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PRESSEKONFERENZ/1636: Regierungspressekonferenz vom 21. März 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 21. März 2018
Regierungspressekonferenz vom 21. März 2018


Themen: Kabinettssitzung (Jahresabrüstungsbericht 2017), türkische Militäroffensive in Syrien, Initiative zur Begrenzung des Kindergeldes für EU-Ausländer, Debatte über § 219 a StGB, Nuklearabkommen mit dem Iran, Gaspipeline-Projekt Nord Stream 2, Klage der Staatsanwaltschaft Zürich gegen drei Deutsche wegen vermeintlicher Wirtschaftsspionage, Konzept der EU zur Besteuerung der Digitalwirtschaft, Ankündigung von EU-Ermittlungen gegen Facebook wegen des Missbrauchs von Nutzerinformationen, Reise des Bundeswirtschaftsministers in die USA/angekündigte US-Importzölle, Tod einer US-Amerikanerin in einem Berliner Club, Auszahlung der vierten Kredittranche an Griechenland, im Ausland in Haft befindliche deutsche Staatsangehörige, Vorwürfe in Bezug auf Gewaltmärsche bei der Bundeswehr, Personalie

Sprecher: SRSin Demmer, Breul (AA), Neumann (BMVg), Westhoff (BMAS), Kolberg (BMF), Baron (BMWi), Dimroth (BMI), Maschke (BMG)

Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Heute gab es die erste ordentliche Kabinettssitzung der neuen Bundesregierung. In ihr wurde der Jahresabrüstungsbericht 2017 behandelt. Das Kabinett hat den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2017 beschlossen. Der Bericht dient der Unterrichtung des Deutschen Bundestages. Er stellt die Leitlinien und inhaltlichen Schwerpunkte der deutschen Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik für 2017 dar. Für die Bundesregierung sind Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik ein wichtiges Element der Außen- und Sicherheitspolitik. Sie sollen helfen, Sicherheit zwischen Staaten kooperativ zu organisieren und damit vor allen Dingen langfristig zu mehr Vertrauen und Berechenbarkeit beitragen.

Sie wissen, dass der Berichtszeitraum von verschiedenen besorgniserregenden Entwicklungen geprägt ist: von Nordkoreas aggressivem Nuklearstreben, von der Frage der Zukunft der Wiener Vereinbarung zum iranischen Nuklearprogramm, vom Einsatz von Giftgas in Syrien und dem russischen Verhalten, das deutliche Aufrüstungsschritte mit einer aggressiven Haltung gegenüber westlichen Staaten und einer zunehmenden Unberechenbarkeit verbindet und das zudem grundlegende Fragen zur Implementierung bestehender Verträge sowie vertrauensbildender Maßnahmen aufwirft.

Angesichts dieser Entwicklungen bestand die zentrale Herausforderung für die Bundesregierung 2017 vor allem darin, sich für den Erhalt und die vollständige Umsetzung der bestehenden Rüstungskontrollarchitektur einzusetzen und Bestrebungen, diese zu untergraben, entgegenzuwirken. Der Bericht macht insgesamt deutlich, dass sich das sicherheitspolitische Umfeld Deutschlands weiter verschlechtert. Allerdings muss unsere Antwort hierauf umfassend sein, das heißt, sie muss Elemente klassischer Rüstungskontrolle sowie Dialog- und Verhandlungsangebote mit dem Erhalt unserer Verteidigungsfähigkeit verbinden. Dies ist im Übrigen auch die Beschlusslage der Nato.

Frage: Eine Frage an Frau Demmer und gegebenenfalls an das Auswärtige Amt, an Herrn Breul: Wie bewertet die Bundesregierung die türkische Eroberung Afrins? Freut man sich für den Verbündeten?

SRSin Demmer: Wir verfolgen die Berichte über die Eroberung weiter Teile der Stadt Afrin durch das türkische Militär mit wachsender Sorge.

Zu den türkischen Sicherheitsinteressen mit Blick auf die eigene Grenzregion zum Bürgerkriegsland habe ich mich hier wiederholt geäußert. Wir hören aber auch die von den Vereinten Nationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zum Ausdruck gebrachte große Sorge mit Blick auf die Lage der Zivilbevölkerung in diesem Gebiet und die große Zahl der von dort flüchtenden Menschen. Wie für alle anderen Gebiete in Syrien gilt: Es braucht nicht neue intern Vertriebene, sondern die sofortige Sicherstellung einer umfassenden Versorgung der Menschen in ihren Heimatorten. Natürlich gilt es, eine weitere Eskalation der Gewalt zu verhindern, den Schutz der Zivilbevölkerung sicherzustellen und humanitären Zugang zu garantieren, wie wir es immer wieder gefordert haben. Es gilt insgesamt, die vom VN-Sicherheitsrat geforderte 30-tägige Waffenruhe - diese gilt eben landesweit - zu diesem Zweck endlich umzusetzen.

Jede an Kampfhandlungen beteiligte Partei in Syrien ist nach dem humanitären Völkerrecht verpflichtet, den Schutz der Zivilbevölkerung sicherzustellen. Das hat oberste Priorität.

Zusatzfrage: Ich habe daraus keine Verurteilung herausgehört. Verurteilt die Bundesregierung die türkische Eroberung oder teilweise Eroberung von Afrin?

Herr Breul, hat die Bundesregierung Erkenntnisse, gleich ob eigene oder durch Partner, über Massaker in Afrin?

SRSin Demmer: Was Sie aus meinen Worten heraushören, kann ich Ihnen naturgemäß nicht sagen. Ich kann nur wiederholen, dass wir die Berichte mit wachsender Sorge verfolgen.

Zusatzfrage : Verurteilen Sie das nicht?

Breul: Ich kann gern einsteigen und möchte noch einmal unterstreichen, dass die türkische Seite unsere erheblichen Bedenken kennt, die wir angesichts des Vorgehens in Afrin hegen. Diese Position haben wir mehrfach deutlich gemacht. Frau Demmer hat es gerade auch gesagt. Wir fordern, dass die Resolution 2401 des VN-Sicherheitsrates umgesetzt wird und Kampfhandlungen eingestellt werden. Wir fordern weiterhin - auch das habe ich vergangene Woche noch einmal unterstrichen -, dass das humanitäre Völkerrecht von allen Parteien eingehalten wird.

Vor diesem Hintergrund haben wir mit großer Sorge Berichte über Plünderungen und über die Zerstörung einer kurdischen Heldenstatue wahrgenommen. Wir erwarten von der Türkei, dass diesen Berichten nachgegangen wird, selbstverständlich auch Berichten über Massaker. Es gibt natürlich auch Berichte, die von einer Seite vorgetragen und unmittelbar darauf von einer anderen Seite dementiert werden. Das heißt für uns natürlich: Da muss für Aufklärung gesorgt werden.

Ich unterstreiche es noch einmal: Das humanitäre Völkerrecht ist einzuhalten. Das gilt auch dann, wenn man sich auf ein Selbstverteidigungsrecht beruft. Das Selbstverteidigungsrecht findet seine Schranke in dem humanitären Völkerrecht und nicht umgekehrt. Daran gibt es nichts zu deuteln. Das humanitäre Völkerrecht ist von der Türkei einzuhalten.

Frage: Herr Breul, in den vergangenen Befragungen haben Sie häufiger gesagt, eine völkerrechtliche Beurteilung des türkischen Angriffs gegen Afrin sei aufgrund mangelnder Erkenntnisse noch nicht möglich. Nun hat der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn in diesen Tagen seine Position sehr deutlich gemacht. Wörtlich sagte er, das habe mit einem Selbstverteidigungsrecht überhaupt nichts zu tun, der Angriff sei völkerrechtlich nicht legitimiert. Warum kann der Außenminister Luxemburgs eine solch klare Position, der ja eine Lageeinschätzung vorausgehen muss, beziehen, während Deutschland, das doch wohl größere Erkenntnis- und Informationsressourcen haben muss, eine solch klare Positionierung nicht vollziehen kann?

Breul: Ich kann nicht für den Außenminister von Luxemburg sprechen. Ich kann vielleicht noch einmal erläutern, was unsere Bewertung leitet. Das haben wir immer wieder gesagt. Es gibt berechtigte Sicherheitsinteressen der Türkei insbesondere in Bezug auf die Sicherheit ihrer Staatsgrenzen. Gleichzeitig ist klar, dass sich, was auch immer die Türkei unternimmt, im Rahmen des Erforderlichen und des Verhältnismäßigen bewegen muss. Wir haben - das will ich nicht verhehlen - gerade in Anbetracht der jüngsten Entwicklungen erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit des türkischen Vorgehens.

Zusatzfrage: Das ist angekommen. Aber noch einmal: Sie legen auch Wert darauf, dass Europa außenpolitisch möglichst mit einer Stimme spricht. Luxemburg ist im Rahmen der EU kein unwichtiger Player. Wird die Bundesregierung Luxemburg denn wenigstens bitten, die Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, die dort zu einer klaren Verurteilung führten, damit es zu einer gemeinsamen europäischen Sprache kommt?

Breul: Ja, selbstverständlich tauschen wir uns innerhalb der Europäischen Union aus. Ich denke, die Äußerungen Herrn Asselborns stammen vom Sonntag. Gerade am Montag gab es Gelegenheit, sich im Kreise der EU-Mitgliedsstaaten dazu auszutauschen. Auch der VN-Sondergesandte für Syrien, Herr de Mistura, hat dort noch einmal gesprochen. Diese Gespräche finden selbstverständlich statt. Auch mit seinem französischen Amtskollegen hat Bundesminister Maaß über dieses Thema ausführlich gesprochen. Dabei ziehen wir an einem Strang. Wir suchen das Gespräch mit der Türkei. Ich sage es noch einmal: Wir brauchen wieder einen politischen Prozess. Das ist unser Ziel.

Frage: Das ist vielleicht eine Frage an das Verteidigungsministerium. Wird sich der Nato-Rat mit der Situation in Afrin befassen, so wie es auch der Fraktionschef der Union, Kauder, gefordert hat?

Breul: Ich denke, da sind in erster Linie wir gefragt, weil es um die politischen Verhandlungen innerhalb der Nato geht. - Wir würden weitere Verhandlungen im Nato-Rahmen dazu durchaus begrüßen.

Frage: Herr Erdogan hat jetzt gedroht, seinen Krieg, seine Kampfhandlungen auch noch auszuweiten, und zwar auf den Irak und andere Teile Syriens. Wie bewertet die Bundesregierung das? Macht Ihnen das auch wieder nur Sorgen, oder appellieren Sie an die Türkei, sich zurückzuziehen? Ich habe bis jetzt immer nur gehört, dass Sie die Kampfhandlungen einstellen lassen wollen.

Fordern Sie den Rückzug der türkischen Armee aus ganz Syrien?

Breul: Was wir fordern, ist, dass das humanitäre Völkerrecht eingehalten wird. Wir fordern, dass sich die Türkei unter ihrer Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht im Rahmen des Erforderlichen und des Verhältnismäßigen bewegt, und wir fordern - das hätte ich vielleicht zuerst sagen sollen, weil es das Wichtigste ist - die Einhaltung der VN-Sicherheitsratsresolution 2401, die eine 30-tägige Waffenruhe für ganz Syrien vorsieht. Das ist die Grundlage, um endlich wieder in das einzusteigen, was wir eigentlich brauchen, und zwar den politischen Prozess.

Noch kurz zum Irak: Planungen sind uns nicht bekannt. Wir haben die Äußerungen gesehen, müssten aber mehr wissen, um das wirklich beurteilen zu können. Denn solche Äußerungen gab es auch schon in der Vergangenheit, ohne dass etwas Konkretes passiert wäre. Grenzüberschreitenden Militäreinsätzen steht die Bundesregierung grundsätzlich zurückhaltend gegenüber. Natürlich gilt für mögliche Maßnahmen anderswo genau das, was ich gerade zu Afrin gesagt habe, nämlich: Völkerrecht ist einzuhalten.

Zusatzfrage: Frau Demmer, die türkische Eroberung wäre ohne deutsche Panzer offensichtlich nicht möglich gewesen. Sieht die Bundesregierung eine deutsche Mitverantwortung für das, was in Afrin passiert?

SRSin Demmer: Zu der Frage der Panzer würde ich Herrn Neumann bitten.

Zuruf: Nein, das ist eine politische Frage, keine militärische!

SRSin Demmer: Ich möchte trotzdem Herrn Neumann bitten, sich noch einmal zu den Panzern zu äußern. - Den Worten, die ich hier schon gesprochen habe, und dem, was Herr Breul gesagt hat, habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen. Jede an den Kampfhandlungen beteiligte Partei ist dem humanitären Völkerrecht verpflichtet. Den Schutz der Zivilbevölkerung sicherzustellen, das hat einfach oberste Priorität.

Wir haben - wie Herr Breul gerade noch einmal - auch darauf hingewiesen, dass die Resolution 2401 alle Parteien in Syrien zur Einhaltung einer landesweiten Waffenruhe verpflichtet. Wir begrüßen aber, dass die Türkei angekündigt hat, Berichte über Menschenrechtsverletzungen insbesondere durch die von Ankara unterstützten Milizen zu untersuchen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.

Neumann: Zur Lieferung von Leopard-1- und Leopard-2-Panzern an die Türkei habe ich hier ausführlich Stellung genommen. Ich würde Sie bitten, das Protokoll zu bemühen.

Frage: Herr Breul, die türkische Ankündigung der Angriffsausweitung auf den Irak unter Bezugnahme auf das Selbstverteidigungsrecht würde voraussetzen, dass nachweisbar Angriffe gegen die Türkei aus der Region stattgefunden haben. Haben die Bundesregierung beziehungsweise das Auswärtige Amt eigene Erkenntnisse darüber, dass Angriffe gegen die Türkei stattgefunden haben, die eine Aktion im Rahmen der Wahrnehmung des Selbstverteidigungsrechts legitimieren würde?

Breul: Schon die Grundlage Ihrer Frage ist hypothetisch. Sie wissen, dass wir uns dazu hier nicht äußern.

Zusatzfrage: Warum ist das hypothetisch? Erdogan hat angekündigt, dass es ausgeweitet werden soll, weil von dort terroristische Aktivitäten ausgingen. Das hat Erdogan so gesagt. Er kann es im Hinblick auf eine Selbstverteidigungsrechtswahrnehmung aber nur dann ausweiten, wenn von dort Angriffe stattgefunden haben. Das ist gar nicht hypothetisch, sondern das ist das Regelwerk.

Ich frage ja nur, ob die Bundesregierung eigene Erkenntnisse darüber hat, ob von dem Teil des Iraks, gegen den Herr Erdogan vorrücken möchte, Angriffe gegen die Türkei stattgefunden haben. Das ist nicht hypothetisch.

Breul: Es ist insofern hypothetisch, weil wir im Falle von Afrin eine konkrete Eingabe der türkischen Seite vor dem VN-Sicherheitsrat und eine Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht haben. Das liegt meines Wissens für den Irak nicht vor. Dementsprechend können wir das auch nicht bewerten, weil wir gar nicht wissen, worauf sich die Türkei in Zukunft beziehen könnte.

Zusatzfrage: Haben Sie also keine eigenen Erkenntnisse über Angriffe aus dem Nordirak gegen die Türkei?

Breul: Das habe ich nicht gesagt.

Frage: Ich habe eine Lernfrage. Herr Breul oder gegebenenfalls Herr Neumann, sie sind ja Nato-Staat. Ist es einem Nato-Staat erlaubt, Besatzungsmacht zu sein?

Breul: Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, ob der Begriff Besatzungsmacht völkerrechtlich definiert ist.

Zuruf: Sie wissen, was ich meine!

Breul: Aber Sie fragen mich nach einer rechtlichen Bewertung. Das kann ich nicht anhand von unbestimmten Begriffen machen. Darauf habe ich keine Antwort.

Zusatzfrage: Darf ein Nato-Staat ein Gebiet in einem fremden Land dauerhaft einnehmen, kontrollieren?

Breul: Wir erwarten auch von Nato-Staaten selbstverständlich - ich weiß gar nicht, wie oft ich das hier schon gesagt habe -, dass sie sich an das Völkerrecht halten. Eine dauerhafte militärische Präsenz ist in der Regel nicht mit dem Völkerrecht vereinbar.

Frage: Meine Frage richtet sich an das Arbeitsministerium und das Finanzministerium. In der vergangenen Legislaturperiode gab es einen Gesetzentwurf und später ein Eckpunktepapier, worin es um die Begrenzung des Kindergeldes für EU-Ausländer ging. Das Ganze ist dann versackt. Ich wüsste gern, ob in dieser Legislaturperiode ein neuer Anlauf dazu gestartet wird oder nicht.

Westhoff: Ich kann für das Arbeitsministerium sagen, dass das erst einmal so richtig ist. Es gab zum Ende der letzten Legislaturperiode eine Verständigung darauf, dass man gemeinsam das grundsätzliche Ziel einer Indexierung von Kindergeldzahlungen ins Ausland weiter verfolgen will und sich sozusagen dieser Indexierung annähern möchte. Das wurde dann sozusagen erst einmal auf Halt gesetzt, auch mit Blick auf geltendes EU-Recht und auf Bedenken der EU-Kommission. Es bleibt aber für beide Regierungspartner weiter auf der Tagesordnung. Wann konkret welcher Impuls gesetzt werden wird, kann ich Ihnen hier und heute nicht sagen, aber es bleibt im Grundsatz ein Anliegen, ja - aber im Einvernehmen beziehungsweise im Austausch mit der Kommission und auch den EU-Partnern.

Frage: Ich hätte dazu gerne noch einmal an das Finanzministerium gehört - ich glaube, in der letzten Legislaturperiode ging die Initiative auch vom Finanzministerium aus. Plant das Finanzministerium da noch einmal einen Vorstoß bei der EU-Kommission, sieht das Finanzministerium das genauso wie das Arbeitsministerium?

Kolberg: Genau, wir sehen das genauso wie das Arbeitsministerium, und es wurde eben ausgeführt, wie wir da weiter vorgehen werden.

Zusatzfrage: Genau das, also wie Sie da weiter vorgehen werden, habe ich nicht verstanden. Werden Sie jetzt etwas unternehmen?

Kolberg: Aber genau das hat doch Herr Westhoff gerade ausgeführt.

Zusatzfrage: Ja, aber sehr allgemein, dass man sich dazu noch einmal mit der EU-Kommission zusammensetzt. Gibt es da konkretere Pläne, sind etwa irgendwelche Treffen geplant?

Kolberg: Er hat genau ausgeführt, was jetzt die weiteren Pläne sind. Wenn wir Konkreteres haben, dann werden wir Sie natürlich informieren.

Zusatzfrage: Wer hat da die Federführung, Sie oder das Arbeitsministerium?

Kolberg: Wir werden uns da eng abstimmen.

Westhoff: In welchen Arbeitsgruppen das europäisch angesiedelt wird, wird man dann sehen. Rein für das Kindergeld liegt die Federführung beim BMF, aber es gibt sicherlich eine gemeinsame Verantwortung und auch ein gemeinsames Interesse - das haben wir hier ja deutlich gemacht - beider Häuser. Wer dann am Ende des Tages in welchem organisatorischen beziehungsweise institutionellen Rahmen in der EU die gemeinsame Position vertreten wird, wird man dann sehen.

Frage: An die Regierungssprecherin zum Thema § 219 a: Die Gießener Ärztin Frau Hänel hat einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin geschrieben. Hat die Kanzlerin diesen Brief schon zur Kenntnis genommen, möchte sie darauf reagieren?

Zweite Frage: Was ist denn die Position der Bundeskanzlerin zu diesem Thema einer Gesetzesänderung? Sie hat ja gesagt, es solle da jetzt eine einvernehmliche Lösung geben. Wie könnte die aussehen?

SRSin Demmer: Zu offenen Briefen äußern wir uns grundsätzlich nicht. Zum Vorgehen, was eine Einigung über den § 219 a betrifft, gibt es keinen neuen Stand. Das Bundesjustizministerium ist dabei, einen Entwurf zu erarbeiten, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass wir da in der Kürze der Zeit jetzt etwas Neues zu berichten hätten.

Zusatzfrage: Meine Frage ist: Was ist die Position der Bundeskanzlerin zu diesem Thema?

SRSin Demmer: Wie gesagt, es wird jetzt ein gemeinsamer Entwurf erarbeitet. Wir halten Sie da auf dem Laufenden.

Frage: An Frau Demmer und Herrn Breul: In israelischen Medien ist jetzt noch einmal breit darüber berichtet worden, dass die Bundeskanzlerin in Davos intensivst mit Herrn Netanjahu darüber gesprochen habe, doch bitte beim Iran-Atomdeal zu bleiben und wie wichtig der für den Westen sei. Können Sie bestätigen, dass es dieses Gespräch gegeben hat, auch in dieser Intensität? Was ist da aus Ihrer Sicht im Moment - vor allen Dingen nach dem Ende von Herrn Tillerson als US-Außenminister - der Stand der Dinge?

SRSin Demmer: Wie Sie wissen, berichten wir ganz grundsätzlich keine Einzelheiten aus vertraulichen Gesprächen der Bundeskanzlerin mit ausländischen Staats- und Regierungschefs. In der Sache ist aber klar, dass die Bundesregierung das Wiener Abkommen immer als einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in der Region betrachtet hat, da es das Risiko eines nuklearen Wettrüstens in der Region begrenzt.

Breul: Ich kann höchstens ergänzen, dass es am Freitag erneut ein Treffen der sogenannten Joint Commission gegeben hat, die sich der Überwachung des Nuklearabkommens widmet. Dieses Treffen hat auf der Ebene der politischen Direktoren unter Vorsitz der Europäischen Union in Wien stattgefunden. Dabei geht es um die Implementierung der nukleartechnischen Bestimmungen und die Sanktionsaufhebungen gemäß dem JCPOA. Das lief sozusagen geschäftsmäßig. Die Nuklearvereinbarung wird umgesetzt und funktioniert. Sie kennen unsere Position: Wir denken, wir sollten daran festhalten, und sind der festen Überzeugung, dass das der Sicherheit der Region und letztlich der ganzen Welt dient.

Zusatzfrage: Es gibt eine ganze Reihe von US-Senatoren, vor allen Dingen von republikanischer Seite, die jetzt Sanktionen gegen Nord Stream 2 in Aussicht genommen haben und damit drohen. Was ist Ihre Reaktion darauf?

Baron: Äußerungen oder Stellungnahmen ausländischer Senatoren kommentieren wir wie üblich nicht. Die Haltung der Bundesregierung zu Nord Stream 2 ist, glaube ich, klar - wir haben sie hier mehrmals dargelegt -: Das ist ein Projekt, das von Unternehmen vorangetrieben wird. Wir haben natürlich auch immer dargelegt, dass dieses Projekt natürlich geltendes europäisches und nationales Recht einhalten muss. Das ist die Haltung der Bundesregierung dazu.

Zusatzfrage: Sie fürchten da also erst einmal nichts? Denn diese Meldungen und Aussagen gibt es ja.

Baron: Wir haben diese Meldungen natürlich zur Kenntnis genommen und verfolgen diese Entwicklungen. Ich kann das aber trotzdem nicht kommentieren, denn das ist eben die Haltung der amerikanischen Senatoren.

Frage: An das Auswärtige Amt: In der Schweiz ist Anklage gegen drei Deutsche wegen Wirtschaftsspionage erhoben worden. Haben Sie von diesem Vorgang Kenntnis? Tauschen Sie sich mit den Schweizer Behörden darüber aus? Wird dieser Fall das bilaterale Verhältnis mit der Schweiz trüben?

An das Finanzministerium: Ich habe den Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland eigentlich für beigelegt gehalten; so hat das auch Finanzminister gesagt. Was ist heute der Stand? Besteht dieses bilaterale Problem aus Ihrer Sicht noch oder ist es erledigt?

Breul: Ehrlich gesagt erwischen Sie mich da auf dem falschen Fuß. Das ist im Amt bestimmt bekannt, aber mir jetzt nicht, insofern müsste ich Ihnen die Antwort nachreichen.

Kolberg: Ich habe Ihnen auch keinen neuen Stand mitzuteilen, der über den Stand hinausgeht, auf den Sie gerade verwiesen haben. Minister Schäuble hat sich ja damals dazu geäußert. Dazu habe ich jetzt keine Neuigkeiten.

Frage: Meine Frage geht an das Bundesfinanzministerium: Die EU hat ja heute ein Konzept zur Digitalbesteuerung vorgestellt. Ich wüsste gerne, ob es dazu eine Position gibt, auch vor dem Hintergrund, dass sich die Industrie besorgt geäußert hat, dass ihr jetzt eine neue Umsatzsteuer drohen könnte, weil eben nicht nur digitale Unternehmen, sondern auch digitalisierte Industrieunternehmen betroffen sein könnten.

Kolberg: Für uns ist das sicherlich ein wichtiges Thema. Deutschland hat sich ja bereits dafür eingesetzt, dieses Thema auf internationaler Ebene zu bearbeiten. Wir haben das während unserer Präsidentschaft auf die Tagesordnung gesetzt, und Minister Scholz hat das auch mit seinen Finanzministerkollegen in Buenos Aires besprochen. Wie begrüßen, dass die Kommission auf unsere Bitte vom September letzten Jahres hin heute Vorschläge zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft gemacht hat. Diese umfassen sowohl einen Vorschlag für ein gemeinsames System einer digitalen Dienstleistungssteuer, einer sogenannten "digital services tax", als auch einen Vorschlag für eine Regelung zu einer bedeutenden digitalen Präsenz, einer sogenannten "significant digital presence", im Rahmen der Unternehmensbesteuerung. Die Besteuerung hochdigitalisierter Geschäftsmodelle stellt die Mitgliedstaaten der EU vor Herausforderungen. Auf G20- und NCP-Ebene konnte noch kein globaler Konsens zu dieser Frage erreicht werden, deswegen müssen wir auf EU-Ebene vorankommen. Wir können den digitalen Binnenmarkt nur durch einen koordinierten EU-weiten Ansatz schützen.

Die beiden Vorschläge, die ich gerade genannt habe, tragen zum Ziel bei, den Ort der Wertschöpfung in hochdigitalisierten Unternehmen mit dem Ort der Gewinnbesteuerung in Einklang zu bringen. Wir unterstützen weiterhin die jetzt laufenden Arbeiten auf EU-Ebene. Unser nächster Schritt wird sein, die konzeptionellen Arbeiten und die Reichweite beider Vorschläge gründlich zu analysieren. Wie Sie zu Recht gesagt haben, wurde der Vorschlag erst heute vorgelegt. Die Diskussionen sollten jetzt schnell beginnen, und wir setzen uns für ein zügiges Vorankommen dieser weiteren Arbeiten ein. Gleichzeitig verfolgen wir weiterhin eine möglichst breite internationale Abstimmung und wollen dabei die Feststellungen, die im letzte Woche erschienenen OECD-Zwischenbericht getroffen wurden, mit einbeziehen. Dies gilt insbesondere für die Aussagen zu kurzfristigen Übergangsmaßnahmen. Abschließend hoffen wir, dass der Vorschlag zur digitalen Präsenz ein Impuls für die Diskussionen auf G20- und OECD-Ebene sein wird.

Zusatzfrage: Können Sie ein bisschen genauer werden, was den Zeitplan angeht? Sie sagen, die Diskussionen laufen jetzt weiter. Lässt sich absehen, wann sich etwas konkretisieren könnte? Die EU würde ja womöglich vorreiten, bevor das global eingeführt oder ein globaler Konsens gefunden würde. So schien mir das.

Kolberg: Ich habe ja gerade zum Ausdruck gebracht, dass es uns wichtig ist, dass es eine global koordinierte Lösung gibt, die sicherlich noch Zeit in Anspruch nehmen wird. Da kann ich natürlich auch kein konkretes Datum nennen. Die Gespräche gehen bei dem Punkt weiter. Man muss jetzt eben auf EU-Ebene vorankommen. Wir hoffen, dass diese Arbeiten zügig vorangehen. Aber auch hierzu kann ich Ihnen natürlich keinen genauen Zeitplan nennen. Wir sind nicht Herr des Verfahrens, sondern es sitzen viele am Tisch. Die Kommission wird jetzt ihren Vorschlag in den Rat einbringen, und dann wird man dort beraten. Es sitzen, wie Sie wissen, noch viele andere Mitgliedstaaten am Tisch, die ebenfalls ihre Meinung dazu vertreten werden. Wir begrüßen jedenfalls, dass die Kommission jetzt die Voraussetzungen geschaffen hat, dass die Diskussionen und die Arbeiten zügig weitergehen können.

Frage: Ich wollte zu diesem Facebook-Datenskandal kommen. Die Bundesregierung ist ja im Allgemeinen sehr besorgt über das, was passiert ist. Gibt es auch nationale Überlegungen, wie man mit Facebook umgeht? Es wird jetzt immer auf die europäische Datenschutzverordnung verwiesen und dass dort doch alles geklärt sei. Aber das kann es ja nicht sein. Ich würde gerne wissen, was national zu tun ist und ob Sie sich schon, wer immer sich dazu sprechfähig fühlt, mit Facebook in Verbindung gesetzt haben, um sich von Facebook über das genaue Ausmaß dieses Skandals informieren zu lassen.

SRSin Demmer: Ich kann vielleicht als Einstieg grundsätzlich sagen: Die Bundesregierung schließt sich der Haltung der EU-Kommission an und fordert von Facebook Klarstellungen zu den Vorwürfen. Wenn es wirklich zutrifft, dass die persönlichen Daten von 50 Millionen Nutzern so einfach abgegriffen und für politische Zwecke eingesetzt worden sind, dann ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Wir erwarten mehr Verantwortungsbewusstsein und Transparenz im Umgang mit den persönlichen Daten der Facebook-Nutzer.

Tatsächlich sieht die Bundesregierung, wie Sie schon gesagt haben, in diesem Kontext in der EU-Datenschutzgrundverordnung ein besonders wichtiges Instrument, um das Vertrauen der Bürger in einen angemessenen Schutz ihrer persönlichen Daten zurückzugewinnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass es ab dem 25. Mai diesen einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz in den EU-Mitgliedstaaten gibt.

Dimroth: Ich kann das nur unterstreichen. Es ist tatsächlich so: Wenn sich diese Vorwürfe, die jetzt hier in Rede stehen, bestätigen sollten, dann ist das empörend. Dann ist das so nicht hinzunehmen und wird sicher auch rechtliche Konsequenzen haben.

In der Tat ist es aber dennoch so, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt jedenfalls über einen Sachverhalt sprechen, der sich außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland abgespielt hat. Insofern gibt es jetzt auch keine unmittelbaren rechtlichen Folgen, die aus diesem Vorgang jedenfalls national abzuleiten sind.

Es gibt, wie Sie wissen, Vereinbarungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika, was Datenschutzniveaus und auch den Umgang mit transatlantischen Datenaustauschen anbetrifft. Die könnten hier gegebenenfalls auch betroffen sein. Betroffen sein könnten aber bei der Zahl der in Rede stehenden Nutzer selbstverständlich auch deutsche Nutzer. Das ist nicht ausgeschlossen. Es ist nur bis jetzt noch nicht bekannt. Da es sich hierbei aber um keine öffentliche Einrichtung handelt, wäre in diesem Fall auch die entsprechende Aufsichtsbehörde zuständig, und zwar nicht etwa der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland, sondern der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte. Das wäre in dem Fall der Hamburgische Datenschutzbeauftragte. Ich bin auch sicher, dass dort erste Bemühungen unternommen wurden, um sich mindestens mal einen etwas valideren Sachverhalt zu beschaffen und dass dann auch gegebenenfalls - das hat in der Vergangenheit durchaus in Teilen erfolgreich stattgefunden - entsprechende regulatorische Ma ßnahmen ergriffen werden.

Tatsächlich ist es so, dass im Mai die Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt. Sie hatten in Ihrer Frage ein Stück weit erkennen lassen, dass Ihnen das deswegen nicht überzeugend erscheint, weil dort das Wörtchen "EU" drinsteckt. Das ist aber eine Verordnung. Insofern wird sie im Mai unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland. Dort ist eben gerade auch der angemessene Schutz von persönlichen Daten an verschiedenen Stellen sehr deutlich in den Blick genommen. Insbesondere sind dort zukünftig bei Datenschutzverstößen sehr viel höhere Bußgelder zu erwarten, als das in der Vergangenheit der Fall war. Auch davon erwarten wir uns selbstverständlich ein gutes Stück weit eine die Praxis dann auch in die entsprechende Richtung leitende Wirkung.

Dann ist es so, dass die die Bundesregierung tragenden Parteien in ihren Koalitionsvertrag auch das Thema "Regulierung von Plattformen" hineingeschrieben haben. Das heißt, die Bundesregierung wird sich sicher diesen Prüfauftrag an prioritärer Stelle in ihre To-do-Listen schreiben und das abarbeiten. Es wird uns also weiter beschäftigen, ob das, was in der Datenschutzgrundverordnung steht, hinreichend ist oder nicht. Das wird sicher gerade in Bezug auf entsprechende Plattformen in der jetzt begonnen Legislaturperiode einen weiteren Prüfprozess durchlaufen.

Steffen: Herr Dimroth hat das schon erschöpfend ausgeführt, und insofern habe ich dem jetzt nicht viel hinzuzufügen.

Noch einmal zum Sinn oder auch zum Vorteil der Verordnung, die ab dem 25. Mai in Kraft treten wird: Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden werden durch diese Verordnung gestärkt und bekommen wesentlich wirksamere und härtere Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen, als es sie bisher gab.

Auf Ihre Frage bezogen, inwiefern wir uns mit Facebook austauschen werden: Wir sind ja schon seit einiger Zeit mit Facebook über andere Themen im Austausch, wie Sie wissen, und werden dies auch in dieser Angelegenheit fortführen.

Zusatzfrage: Ich hatte von Frau Bär und von der Justizministerin Aussagen zum Facebook-Skandal gehört. Was sagt denn Herr Seehofer als Datenschutzminister zu diesem Skandal, Herr Dimroth?

Sie hatten gerade schon rechtliche Konsequenzen angedeutet, die folgen könnten. Lernfrage: Was wären das denn für rechtliche Konsequenzen?

Frau Demmer, Sie werden die Frage erwartet haben: Wie greift die Bundesregierung auf die Daten ihrer Facebook-Fans zu? Das sind ja mehrere Hunderttausend. Wie nutzen Sie die Daten?

Dimroth: Zu Ihrem ersten Frageteil: Es ist ja auch sonst so, dass Sie und Ihre Kollegen das, was ich hier sage, dem Minister zuschreiben. Insofern dürfen Sie das in dem Fall auch. Er fände es empörend, wenn das so wäre. Da braucht es, glaube ich, jetzt keines nachgeholten Statements durch anderen Munde, sondern das können Sie gerne, wie gesagt, entsprechend zuweisen.

Jetzt die Frage möglicher rechtlicher Konsequenzen: Das ist natürlich eine sehr hypothetische Frage, die auch ein sehr weites Feld von Möglichkeiten eröffnet. Es ist, wie ich gerade gesagt habe, so, dass auch Facebook dem EU-US-Abkommen derzeit sozusagen unterliegt, was unter dem Namen "Privacy Shield" firmiert, was letztlich sozusagen die Verabredung bedeutet - ich versuche, das etwas verkürzt darzustellen -: Die US-Seite und die EU-Seite definieren bestimmte Datenschutzmindeststandards, die sie für gegeben wissen wollen, wenn bestimmte Erleichterungen im transatlantischen Datenaustausch sozusagen etwas formalisierter, institutionalisierter und ohne eine Einzelfallprüfung als angemessen erscheinen. Das ist das "Privacy Shield".

Dem unterliegt auch Facebook beispielsweise. Es gibt jetzt in diesem Fall, weil es ein amerikanisches Unternehmen betrifft, eine amerikanische Regulierungsbehörde, die den Auftrag hat, die Einhaltung dieser Standards dann auch zu kontrollieren. Unsere feste Erwartungshaltung, insbesondere die der EU, aber natürlich damit auch unsere, ist, dass diese Regulierungsbehörde sich jetzt sehr genau anschaut, ob tatsächlich diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Dann könnte - hypothetisch - ein Ergebnis dieser Prüfung sein, dass die Regulierungsbehörde in den USA sagt: Die Standards sind dermaßen unterschritten, dass Facebook nicht mehr unter dieses "Privacy Shield" fällt, mit entsprechenden, nicht unerhebliche Nachteilen bei dem transatlantischen Datenaustausch für diese Unternehmen. Das wäre eine mögliche rechtliche Konsequenz.

Genau das ist in diesem Abkommen zwischen der EU und den USA angelegt, dass man einen Mindeststandard an datenschutzrechtlichem Niveau definiert, festschreibt und dann auf beiden Seiten durch entsprechende Regulierungsbehörden kontrolliert. Genau das - davon dürfen wir, denke ich, ausgehen - wird jetzt durch die sogenannte Federal Trade Commission auf US-Seite auch geschehen.

Zusatzfrage: Können Sie einmal diese Nachteile beschreiben, die Facebook drohen würden?

Dimroth: Ich hatte ja gesagt: Die Idee ist, dass man eben nicht jedes einzelne personenbezogene Datum sozusagen als einzelnen Datenübermittlungsvorgang rechtlich behandeln muss und damit wirklich einen großen bürokratischen Aufwand betreiben muss, sondern dass eben, wenn man sagt "Dieser Mindeststandard ist erfüllt", letztlich der transatlantische Austausch von personenbezogenen Daten sehr viel weniger regulatorisch vorgeprägt und dementsprechend im Alltag für ein solches Unternehmen - man kann sich ja vorstellen, dass da viele Daten ausgetauscht werden - sehr viel einfacher zu vollziehen ist.

SRSin Demmer: Die Bundesregierung nutzt neben vielen anderen Kanälen die sozialen Netzwerke auch, um über die Arbeit der Bundesregierung zu informieren. Übrigens informieren wir auch die Nutzer über den verantwortungsvollen Umgang mit Daten. Daten selber erheben wir, soweit ich weiß, nicht.

Frage: Zu Cambridge Analytica: Das Unternehmen konnte wohl nur groß werden, weil es auch der Unterstützung durch verschiedene Regierungen sicher sein konnte. Herr Breul, gibt es Kontraktverhältnisse zwischen dem deutschen Auswärtigen Amt und Cambdridge Analytica? Ich glaube, Herr Nix, der suspendiert wurde, stand immer noch beim U.S. Department of State unter Vertrag. Gibt es entsprechend vergleichbare Verhältnisse?

Breul: Das ist mir nicht bekannt. Das prüfen wir natürlich noch einmal gerne nach.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Mich würde interessieren, wie denn die Bilanz der Reise von Herrn Altmaier in Sachen Handel ausgefallen ist. Was hat er erreicht? Sehen Sie das als Erfolg?

Baron: Vielen Dank. - Herr Altmaier hat sich ja gestern schon selbst via Twitter geäußert und hat verschiedene O-Töne vor Ort gegeben. Es war die erste Auslandsreise von Herrn Altmaier und damit auch sein Antrittsbesuch bei der US-Regierung. Er hat dort Gespräche mit seinen Amtskollegen geführt, also natürlich vor allem mit Wilbur Ross, dem Handelsminister, und Herrn Lighthizer, dem Handelsbeauftragten.

Minister Altmaier hat sich zu diesem Gespräch mit Wilbur Ross ja dann auch selbst geäußert und die Gespräche als sehr konstruktiv beschrieben. Er hat stets betont, dass er in enger Abstimmung mit der EU-Kommission und Kommissarin Malmström agiert, da das Thema Zölle natürlich auch ein europäisches Thema ist, Kommissarin Malmström inzwischen ja auch in Washington eingetroffen ist und dort auch Gespräche geführt hat. Er hat das dann zum Abschluss seiner Reise gestern via Twitter kurz verkündet. Es ist eben so, dass er sagt: Eine Chance auf ein positives Signal Ende dieser Woche ist möglich, aber natürlich hängt das am Fortgang der weiteren Gespräche, die jetzt eben erst einmal abzuwarten sind. Die Kommissarin ist ja, wie gesagt, in den USA und dort noch in Gesprächen aktiv, sodass jetzt sozusagen der Gesprächsfaden übergeben wurde und die EU-Kommissarin diesen fortführt.

Frage: Frau Baron, wurde der Minister von einer Wirtschaftsdelegation begleitet? Wenn ja, wer war das?

Baron: Nein, wurde er nicht. Das war ja eine sehr kurzfristige Reise. Insofern war es ein sehr kleiner Kreis aus dem Haus, der ihn dabei begleitet hat, aber keine Wirtschaftsdelegation.

Frage: Sie haben gesagt, es habe konstruktive Ergebnisse gegeben. Was hat denn an substanziellen Fortschritten stattgefunden, die Herrn Altmaier zu der Hoffnung berechtigen, diese Strafzölle seitens der USA bis Freitag noch abwenden zu können?

Baron: Er hat, wie gesagt, gesagt: Es gibt die Chance auf ein positives Ergebnis. Weiteres bleibt abzuwarten. - Das ist jetzt einfach einmal der Stand, weil die Gespräche ja noch laufen.

Natürlich wurde hinsichtlich der konkreten Inhalte und Details der Gespräche Vertraulichkeit vereinbart. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich jetzt nicht näher ins Detail gehen kann, auch aus Respekt vor den noch laufenden Gesprächen zwischen Kommissarin Malmström und ihren Gesprächspartnern in den USA.

Breul: Ich wollte noch kurz etwas nachreichen: Wie ich vermutet hatte, ist der Fall der drei Angeklagten dem Auswärtigen Amt bekannt. Das ist ja jetzt ein laufendes strafrechtliches Verfahren. Insofern können wir uns dazu nicht äußern.

Zu Ihrer Frage, ob das das Verhältnis belastet, kann ich klar sagen: Das tut es nicht. Wir haben ein enges, vertrauensvolles Verhältnis mit der Schweiz. Auch im Bereich der Justiz- und der Innenbehörden arbeiten wir eng zusammen. Wir haben keinerlei Zweifel daran, dass die drei ein rechtsstaatliches Verfahren in der Schweiz erhalten werden.

Frage: Ich würde gerne einen Artikel im aktuellen "Spiegel" thematisieren, in dem es um den Tod einer US-Amerikanerin im Berliner Technoclub Berghain geht, die an einer Überdosis gestorben ist. Ich würde gerne vom Gesundheitsministerium wissen wollen, ob es das zum Anlass nimmt, seine Haltung zu "drug-checking" zu überdenken. Dabei geht es quasi darum, illegale Drogen auf ihre Konsistenz und ihre Konzentration prüfen zu lassen. Solche Projekte gibt es ja auch schon in anderen Ländern. In Deutschland geht man damit eher ein bisschen stiefmütterlich um. Wenn nicht, warum nicht?

Weil in dem Artikel auch ein bisschen angeklungen ist, dass die Berliner Polizei relativ schludrig mit Rauschgiftkriminalität im Berghain-Komplex umgeht, würde mich doch auch vonseiten des Bundesinnenministeriums interessieren, wie Herr Seehofer dazu steht. Ist er der Meinung, dass da genug getan wird, um Rauschgiftkriminalität im Berghain zu bekämpfen? Falls nicht, will er dieses Thema thematisieren?

Maschke: Ich kenne den Artikel. Ich denke, dass das eher eine Sache für das Land Berlin ist. Aber ich werde mich erkundigen und das dann nachreichen.

Dimroth: Ich konnte die Zeit gerade noch nutzen, um meine Zweifel daran zu beseitigen, ob die Frage tatsächlich ernst gemeint ist. Der Bundesinnenminister steht selbstverständlich wie in allen anderen Bereichen von strafrechtlich relevantem Verhalten für null Toleranz. Daran gibt es, glaube ich, überhaupt keinen Zweifel.

Was jetzt aber konkrete Vorgänge und Situationen nicht nur in einzelnen Bundesländern, sondern in einzelnen Orten in Bundesländern anbetrifft, ist es doch, denke ich, mehr als deutlich, dass man das vielleicht mit den zuständigen Behörden besprechen müsste, nicht mit dem Bundesinnenminister, der ja tatsächlich in keiner Weise eine Zuständigkeit dafür besitzt, sich irgendwie der Situation in einzelnen Tanzlustbarkeiten hier in Berlin anzunehmen.

Die grundsätzliche Haltung ist, glaube ich, insofern sehr klar und deutlich. Die Frage zur Situation vor Ort kann ich Ihnen schlichtweg nicht beantworten.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Die FDP hat angekündigt, dass sie heute im Haushaltsausschuss gegen die Auszahlung der vierten Kredittranche an Griechenland stimmen wird. Die FDP behauptet, dass Griechenland seine Verpflichtungen nicht erfüllt und wichtige Reformen verzögert. Stimmt die Bundesregierung dieser Behauptung zu?

Kolberg: Das Thema Griechenland stand ja auf der Tagesordnung der letzten Sitzung der Eurogruppe. Dabei haben die Institutionen bestätigt, dass Griechenland alle Vorabmaßnahmen, die für eine Auszahlung notwendig sind, erfüllt hat. Auf dieser Grundlage haben wir den Bundestag informiert und werden jetzt eben auch den Haushaltsausschuss informieren. Dann wird der Haushaltsausschuss dazu seine Stellungnahme abgeben. Wir gehen aber auf Grundlage der Informationen, die wir von den Institutionen erhalten haben, davon aus, dass die Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt sind.

Frage: Es geht um das altbekannte Thema der politischen Gefangenen. Herr Breul, können Sie uns ein Update darüber geben, was es Neues zu den deutschen politischen Gefangenen in der Türkei gibt?

Außerdem wollten Sie noch einmal nachschauen, wie viele politische Gefangene aus Deutschland es im Rest Europas gibt.

Was ist mit diesem angeblichen deutschen Taliban in Afghanistan? Hat sich jetzt herausgestellt, ob der wirklich ein Deutscher ist? Was ist mit dem passiert?

Breul: Sie fordern mich hier mit drei unterschiedlichen Fragekomplexen, auf die ich gerne eingehe.

Ich fange einmal mit dem Einfachsten an, der Haft in der Türkei: Dazu habe ich keinen neuen Sachstand.

Dann hatten Sie hinsichtlich der politischen Haftfälle in Europa nachgefragt, ob wir da eine Zahl kennen. Da muss ich Sie leider enttäuschen, da wir das nicht nach Tatvorwürfen gestaffelt erfassen. Zum Teil sind uns die Tatvorwürfe auch nicht bekannt. Es kommt ja immer darauf an, ob ein Betroffener konsularischen Beistand ersucht oder auch nicht. Insgesamt gibt es in Europa - ich glaube aber, diese Zahl war Ihnen ja schon bekannt - 861 deutsche Staatsangehörige in Haft, die wir betreuen. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Dann zu Meldungen über die Festnahme eines mutmaßlich deutschen Staatsangehörigen: Diese Meldungen können wir zum jetzigen Zeitpunkt immer noch nicht bestätigen, weil wir keine bestätigten Erkenntnisse darüber haben, ob es sich tatsächlich um einen deutschen Staatsangehörigen handelt. Insbesondere wissen wir derzeit nicht konkret, auf welcher Grundlage die mutmaßliche deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt worden sein soll. Wir stehen mit den afghanischen Behörden in Kontakt. Sollte es sich tatsächlich um einen deutschen Staatsangehörigen handeln, werden wir ihn selbstverständlich konsularisch betreuen.

Zusatzfrage: Dann habe ich noch eine Frage zu den politischen Gefangenen in Europa. Wenn Sie das nicht genau sagen können, können Sie uns denn dann sagen, wie viele dieser 861 Gefangenen konsularische Betreuung von Deutschland bekommen?

Breul: Nein, wir wissen ja nur von den Fällen, die sich um konsularische Betreuung bemühen.

Zusatzfrage : Genau. Wie viele sind das?

Breul: Das sind die 861.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Es gibt neue Vorwürfe, und zwar, dass Bundeswehrsoldaten bei Gewaltmärschen überfordert worden sein sollen. Für wie schwerwiegend halten Sie die? Müssen wir generell einmal überdenken, wen wir da ausbildungstauglich schreiben, wenn Rekruten schon nach drei Kilometern zusammenbrechen?

Neumann: Ich möchte das gesamte Thema der Ausbildung vielleicht einmal kurz anhand des Beispiels von Pfullendorf etwas einordnen: Im Rahmen der internen Untersuchung dieses Trainingslaufs von Rekruten am 9. Januar in Pfullendorf wurde individuelles Fehlverhalten von Ausbildern festgestellt. Dieses wurde durch das Heer disziplinarisch gewürdigt. Die Ausbildung ist innerhalb der Bundeswehr in den entsprechenden Vorschriften klar und eindeutig mit Zielen und auch mit Grenzen geregelt, und deren Einhaltung stellt eine adäquate Ausbildung von Rekruten sicher, die diese jungen Menschen zwar fordert, aber eben nicht überfordert. Darüber hinaus werden im Heer derzeit die bestehenden Strukturen und Ausbildungsgänge nochmals überprüft.

Zusatzfrage: Können Sie ein bisschen näher ausführen, was für Disziplinarmaßnahmen da erfolgt sind?

Neumann: Nein, das kann ich nicht. Das darf ich sogar nicht. Gemäß 9 der Wehrdisziplinarordnung sind solche Personendaten nicht weiterzugeben.

Frage: Frau Demmer, Herr Streiter hatte sich ja schon verabschiedet. Ist schon klar, ob Sie uns erhalten bleiben?

SRSin Demmer: Ja.

Mittwoch, 21. März 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 21. März 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/03/2018-03-21-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2018

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