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PRESSEKONFERENZ/1587: Regierungspressekonferenz vom 5. Januar 2018 (BPA)



Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 5. Januar 2018
Regierungspressekonferenz vom 5. Januar 2017

Themen: Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche (Empfang der Sternsinger, Neujahrsempfang des Bundespräsidenten, Kabinettssitzung), Treffen des Außenministers Gabriel mit seinem türkischen Amtskollegen Çavusoglu, Prozess gegen einen mutmaßlich aus Deutschland nach Vietnam entführten Geschäftsmann, Konflikt zwischen Nordkorea und Südkorea, Netzwerkdurchsetzungsgesetz, geplante Übernahme von COTESA durch einen chinesischen Staatskonzern, Sicherheitslage in Syrien, Berichterstattung über ein angebliches SPD-Papier zum Thema Energiepreise, Prozessor-Sicherheitslücken Meltdown und Spectre, Überstunden bei der Polizei

Sprecher: SRS'in Demmer, Adebahr (AA), Dimroth (BMI), Baron (BMWi), Kall (BMJV)

Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Von mir auch noch einmal ein frohes neues Jahr, obwohl ich das am Mittwoch schon gewünscht habe. Aber hier im Saal sitzen neue Gesichter.

Wie freitags üblich möchte ich Sie über die Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche informieren:

Am Montag, den 8. Januar, empfängt die Bundeskanzlerin um 13.30 Uhr die Sternsinger aus allen 27 deutschen Diözesen im Kanzleramt. Die insgesamt 108 Sternsinger vertreten in Berlin die engagierten Mädchen und Jungen, die sich rund um das Dreikönigsfest bundesweit in über 10 katholischen Pfarrgemeinden und Einrichtungen an der Aktion Dreikönigssingen beteiligen. Das diesjährige Leitwort der Aktion lautet: "Segen bringen, Segen sein. Gemeinsam gegen Kinderarbeit - in Indien und weltweit!"

Die Sternsinger bringen seit 1984 ihren Segen "Christus mansionem benedicat - Christus segne dieses Haus" jedes Jahr ins Bundeskanzleramt. Bei Bundeskanzlerin Merkel sind sie zum 13. Mal zu Gast.

Nach derzeitigem Stand wird die Bundeskanzlerin am Dienstag, den 9. Januar, ab 12.15 Uhr am Neujahrsempfang des Bundespräsidenten im Schloss Bellevue teilnehmen.

Am Mittwoch wird dann das Kabinett - ebenfalls unter Leitung der Bundeskanzlerin - tagen.

Adebahr: Ich möchte gern ankündigen, dass Außenminister Gabriel morgen, am 6. Januar, seinen türkischen Amtskollegen Mevlüt Çavusoglu in seiner Heimatstadt Goslar empfangen wird. Auf dem Programm stehen Gespräche der beiden Minister. Natürlich möchte der Außenminister auch seinem türkischen Gast die Stadt zeigen. Es stehen somit auch eine Eintragung in das Gästebuch der Stadt Goslar und die Besichtigung der Kaiserpfalz mit einem anschließenden Spaziergang durch die Goslarer Altstadt auf dem Programm. Die beiden Minister werden für ein kurzes Statement, einen kurzen Pressetermin, zur Verfügung stehen. Die entsprechende E-Mail-Einladung haben Sie vielleicht vorhin schon gesehen.

Inhaltlich will ich den Gesprächen natürlich hier nicht vorgreifen. Sie können sicher sehen, dass diese Einladung in einer Linie mit dem Besuch des Bundesaußenministers in Antalya steht. Nun erfolgt eben die Rückeinladung in seine eigene Heimatstadt. Außenminister Gabriel hatte ja bereits in Antalya deutlich gemacht, dass diese Besuche Ausdruck des Bemühens beider Seiten sind, die deutsch-türkischen Beziehungen Schritt für Schritt wieder in ein besseres Fahrwasser zu bringen. Dazu gehört zunächst einmal auch, die Gespräche zu intensivieren. Deshalb wird es morgen in den Gesprächen sicher um die gesamte Bandbreite der deutsch-türkischen Beziehungen gehen und natürlich nicht zuletzt auch um die schwierigen Themen.

Frage: Ich wollte Sie eigentlich nach Programmdetails fragen. Da haben Sie ja nun schon ein bisschen verraten. Wann wird denn Çavusoglu in Goslar ankommen? Vielleicht schon heute Abend oder erst morgen?

Adebahr: Zu den Protokolldetails will ich von hier aus keine größeren Ankündigungen machen. Da sind auch noch die Details im Fluss. Aber wir können gern danach noch kurz sprechen.

Frage: Herr Çavusoglu hat ja heute in der Zeitung einen Namensbeitrag mit ein paar Standpunkten veröffentlicht. Ich würde Sie gern nach ein, zwei Punkten befragen. Er spricht einmal vom Umgang mit der Gülen-Bewegung und der PKK in Deutschland. Da wollte ich zunächst fragen, ob der Umgang Deutschlands mit der Gülen-Bewegung und der PKK Gegenstand der Gespräche sein wird und ob da möglicherweise etwas in Bewegung ist. Ist man bereit, auf die Türkei zuzugehen oder ist die Haltung der Bundesregierung, dass der derzeitige Umgang Deutschlands mit der Gülen-Bewegung und der PKK angemessen und richtig und nicht veränderungsbedürftig ist?

Adebahr: Die Thematisierung der Frage des Umgangs mit der PKK-Bewegung und des deutschen Umgangs mit diesem Phänomen oder mit diesen Sachen ist uns nicht neu. Das war auch wiederholt Thema der Gespräche, so wie es Außenminister Çavusoglu auch in dem Beitrag darstellt. Ich will den Beitrag jetzt nicht im Einzelnen kommentieren.

Ich weiß nicht, ob das BMI etwas zum grundsätzlichen Umgang mit der PKK, mit der Gülen-Bewegung, sagen will. Das ist natürlich auch Sache der deutschen Innenbehörden.

Dimroth: Auch ohne Ansehung dessen, was da heute in dem von Ihnen angesprochenen Beitrag veröffentlicht wurde, ist unsere Haltung zur PKK ganz klar. Das ist eine verbotene terroristische Organisation. Auf der Grundlage des existierenden Vereinsverbots gehen wir davon aus, dass die dazu berufenen Vollzugsstellen in den Ländern auch entsprechend Maßnahmen ergreifen, sobald und soweit erkennbar wird, dass gegen entsprechende Vorgaben, die sich aus diesem Verbot ergeben, verstoßen wird. Das hat uns in der Vergangenheit ja auch immer wieder beschäftigt, beispielsweise nach entsprechendem Demonstrationsgeschehen. Die Frage, welche verwendeten Symbole unter dieses Verbot fallen und welche nicht, ist im Einzelfall natürlich nicht immer so ganz einfach und trennscharf zu entscheiden, weil das ganze Geschehen ja weitestgehend grundgesetzlich im Rahmen der Versammlungsfreiheit abgesichert ist.

Aber noch einmal: Unsere Position zum Umgang mit der PKK ist relativ einfach. Es gibt ein Vereinsverbot. Das ist in Kraft. Wir gehen davon aus, dass das von den dazu berufenen Stellen auch exekutiert wird.

Zusatzfrage: Eine kurze Nachfrage an das Auswärtige Amt, weil die Vorwürfe aus der Türkei ja immer wieder kommen. Kann es das Auswärtige Amt denn vor dem Hintergrund dessen, was Herr Dimroth noch einmal klargestellt hat, nachvollziehen, dass diese Kritik der Türkei immer wieder kommt? Denn es ist ja offensichtlich, dass die Türkei nicht zufrieden ist mit dem, wie das in Deutschland läuft.

Adebahr: Wir erläutern der Türkei, so wie Herr Dimroth das gerade dargestellt hat, die deutsche Rechtslage dazu. Sie ist so, wie er sie gerade dargestellt hat.

Frage: Ebenfalls eine Frage an das Auswärtige Amt. Aus der Türkei hört man, dass das Gefühl da ist, dass dieser Besuch nicht nur mit netten Worten verbunden ist, sondern man auch Taten für die Annäherung erwartet. Da ist vor allem im Gespräch, dass es möglicherweise bei dem Rheinmetall-Deal, also diese Panzerfabrik, Bewegung geben könnte. Wie würden Sie solche Aussagen bewerten?

Adebahr: Mir ist zu den Presseberichten oder zu den Äußerungen oder Hoffnungen der Türkei, die Sie in dieser Wirtschaftsfrage, die mir nicht bekannt ist, ansprechen, nichts bekannt. Insofern will ich das jetzt von hier nicht bewerten oder kommentieren. Ich weiß nicht, ob das BMWi etwas dazu sagen möchte.

Baron: Zu diesen Meldungen mit Rheinmetall, die es ja schon länger gibt, möchte ich nichts sagen. Das sind unternehmerische Vorgänge.

Zusatzfrage: Trotzdem fällt ja auf, dass die Türkei sich augenscheinlich bewegt. Können Sie sich denn erklären, was Hintergründe für diese Bewegung sind? Warum kommt das jetzt?

Adebahr: Ich will darüber von hier nicht spekulieren. Wir freuen uns, dass wir in den letzten Wochen und Monaten auch Bewegung in den für uns schwierigen Themen - das sind zum Beispiel die Haftfälle - gesehen haben. Wir denken, dass unser Dialog mit der Türkei und das Vorbringen unserer Ansichten dort gehört werden. Wir freuen uns einfach über diese Bewegung und wollen diesen Weg möglichst weitergehen. Wir tun das Unsrige, und der Bundesaußenminister tut jetzt das Seine mit der Rückeinladung.

Frage: Welche inhaltlichen Punkte, denen Sie natürlich nicht vorgreifen wollen, sind denn dem Außenminister besonders wichtig?

Adebahr: Wie gesagt: Das Gespräch wird die gesamte Bandbreite der Beziehungen umfassen. Das geht von Kultur über regionale Fragen über die Zusammenarbeit in der Region. Das geht natürlich bis zu den Haftfällen. Von den prominenten Haftfällen werden Sie sicher Deniz Yücel im Kopf haben. Das sind alles Themen, die der Bundesaußenminister dort ansprechen wird.

Zusatzfrage: Was würde der Außenminister im Fall Yücel gern erreichen?

Adebahr: Wir wünschen uns - das haben wir ja schon gesagt -, dass der Prozess zügig vonstatten geht. Wir denken, dass es jetzt wirklich an der Zeit ist, eine Anklageschrift für Deniz Yücel zu sehen.

Frage: Auch zum Fall Yücel beziehungsweise den anderen Haftfällen: Herr Çavusoglu hat jetzt ja angekündigt, er wolle sich dafür einsetzen, dass die Verfahren beschleunigt werden. Wie beurteilen Sie das denn? Können Sie uns ein Update geben, wie viele Deutsche im Moment noch in der Türkei in Haft sind?

Adebahr: Dem, wie Herr Çavusoglu die Lage einschätzt, will ich jetzt wirklich nicht vorgreifen. Das wird er morgen dem Bundesaußenminister sagen. Wir begrüßen natürlich, wenn Bewegung in die Fälle kommt. Es gibt ja jetzt auch die anstehende Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts über die Haftbeschwerde. Insofern ist Bewegung in dem Fall. Darüber freuen wir uns.

Zur Zahl der in Haft Befindlichen gebe ich Ihnen gern die aktuellen Zahlen: Insgesamt befinden sich 50 deutsche Staatsangehörige in der Türkei in Haft. Das sind aber zum ganz großen Teil strafrechtliche Vorwürfe. Es sind noch sieben Personen in Haft, davon vier Doppelstaatler, bei denen wir davon ausgehen müssen, dass es sich um politisch motivierte Vorwürfe handelt.

Frage: Frau Adebahr, Herr Gabriel hat dem "Spiegel" ein Interview gegeben, in dem er deutlich gemacht hat, dass eine sehr große Anzahl von Rüstungsexporten nicht genehmigt worden ist. Er sagte, dabei werde es auch bleiben, solange der Fall Deniz Yücel nicht gelöst ist. Ist davon auch der Rheinmetall-Deal betroffen, der eben schon angesprochen worden ist?

In dem Zusammenhang eine zweite Frage: Hat es das schon einmal gegeben, dass man auf einen Nato-Partner einen so deutlichen politischen Druck ausübt, dass man eine Exportgenehmigung mit einer politischen Forderung verbindet?

Adebahr: Zu diesem konkreten Einzelfall kann ich von hier aus keine Stellung nehmen, weil mir das nicht bekannt ist.

Zur zweiten Frage, ob es das schon einmal gab: Auch da müsste ich mein historisches Wissen befragen.

Sie sehen, dass unsere Türkeipolitik natürlich eine Sonderstellung hatte und im letzten Jahr eingeführt wurde, weil wir damit einer ganz besonderen Situation in diesem bilateralen Verhältnis Rechnung tragen mussten und deshalb diesen Weg eingeschlagen haben. Ich glaube, Vergleiche historischer Art sind hier heute nicht angezeigt. Dass wir diese Politik so verfolgt haben, hatte natürlich einen Grund. Deswegen freuen wir uns auch umso mehr, dass wir jetzt vielleicht Schritt für Schritt wieder in eine Verbesserung und in ein besseres Fahrwasser eintreten können.

Zusatzfrage: Kann vielleicht das Wirtschaftsministerium zu dem Rheinmetall-Deal ergänzen?

Baron: Sie sprechen einen Sachverhalt an, zu dem wir, glaube ich, hier schon mehrfach Stellung genommen haben. Es geht dabei um Presseberichte über geplante Investitionen von Rheinmetall in der Türkei über Joint Ventures. Das sind alles unternehmerische Prozesse, die uns nichts angehen und in die wir uns auch nicht einmischen. Sollte es so sein, dass Produkte, Technologien oder was auch immer aus Deutschland exportiert werden, dann greift natürlich das deutsche Rüstungsexportsystem. Geht es um Investitionen in der Türkei, dann sind das unternehmerische Vorgänge, die ich nicht bewerten und kommentieren kann.

Frage: Ich möchte Frau Adebahr - Sie haben es eben angerissen - etwas allgemeiner fragen: Wenn Sie das deutsch-türkische Verhältnis, Stand jetzt, mit der Situation vor sechs bis neun Monaten vergleichen, als es von türkischer Seite Nazi-Vergleiche gab, als dort noch mehr deutsche Staatsbürger als jetzt in Haft saßen: Wie hat sich aus Ihrer Sicht das Verhältnis seitdem entwickelt? Wie sieht es jetzt aus?

Adebahr: Für einen großen Rundumschlag und eine Rundbewertung sind Sie zuständig. Sie werden das sicher analysieren und sich dazu eine Meinung bilden.

Aus unserer Sicht war das Verhältnis im letzten Sommer - das führte am 20. Juli zu einer Neubewertung der Lage und zu einer Neuausrichtung und Orientierung der Türkeipolitik - aus den genannten Gründen - Referendum, Verhaftungen - in einem sehr schwierigen Fahrwasser und auch verbal in einer sehr schwierigen Situation. Wir haben deshalb die Maßnahmen ergriffen, die wir ergriffen haben.

Wir sehen seit einer gewissen Zeit Entspannungssignale; wir sehen sie auch ganz konkret in der Frage der deutschen Inhaftierten in der Türkei. Das ist ein gutes Zeichen. Wir wollen diesen Weg weiter gehen, wenn es denn geht. Wir sprechen natürlich die verbleibenden kritischen Fälle an und sprechen das ganze Verhältnis unserer bilateralen Beziehungen, was ja sehr eng ist und was auch viele Türken in Deutschland umfasst, mit an und sehen dort eine positive Entwicklung. Das sind Schritte, aber dabei ist auch noch eine Strecke zu gehen.

Frage: Vietnam möchte die ausländische Presse vom Korruptionsprozess ausschließen, der am Montag beginnt. Eine Frage an das Auswärtige Amt: Werden Sie dagegen Widerspruch einlegen?

Auf welche Weise beobachten Sie diesen Prozess? Gibt es einen Beobachter vor Ort?

Adebahr: Vielen Dank. - Wir wollen den Prozess, der am Montag beginnt, beobachten, und wir arbeiten hart daran, dass wir das tun können. Der vietnamesische Botschafter war auch heute Morgen noch einmal zum Gespräch ins Auswärtige Amt geladen und hat von unserer Asien-Beauftragten mitgenommen, dass wir ein großes Interesse daran haben und auch die nachdrückliche Bitte, doch diesen Prozess ab Montag beobachten zu können.

Frage: Bleiben wir in Asien. Ich habe eine Frage zum Thema Korea. Direkt vor der Bundestagswahl hat die Bundeskanzlerin mehrfach eine deutsche Vermittlungsrolle im Korea-Konflikt angeboten. Die Frage: Ist der jemals in Anspruch genommen worden oder hat die Bundeskanzlerin irgendeinen Auftrag erteilt? Hat die aktuelle Annäherung zwischen Nordkorea und Südkorea möglicherweise etwas damit zu tun?

SRS'in Demmer: Dieses Angebot habe ich anders in Erinnerung.

Ich kann zur aktuellen Lage sagen, dass wir, was die Gespräche angeht, die nächste Woche stattfinden sollen, natürlich glauben, dass sie zur Entspannung der derzeitigen Situation beitragen können. Freilich gilt das aber nur unter der Voraussetzung, dass das Regime in Pjöngjang von weiteren Provokationen Abstand nimmt und seine völkerrechtswidrigen Raketen- und Nukleartests einstellt. Hierfür ist unbedingt eine geschlossene Haltung der internationalen Gemeinschaft gegenüber Nordkorea erforderlich. Insbesondere China und Russland sind dabei zur vollen Implementierung der Sanktionen aufgerufen. Das nordkoreanische Raketen- und Nuklearprogramm stellt eine Verletzung der Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und damit einen Bruch des Völkerrechts dar und ist die Ursache für die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel.

Zusatz: Nur zur Erinnerung: Das war in einem Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Auch im Wahlkampf wurde mehrfach ausdrücklich die deutsche Vermittlungsrolle erwähnt.

SRS'in Demmer: Mir liegen die Zitate jetzt nicht vor, und deshalb kann ich darauf keinen Bezug nehmen.

Frage: Zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine Frage an Frau Demmer und an das Bundesjustizministerium. Es kommt seit dem 1. Januar zu teils skurrilen Sperrungen bei sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter. Das NetzDG gilt. Die Frage: Ist nach Meinung der Bundeskanzlerin und nach Meinung des Bundesjustizministeriums dieses Gesetz in seiner derzeitigen Ausfertigung praktikabel und wirksam oder aber sind die Bevollmächtigten bei Twitter und bei Facebook und einige Nutzer schlicht und ergreifend nicht in der Lage, das intellektuell zu verstehen und auch umzusetzen?

Kall: Danke für Ihre Frage. Ich möchte das gerne erst einmal einordnen, um die Debatte vielleicht auch ein Stück weit zu versachlichen. Inwiefern Mitarbeiter qualifiziert sind, inwiefern die Teams jeweils ausgebaut worden sind, inwiefern dort die Entscheidungen getroffen und begründet werden, müssen Sie natürlich die sozialen Netzwerke fragen - -

Zuruf: Ich habe Sie nach Ihrer Meinung gefragt!

Kall: - - , die diese Entscheidungen in eigener Verantwortung für ihre Plattformen treffen und diese Entscheidungen auch nicht erst seit dem 01.018 treffen, sondern auch schon vorher treffen mussten. Die Rechtsgrundlagen haben sich nicht geändert. Die Verpflichtung, rechtswidrige, strafbare Inhalte zu sperren oder zu löschen, steht seit 2007 im Telemediengesetz, ist völlig unverändert und beruht auf der europäischen E-Commerce-Richtlinie, die aus dem Jahr 2000 stammt. Diese Pflichten sind unverändert. Was durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geregelt wird, ist, dass es ein wirksames Beschwerdemanagement geben muss, damit diese Pflichten eben auch eingehalten werden, was bisher unzureichend der Fall war.

Noch zur aktuellen Debatte: Die Sperrung von ganzen Accounts, wie das jetzt bei Twitter vorgekommen ist, ist überhaupt nicht Gegenstand der gesetzlichen Grundlagen.

Ansonsten kann ich noch sagen, dass es ja nicht nur die Verpflichtung gibt, ein wirksames Beschwerdemanagement zu führen, sondern auch Berichtspflichten, die es bisher nicht gab, um für mehr Transparenz zu sorgen und dass die sozialen Netzwerke für das erste Halbjahr 2018 einen ersten Bericht mit ganz genauen Zahlen und Angaben vorlegen müssen, was warum und in welcher Anzahl an Beschwerden bearbeitet wurde und wie darauf bei den Netzwerken reagiert wurde. Ich denke, anhand dieser Berichte werden wir mehr zur generellen Entwicklung erfahren.

Man kann auch noch sagen, dass die Netzwerke nicht allein anhand der gesetzlichen Grundlagen entscheiden, sondern vielfach nach ihren eigenen Regeln und man auch dabei sauber differenzieren muss. Zum Beispiel sind diese eigenen Regeln bei Twitter - die weltweiten Regeln zum Umgang mit Hassinhalten und gewaltverherrlichenden Inhalten - erst Mitte Dezember noch einmal verschärft worden. Sie müssen letztlich die Netzwerke fragen, anhand welcher Regeln in welchem Fall wie entschieden wurde.

Zusatzfrage: Ich habe Sie gefragt, ob Sie das Gesetz so, wie es jetzt ausgeformt und umgesetzt ist, für praktikabel und zielführend halten.

Kall: Das beobachten wir genau, so wie wir alle Gesetzgebungsvorhaben, die aus unserem Hause kommen, genau beobachten. In der Gesetzesbegründung ist auch eine Evaluierung vorgesehen, die innerhalb der kommenden beziehungsweise der jetzt laufenden Legislaturperiode innerhalb von drei Jahren stattfinden muss, und wie gesagt haben wir die halbjährlichen Berichte. Insofern gibt es da sozusagen eine genaue Beobachtung und auch Transparenz.

Vorsitzende Welty: Frau Demmer, möchten Sie ergänzen?

SRS'in Demmer: Ich habe den Ausführungen des sehr kompetenten Kollegen nichts hinzuzufügen.

Frage: An das Wirtschaftsministerium: Es wird berichtet, dass das Ministerium eine Prüfung gegen die geplante Übernahme beziehungsweise den Kauf von COTESA durch einen chinesischen Staatskonzern eingelegt habe. Ist das richtig?

Ist das tatsächlich der erste Fall nach den neuen Regeln des Außenwirtschaftsgesetzes?

Baron: Vielen Dank, dazu kann ich gern Stellung nehmen. - Es ist richtig, derzeit läuft eine außenwirtschaftliche Prüfung mit Hinblick auf den Erwerb von CONTESA. Weil das eine laufende Prüfung ist, kann ich zu Einzelheiten der Prüfung jetzt keine Stellung nehmen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Seit dem Inkrafttreten der neunten Novelle der Außenwirtschaftsverordnung im Juli 2017 sind 30 Erwerbsvorgänge geprüft worden.

Zusatzfrage: Ist das denn der erste chinesische Fall?

Baron: Das kann ich so nicht sagen. Wir führen da auch keine wirklichen Länderstatistiken. Seither sind es jedenfalls 30 Fälle, die geprüft wurden. Das entspricht auch ungefähr der Hälfte des Aufkommens im Gesamtjahr, insofern ist das eine sehr typische Entwicklung. Aber ob das jetzt der erste chinesische Fall ist, kann ich nicht sagen.

Zusatzfrage: Könnten Sie trotzdem noch einmal nachprüfen, ob es der erste chinesische Fall ist?

Baron: Wir können prüfen, ob wir das machen können, ja.

Frage: Die CSU macht gerade wieder das Thema Abschiebungen größer und bringt dabei auch Syrien wieder ins Gespräch. Die Landesinnenminister hatten ja schon im Dezember gefordert, die Sicherheitslage diesbezüglich neu zu bewerten. An das AA: Ist da etwas im Gange, wird sich die geschäftsführende Bundesregierung noch einmal mit der dortigen Sicherheitslage auseinandersetzen und eine Neubewertung vornehmen?

Adebahr: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass dazu am 3. Januar, also vorgestern, ein Schreiben des Bundesinnenministeriums, das die Beschlusslage der Innenministerkonferenz von Mitte Dezember wiedergibt, bei uns im Auswärtigen Amt eingegangen ist. Das ist jetzt in den Geschäftsgang des Ministeriums gegangen und man wird jetzt sehen, auf welche Art und Weise wir hier tätig werden können.

Ganz grundsätzlich kann ich anfügen, dass jetzt, am 5. Januar, die Lage und auch die Sicherheitslage in Syrien keine wesentlich andere ist als in den Weihnachtstagen und davor, als wir uns hier unterhalten haben. Sie haben sicherlich auch die Berichte zum Beispiel von gestern Abend gesehen, in denen es hieß, dass es in der Nähe von Damaskus, in Ghuta, allein 28 zivile Opfer an einem Tag gegeben haben soll. Insofern verweise ich da auf die grundsätzliche Lage, wie wir sie damals diskutiert hatten.

SRS'in Demmer: Ich kann vielleicht noch etwas zum Thema Nordkorea nachreichen, denn unser "Archiv" hat das jetzt gefunden. In der Tat hat die Bundeskanzlerin am 10. September in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" gesagt: "Wenn unsere Beteiligung an Gesprächen gewünscht wird, werde ich sofort Ja sagen." Dazu wird sie sicherlich weiterhin stehen. Zuvorderst ist jetzt aber natürlich erst einmal das Ziel, die Weltgemeinschaft geeint mit einer klaren Position gegen die Provokationen Nordkoreas zu halten.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Baron zur Energiebepreisung: In diesen Tagen gab es zwei Presseberichte, die ein SPD-Papier zitierten, das angeblich aus dem Wirtschaftsministerium kam. Beim Wirtschaftsministerium hieß es dann: Das ist kein offizielles Papier von uns. Was ist denn der genaue Status dieses Papiers? Kommt das aus Abteilungen des Wirtschaftsministeriums oder kommt es von der SPD?

Wenn es aus dem Wirtschaftsministerium kommt: Hat es die Rückendeckung der Ministerin? Falls nicht: Wie ist es passiert, dass zum zweiten Mal so ein Papier in Umlauf kommt?

Baron: Wir äußern uns generell nicht zu irgendwelchen in der Presse kursierenden Papieren. Ich kann hier auch nicht spekulieren oder bei der Quellensuche behilflich sein. Ich kann nur sagen: Es ist kein BMWi-Papier, es ist kein BMWi-Forderungspapier, und damit kann ich auch keine Kommentierung vornehmen.

Zusatzfrage: Aber es ist ja schon auffällig - da wird immer wieder der Staatssekretär Baake genannt -, dass das ein zweites Mal passiert. Während der Jamaika-Verhandlungen gab es ja ein durchgestochenes Papier mit der Bundesnetzagentur, auf dem dann auch noch ein falscher Briefkopf aufgeklebt war. Stört es Ministerin Zypries nicht, dass offenbar an ihrem Rücken vorbei Papiere in die Öffentlichkeit gesetzt werden, die sie dann wieder so unangenehm einfangen muss?

Baron: Ich würde das, was Sie ansprechen, gerne von der anderen Frage trennen. Zu diesem einen Sachverhalt hatten wir ja Stellung genommen und uns auch klar davon distanziert und gesagt, dass das Papier aus dem Dezember, das Sie ansprechen, ein nicht mit der Hausleitung abgestimmtes Papier ist. Was das betrifft, was Sie jetzt ansprechen, kann ich, wie gesagt, nicht bei der Quellensuche und Spekulationen behilflich sein. Es ist kein BMWi-Papier, und damit muss ich es dabei belassen, dass ich auch keine Kommentierung dazu vornehme.

Frage: Arbeitet das BMWi ganz grundsätzlich parteipolitischen Papieren zu oder tut es das ganz grundsätzlich nicht?

Baron: Das BMWi ist für die Energiepolitik zuständig und nimmt die Aufgaben des Hauses wahr. Das ist seine Aufgabe und das macht es - nichts anderes.

Frage: Dimroth, es gibt Meldungen über angeblich gravierende Sicherheitslücken bei Computerchips. Sind Ministeriumsrechner davon betroffen?

Dimroth: Zunächst einmal vielleicht ganz allgemein: Es ist tatsächlich so, dass gestern und in den Tagen davor breite Berichterstattung über relativ neu bekanntgewordene mögliche IT-Sicherheitslücken auf Hardwarebasis stattgefunden hat. Dass diese Sicherheitslücken auf Hardwarebasis bestehen, macht diesen Vorgang auch besonders relevant, insbesondere auch deswegen, weil es sich offensichtlich um standardmäßig eingesetzte Chips auf Prozessorebene handelt, die - potenziell jedenfalls - sehr weitreichend Verbreitung gefunden haben, sodass dementsprechend auch dieses Problem sehr weitreichende und sehr vielfältige Auswirkungen haben könnte.

Das bestätigt uns als Bundesregierung und als BMI zunächst einmal in unserer Grundannahme, nämlich welche zentrale Bedeutung IT-Sicherheit im Kontext der ohnehin schon sehr weit fortgeschrittenen, aber auch weiter zunehmenden Durchdringung beinahe jeglicher alltäglicher Prozesse durch Digitalisierungsprozesse einnehmen sollte. Das bestätigt uns auch in unseren Grundannahmen, die in der Cybersicherheitsstrategie - die ja im letzten Jahr überarbeitet und aktualisiert auf den Markt gebracht wurde - festgehalten sind, die ein sehr umfassendes Maßnahmenpaket im Kampf gegen den Missbrauch von IT-Sicherheitslücken auf den Weg hin zu mehr IT-Sicherheit insgesamt vorgeben. Das bestätigt uns auch in unserem regulativen Ansatz, was den Schutz von kritischen Infrastrukturen anbetrifft, über das IT-Sicherheitsgesetz.

Was jetzt die Frage anbetrifft, inwieweit dadurch eine Gefahr für die Allgemeinheit oder potenziell Betroffene ausgeht, hat sich das BSI gestern ja schon sehr weitreichend als zuständige Stelle innerhalb der Bundesregierung geäußert. Es ist mit Sicherheit nicht so, dass man heute schon abschließend bewerten könnte, welche Weiterungen das möglicherweise noch haben wird. Es ist aber ebenso sicher, dass es eine Reihe von Herstellern und Betreibern gibt, die jetzt schon sogenannte Patches für die potenziell betroffenen Nutzer angeboten haben. Es ist auch unser klarer Appell und unser klarer Aufruf, dass diese Updates beziehungsweise Patches, die die Schließung von entsprechenden Lücken auf Hardwareebene ermöglichen oder jedenfalls auf Softwareebene ein entsprechendes Produkt anbieten, um das Problem zumindest zu umgehen, genutzt und eingespielt werden.

Was die Betroffenheit von Regierungskommunikation anbetrifft, ist es zunächst einmal so, dass nach unserer Kenntnis auch diese neu bekannt gewordene Sicherheitslücke immer einen kompromittierenden Angriff voraussetzt, der flankierend stattfinden muss, damit diese Sicherheitslücke genutzt werden kann. Da ist es so, dass das IVBB sehr gut aufgestellt ist, was sozusagen den Schutz gegen potenzielle Angriffe Dritter anbetrifft. Uns ist auch kein Fall bekannt, in dem schon erfolgreich entsprechend vorgegangen worden wäre. Auch da gilt, wie im Bereich der Sicherheit ganz allgemein und im Bereich der IT-Sicherheit im Besonderen: Hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben. Aber noch einmal: Das IVBB jedenfalls ist aufgrund seiner hohen Resilienz gegen Angriffe jedweder Art, Natur und Zielrichtung sehr gut geschützt. Uns ist bis jetzt nicht bekannt, dass eine entsprechende Schutzlücke im Rahmen eines Angriffsszenarios gegen das Regierungskommunikationsnetz ausgenutzt wurde.

Zusatzfrage: Könnte, wenn die Analyse irgendwann abgeschlossen ist, auch ein kompletter Hardwaretausch eine Option sein?

Dimroth: Es gibt, wie gesagt, ja schon sehr weitreichende Reaktionen aus der Industrie, und es gibt die wissenschaftlichen Kommentierungen dazu, die ich Ihnen hier nicht weiter aufdröseln kann, weil mir dafür schlichtweg die Fachexpertise fehlt. Erkennbar ist aber, dass es jedenfalls recht rasch Softwarelösungen gab, um dieses Problem, das, wie gesagt, eben auf Hardwareebene spielt, sozusagen abzukanzeln. Ob dann im Weiteren, am Ende einer Analyse, tatsächlich das Ergebnis steht, dass die derzeit fast durchgängig und weit verbreitet eingesetzte Standardchiptechnologie ausgetauscht werden muss, kann ich heute jedenfalls noch nicht vorhersagen.

Frage: Können Sie uns schon einen Zeitrahmen angeben, wann die Computer und Handys der Regierung upgedatet sein werden, sodass diese Chips auch wieder sicher sein werden?

Dimroth: Nein. Ich kann Ihnen sagen, dass daran jetzt mit Hochdruck gearbeitet wird. Noch einmal: Die Ausnutzung der jetzt bekannt gewordenen Sicherheitslücke bedarf immer eines parallel stattfindenden erfolgreichen Angriffs auf das jeweilige System. Dafür sind wir eigentlich sehr gut aufgestellt und sind sehr guter Dinge, dass unsere Systeme so gehärtet sind, dass solche Angriffe in der Regel nicht von Erfolg gekrönt sein können, sodass wir vom Grunde her davon ausgehen dürfen, dass die Regierungskommunikation davon nicht in erhöhtem Maße gefährdet ist. Aber auch das unterliegt natürlich einem derzeit mit Hochdruck betriebenem Prüfprozess. Ich kann Ihnen nicht prognostizieren, wann er abgeschlossen ist. Ich hoffe allerdings, dass es nicht allzu lange dauern wird, Ihnen dazu vielleicht auch etwas weitergehende Auskünfte erteilen zu können.

Frage: Ich bleibe beim BMI. Es gab heute wieder Meldungen zu Überstunden bei der Polizei. Ich möchte fragen, wie es damit bei der Bundespolizei im Moment aussieht, ob Sie Angaben dazu haben und ob die verzögerte Regierungsbildung auch Maßnahmen, die man dagegen ergreifen wollte - Stellenaufbau usw. -, verzögert und ob das ein Problem ist.

Dimroth: Zunächst einmal: Die Zahlen, die heute Gegenstand der Berichterstattung waren, beziehen sich, wenn ich es richtig sehe, auf Landespolizeien. Ich habe aktuell keine Überstundenzahlen der Bundespolizei. Ich versuche im Nachgang gern, sie nachzufragen, um sie gegebenenfalls nachzureichen.

Sicherlich ist es auch dort ein bekanntes Phänomen, gerade auch vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen, die das Jahr 2017 mit sich gebracht hat. Ich will nur an G20 als ein herausgehobenes Beispiel erinnern, an dem sehr deutlich wird, wie stark die Polizistinnen und Polizisten auch des Bundes beansprucht waren, sodass, wie gesagt, das Phänomen der Arbeitsbelastung natürlich auch bei der Bundespolizei bekannt ist.

Wir arbeiten daran. Das haben Sie richtigerweise erwähnt. In den vergangenen Jahren gab es schon in erheblichem Maße zusätzliche Stellen, gerade auch für die Bundespolizei. Richtig ist, dass es jetzt in Anbetracht der vorläufigen Haushaltsführung nicht in vollem Umfang möglich ist, neue Stellen zu schaffen. Auch daran sitzen aber die Kollegen insbesondere auch im Bundespolizeipräsidium, um hierfür passgenaue Lösungen zu finden. Denn der Polizist ist ja erst dann sozusagen auf der Straße, wenn er vorher eine recht komplexe Ausbildung von hoher Qualität durchlaufen hat. Die Einstellung als Anwärter, um in diesen Ausbildungsprozess zu gelangen, bedarf keiner neuen Stellen - das ist Haushaltsrecht - und ist dementsprechend auch möglich, ohne dass es einen vom Parlament als Haushaltsgesetzgeber vorgegebenen Bundeshaushalt 2018 gibt. Aber es ist völlig klar, dass die Tatsache, dass wir uns in der vorläufigen Haushaltsführung befinden, hier desto mehr Auswirkungen hat und desto mehr auch zu gewissen Schwierigkeiten führt, je länger dieser Prozess andauert.

Freitag, 5. Januar 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 5. Januar 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/01/2018-01-05-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2018

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