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PRESSEKONFERENZ/1467: Regierungspressekonferenz vom 31. Mai 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 31. Mai 2017
Regierungspressekonferenz vom 31. Mai 2017

Themen: Anschlag im Diplomatenviertel in Kabul, Kabinettssitzung (Änderung der BSI-Kritisverordnung, Bericht der Bundesregierung zu Stickstoffen in der Biosphäre), Klage des Bundes gegen die "WAZ" im Zusammenhang mit den sogenannten Afghanistan-Papieren, gesetzliche Maßnahmen für die Tätigkeit von Hebammen, Stellungnahme der Bundesregierung zur Ausgestaltung der Kohäsionspolitik ab 2021, Vorschläge der EU-Kommission zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, Nato-Tagung 2018, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige, Auseinandersetzung zwischen deutschen und jordanischen Sicherungssoldaten am Flughafen Kabul, Besuch des chinesischen Ministerpräsidenten, Wirtschaftsforum in Sankt Petersburg, geplante Übernahme von Praxair durch Linde, mögliche Schuldenerleichterung für Griechenland, Bundeswehr-Webserie "Die Rekruten", Spekulationen über einen Austritt der USA aus dem Übereinkommen von Paris, Medienberichte über getötete Zivilisten durch Luftangriffe der Anti-ISIS-Koalition

Sprecher: SRS'in Demmer, Dimroth (BMI), Adebahr (AA), Flosdorff (BMVg), Fichtner (BMUB), Strater (BMVI), Angeli (BMG), Alemany (BMWi), von Tiesenhausen-Cave (BMF)


Vors. Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung verurteilt den Anschlag im Kabuler Diplomatenviertel von heute Morgen auf das Schärfste. Das ist eine niederträchtige Tat, die zahlreichen Menschen das Leben genommen hat. Im Namen der Bundeskanzlerin und der gesamten Bundesregierung möchte ich den Betroffenen unser tiefes Mitgefühl aussprechen. Bei dem Anschlag sind auch Bedienstete der deutschen Botschaft verwundert worden. Sie befinden sich glücklicherweise mittlerweile in Sicherheit und werden behandelt. Ein afghanischer Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma kam bei dem Anschlag ums Leben.

Wir sind mit unseren Gedanken bei den Verletzten und den Familien der Opfer. Im Namen der Bundesregierung wünsche ich den Verwundeten eine unverzügliche Versorgung, schnelle Genesung und viel Kraft, dieses grausame Ereignis zu verarbeiten.

Auch Präsident Mohammad Aschraf Ghani und seiner Regierung sprechen wir unser Mitgefühl aus. Deutschland steht an der Seite Afghanistans, den Terror zu bekämpfen. Die Bundeskanzlerin hat dies erst jüngst in ihrem Telefonat mit dem afghanischen Präsidenten bestätigt. Der Krisenstab im Auswärtigen Amt klärt die Lage auf.

Frage : Herr Dimroth, können Sie bestätigen, dass der für heute geplante Abschiebeflug nach Kabul abgesagt wurde? Können Sie begründen, warum?

Dimroth: Ich kann Ihnen konkret zu bevorstehenden Maßnahmen, wie sie von Ihnen angesprochen wurden, ganz grundsätzlich nichts sagen; das wissen Sie auch. Das gilt sozusagen selbstverständlich genauso vice versa für mögliche Absagen solcher geplanten Maßnahmen.

Richtig ist aber, dass in den Medien über eine für heute Abend anstehende Maßnahme berichtet wurde. Die deutsche Botschaft in Kabul hat eine wichtige logistische Rolle beim Empfang rückgeführter Personen vor Ort inne. Wir haben immer wieder ausgeführt, dass die Menschen, die durch solche Rückführungsmaßnahmen nach Afghanistan zurückgeführt werden, dort sehr sorgfältig in Empfang genommen werden und sozusagen entsprechend behandelt werden. Diese Rolle können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft so kurz nach dem Anschlag - Sie haben gerade davon gehört - derzeit eben nicht vollumfänglich ausfüllen. Daher wird es in den nächsten paar Tagen jedenfalls keine Sammelrückführungen nach Afghanistan geben.

Aus unserer Sicht bleibt es richtig, dass nach dem Gesetz bestehende Ausreisepflichten durchgesetzt werden müssen. Dieser Grundsatz gilt nach wie vor, auch für Afghanistan, insbesondere bei Straftätern. Diesen Weg werden wir auch konsequent weiter fortsetzen.

Frage : Zu dem zuletzt Gesagten: Mich würde interessieren, ob es denn zumindest einen Diskussionsprozess in Ihrem Ministerium darüber gibt, ob man diese Rückführungen angesichts der heute durch diesen Anschlag ja sehr deutlich gewordenen Gefährdungslage in Kabul noch einmal überdenken muss.

Mich würde zum Zweiten interessieren, ob es irgendwelche Erkenntnisse darüber gibt, was letztendlich das Ziel dieses Anschlags war oder sein sollte. Ist es möglich, dass die deutsche Botschaft selbst Ziel oder Hauptziel dieses Anschlags war?

Dimroth: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Es gibt selbstverständlich fortlaufend einen Evaluierungsprozess, einen Prüfprozess - nicht in Bezug auf die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen selbst, aber in Bezug auf die dahinter liegende Gefährdungsbewertung und Einschätzung der Sicherheitslage in Afghanistan. Gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt wird diese selbstverständlich fortlaufend überprüft und hinterfragt. Das ist eben auch die Grundlage für die dann anstehende Frage, ob solche Maßnahmen vollzogen werden oder nicht. Diese Überprüfung findet statt, völlig unabhängig von dem Ereignis von heute Nacht, fortlaufend, kontinuierlich und in enger Abstimmung zwischen dem Auswärtigen Amt und dem BMI.

SRS'in Demmer: Wir arbeiten mit Hochdruck daran, ein genaues Bild der Lage zu bekommen. Heute Morgen hat unmittelbar nach der Meldung eine Krisensitzung im Auswärtigen Amt stattgefunden. Außenminister Gabriel hat den Krisenstab um weitere Aufklärung gebeten. Vielleicht kann die Kollegin etwas dazu sagen.

Adebahr: Gerne! Außenminister Gabriel hat sich ja heute schon geäußert und den Anschlag auch verurteilt. Er traf Zivilisten in Afghanistan, die auf dem Weg zur Arbeit waren, und zwar an einem Morgen. Das macht es ganz besonders verachtenswert.

Wir sind natürlich als deutsche Botschaft von dem Anschlag betroffen. Wir haben heute Morgen um 8.30 Uhr im Auswärtigen Amt eine Krisenstabssitzung durchgeführt. Ich habe gerade noch gehört, dass sich der Krisenstab heute im Laufe des Nachmittags noch einmal zusammensetzen wird.

Vielleicht kann ich zur Faktenlage noch Folgendes ausführen: Wir haben zwei verletzte Botschaftsmitarbeiter, und in der Tat ist ein afghanischer Sicherheitsbeamter einer afghanischen Sicherheitsfirma bei dem Anschlag ums Leben gekommen. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der Familien und auch bei dem Angehörigen des Opfers, dieses afghanischen Sicherheitsmannes.

Wir sind seit heute Morgen auch intensiv mit der Lageaufklärung befasst. Im Krisenstab sind alle relevanten Akteure der Bundesregierung vereint. Wir können noch nicht sagen, wogegen sich der Anschlag in dem Diplomatenviertel - er ging natürlich im Diplomatenviertel in Kabul hoch - genau richtete. Da haben wir noch kein vollständiges Lagebild. Wir sind mit Hochdruck dabei, aufzuklären, wie sich die weiteren Hintergründe dieses Anschlags darstellen. Im Moment liegt uns dazu noch kein vollständiges Lagebild vor. Wir haben die Pressemeldungen, die Medienberichte darüber gesehen, dass sich die Taliban distanziert haben, aber wir haben bislang keinerlei Bekennerschreiben erhalten und können auch nicht mit Sicherheit sagen, wie dieser Anschlag zustande kam und gegen wen er sich richtete.

Frage : Frau Adebahr, ist es richtig, dass nur Afghanen die Sicherung der Botschaft übernehmen? Wenn ja, könnten Sie kurz erklären, warum keine Bundeswehrsoldaten oder deutsche Sicherheitskräfte da sind?

Zweite Frage, Frau Demmer: Wie ist denn die derzeitige Einschätzung der Bundesregierung zur Sicherheitslage in Afghanistan?

SRS'in Demmer: Da würde ich die Kollegin Adebahr um Antwort bitten.

Adebahr: Zu Ihrer ersten Frage: Die Sicherheit unserer Botschaften weltweit wird durch verschiedene Komponenten von verschiedenen Diensten - auch Bundesdiensten - gewährleistet. Ich kann und möchte Ihnen hier an dieser Stelle keine Details zu dem Sicherheitskonzept der Botschaft in Kabul darlegen. Wir stehen mit der Botschaft im Gespräch, und wir stehen darüber im Gespräch, wie es den Angehörigen und den Leuten in der Botschaft jetzt geht. Sie sind alle in Sicherheit, und das - zu schauen, dass alle in Sicherheit sind, zu schauen, dass es allen gut geht - hat für uns heute Morgen Vorrang. Wir bieten auch Betreuung und Gespräch an und müssen nun schauen, wie sich die Lage vor Ort entwickelt. Auf das Sicherheitskonzept der Botschaft möchte ich hier nicht näher eingehen. Das ist umfassend, und wir tun alles für die Sicherheit der Bediensteten, die vor Ort sind.

SRS'in Demmer: Ich kann ganz allgemein sagen: Afghanistan ist siebenmal so groß wie die Bundesrepublik. Die Sicherheitslage ist, wie wir hier auch schon oft gesagt haben, in den Provinzen sehr unterschiedlich. Der Kampf gegen die Taliban und den IS konzentriert sich auf einige der Provinzen.

Zusatzfrage : Auch auf Kabul?

SRS'in Demmer: Da würde ich das Auswärtige Amt um Antwort bitten.

Adebahr: An der Bewertung, dass die Sicherheitslage in Afghanistan volatil und regional unterschiedlich ist, hat sich nichts geändert. Heute steht für uns wirklich die Aufklärung dieses Sachverhalts im Vordergrund. Weitere Fragen und Details können wir dann sicherlich gerne auch noch einmal im Nachgang besprechen.

Frage: Auch noch einmal an das Außenministerium und das Verteidigungsministerium: Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich nach Äußerungen des Instituts für Wissenschaft und Politik seit zwei Jahren dramatisch verschlechtert. Gerade seit Anfang des Jahres beobachten wir ja auch in der Hauptstadt Kabul vermehrte Anschläge, schwere Anschläge. Auch die deutsche Botschaft ist ja zum wiederholten Male zwar nicht direkt, aber zumindest angegriffen worden. Welche Rückschlüsse bedeutet das eigentlich für unsere Präsenz in Afghanistan und für die ca. 980 Soldaten?

Weiter gehende Frage: Wird darüber nachgedacht - man hört aus amerikanischen Kreisen, dass der Druck stärker wird -, die Militärpräsenz in Afghanistan zu erhöhen? Wie steht die Bundesregierung im Licht dieses neuen schweren Anschlags dazu?

Flosdorff: Unmittelbare Auswirkungen auf die dort stationierten deutschen Soldaten hat dieser Anschlag jetzt nicht. Es sind keine deutschen Soldaten durch den Anschlag zu Schaden gekommen, soweit wir wissen. Die meisten deutschen Soldaten sind ja ohnehin in Masar-e Scharif stationiert, nicht in Kabul. Dort gibt es hochgesicherte Bereiche, in denen die sich aufhalten. Das ist ohnehin schon eine sehr hohe Sicherheitsstufe.

Wir haben ja auch in der Vergangenheit schon mehrere Anschläge in Kabul erleben müssen. Jetzt findet das in räumlicher Nähe zur deutschen Botschaft statt. Aber grundsätzlich ändert sich dadurch ja jetzt nichts an der Sicherheitslage sowohl in Kabul als auch in betroffenen Provinzen.

Zusatzfrage: Und die Präsenz, die Anfragen, die Diskussionen?

Flosdorff: Was die Präsenz zur Stärkung der Truppen angeht - das ist natürlich auch in der vergangenen Woche am Rande des Nato-Gipfels ein Thema gewesen -, wird es Mitte Juni eine Truppenstellerkonferenz, wie sie jedes Jahr stattfindet, für die Mission Resolute Support geben, die eine Ausbildungsmission ist. An der deutschen Position hat sich jetzt nichts verändert. Wir haben ja bei der letzten Mandatserteilung gerade unser Kontingent aufgestockt, und die Blicke werden sich sicherlich erst einmal auf andere Nationen richten, die ihre Beiträge zurückgefahren haben beziehungsweise dort noch gar nicht präsent sind.

Frage: Frau Adebahr, aus dem politisch-parlamentarischen Raum wird vom Auswärtigen Amt eine Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan gefordert. Zu dem, was Herr Dimroth als permanenten Prozess der Überprüfung bezeichnet hat: Wird es eine solche Neubewertung in absehbarer Zeit in expliziter Weise geben oder nicht?

Adebahr: Ich kann dem, was hier zur allgemeinen Sicherheitslage in Afghanistan ausgeführt wurde, im Moment nichts hinzufügen. Für uns steht heute Morgen wirklich im Vordergrund, uns damit zu befassen, dass wir den Anschlag in Kabul aufklären, dass wir unsere Botschaftsmitarbeiter dort versorgen und dass wir unsere Planungen für die nächsten Tage und Wochen, was auch unsere Botschaft betrifft, weiter vorantreiben. Ich kann mich, wie gesagt, dem anschließen, was die Kollegen gesagt haben, aber für alle weiteren, anderen Bewertungen ist es jetzt wirklich - ich hoffe, Sie haben dafür heute Verständnis - zu früh, um eine Aussage zu treffen.

Zusatzfrage: Die Erwartung war auch nicht, dass Sie die jetzt sozusagen ad hoc abgeben. Die Frage ist nur, ob die Situation in Afghanistan - es ist nicht der erste Anschlag in jüngerer Zeit - nicht dazu führen kann, dass Sie - ich weiß es nicht, vielleicht in zwei Wochen - ein Update der aktuellen Einschätzung der Sicherheitslage abgeben werden. Das ist ja als Prozess unabhängig von der Aufklärung der jetzt direkt herrschenden Verhältnisse.

Adebahr: Ich kann mich, wie gesagt, den Ausführungen der Kollegen grundsätzlich nur anschließen und von meiner Seite aus für das Auswärtige Amt heute Morgen nur sagen: Wir sind heute damit befasst, uns mit diesem Anschlag auseinanderzusetzen und uns im Krisenstab um die Leute zu kümmern. Das ist alles, was ich hier heute dazu sagen kann.

Frage: Frau Adebahr, können Sie denn etwas zur Schwere der Verletzungen der betroffenen Botschaftsmitarbeiter sagen? Sind die im Krankenhaus, oder wurden die ambulant behandelt?

Adebahr: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass sie medizinisch versorgt werden. Es ist so, dass eine entsandte Kollegin der Botschaft leicht und eine Ortsmitarbeiterin der Botschaft schwerer verletzt ist. Aber ich kann Ihnen keine Angaben zu den genaueren Verletzungen machen.

Frage : Frau Adebahr, man liest ja, dass die deutsche Botschaft beschädigt sei. Wenn ich mir jetzt die Fotos und die Videos anschaue, dann sieht das ja nach einer Zerstörung aus. Können Sie uns sagen, was aus Sicht des Auswärtigen Amtes mit der Botschaft ist?

Frau Demmer, eine riesengroße Mehrheit in Deutschland möchte, dass die Bundeswehrsoldaten sofort aus Afghanistan abziehen. Ist das für die Kanzlerin mittlerweile eine Option?

Adebahr: Zur Frage der Beschädigung: In der deutschen Botschaft sind der Krisenstab, die vor Ort befindlichen Kräfte und auch alle Leute, die sich auf dem Compound aufhalten, damit befasst, die Schäden in Augenschein zu nehmen. Es ist so, dass wir heute Morgen die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes aktualisiert haben. Dort haben wir gesagt:

"Am 31. Mai 2017 kam es zu einem Anschlag in unmittelbarer Nähe der deutschen Botschaft in Kabul. Die deutsche Botschaft wurde beschädigt und bleibt für den Besucherverkehr vorerst geschlossen. In konsularischen Notfällen in Afghanistan sollte bis auf Weiteres das Auswärtige Amt direkt kontaktiert werden."

Wir sind dabei, die genauen Beschädigungen eben noch zu evaluieren.

SRS'in Demmer: In Afghanistan ist die Lage ja insgesamt stabilisiert, aber eben durch wiederholte Angriffe, wie wir sie auch heute erlebt haben, natürlich weiterhin volatil. Aber ohne Unterstützung der Nato, der USA und der internationalen Gemeinschaft wird die militärische und politische Konsolidierung und Entwicklung in Afghanistan kaum gelingen können.

Frage : Frau Adebahr, wenn Sie "eine entsandte Kollegin" sagen, ist das dann eine deutsche Diplomatin, und ist die Ortskraft eine afghanische?

Adebahr: Ja, das ist korrekt.

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung hat heute (in der Kabinettssitzung) dem Erlass einer Ministerverordnung des Bundesinnenministeriums zugestimmt, mit der die BSI-Kritisverordnung geändert wird. Die BSI-Kritisverordnung konkretisiert, wer unter den Regelungsbereich des BSI-Gesetzes fällt. Das BSI-Gesetz beinhaltet unter anderem Anforderungen an die IT-Sicherheit sogenannter Kritischer Infrastrukturen, also Einrichtungen, die für unser Gemeinwesen von zentraler Bedeutung sind. Dazu gehören Einrichtungen von der Energieversorgung bis zum Verkehr, vom Gesundheitswesen bis zu Banken und Versicherungen.

Als Kernbestandteil verpflichtet das Gesetz die Betreiber von informationstechnischen Systemen, die für die Funktionsfähigkeit dieser Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind, diese durch angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen abzusichern. Außerdem müssen IT-Vorfälle von bestimmter Erheblichkeit an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeldet werden.

Welche Betreiber konkret von diesen Pflichten betroffen sind, war im Mai 2016 durch die BSI-Kritisverordnung zunächst für die Kritischen Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Wasser und Ernährung geregelt worden. Die heutige Änderungsverordnung trifft die Festlegungen für die noch ausstehenden Sektoren Transport und Verkehr, Gesundheit sowie Finanz- und Versicherungswesen. Die gesetzlichen Vorgaben aus dem BSI-Gesetz werden hierdurch abschließend umgesetzt.

Dann hat das Kabinett heute den Bericht der Bundesregierung zu Stickstoffen in der Biosphäre beschlossen. Der Bericht informiert über Ursachen und Folgen von hohen Stickstoffemissionen und bietet politische Lösungsansätze an. Konkret geht es um den sogenannten reaktiven Stickstoff. Das ist ein Sammelbegriff für Verbindungen wie beispielsweise Stickstoffdioxid, Lachgas, Ammoniak oder Nitrat. Der Bericht zeigt, dass die Stickstoffemissionen zu etwa zwei Dritteln in der Landwirtschaft entstehen, aber auch der Verkehr- und der Energiesektor tragen deutlich dazu bei. Stickstoffe beeinträchtigen etwa das Trinkwasser, aber auch die Luft, und das betrifft insbesondere Kleinkinder und Stadtbewohner. Deshalb macht der Bericht deutlich, dass hier alle Ressorts tätig werden müssen, um Stickstoffe in Luft, Böden und Gewässern zu reduzieren - das gilt für die lokale, nationale und internationale Ebene -, denn das Übermaß an Stickstoff in unserer Umwelt schadet Mensch, Umwelt und Wirtschaft.

Die gute Nachricht ist: Die Emissionen haben sich zwischen 1995 und 2010 bereits um 40 Prozent verringert; dies auch dank zahlreicher Gesetze, Mindeststandards und Grenzwerte. Erfolge gab es vor allem im Verkehr und bei der Abwasserbehandlung. Gemessen an den UN-, EU- und nationalen Zielen sind die Emissionen jedoch weiterhin zu hoch. So schätzt die EU die Folgekosten auf jährlich bis zu 320 Milliarden Euro, wovon 60 Prozent durch Gesundheitskosten entstehen.

Die Bundesregierung setzt ihre Anstrengungen für weniger Stickstoff auf allen Ebenen und mit zahlreichen Programmen fort. Gleichzeitig setzt sie auf einen integrierten Ansatz. Dazu sollen alle Verursacher in den Blick genommen werden. Nach dem Beschluss heute bekommen Bundestag und Bundesrat den Bericht zur Kenntnis.

Das war es von meiner Seite.

Frage : Zum Stickstoffbericht: Herr Fichtner, das Umweltministerium wollte eine Strategie zu diesem Bericht verabschieden, was an den anderen Ministerien gescheitert ist. Können Sie uns sagen, an welchen Ministerien das gescheitert ist und warum?

Fichtner: Es stimmt, dass wir ursprünglich eine Strategie erstellen wollten. Wir haben das im Ressortkreis nicht durchsetzen können und haben stattdessen diesen Bericht als einen ersten Schritt heute im Kabinett verabschiedet. Der erste Schritt muss aber nicht der letzte Schritt zu dem Thema gewesen sein.

Zusatzfrage : Die Frage war, welche Ministerien das geblockt haben.

Fichtner: Ich werde nicht auf Einzelheiten der Ressortabstimmung eingehen. Es gab nicht den nötigen Konsens dafür, und deswegen gibt es jetzt den Bericht.

Zusatzfrage : Herr Strater, war Ihr Ministerium dafür, eine Strategie nach diesem Bericht zu entwickeln?

Strater: Sie wissen, dass wir aus Ressortabstimmungen nicht berichten. Unsere Ansätze zur Reduzierung von Stickoxiden in der Luft kennen Sie.

Frage : Herr Dimroth, zur Kritisverordnung: Der Kreis der Verpflichteten ist extrem groß geworden. Wie wollen Sie durchsetzen, dass die entsprechende Kritisverordnung tatsächlich eingehalten wird?

Dimroth: Zunächst einmal ist es so, dass wir tatsächlich mit der Cyber-Sicherheitsstrategie, dem IT-Sicherheitsgesetz und jetzt den darunterliegenden Kritisverordnungen ein System von IT-Sicherheitsvorgaben geschaffen haben, über das dem man, glaube ich, mit Fug und Recht behaupten kann, dass wir in Europa eine führende Rolle einnehmen. Der europäische Gesetzgeber hat sich weitestgehend an unseren Vorstellungen bei der sogenannten NIS-Richtlinie orientiert und hat vergleichbare Regelungsansätze gewählt. Insofern glaube ich, ganz grundsätzlich mit einem gewissen Stolz sagen zu können, dass wir da sehr gut aufgestellt sind.

Heute ist tatsächlich der letzte Schritt bei der Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes gelungen, in dem für die noch ausstehenden Sektoren Finanz-, Versicherungswesen, Gesundheit, Transport und Verkehr entsprechende Konkretisierungen im Rahmen der Verordnung erfolgt sind.

Konkret auf Ihre Frage möchte zunächst allgemein antworten, dass wir selbstverständlich davon ausgehen, dass sich alle Beteiligten an die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland halten und wir nicht von vornherein davon ausgehen, dass gesetzliche Vorgaben missachtet werden. Das ist erst einmal der ganz grundsätzliche Blick auf diese Dinge.

Hinzukommt, dass das IT-Sicherheitsgesetz unterschiedliche Verpflichtungen kennt. Das eine ist, wie Frau Demmer schon ausgeführt hatte, vor allem der Bereich der Meldepflichten, und das andere ist der Bereich der Mindeststandards. Zunächst einmal gilt, wie gesagt, für beides, dass wir selbstverständlich davon ausgehen dürfen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten und erfüllt werden. Mindestens so entscheidend ist aber, dass wir in beiden Fällen schon davon ausgehen dürfen, dass mögliche Haftungsrisiken auch dazu führen können, dass neben der grundsätzlichen Bereitschaft, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, die Bereitschaft vielleicht noch zusätzlich steigt.

Denn wenn wir gesetzgeberisch in einem kooperativen Ansatz konkret solche bestimmten IT-Sicherheitsmerkmale - Sie haben jetzt von einer großen Zahl gesprochen, worüber die Kommentierungen sehr durcheinander gehen; es gibt viele, die sagen, es gebe viel zu wenige, und es gibt welche, die sagen, es gebe zu viel, was ich jetzt einmal offen lasse - für diesen Kreis der Verpflichteten für einen engen Kernbereich kritischer Infrastrukturen vorgeben, dann kann man, glaube ich, schon mit einer plausiblen Erwartungshaltung davon ausgehen, dass die Unternehmen sehr wohl wissen, dass in möglichen Schadensfällen die Missachtung dieser Vorgaben gewisse Haftungsrisiken birgt. Dabei kann ich, wie gesagt, nur appellieren, die Vorgaben einzuhalten - in der Hoffnung, dass auch diese Risiken in den jeweiligen Geschäftspolitiken bedacht werden.

Zusatzfrage : Das heißt, dass letztlich über die Haftung der Druck auf die entsprechend Verpflichteten steigen würde. Das heißt, Sie würden im Umkehrschluss aber auch sagen, dass bislang diese Haftung eigentlich nicht existiert hätte?

Dimroth: Nein, das würde ich nicht im Umkehrschluss sagen. Ich würde nur sagen: Jetzt, wo wir gesetzliche Vorgaben haben und diese auch in einem sehr mühevollen Prozess ausbuchstabiert werden, was die jeweiligen konkreten Vorgaben für die einzelnen Sektoren bedeuten, glaube ich schon, dass durch diesen Konkretisierungsprozess ein Haftungsdruck steigt.

Frage: Ich habe im weitesten Sinne eine Frage zur Sicherheitslage in Afghanistan. Herr Flosdorff, morgen entscheidet der BGH über eine Klage des Bundes gegen die "WAZ". Es geht dabei um diese sogenannten Afghanistan-Papiere, mehrere tausend Seiten militärische Lageberichte, die veröffentlicht werden sollten. Das Verteidigungsministerium hat versucht, das zu verhindern. Warum gehen Sie so vehement gegen diese Veröffentlichung vor?

Flosdorff: Hier handelt es sich um einen Fall aus dem Jahr 2013. Um es gleich vorweg zu sagen: Das Verteidigungsministerium vertritt nach wie vor die Position, dass diese als vertraulich eingestuften Informationen an das Parlament nicht veröffentlicht werden dürfen. Das hat folgenden Hintergrund: Diese Unterrichtungen des Parlaments lassen Rückschlüsse auf Einsatzstrategien nicht nur unserer Streitkräfte, sondern auch der anderen in Afghanistan vertretenen Streitkräfte zu. Sie sind, wenn es dort um bestimmte Details geht, im Ergebnis dazu geeignet, Leib und Leben der im Einsatz eingesetzten Soldatinnen und Soldaten zu gefährden.

Ebenso regelmäßig wie wir die Parlamentsunterrichtungen vornehmen, unterrichten wir auch die Öffentlichkeit. Es gibt eine Version von Unterrichtungen über Berichte aus dem Einsatz, wo diese Details ausgespart werden und die frei verwendbar für die Presse sind. Über die kann man sich auch sehr gut ein Lagebild verschaffen, ohne dass die Soldatinnen und Soldaten gefährdet werden. Deswegen warten wir jetzt ab. Diese Rechtsauffassung, die wir haben, wurde bereits im Jahr 2014 vom Landgericht Köln bestätigt. Das Oberlandesgericht Köln hat im Juni 2015 diese Rechtsauffassung bestätigt. In diese Woche steht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs an, und diese bleibt abzuwarten.

Zusatzfrage: Einen Eingriff in die Pressefreiheit sehen Sie nicht?

Flosdorff: Es ist eine Gewichtung, die auch die Richter der vorherigen Instanzen vorgenommen haben. Auf der einen Seite steht die Pressefreiheit und das berechtigte Interesse, voll umfänglich über alles berichten zu können. Auf der anderen Seite stehen Leib und Leben der Soldaten, die Gefährdung und das Risiko für die eingesetzten Truppen. Das ist immer eine Abwägung. Die Waagschale hat sich in den beiden vorherigen Instanzen in Richtung Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten gesenkt, was ich hier ausdrücklich begrüße. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof das Thema sieht.

Frage : Ich habe eine Frage an das Bundesministerium der Gesundheit. Es gibt aus dem politischen Raum den Vorwurf, dass das Bundesministerium der Gesundheit während dieser Legislaturperiode nicht genug für die Hebammen getan habe. Ich würde gerne von Ihnen erfahren, wie Sie sich dazu stellen und was Sie denn tatsächlich konkret getan haben, wo Sie sagen würden: "Das hilft denen so, wie es sein müsste"?

Angeli: Die Hebammen in Deutschland leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Unterstützung von Schwangeren, Müttern, Kindern und Familien. Deswegen ist es dem Gesundheitsminister auch ein besonderes Anliegen, diese Arbeit nicht nur durch Respekt und Anerkennung, sondern auch durch gute Arbeitsbedingungen zu unterstützen. Wir haben in dieser Wahlperiode sehr viele gesetzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die ich Ihnen gerne schildern kann.

Dazu gehört zum Beispiel ein Sicherstellungszuschlag für Hebammen, um die Hebammen finanziell zu entlasten, die eine geringe Zahl an Geburten betreuen. Dazu gehören Verbesserungen bei der Vergütung von Hebammen, was zu deutlichen Verbesserungen in den letzten Jahren geführt hat. Dazu gehören auch Verbesserungen bei der Haftpflichtabsicherung der Hebammen, zum Beispiel ein Regressverzicht der Kranken- und Pflegekassen, was die Rückforderungen im Haftpflichtfall anbelangt. Das alles ist gesetzlich festgeschrieben. Momentan laufen neue Vergütungsverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden. Sie konnten sich nicht einigen. Für diesen Fall haben wir vorgesorgt und gesetzlich eine Schiedsstelle festgeschrieben. Diese Schiedsstelle wird jetzt Informationen von den Hebammen und vom GKV-Spitzenverband zusammentragen, insbesondere auch mit Blick auf die finanzielle Situation der Hebammen. Ich bin sicher, dass sie das dann auch einer guten Lösung zuführen werden.

Frage : Ich würde zum Thema Europa Fragen stellen.

Ich würde gerne wissen, ob es richtig ist, dass die Bundesregierung ein Papier erarbeitet hat, in dem Strukturhilfen in der EU mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien der Länder verknüpft werden.

Mich würde dazu auch interessieren, wo dieses Papier eingespeist wird, an wen es sich richtet und wie die Aussichten sind, dass es in der EU möglicherweise durchkommt.

Alemany: Das ist ein Papier der Bundesregierung, das derzeit noch nicht veröffentlicht ist. Es handelt sich, wenn ich das einmal abkürzen darf, um ein Kohäsionspapier, das ein internes Papier der Bundesregierung ist. Intern deswegen, weil es noch nicht veröffentlicht ist. Wir werden das in Kürze an die EU-Kommission senden und dann natürlich öffentlich zugänglich machen. Es geht hierbei vor allem darum, die Kohäsionspolitik oder die Mittel auf die neuen Aufgabenschwerpunkte der EU abzustimmen und auch zielgenauer zu machen. Kohäsionspolitik ist, wie Sie wissen, ein zentrales Element der EU-Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik. Wir wollen Anreize geben, erforderliche Strukturreformen in den Mitgliedstaaten zu unterstützen, um die Zukunftsfähigkeit der EU insgesamt nach vorne zu bringen.

Noch vorweg: Auch jetzt ist es schon so, dass die EU Kohäsionsmittel an bestimmte Konditionalitäten und Bedingungen knüpfen können. Ich kann als ein Beispiel die Erfüllung der länderspezifischen Empfehlungen für Strukturreformen nennen. Es stimmt: In dem Papier der Bundesregierung ist auch ein Teil enthalten, der sich damit beschäftigt, dass man eine neue Konditionalität zumindest prüfen möchte, nämlich die Bindung an die Einhaltung der rechtstaatlichen Grundwerte der EU. Wir sind nämlich der Auffassung, dass die EU sich vor allem dadurch auszeichnet, dass sie eine Wertegemeinschaft ist. Die Basis einer solchen Wertegemeinschaft und die Basis der Glaubwürdigkeit der EU bildet die Einhaltung der Grundwerte. So gesehen ist eine Verknüpfung mit der Einhaltung dieser Grundwerte sehr vernünftig. Zumindest sollte der Aufwand betrieben werden, im Zuge der künftigen Ausrichtung noch einen stärkeren Anreiz zu prüfen. Damit nehmen wir eigentlich eine Debatte auf, die im EP und in der Kommission schon seit Längerem geführt wird.

SRS'in Demmer: Zur Ergänzung: Es geht in dieser Stellungnahme, in diesen Vorschlägen um eine Ausgestaltung der Kohäsionspolitik ab 2021. Kommissar Oettinger hat gestern den Haushaltsentwurf der Kommission für 2018 vorgelegt, der im nächsten halben Jahr von Rat und EP zu beraten und zu verabschieden ist. Dieser ändert am geltenden Rechtsrahmen nichts, auch nicht an den Fördergrundlagen und Kriterien der Strukturfonds der aktuell laufenden Finanzperiode, die ja noch bis 2020 geht.

Frage : Frau Demmer, noch einmal zur Klarstellung: Das Papier ist innerhalb der Bundesregierung so schon abgestimmt? Das ist jetzt schon gemeinsame Position?

SRS'in Demmer: Es handelt sich um einen Beitrag der Bundesregierung, der in den vergangenen Monaten in den Ressorts abgestimmt worden ist.

Frage: Frau Alemany, wann soll denn in der EU darüber ein Konsens gefunden werden? Sie haben gesagt, dass man in Kürze das Papier der EU-Kommission zuleitet. Wann wird eine Entscheidung fallen, wie die künftige Kohäsionspolitik aussehen wird?

Alemany: Die Kommission hat uns gesagt, dass sie 2018 Vorschläge entwickeln wird. Das dauert also noch ein bisschen. Um unsere deutsche Position einzubringen, haben wir jetzt einmal einen Vorschlag gemacht. Es ist ja noch Zeit. Wie Frau Demmer schon sagte, geht es erst um den Rahmen ab 2020.

Frage : Frau Alemany, wenn der Punkt Rechtsstaatlichkeit möglicherweise Teil der Konditionen sein könnte, können Sie irgendwelchen Beispiele nennen, wo das greifen könnte beziehungsweise wo das notwendig gewesen wäre?

Alemany: Die Möglichkeit, die geprüft werden sollte, ist einfach, den Erhalt der Mittel mit der Einhaltung von Menschenrechten oder von rechtsstaatlichen Prinzipien zu verknüpfen. Damit ist noch keine Vorfestlegung getroffen, dass wir das wollen oder in einer gewissen Art schon wollen oder schon wüssten, wie man es rechtlich umsetzt, sondern das soll die EU prüfen. Ziel ist auf jeden Fall, die Glaubwürdigkeit der EU zu erhöhen, indem man die Menschenrechte, die rechtsstatlichen Prinzipien und Grundwerte und deren Einhaltung anreizt.

Zusatzfrage : Das passiert ja nicht in einem luftleeren Raum. Was waren denn die Beispiele in der Vergangenheit, bei denen man gesagt hat, dass man sich wünschen würde, dass EU-Mitgliedstaat XYZ sich an die Menschenrechte oder an Rechtsstaatlichkeit halten würde?

Alemany: Es liegt mir fern, jetzt spezielle Länder oder spezielle Problematiken herauszugreifen. Es ist aber durchaus bekannt, dass es innerhalb der EU große Debatten darüber gibt, was Rechtsstaatlichkeit bedeutet. Ihnen ist vielleicht auch bekannt, dass zum Beispiel gegen verschiedene Länder Vertragsverletzungsverfahren laufen, was ja der reguläre Sanktionsmechanismus ist. Darum soll es aber nicht gehen. Es geht um das Ziel, die Lebensqualität der EU-Bürger in allen EU-Ländern zu verbessern. Damit geht einher, dass Menschenrechte oder rechtsstaatliche Prinzipien wie Pressefreiheit und andere Dinge ausreichend und in geeigneter Form gewahrt werden. Wenn dies nicht so ist, sollte man zumindest prüfen, ob die EU-Kohäsionsmittel, die ja genau darauf abzielen, solche Lebensqualität für alle zu schaffen, nicht konditioniert werden könnten und sollten.

Frage : Mich interessiert, ob Sie im Zuge dieser Beratungen vielleicht schon einmal bei besonders engen Freunden in der EU vorgefühlt haben, wer einen solchen Ansatz unterstützen könnte. Ich denke dabei natürlich an Frankreich.

Alemany: Ich würde sagen: Die offiziellen Gespräche und Haltungen der anderen Mitgliedsländer würden wir dann kommentieren, wenn wir es offiziell an die Kommission gesandt haben.

Zusatzfrage : Es hat heute in Brüssel die Verkündung von Vorschlägen der EU-Kommission zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion gegeben. Mich würde interessieren, ob die Bundesregierung schon eine grobe Antwort hat, wie sie den Befund wertet und ob sie irgendwelche einzelnen Punkte sieht, die für die Bundesregierung vielleicht problematisch sein könnten. Es ist unter anderem auch von Möglichkeiten gemeinsamer Kreditaufnahme und Ähnlichem die Rede.

von Tiesenhausen-Cave: Wir sind optimistisch. Soweit ich weiß, läuft die Pressekonferenz, die kurz nach 13 Uhr begonnen hat, gerade noch. Es ist richtig, dass die Kommission heute in Brüssel ein Reflexionspapier zur Fortentwicklung der Währungsunion vorgestellt hat. Das geschieht im Rahmen der allgemeinen Diskussion zur Fortentwicklung der EU insgesamt, wozu sich ja auch die Staats- und Regierungschefs in Rom vereinbart haben.

Für uns ist es gerade in Zeiten des Brexit wichtig, dass die Fragen der WWU-Weiterentwicklung im Gesamtrahmen der EU-Entwicklung insgesamt gesehen werden. Wir wollen keine Spaltung zwischen "Ins" und "Outs", also den Eurozonenmitgliedern und den anderen Staaten.

Wie Sie auch wissen, ist Deutschland in einem intensiven Dialog mit Frankreich und wird in den kommenden Wochen ebenfalls an Fragen der Zukunft der EU arbeiten. Sie wissen, dass es unter dem Vorsitz des Bundesfinanzministers und des französischen Finanzministers Bruno Le Maire eine gemeinsame Arbeitsgruppe gibt.

Wir werden die Vorschläge der Kommission jetzt intensiv prüfen. Es ist jetzt, eine halbe Stunde nach Beginn der Pressekonferenz, zu früh, um detailliert auf einzelne Punkte einzugehen. Ganz grundsätzlich bleiben aber aus unserer Sicht folgende zentrale Elemente entscheidend:

Wir müssen in der Eurozone und in der EU insgesamt Vertrauen schaffen. Das geschieht, indem wir das bestehende Regelwerk umsetzen und anwenden. Nur das schafft die Glaubwürdigkeit für weitere Integration. Die Mitgliedstaaten müssen auch ihrer Verantwortung gerecht werden, Stabilität und Wachstum in der Eurozone durch Strukturreformen und Schuldenabbau zu schaffen. Wir brauchen ferner Risikoabbau im Finanzmarktbereich, bevor wir über weitere Risikoteilung sprechen. Dieses Prinzip ist Ihnen ja eigentlich auch schon bekannt, das wir in alle Debatten einbringen. Genauso wie den Punkt, dass Haftung und Kontrolle auf derselben Ebene bleiben müssen und nicht auseinanderfallen sollen. Letztlich brauchen wir hohe Standards für die demokratische Legitimität unserer Entscheidungen, gerade auch mit Blick auf die Haushaltssouveränität des Deutschen Bundestages.

Weil Sie es angesprochen haben, als Letztes zu Ihrer Frage nach der Vergemeinschaftung von Schulden: Es wird Sie nicht überraschen, dass sich die ablehnende Haltung der Bundesregierung zu Eurobonds und zu gemeinsamen Schulden nicht geändert hat.

Frage: Frau Demmer, warum möchte die Kanzlerin im kommenden Jahr die Nato-Tagung nicht in der Türkei ausrichten?

SRS'in Demmer: Es hat eine Sitzung gegeben, in der entschieden worden ist, dass es im nächsten Jahr eine Nato-Tagung geben wird, in der es aber nicht um den Ort ging.

Zusatzfrage: Könnten Sie das präzisieren? Welcher Ort war denn vorgeschlagen oder welche Vorstellung gab es? Offenbar hat die Türkei, so sagen es Medienberichte, angeboten, Ort der Nato-Tagung zu sein. Es heißt, die Bundesregierung habe sich dagegen ausgesprochen oder dagegen entschieden.

Wenn wir einmal dabei sind: Wo könnte denn die Nato-Tagung stattfinden, oder ist das noch vollkommen offen?

SRS'in Demmer: Ich sage Ihnen ja: Datum und Ort wurden noch nicht festgelegt. Das wird in den entsprechenden Gremien gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten beschlossen werden. Beschlossen worden ist derzeit einfach nur, dass es 2018 wieder eine Nato-Tagung geben wird.

Frage : Wo würde die Bundesregierung diese Tagung denn gerne sehen?

SRS'in Demmer: Wie gesagt - Sie werden mir jetzt nichts entlocken -, das ist eine Entscheidung, die in einem vielköpfigen Gremium getroffen wird.

Zusatzfrage : Sie machen das also davon abhängig, was die anderen Länder wollen?

SRS'in Demmer: Ich möchte der Entscheidung da nicht vorgreifen.

Zusatzfrage : Die Bundesregierung hat also keine Position?

SRS'in Demmer: Keine, die ich jetzt mit Ihnen teilen wollen würde.

Zusatzfrage : Eine geheime?

SRS'in Demmer: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Frage : Gibt es denn Umstände, unter denen Sie sagen würden "Das geht auf gar keinen Fall" - beispielsweise, wenn Herr Yücel noch in Haft sitzen sollte?

SRS'in Demmer: Das ist jetzt doch alles sehr hypothetisch, und wie Sie wissen: Solche Fragen beantworte ich nicht.

Zusatzfrage : Frau Adebahr, weil Herr Schäfer hier am Montag mit wehenden Fahnen hereinkam und nur die mündliche Zusage für den konsularischen Besuch bei Frau Tolu vermelden konnte, würde ich gerne noch fragen: Gibt es einen aktuelleren Stand, was die entsprechenden Menschen angeht, die in der Türkei in Haft sitzen?

Adebahr: Der Haftbesuch bei Frau Tolu ist terminiert, und zwar für Freitag, wenn ich das richtig sehe. Wir haben einen solchen Haftbesuch beantragt. Wie der konkrete Rücklauf von der türkischen Seite aussieht, müsste ich nachher noch einmal nachreichen.

Zusatzfrage : Und bei den anderen gibt es auch kein Update in dem Sinne?

Adebahr: Nein.

Frage: Herr Flosdorff, zu dem heute veröffentlichten Video, das einen Angriff auf deutsche Soldaten durch jordanische Soldaten in Kabul zeigt: Damals wurde eine Kommission eingesetzt, die das als strafrechtlich nicht relevant bewertet hat. Wenn Sie das Video gesehen haben: Teilen Sie diese Bewertung heute? Wenn nicht, wie bewerten Sie es dann?

Außerdem hat das LKA in seinem Ermittlungsbericht geschrieben, dass aus seiner Sicht davon ausgehen sei, dass dieser Vorfall politisch bagatellisiert werden sollte. Stimmt das?

Daran anschließend ganz kurz noch: Die Ministerin war kurz nach diesem Vorfall zu Besuch in Jordanien. War das damals ein Thema im Gespräch mit dem König? Gab es möglicherweise eine Entschuldigung?

Flosdorff: Zunächst für alle anderen, die in dem Thema nicht so drin sind: Hier geht es um einen Vorfall, der im Dezember 2014 stattgefunden hat. Hier kam es an einer Fahrzeugschleuse des Kabuler Flughafens zu einer Auseinandersetzung zwischen deutschen und jordanischen Sicherungssoldaten. Die Aufgabe der jordanischen Sicherheitssoldaten war es, dort sozusagen als Militärpolizei - damals noch von ISAF, dem Kampfeinsatz - dafür zu sorgen, dass nur Berechtigte hineinkommen, also die Fahrzeuge zu überprüfen, genau zu schauen "Wer kommt da rein?" und den Hochsicherheitsbereich dahinter sicher zu halten. Die deutschen Soldaten befanden sich in Begleitung eines hohen Nato-Kommandeurs, und dieser Konvoi wollte durch die Sicherheitsschleuse fahren. Das war eine sehr sensible Situation, so wie das immer dort ist - an dieser Stelle hat es schon häufig Anschläge gegeben. Unter dieser Drucksituation haben sich offensichtlich die Emotionen dort hochgeschaukelt und es ist zu Handgreiflichkeiten zwischen den deutschen und den jordanischen Soldaten gekommen. Vier deutsche Soldaten sind dabei verletzt worden.

Es gibt ein Video, das einen Teil dieser Szene zeigt, und danach ist dieser gesamte Vorfall dem ISAF - das ist sozusagen das Hauptkommando in Afghanistan - gemeldet worden. Die haben eine Kommission eingesetzt, an der unterschiedliche Länder multinational teilgenommen haben - auch Deutschland, auch Jordanien und auch die amerikanische ISAF-Führung. Da haben Befragungen aller möglichen Zeugen - auch auf deutscher Seite und auf jordanischer Seite - stattgefunden und das Video ist gesichtet worden. Hinterher hat der Ermittlungsbericht erbracht, dass hier offensichtlich Fehler auf beiden Seiten passiert sind - also sowohl auf jordanischer Seite als auch auf deutscher Seite -, dass aber auch Sprachprobleme und die gefährliche Situation vor Ort dazu beigetragen haben. Es ist dann den Ländern überlassen worden, daraus weitere Konsequenzen zu ziehen.

Von deutscher Seite ist dann - was routinemäßig stattfindet - ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, das für die beteiligten deutschen Soldaten folgenlos ausgegangen ist. Es war auch die deutsche Haltung, die in dem Ermittlungsverfahren deutlich eingebracht worden ist, dass die Fehler der deutschen Soldaten nicht so schwerwiegend waren, dass das disziplinarische Folgen nach sich ziehen musste.-

Sie spielen jetzt auf irgendwelche Äußerungen des Landeskriminalamtes Hamburg an. Uns sind diese Äußerungen in der Form nicht bekannt. Wir haben das jetzt in der "Bild"-Zeitung gelesen; wir kennen kein Schriftstück und wir kennen auch aus den mündlichen Kontakten mit dem Landeskriminalamt Hamburg nicht diese Äußerungen. Das Landeskriminalamt Hamburg ist hier insofern im Spiel, als ein Soldat, der mit betroffen war, eine private Anzeige erstattet hat. Deswegen hat das Landeskriminalamt Hamburg im Jahr 2015 ermittelt.

Im Zuge dieser Ermittlungen haben wir auch erstmals angeboten, auf die Nachfrage des Landeskriminalamtes hin dieses Video in einer eingestuften Form zur Verfügung zu stellen - in eingestufter Form deshalb, weil es sich da um einen Hochsicherheitstrakt, um eine Schleuse handelt und zu sehen ist, wie die Sicherheitsvorkehrungen sind, was wiederum zu einer Gefährdung des Flughafeneingangs hätte führen können. Von diesem Angebot, sich das in eingestufter Form anzuschauen, hat das Landeskriminalamt damals nicht Gebrauch gemacht. Im Herbst 2016 gab es eine erneute Anforderung; daraufhin haben wir das Video überstellt. Das konnten wir tun, weil sich zwischenzeitlich der Eingangsbereich in Kabul so verändert hatte, dass die alten Bilder für jemanden, der da einen Anschlag verüben möchte und sich dafür interessiert, im Prinzip wertlos waren. So konnte man das Video also herausgeben.

Das Ganze ist im Jahre 2014 beziehungsweise Anfang 2015 gemeldet worden, auch ins Ministerium - da hat es eine Meldung gegeben, dass es diesen Vorfall gibt und dass Ermittlungen durch die multinationale Einheit von ISAF, die dafür zuständig ist, angestellt werden. Später gab es noch eine Meldung darüber, wie diese Ermittlungen verlaufen sind - mit dem Ergebnis, das ich Ihnen mitgeteilt habe.

Ich weiß nicht, was für Ansätze es gibt, da jetzt noch weiter tätig zu werden. Aus unserer Sicht ist das sehr sauber aufgearbeitet worden. Nach unseren Informationen sind auch die jordanischen Soldaten aus Afghanistan abgezogen worden. Dieser Vorfall - der unschön war und sicherlich auch unsere Soldaten betroffen gemacht hat, aber auch durch eine unabhängige Instanz in Afghanistan in entsprechender Weise bewertet worden ist - sollte sich nicht wiederholen. Das ist es aber auch, und ich kann da beim besten Willen, auch mit genauem Hinschauen, keinen Skandal erkennen.

Zusatzfrage: Ich habe nicht von einem Skandal gesprochen, sondern nur nach der Bewertung damals gefragt, in der es hieß, es gebe keine strafrechtliche Relevanz. Wenn man sich jetzt das Video anschaut, könnte man zu anderen Auffassungen kommen. Sie sprechen jetzt von Handgreiflichkeiten und nennen das unschön, in dem LKA-Bericht ist aber auch davon die Rede, dass ein Soldat bewusstlos geschlagen wurde. Deswegen noch einmal die Frage: Kommen Sie zu einer anderen Bewertung als der, dass das strafrechtlich nicht relevant ist?

Flosdorff: Soweit ich weiß - Sie wissen das ja auch -, laufen noch diese Ermittlungen des Landeskriminalamtes Hamburg, das dieses Video ja in Augenschein nimmt beziehungsweise schon in Augenschon genommen hat. Auch die zuständigen Militärbehörden in Kabul haben dieses Video in Augenschein genommen. Ob das jetzt nach deutschem Recht eine strafrechtliche Relevanz hat oder nicht, das entscheiden bei uns die Gerichte beziehungsweise die Staatsanwaltschaft, wenn sie denn entscheidet, ob es dort tatsächlich zu einer Anklage kommt.

Ich kann nur noch einmal sagen - ich habe das eben auch gesagt -: Die deutschen Soldaten sind bei diesem Zwischenfall verletzt worden. Das war ein unschöner Zwischenfall, das war eine Stresssituation, und sie hätte in der Form nicht passieren dürfen. Nach Ansicht der ermittelnden Behörden von ISAF in Kabul hat es Fehlverhalten auf beiden Seiten gegeben, und man hat gesagt, dass es dort auch Sprachschwierigkeiten gab. Es gab eine unterschiedliche Interessenhaltung: Die einen wollten das Lagertor schützen und wollten die Kontrolle darüber behalten, was an dem Tor passiert und was nicht passiert, wie schnell der Konvoi einrückt beziehungsweise ob er nicht einrückt und erst untersucht wird. Die deutschen Soldaten wollten verständlicherweise mit ihrem Konvoi sehr schnell in den sicheren Bereich hinein. Ich denke einmal, das ist eine Situation, die sich für uns alle aus der Papierlage ein bisschen schwerer aufarbeiten lässt als aus der Situation dort in Afghanistan.

Dimroth: Nur noch eine kurze Ergänzung zu Ihrer Frage, was meine Vorhersehung anbetrifft, dass die Vorgaben aus dem IT-Sicherheitsgesetz auch eingehalten werden: Ich hatte auf der einen Seite sehr abstrakt davon gesprochen, dass wir an eine gewisse Rechtsgläubigkeit insgesamt glauben, und auf der anderen Seite auf bestehende Haftungsrisiken hingewiesen. Viel naheliegender - und das ist mir schlichtweg durchgerutscht - ist aber der Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben, die ihrerseits bußgeldbewehrt sind. Das heißt, das IT-Sicherheitsgesetz selbst sieht vor, dass sowohl die fehlende Angabe der Kontaktstellt als auch die fehlende verpflichtende Meldung als auch die Nichteinhaltung der IT-Sicherheitsstandards eine Ordnungswidrigkeit sind und mit zwischen 50 und 100 Euro Strafgeld belegt werden können. Auch das sollte aus unserer Sicht die Bereitschaft, diese Vorgaben einzuhalten, fördern.

Frage : Frau Demmer, zum Besuch des chinesischen Ministerpräsidenten: Es gibt sicherlich einige einende Themen, aber es gibt auch ein paar trennende Themen. Ich würde ganz gerne wissen, ob die Bundeskanzlerin bei China momentan mehr Trennendes oder mehr Vereinendes sieht, insbesondere mit Blick auf die Menschenrechte.

SRS'IN Demmer: Ich möchte dem Besuch nicht vorgreifen; es gibt dazu morgen eine Pressekonferenz. Ganz allgemein und grundsätzlich formuliert: Sie wissen, dass wir Themen wie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit immer wieder ansprechen, wenn sie relevant sind.

Zusatzfrage : Nun ist es so, dass das schon sehr lange gesagt wird. Über die Menschenrechtssituation in China kann man sicherlich streiten. Frau Adebahr, können Sie uns vielleicht die Einschätzung des Auswärtigen Amtes mitteilen, wie es um die Menschenrechtssituation in China bestellt ist und ob es aus Sicht des Auswärtigen Amtes irgendeinen Grund gibt, daran zu zweifeln, dass China ein guter Partner sei?

Adebahr: Ich kann Frau Demmer da nur zustimmen, dass wir uns weltweit für den Schutz der Menschenrechte einsetzen. Das machen wir eben auch regelmäßig in China. Wie Sie wissen, war Außenminister Gabriel letzte Woche in Peking, und ich kann Ihnen berichten, dass er auch solche schwierigen Themen - und das sind mit China schwierige Themen - mit seinen Gesprächspartnern nicht ausgespart, sondern angesprochen hat. Wie auf Reisen des Außenministers üblich, hat er sich nicht nur mit Regierungsvertretern getroffen, sondern auch mit Vertretern der Zivilgesellschaft, um ein umfassendes Bild der Menschenrechtssituation in China zu bekommen.

Für das Auswärtige Amt kann ich noch sagen, dass wir uns mit China regelmäßig zu einem Menschenrechtsdialog treffen, eben weil es da schwierige Themen zu besprechen gibt. Zuletzt fand dieser im November 2016 im Auswärtigen Amt statt. Wir veranstalten auch regelmäßig einen Rechtsstaatsdialog - vielleicht kann das Justizministerium dazu ergänzen -, bei dem es um ähnliche Themen geht. Da sprechen wir auch offen kritische Fragen an.

Insofern: Ja, das ist für uns Thema, und da gibt es natürlich auch mit der chinesischen Seite Sachen zu besprechen.

Baer-Henney: Ich kann den Rechtsstaatsdialog nur bestätigen; der hat gerade erst im vergangenen Monat wieder stattgefunden, und zwar in China.

Zusatzfrage : Zu Ihrer Zufriedenheit?

Baer-Henney: Zu Inhalten kann ich nichts sagen. Es war sicherlich ein ergebnisreicher Besuch, aber weitere Inhalte möchte ich dazu nicht ausführen.

Frage : Frau Adebahr, welche Zivilvertreter hat Herr Gabriel in China besucht?

Adebahr: Wir geben zu derartigen Treffen Auskunft, wenn wir darüber Auskunft geben können. Ob das hier der Fall ist, müsste ich nachreichen.

Zusatzfrage : Sie müssen uns ja keine Namen nennen, aber können uns vielleicht sagen, ob das ein Blogger oder ein Oppositioneller war.

Können Sie uns sagen, mit welcher Position Herr Gabriel zu erreichen versucht hat, die Elektromobilitätsquote in China zur deutschen Zufriedenheit verändert wird? Was haben Sie also den Chinesen geboten?

Adebahr: Zu den konkreten Gesprächsinhalten kann ich mich hier nicht äußern; ich war auch nicht mit in China. Wir können gerne noch nachreichen, was es an Gesprächsinhalten zu dem Thema Elektromobilität in China gegeben hat.

Frage : An das AA: Wird der Außenminister zum Wirtschaftsforum in Sankt Petersburg reisen?

Adebahr: Da gibt es über das hinaus, was Herr Schäfer in der letzten oder vorletzten Regierungspressekonferenz schon gesagt hat, keinen neuen Stand.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Frau Alemany, die Ministerin hat gefordert, dass es ein Mediationsverfahren bei der geplanten Übernahme von Praxair durch Linde geben soll. Wie stellt sie sich das genau vor und was soll das bringen?

Alemany: Da darf ich Sie vielleicht ein bisschen korrigieren: Gefordert hat das die Gewerkschaft beziehungsweise Herr Vassiliadis. Auf Anfrage hat Ministerin Zypries diesen Vorschlag aber begrüßt, und zwar deshalb, weil sie der Meinung ist, dass diese Fusion die Akzeptanz der Arbeitnehmerseite braucht. Die ist derzeit nicht gegeben. So gesehen macht es Sinn, erst einmal einen breiten Konsens aller Beteiligten herzustellen. In diese Richtung geht der Vorschlag von Herrn Vassiliadis, und den hat sie begrüßt.

Zusatzfrage: Aber konkretere Forderungen an die beteiligten Unternehmen hat sie damit jetzt nicht verknüpft?

Alemany: Wie gesagt, Herr Vassiliadis hat das gefordert und in die Debatte eingebracht. In diesen Händen liegt es auch gut, denn das ist natürlich Sache des Unternehmens. Für uns, für die Bundesregierung, ist wichtig, dass solche Fusionen einen breiten Konsens tragen, sprich dass die Arbeitnehmerseite auf jeden Fall mit ins Boot geholt werden sollte.

Frage : Erstens an Frau Demmer: Erwartet die Bundeskanzlerin, dass das Thema Schuldenerleichterung für Griechenland auch den EU-Gipfel am Ende des Monats beschäftigen wird? Ich frage nur deswegen, weil in Athen die Rede davon ist, dass es dazu käme, falls in der nächsten Sitzung der Eurogruppe keine Lösung erreicht werde. Der griechische Premierminister hatte neulich auch ein Telefongespräch mit der Bundeskanzlerin. Die Frage ist, ob Herr Tsipras Frau Merkel nun auch diesbezüglich unterrichtet hat.

An Frau von Tiesenhausen: Ist ein Treffen des Bundesfinanzministers mit dem EU-Präsidenten Jean-Claude Juncker für heute Abend geplant? Falls ja: Worum geht es dabei?

SRS'in Demmer: Wie Sie wissen, geben wir üblicherweise keine Auskunft zu vertraulichen Telefongesprächen der Bundeskanzlerin. Das ist auch in diesem Fall so.

Unabhängig davon gilt zum Hilfsprogramm für Griechenland der bekannte Stand: Es geht weiterhin darum, die zweite Programmüberprüfung erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Die Eurogruppe hat sich damit in der vergangenen Woche befasst und laut dem Eurogruppenvorsitzenden Dijsselbloem wichtige Fortschritte erzielt. Es gilt unverändert, dass die Arbeiten bei den Institutionen und der Eurogruppe liegen beziehungsweise dort auch zu leisten sind.

von Tiesenhausen-Cave: Es ist richtig, dass heute Jean-Claude Juncker in der Stadt ist. Es ist auch richtig, dass er sich mit dem Bundesfinanzminister auf ein vertrauliches Gespräch treffen wird. Das ist ein Vier-Augen-Gespräch, insofern kann ich Ihnen im Vorfeld und auch im Nachhinein nichts über die Inhalte sagen. Nur um das einzuordnen: Es gibt natürlich viele europapolitische Themen; die Kommission macht ja auch selber welche, darüber haben wir gerade ja geredet. Insofern wird es sicherlich um eine Vielzahl von Themen gehen.

Frage : Herr Flosdorff, die YouTube-Serie "Die Rekruten" soll jetzt auf RTL II laufen. Können Sie uns sagen, warum man überhaupt auf die Idee kommt, eine Bundeswehr-Serie ins Fernsehen zu bringen? Was bezahlt RTL II Ihnen?

Flosdorff: Ich bin nicht der Sprecher von RTL II.

Zusatz : Sie sind die Bundeswehr.

Flosdorff: Genau, ich sitze hier für die Bundeswehr, für das Verteidigungsministerium. Für diejenigen, die das nicht kennen: "Die Rekruten" ist eine Serie, die wir über drei Monate im Web gezeigt haben. Das war mit 280 Abonnenten auf YouTube-Kanälen ein großer Erfolg - insbesondere auch in der Zielgruppe, die wir dabei im Auge haben. Wir haben dort über drei Monate lang zwölf Rekruten begleitet - auf und ab, im Stil einer Reality-Dokumentation. Auf diesen Erfolg sind dann auch einige Fernsehsender im In- und Ausland aufmerksam geworden, und es gibt ein Interesse von unterschiedlichen Fernsehsendern daran, dieses Format aufzunehmen und weiter auszustrahlen. Im Sinne einer möglichst hohen Reichweite und angesichts der Tatsache, dass es für uns nicht mit Kosten verbunden wäre, dieses Material zur Verfügung zu stellen und damit die Personalwerbung einer noch größeren Reichweite zuzuführen, werden die Gespräche, wie Sie sich vorstellen können, aus unserer Sicht sehr positiv gesehen.

Aber ich kann Ihnen jetzt nicht sagen - außer dass ich vermute, dass es auch Zielgruppen sind und dass ein erfolgreiches und erprobtes Format auch für Fernsehsender attraktiv ist -, welches die genauen Beweggründe dafür waren. Ich bitte Sie einfach, an anderer Stelle nachzufragen. Dort gibt es ja auch Pressestellen.

Zusatzfrage : Sie werden es ja rechtlich geprüft haben. Es ist allgemein bekannt, dass Regierungsfernsehen verboten ist. Es gibt schon Probleme, wenn Frau Merkel einen Videopodcast oder etwas in der Art macht.

Wie kann es also sein, dass eine Bundeswehrproduktion im Fernsehen laufen darf? Bekommen Sie dafür Geld von RTL II?

Flosdorff: Nein, wir bekommen kein Geld von RTL II. Ich denke, Sie müssen eine wichtige Unterscheidung treffen. Hierbei geht es um die Personalwerbung der Bundeswehr. Es geht nicht um Öffentlichkeitsarbeit des Verteidigungsministeriums.

Zusatz : Doch! Das ist das Gleiche.

Flosdorff: Dann ist das eine Bewertung, die Sie so treffen, die die Juristen aber nicht so treffen würden.

Frage: Eine Frage zu Trumps Klimaabkommen: Es gibt unterschiedliche Meldungen dazu. Frau Demmer, haben Sie Erkenntnisse darüber, ob Trump aus dem Pariser Klimaabkommen tatsächlich aussteigt? Gibt es darüber eine Nachricht an die Bundesregierung?

SRS'IN Demmer: Ich habe die Meldungen gesehen wie Sie auch. Darüber hinausgehende Erkenntnisse habe ich nicht. Deswegen kann ich hier nur noch einmal die bekannte Position bekräftigen. Die Bundesregierung steht unmissverständlich hinter dem Pariser Abkommen und macht sich für dessen zügige Umsetzung stark und hofft, dass die USA diesem Abkommen auch weiterhin verpflichtet bleiben.

Zusatzfrage: Was bedeutete es, wenn Amerika tatsächlich ausstiege?

SRS'in Demmer: Das ist wieder hypothetisch. Ich habe keinen Informationsstand, der über das hinausgeht, was Sie haben. Wir hoffen, wie gesagt, dass sich die USA diesem Abkommen weiterhin verpflichtet fühlen.

Frage : Eine konkrete Frage zu diesem Thema an das BMUB: Hat man bei Ihnen ausgerechnet, wie lang es dauern würde, um den Exit aus dem Klimaabkommen zu vollziehen? Es gibt Berichte, es könnte dreieinhalb Jahre dauern.

Fichtner: Das hat der Kollege vorgestern schon gefragt. In der Tat kann ich das nur wiederholen: Drei Jahre nach dem Inkrafttreten darf man austreten. So ist es im Abkommen geregelt. Dann dauert es noch ein Jahr, bis der Austritt wirksam wird. Das ist die Regelung im Pariser Klimaschutzabkommen.

Frage : Frau Adebahr, hat das AA mittlerweile eine Stellungnahme zu dem verheerenden Luftangriff der Amerikaner letzte Woche auf die Familien von Terroristen, bei denen unter anderem über 42 Kinder gestorben sind?

Adebahr: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu den Details dieses Luftangriffes mit den möglichen zivilen Opfern in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai vorliegen. Soweit wir wissen, arbeiten die amerikanischen Partner und das Pentagon an einer Aufklärung. Wir jedenfalls haben keine eigenen Erkenntnisse und können deshalb keine Bewertung dieser Nachrichten vornehmen. Denn man braucht alle Einzelheiten und alle Umstände, um eine Bewertung vornehmen zu können. Wenn solche Erkenntnisse im Rahmen der Anti-ISIS-Koalition geteilt werden, dann würden wir über Erkenntnisse verfügen. Im Moment ist das leider nicht der Fall.

Klar ist für uns natürlich, dass das humanitäre Völkerrecht auch im Kampf gegen den Terrorismus einzuhalten ist und die Basis für das Handeln auch dort darstellt.

Zusatzfrage : Verurteilt die Bundesregierung Angriffe auf Familien von Terroristen?

Adebahr: Wenn Sie mich konkret nach diesem Angriff fragen, dann muss ich sagen, dass uns keine Erkenntnisse darüber vorliegen, was in dieser Nacht passiert ist.

Grundsätzlich liegt, wie schon gesagt, die Antwort darin, dass wir das humanitäre Völkerrecht beachten und dass es auch im Kampf gegen den Terror zum Tragen kommt. Dass Angriffe auf Zivilisten oder Opfer unter Zivilisten natürlich zu vermeiden sind, ist eine allgemeine Aussage, die so steht.

Frage: Die US-Regierung wird Presseberichten zufolge das - untechnisch gesagt - Zugeben von Verantwortung für zivile Todesopfer solcher Angriffe einstellen, und zwar mit der Begründung, dass die Alliierten in der Anti-IS-Koalition auch nichts darüber veröffentlichten, wenn es infolge ihrer Angriffe - die Engländer fliegen ja auch - zu zivilen Toten kommt.

Wenn dann gar keine Informationen seitens der USA oder anderer über zivile Opfer mehr vorliegen, wie wird es dann möglich sein, überhaupt noch Aufklärung darüber zu gewinnen, wer für welche Opfer verantwortlich ist?

Ich ringe etwas um Worte, weil Herr Schäfer in der Vergangenheit und heute auch Sie immer gesagt haben: Wir haben keine eigenen Erkenntnisse. Wir haben uns immer auf die Erkenntnisse vor allem der Amerikaner verlassen müssen. - Wenn diese aber nicht mehr veröffentlicht werden, wie kann man dann Klarheit schaffen?

Adebahr: Mir sind die Presseberichte, die Sie ansprechen, leider nicht bekannt. Daraus ergibt sich eine ganze Reihe an Hypothesen und Vermutungen, die Sie aufwerfen, zu denen ich jetzt nicht Stellung nehmen kann. Ich weiß nicht, ob im BMVg Näheres dazu bekannt ist.

Flosdorff: Ich kann Ihnen auch nichts Weiteres dazu sagen. Es liegt natürlich im Einsatzgebiet der Tornados, das wir regelmäßig überfliegen. Aber ich hatte schon bei vergangenen Gelegenheiten hier deutlich erklärt, dass die Bilder und Informationen, die wir liefern, nicht dazu geeignet sind, in engem zeitlichen Zusammenhang mit irgendwelchen Luftschlägen Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wer oder wie viele Personen sich in irgendeinem Gebäude am Boden bewegen. Dafür liegt zu viel Zeit dazwischen.

Als Recherchehinweis für Sie: Protokolle der Regierungspressekonferenzen vom 28. und 31. März. Dort haben wir das gesamte Verfahren ausführlich dargelegt. Darin kann man es noch einmal nachlesen.

Frage : Herr Flosdorff, nach übereinstimmenden Medienberichten sind am Sonntag weitere 17 Zivilisten in der Nähe von Raqqa durch Angriffe der Anti-ISIS-Koalition - höchstwahrscheinlich waren es US-Angriffe - getötet worden. Hat die Bundeswehr diese Angriffe vorher aufgeklärt?

Zu den Angriffen von vor ein paar Wochen auf die Schule in Syrien: Sie haben gesagt, dass Sie das untersuchen, weil es dabei durch deutsche Beteiligung tote Zivilisten gab. Gibt es dazu mittlerweile Untersuchungsergebnisse?

Flosdorff: Auch dazu würde ich Sie bitten, noch einmal ins Protokoll zu schauen. Ich habe nicht gesagt, dass wir das untersuchen, sondern das untersuchen sozusagen diejenigen, die die Angriffe geflogen haben. Das waren in diesem Fall, sowie ich mich erinnere, amerikanische Kräfte. Ich weiß nicht, ob daran auch andere Verbündete beteiligt waren. Ich bitte Sie einfach, sich an diese zu wenden.

Zum Verfahren - es gilt genau das, was ich gerade zum Kollegen gesagt habe - haben wir in der Regierungspressekonferenz vom 28. und 31. März ausführlich Stellung genommen. Raqqa gehört zum Mandatsgebiet der deutschen Tornados. Es ist Gebiet des IS. Es ist die Aufgabe der Tornados, überall dort, wo der IS ist, aufzuklären.

Noch einmal zum Verfahren, damit Sie eine Idee haben, wie sich die Tornados die Aufklärungsziele aussuchen: Das sind lange Listen, die Wochen vorher vorliegen. Das wird abgeflogen. Dann gibt es bestimmte, ganz genau Koordinaten, die abfotografiert werden. Das wird ausgewertet. Das dauert relativ lang und ist nicht dafür geeignet, in einer akuten Situation kurzfristig zu entscheiden, welche Art Menschen sich in welcher Anzahl in welchem Gebäude befindet.

Zusatzfrage : Sie haben mich gerade verwirrt, weil Sie sagen, dass wir diejenigen fragen sollen, die das jetzt untersucht haben. Aber Sie sind doch an dem Angriff auf die Schule mit den toten Zivilisten beteiligt gewesen. Sie haben ja auch den Verteidigungsausschuss darüber informiert usw.

Wird die Bundesregierung, wird die Bundeswehr dazu gar nichts mehr unternehmen, also keine Schuld oder Mitverantwortung eingestehen oder so etwas? Sollen wir jetzt wirklich die anderen fragen und nicht Sie, obwohl Sie dabei waren?

Flosdorff: Ich denke, Sie vermengen das an der Stelle wieder, wie Sie es häufiger tun. Der Beitrag der Bundeswehr war, dass die Bundeswehrtornados Bilder erstellen - nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Das war damals bei dem Luftschlag so, dem bedauerlicherweise Zivilisten zum Opfer gefallen sind. Das ist auch in allen anderen Fällen so, in denen die Bundeswehrtornados Bilder erfliegen.

Wenn Sie das als unmittelbaren Beitrag in der Situation sehen, dann muss ich sagen: Dem war nicht so. Es lagen mehr als 30 Stunden dazwischen. Allein schon an dieser Frist - das kann auf den damaligen Vorfall bezogen gesagt werden - können Sie ersehen, dass das nicht geeignet ist, aufzuklären, wer sich zu dem Zeitpunkt des Luftschlages in dem Gebäude aufgehalten hat.

Deswegen bitte ich Sie, einfach das Protokoll zu nehmen und die Dinge sauber auseinanderzuhalten.

Adebahr: Ich habe noch eine kurze Ergänzung. Ich kann kurz ergänzen, dass uns die türkische Seite mit Verbalnote von gestern mitgeteilt hat, dass der Besuch bei Frau Tolu morgen stattfinden kann.

Mittwoch, 31. Mai 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 31. Mai 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/05/2017-05-31-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2017

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