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PRESSEKONFERENZ/1382: Regierungspressekonferenz vom 25. Januar 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 25. Januar 2017
Regierungspressekonferenz vom 25. Januar 2017

Themen: Kabinettssitzung (Verabschiedung von Außenminister Steinmeier, Gesetz gegen konzerninterne Steuervermeidungsmodelle mithilfe sogenannter Patentboxen, Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten, Jahreswirtschaftsbericht 2017, Modernisierung der Netzentgelte, Änderung des Waffengesetzes, Open-Data-Gesetz, Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten, Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes, Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, automatisiertes Fahren), Vollziehung der Todesstrafe in Kuwait, Siedlungsbau im Westjordanland, Reise des Bundesaußenministers nach Paris, mögliches Treffen der Bundeskanzlerin mit dem neuen Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Durchsuchungen gegen sogenannte Reichsbürger

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Weißgerber (BMF), Hille (BMVI), Dimroth (BMI), Scholz (BMJV)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag! Ich bitte gleich um Verständnis, dass das Kabinett heute sehr fleißig war und ich deswegen wirklich eine lange Liste von Kabinettsthemen habe, die ich Ihnen vortragen möchte. Ich versuche, es trotzdem zügig zu machen.

Bevor wir in die Kabinettsthemen einsteigen: Es war heute die letzte Kabinettssitzung, an der Außenminister Steinmeier teilgenommen hat. Die Bundeskanzlerin hat das zum Anlass genommen, ihm ihren Dank für die gute Zusammenarbeit auszudrücken, auch im Namen der Kabinettskollegen. Herrn Steinmeier wurde ein Geschenk der Kabinettskollegen überreicht, ein signiertes Foto der Kabinettsrunde und Blumen. Der Außenminister hat sich seinerseits für die kollegiale und freundschaftliche Zusammenarbeit bedankt.

Erstes Sachthema: Die Bundesregierung geht gegen Steuertricks internationaler Konzerne vor. Es ist ein Gesetzentwurf beschlossen worden, der sich gegen konzerninterne Steuervermeidungsmodelle mithilfe sogenannter Patentboxen richtet. In Patentboxen - das sagt den Fachleuten etwas - werden Unternehmenseinkünfte aus Patenten oder aus Lizenzen besonders günstig besteuert. Dies motiviert internationale Unternehmen, ihre Patente in den Patentboxstaat zu verlagern, und das führt dazu, dass der andere Staat zwar die Mindereinnahmen durch den Aufwand für die Entwicklung von Patenten hat, aber bei den Steuereinnahmen aus den Lizenzerträgen leer ausgeht. Nun wird eine Lizenzschranke eingeführt, die den Steuerabzug von Lizenzzahlungen beschränkt, wenn diese Lizenzzahlungen nicht den in OECD und G20 vereinbarten Standards entsprechen und wenn die Lizenzzahlungen dort nicht mit mindestens 25 Prozent besteuert werden. Dadurch wollen wir also eine faire Besteuerung sicherstellen, die neue Schranke greift ab 2018. So haben alle Beteiligten Zeit, sich auf die neue Regelung einzustellen.

Das nächste Thema: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten beschlossen - das Stichwort heißt 103 Strafgesetzbuch. Der Gesetzentwurf hebt diese Strafvorschrift auf. Für den Schutz der Ehre von Organen und Vertretern ausländischer Staaten reichen die Straftatbestände des 14. Abschnitts im StGB - also Beleidigungsdelikte - aus. Die Vorstellung, dass Repräsentanten eines ausländischen Staates einen darüber hinausgehenden Schutz der Ehre benötigen, ist nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere bedarf es zum Schutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nicht eines im Vergleich zu den Beleidigungsdelikten erhöhten Strafrahmens. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden, sodass das Gesetz zum 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.

Beim nächsten Thema mache ich es besonders kurz: Der Bundeswirtschaftsminister hat dem Kabinett den Jahreswirtschaftsbericht 2017 mit dem Titel "Für inklusives Wachstum in Deutschland und Europa" vorgestellt. Er wird ihn hier in der Bundespressekonferenz ab 14 Uhr vorstellen und erläutern. Ich sage jetzt einmal gar nichts dazu, weil Minister Gabriel das selber machen wird. Wie immer bei diesem Thema hat auch der Bundesbankpräsident zu diesem Tagesordnungspunkt am Kabinett teilgenommen und hat die Sicht der Bundesbank zur Wirtschaftslage, zu den Staatsfinanzen und zur Fiskalpolitik dargelegt.

Nächstes Thema, ebenso vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgelte. Die faire Kostenverteilung im Energiesektor ist für diese Bundesregierung ein wichtiges Thema, und das betrifft auch die Aufteilung von Netzentgelten. Über diese sogenannten Netzentgelte werden der Betrieb und der Ausbau der Stromnetze finanziert, und die werden dazu auf die Stromkunden umgelegt. Das soll nun also neu geregelt werden. Das Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt zu einer faireren Kostenaufteilung. Es reformiert die sogenannten - wieder ein Fachbegriff - vermiedenen Netzentgelte und schafft sie schrittweise bis 2030 ab. Damit werden deutliche Entlastungen in bestimmten Regionen ost- und westdeutscher Länder erzielt.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um, andererseits aber auch internationale Vorgaben, vor allem eine EU-Durchführungsverordnung. Der Entwurf hat folgende Schwerpunkte: Es soll eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung, also eine Amnestie, für den illegalen Besitz von Waffen und Munition geben. So soll die Zahl der illegal zirkulierenden Waffen und Munition reduziert werden. Ferner werden die technischen Vorschriften für Sicherheitsbehältnisse zur Aufbewahrung von Waffen und Munition angepasst. So werden die Sicherheitsstandards angehoben. Über den Gesetzentwurf, den das Kabinett beschlossen hat, hinaus hat Bundesminister de Maizière heute angekündigt, dass künftig die Extremistendatei mit dem Verzeichnis von Waffenbesitzern und Antragsstellern für Waffenbesitz abgeglichen wird. Das ist noch nicht in dem heutigen Gesetzentwurf, der durch das Kabinett ging, enthalten, aber es gibt eine politische Einigung darauf. Dazu hat sich der Innenminister heute ja geäußert.

Nächster Punkt: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Open-Data-Gesetzes beschlossen, der das E-Government-Gesetz ändert. Es wird jetzt den Behörden der, wie man sagt, unmittelbaren Bundesverwaltung aufgegeben, elektronisch gespeicherte Daten als offene Daten bereitzustellen - natürlich nicht sensible, personenbezogene Daten, sondern zum Beispiel anonymisierte Statistiken, die in den Ministerien vorliegen, Karten, Wetterdaten usw., die für die Öffentlichkeit relevant und verwendbar sind. "Offene Daten", das beschreibt ein Konzept, bei dem diese Daten in unbearbeiteter Form, maschinenlesbar und ohne Zugangsbeschränkung von jedermann frei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden können, wenn keine Rechte dritter Personen entgegenstehen.

Indem die Behörden diese Daten unentgeltlich bereitstellen, erfüllen sie erstens eine Forderung aus der digitalen Agenda dieser Bundesregierung. Sie verbessern auch die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu solchen Daten. Das Ganze geschieht in dem Bewusstsein, dass in Zeiten der Digitalisierung offene Daten eine sehr wertvolle Ressource sind, wenn sie transparent gemacht werden. Sie erhöhen einerseits die Chance auf mehr Teilhabe interessierter Bürgerinnen und Bürger, andererseits können sie auch Impulse für neue Geschäftsmodelle, neue Wertschöpfung, neue wirtschaftliche Innovationen geben. Das ist der Sinn dieses Open-Data-Gesetzes.

Das Kabinett hat sich heute mit einer sehr schwierigen Thematik befasst, nämlich der Zulässigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahmen und dem Selbstbestimmungsrecht von betreuten Menschen, und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums beschlossen. Ich muss kurz erklären, worum es dabei geht: Das Betreuungsrecht dient ja dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen, seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind. Oft können solche psychisch kranken oder behinderten Menschen nicht erkennen, dass eine medizinische Behandlung für sie notwendig ist, und in diesem Fall kann es notwendig werden, eine ärztliche Zwangsmaßnahme vorzunehmen. Dabei muss der Betreuer des Kranken seine Einwilligung geben.

Nun gab es im Gesetz bisher eine Regelungslücke, denn diese Einwilligung des Betreuers war nur möglich, wenn der Kranke, der Betreute, sich in einer sogenannten freiheitsentziehenden Unterbringung befand. Um nun der Gefahr entgegenzutreten, dass ein Kranker ohne die ärztliche Behandlung einen erheblichen gesundheitlichen Schaden erleidet, soll mit dem neuen Gesetz diese Einwilligung künftig auch dann möglich sein, wenn es etwa einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus gibt. Außerdem soll die Verbreitung von Patientenverfügungen weiter gefördert werden. So soll der Betreuer den Betreuten in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit, eine Patientenverfügung auszufüllen, hinweisen und ihm dann beim Verfassen dieser Patientenverfügung auch unterstützen. Damit schließen wir also eine Schutzlücke im Betreuungsrecht. Diese fehlende Regelung, diese Schutzlücke, hatte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 26. Juli des vergangenen Jahres festgestellt.

Das Verkehrsministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes vorgelegt. Wie Sie wissen, war ein Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Die EU-Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, und es gab ebenso eine Klage vor dem EuGH; der praktische Vollzug dieses Gesetzes war also aufgeschoben. Nun haben sich Ende 2016 das Bundesverkehrsministerium und die Europäische Kommission auf Änderungen bei der Infrastrukturabgabe verständigt, die zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens führen sollen. Der Gesetzentwurf sieht jetzt also entsprechend der Brüsseler Einigung vor, dass die Geltungsdauer stärker gestaffelt wird und die Preise für Kurzzeitvignetten verändert werden.

Der zweite Teil der Einigung betrifft eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Dabei geht es um die Höhe der Steuerentlastungsbeträge. Auch das wurde heute im Kabinett in einem separaten Gesetzentwurf beschlossen.

Bei allem muss man sagen: Der Koalitionsvertrag wird eingehalten. Das heißt, es gibt keine Mehrbelastung für Halter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen, das Gesetz ist EU-rechtskonform und die prognostizierten Einnahmen leisten einen substanziellen Beitrag zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung. Damit im Zusammenhang steht die Gesetzänderung bei der Kfz-Steuer, die die Bundesregierung beschlossen hat. Sie passt also das Kraftfahrzeugsteuergesetz an, um den rechtlichen Bedenken der EU-Kommission Rechnung zu tragen. Ich sage es noch einmal: Mehrbelastungen für die Halter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen wird es durch die Einführung der Infrastrukturabgabe weiterhin nicht geben. Um die ökologische Anreizwirkung des Ganzen zu stärken, wird die Steuerentlastung für besonders schadstoffarme Pkw der Euro-6-Emissionsklasse ausgebaut.

Nun habe ich noch einen letzten Punkt, der ebenfalls mit dem Autoverkehr zu tun hat und der dazu führt, dass wir dann, wenn der Bundestag das beschlossen hat, wahrscheinlich das modernste Straßenverkehrsgesetz der Welt haben, weil es erstmals den rechtlichen Rahmen für die Entwicklung - eine Entwicklung, die viel schneller geht, als viele denken - von Fahrassistenzsystemen und von automatisiertem und vernetztem Fahren regelt. Diese Systeme werden ja kontinuierlich weiterentwickelt. Einparkhilfen, Spurhaltesysteme, Abstandswarner, Notbremsassistenten: Das gehört inzwischen schon zur üblichen technischen Ausstattung. Künftig werden aber eben auch automatisierte Systeme in bestimmten Situationen die ganze Fahrzeugsteuerung übernehmen können. Es bedarf deshalb neuer Vorgaben des Gesetzgebers, die das Zusammenwirken zwischen Fahrer und Fahrzeug mit automatisierten Fahrfunktionen regeln. Nun wird das Straßenverkehrsgesetz dahingehend geändert, dass der Fahrer in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung an technische Systeme übertragen darf. Bei Gefahrensituationen oder bei technischen Störungen wird der Fahrer durch Signaleinrichtungen gewarnt und kann die Fahrzeug steuerung wieder übernehmen. Das vorliegende Gesetz stellt klar, dass der Betrieb von Fahrzeugen mit automatisierten Fahrfunktionen nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässig ist.

Nun bin ich fertig.

Schäfer: Ich würde gerne mit einem Thema beginnen, das uns an dieser Stelle im vergangenen Jahr und auch in diesem Jahr leider immer wieder betrifft und bei dem die Bundesregierung immer und jedes Mal eine ganz klare Haltung zum Ausdruck bringt: Ich würde mit Ihnen gerne kurz darüber sprechen, dass jetzt auch offiziell von kuwaitischen Regierungsbehörden bestätigt worden ist, dass heute die Todesstrafe an sieben Personen vollzogen worden ist. Das sind, glaube ich, fünf Männer und zwei Frauen, denen schwere Kapitalverbrechen - unter anderem Mord - zur Last gelegt worden sind. Unter den Hingerichteten befinden sich kuwaitische Staatsangehörige und auch ausländische Staats¬angehörige - ausdrücklich keine Deutschen.

Die Todesstrafe ist in Kuwait seit 2013 nicht mehr vollstreckt worden. Gerade weil es für nahezu vier Jahre eine Art De-facto-Moratorium gab, möchte ich hier für die Bundesregierung erneut und aus diesem konkreten Anlass sagen, dass die Todesstrafe aus unserer Sicht eine unmenschliche Form der Bestrafung ist, die wir unter allen - ich wiederhole: unter allen - Umständen ablehnen. Deutschland setzt sich zusammen mit seinen Partnern in der Europäischen Union für die Abschaffung und die Ächtung der Todesstrafe ein, und zwar weltweit und völlig unabhängig davon, welcher Staat das tut und in welchem Verhältnis wir zu ihm stehen. Deshalb ersuchen wir auch Seine Exzellenz, den Scheich Sabah al-Ahmad al-Dschabir as-Sabah, dringend, von weiteren Hinrichtungen abzusehen und die Menschenrechte in Kuwait zu schützen. - Das war das Erste, was ich Ihnen gerne sagen möchte.

Zweitens möchte ich für die Bundesregierung gerne eine Aussage angesichts der jüngsten Entwicklungen im Nahost-Friedensprozess tätigen. Wir haben uns an dieser Stelle bereits am Montag zu der Genehmigung des Baus von zusätzlichen Wohneinheiten in Ostjerusalem geäußert, die vor einigen Tagen bekannt geworden sind. Nun hat es gestern eine erneute Ankündigung von Baumaßnahmen - diesmal nicht in Ostjerusalem, sondern in den besetzten Gebieten im Westjordanland - gegeben. Es geht um den Bau von 2500 Wohneinheiten in israelischen Siedlungen im besetzten Westjordanland. Die gestrige Ankündigung, die von hohen Vertretern der israelischen Regierung bekanntgemacht worden ist, geht sowohl in ihrer Größenordnung als auch in ihrer politischen Bedeutung über das hinaus, was wir dazu in den letzten Monaten gesehen haben.

Ganz unabhängig von unserer rechtlichen Position zum Siedlungsbau, die Sie alle kennen, lässt uns dies wie auch die damit verbundene politische Absichtserklärung der israelischen Regierung, den Siedlungsbau weiter auszuweiten, daran zweifeln, ob die israelische Regierung noch zu ihrem immer wieder geäußerten Bekenntnis zu einer Zwei-Staaten-Lösung steht. Deshalb ist die große Sorge, die ich hier gerne für die Bundesregierung zum Ausdruck bringen möchte, eben keine diplomatische Phrase - im Gegenteil. Wir sind der festen Überzeugung, dass langfristig nur eine Zwei-Staaten-Lösung den jüdischen und den demokratischen Charakter Israels wahren und die legitimen Ansprüche von Israelis und Palästinensern erfüllen kann. Deshalb ist es erforderlich, dass beide Seiten in Verhandlungen eintreten und eine verhandelte Lösung für diesen Nahostkonflikt finden. Sollten sich die Konfliktparteien von einer Zwei-Staaten-Lösung verabschieden, dann würde das die Grundlagen des gesamten Friedensprozesses infrage stellen.

Drittens möchte ich noch eine Reise des Außenministers ankündigen - ich vermute, dass es die letzte Reise von Herrn Steinmeier als Außenminister sein wird -, die ihn morgen nach Paris führen wird. Es wird Sie - so hoffe ich jedenfalls - nicht überraschen, dass die letzte Reise des deutschen Außenministers vor Ende seiner Amtszeit nach Paris geht - auch eine seiner ersten Reisen hat nach Paris geführt -; denn für Deutschland ist und bleibt Frankreich ein enger Freund, ein enger Vertrauter, und zwar sowohl in Europa wie auch darüber hinaus. Es ist deshalb von Herrn Steinmeier bewusst angelegter Ausdruck dieser Partnerschaft und der deutsch-französischen Freundschaft, dass er sich zum Abschluss seiner Zeit als deutscher Außenminister mit und bei seinem französischen Amtskollegen Jean-Marc Ayrault verabschieden möchte und das in Paris, der französischen Hauptstadt, tun wird. - Ich danke Ihnen.

Frage (zur Verabschiedung von Außenminister Steinmeier): Herr Seibert, was passiert, wenn der Noch-Außenminister nicht zum Bundespräsidenten gewählt wird?

StS Seibert: Das gehört zur Abteilung "hypothetische Fragen", die ich hier nicht beantworte.

Zusatzfrage : Bleibt er dann Mitglied der Bundesregierung oder ist er jetzt für immer raus? Bekommt er dann einen Hausmeisterjob?

StS Seibert: Okay, ich glaube, die Frage wird jetzt rhetorisch.

Zusatzfrage : Was passiert, wenn Herr Steinmeier nicht zum Bundespräsidenten gewählt wird?

StS Seibert: Im Respekt vor der Bundesversammlung werde ich mich dazu nicht äußern.

Frage: Daraus, dass das jetzt die letzte Kabinettssitzung von Herrn Steinmeier war, ergibt sich ja doch die eine oder andere personelle Folge. Können wir einen Zeitplan erfahren, wann der eine oder andere in eine neue Position gelangt? Gibt es klare Daten, wann was passiert?

StS Seibert: Sie haben recht: Was die Bundesregierung anbelangt, so stehen Veränderungen an. Dafür gibt es vorgeschriebene formale Abläufe. Es greift Artikel 64 des Grundgesetzes, wonach Bundesminister auf Verlangen der Bundeskanzlerin vom Bundespräsidenten entlassen oder auch ernannt werden. Diese formalen Abläufe sind jetzt eingeleitet. Sie werden in den nächsten Tagen erleben, wie das weitergeht. Das sind dann auch Fragen, die zum Teil an das Bundespräsidialamt zu richten sind.

Frage: Direkt daran anschließend, Herr Seibert: Gibt es also noch keinen neuen Termin - zum Beispiel Freitagvormittag -, an dem die Kanzlerin der Überreichung von Entlassungs- und Ernennungsurkunden beim Bundespräsidenten beiwohnen wird?

StS Seibert: Für Termine beim Bundespräsidenten ist dann schon in erster Linie das Bundespräsidialamt auskunftszuständig. Ich möchte Sie - - -

Zuruf: Ja, aber es wäre ja ganz praktisch, wenn die Kanzlerin zugegen sein könnte, weil das ohne sie ja wohl schlecht stattfinden kann.

StS Seibert: Da müssen Sie sich auch gar keine Sorgen machen.

Schäfer: Ich kann vielleicht ergänzen, dass ich hier gerade angekündigt habe, dass Herr Steinmeier Donnerstagabend noch nach Paris fliegen wird. Daraus können Sie immerhin ableiten, dass Herr Steinmeier davon ausgeht, während dieser Zeit noch deutscher Außenminister zu sein.

Frage : Herr Schäfer, das ist jetzt möglicherweise auch eine hypothetische Frage, aber mit großer Wahrscheinlichkeit kann sie doch gestellt werden. Man hört jetzt aus der SPD, dass Herr Gabriel der neue Außenminister wird, wenn Herr Steinmeier dann zum Bundespräsidenten gewählt wird. Nun sind die beiden vom Temperament her doch eher unterschiedlich. Können Sie schon irgendeine Einschätzung dazu abgeben, ob sich dadurch auch irgendetwas an der deutschen Außenpolitik ändern wird, gerade auch gegenüber der US-Regierung?

Schäfer: Oha! Nein, das kann ich nicht. Ich bin hier Sprecher des Auswärtigen Amtes, solange Frank-Walter Steinmeier im Amt ist. Alles, was darüber hinaus passiert, entzieht sich total meiner Kenntnis. Das werden wir sehen, und das werden Sie auch sehen.

Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass sich das Auswärtige Amt auf den neuen Außenminister und den Nachfolger von Frank-Walter Steinmeier, der, wenn ich das richtig sehe, Sigmar Gabriel sein wird, sehr freut und dass wir uns alle Mühe geben werden, und zwar das ganze Haus und alle 10 Mitarbeiter, das Amt von Herrn Gabriel dann so zu begleiten und ihn so zu unterstützen, wie sich das für ein Ministerium gehört, das einen neuen Minister bekommt.

Frage: Was hat Herr Steinmeier als Geschenk bekommen?

Wird er sich morgen in Paris auch mit Bundespräsident Gauck treffen, der zufälligerweise auch in Paris sein wird?

StS Seibert: Das Geschenk - ich dachte, ich hätte es vorhin gesagt - ist ein Foto der gesamten Kabinettsrunde, signiert von den Mitgliedern der Bundesregierung.

Schäfer: Ich weiß, dass sich der Bundespräsident morgen am frühen Nachmittag auch nach Paris begeben wird, allerdings über Nacht bleiben wird, wenn ich das richtig sehe. Eine Begegnung der beiden in Paris ist nicht geplant, aber auch gar nicht erforderlich. Die können sich auch in Berlin sehen, obwohl es schön wäre, wenn man sich auch in Paris sehen könnte; da haben Sie natürlich völlig recht.

Vielleicht sollte ich noch eines sagen, weil ich das einmal habe nachrechnen lassen: Herr Steinmeier hat unglaublich viele Reisen in seiner zweiten Amtszeit gemacht. Mehr als 200 sind es in etwas mehr als drei Jahren Amtszeit geworden. In diesen drei Jahren ist er 30 Mal in Paris gewesen. Die einzige Stadt, die eine ähnliche Frequenz von Reisen eines deutschen Außenministers zu verzeichnen hat, ist Brüssel. Das liegt auf der Hand, weil Brüssel die Hauptstadt Europas ist und dort die Räte stattfinden. Sie mögen an dieser Zahl auch ablesen, wie eng das deutsch-französische Verhältnis zwischen den beiden Außenministern gewesen ist, und zwar nicht nur mit dem Amtsinhaber Jean-Marc Ayrault, sondern auch mit seinem Vorgänger Laurent Fabius. Die drei - die beiden Kollegen von Herrn Steinmeier und er - haben viele Reisen miteinander gemacht, wie Sie wissen. Viele von Ihnen sind auch bei diesen Reisen dabei gewesen. Deshalb ist es für Herrn Steinmeier auch persönlich ein ganz wichtiges Anliegen, sozusagen auf diese Art und Weise, nämlich mit einem allerletzten Besuch, dem 31. Besuch in seiner zweiten Amtszeit, die deutsch-französischen Beziehungen noch einmal zu würdigen.

Frage: Herr Seibert, ich habe auch eine Frage zu den Personalien, da die SPD ja für den Wechsel der Ministerposten zuständig ist: Wie groß ist Ihr Vertrauen, dass die SPD zwei Ministerinnen oder Minister nominiert, die für die Posten qualifiziert sind?

Ist es ein nicht ein Problem, wenn während einer deutschen G20-Präsidentschaft sowohl der Außen- als auch der Wirtschaftsministerposten gewechselt werden? Wäre nicht genau da eine gewisse Kontinuität nötig gewesen?

StS Seibert: Dieses Vertrauen besteht.

Ich denke, die Kontinuität der Linien unserer Außenpolitik oder auch unserer Wirtschaftspolitik wird bewahrt werden. Wir arbeiten ja auch gemeinsam auf Grundlage des Koalitionsvertrags, den wir zu Beginn dieser Legislaturperiode miteinander geschlossen haben, und da wird es Kontinuität geben.

Zusatzfrage: Da die Namen ja bekannt sind, Gabriel und Zypries: Würden Sie sagen, dass die SPD mit diesen beiden Personalien das von Ihnen in sie gesetzte Vertrauen erfüllt hat?

StS Seibert: Ich glaube, es ist nun wirklich nicht meine Rolle, hier Personalbewertungen abzugeben. Das Vertrauen, und danach hatten Sie mich gefragt, besteht. Mit beiden Personen, die Sie genannt haben, arbeitet die Bundeskanzlerin seit Langem engstens zusammen. Sie kennt Frau Zypries schon aus dem ersten "Kabinett Merkel", wie ich jetzt einmal sage, als Justizministerin. Darüber hinaus habe ich das nicht zu kommentieren. Es gibt jetzt formale Verfahren, die durchgeführt werden, und dann werden Sie in den nächsten Tagen sicherlich auch noch mehr darüber hören.

Schäfer: Wenn ich darf, würde ich gerne noch zwei Sätze ergänzen: Es ist sicherlich nicht am Sprecher von Frank-Walter Steinmeier, dem Nachfolger gute Ratschläge mit auf den Weg zu geben. Das liegt mir fern, und das mache ich nicht. Das Einzige, das ich sagen möchte, ist, dass es natürlich in den etwas mehr als drei Jahren der Amtszeit des amtierenden deutschen Außenministers immer und überall und zu ganz vielen Fragen eine sehr enge Abstimmung mit dem Vizekanzler, dem Wirtschaftsminister und dem SPD-Vorsitzenden - das war, wie Sie wissen, eine Person - gegeben hat. Das wird selbstverständlich auch in der jetzt seit gestern begonnenen Übergangsphase der Fall sein. Das ist es, was ich sagen wollte.

Frage : Herr Seibert, ist die Kanzlerin der Meinung, dass in Zeiten von Trump eine "Boris-Johnsonisierung" des Auswärtigen Amtes vielleicht eine gute Idee ist?

Herr Schäfer, was plant der Minister für den Fall der Nichtwahl?

StS Seibert: Die Frage, die Sie stellen, hat aus meiner Sicht überhaupt keine Beziehung zur bundespolitischen Wirklichkeit.

Zusatzfrage : Können Sie die Frage beantworten?

StS Seibert: Das habe ich.

Schäfer: Ich gehe davon aus, dass der Wechsel im Amt des Außenministers jetzt in der nächsten Zeit erfolgen wird. Das bedeutet, dass der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier von seinem Amt als deutscher Außenminister zurücktreten wird. Der Bundespräsident wird ihm seine Entlassungsurkunde aushändigen. Dann wird Frank-Walter Steinmeier einfacher Abgeordneter des Deutschen Bundestags sein. Dann wird die Bundesversammlung am 12. Februar darüber entscheiden, ob der Abgeordnete des Deutschen Bundestags Frank-Walter Steinmeier Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland wird. Wenn die Bundesversammlung anders entscheiden sollte, dann wird er auch am Tag nach der Wahl Abgeordneter des Deutschen Bundestages sein, nehme ich an; so ist es. Was dann weiter passieren wird, weiß ich nicht.

Frage : Herr Schäfer, Sie hatten ja eben schon erwähnt, dass Sie die Statistik ein bisschen bemühen wollten. Mich würde natürlich doch interessieren, wie viele Tage Herr Steinmeier denn während seiner drei Jahre unterwegs war. Wenn er 200 Reisen gemacht hat, dann vermute ich ja, das es doch ein paar mehr waren.

Schäfer: Wir sind, wie gesagt, bei 200 und ein paar Zerquetschten. Wenn man das - drei Jahre und einen Monat - auf Wochen herunterbricht, dann sind das über den Daumen gepeilt 160 Wochen. Dann können Sie sehen, dass es etwas mehr als eine Reise pro Woche war. Diese Reisen haben häufig mehrere Destinationen gehabt. Manchmal sind wir für eine ganze Woche unterwegs gewesen. Gefühlt, würde ich einmal sagen, da ich ja an den meisten Reisen teilgenommen habe, waren wir zwischen einem Drittel und 40 Prozent der Zeit des Außenministers entweder in der Luft oder außerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland.

Frage: Herr Schäfer, darf man, weil Sie so darauf Wert gelegt haben, dass Außenminister Steinmeier am Donnerstag noch im Amt sein werde, ganz messerscharf daraus schließen, dass er dann eventuell am Freitagabend nicht mehr im Amt sein wird?

Schäfer: Nach den Gesetzen der mathematischen Logik ist das nicht schlüssig, aber es kann sein, dass es so kommen wird.

Zusatzfrage: Wäre es denn irgendein rechtliches oder persönliches Problem gewesen, wenn Herr Steinmeier bei der Wahl in der Bundesversammlung noch im Amt gewesen wäre? Ich habe heute gelesen, dass es keines gewesen wäre, dass dieser Zeitdruck also ein künstlicher gewesen sei, der da von wem auch immer und mit welchen Interessen auch immer aufgebaut worden ist. Walter Scheel soll auch Außenminister gewesen sein und dann zum Bundespräsidenten gewählt worden sein.

Schäfer: Ich glaube, dass es keinen Sinn hat, sich jetzt in hypothetischen Erwägungen zu ergehen. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass es nach meiner Kenntnis tatsächlich Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten gegeben hat, die erst am Tag vor der Amtsübernahme von ihren bisherigen Ämtern zurückgetreten sind. Ich meine damit insbesondere den jetzt jüngst verstorbenen Bundespräsidenten Roman Herzog, der nach meiner Kenntnis bis ganz kurz vor der Übernahme des Amtes des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland noch Präsident des Bundesverfassungsgerichts gewesen ist. Aber ich glaube, ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass es nicht die Absicht von Herrn Steinmeier gewesen ist, das so zu machen.

Frage: Herr Seibert, ich wollte noch einmal auf das Vertrauen der Kanzlerin in die beiden Minister und zu Herrn Gabriel zu sprechen kommen. Gestern hat Herr Gabriel in einer schriftlichen Erklärung die Politik der Kanzlerin und des Finanzministers Schäuble sehr scharf angegriffen. Er hat von einer Austeritätspolitik gesprochen, die zu hoher Arbeitslosigkeit in Europa beigetragen und populistische Parteien gestärkt habe. Ist das die Grundlage für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit?

StS Seibert: Ich möchte wie üblich Interviews, die jetzt im Parteizusammenhang gegeben werden, nicht kommentieren, habe aber von dem, was ich vorhin zum Vertrauen gesagt habe, auch nichts zurückzunehmen.

Zusatzfrage: Darf ich die Frage an Herrn Weißgerber stellen?

Weißgerber: Ich schließe mich dem an, was Herr Seibert gesagt hat.

Frage (zum Gesetz gegen konzerninterne Steuervermeidungsmodelle): Herr Seibert, welche Konzerne haben da Anlass gegeben?

Weißgerber: War die Frage an mich gerichtet?

Zusatz : Erst Herr Seibert, aber dann gerne Herr Weißgerber.

StS Seibert: Ich übergebe das Wort aber gerne an Herrn Weißgerber.

Weißgerber: Sie kennen ja die Diskussion um die Gewinnverlagerung von multinationalen Konzernen. Die ist schon mehrere Jahre alt. Ich will jetzt hier keine Namen von Konzernen nennen, aber Sie können die relativ einfach herausfinden. Es geht darum, dass man eben durch geschickte Verschiebung von Lizenzeinnahmen und von Zinsausgaben über Landesgrenzen hinweg den Gewinn in Deutschland kleinrechnet, um ihn dann in einem anderen Land großzurechnen, in dem ein niedrigerer Steuersatz gilt. Gegen diese Gewinnverlagerung beziehungsweise Gewinnkürzung hat es ja ein internationales Projekt gegeben, das sogenannte BEPS-Projekt auf Ebene der G20-Staaten und der OECD. Dieses hat Ende 2015 einen Abschlussbericht vorgelegt. Das wird jetzt Stück für Stück umgesetzt. Ein Baustein davon sind eben diese Patentboxen, die Herr Seibert vorhin ja auch schon dargestellt hat. Wir gehen jetzt eben Schritt für Schritt daran, diese Praktiken multinationaler Konzerne zu beenden.

Zusatzfrage : Es ist schön, dass Sie keine Konzernnamen nennen wollen, aber können Sie welche nennen? Sind deutsche Konzerne davon betroffen? Wenn ja, welche?

Weißgerber: Ich will hier bewusst keine nennen. Es gilt ja auch so etwas wie ein Steuergeheimnis in Deutschland. Das heißt, wir werden jetzt hier vonseiten der Bundesregierung keine Namen nennen. Das machen wir nicht, und dabei bleibt es auch.

Zusatzfrage : Sind deutsche Konzerne betroffen?

Weißgerber: Ich möchte aufgrund des Steuergeheimnisses und der Ausführungen, die ich gemacht habe, wirklich nichts weiter dazu sagen.

Vorsitzender Feldhoff: Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass dies keine Diskussionsveranstaltung ist. Die Frage ist, glaube ich, verstanden worden. Die Position der Bundesregierung muss man an dieser Stelle ja nicht teilen. Danke!

Zuruf : Aber wenn er die Frage nicht beantwortet, dann darf ich - - -

(Das Mikrofon wird abgestellt)

Vorsitzender Feldhoff: Dann kommen wir jetzt zu dem Komplex des Straftatbestands der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter. Dazu hatte sich auch der Kollege gemeldet.

Frage: Herr Seibert, Herr Scholz, die Majestätsbeleidigung wird jetzt abgeschafft. Warum wird 166 StGB, die Gotteslästerung, nicht abgeschafft? Hält die Bundesregierung diesen Paragrafen immer noch für zeitgemäß, wie Sie gesagt haben, Herr Seibert?

Was ist mit 90 zur Verunglimpfung des Bundespräsidenten? Das ist ja praktisch die inländische Variante der Beleidigung eines Staatsoberhaupts.

In diesem Zusammenhang - - -

Vorsitzender Feldhoff: Hätten Sie vielleicht eine Frage? Ich will nur kurz auf die Regeln hinweisen: Unsere Regeln sind so - das wissen Sie -, dass wir eine Frage - - -

Zuruf : Das ist doch eine Frage zu zwei Gesetzen, Herr Vorsitzender!

Vorsitzender Feldhoff: Ich habe schon drei Fragen gehört.

Zuruf : Nein!

StS Seibert: Ich kann es relativ schnell beantworten: Über die Abschaffung von 103 StGB hinaus habe ich Ihnen keine Vorhaben der Bundesregierung mitzuteilen.

Zusatzfrage : Er beantwortet keine Frage! Jetzt muss ich eine Zusatzfrage stellen, die eigentlich vorhin meine Frage war: Warum sind Gotteslästerung und die Beleidigung des Bundespräsidenten noch zeitgemäß, Herr Seibert?

Herr Schäfer, Sie sind verpflichtet, uns über die rechtliche Bewertung des Böhmermann-Gedichts Auskunft zu geben. Können Sie uns die hier vortragen?

Schäfer: Bin ich schon dran?

Zusatz : Herr Seibert!

StS Seibert: Ich habe dazu das gesagt, was ich heute zu sagen habe.

Schäfer: Sie spielen mit dem, was Sie da sagen, auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg an, eine Angelegenheit, in der ein Kollege von Ihnen vom "Tagesspiegel" auf Auskunft über eine interne, vorläufige Einschätzung aus aktuellem Anlass über eine mögliche Strafbarkeit von Herrn Böhmermann gemäß dieses Paragrafen geklagt hatte. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sieht es ausdrücklich nicht vor, dass diese Einschätzung selbst herausgegeben werden muss, sondern der Beschluss lautet darauf, dass einige der Fragen, die der Kläger, der Petent, an das Auswärtige Amt gerichtet hatte, ihm zu beantworten sind. Wir sind sehr wohl bereit, auch Ihnen und anderen nachfragenden Medienvertretern die Antwort auf diese Fragen zur Verfügung zu stellen. Ich habe sie zurzeit nicht dabei. Aber da wir uns in einem Rechtsstaat an Recht und Gesetz halten, ist es mir ganz wichtig, das auf die Buchstaben, auf Punkt und Komma korrekt zu machen, und deshalb müsste ich all diejenigen, die ein Interesse daran haben, diese Antwort des Auswärtigen Amtes zu bekommen, bitten, sich an uns zu wenden. Sie haben das hiermit getan, und Sie bekommen diese Antwort selbstverständlich von uns.

Zusatzfrage : Herr Hille, können Sie einmal die Haftungsbedingungen (in Bezug auf automatisiertes Fahren) erläutern? Wann soll also ein Fahrer für einen möglichen Unfall haften, und wann müsste der Hersteller haften?

Hille: Das ist relativ einfach erklärt: Wenn der Fahrer das automatisierte System regelgerecht verwendet, wie es der Hersteller vorgesehen hat, und es in dieser Situation zu einem Vorfall, einem Unfall oder dergleichen kommt, dann liegt die Haftung beim Hersteller des Fahrzeugs. Wenn der Fahrer im Normalbetrieb das Fahrzeug lenkt und es zu einem Unfall kommt, dann ist die Haftungsfrage auch klar: Dann bleibt es natürlich dabei, dass der Fahrer dafür die Verantwortung trägt.

Frage: Zur Kfz-Steuer, und zwar zur neuen Anpassung aufgrund der CO2-Werte; das ist ja dieser zweite Teil neben der Maut: Da gibt es ja Mehrbelastungen; das geht aus dem Gesetzentwurf hervor. Die Frage ist: Welche Autos werden mehr belastet? Können Sie auch beziffern, welche Mehrbelastung auf die Autofahrer zukommt?

Weißgerber: Man muss hier zwei Sachverhalte voneinander trennen. Das eine ist der Gesetzentwurf, der im Zusammenhang mit der Einführung der Infrastrukturabgabe steht. Da wird es eben eine weitere Absenkung der Kfz-Steuer für sogenannte Euro-6-Wagen geben. Das wird erst einmal zu Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer in Höhe von 100 Millionen Euro führen. Hier gibt es also eine Entlastung. Um das klarzustellen: Das ist die Überkompensation bei der Kfz-Steuer, die eben Teil des Ergebnisses war, das Herr Dobrindt mit der EU-Kommission ausverhandelt hat. Das ist der eine Teil.

Dann gab es heute einen zweiten Gesetzentwurf im Bundeskabinett. Dabei geht es um ein neues Testverfahren für eine realitätsnähere oder realistischere Bemessung von CO2-Emissionen von Personenkraftwagen. Dabei ist wichtig: Dieses neue Testverfahren gilt erst ab dem 1. September 2018, und zwar nur für Neuzulassungen, also nicht für Autos, die bereits jetzt gehalten werden, oder für Autos, die eben bis Ende August 2018 gekauft werden.

Zur Frage, warum wir das machen: Man muss wissen, dass die Kraftfahrzeugsteuer eben eine CO2-Komponente enthält. Neben der Besteuerung des Hubraums wird also aus ökologischen Gründen auch der CO2-Ausstoß besteuert. Das dient ökologischen Lenkungszwecken. Wir wissen ja auch aus der Diskussion um den VW-Abgasskandal, dass die Messwerte so, wie sie sich jetzt darstellen, nicht unbedingt realistisch waren. Deswegen war allgemeiner Konsens: Wir brauchen eine realistischere Messung dieser CO2-Werte.

Diese Diskussion hat eben auch auf europäischer Ebene stattgefunden. Es ist eine EU-Verordnung beschlossen worden, die eben ein neues Verfahren vorgibt. Dieses Verfahren heißt abgekürzt WLTP und ausgesprochen "Weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemission leichter Kraftfahrzeuge". Auf diese EU-Verordnung wird im Kfz-Steuer-Gesetz unmittelbar hingewiesen. Das heißt, die ist in Deutschland unmittelbar gültig. Sie würde, wenn wir diesen Gesetzentwurf heute nicht beschlossen hätten, auch unmittelbar gelten. Das heißt, wir müssten dann die neuen CO2-Werte direkt ab dem Frühjahr 2017 der Kfz-Steuer zugrunde legen.

Mit dem Gesetzentwurf machen wir aber etwas anderes: Wir führen einen Übergangszeitraum ein, eben bis September 2018. Damit können sich alle Beteiligten auf dieses neue Messverfahren einstellen, also sowohl die Pkw-Hersteller als auch die Käufer. Sie haben jetzt also Planungssicherheit. Die Käufer können dann eben ihre Kaufentscheidung an die neuen CO2-Werte anpassen.

Vielleicht noch zu den Steuereinnahmen, nach denen Sie fragten, und dazu, was das für konkrete Pkw bedeutet: Das können wir mit Stand von heute noch nicht sagen. Das Testverfahren ist ein komplett neues Verfahren, das es so noch nicht gibt. Vielleicht kann der Kollege vom Verkehrsministerium kurz etwas dazu sagen, wie das technisch aussieht.

Wir werden in den nächsten Monaten, wenn dieses Testverfahren kommt, die einzelnen Pkw-Typen messen. Dann werden wir die CO2-Werte kennen. Auf dieser Basis werden wir dann sehen, wie sich die Kfz-Steuer für die einzelnen Pkw-Typen entwickeln wird. Mit Stand von heute können wir das noch nicht machen. Insofern haben wir im Gesetzentwurf keine Zahl angegeben, zu welchen Steuermehreinnahmen dies führen kann. Der Grund ist eben, dass wir eine belastbare Zahl für die einzelnen Pkw-Typen nicht angeben können.

Es wird auch den Fall geben, dass ein Pkw geringere CO2-Emissionen haben wird als heute. Aber natürlich wird es auch Fälle geben, in denen es höhere CO2-Emissionen gibt. Entsprechend ist es eine große Bandbreite. Wir werden es uns genau anschauen, wenn die Messergebnisse vorliegen.

Hille: Sie kennen vermutlich die Diskussion, die schon seit Jahren über die Frage geführt wird, wie realitätsnah die Testverfahren für die Zulassung von Autos sind. Wir als Bundesrepublik Deutschland arbeiten seit mehreren Jahren daran, diese Testzyklen deutlich realitätsnäher zu gestalten. Das WLTP-Verfahren - der Kollege hat die Abkürzung schon erklärt - ist auf internationaler Ebene entwickelt worden, um die Testverfahren deutlich realitätsnäher zu machen. Das betrifft das Fahrverhalten bei den Tests oder die Ausstattung der Fahrzeuge. Das wird sehr klar vorgegeben und international umgesetzt. Wie der Kollege geschildert hat, ist das eine europäische Verordnung, die umgesetzt wird.

Ich denke, dazu brauche ich ansonsten nichts mehr zu sagen. Wenn man sich intensiver für das WLTP-Verfahren interessiert, kann man alles Weitere mit kurzer Internetsuche recherchieren.

Zusatzfrage: Ist meine Schlussfolgerung richtig, dass ab September 2018 Mehrbelastungen für Autofahrer bevorstehen? Das geht nämlich aus dem Gesetzentwurf hervor.

Weißgerber: Es ist kein Ziel des Gesetzes, eine Steuerbelastung einzuführen. Es ist auch nicht das Ziel, damit Steuermehreinnahmen zu erzielen. Das Ziel ist es, eine realistischere Bemessung der CO2-Werte zu erzielen. Denn wir wissen, dass die bestehenden Werte nicht unbedingt realistisch genug sind.

Wenn man eine CO2-Komponente bei der Kfz-Steuer haben will, dann muss es auch das Ziel sein, dass diese Werte realistisch erfasst werden. Darum geht es.

Frage: Herr Weißgerber, noch einmal nachgefragt: Würden Sie, auch wenn das jetzt realitätsnaher sein soll, auch wenn es eine europarechtliche Regelung sein soll, bestreiten, wenn ich sage: "Das ist eine verdeckte Steuererhöhung, obwohl CDU und CSU Steuererhöhungen doch ausgeschlossen haben"?

Weißgerber: Bei einer Steuererhöhung würde ich immer sagen: Damit hat man das Ziel, bewusst Steuermehreinnahmen zu erzielen. Darum geht es hier nicht. Hier geht es darum, eine realistische Bewertung der CO2-Emissionen zu haben.

Wenn wir dann die genauen Daten für die einzelnen Pkw-Typen kennen, die uns jetzt, wie gesagt, noch nicht vorliegen, dann werden wir uns das anschauen und überlegen, wie wir damit umgehen. Aber mit Stand von heute würde ich den Begriff der Steuererhöhung ablehnen.

Zusatzfrage: Also ist es keine Steuererhöhung, weil Sie das nicht bewusst anstreben?

Weißgerber: Es geht darum, die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung realitätsnah zu machen, also so nah wie möglich an die tatsächlichen Werte heranzuführen. Damit haben wir dann eine angemessene Besteuerung, so wie es der Gesetzgeber vorhat. Es ist nicht das Ziel, Steuermehreinnahmen zu erzielen.

Frage (zum Infrastrukturabgabengesetz): Herr Seibert, selbst wenn man eine allgemeine Abkühlung des EU-internen Klimas in Rechnung stellt, kommt es nicht alle Tage vor, dass sich mit Ausnahme der Schweiz alle Nachbarländer Deutschlands in Brüssel zusammenrotten, um gegen die Bundesregierung Front zu machen, wie es heute Nachmittag stattfinden soll.

Macht das die Bundeskanzlerin besorgt? Versucht sie, vielleicht auch auf den Gemütszustand der Nachbarländer in irgendeiner Form freundlich Einfluss zu nehmen?

StS Seibert: Freundliches Eingehen auf den Gemütszustand unserer Nachbarn ist bei uns in der Außenpolitik sowieso immer gegeben. Die Bundeskanzlerin ist mit diesem Thema beispielsweise bei ihrem Besuch in Luxemburg bei Premierminister Bettel vor einiger Zeit konfrontiert worden. Sie hat gesagt: Wenn dazu Gespräche geführt werden müssen, dann müssen sie geführt werden.

Zusatzfrage: Heißt das, dass es sie schon besorgt macht, was da vor sich geht?

StS Seibert: Das heißt, dass sie - wie die ganze Bundesregierung - das natürlich wahrnimmt und dass es der Geist der europäischen Zusammenarbeit ist, dass man über die Dinge, die möglicherweise in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich betrachtet werden, spricht.

Zusatzfrage: Hält sie die Einwände, die aus den Nachbarländern kommen, für berechtigt oder für unberechtigt?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin - das entspricht ja auch dem heutigen Kabinettsbeschluss - steht natürlich hinter diesem Infrastrukturabgabengesetz.

Frage (zur Vollziehung der Todesstrafe in Kuwait): Herr Schäfer, wir sprachen schon neulich wegen Bahrain darüber. Ich wüsste gern, welche Konsequenzen - Einbestellungen oder Ähnliches - es seitens des Auswärtigen Amtes gab.

Schäfer: In Sachen Bahrain?

Zusatz : Zu Bahrain oder jetzt auch zu Kuwait.

Schäfer: Die Informationen aus Kuwait sind wenige Stunden alt. Das wird noch ein wenig dauern.

Im Falle Bahrains bin ich sicher, dass es die geeigneten Maßnahmen gegeben hat. Ich habe sie jetzt nicht parat. Ich kann sie gern nachliefern.

Frage (zum Siedlungsbau im Westjordanland): Herr Schäfer, gab es irgendwelche Konsequenzen, Einbestellungen?

Schäfer: Davon kann ich zurzeit nicht berichten.

Zusatzfrage : Was bleibt der Bundesregierung, wenn Warnungen, Mahnungen und Fingerzeige bei einem andauernden Völkerrechtsbruch nicht mehr helfen? Es gibt jetzt auch Rufe nach Sanktionen, nach einem Stopp von Rüstungsexporten, Stichwort "atomwaffenfähige U-Boote", usw. Sind das für die Bundesregierung mittlerweile Optionen?

Schäfer: Verhandelte Zwei-Staaten-Lösung heißt: Man braucht zwei Verhandlungsparteien, die bereit sind, miteinander über die Lösung von seit drei Generationen existierenden Fragen ernsthaft zu reden und gute Lösungen zu finden. Die internationale Gemeinschaft - dazu gehört auch Deutschland an ziemlich vorderer Stelle - hat dafür Parameter entwickelt. Es gibt einige Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Es gibt viele Erklärungen des Nahost-Quartetts, an dem die Europäische Union beteiligt ist, auch viele Äußerungen von Vertretern der Bundesregierung: der Bundeskanzlerin, des Außenministers, vielleicht auch anderer.

Mit Gewalt, buchstäblich mit Gewalt, kann man keine Verhandlungen erzwingen, sondern man muss daran mitwirken, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass solche Verhandlungen stattfinden können. Ich denke, das ist der einzige Weg. Dafür braucht es auf beiden Seiten - bei den Palästinensern und bei den Israels - vor Ort politisch Verantwortliche, die diesen Weg zu gehen bereit sind.

In all den Gesprächen, die die Bundesregierung mit den beiden Seiten führt - im Übrigen auch mit Partnern und Gesprächspartnern in der arabischen Welt - ist das immer der Grundtenor all dessen, was wir sagen. Ich kann nicht berichten und wüsste nicht, wer und wo innerhalb der Bundesregierung gegen Israel oder wen auch immer in der Frage des Nahost-Konflikts Sanktionen planen oder beabsichtigen würde. Das halte ich für ausgeschlossen.

Frage : Ich habe eine kurze Frage an Herrn Seibert: Gibt es schon eine Reaktion aus Washington auf die Terminanfrage des Kanzleramts wegen eines Treffens mit Herrn Trump?

Ganz allgemein: Heute wird wohl der Beginn des Mauerbaus verkündet. Gibt es darauf schon eine Reaktion der Bundesregierung?

StS Seibert: Zu Frage zwei: Nein.

Zu Frage eins: Es gibt nichts Neues. Dreimalwöchentliches Stellen dieser Frage wird nichts Neues hervorlocken. Ich denke, Sie können darauf vertrauen, dass ihre Bundesregierung Sie darüber informieren wird, wenn es etwas Neues gibt.

Frage: Herr Dimroth oder Herr Scholz, können Sie uns etwas zum Ermittlungsstand bei den Razzien in Sachen der Reichsbürger sagen, die heute Morgen durchgeführt wurden?

Zweite Frage: Es gibt den Vorwurf der Grünen, dass die Bundesregierung das Problem der Reichsbürger und die Gefährlichkeit lange unterschätzt habe. Herr Maaßen warnt ausgerechnet heute vor der Gefährlichkeit dieser Reichsbürger. Ist aus ihrer Sicht in den letzten Jahren dabei etwas schiefgelaufen?

Dimroth: Zum ersten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen. Wie Sie vielleicht wissen, wird das Verfahren unter der Ägide des Generalbundesanwalts geführt. Wie in solchen Fällen üblich ist der Generalbundesanwalt die Stelle, die für entsprechende Presseanfragen zuständig ist. Das ist gute Tradition und hat überdies auch einen tieferen Sinn. Insofern bitte ich um Verständnis dafür, dass ich dazu nichts sagen kann.

Was Ihre allgemeine Frage betrifft, möchte ich darauf hinweisen, dass die Erkenntnis, dass von der Gruppe der sogenannten Reichsbürger eine ernstzunehmende Gefährdung ausgeht, nicht neu ist, ganz im Gegenteil. Deshalb überrascht mich der Vorwurf etwas. Gerade im vergangenen Herbst haben auf Initiative des Bundesinnenministers höchstselbst die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und insbesondere auch der Länder in gemeinsamer Abstimmung die sogenannten Reichsbürger erstmals zu einem Beobachtungsobjekt erklärt. Das ist gerade Ausdruck dessen, dass man diese extremistische Bewegung sehr ernst nimmt und auch für durchaus gefährlich hält. Denn ansonsten wäre die rechtliche Schwelle, die das Bundesverfassungsschutzgesetz und vergleichbar auch die Gesetze der Landesämter für Verfassungsschutz hierfür vorsehen, überhaupt nicht erreicht. Insofern kann ich tatsächlich nicht ganz nachvollziehen, wie diese Einschätzung zustande kommt. Das Gegenteil ist richtig.

Darüber hinaus wurden natürlich seitens der gesamten Bundesregierung und auch seitens des Bundesinnenministers eine Reihe von Initiativen und Maßnahmen im Kampf gegen den Rechtsextremismus auch schon vor der jetzt gerade angedeuteten Maßnahme in Sachen der Reichsbürger ergriffen. Diesen Kampf müssen wir mit aller Härte fortsetzen. Das zeigen gerade auch die heute veröffentlichten Zahlen. Die Gefahr und die Entwicklungen, die am rechten Rand zu beobachten sind, sind absolut nicht zu unterschätzen. Deswegen sind wir alle, aber im Übrigen auch die gesamte Gesellschaft berufen, diesen Kampf ernst zu nehmen und anzunehmen. Ich kann Ihnen nur versichern, dass jedenfalls das Bundesinnenministerium mit Hochdruck an den entsprechenden Dingen arbeitet.

Scholz: Ich kann vielleicht ganz kurz noch ergänzen, dass der Generalbundesanwalt schon eine Pressemitteilung herausgegeben hat, auf die ich sie gern verweise. Es geht um den Verdacht der Bildung einer rechtsextremistischen Vereinigung, sodass auch die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts gegeben ist und er das Ermittlungsverfahren führt.

Der Justizminister hat sich dazu heute auch schon geäußert. Das möchte ich hier gern wiedergeben:

"Das ist ein wichtiges Zeichen gegen die rechtsextremistische Szene in Deutschland. ... Die Durchsuchungen zeigen: Unsere Ermittlungsbehörden sind wachsam und gehen sehr konsequent gegen Extremismus vor."

Mittwoch, 25. Januar 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 25. Januar 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/01/2017-01-25-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2017

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