen Kommunen hilft. Da ist klar, dass die Steuerkraft oder die Finanzkraft der Kommunen im Osten durchschnittlich nur die Hälfte derer im Westen beträgt. Das ist also etwas, das auch darauf abzielt.

Bedauerlich ist, dass wir noch keine Einigung zum Unterhaltsvorschuss erreicht haben. Man muss aber auch sagen, dass da noch viele schwierige Fragen offen sind. Völlig klar ist, dass eine Regelung in diesem Bereich zu dem Gesamtkompromiss gehört und wir dabei deshalb auch zu einem Ergebnis kommen müssen. Deshalb ist jetzt noch einmal eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die die wichtigen, schwierigen Fragen noch klären muss. Wir sind zuversichtlich, dass wir das hinbekommen werden, weil uns klar ist, dass alles mit allem zusammenhängt und wir am Ende nur ein Gesamtpaket beschließen können.

Über Flüchtlinge haben wir uns ausgetauscht, und da ist klar, dass wir jetzt sagen: Zunächst einmal wird der Bund noch einmal einen Vorschlag vorlegen, den wir dann im Einzelnen diskutieren werden. Einig sind wir uns alle, dass es eine bessere, schnellere Rückführung geben muss, und das wird im Einzelnen ausgeführt werden.

MP Haseloff: Für die CDU/CSU-Seite war es wichtig, dass wir bei all den doch wichtigen Themen, die ja jedes Mal auch eine Grundgesetzänderung nach sich ziehen, unser föderales System nicht dejustieren, das heißt, dass wir nicht in die grundsätzliche föderale Architektur unseres Staates eingreifen. Das war nicht einfach zu formulieren - deswegen haben wir ein paar Stunden länger gebraucht -, weil wir natürlich das, was vereinbart war, auch fachlich umsetzen wollten, so zum Beispiel, die Aufgaben des Bundes mit denen der Länder zu vernetzen, und zwar im Bereich der Finanzverwaltung, aber auch der gesamten IT- und Verwaltungsstrukturen, die wir in Deutschland haben. Die sind, um es vorsichtig auszudrücken, sehr plural aufgebaut, und wir brauchen da, was die Zukunft anbelangt, auch durchaus einen Impuls. Da gehen wir aber, wie gesagt, in Landesgesetze und teilweise auch in kommunale Zuständigkeiten, und deshalb muss hierbei bis hin zur Konnexität vieles beachtet werden, wenn die Formulierungen zu finden waren. Das ist uns, denke ich, gelungen, sodass dann auf dieser Basis die große Grundgesetzänderung in d en vielen, vielen Artikeln erfolgen kann, damit das, was wir hier vereinbart haben, auch umgesetzt werden kann.

Vielleicht sage ich noch etwas zu einer Thematik, die, glaube ich, auch besonders wichtig ist, nämlich dass wir bei der Infrastrukturentwicklung unbedingt einen deutlichen Push in Deutschland brauchen. Wir haben auf der einen Seite einen großen Investitionsstau in der Infrastruktur, aber auf der anderen Seite dauern Planungsverfahren immer länger, und mit jedem verlängerten Planungsverfahren werden die Kosten immer höher, um bestimmte Projekte - zum Beispiel den Bau von einem Kilometer Autobahn - umzusetzen. Deswegen ist diese Entscheidung, die wir heute hinsichtlich einer entsprechenden Bundesstruktur getroffen haben, im Rahmen derer wir unsere Kompetenzen in Teilen auch abgeben, zielführend.

Alles andere hat Kollege Sellering gesagt, so, dass das nicht zum Nachteil der Länder, der Beschäftigten oder der Standorte gereichen darf. Es ist jetzt Aufgabe des Bundesverkehrsministers, dies dann nach der Gesetzgebung entsprechend umzusetzen.

Frage: Ich habe zwei Fragen an die Bundeskanzlerin: Können Sie zum einen etwas zum Thema Saarland und Bremen sagen? Ich habe es so verstanden, dass es keine vollständige Kontrolle oder keine vollständige Verpflichtung der Länder gibt, das ganze Geld für die Tilgung einzusetzen. Das ist die eine Frage.

Die zweite Frage: Wenn der Bund jetzt neue Vorschläge zum Thema Asyl vorlegen soll, geht es dabei dann um dieses gemeinsame Zentrum zur Rückführung? Dafür hatte Herr Sellering ja heute wesentlich mehr Personal angemahnt. Ist der Bund bereit, das dann auch in diesem Umfang bereitzustellen?

BK'in Merkel: Bei dem Zentrum muss man unterscheiden. Zum einen wurde in Potsdam schon vor geraumer Zeit etwas vereinbart, wohin die Länder Vertreter schicken sollen und wofür der Bund eine gewisse Personalstärke garantieren will. Dort geht es, wenn ich es richtig verstehe, um die Beschaffung der Passersatzpapiere.

Dann soll ein gemeinsames Zentrum zur Rückführung nach dem Beispiel des Terrorbekämpfungszentrums gebildet werden, in dem praktisch permanent Beamte des Bundes und jedes einzelnen Bundeslandes sind und sich täglich gemeinsam über die Frage austauschen können, was gerade drückt und was die zentralen Probleme sind.

Dann geht es noch um einige Fragen, zum Beispiel ob die Zeiträume für die Abschiebehaft ausreichen, um die Abschiebung überhaupt organisieren zu können, und ähnliche Dinge. Dazu muss der Bund auch in der Koalition noch einmal beraten.

Wir haben uns jetzt vorgenommen, dass wir zu Anfang Februar, wenn wieder Bundesratssitzung sein wird, mit den Ländern noch einmal sprechen und versuchen, Eckpunkte zusammenzubringen. Die gute Nachricht war, dass es bei allen eigentlich das Verständnis gibt: Wir wollen Recht und Gesetz durchsetzen, auch weil wir sonst denen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, nicht ausreichend helfen können. Ich denke, nach den vielen Diskussionen, die wir uns auch sehr kontrovers geliefert haben, wobei jeder dem anderen Vorwürfe gemacht hat, sind wir jetzt zu einer Gemeinsamkeit im Ansatz gekommen. Deshalb bin ich ganz zuversichtlich.

Das, was das Saarland anbelangt, habe ich hier vor mir. Der Dreiklang wird normiert: Einhaltung der Schuldenbremse, Schuldentilgung, Strukturmaßnahmen für die Wirtschaftskraft. Die Sanierungshilfen in Höhe von 400 Millionen Euro hatte ich erwähnt. Dann: Sockeltilgung von jährlich einem Achtel der Hilfen, das heißt in Höhe von 50 Millionen; Tilgungsziel für den Fünfjahreszeitraum: 20 Prozent der Hilfen, also von 400 Millionen. Das Bundesfinanzministerium kann das überprüfen. Dann gibt es bestimmte Regelungen, falls die Ziele verfehlt werden, indem man in Folgejahren zum Beispiel erhöhte Sockeltilgungen vornimmt. Diese Einzelheiten sind vereinbart, werden aber noch in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund, dem Saarland und Bremen geregelt. Das sind die Eckpunkte.

MP Sellering: Zur Klarstellung: Es ist nicht so, dass wir etwas nicht beschlossen hätten, weil wir völlig unterschiedlicher Meinung wären, sondern man muss deutlich sagen, dass wir sehr viele Stunden für das andere große Thema gebraucht haben. Danach war nur wenig Zeit übrig. Wir haben das nicht vertieft besprochen, sondern haben gesagt, dass das noch einmal vorgelegt werden muss.

Ich habe eben am Rande noch einmal mit de Maizière gesprochen. Bei der Frage, was mit Potsdam, mit dem neuen Zentrum ist, war er sehr offen für die Überlegung, dass das etwas ist, was man sehr gut zusammenlegen kann. Einig waren wir uns darin, dass das personell sehr stark aufgerüstet werden muss. Denn es ist völlig klar, dass allein schon die Passersatzangelegenheiten sehr umfangreich sind und in jedem Einzelfall ganz massiv begleitet werden müssen. Nach der Vorstellung von de Maizière kommt hinzu, dass wir manchmal sozusagen Eilfälle haben, wenn wir alle den Eindruck haben, dass wir uns an diesen Stellen dringend beeilen sollten, um Menschen wie zum Beispiel Straftäter schnell abschieben zu können. Dazu braucht man sehr konzertierte Aktionen.

Ob das nun zwei Behörden sind oder ob es eine Behörde ist - da wird man genau hinschauen, aber jedenfalls personell stark.

MP Haseloff: Konzeptionelle Vorschläge brauchen wir auch beim Abgleich der Daten zwischen den Sozialbehörden und den Ausländerbehörden. Das heißt, dass wir Transparenz in das System bringen, um dann genau die richtigen Entscheidungen umsetzen zu können, auch im Sinne der Rückführung und der Identifikation der Personen, die der Rückführung zugeführt werden müssen.

BK'in Merkel: Eine bessere Abstimmung muss es auch zwischen den Ausländerbehörden und dem Ausländerzentralregister geben. Das Ausländerzentralregister, das in einer Bundesbehörde geführt wird, ist oft nicht up to date. Das, was wir im vergangenen Jahr mit dem Kerndatensystem für Asylbewerber geschafft haben, muss jetzt fortentwickelt werden, damit die Transparenz und auch die zeitlichen Abläufe verbessert werden.

Freitag, 9. Dezember 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 9. Dezember 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/12/2016-12-09-pk-merkel-sellering-haseloff.html;jsessionid=6E95E58251080DF6F7DE0E3B489CEF81.s7t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2016

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