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PRESSEKONFERENZ/1653: Regierungspressekonferenz vom 23. April 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 23. April 2018
Regierungspressekonferenz vom 23. April 2018

Themen: Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr, geplante Beschaffung von bewaffnungsfähigen Aufklärungsdrohnen, Lufttransportkapazitäten der Bundeswehr, Fall Skripal, Aufführungen von Kriegsszenen durch Kinder in Moscheen des Religionsverbandes DITIB, Rückgang der Apothekendichte, rückläufige Zahlen bei Einbruchsdiebstählen, Einführung einer Musterfeststellungsklage, Studie zu Renditechancen der Riester-Rente, anhaltende Demonstrationen in Armenien, Forderungen nach einer Besteuerung von Wegwerfprodukten aus Kunststoff, Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Militärschlag der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien, Medienberichte über Festnahme eines deutsch-syrischen Dschihadisten in Syrien, Ermittlungsverfahren gegen eine Mitarbeiterin des BAMF wegen der Verleitung zu Asylmissbrauch

Sprecher: SRS'in Demmer, Neumann (BMVg), Breul (AA), Korff (BMI), Wackers (BMG), Steffen (BMJV), Jäger (BMAS), Langenbruch (BMU)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Meine Frage richtet sich an das Verteidigungsministerium, gegebenenfalls auch an das Finanzministerium. Unter den 25-Millionen-Euro-Vorlagen für Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr ist bekanntermaßen, wie schon im vergangenen Jahr, der Vorgang der Heron-TP-Drohnen. Wenn ich das richtig weiß, wird Ende Mai die Angebotsbindung für den Hersteller IAI auslaufen. Bis dahin wird allerdings aller Voraussicht nach kein Bundeshaushalt da sein - es sei denn, es entwickeln sich jetzt ganz spontan neue Dinge, von denen ich noch nichts weiß. Herr Neumann, wie will die Bundeswehr dieses Problem umgehen? Haben Sie nicht Angst, dass es wahnsinnig viel teurer wird, sobald die Frist abgelaufen ist? Denn das schaffen Sie offenbar nicht mehr.

Neumann: In der Tat beabsichtigt das BMVg, die Vorlage bezüglich Heron TP zeitnah in das Parlament zu bringen. Alles weitere, wie die nächsten Wochen und Monate verlaufen, wäre Spekulation. Zu den Vertragsinhalten kann ich hier, wie Sie wissen, öffentlich keine Stellung nehmen.

Zusatzfrage: Dieser Heron-TP-Vertrag, dieses Angebot, beinhaltete unter anderem auch die Payload, also die Bewaffnung. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass die ganze Frage der Bewaffnung erst noch einmal umfangreich geprüft, erörtert und geklärt werden soll. Was für einen Zeithorizont sehen Sie hinsichtlich der Klärung dieser offenen Fragen?

Ist die Entscheidung für die Heron TP dann überhaupt noch die richtige Entscheidung? Denn die Aufklärungsfähigkeiten haben ja auch andere Drohnen im Angebot.

Neumann: Die Auswahlentscheidung ist, wie Sie wissen, gefällt. Die deutsche Heron TP soll auch bewaffnungsfähig sein, wird allerdings, wenn der Vertrag so zustande kommt wie vorgesehen, ohne Waffen ausgeliefert.

Zu Ihrer Frage, wie lang die öffentliche breite Diskussion laufen wird: Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Frage: Ein anderer Punkt in diesem Rüstungs-Wunschzettel betrifft die Verladekapazität. Von Deutschland, also der Bundeswehr, und auch der Nato werden Antonow-Transportflugzeuge genutzt. Nun hat der russische Anteilseigner an diesem gemeinsamen russisch-ukrainischen Joint Venture gesagt, er wolle das Ganze Ende des Jahres auslaufen lassen. Ist das alles Wunschdenken? Haben Sie schon Alternativen im Blick, wie man das Transportieren von großem Kriegsgerät organisiert bekommt, wenn diese Antonows wegfallen? Denn der A400M funktioniert ja nicht wirklich.

Neumann: Durch den derzeitigen SALIS-Vertrag haben wir bis Ende 2018 gesicherten Zugriff auf derartige Transportkapazitäten. Derzeit laufen die Verhandlungen durch die dafür zuständige Nato-Agentur NSPA, die Nato Support and Procurement Agency, bezüglich der Vertragsverlängerung, auf die ich hiermit verweise.

Was die Motive oder mögliche Motive des Unternehmens für den angekündigten Ausstieg betrifft, bitte ich Sie, das Unternehmen zu kontaktieren.

Frage: Was ist denn der aktuelle Stand beim A400M? Wie viele der bestellten Geräte sind inzwischen geliefert, wie viele davon sind tatsächlich einsatzfähig und wo liegen da aus Ihrer Sicht die größten Probleme?

Neumann: Dazu habe ich keine aktuellen Informationen verfügbar, die werde ich Ihnen aber nachreichen.

Frage: Können Sie überhaupt die Liste der 18 Positionen hier bestätigen?

Zweitens. Im Februar hat der Wehrbeauftragte sehr große Mängel festgestellt. Können Sie sagen, an welchen Punkten diese Liste diese Ausrüstungsmängel auch kurzfristig beheben soll und wird?

Neumann: Wie Sie wissen, sind die von uns eingeleiteten Trendwenden Personal, Material und Finanzen dringend notwendig. Mit der Trendwende Material haben wir die starren Obergrenzen abgeschafft, und durch die Rüstungsberichte haben wir eine nie dagewesene Transparenz erreicht. Zu dieser Transparenz gehört auch, dass wir frühzeitig das Parlament über unsere Beschaffungsabsichten informieren. Das in den Medien derzeit diskutierte Dokument ist ein eingestuftes Dokument, deswegen kann ich auch auf Details nicht eingehen. Dieses Dokument wurde aber bereits im Februar dem Parlament zur Unterrichtung vorgelegt. Zahlreiche Beschaffungsprojekte, insbesondere auch multinationale mit unseren Partnern und Instandhaltungsmaßnahmen, müssen angegangen werden, und alle dort aufgeführten Projekte sind nicht neu. Unser Ziel ist es nach wie vor, die in der vergangenen Legislaturperiode begonnene Erneuerung und Modernisierung fortzusetzen.

Zusatzfrage: Wird diese Liste die Ausrüstungsmängel an zentralen, wichtigen Punkten behoben? Wird sie dazu führen, dass mehr Flugzeuge fliegen, mehr Piloten ihre Flugstunden machen können, dass mehr ADAC-Hubschrauber gemietet werden müssen, dass mehr Schiffe fahren?

Neumann: Diese Rüstungsprojekte reihen sich ein in eine Reihe von verschiedenen Maßnahmen. Wir hoffen natürlich, dass sich die materielle Einsatzbereitschaftslage der Bundeswehr hierdurch verbessert.

Frage: Herr Neumann, noch einmal kurz zurück zur Drohne: Sie sagten, diese sei bewaffnungsfähig, werde aber ohne Bewaffnung ausgeliefert. Können Sie erklären, warum entschieden wurde, das so zu machen?

Neumann: Das steht im Koalitionsvertrag und basiert auch auf den Entscheidungen vom letzten Jahr. Ich würde Sie bitten, diese nachzulesen.

Zusatzfrage: Das heißt, man lässt sich die Option offen, dann nachzurüsten?

Neumann: In der Tat. Die Heron TP wird bewaffnungsfähig sein, aber über die Entscheidung, ob Waffen beschafft werden, ist separat davon zu entscheiden.

Frage: Herr Neumann, nachdem in den Koalitionsvertrag explizit hineingeschrieben wurde, dass man die vielen offenen Fragen klären möchte - vielleicht können Sie es beantworten, vielleicht kann es auch Herr Breul beantworten, ich weiß es nicht; irgendjemand muss jetzt ja einmal anfangen, diese Fragen zu klären -: Wie weit sind Sie denn überhaupt schon damit gekommen, diesen Prozess auch nur anzuschieben? Die Legislaturperiode ist noch dreieinhalb Jahre lang, insofern wird es irgendwann ja doch etwas sportlich, wenn Sie dieses Ziel noch erreichen möchten. Es sind ja umfangreiche Fragen, die zu klären sind.

Neumann: Von meiner Stelle aus verweise ich auf die umfangreichen Diskussionen und Befassungen im Vorgriff zu der Beschaffungsentscheidung letztes Jahr.

Frage: Wenn ich diesen Wunschzettel mit den 18 Positionen richtig verstehe, dann ist das sozusagen das A-Paket. Wenn ich Herrn Bartels in der vergangenen Woche in der Bundestagsdebatte richtig verstanden habe, hat er gesagt, er wünsche sich ein B-Paket, also ein abgespecktes, das zum Beispiel die Ausrüstung der Soldaten beinhaltet - sprich, die müssen sich ihre Sachen nicht selbst kaufen. Gibt es da einen anderen Plan, ist so etwas auf kleinerem Dienstweg irgendwie angedacht? Was halten Sie von dieser Aussage des Herrn Bartels?

Neumann: Noch einmal: Aufgrund der Einstufung des Dokuments werde ich hier keine Details diskutieren.

Frage: Ist es zutreffend, dass der Einsatz der Aufklärungsdrohnen, die jetzt in Afghanistan und Mali im Einsatz sind, bis 2020 verlängert werden soll?

Neumann: Sie sprechen von Heron I?

Zusatz: Ja.

Neumann: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

Frage: Herr Neumann, nur damit ich das eben richtig verstanden habe: Sie haben eben noch einmal auf die umfangreichen Diskussionen und Prüfungen verwiesen, die bereits in der Vergangenheit stattgefunden haben. Das ist für mich eine interessante Lesart des Koalitionsvertrages. Da würde ich dann doch ganz gerne von Ihnen, Herr Neumann, und von Ihnen, Herr Breul - weil das Auswärtige Amt nun einmal im Völkerrecht regelmäßig mit eingebunden ist -, gerne wissen, ob da jetzt überhaupt kein neuer Prozess vorgesehen ist. Oder wie habe ich das zu interpretieren?

Neumann: Der Prozess ist natürlich noch nicht abgeschlossen, aber auf wirklich wichtige Fragen wurde bereits letztes Jahr eingegangen, so zum Beispiel zu der Konformität bezüglich des humanitären Völkerrechtes. Sie wissen ja selbst, dass es im Endeffekt irrelevant ist, ob ein System bemannt oder unbemannt ist. Ich weise darauf hin, dass gerade in diesem Beispiel das System nicht unbemannt ist, sondern ferngesteuert wird; das heißt, es gibt einen Operateur, einen Menschen, der an der Konsole sitzt. Diese Systeme unterliegen den gleichen völkerrechtlichen Einschränkungen oder Rahmenbedingungen wie bemannte Systeme.

Breul: Ich habe vorhin nur mit den Schultern gezuckt, weil ich sagen wollte, dass ich dem nichts hinzuzufügen habe. Wir waren in Gesprächen und sind in Gesprächen mit dem BMVg, und ich finde, Herr Neumann hat den entscheidenden Punkt gerade vorgetragen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zur Erklärung vom 20. April 2018 auf der Homepage des Auswärtigen Amtes über falsche Gerüchte und angeblich gezielte Falschmeldungen staatlich kontrollierter russischer Auslandsmedien im Fall Skripal. Auf welcher Grundlage erklärt das Auswärtige Amt "Für das Attentat wurde das Nervengift Nowitschok eingesetzt - ein Kampfstoff, der in Russland entwickelt und produziert wurde", obwohl selbst in der beigefügten öffentlichen OPCW-Erklärung und auch durch das britische Labor in Porton Down Russland nicht als Herkunft genannt, erwähnt und beschuldigt wird, obwohl Nowitschok eine Gruppe von mehreren Stoffen und nicht nur ein Stoff ist, obwohl selbst London nur von einem Kampfstoff eines Typs, wie er von Russland entwickelt wurde, schreibt und redet - auch das ist in der Erklärung von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den USA vom 15. März so formuliert worden - und obwohl bekannt ist - -

Vorsitzende Welty: Entschuldigung, könnten wir zu der eigentlichen Frage kommen?

Frage: Das ist die Frage. Ich will bloß wissen, warum das erklärt wird, was ich da zitiert habe, obwohl mehrere Fakten dem widersprechen, und ich wollte noch einmal an die Fakten erinnern. Wenn diese bekannt sein sollten, dann ist es auch gut.

Moment, ich bin natürlich noch nicht fertig: Warum schreibt das Auswärtige Amt von gezielter Falschmeldung, obwohl Sputnik News zum Beispiel nur gemeldet hat, was Außenminister Lawrow erklärt und aus OPCW-Dokumenten zitiert hat, was nicht dementiert wurde? Wir haben auch über die OPCW-Erklärung zum Thema Nato-Kampfstoff BZ informiert. Warum wendet sich das Auswärtige Amt nicht an das russische Außenministerium, wenn es da seiner Meinung nach Fehlinterpretationen, Missverständnisse oder Ähnliches gibt?

Breul: Vielen Dank für die Frage, die ja eigentlich eher eine journalistische Darstellung war.

Zusatz: Nein, das ist eine Frage.

Breul: Ja, ich weiß, dass am Ende ein Fragezeichen stand, -

Zusatz: Am Anfang.

Breul: - aber die Länge der Frage lässt ja darauf schließen, dass Sie damit eigentlich etwas ganz anderes bezwecken wollten, nämlich noch einmal ihren Standpunkt unterstreichen.

Zusatz: Nein, ich will wissen, warum das Auswärtige Amt trotz der Fakten etwas behauptet, was sich durch Fakten nicht belegen lässt.

Breul: Das ist keine Frage, das ist eine Unterstellung, die Sie hier vornehmen, und die möchte ich auch eindeutig zurückweisen. Wir haben unsere Position hier wiederholt dargestellt und ich kann das für Sie gerne noch einmal tun; ich weiß nicht, ob das für andere auch von Interesse ist. Ich denke, es ist schon gut nachvollziehbar, warum die Bundesregierung zu den Schlüssen kommt, die sie zieht. Wir haben einen OVCW-Bericht, wir haben das Ergebnis der britischen Untersuchungen. Die sind teilweise öffentlich, teilweise nichtöffentlich.

Wir haben in unserem Artikel am Freitag auf Aussagen der russischen Seite reagiert, die von russischen Staatsmedien in Deutschland ganz maßgeblich verbreitet wurden. Dort wurde behauptet, dass ein Schweizer Labor angeblich den Stoff BZ in der Salisbury-Substanz nachgewiesen habe. Diese Darstellung ist völlig haltlos, das hat die OVCW auch erklärt. Es ist vielmehr so, dass bei solchen Untersuchungen immer auch andere Stoffe - wie zum Beispiel BZ in dem Fall - als Vergleichsproben benutzt werden. So stellt man sozusagen sicher, dass die Korrektheit der Methoden und die Zuverlässigkeit der Ergebnisse gegeben sind. Hier wird jetzt ganz offensichtlich versucht, aus einem standardisierten und allen Seiten bekannten Verfahren eine Nebelkerze zu produzieren. Ehrlich gesagt: So langsam, glaube ich, zünden diese Nebelkerzen nicht mehr. Wir haben mit unserem Artikel vom Freitag nur noch einmal auf diesen Sachverhalt hingewiesen und dargestellt, wie sich die Faktenlage entwickelt hat.

Zusatzfrage: Wenn deutsche Medien Äußerungen der Bundesregierung wiedergeben, die nachweislich nicht korrekt sind, wie zum Beispiel auch zu den Vorgängen in Syrien, in Duma, wo Völkerrechtler sagen "Das ist nicht so, wie die Bundesregierung es darstellt", ist das Wiedergeben in deutschen Medien dann auch eine gezielte Falschmeldung?

Breul: Nein, es ist auch nicht der Fall, dass wir auf eine Meldung reagiert haben. Wir haben eher reagiert auf ein Verhalten von bestimmten Medien, die auch auf den Kanälen der sozialen Medien dem Auswärtigen Amt immer unterstellt haben, die Bundesregierung könne nicht belegen, dass eine Seite hier versuche, zu verwischen, und die Bundesregierung könne nicht belegen, dass bestimmte Fakten vorliegen. In diesem Fall war es ganz eindeutig, die OVCW hat das sehr deutlich geäußert, und darauf haben wir hingewiesen, um auch einmal zu unterstreichen, dass dieser um sich greifende Nihilismus in den sozialen Medien nicht begründet ist, sondern dass es hier ganz klar auch um Fakten geht.

Frage: Eine Frage an die Bundesregierung oder an das Innenministerium zu DITIB: Am Wochenende und letzte Woche sind da ja verstörende Videos von Kriegsvorführungen von Kindern aufgetaucht, die eine Art Theaterspiel in Armeeuniformen machen und Maschinengewehrmodelle hochhalten. Ist es jetzt an der Zeit, Schluss mit der Toleranz zu machen und Konsequenzen zu ziehen?

Korff: Wir hatten uns, glaube ich, auch in der Vergangenheit schon häufig dazu geäußert, inwiefern wir solche Veranstaltungen oder solches Gebaren der DITIB für problematisch halten und dass wir deshalb auch Gespräche mit der DITIB führen. Wir hatten das in der letzten Woche aufgrund konkreter Anfragen in Bezug auf diese Videos, die da in Verkehr geraten sind, auch noch einmal wiederholt. Daran halten wir fest und das sehen wir nach wie vor als genauso erforderlich an, wie wir es auch in der Vergangenheit schon für erforderlich gehalten haben.

Zusatzfrage: Das heißt, es wird Gespräche geben, aber ansonsten wird weiter finanziell unterstützt und ist DITIB weiter Partner in allen Islamfragen, richtig?

Korff: All diese Fragen sind derzeit Gegenstand der Prüfungen und Gespräche. Dazu hatten wir uns ja auch vor Wochen schon geäußert.

Frage: An das BMG zum Thema Apothekensterben: Welche Pläne und Strategien gibt es Ihrerseits, um die Medikamentenversorgung vor allem in ländlichen Gebieten flächendeckend sicherzustellen, wenn, wie auch in den letzten Jahren, die Apothekendichte weiter wesentlich zurückgeht?

Wackers: Diesen Begriff machen wir uns nicht zu eigen. Hinlänglich bekannt ist, dass der Koalitionsvertrag ein Bekenntnis zum Versandhandelsverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und auch ein Bekenntnis zur wohnortnahen Versorgung durch Apotheken enthält. Wir sind gerade noch dabei, zu prüfen, wie dies umgesetzt werden kann; da sind eine ganze Reihe europarechtlicher Fragen zu klären. Darüber hinaus möchte ich noch ergänzen, dass in diesem Bereich in den letzten Jahren auch sehr viel passiert ist. Wir haben ein extra Entgelt für den Nacht- und Notdienst eingeführt und zudem auch die Gebühren für Standardrezepturen und Betäubungsmittelrezepte deutlich erhöht.

Zusatzfrage: Wie kann das denn insbesondere auf dem Land geregelt werden, wenn die einzige Apotheke in einem größeren Umkreis dichtmacht?

Wackers: Im Einzelfall kann ich Ihnen das jetzt nicht darlegen, aber es gibt natürlich auch die Möglichkeit der Rezeptsammelstellen - das ist ja jetzt schon zugelassen - und auch die Möglichkeit der Nutzung von Botendiensten, sollte sich eine Apotheke vor Ort aufgrund der fehlenden Bevölkerung oder der wenigen Menschen, die dort wohnen, nicht lohnen. Diese Möglichkeiten gibt es also auch jetzt schon.

Frage: Ich habe eine an das Innenministerium, Frau Korff, die auf die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland zielt - auch wenn ich weiß, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik erst im Mai vom Bundesinnenminister vorgestellt wird, aber es ist ja umfassend berichtet worden -, vor allen Dingen zum Thema Einbruchsdiebstahl. Die Rückgänge sind da nach den bisherigen Veröffentlichungen offenkundig sehr stark. Haben Sie eine Erklärung dafür, dass da ein so enormer Rückgang zu verzeichnen ist?

Korff: Wie Sie wissen, handelt es sich dabei um eine Vorabveröffentlichung der "WELT" einer Entwurfsfassung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Die endgültige Fassung können wir nicht sozusagen in allen Einzelheiten und auch Bewertungen von Entwicklungen vorwegnehmen. Die Zahlen sind also noch nicht abschließend, sie unterliegen noch der Abstimmung mit den Ländern. Insofern können wir zwar in der Sache sagen, dass wir die Tendenz bestätigen können. Aber die konkreten Zahlen können wir noch nicht bestätigen.

Das Gleiche gilt natürlich für Bewertungen und Analysen der Entwicklungen in der Sache. In Bezug auf Wohnungseinbruchsdiebstahl war das auch schon in den vergangenen Wochen oft Thema. Die vorangegangene Bundesregierung hat hierzu viel unternommen, Gesetzespakete und dergleichen, die hier ebenfalls oft Thema waren. Darauf kann ich verweisen. Aber eine abschließende Bewertung, wie sich welche Maßnahmen in Bezug auf welche Entwicklungen nachvollziehen lassen, kann ich hier nicht abgeben. Das wird der Bundesinnenminister am 8. Mai an gleicher Stelle tun.

Frage: Mich würde tatsächlich die konkrete Zahl interessieren. Die "WELT" spricht von einem Rückgang um insgesamt knapp zehn Prozent. Sie sagten, die Tendenz könnten Sie bestätigen. Können Sie diese Zahl bestätigen?

Korff: Nein, natürlich nicht. Wenn ich sage, ich könne die Tendenz bestätigen, dann heißt das, dass ich konkrete Zahlen nicht bestätigen kann.

Frage: Sind denn gerade bei diesem Thema - Diebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl - im Moment noch weitere Gesetzesvorhaben oder Planungen des Innenministeriums dazu, was da verändert werden muss, anhängig, oder ist im Moment das, was aus Ihrer Sicht zu tun war, auf dem Weg?

Korff: Ganz aktuell sind entsprechende Vorhaben nicht geplant. Aber selbstverständlich gehört das Thema weiterhin hochprioritär auf die Agenda. Das BKA ist entsprechend aufgestellt, die Länderpolizeien auch. Insofern: keine konkreten Gesetzgebungsvorhaben, aber selbstverständlich Verbrechensbekämpfung immer und zu jeder Zeit.

Frage: Frau Korff, wenn Sie die Tendenz des Berichtes bestätigen, können Sie mir dann sagen, ob Herr Seehofer als starker Mann in der Innenpolitik überhaupt noch gebraucht wird, wenn doch jetzt schon alles zum Guten läuft und sich vor seiner Zeit schon entwickelt hat?

Korff: Der Bundesinnenminister wird immer gebraucht.

Zusatz: Ja, ein Bundesinnenminister. Das ist mir schon klar.

Korff: Auch der derzeit amtierende Bundesinnenminister.

Zusatzfrage: Aber Herr Seehofer hat gesagt, es müsse alles besser werden. Jetzt ist schon vor seiner Zeit alles besser geworden. Deswegen die Frage: Fühlt er sich nicht überflüssig, weil er gar nicht mehr gebraucht wird?

Korff: Nein, er fühlt sich nicht überflüssig, und es ist immer Raum nach oben.

Zusatzfrage: Frau Demmer, woran liegt es, dass die Musterfeststellungsklage noch nicht in dieser Woche auf dem Kabinettsfahrplan steht? Wer blockiert das?

SRS'in Demmer: Die Analyse, die Ihrer Frage zugrunde liegt, teile ich natürlich so schon gar nicht. Das ist, soweit ich weiß, in der Ressortabstimmung.

Zusatzfrage: Es ist nicht vorgesehen, dass sich das Kabinett in dieser Woche mit dem Gesetzesvorschlag aus dem Justizministerium beschäftigt. Aber die Zeit drängt ja. Meine Frage war: An wem liegt es? Hat die Justizministerin Nachbesserungsbedarf, hat der Bundesinnenminister Nachbesserungsbedarf, oder hat das Verkehrsministerium Nachbesserungsbedarf?

SRS'in Demmer: Ihre Analyse stimmt, die Zeit drängt. Die Bundesregierung arbeitet in allen Ressorts mit aller Kraft daran, diese Ressortabstimmung zu Ende zu bringen. Dann informieren wir Sie über das Ergebnis.

Zusatz: Aber das war nicht die Frage, sondern sie ging an konkrete Ressorts, über die es heißt, sie blockierten.

Steffen: Ich denke, ich kann hier auch für die Kollegen sprechen. Wir befinden uns in der Ressortabstimmung und sagen zum jetzigen Zeitpunkt darüber hinaus nichts.

Frage: Meine Frage geht an das Arbeits- und Sozialministerium. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat heute eine Studie zum Thema der Reform der Riester-Rente veröffentlicht. Mich interessiert, wie Sie die darin formulierten Vorschläge bewerten, insbesondere die Frage der Flexibilisierung der Beitragsgarantie und die Frage der Entschlackung von Bürokratie in der Verwaltung der Riester-Verträge. Dafür wird in dieser Studie wohl Spielraum gesehen.

Wie weit sind Sie insgesamt im Ministerium mit Reformvorhaben zur Riester-Rente? Das steht ja auch im Koalitionsvertrag.

Jäger: Wie Sie richtig gesagt haben, steht es im Koalitionsvertrag. Entsprechend wird daran gearbeitet, allerdings nicht als primäres Projekt. Vorher gibt es ein anderes Rentenpaket, an dem wir arbeiten.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, einen Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustreben, um eine Vereinfachung der Riester-Angebote zu erreichen. Insofern wird ein solcher Vorschlag als ein Schritt in eine solche Richtung wahrgenommen. Wir sind noch nicht fertig mit der Analyse des Vorschlages. Insofern kann ich ihn noch nicht beurteilen.

Zusatz: Die Frage zum Thema Beitragsgarantie ist noch offen.

Jäger: Auch das ist ein Element des Vorschlags und lässt sich insofern von uns noch nicht beurteilen.

Frage: Eine kurze Frage an das Auswärtige Amt: Haben Sie eigentlich die Ereignisse in Armenien auf dem Schirm? Ich hoffe, ja. Vielleicht können Sie Ihre Meinung dazu sagen, was dort Ihrer Einschätzung nach passiert.

Breul: Wir verfolgen die Entwicklungen in Armenien mit großer Aufmerksamkeit und wachsender Sorge. Seit Tagen finden in Eriwan Demonstrationen statt, zum Teil auch in anderen Städten in Armenien. Die Bürgerinnen und Bürger nutzen dabei in erster Linie ihr Recht zu friedlichen Demonstrationen und freier Meinungsäußerung. Es ist die Pflicht der staatlichen Behörden, dies zu gewährleisten und bei der Ahndung von Gesetzesverstößen maßvoll und umsichtig vorzugehen. Gleichzeitig ist es natürlich die Pflicht der Protestierenden, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Eine Eskalation kann in niemandes Sinne sein, weshalb wir beide Seiten zu Dialogbereitschaft aufrufen.

Eine unmittelbare Gefahr für deutsche Staatsangehörige besteht nicht. Die Botschaft in Eriwan rät aber dazu, sich über die örtlichen Medien auf dem Laufenden zu halten und größere Menschenansammlungen zu meiden.

Zusatzfrage: Ist es Ihrer Einschätzung nach eine bunte Revolution oder noch nicht?

Breul: Dazu kann ich von hier aus jetzt keine Bewertung abgeben. Ich habe unterstrichen, dass wir der Meinung sind, dass Meinungsfreiheit und Demonstrationsfreiheit hohe Güter sind und dass man diesem Recht frei nachgehen können muss, dass aber gleichzeitig natürlich auch klar ist, dass sich die Demonstranten im Rahmen von Recht und Ordnung bewegen müssen.

Frage: Hält das Umweltministerium die mögliche Einführung einer Steuer auf Plastikwegwerfartikel für ein geeignetes Instrument, um eine Lenkungswirkung zur Reduzierung von Plastik zu erreichen? Solch eine Steuer wird von Herrn Habeck von den Grünen gefordert und entspricht dem, was EU-Kommissar Oettinger auch schon einmal als EU-weite Steuer gefordert hatte.

Langenbruch: Wir haben heute Morgen natürlich zur Kenntnis genommen, was Herr Habeck gesagt hat. Es ist aber so, dass wir auf nationaler Ebene schon viel angepackt haben. Es gibt ein Verpackungsgesetz, das Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt. Dort wird es darum gehen, ein stärkeres Recycling zu ermöglichen. Die Recyclingquoten werden angehoben. Bis 2022 sollen die Recyclingquoten für Kunststoffe auf 63 Prozent angehoben werden.

Des Weiteren wird es eine neue zentrale Stelle für Verpackungsregister geben. Das Umweltministerium ist mit dieser zentralen Stelle auch im Kontakt. Dabei geht es darum, eine Lenkungswirkung zu erreichen, indem man recyclingfähige Stoffe stärker einsetzt, um so eine Ökologisierung der Verpackung zu erzielen. Das ist das, was wir gerade im Rahmen der Bundesregierung angehen.

Zusatzfrage: Das sind nationale Maßnahmen, wie Sie selber sagten. Bedeutet das, dass Ihr Haus noch keine Position hat, was die Überlegung angeht, eine EU-weite Steuer mit Lenkungswirkung einzuführen?

Langenbruch: Das müsste man dann auf europäischer Ebene angehen. Ich habe jetzt erst einmal nur die nationalen Dinge erwähnt und habe dem auch nichts hinzuzufügen.

Frage: Frau Langenbruch, wenn die Statistik stimmt, dann hat Deutschland eine Recyclingquote von nur 42 Prozent. Das überrascht natürlich viele, weil wir ja seit Jahren den grünen Punkt, gelbe Säcke usw. haben. Warum ist die Quote so niedrig?

Zweitens. Wann wollen Sie die 63 Prozent erreicht haben?

Langenbruch: Wir haben im letzten Jahr gemeinsam mit Bund und Ländern ein neues Verpackungsgesetz verabschiedet. Die Motivation dahinter ist, die Recyclingquoten anzuheben und das eben stärker mit Hilfe der dualen Systeme zu erreichen. Die erste Stufe sieht für 2019 57 Prozent vor, und im Jahr 2022 sollen es dann 63 Prozent bei den Kunststoffen sein. Was die anderen Wertstoffe angeht, sollen die Quoten erhöht werden.

Frage: Frau Demmer, Herr Seibert hatte an dieser Stelle ausgeführt, dass der Angriff der USA, Großbritanniens und Frankreichs in Syrien völkerrechtlich sozusagen dadurch legitimiert sei, dass Assad selbst durch Giftgaseinsatz den Bruch des Völkerrechts betrieben habe. Nun hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in seltener Klarheit die Position geäußert, dass auch ein solcher Vorgang keine völkerrechtliche Legitimation sei. Ist das Anlass für die Bundesregierung, diese Position, die Herr Seibert vorgetragen hatte, zu revidieren?

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung hat das Gutachten selbstverständlich zur Kenntnis genommen. Wir haben hier wiederholt erklärt, dass es sich bei dem Chemiewaffeneinsatz durch das Assad-Regime um einen elementaren Bruch des Völkerrechts gehandelt hat, der in keiner Weise hinnehmbar ist.

Ich würde Sie auch noch gerne daran erinnern, dass Russland bisher mit seinem Vetorecht im VN-Sicherheitsrat eine unabhängige Untersuchung von Chemiewaffeneinsätzen in Syrien verhindert hat - so auch im jüngsten Fall.

Unsere Verbündeten haben im Sicherheitsrat mit ihrem Vorgehen gegen Chemiewaffeneinrichtungen des syrischen Regimes Verantwortung übernommen, um Assad von weiteren Verstößen gegen die Chemiewaffenkonvention abzuhalten. Deshalb war unserer Auffassung nach das Verhalten unserer Verbündeten weiterhin erforderlich und angemessen.

Zusatzfrage: Man darf ja davon ausgehen, dass auch den Juristen im Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags diese Fakten oder Argumente bekannt waren. Dennoch ist die Aussage da sehr eindeutig, nämlich dass auch diese Fakten oder Argumente, so sie stimmen, keine völkerrechtliche Legitimation dieses Einsatzes darstellen. Das akzeptiert die Bundesregierung für ihre Position so nicht?

SRS'in Demmer: Wir haben - das habe ich ja schon gesagt - das zur Kenntnis genommen.

Ich würde gerne noch einmal darauf hinweisen, dass die Luftschläge der USA, Großbritanniens und Frankreichs dem Ziel dienten, die Bevölkerung Syriens vor einem erneuten grausamen Einsatz dieser geächteten Chemiewaffen zu schützen. Diese Waffen müssen doch verhindert werden. Deswegen haben sich unsere Verbündeten dazu entschieden, damit der Erosion der Chemiewaffenkonvention entgegenzuwirken.

Frage: Frau Demmer, Herr Breul, verstehe ich Sie richtig, dass Sie keine rechtliche Einschätzung, kein Gegengutachten haben, das Ihre Position stützt?

Wenn ich Sie auch richtig verstanden habe, sagen Sie im Grunde, dass der Bruch des Völkerrechts wegen der Schwere des Angriffs und der möglichen weiteren Angriffe gerechtfertigt ist. Wird die Bundesrepublik Deutschland, so sie denn in den Sicherheitsrat gewählt wird, zukünftig auch solche Ausnahmen unterstützen?

SRS'in Demmer: Für die Zukunft mache ich ja hier ganz grundsätzlich keine Aussagen.

Trotzdem bleibt es dabei: Die Bundesregierung ist zu der Auffassung gelangt - und daran hat sich nichts geändert -, dass dieser Luftschlag und die Luftschläge erforderlich und angemessen waren. Der VN-Sicherheitsrat hat bereits 2013 in der Resolution 2218 zu Syrien festgestellt, dass der Einsatz von Chemiewaffen in Syrien den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedroht und Völkerrecht verletzt. Er hat Syrien zur Abschaffung seiner Chemiewaffen verpflichtet und beschlossen, im Fall eines erneuten Chemiewaffeneinsatzes Maßnahmen nach Kapitel VII der VN-Charta zu verhängen.

Frage: Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Position, auch wenn inzwischen Medien verschiedenster Herkunft von vor Ort berichten, dass es keinerlei Anzeichen für einen Chemiewaffeneinsatz, wie er Russland und Syrien vorgeworfen wird, am 7. April in Syrien gegeben hat?

Warum legt die Bundesregierung keine, auch für die Medien nachprüfbaren Erkenntnisse vor, um zu sehen, dass sie andere Erkenntnisse als zum Beispiel die Kollegen vor Ort haben?

SRS'in Demmer: Meine Haltung haben Sie ja jetzt hier schon mitbekommen. Daran ändert sich nichts.

Frage: Wie in der letzten Woche bekannt wurde, ist ein Deutsch-Syrer namens Mohammed Haydar Zammar von kurdischen Truppen festgehalten worden. Es handelt sich wohl hierbei um einen bekannten Islamisten. Haben Sie Zugang zu ihm oder bemühen Sie sich darum, Herr Breul?

Breul: Ich dachte, wir hätten uns am Freitag schon darüber unterhalten. Ich kann nur sagen, dass ich seit Freitag keinen aktuelleren Sachstand habe. Wir haben diese Hinweise gesehen, die aus unserer Sicht noch unbestätigt sind.

Sie wissen, dass wir in Syrien keine Botschaft haben, und darum ist konsularischer Zugang für uns in der Region selbst unmöglich. Nichtsdestotrotz ist es natürlich so: Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger in Not befindet und um konsularischen Schutz ersucht, dann ist das sein gutes Recht, und wir werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten darum bemühen. Das gilt unbeschadet der Tatvorwürfe, die gegen ihn erhoben werden.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMI. Am Freitag sind wir durch das Bekanntwerden von unzulässigen Asylgewährungsbescheiden in größerer Anzahl in Bremen alle ein bisschen überrascht worden. Frau Korff, relativ schnell danach kam dann die Forderung, die Binnen- oder Innenrevision des BAMF müsse verändert werden, um in Zukunft von selbst auf solche Dinge aufmerksam zu werden. Können Sie uns schon von konkreten Pläne berichten?

Korff: Nein, das kann ich nicht. Leider - das möchte ich an dieser Stelle auch sagen - kann ich Ihnen auch zu einigen noch offenen Fragen, die ja auch hier im Raum in der letzten Woche gestellt wurden, obwohl ich es zugesagt hatte, zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Auskünfte geben. Das wird aber im Laufe der Woche passieren. Das Thema wird auch in den parlamentarischen Gremien beraten werden. Insofern werden wir uns dazu dann umfassend äußern, soweit es eben jenseits des Ermittlungsverfahrens, das die Staatsanwaltschaft Bremen führt, möglich ist.

Zu den Reformüberlegungen der Innenrevision des BAMF, die an uns herangetragen werden, nur so viel: Zum einen - auch das hatte ich letzte Woche schon ausgeführt - ist da auch in der Vergangenheit schon viel passiert, und zum anderen möchte ich auf die Äußerungen des Bundesinnenministers verweisen, der angekündigt hat, eine unabhängige Untersuchung durchzuführen und dann gegebenenfalls erforderliche Konsequenzen zu ziehen. Leider kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine Details zu dieser Untersuchung und insbesondere dazu, wer diese durchführen wird, nennen. Das wird aber in Kürze geschehen, und dann werde ich Sie natürlich auch entsprechend informieren.

Zusatzfrage: "In Kürze" heißt "im Laufe dieser Woche", richtig?

Korff: Da würde ich sogar tatsächlich hoffen, dass das noch schneller der Fall sein wird.

Zuruf: Heute oder morgen, danke schön! Letzte Woche!

Korff: Ich möchte zu zwei Fragen aus der letzten Woche, wenn sie jetzt nicht kommen, tatsächlich gerne jetzt etwas nachreichen. Das eine ist: Sie oder, glaube ich, ihr Kollege hatten nach weiteren Fällen von Korruption im BAMF gefragt, die bekannt sind. In den letzten drei Jahren ist ein weiterer Fall von Korruption bekannt geworden, der aber außerhalb des Asylbereichs liegt.

Weiter war die Frage offen, auf welcher Grundlage - so ja sozusagen die Medienberichte in Bezug auf diesen Fall - die Fälle an die Außenstelle Bremen herangezogen worden seien. Dazu, sozusagen in Bezug auf den konkreten Fall, möchte ich mich tatsächlich überhaupt nicht äußern. Das kann ich auch nicht, weil das nun wirklich Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist.

Aber dazu, welche Möglichkeiten es gibt, ein Asylverfahren an einer anderen Außenstelle durchzuführen, möchte ich tatsächlich gerne etwas nachreichen; denn die Bearbeitung der Anträge erfolgt grundsätzlich in der Einheit, die für die jeweilige Erstaufnahmeeinrichtung des Bundeslandes zuständig ist. Zur gleichmäßigen Auslastung von Außenstellen ist es aber möglich, Akten zwischen Außenstellen zu verteilen. Dies erfolgt durch Abgabe von Akten in einen Sammelpunkt der Zentrale. Von dort erfolgt die Verteilung an weitere Einheiten nach fachlichen Gesichtspunkten, nämlich spezialisiert nach Herkunftsländern oder zur Kapazitätsauslastung. In Einzelfällen kann bilateral zwischen den Einheiten die Bearbeitungszuständigkeit geändert werden, um zum Beispiel eine wohnortnahe Anhörung zu ermöglichen. Dies wurde in der Vergangenheit regelmäßig in Konstellationen praktiziert, in denen es um Familien oder Familienverbunde ging, die nach einer EASY-Verteilung in verschiedene Regionen verteilt wurden, oder im Zuge einer Spezialisierung von Organisationseinheiten auf bestimmte Herkunftsländer. In den Jahren 2015 und 2016 war es wegen des hohen Flüchtlingsaufkommens üblich, dass Organisationseinheiten, die nicht ausgelastet waren, Akten aus anderen Einheiten - teils auch ohne Einschaltung der Zentrale - übernommen haben. - So viel dazu, ohne damit jedoch etwas zum konkreten Fall sagen zu wollen.

Zusatzfrage: Aber in der Logik bedeutet das, dass eigentlich von den abgebenden Stellen schon "Wir geben die Akten jetzt ab, vielleicht zum Beispiel nach Bremen, weil da Kapazitäten frei sind" hätte gesagt werden müssen. Es könnte nicht eine Außenstelle von sich aus aktiv Akten heranziehen. Habe ich das vom Verfahren her richtig verstanden?

Korff: Genau, so würde ich es auch darstellen. Dessen ungeachtet gibt es natürlich die Möglichkeit, sozusagen durch Zuzug, durch Verteilung über die Erstaufnahmeeinrichtung, darauf Einfluss zu haben.

Zusatzfrage: In der Berichterstattung hieß es auch, dass es massive Probleme mit Dolmetschern gegeben habe. Können Sie etwas zur Systematik dieser Problematik sagen?

Korff: Da kann ich tatsächlich nur - das war ja nun Gegenstand der Berichterstattung am Wochenende - auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage verweisen. Das kann ich hier gerne noch einmal wiederholen; wahrscheinlich liegt sie Ihnen allen aber auch tatsächlich vor:

"In den Jahren 2015 und 2016 wurden Sperrungen systemseitig nicht nach den Kriterien Verletzung der Neutralitätspflicht oder fachliche Mängel differenziert erfasst. Im Jahr 2017 wurde in 30 Fällen die Zusammenarbeit mit Dolmetschern aufgrund von Verletzungen gegen den Verhaltenskodex beendet. Diese umfassen auch Fälle, in denen Dolmetscher aufgrund von Neutralitätsbedenken von weiteren Einsätzen im BAMF ausgenommen wurden. [...] Im Zuge der Etablierung eines erweiterten Qualitätssicherungskonzepts für Dolmetscher im BAMF wurden 2017 und 2018 rd. 2100 Dolmetscher von weiteren Einsätzen für das BAMF ausgenommen. Sowohl die Fälle, in denen Dolmetscher aufgrund eines Verstoßes gegen den Verhaltenskodex als auch aufgrund fachlicher Mängel gesperrt wurden, betrafen rd. 90 Prozent der für den Asylprozess relevanten Sprachen."

So viel dazu. Das ist sozusagen aus der Kleinen Anfrage, wo wir dazu Stellung genommen haben.

Zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen, die im Zuge von Franco A. gerade in Bezug auf Dolmetscher sozusagen etabliert wurden und noch weiter verschärft wurden, und darüber wurde ja damals berichtet: Ich kann Ihnen das jetzt auch gerne echt alles noch einmal vorlesen; muss ich aber, glaube ich, auch nicht.

Neumann: Meine Kameraden im Verteidigungsministerium waren schnell, und insofern kann ich noch zwei Antworten nachreichen.

Es ging zum einen um das Transportflugzeug A400M. Es wurden aktuell 18 Flugzeuge ausgeliefert. Von denen stehen 14 der Luftwaffe zur Verfügung. Bezüglich des tagesaktuellen Einsatzbereitschaftsstandes würde ich Sie bitten, die Pressestelle der Luftwaffe zu kontaktieren.

Zum Aufklärungssystem Heron I: Der Einsatz ist bis Ende 2018 sichergestellt. Alles Weitere wird in den parlamentarischen Gremien in den nächsten Wochen und Monaten vorbereitet und entschieden werden.

Montag, 23. April 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 23. April 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/04/2018-04-23-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2018

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