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PRESSEKONFERENZ/1624: Regierungspressekonferenz vom 2. März 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 2. März 2018
Regierungspressekonferenz vom 2. März 2018

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Internationale Tourismusbörse, Kabinettssitzung, Spitzengespräch der Deutschen Wirtschaft, Internationale Handwerksmesse), angekündigte US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte, Mitgliederentscheid der SPD über eine große Koalition, Hackerangriff auf das Informationsnetz der Bundesregierung, Tweet des amerikanischen Präsidenten zu Handelskriegen, Rede des russischen Präsidenten an die Nation mit Äußerungen zu einer neuen Generation von Atomwaffen, angebliche Gefangennahme eines deutschen Taliban in Afghanistan, Inhaftierung deutscher Gefangener in der Türkei, Angriffe türkischer Truppen auf Kurden in Afrin, Resolution des UN-Sicherheitsrates zur Waffenruhe in Syrien, Ermittlungen gegen einen Bundeswehrsoldaten wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs und des Besitzes von kinderpornografischem Material

Sprecher: StS Seibert, Baron (BMWi), Adebahr (AA), Dimroth (BMI), Flosdorff (BMVg)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag! Ein kurzer Blick auf die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche, zunächst auf Dienstag, den 6. März. Dann wird die Bundeskanzlerin an der Eröffnungsveranstaltung der ITB, also der Internationalen Tourismusbörse, hier in Berlin teilnehmen. Diese Eröffnungsveranstaltung findet nicht, wie Sie vielleicht denken, auf dem Gelände der Messe statt, sondern im CityCube Berlin. Sie wird gegen 19 Uhr die Eröffnungsrede halten und anschließend den Stand von Mecklenburg-Vorpommern besuchen. Mecklenburg-Vorpommern ist dieses Jahr ITB-Partnerland.

Am Mittwoch wird um 9.30 Uhr die Sitzung des Kabinetts der geschäftsführenden Bundesregierung stattfinden.

Am Freitag wird das jährliche Spitzengespräch der Deutschen Wirtschaft in München stattfinden. Die Bundeskanzlerin wird dazu nach München reisen.

Anschließend wird sie dort auch der Internationalen Handwerksmesse wieder einen Besuch abstatten. Gegen 12.45 Uhr ist eine Pressebegegnung geplant.

Ich würde Ihnen dann für die Bundesregierung gerne etwas zu der gestern erfolgten Ankündigung von US-Präsident Trump in Sachen "Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte" sagen. Wir haben diese gestrige Ankündigung zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung lehnt solche Zölle ab. Diese Zölle würden die internationalen Handelsströme unserer Stahl- und Aluminiumindustrie empfindlich treffen. Das Problem globaler Überkapazitäten in diesen beiden Sektoren Stahl und Aluminium lässt sich durch solche einseitige Maßnahmen der USA nicht lösen. Die für Handelsfragen zuständige Europäische Kommission steht hierzu im Kontakt mit der US-Regierung und hat auch mit Recht die europäischen Bedenken gegen die von US-Präsident Trump angekündigten Maßnahmen sowie eventuell notwendige Reaktionen der Europäischen Union bereits deutlich gemacht.

Details zu diesen geplanten Zöllen auf Stahl und Aluminium will der US-Präsident dann in der kommenden Woche bekannt geben. Die Bundesregierung wird sich diese Entscheidung sehr genau ansehen und die Auswirkungen auf die deutsche und die europäische Wirtschaft bewerten.

Frage : Herr Seibert, es gab ja vorhin eine Mitteilung darüber, dass die Bundeskanzlerin gestern ohnehin mit dem amerikanischen Präsidenten telefoniert hat. Aus dieser Mitteilung geht hervor, dass sie mit ihm eigentlich nur über den Syrien-Krieg gesprochen hat. Nun kann man sich irgendwie schwerlich vorstellen, dass, wenn gerade so eine Entscheidung fällt, das Stahlthema nicht besprochen wurde. Können Sie uns darüber noch einmal Auskunft geben? War das dabei ein Thema?

Können Sie das vielleicht auch noch einmal kurz ergänzen? Ist das im Grunde genommen eine Sache, auf die die Reaktion aus Sicht der Bundesregierung jetzt rein auf Brüsseler Ebene erfolgt, oder gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, auch auf nationaler Ebene zu reagieren?

StS Seibert: Zunächst einmal zu dem Telefonat: Wir haben dazu vor etwa einer halben Stunde eine Pressemitteilung herausgegeben. Das Telefonat fand gestern Abend statt. Anlass für dieses Telefonat war erstens die Lage in Syrien, die beide Gesprächspartner sehr besorgt, und zweitens auch die Sorge angesichts der jüngsten Äußerungen des russischen Präsidenten Putin zu Waffensystemen und Ähnlichem.

Die deutsche Haltung zu Zöllen und zu Handelsfragen ist der US-Regierung bekannt. Die Kanzlerin hat auch mehrfach mit dem US-Präsidenten darüber gesprochen, zuletzt zum Beispiel auch im G20-Rahmen.

Sie wissen, dass in Europa die Kompetenzen so verteilt sind, dass die Europäische Kommission für Handelsfragen zuständig ist. Deswegen ist es völlig richtig, und wir stehen dabei auch hinter ihr, dass sie sich dazu mit der US-Regierung in Kontakt gesetzt hat, dass sie ganz klar die Bedenken und Sorgen, die die Ankündigung solcher Maßnahmen in Europa auslöst, der US-Regierung übermittelt und dass sie gleichzeitig auch deutlich macht, welche notwendigen Reaktionen eventuell ergriffen werden müssten. Wir stehen da an der Seite der Europäischen Kommission.

Zusatzfrage : Wie Sie ja richtig sagen, ist die Haltung der Bundesregierung klar gewesen. Zwischendurch sah es ja einmal so aus, als ob Trump seine Ankündigung möglicherweise doch gar nicht wahr machen würde. Jetzt ging es ja doch relativ schnell. Insofern könnte man erwarten, dass die Bundeskanzlerin dann vielleicht doch noch einmal Bezug darauf genommen hat. Kann ich Ihrer Aussage, dass die Haltung ja klar war, jetzt auch entnehmen, dass dieses Thema dann bewusst nicht erwähnt wurde?

StS Seibert: Ich habe Ihnen zu dem Telefonat das gesagt - diese Gespräche sind immer vertraulich -, was wir jetzt gegenüber der Öffentlichkeit dazu herausgeben. Das Thema von Handel, Zöllen und gar Strafzöllen hat oft genug eine Rolle gespielt. Die Haltung der Bundesregierung ist ganz klar, die Haltung der Bundeskanzlerin persönlich auch. Insofern habe ich jetzt zu dem Telefonat nichts Weiteres zu sagen. Wir haben uns ja nun gerade in meiner Erklärung auch sehr klar zu der Frage der Zölle positioniert.

Frage : Ich würde gerne zwei Sachen wissen. In einer Mitteilung von Frau Zypries - das habe ich noch im Ohr - hieß es "wenn Trump den Worten Taten folgen lässt". Kann ich daraus folgern, dass die Bundesregierung und die EU die Hoffnung haben, dass möglicherweise bis zur nächsten Woche doch noch eine Änderung der US-Position eintreten wird und dass diese Zölle letztlich nicht verfügt werden?

Zum Zweiten habe ich eine Lernfrage an das Wirtschaftsministerium. Wenn die EU als Reaktion darauf handelt, kann sie das nach den WTO-Regeln dann sofort und abrupt tun, oder muss sie erst ein Verfahren einhalten und sich quasi von der WTO grünes Licht geben lassen?

StS Seibert: Vielleicht übernehmen Sie das; ich glaube, die Antwort wäre die gleiche.

Baron: Ich kann auch nur noch einmal unterstreichen, was Herr Seibert schon gesagt hat. Ich will vielleicht, bevor ich zu Ihrer Frage komme, auch noch einmal die Haltung der Bundeswirtschaftsministerin deutlich machen. Sie hat sich heute ja auch zu diesem Thema geäußert. Ich darf das vielleicht noch einmal kurz zitieren. Sie sagte zu dem Thema: Wenn US-Einfuhrzölle auf Aluminium und Stahl flächendeckend verhängt werden, wird dies Verwerfungen im Welthandel auslösen. Sollte Trump seinen Worten Taten folgen lassen, wird Europa entsprechend antworten. - Dies also noch einmal als klare Haltung.

Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, dass es sich natürlich erst einmal um Ankündigungen handelt, die dann angeblich nächste Woche zu Taten werden sollen. Noch sind es Ankündigungen. Deshalb müssen wir das natürlich abwarten. Die EU-Kommission hat ja auch deutlich gemacht, dass sie den Kontakt mit den USA aufgenommen hat. Sie sehen also: Es gibt hier noch Gespräche.

Auch wir befinden uns im intensiven Austausch mit der EU-Kommission. Erst am Dienstag dieser Woche gab es ja den informellen Handelsministerrat in Sofia, wo über diese Maßnahmen beraten wurde. Auch da war es die einhellige Auffassung der Mitgliedstaaten, dass man angemessen reagieren muss und angemessene Gegenmaßnahmen auf den Weg bringen muss. Das ist also die Haltung, die dort an diesem Dienstag auch noch einmal sehr deutlich gemacht wurde. Wir stehen natürlich auch weiterhin in Kontakt mit der EU-Kommission und halten ihn.

Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, dass wir keinerlei Anhaltspunkte dafür sehen, dass Stahlimporte die nationale Sicherheit der USA gefährden. Das haben wir in den vergangenen Wochen ja auch schon immer betont. Das ist weiterhin unsere Haltung. Ich nenne hier vielleicht nur noch einmal eine Zahl: Aus Deutschland importieren die USA lediglich 4 Prozent der Stahlimporte. Das gibt vielleicht nur einmal eine Größenordnung wieder. Wir halten diese Maßnahmen also weder für ökonomisch begründbar noch für WTO-konform noch halten wir es für nachvollziehbar, dass sie die nationale Sicherheit der USA gefährden sollen.

Zum WTO-Recht und zu Ihrer Frage: Die EU-Kommission muss darüber beraten, wie gesagt. Die EU-Kommission hat ja durch Kommissarin Malmström auch schon deutlich gemacht, dass sie auch mit der WTO Kontakt und Konsultationen aufnehmen muss. Diese Fragen lassen sich hier leider nicht ganz einfach beantworten. Es hängt dann letztlich davon ab, was konkret kommen wird, was konkret verhängt wird und wie man reagieren muss. Dann muss man sich eben das WTO-Instrumentarium genau anschauen. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass ich dazu jetzt nichts Näheres ausführen kann. Aber natürlich hat die EU sehr, sehr deutlich gemacht, dass sie reagieren und Maßnahmen prüfen wird, natürlich auf Basis des WTO-Rechts.

Frage: Herr Seibert, ich glaube, ich habe Sie richtig verstanden, dass Sie sagten, die Bundesregierung erwarte von der EU-Kommission eine entsprechende Antwort. Ist das der Auftakt zu einem Handelskrieg mit den Amerikanern?

Zweite Frage: Wie bewertet die Bundesregierung das Argument, das Herr Trump vorbringt, das sei aus amerikanischer Sicht sozusagen zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendig?

StS Seibert: Sie haben mich recht verstanden, wenn Sie mich so verstanden haben, dass wir ganz an der Seite der Europäischen Kommission stehen. Die Zuständigkeit für Handelspolitik haben die europäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission in die Hand gegeben, und deswegen reagiert die dort auch und versucht auch, weiter mit der amerikanischen Seite im Gespräch zu bleiben. Deswegen hat sie auch eventuell notwendige Gegenmaßnahmen angekündigt.

Zum Thema Handelskrieg: Das kann in überhaupt niemandes Interesse sein, und zwar nicht nur nicht Europas Interesse, sondern das wäre auch sicherlich nicht im Interesse der amerikanischen Wirtschaft. Wir haben immer wieder betont, dass wir ein sehr großes Interesse daran haben, mit Amerika eine lebendige, faire und freie Wirtschaftspartnerschaft beziehungsweise Handelspartnerschaft zu haben, und ich glaube, das gilt auch für viele andere Nationen.

Zusatzfrage: Wie bewerten Sie das Trump-Argument, dass es sozusagen um die nationale Sicherheit der USA gehe?

StS Seibert: Es ist nicht an mir, das zu beurteilen.

Frage: Ich vermute, die Frage richtet sich an das Wirtschaftsministerium. Wenn das, was berechnet wurde, tatsächlich eintritt, nämlich eine Senkung der EU-Stahlexporte in die USA um etwa 50 Prozent, können Sie dann die Verluste beziehungsweise Schäden für Deutschland sowohl für die Wirtschaft beziffern als auch in etwa, was die Arbeitsplätze angeht?

Zweite Frage: Es gab eine Stellungnahme der Bundesregierung, in der es hieß, dass Trump unter den Vorschlägen des US-Handelsministeriums die schädlichste Variante ausgewählt habe. Welche wäre aus Sicht der Bundesregierung die am wenigsten schädliche?

Baron: Ich kann im Wesentlichen nur noch einmal wiederholen, was ich ja schon ausgeführt habe: Es sind Ankündigungen, die er jetzt gemacht hat, für globale Zölle, die er einführen will. Er hat sie noch nicht eingeführt. Deshalb müssen wir das abwarten.

Sie haben vernommen, dass es auch in den USA sehr unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema gibt. Dort gibt es auch sehr unterschiedliche Stimmen dazu, wie diese Debatte gesehen wird. Insofern ist es tatsächlich abzuwarten und auch offen, was dabei am Ende herauskommen wird. Das müssen wir also abwarten.

Ich kann jetzt auch nicht über etwaige Auswirkungen spekulieren. Das bleibt, wie gesagt, abzuwarten.

Klar ist: Die USA sind selbst auf Stahlimporte angewiesen. Die USA sind mit knapp 30 Millionen Tonnen und einem Importwert in Höhe von 24 Milliarden US-Dollar der größte Stahlimporteur der Welt. Das sind Argumente und Zahlen, die wir auch gegenüber den USA immer dargelegt haben. Wie ich schon gesagt hatte, importieren die USA aus Deutschland lediglich 4 Prozent. Der Großteil der Importe kommt aus anderen Ländern. Rund 50 Prozent der US-Stahleinfuhr kommen aus vier Ländern: Kanada, Brasilien, Südkorea und Mexiko. Aus Deutschland sind es, wie gesagt, lediglich 4 Prozent.

Über Auswirkungen möchte ich an dieser Stelle nicht spekulieren. Man muss dann, wie gesagt, auch erst mal abwarten, was die konkreten Maßnahmen sein werden und was der Präsident letztlich entscheiden wird.

Zusatzfrage: Befürchtet die Bundesregierung Umleitungsauswirkungen, also zum Beispiel, dass Stahlexporteure der großen vier Länder, wenn der US-Markt zollbehaftet sein wird, dann versuchen, Stahl stärker im Rahmen der EU abzusetzen, sodass das Gefüge dadurch in Unordnung gerät?

Baron: Auch hierzu kann ich natürlich keine konkreten Aussagen treffen. Aber wir haben immer betont: Der Stahlmarkt ist ein globaler Markt. Deshalb ist unsere Haltung ja auch, dass globale Probleme globale Lösungen erfordern, wie wir eben im Global Forum on Steel Excess Capacity im letzten November angeregt haben. Natürlich hängt hier auch immer alles mit allem zusammen. Also können Maßnahmen auf der einen Seite des Marktes natürlich auch Auswirkungen auf den Gesamtmarkt haben, ohne dass ich das jetzt aber näher oder konkreter benennen kann.

Frage : Ich hätte, Herr Seibert, gerne gewusst, welche Auswirkungen diese US-Maßnahmen jetzt auf den G20-Prozess und auf die Arbeit des globalen Forums hat. Es ist ja schon in Hangzhou verabredet worden, gegen unfaire Handelspraktiken vorzugehen. Nun halten sich die USA offenbar nicht daran. Welche Konsequenzen hat das?

StS Seibert: Noch einmal: Wir kennen jetzt die Ankündigung. Wir werden in der kommenden Woche Details dieser angekündigten Zölle erfahren und werden dann die Auswirkungen auf Deutschlands Wirtschaft, auf Europas Wirtschaft und natürlich auch, wie Sie es gerade angesprochen haben, auf den G20-Prozess erörtern. Aber bei dieser Reihenfolge, die Details erst einmal abzuwarten und dann die Auswirkungen zu erörtern, würde ich gerne bleiben.

Klar ist: Wir sind sehr davon überzeugt, dass multilaterale Gremien wie beispielsweise das Stahlforum, das Sie angesprochen haben, eine sehr viel bessere Chancen dafür versprechen, mit Problemen, die vielseitig verspürt werden, zum Beispiel der Überkapazitäten im Stahlbereich, zurechtzukommen.

Frage: Herr Seibert, gibt es vielleicht Gespräche mit Herrn Macron oder mit dem chinesischen Präsidenten oder dem kanadischen Ministerpräsidenten, die vonseiten der Bundeskanzlerin in den nächsten Tagen oder sogar für heute geplant sind?

Frau Baron, können Sie vielleicht eine Ziffer nennen, wie viel Prozent der deutschen Stahlexporte umgekehrt in die USA gehen?

StS Seibert: Ich kann es kurz machen: Wir berichten ja nicht über geplante, sondern immer über stattgefunden habende Telefonate oder Gespräche, und das werde ich dann auch gerne tun, wenn es so weit ist.

Baron: Ich kann Ihnen keine Prozentzahlen nennen. Ich kann Ihnen Eurostat-Zahlen, die aber auch nachlesbar sind, nennen. Die haben wir auch jüngst in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zu dem Thema noch einmal genannt. Laut Eurostat-Zahlen für das Jahr 2016 ist es so, dass sich für bestimmte Stahlerzeugnisse, die hier dann wahrscheinlich auch relevant sein könnten - also nicht für die gesamten, sondern für bestimmte Stahlerzeugnisse, die in dieser Antwort auch ausgeführt werden -, ein Ausfuhrwert in Höhe von 109 Milliarden Euro in die USA aus Deutschland ergibt. Wenn man diese dort benannten Stahlerzeugnisse für 2016 für die EU insgesamt betrachtet, dann ergibt sich ein Warenausfuhrwert in Höhe von 4,38 Milliarden Euro in die USA. Die Importe aus den USA für dieselben Warengruppen hatten 2016 einen Wert von 708,5 Millionen Euro. Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen das im Nachgang auch noch einmal schicken; das ist dann, glaube ich, etwas einfacher.

Frage : Herr Seibert, noch einmal zur Genese dieser Entscheidung: Seit wann war der Bundesregierung eigentlich klar oder seit wann musste sie damit rechnen, dass dieser Schritt jetzt erfolgen würde? Es gab ja zumindest noch in Davos eher friedliche Signale von Trump, und dann hat sich die Haltung doch relativ schnell geändert. Ich bin mir sicher, die Bundeskanzlerin hatte sich das doch relativ genau angeschaut. Sie sagte nämlich selbst am Rande des G20-Gipfels, wenn ich mich recht entsinne, dass das eben auch ein ganz wichtiges Thema für sie sei. Wie überrascht war man insofern also jetzt von diesem Schritt? Ist man vorab auch darüber informiert worden?

Frau Baron, warum gibt es jetzt diese Entscheidung der USA? Wenn man das ein bisschen in einem globaleren Wirtschaftskontext betrachtet, würden Sie dann sagen, dass das eine Zäsur im transatlantischen Wirtschaftsverhältnis ist, oder ist das ein ganz normaler Vorgang?

StS Seibert: Wir handeln hier ja nicht in Hoffnungen und Erwartungen, sondern in Tatsachen, und eine Tatsache ist, dass der US-Präsident dies gestern angekündigt hat. Dem hatte er ja schon vielfache Aussagen in diese Richtung vorhergehen lassen. Wir halten uns an die Tatsachen und haben darauf jetzt reagiert. Wir haben natürlich in den letzten Monaten - Sie haben selbst den G20-Gipfel erwähnt - unsere Haltung, die europäische Haltung, immer wieder klargemacht, dass Abschottung, Protektionismus und Strafzölle nicht der richtige Weg sind.

Baron: Ich kann nicht viel ergänzen. Es sind, wie gesagt, Ankündigungen. Wir müssen abwarten, was darauf jetzt folgen wird. Aber natürlich haben wir unsere Sorge und hat die Ministerin ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass, wenn diesen Ankündigungen Taten folgen, es zu Verwerfungen kommen würde. Deshalb betrachten wir das natürlich mit Sorge.

Frage : Auch an das Wirtschaftsministerium: Die WTO hat ja nun die Aufgabe, Regeln zu setzen und auch solche einseitigen Anhebungen von Zöllen zu verhindern. Muss man aus dem, was jetzt in den USA passiert, herauslesen, dass die Zeit für die WTO zu Ende ist, dass die WTO ohne den größten Anteilseigner, ohne die weltweit wichtigste Wirtschaftsmacht, eigentlich kaum noch in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen?

Baron: Nein, diese Schlussfolgerung würden wir nicht ziehen. Die WTO ist für uns das wichtige weltweite Handelssystem, und das bleibt sie auch. Wir sind uns mit der EU auch einig, dass man Maßnahmen im Kreis der WTO beraten muss und dass die WTO hier mit ihren Zollbindungen und Vorgaben das geltende System ist, das wir achten und von dem wir auch von anderen erwarten, dass sie es achten.

Frage : Mit Blick auf den Sonntag: Lieber Herr Seibert, wie bereitet sich die Kanzlerin auf den Tag der Entscheidung bei der SPD vor?

StS Seibert: Ich glaube nicht, dass das eine Frage ist, die das Regierungshandeln betrifft, insofern kann ich zu dieser Diskussion nichts beisteuern.

Zusatzfrage : Aber die Kanzlerin ist ja nun eminent betroffen.

StS Seibert: Indem sie arbeitet - wie immer.

Frage : Ich würde gerne zum Hackerangriff auf das Informationsnetz der Bundesregierung kommen. Herr Dimroth, können Sie uns sagen, wer entschieden hat beziehungsweise auf welcher Ebene man entschieden hat, dass man diesen Angreifern, nachdem man sie ausgemacht hat, jetzt Raum lässt, sie weiter ihr Spielchen machen lässt und sie dabei zu beobachten?

War es aus Sicht der Bundesregierung ein Fehler, das zuständige Kontrollgremium über diesen Vorfall von besonderer Bedeutung nicht informiert zu haben?

Dimroth: Vielen Dank für Ihre Frage. Das gibt mir zunächst Gelegenheit, vielleicht auch im Sinne des Erwartungsmanagements vorab zu sagen, dass ich hier nicht befugt bin, über technische Details jedweder Natur - egal, was den Sachverhalt als solchen anbetrifft -, die Frage der möglichen Attributierbarkeit und all diese Dinge Auskunft zu geben. Wir sprechen hier über eingestufte Informationen, zu denen ich nicht sprechen kann; da bitte ich erst einmal vorab um Verständnis - das sei nur gesagt, um Folgefragen von vornherein gar nicht erst entstehen zu lassen.

Zu Ihrer Frage zu dem Verlauf an sich: Der Minister hat sich gestern ja selbst erklärt, insofern ergibt sich aus den Worten des Ministers, dass hier eine gewisse Phase sozusagen des Kontrollierens und Mitlesens stattgefunden hat. Das ist also Gegenstand des schon presseöffentlichen Statements des Ministers, deswegen kann ich dazu auch sehr konkret auf Ihre Frage antworten. Das sind natürlich Entscheidungen, die eine gewisse Relevanz - oder sogar eine hohe Relevanz - haben, und da ist es bei uns im Haus jedenfalls üblich, dass so etwas der Minister entscheidet. Genau so war es hier auch.

Zu Ihrer zweiten Frage: Sowohl das Gremium selbst als auch heute drei parallel tagende Bundestagsausschüsse haben ja Gelegenheit gehabt, die Bundesregierung zu fragen. Die in Rede stehenden Gründe, die hier zu einem besonders engen Kreis von Kenntnisträgern geführt haben, führen letztlich wieder in die technische Spezifikation dieses Vorgangs, sodass ich Ihnen die hier nicht darlegen kann. Dass aber sozusagen aus der Natur des Vorgangs heraus die Notwendigkeit gesehen wurde, dies zunächst in einem sehr kleinen Kreis zu belassen, kann ich schon sagen. Wie gesagt, auch den Abgeordneten wurde, glaube ich, sehr deutlich dargelegt, welche Gründe hier in Rede stehen - in geheim tagenden Sitzungen -, sodass ich hier auch insoweit nicht in der Lage bin, Ihnen die technischen Hintergründe zu erläutern. Dass es aber sozusagen aus operativer Sicht auf diesen Sachverhalt die Bestrebung gab, es bei einem möglichst kleinen Kreis von Kenntnisträgern zu halten, ist so. Das wurde, wie gesagt, den Abgeordneten gestern und heute, glaube ich, auch sehr nachvollziehbar dargelegt. Jedenfalls habe ich, wenn ich mir die Rezeptionen der Abgeordneten anhöre, das Gefühl, dass dafür auch ein gewisses Verständnis geweckt werden konnte.

Zusatzfrage : Man ist ja offenbar verärgert, dass es herausgekommen ist. Wird der Leaker innerhalb der Sicherheitsbehörden jetzt gejagt?

Herr Flosdorff, können Sie uns einmal sagen, ob es rein rechtlich die Möglichkeit zu aktiven Gegenmaßnahmen zum Beispiel der Cyberabteilung der Bundeswehr gibt? Wird da jetzt zurückgecybert?

Flosdorff: Die Federführung für Cyberangriffe hier in Deutschland liegt bei meinen Kollegen im Innenministerium; deshalb bitte ich darum, die Fragen dazu in erster Linie dorthin zu richten. Wenn die Bundeswehr selbst angegriffen wird, hat sie immer die Möglichkeit, sich zu verteidigen. Ansonsten richtet sich das nach den Regeln, die für die gesamte Bundesregierung gelten.

Dimroth: Die erste Frage war ja ohnehin an mich gerichtet: Jagen tun wir ganz grundsätzlich niemanden - das mag Ihre Terminologie sein, meine ist es nicht. Es ist aber völlig richtig, dass wir sehr darüber verärgert sind, dass es zu dieser Berichterstattung und zu dem dahinterliegenden Vertrauensbruch gekommen ist; das ist gar keine Frage. Da verstehen wir auch vollkommen den Ärger des Parlaments. Das ist so. Wir prüfen jetzt auch intern, welche Maßnahmen wir ergreifen können, um mehr Klarheit darüber zu erhalten, wo möglicherweise innerhalb der Bundesregierung oder auch in den Geschäftsbereichsbehörden die Stelle liegt, die zu diesem Vertrauensbruch beigetragen hat. Ganz konkret prüfen wir derzeit auch, ob es insoweit sinnvoll ist, eine entsprechende Strafanzeige zu erstatten.

Frage : Ich hatte es schon letzte Woche thematisiert: Ziel der Cyberattacke ist nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die russische Redaktion der Deutschen Welle geworden. In beiden Fällen ist nicht bewiesen, dass es die Russen sind. Mehr noch: In Moskau wird gesagt, auch die russischen Instanzen würden zu Opfern von Cyberattacken. Gibt es einen Dialog zwischen der Bundesregierung und der Regierung in Russland, in dem man sich gemeinsame Maßnahmen ausdenkt, um die Sicherheit im Cyberraum für beide Seiten oder generell für alle zu erhöhen?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. Ich vermute, das geht ein bisschen in Richtung Auswärtiges Amt - es gibt ja den Cyberdialog. Vielleicht magst du ergänzen, Maria?

Adebahr: Die Bundesregierung führt mit verschiedensten Regierungen zahlreiche Dialoge und auch Cyberdialoge mit verschiedenen Partnern - unter anderem den USA, auch Partnern in Asien, und es gibt auch zahlreiche informelle Kontakte. Wir reden natürlich auch mit Russland auf verschiedenen Ebenen und immer wieder über Fragen der Cybersicherheit. Dass Pressefreiheit, Bürgerrechte und die Wahrung dieser Rechte in Russland für uns ein hohes Gut ist, haben wir von dieser Bank aus, glaube ich, schon sehr oft deutlich gemacht.

Zusatz : Mir ging es nicht so sehr um Meinungsfreiheit usw., sondern um eine eventuelle technische Zusammenarbeit mit den russischen Behörden in diesem Bereich.

Adebahr: Wie gesagt, es gibt verschiedene Kontakte der Bundesregierung und auch Gespräche mit verschiedensten Partnern zum Thema Cybersicherheit global. Weiter kann ich dazu an dieser Stelle nicht ausführen, aber das ist so und das schließt ganz verschiedene Partner mit ein.

Frage: Herr Dimroth oder jemand anderes: Können Sie erklären, wie es sein kann, dass ein ausländischer Partnerdienst aus dem Baltikum, wie man hört, die Bundesregierung darüber informieren muss, dass da Hacker offenbar erfolgreich waren? Wie kann das sein, können Sie uns eine Erklärung dafür geben? Warum sind da nicht die Sicherungssysteme der eigentlich Attackierten aufmerksam geworden?

Zweite Frage: Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Snake"? Das taucht in der Berichterstattung wechselweise als Bezeichnung für eine Software oder für eine Gruppe auf. Was gilt?

Dimroth: Vielen Dank für Ihre Frage. - Ich hatte eigentlich eingangs versucht ein gewisses Erwartungsmanagement zu betreiben; das ist in diesem Fall offensichtlich misslungen. Ich kann zu den technischen Spezifika dieses kompletten Sachverhaltes nichts beitragen. Ich kann Ihnen allgemein gerne ausführen, wie wichtig aus unserer Sicht die Zusammenarbeit gerade auch zwischen Nachrichtendiensten im gesamten Komplex der Sicherheit für die Bundesrepublik Deutschland und für Europa ist; das können wir gerne diskutieren. Was den konkreten Sachverhalt betrifft, so kann ich aber, wie gesagt, weder bestätigen noch dementieren, dass der Ausgangssachverhalt von Dritten kam oder gar sagen - wenn das denn so gewesen wäre -, von wem.

Das Gleiche gilt in Bezug auf die technische Spezifikation dessen, was Sie hier gerade als "Snake" bezeichnet haben. Auch insoweit kann ich Ihnen hier nicht Rede und Antwort stehen. Das hatte ich eingangs versucht sehr deutlich zu machen.

Zusatzfrage: Es ist offenbar auch nicht ganz gelungen, unser Erwartungsmanagement deutlich zu machen, das dann vielleicht ein etwas anderes ist. - Können Sie etwas dazu sagen, wie stichhaltig die Auskunft immer noch ist, dass die Dinge jetzt unter Kontrolle sind und dass der Schaden, wie man eben auch lesen kann, ein insofern äußerst begrenzter sei, weil nur sechs Dokumente abgeflossen seien? Das ist Teil einer Berichterstattung. Oder fällt das auch unter Ihr Erwartungsmanagement?

Dimroth: Ich hatte schon vor geraumer Zeit einmal das Thema, wie das mit dem Umgang von eingestuften Informationen ist. Die Tatsache, dass irgendjemand irgendwas in irgendeine Zeitung schreibt, entpflichtet mich nicht davon, mit vertraulichen Informationen vertraulich umzugehen - um das einmal ganz deutlich zu machen -, auch wenn das möglicherweise auf Ihrer Seite immer wieder auf Unverständnis stößt. Das ist schlichtweg die Rechtslage. Insofern kann ich mich über diese hier auch nicht hinwegsetzen.

Frage : Ich möchte auf jeden Fall auch noch eine Frage stellen, die garantiert unterhalb Ihres Erwartungsmanagements liegt, möchte Sie zuerst aber dennoch kurz fragen: Sie können auch nichts darüber sagen, ob der Hack noch läuft oder nicht?

Dimroth: In dem Gesamtkomplex IT-Sicherheit ist es bedauerlicherweise letztlich ähnlich wie in anderen Zusammenhängen, wenn wir über Sicherheit sprechen: Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit. Insofern kann ich Ihnen auf Fragen wie "Geschieht gerade etwas oder geschieht gerade nichts?" nie eine hundertprozentige Antwort mit Ja oder Nein geben. Das würde ein Maß an Erkenntnisdichte insinuieren, das in diesem Kontext schlichtweg nie zu erreichen ist. Das hat aber auch noch nie jemand behauptet; insofern wird Sie diese Antwort auch nicht überraschen.

Was den Verlauf des Sachverhalts anbetrifft, so hat der Minister dazu gestern etwas gesagt. Wenn Sie mich jetzt fragen, wie es sozusagen mit den ergriffenen Gegenmaßnahmen ist, dann kann ich Ihnen sagen, dass unmittelbar nach Bekanntwerden der Berichterstattung zu diesem Sachverhalt, an der Sie ja eine tragende Rolle haben durften, die akute Gefahr durch entsprechende Gegenmaßnahmen abgewendet wurde - was nicht heißt, dass Maßnahmen damit komplett abgeschlossen wären; auch das können Sie dem Statement des Ministers von gestern entnehmen. Das wird sicherlich auch noch eine Zeit andauern. Die akute Gefahr wurde unmittelbar nach Bekanntwerden abgewendet.

Zusatzfrage : Der Bund arbeitet ja gerade an einer neuen Netzstruktur - Netze des Bundes. Kann es diesbezüglich durch diesen Hack, der offensichtlich schon recht lange läuft und auch immer stärker wurde, zu höheren Kosten oder Zeitverzögerungen kommen? Ist diese neue Netzinfrastruktur schon betroffen gewesen? Soweit ich weiß, wird sie ja gerade erst implementiert, insofern ging es darum wahrscheinlich nicht. Die Frage, ob es Auswirkungen auf das, was da in der Mache ist, stellt sich aber durchaus.

Dimroth: Tatsächlich ist es so, dass diese neue Netzinfrastruktur, die sogenannten Netze des Bundes, noch in der Implementierungs- beziehungsweise fast noch in der Planungsphase ist. Insofern kann ich, ohne zu dem konkreten Sachverhalt jetzt doch Stellung zu nehmen, allgemein auf den Zustand dieser Planungen verweisen. Die sind noch nicht im Wirkbetrieb, wenn man das so sagen will. Ich kann hier und heute aber auch nicht davon berichten, dass die jetzt gewonnenen Erkenntnisse zu einer Notwendigkeit von Neuplanungen, zu einem erhöhten Finanzbedarf oder ähnlichem führen. Denn die Erkenntnis - das muss man ja auch einmal ganz klar sagen -, dass IT-Sicherheit letztlich immer ein stetes Ringen und ein steter Wettlauf mit denjenigen ist, die diese IT-Sicherheit durchdringen wollen, ist ja nicht neu. Dass das in besonderem Maße für die Kommunikation von Regierungen und damit auch für die Kommunikation unserer Regierung gilt, ist ja auch nicht neu.

Im Übrigen können Sie beispielsweise auch in den entsprechenden Lageberichten des BSI nachlesen, wie erfolgreich die sehr intelligenten und auch weltweit anerkannten IT-Sicherheitsvorkehrungen, die unsere Kommunikation schützen, sind. Ich kann dazu gerne ein paar Zahlen nennen: Pro Monat werden durch die Systeme über 50 verseuchte E-Mails abgefangen. Täglich werden über 5000 Verbindungen zu Schadsoftware verbreitenden Webseiten unterbunden. Das sind nur einmal zwei Kennzahlen, aus denen für Sie ganz klar wird, dass es da draußen sehr viele gibt, die ein großes Interesse daran haben, diese Vertraulichkeit zu brechen, dass es aber eben gleichzeitig auch eine Reihe von sehr gut funktionierenden Maßnahmen gibt, die ergriffen wurden, um jedenfalls die absolut überwiegende Zahl solcher Angriffe erfolgreich abzuwenden.

Frage : Warum galt dieses Netz, also der Informationsverbund Berlin-Bonn, bisher als sicher?

Dimroth: Das habe ich ja gerade ausgeführt: Weil wir der festen Auffassung sind, dass es eine Reihe von sehr smarten, sehr intelligenten, sehr gut funktionierenden, sehr effizienten Vorkehrungen gibt, die genau dieses hohe Maß an Sicherheit gewährleisten. Ich habe Ihnen gerade Kennzahlen genannt, wie viele Angriffe durch diese Systeme jährlich, monatlich, täglich erfolgreich abgewehrt werden. Ich glaube, es gibt auch in der Fachcommunity durchaus ein gewisses Anerkenntnis für das Maß an Sicherheit, das hier vorgehalten wird. Dennoch bleibt es bei dem bitteren Befund: Es gibt auch in diesem Kontext keine hundertprozentige Sicherheit. Das hat aber auch nie jemand behauptet.

Zusatzfrage : Können Sie das Maß der Sicherheit veranschaulichen? Ist das ganz, ganz hoch? Es kann ja nicht toll sein.

Dimroth: Es liegt unter hundert Prozent.

Frage: Herr Dimroth, aus dem, was Sie zuletzt gesagt haben, schlussfolgere ich, dass der Bundesinnenminister auch heute noch dem Bundestag empfehlen würde, das IVBB für seine Kommunikation zu nutzen, weil es das sicherste Bundesnetz und Infrastrukturnetz für zu schützende Kommunikation ist, so wie er das vor eineinhalb Jahren nach dem Angriff auf den Bundestag gemacht hat?

Meine zweite Frage dazu: Woran liegt es, dass der Innenminister oder die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bisher noch keine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrat durch die Berichterstattung gestellt hat? Sucht man da noch den Ansatz eines Tatverdächtigen, muss die Regierung darüber beschließen, ob man so etwas macht, oder woran liegt es, dass das noch nicht geschehen ist?

Dimroth: Ihre erste Frage, ob er diese Empfehlung heute eins zu eins so aussprechen würde, müsste ich an den Bundesminister weitergeben. Was er sicherlich tun würde, wäre - genau wie ich das gerade getan habe -, darauf hinzuweisen, dass wir nach wie vor der festen Überzeugung sind, dass die Systeme, die wir einsetzen, ein sehr, sehr hohes Maß an Sicherheit gewährleisten - noch einmal: ohne den Zustand zu hundert Prozent erreichen zu können; das ist schlichtweg denklogisch nicht möglich. Wir erkennen aber auch an - ohne dass ich da jetzt in die Einzelheiten gehen kann, und zwar nicht etwa wegen Vertraulichkeit, sondern weil ich zugeben muss, dass ich mich dafür nicht hinreichend technisch qualifiziert sehe -, dass der Bundestag nach dem Bekanntwerden der IT-Sicherheitsprobleme dort ja eine Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, sodass das IT-Sicherheitsniveau, das der Deutsche Bundestag derzeit gewährleistet, sicherlich ein sehr viel höheres ist als in der Vergangenheit. Schon deswegen fällt es mir schwer, eine Aussage darüber zu treffen, ob dieses Angebot, sagen wir einmal, heute noch mit dieser Pointiertheit ausgesprochen würde.

Zur Frage der Strafanzeige: Da gibt es natürlich viele Dinge, die man abwägen muss, zum Beispiel auch die Frage der Sinnhaftigkeit. Da muss man beispielsweise erst einmal schauen: Wie groß war der Kreis derjenigen, die diese Informationen überhaupt hatten? Man muss also schauen, ob es letztlich auch mit einer Erfolgsaussicht versehen ist, dass man eine solche Maßnahme ergreift, und ob es vielleicht auch niederschwelligere Maßnahmen gibt, die man ergreifen kann. Es gibt, wie Sie wissen, das Instrument der dienstlichen Erklärung, also dass man all diejenigen, die - jedenfalls soweit man das nachvollziehen kann - mit diesen Informationen versorgt waren, dazu auffordert, eine entsprechende Erklärung abzugeben, dass sie die Informationen nicht weitergegeben haben. Das ist ein Abwägungsprozess, man muss also die Vor- und Nachteile eines solchen Schritts gegeneinanderstellen und wird dann zu einem Ergebnis kommen, das eine oder das andere zu tun. Dafür ist im Übrigen kein Kabinettsbeschluss erforderlich.

Zusatzfrage: Können Sie mir die Aufregung um den Cyberangriff noch einmal erklären, wo doch nur "NfD"-Dokumente über das IVBB kommuniziert und transferiert werden dürfen? Wenn etwas wirklich geheim ist, ist es ja ausdrücklich gesetzlich untersagt, sich dieses Netzes zu bedienen. Es ging also um eine Geheimhaltungsstufe, die eine Stufe über derjenigen der Urlaubsanträge von Mitarbeitern liegt oder so.

Dimroth: Dieser Hinweis ist völlig zutreffend und ist natürlich auch für die Gesamtbeurteilung der Situation sehr wichtig: Der IVBB ist nur für Dokumente bis maximal "VS-NfD", also "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" zugelassen. Alle darüber liegenden Geheimhaltungsstufen, die dann natürlich sehr viel relevanter sind, werden nicht über den IVBB kommuniziert, weil es schlichtweg nicht zugelassen ist; da haben Sie völlig recht.

Was die Frage der Aufregung anbetrifft, bin ich, ehrlich gesagt, nicht der richtige Adressat. Ich kann Ihnen hier dazu jedenfalls sicherlich keinen Beitrag leisten.

Frage : Jetzt hätte ich fast meine Frage vergessen. - Können Sie vielleicht im Allgemeinen etwas dazu sagen, ohne in die Details zu gehen? Vielleicht liegt die mögliche Aufregung auch hinter der Frage, ob den Sicherheitsbehörden klar ist: Hat man den Hack jetzt schon komplett erkannt, oder kann es durchaus sein, dass so eine Schlange sich durch das gesamte Netz wühlt und möglicherweise noch ganz andere Bereiche - etwa das Kanzleramt - mit ihrem Gift zersetzt?

Dimroth: Ich hatte ja gesagt beziehungsweise der Minister hatte gestern gesagt, dass das, worüber wir hier reden, isoliert und kontrolliert abgelaufen ist. Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass nach Bekanntwerden des Sachverhalts die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen des BSI sehr schnell tätig geworden sind und die akute Gefahr abgewendet haben.

Alles andere, was Sie jetzt fragen, setzt erstens voraus, dass ich Ihnen bestätigen würde, dass es sich um eine bestimmte Angriffsrichtung und Angriffsart handelt. Das kann ich nicht, das hatte ich eingangs gesagt. Insofern würden alle Folgefragen sozusagen diesen Ausgangspunkt haben, den ich hier, wie gesagt, weder bestätigen noch verneinen kann. Ich bleibe dann insoweit auch bei meiner allgemeinen Aussage: Eine hundertprozentige Antwort mit Ja oder Nein werde ich Ihnen hierfür nicht geben können.

Frage : Herr Dimroth, eine Frage zu der Zahl der Angriffe, die Sie eben genannt haben: Experten sagen, es gebe Technologien, die zwar nicht den Computer feststellen können, von dem der Angriff kommt, aber zumindest die Richtung, aus der die Angriffe kommen. Gibt es neue Erkenntnisse dazu, woher diese Angriffe - nicht unbedingt bezogen auf diesen konkreten Fall mit dem "Snake" oder wie auch immer, sondern generell die Angriffe, die Sie erwähnen - überhaupt kommen? Kommen die nun aus Russland, oder ist das nicht nachweisbar?

Dimroth: Zu diesem konkreten Vorgang kann ich hier aus den genannten Gründen auch insoweit keine feststehende Antwort präsentieren. Ganz grundsätzlich ist es aber so, dass Sie weitreichende Ausführungen der Erkenntnislage der Bundesregierung zu den von Ihnen gestellten Fragen in den Verfassungsschutzberichten der letzten Jahre lesen können. Darin werden Sie seitenweise Ausführungen darüber finden, wo aus Sicht der Dienste - in dem Fall des Inlandsnachrichtendienstes - die Hauptgefahren herrühren - auch regional zugeordnet herrühren.

Die Frage der Attributierbarkeit, also der Nachweisbarkeit eines konkreten Angreifers, auch nur regional, ist jedenfalls in dem Kontext Cyber, über den wir hier sprechen, ohnehin eine sehr schwierige. Es gibt natürlich verschiedenste Möglichkeiten, wie man sich einer solchen Frage nähern kann. "Wer hat daran ein Interesse?", "Gibt es bestimmte Muster, die man vielleicht regional zuordnen kann?" - solche Fragen kann man stellen, um mindestens einmal eine Plausibilitätsanalyse anstellen zu können. Aber die sogenannte "smoking gun", von der man sonst sozusagen in Ermittlungen spricht, ist in diesem Kontext - jedenfalls in der Regel - nicht so ohne Weiteres aufzufinden.

Frage : Herr Seibert, sieht die Kanzlerin in irgendeiner Form eine Notwendigkeit, mit Herrn Putin vielleicht einmal grundsätzlich - Frau Adebahr hatte sich ja schon ein bisschen in diese Richtung geäußert - darüber zu unterhalten, was die russischen Nachrichtendienste oder mit ihnen verbundene Hackergruppen in Deutschland anrichten?

StS Seibert: Das BSI und die Nachrichtendienste sind jetzt dabei, diesen sicherheitsrelevanten Vorfall zu untersuchen, auszuwerten und Lehren daraus zu ziehen. Mehr habe ich hier nicht zu sagen.

Frage : Herr Seibert, wann hat die Kanzlerin von diesem Angriff, von diesem Vorfall, erfahren - jetzt aus der Zeitung oder schon im Dezember?

Herr Dimroth, wenn Sie vom Verfassungsschutzbericht sprechen: Er strotzt ja vor Halbwahrheiten. Da ist von der NSA nie die Rede, immer nur von Russen, Chinesen und Iraner, vielleicht einmal ein bisschen Türkei. Also war das jetzt ein ernst gemeinter Hinweis, da hineinzusehen? Die NSA ist in der Lage, auch Angriffe zu fingieren und aussehen zu lassen, als ob das aus China oder aus Russland kommt. Das wissen wir.

StS Seibert: Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Bundesregierung über interne Informationswege, wenn notwendig, dem parlamentarischen Kontrollgremium Auskunft geben wird.

Dimroth: Wenn Sie mich fragen, ob das ernst gemeint ist, was ich hier gesagt habe, dann darf ich davon ausgehen, dass diese Nachfrage nicht ernst gemeint ist, und würde deswegen gern auf eine Antwort verzichten.

Frage : Eine ganz einfache und sehr ernst gemeinte Frage: Stimmt es, dass der IVBB nur drei Monate zurücklogt, welche Aktivitäten stattgefunden haben?

Dimroth: Ja, das stimmt. Das ist aber nicht etwa so, weil der IVBB das so will, sondern weil der Gesetzgeber aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken, die von dritter Seite geltend gemacht wurden, im BSI-Gesetz eine entsprechende dreimonatige maximale Speicherfrist festgeschrieben hat und damit die Betreiber verpflichtet, nach drei Monaten entsprechende Dateien zu löschen. Das wird sicher ein Thema sein, das man auch im Kontext der aktuellen Diskussion noch einmal in den Blick nehmen wird, ob diese aus datenschutzrechtlichen Gründen sehr restriktive Regelung so zeitgemäß ist.

Zusatzfrage : Daran schließt sich natürlich die Frage an: Wie können Sie sich sicher sein, was in der Vergangenheit passiert ist, wenn Sie nur drei Monate zurücksehen können?

Dimroth: Ich kann mich nicht erinnern, dass ich hier davon berichtet hätte, dass ich mir sicher bin zu wissen, was in der Vergangenheit passiert ist.

Zusatzfrage : Ich hatte die Äußerungen der vergangenen Tage aus Ihrem Hause so verstanden, dass man den Angriff erkannt habe und auch nachvollziehen könne, was dabei geschehen ist. Wenn ich das jetzt falsch verstanden habe, korrigieren Sie mich bitte. Sie sagen: Wir wissen auch nicht, was an Daten abgeflossen ist. Wir wissen auch nicht, auf was Zugriff da war. - Darauf wäre jetzt die naheliegende Schlussfolgerung zu sagen: Wir wissen eigentlich nur für die vergangenen drei Monate ab Zeitpunkt der Kenntnisnahme von diesem Angriff.

Wenn das ganze Ding nun schon seit 2016 drin war, dann hat man doch ein paar Monate ein Loch dazwischen. Da weiß man doch eigentlich gar nichts oder?

Dimroth: Ich glaube, da sind jetzt in Ihrer Frage ein paar Widersprüche versteckt. Denn wenn man von dem Zeitpunkt des Erkannten her ausgeht, dann braucht man keine retrograde Speicherpflicht. Dann hat man das sozusagen erkannt. Insofern ist schon das ein Widerspruch in Ihrer Frage. Wenn ich einen Angriff erkenne, dann brauche ich keine retrograde Speicherpflicht, sondern dann habe ich ihn erkannt und kann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Erkenntnisgewinne in Echtzeit zu generieren. Dann brauche ich keine retrograde Speicherpflicht. Die Frage ist nur, wenn ich ihn erkenne: Wie lange kann ich zurück schauen? Für diese Frage ist das relevant. Insofern müsste man so herum an die Sache herangehen.

Aber die Frage läuft ja letztlich darauf hinaus zu erfragen: Was genau ist von wem und durch wen abgeflossen oder nicht abgeflossen? Da hatte ich eingangs schon gesagt, dass ich hier aus Gründen der Vertraulichkeit und des Geheimschutzes nichts sagen kann. Mehr fällt mir jetzt dazu auch beim fünften Versuch nicht ein.

Frage : Ich muss noch einmal aus aktuellem Anlass ganz kurz zum Thema Stahl zurückkommen. Offenbar ist der US-Präsident vor ein paar Minuten aufgewacht und hat gleich getwittert: Handelskriege sind gut. Sie sind einfach zu gewinnen.

Wenn man das liest, wie groß ist eigentlich die Hoffnung der Bundesregierung, dass man jetzt in Gesprächen mit der amerikanischen Seite irgendwelche Abmilderungen aushandeln kann und irgendein Deal hinbekommt? Oder muss man sich nicht angesichts eines solchen Tweets darauf einstellen, dass das einfach ein Handelskrieg wird?

StS Seibert: Ich denke, über die Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema ist jetzt wirklich - jedenfalls für heute und für diese Veranstaltung - alles gesagt. Diese Haltung hat sich in den letzten achtzehn Minuten auch nicht verändert. Deswegen könnte ich jetzt nur noch einmal all das aufsagen, was wir heute schon intensiv besprochen haben.

Frage: Ich würde gern zu Russland kommen. Der russische Präsident hat gestern, Herr Seibert, in seiner Rede an die Nation - oder wie das auch immer heißt - eine neue Generation von Atomwaffen vorgestellt, die als direkte Bedrohung sowohl für Europa als auch für die Amerikaner gedacht sind. Wie bewertet die Bundesregierung das?

Eine Frage an das Verteidigungsministerium: Der russische Präsident hat in dieser Rede ausdrücklich vorgestellt, dass sämtliche Abwehrsysteme, die es dazu gibt, offenbar - das sagt er - völlig unwirksam seien. Hält das das Verteidigungsministerium, die Bundeswehr, für plausibel?

StS Seibert: Wenn ich vielleicht anfange: Die Äußerungen, die der russische Präsident Putin etwas mehr als zwei Wochen vor der russischen Präsidentschaftswahl gestern über die Einführung und Entwicklung neuer Waffensysteme gemacht hat, beunruhigen uns. Sie sind zu sehen vor dem Hintergrund der ohnehin seit längerem laufenden umfangreichen Modernisierung des russischen Militärs einschließlich der Nuklearwaffen und vor dem Hintergrund der Zweifel, die es an der Einhaltung internationaler Verträge und Abkommen durch Russland gibt. Uns besorgt dabei das gesamte sicherheitspolitische Verhalten Russlands, angefangen - noch einmal - von der eklatanten Verletzung des Völkerrechts durch die Annexion der Krim. Es geht über die Drohgebärden gegenüber Nachbarstaaten, auch militärischen Drohgebärden, weiter bis hin zum bewussten Unterlaufen rüstungskontrollpolitischer Vereinbarungen.

Vielleicht noch eins, weil das gestern eine gewisse Rolle gespielt hat und weil uns ja alle zusammen die Lage in Syrien empört: Wir sehen den Einsatz der russischen Waffensysteme in Syrien mit besonders großer Sorge. Es gibt angesichts der wirklich grauenvollen Lage der syrischen Zivilbevölkerung wirklich keinen Anlass für Stolz auf bestimmte Waffenentwicklungen oder den Einsatz bestimmter russischer Waffen vor Ort, wie er gestern in dieser Veranstaltung in Moskau zum Ausdruck kam.

Ich wiederhole es nochmals: Angesichts der bestehenden Zweifel an der Einhaltung von Verträgen durch Russland sehen wir Russland in der Pflicht, diese Zweifel klar auszuräumen. Es ist an Russland, zu einem Rahmen beizutragen, in dem dringend benötigte Gespräche zur Rüstungskontrolle und Abrüstung stattfinden können. In dieser Hinsicht waren die gestrigen Äußerungen wenig hilfreich.

Vielleicht noch zwei Dinge: Es gab den Vorwurf, man höre Russland nicht zu. Dieser Vorwurf trifft keinesfalls zu. Wir setzen den Dialog mit Russland fort - auch da, wo es schwierig ist, auch bei den schwierigen Themen wie Ukraine und Syrien. Das werden wir auch in Zukunft tun. Es ist an Russland, die bestehenden Gesprächsangebote konstruktiv zu nutzen.

Ein Letztes: Es wurden auch Äußerungen zur Stationierung der im Übrigen rein defensiven Nato-Raketenabwehr gemacht, die wir nicht nachvollziehen können. Die Nato hat wiederholt klargestellt, dass sich diese Raketenabwehr in keiner Weise gegen Russland richtet. Das ist mehrfach klar und deutlich kommuniziert worden. Es findet sich so auch in den öffentlichen Verlautbarungen der Nato.

Flosdorff: Es wird Sie sicherlich nicht überraschen, dass selbstverständlich die Ausführungen des russischen Präsidenten sehr aufmerksam wahrgenommen worden sind, nicht nur in Deutschland, sondern auch im Rahmen des Verteidigungsbündnisses der Nato. Dort wird das analysiert werden. Die Nato wird sich dazu ihre Gedanken machen. Sie haben sicherlich alle ein großes Verständnis dafür, dass das keine Themen sind, die irgendwie in der Regierungspressekonferenz verhandelt werden.

Frage : Herr Seibert, ich würde gern zwei Nachfragen zu dem stellen, was Sie gesagt haben. Zum einen, was die politischen Folgen angeht: Erwarten Sie jetzt eigentlich ein richtig neues Wettrüsten zwischen den USA und Russland?

Die zweite Frage, die Sie auch erwähnt haben, zum Dialog: Tatsächlich ist die Kanzlerin unter den westlichen Politikern wohl diejenige, die am meisten mit dem russischen Präsidenten spricht, am Telefon oder auch persönlich. Hat denn der russische Präsident der Kanzlerin auch einmal gesagt, was er eigentlich will? Er beklagt ja, dass der Westen auf seine Wünsche nicht eingeht. Aber ist denn der Kanzlerin klar, was der russische Präsident möchte?

StS Seibert: Ich möchte hier nicht weiter - das steht mir auch gar nicht zu - den russischen Präsidenten interpretieren. Er hat sich gestern ja sehr ausführlich geäußert. Die Reaktion der Bundesregierung auf diese Äußerungen habe ich jetzt hier vorgetragen. Es ist in der Tat so, dass wir überzeugt sind, dass Dialog sinnvoll und notwendig ist. Wir stehen zu diesem Dialog. Wie gesagt: Auch da, wo es wirklich schwierige Themen gibt, wo uns erhebliche Meinungsverschiedenheiten trennen, stehen wir zu diesem Dialog zur Verfügung und haben ihn im Falle der Ukraine sogar mit großem Engagement vorangetrieben.

Zusatzfrage : Könnten Sie noch etwas zur ersten Frage - zum Wettrüsten - sagen?

StS Seibert: Das ist jetzt beinahe schon banal zu sagen: Ein Wettrüsten ist im Interesse von niemandem. Das höre ich ja auch aus Russland heute Morgen. Dennoch bleiben die gestrigen Ankündigungen von neuen Waffensystemen im Raum und beunruhigen uns. Darüber habe ich gesprochen.

Frage : Ergänzend dazu nur kurz gefragt: Sind denn in dem Gespräch der Kanzlerin gestern mit Herrn Trump konkrete Verabredungen herausgekommen, dass man dieses Thema in irgendwelchen internationalen Foren oder Kooperationsgruppen aufbringen will, in denen auch Russland sitzt? Ich weiß nicht, ob die G20 dafür ein Forum sein könnte. Aber ist man jetzt auch konkret im Dialog mit Russland?

StS Seibert: Zunächst einmal ist es selbstverständlich, dass man innerhalb der Nato beraten wird, was solche Ankündigungen für die Sicherheit des Bündnisses und seiner Mitglieder bedeuten, und man auch über geeignete Antworten spricht. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass die Nato die Gesprächskanäle mit der russischen Seite offenhält und auch nutzt.

Frage : Zum Verständnis: Die Kanzlerin hat mit Herrn Trump über die russischen Atompläne geredet, nicht über die amerikanischen Atompläne, die die Bundesregierung auch kritisiert? Habe ich das richtig verstanden?

StS Seibert: Ich habe Ihnen über das Gespräch der Bundeskanzlerin mit Herrn Trump mitgeteilt, was darüber mitzuteilen ist.

Zusatzfrage : Warum hat die Kanzlerin nicht die amerikanischen Atomwaffenpläne mit Herrn Trump besprochen? Ich meine, Herr Putin führt an, dass das ein oder der Grund ist, warum die Russen jetzt mitmachen.

StS Seibert: Ich habe Ihnen nichtsdestotrotz zu dem gestrigem Telefonat nichts mehr hinzuzufügen. Die Haltung der Bundesregierung in der Nuklearfrage haben wir hier auch ausführlich diskutiert, zuletzt, glaube ich, anlässlich der Verleihung des Friedensnobelpreises. Wir sind Anhänger des "Global Zero"-Ziels und wollen die vollständig nachprüfbare weltweite Abschaffung nuklearer Waffen. Das ist eine Verpflichtung. So findet es sich im Übrigen auch in den einschlägigen Dokumenten.

Dennoch - das haben wir hier sehr ausführlich besprochen - leben wir in einer Welt, in der von einigen Staaten nukleare Waffen weiterhin als ein Mittel militärischer Auseinandersetzung betrachtet werden. Solange dies so ist und solange Deutschland und Europa auch weiterhin davon bedroht sind, besteht die Notwendigkeit fort, eine nukleare Abschreckung aufrechtzuerhalten. Diese leistet für uns - denn Deutschland ist nicht Nuklearmacht - die Nato.

Frage : Herr Flosdorff, ich möchte Sie doch noch einmal bemühen. Ich weiß zwar nicht, ob es gestern im Verteidigungsministerium so eine Art Public Viewing gegeben hat, als die Präsentation des russischen Präsidenten stattfand, aber bestimmt haben sie einige Kollegen verfolgt. Mich würde interessieren, ob diese Präsentation für glaubwürdig und realistisch eingeschätzt wurde.

Flosdorff: Ich glaube, Ihre Frage zielt jetzt nicht auf Regierungshandeln, zu dem wir von dieser Regierungsbank Auskunft geben. Ich habe eben meine Sache dazu gesagt. Das werden wir natürlich sorgfältig innerhalb der Nato analysieren. Die Nato, unser Verteidigungsbündnis, wird ihre Position dazu finden. Ich kann von heute auf gestern jetzt nicht erkennen, dass sich daran schon irgendetwas geändert hätte. Deswegen bitte ich Sie einfach, mit der Auskunft zufrieden zu sein.

Frage : Frau Adebahr, zu Afghanistan gab es vor zwei Tagen eine Meldung, dass ein deutscher Taliban in Helmand gefangen wurde. Ich habe da auch mit Regierungsquellen in Kabul gesprochen: Er lebt offenbar. Haben Sie dazu eigene Erkenntnisse? Wer ist dieser Mann? Was können Sie uns sagen?

Adebahr: Uns sind die Berichte über die Festnahme eines mutmaßlichen deutschen Staatsangehörigen in Helmand in Afghanistan bekannt. Uns ist auch bekannt, dass die Nato oder Nato-Offizielle von der Festnahme eines deutschen Taliban - so wurde es formuliert - sprechen.

Das Auswärtige Amt kann diese Meldung zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigen. Denn wir haben keine gesicherte Kenntnis darüber, ob es sich in diesem Fall tatsächlich um einen deutschen Staatsangehörigen handelt oder nicht. Wir wissen auch noch nicht, auf welcher Grundlage die deutsche Staatsangehörigkeit bei diesem Verhafteten festgestellt sein sollte.

Unsere Botschaft ist mit den afghanischen Behörden in Kontakt. Sollte es sich um einen deutschen Staatsangehörigen handeln, dann würden wir ihn selbstverständlich konsularisch betreuen. Im Moment arbeiten wir daran, die Informationen mit Hochdruck zu verifizieren.

Frage: Können Sie bestätigen, dass es sich um einen Menschen handelt, der in holländischer Sprache kommuniziert?

Adebahr: Das kann ich für das Auswärtige Amt nicht. Ich habe die Presseberichte gelesen. Wie gesagt: Uns liegen keine verlässlichen Informationen über diesen Verhafteten vor.

Frage : Darf ich über andere deutsche Gefangene in der Türkei noch eine Frage stellen?

Frau Adebahr, können Sie uns sagen, wie es den anderen deutschen Gefangenen in der Türkei aktuell geht? Hat man mittlerweile zu allen eine konsularische Betreuung hergestellt?

Adebahr: Es sind noch vier deutsche Inhaftierte, bei denen wir davon ausgehen müssen, dass es sich um politische Haftvorwürfe handelt. Meines Wissens haben wir zu allen vier Verbliebenen konsularischen Zugang, und wir arbeiten weiter daran, auch für diese Fälle eine gute Lösung zu finden.

Frage : Ich wollte noch einmal zu Afrin kommen. Was macht die völkerrechtliche Prüfung des türkischen Angriffs, Frau Adebahr?

Adebahr: Da habe ich Ihnen keine Neuigkeiten mitgebracht.

Frage : Ich habe noch kurz das Thema Syrien: Ich wollte das Auswärtige Amt einfach bitten, jetzt nach ein paar Tagen so etwas wie eine kleine Bilanz zu ziehen. War die UN-Resolution und das, was an Versuchen eines Waffenstillstandes unternommen worden ist, in irgendeiner Weise ein Schritt vorwärts oder muss man schlichtweg von einem Fehlschlag sprechen?

Adebahr: Wir müssen in der Tat konstatieren, was wir in den letzten Tagen auch gesehen haben, dass die Lage in Ost-Ghouta dramatisch bleibt. Die Kampfhandlungen sind zurückgegangen, aber nicht eingestellt worden. Es gibt nach wie vor, was die Ghouta betrifft, keine Zivilisten, die das Gebiet verlassen haben noch sind Hilfskonvois hineingelangt.

Was wir von dem russischen Vorschlag einer fünfstündigen Feuerpause täglich halten, das haben wir hier auch schon kundgetan, nämlich dass das nicht dem vollständigen Geist der Sicherheitsratsresolution entspricht und das, wenn überhaupt, nur ein erster Schritt sein kann. Auch dieser hat noch nicht zu Ergebnissen, zu konkreten Verbesserungen für die Menschen in diesem Gebiet, geführt. Das muss man leider bisher sagen.

Frage: Woran liegt es nach Ihren Erkenntnissen, dass sich noch niemand von der Zivilbevölkerung auf den Weg durch die Fluchtkorridore gemacht hat? Ist die Zeit zu kurz? Kann man Schuldige festmachen? Wäre es hilfreich, wenn diese Zeit des Waffenstillstands verlängert würde, oder sind es möglicherweise islamistische Gruppierungen, die die Zivilbevölkerung daran hindern? All dieses ist denkbar. Welches ist Ihr Lagebild?

StS Seibert: Wenn ich dazu ganz kurz etwas sagen darf:

Erstens. Diese von russischer Seite erklärte fünfstündige Waffenruhe wird ja nicht durchgehalten. Sie wird insbesondere vom syrischen Regime fortwährend gebrochen.

Zweitens - das hat die UN ja sehr klar gestellt -: Aufgrund der Erfahrungen mit dem Regime reichen fünf Stunden im Leben nicht. 48, 72 Stunden wären erforderlich, um einen bestehenden Korridor für humanitäre Lieferungen auch wirklich nutzen zu können. Dafür fehlt es schon an den erforderlichen Genehmigungen durch das Regime. Also die Luft- und Bodenangriffe auf Ost-Ghouta gehen weiter. Man muss es wirklich besonders zynisch nennen, dass das Regime in Damaskus nur einen Tag nach Verabschiedung dieser UN-Resolution erneut Chlorgas gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt hat. Wir appellieren an alle Konfliktparteien, diese UN-Resolution voll umfänglich umzusetzen. Da sehen wir weiterhin ganz besonders Russland in der Verantwortung.

Zusatzfrage: Sie haben es eben als Tatsachenbehauptung genannt: Chlorgas gegen die eigene Bevölkerung. Das ist eine erwiesene Tatsache, weil Sie die Lage dort kennen. Man macht sich dort gegenseitig dafür verantwortlich. Sie kennen Beweise, dass Chlorgas seitens des Assad-Regimes gegen die Bevölkerung eingesetzt wurde?

StS Seibert: Das ist der Stand der Informationen.

Frage : Herr Flosdorff, ich würde Sie gerne noch einmal wegen des Freiburger oder Staufener Missbrauchsfalls fragen. Es gibt Berichte, dass Kameraden einen anderen Kameraden in Vernehmungen gedeckt hätten und es gebe jetzt Disziplinarverfahren. Stimmt es, dass es Disziplinarverfahren gibt? Wie haben sich die Soldaten geäußert? Kann man dazu etwas sagen?

Flosdorff: Man sollte ein paar Sachen nicht vermengen.

Es gibt den fürchterlichen Missbrauchsfall in Freiburg, bei dem auch - das war ja schon Gegenstand der Presseberichterstattung - ein Soldat der Bundeswehr beteiligt war. Dabei handelt es sich um einen Stabsfeldwebel/Unteroffizier, der in der Deutsch-Französischen Brigade in Illkirch stationiert ist und gegen den nach unseren Informationen auch schon im Januar in Freiburg Anklage erhoben worden ist.

Parallel laufen Disziplinarverfahren gegen diesen Soldaten in der Bundeswehr, die sich an das strafrechtliche Verfahren anschließen werden, wenn dieses abgeschlossen ist.

Im Zuge der weiten Aufklärung dieses Falls hat die Bundeswehr, insbesondere der Standort Illkirch, sehr intensiv mit der Staatsanwaltschaft Freiburg zusammengearbeitet. Man hat das Umfeld des Stabsfeldwebels intensiv ausgeleuchtet, auch seine berufliche Entwicklung bis dahin. Er war schon einmal vorbestraft und ist 2008 wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials belangt worden. Er ist damals in der Bundeswehr vom Truppendienstgericht degradiert worden. Die Strafe war aber nicht so hoch, dass er aus der Bundeswehr entfernt worden ist.

Im Zuge dieser Befragungen hat man weitere Erkenntnisse erlangt - das ist auch Gegenstand der jetzigen Berichterstattung am Standort -, wie sich dieser Soldat in den vergangenen Jahren dort verhalten hat. Es sind unterschiedlichste Vorwürfe von Kameraden auf derselben Ebene erhoben worden, die den Verdacht auf weitere Dienstvergehen in dieser Zeit begründen.

In dem Zusammenhang hat man sich natürlich die Fragen gestellt: Wie haben seine Vorgesetzten dort am Standort auf dieses Verhalten reagiert? War ihnen das bekannt? War dieses an sich schon anstößige Verhalten im normalen Dienst ein Dienstvergehen oder haben sie das gedeckt oder haben sie vielleicht sogar von seinen kinderpornografischen Neigungen und der konkreten Planung dieses Falles in Freiburg gewusst? Diesen Vorwürfen ist man vonseiten der Disziplinarverantwortlichen innerhalb des Heeres intensiv nachgegangen. Es hat in den vergangenen Wochen 52 Befragungen, Vernehmungen gegeben, indem man das ganze Umfeld abgeklopft hat. Ergebnis ist: Es haben sich nicht alle dieser teilweise saftigen Vorwürfe erhärten lassen, einige aber schon.

Davon zu trennen sind die Fragen: Haben die Vorgesetzen davon gewusst? Haben die Vorgesetzten das vielleicht gedeckt? Dafür haben sich im Zuge dieser 52 Vernehmungen und Befragungen des Umfeldes keine Beweise und Nachweise finden lassen. Trotzdem hat es ein Disziplinarverfahren gegen den Kompaniechef gegeben. Das ist aber nicht darin begründet, dass er den jetzt angeklagten Soldaten im Freiburger Verfahren gedeckt hätte, sondern dadurch, dass er in einer ersten Vernehmung eine unwahre Aussage gemacht hat, die er später korrigiert hat.

Folge ist, dass dieser Kompaniechef von seiner Aufgabe als Kompaniechef in Illkirch entbunden worden ist, dass er einen sogenannten strengen Verweis erhalten hat und dass er von der Teilnahme an einem Generalstabslehrgang, für den er für das Frühjahr vorgesehen war, ausgeplant worden ist.

Zusatzfrage : Sie haben gesagt, einige der Vorwürfe hätten sich erhärten lassen. Können Sie sagen, in welchem Bereich diese Vorwürfe waren?

Flosdorff: Das waren Vorwürfe, die auch der Presse zu entnehmen sind - ich sage jetzt nicht, was sich erhärtet hat und was nicht -, zum Beispiel die private Nutzung eines Dienst-KfZ in mehreren Fällen, Missbrauch der Befehlsbefugnis, also dass er andere Soldaten dazu angehalten hat, als Vorgesetzter bestimmte Tätigkeiten zu unternehmen, die sachlich keinen Bezug zur dienstlichen Aufgabe hatten; Surfen auf Seiten mit sexuellem Inhalt auf seinem Privathandy während der Dienstzeit, Aufforderung von Kameraden zum Teilen von explizitem Videomaterial. Das sind die Vorwürfe, die im Zuge dieser Befragungen rund um die Aufklärung des Freiburger Falls offenbar geworden sind und denen wir natürlich vonseiten der Bundeswehr intensiv nachgegangen sind.

Frage: Herr Flosdorff, in diesem Zusammenhang war die Schlagzeile zu lesen, die Ministerin wolle alle Kinderschänder aus der Bundeswehr entfernen. Plant die Ministerin eine Änderung des Dienstrechts? Ist das überhaupt so einfach möglich, weil das ja alles Beamtenverhältnisse sind, die für alle Beamten des Bundes gelten?

Sie haben gesagt, der Stabsfeldwebel sei schon einmal vorbestraft gewesen oder es sei mindestens 2008 ein Verfahren gegen ihn eingeleitet worden. Ist es überhaupt möglich, solche Vorfälle nach dem Dienstrecht sozusagen einfach zu exekutieren, nach dem Motto "Man könnte sie aus der Bundeswehr entfernen"?

Flosdorff: Das ist eine berechtigte Frage, die Sie stellen. Es gibt zwei Stellschrauben.

Es ist so: Wenn wir Soldaten bei uns haben, die sich Straftaten, welcher Art auch immer, zu Schulden kommen lassen, dann gibt es sowohl die strafrechtliche, die zivile Schiene, aber auch die disziplinarrechtliche Schiene innerhalb der Bundeswehr. Die strafrechtliche Schiene läuft ohnehin, innerhalb der disziplinarrechtlichen Schiene gibt es immer einen Ermessensspielraum, wie man bestimmte Taten ahndet, wie man sie einstuft, wie man sie gewichtet. Dann hat man einen Handlungsspielraum.

Es gibt eine Rechtsprechung - das ist wiederum alles überprüfbar -, was also die bundeswehreigenen Gerichte, Disziplinaranwälte durch externe Gerichte, durch interne unabhängige Gerichte entscheiden. Es gibt eine geltende Rechtsprechung, die zum Beispiel sagt: Eine Entlassung ist für ein bestimmtes Delikt eine zu harte Maßnahme. Bei Kinderpornografie, Kindesmissbrauch galt bisher die geltende Rechtsprechung, dass es bei Verurteilungen außerhalb der Bundeswehr oder durch ein Truppendienstgericht von unter einem Jahr nicht zu einer Entlassung kommt.

Die Ministerin hat jetzt angewiesen - - Das war Ende Januar im Zuge dieses Freiburger Falles, als offenbar wurde, dass auch der betreffende Soldat, der dem Ansehen der Bundeswehr und der übrigen Soldaten einen großen Schaden zufügt, schon einmal einschlägig vorbestraft war. Warum ist so jemand noch in der Bundeswehr? Hätte man nicht vorher vielleicht doch stärker auf Entlassung dringen können? Das soll künftig in jedem einzelnen Fall durchexerziert werden. Das heißt, sowohl bei Soldaten, die wir unterhalb von vier Jahren bei uns haben - da gibt es personalrechtliche, aber auch statusrechtliche Maßnahmen -, werden wir jetzt in jedem Fall immer auf Entlassung dringen. Es kann sein, dass natürlich irgendwelche Gerichte außerhalb der Bundeswehr oder Truppendienstgerichte irgendwann sagen: Das ist eine zu harte Maßnahme. Wir werden trotzdem versuchen, diese Soldaten aus der Bundeswehr zu entfernen.

Wir werden bei Soldaten, die oberhalb von vier Jahren in der Bundeswehr sind, den ganzen Rechtsweg durch alle Instanzen beschreiten, notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht und den höchsten Gerichten, sodass wir diese Soldaten aus der Truppe entfernen. Das heißt, unser Ziel ist, die Rechtsprechung zu ändern, die geltende Rechtsprechung nicht einfach hinzunehmen, sondern jetzt Fälle und Argumente zu finden, die die geltende Rechtsprechung verändern und dann sukzessive zu einer Praxis zu kommen, dass Soldaten, die sich des Kindesmissbrauchs oder der Kinderpornografie schuldig machen, nichts mehr in der Truppe verloren haben und unverzüglich entfernt werden.

Ziel ist, die Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr, von denen die übergroße Mehrheit einen tadellosen, hervorragenden Dienst tut, davor zu schützen, dass solche Mitsoldaten den Ruf der Bundeswehr und auch dieser Soldaten in den Schmutz ziehen.

Freitag, 2. März 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 2. März 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/03/2018-03-02-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2018

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