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PRESSEKONFERENZ/1691: Regierungspressekonferenz vom 15. Juni 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut

Regierungspressekonferenz vom 15. Juni 2018

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Besuch des italienischen Ministerpräsidenten, 9. Petersberger Klimadialog, Treffen mit dem französischen Staatspräsidenten und deutsch-französisches Ministertreffen in Meseberg, Gespräch mit dem Präsidenten der EU-Kommission, European Round Table of Industrialists, Kabinettssitzung, Auszeichnung der Bundespreisträger des Wettbewerbs "startsocial", Gedenkstunde anlässlich des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung, Reise nach Jordanien und in den Libanon, Festakt anlässlich des 800. Geburtstags der Hansestadt Rostock), Streit um den sogenannten Masterplan des Bundesinnenministers, Mordfall Susanna F., geplante verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenzsystemen für Lkw, mögliche Fahrverbote für Diesel-Pkw, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige, türkische Militäroffensive auf Afrin

Sprecher: StS Seibert, Korff (BMI), Schwamberger (BMF), Strater (BMVI), Adebahr (AA), Haufe (BMU)


Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, wie immer freitags möchte ich Sie über die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche informieren.

Es geht los am Montag, den 18. Juni. Um 19 Uhr wird die Bundeskanzlerin den neuen italienischen Ministerpräsidenten Giuseppe Conte mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt empfangen. Es gibt kurze Pressestatements und dann ein ausführlicheres Gespräch im Rahmen eines Abendessens.

Am Dienstagvormittag um 10 Uhr wird die Bundeskanzlerin hier in Berlin eine Rede beim 9. Petersberger Klimadialog halten. Sie wissen vielleicht, dass dieser Dialog jeweils eine internationale informelle Zusammenkunft ist, um die dann folgende UN-Klimakonferenz vorzubereiten.

So ist es auch diesmal. Die 24. UN-Klimakonferenz wird im Dezember in Kattowitz in Polen stattfinden. Deswegen sind bei diesem Petersberger Klimadialog auch die deutsche Umweltministerin Svenja Schulze und der designierte Präsident der Kattowitzer Konferenz, Michal Kurtyka, Gastgeber. Die Bundeskanzlerin wird eine Rede halten. Ebenso wird der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki eine Rede halten. Es sind insgesamt Vertreter aus 35 Staaten anwesend.

Immer noch am Dienstag hat dann die Bundeskanzlerin den französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron mit einigen seiner Minister und natürlich auch mit deutschen Ministern zu einem Treffen im Schloss Meseberg eingeladen. Es gibt zunächst ein bilaterales Gespräch und ein Arbeitsessen mit dem französischen Präsidenten, am Nachmittag dann das deutsch-französische Ministertreffen. Es geht um die zentralen Fragen zur Zukunft Europas. Es geht auch um den gemeinsamen deutsch-französischen Beitrag im Blick auf den kommenden Europäischen Rat am 28. und 29. Juni.

Am Abend dann - immer noch in Meseberg - wird die Bundeskanzlerin den Präsidenten der EU-Kommission Jean-Claude Juncker, dort begrüßen. Gemeinsam mit ihm und Präsident Macron wird sie mit dem sogenannten European Round Table of Industrialists zusammentreffen. Das sind Vorstandsvorsitzende führender europäischer Unternehmen. Es wird bei diesem Gespräch schwerpunktmäßig wahrscheinlich um Handel, um Investitionen, um Digitalisierung gehen.

Am Mittwoch ist um 9.30 Uhr der übliche Termin für die Sitzung des Bundeskabinetts.

Im Anschluss gegen 11 Uhr wird die Bundeskanzlerin dann - auch das findet im Kanzleramt statt - sieben ehrenamtliche Initiativen als Bundespreisträger des Wettbewerbs "startsocial" auszeichnen. Einer der Preisträger erhält den Sonderpreis der Bundeskanzlerin, den sie persönlich verleiht. "startsocial" ist ein bundesweiter Wettbewerb zur Förderung des ehrenamtlichen sozialen Engagements. Die Bundeskanzlerin ist Schirmherrin. Das Ganze findet in diesem Jahr bereits zum elften Mal statt.

Am Mittwoch um 13 Uhr wird im Schlüterhof des Deutschen Historischen Museums eine Gedenkstunde anlässlich des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung abgehalten. Die Bundeskanzlerin wird dort eine Ansprache halten. Mit diesem Gedenktag wird seit 2015 jährlich an die Opfer von Flucht und Vertreibung und insbesondere an die deutschen Vertriebenen erinnert. Das Datum knüpft an den Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen an und erweitert so das Flüchtlingsgedenken um das Schicksal der Vertriebenen.

Vom Abend des 20. Juni bis zum 22. Juni wird die Bundeskanzlerin in das Haschemitische Königreich Jordanien und in die Libanesische Republik reisen. Sie wird von einer kleinen Wirtschaftsdelegation und von Abgeordneten des Deutschen Bundestages begleitet.

Am 21. Juni - das ist der Donnerstag - wird die Bundeskanzlerin morgens die Deutsch-Jordanische Universität in Amman besuchen und dort an einer Diskussionsveranstaltung mit Studenten teilnehmen. Im Anschluss daran wird sie im Husseiniye Palast durch den Jordanischen König Abdullah II. zu einem bilateralen Gespräch empfangen. Zum Abschluss des Aufenthaltes in Jordanien wird sie sich mit Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten treffen, die in Jordanien im Rahmen des Anti-IS-Mandats eingesetzt sind. Am Nachmittag geht es dann weiter in die Libanesische Republik. Am frühen Abend gibt es dort ein Gespräch mit dem amtierenden libanesischen Ministerpräsidenten Hariri und ein von ihm gegebenes Abendessen.

Am nächsten Tag - am Freitag, den 22. Juni - wird die Bundeskanzlerin dann in Beirut eine sogenannte Doppelschicht-Schule besuchen. Das sind Schulen, an denen vormittags libanesische Kinder und nachmittags syrische Flüchtlingskinder unterrichtet werden. Sie wissen, dass der Libanon eine sehr große Zahl von syrischen Flüchtlingen beherbergt. Das dadurch durchaus belastete Bildungssystem reagiert eben mit solchen Doppelschicht-Schulen.

Des Weiteren wird die Bundeskanzlerin mit dem Staatspräsidenten Aoun, mit dem Parlamentspräsidenten Berri sowie noch einmal mit Ministerpräsident Hariri zusammentreffen. Dann gibt es am Mittag einen sogenannten Wirtschafts-Round-Table und eine gemeinsame Pressekonferenz.

Noch einen Blick auf Sonntag, den 24. Juni. Da wird die Hansestadt Rostock ihren 800. Geburtstag feiern. Die Bundeskanzlerin nimmt ab 19 Uhr an diesem Festakt teil und wird dort auch ein Grußwort sprechen.

Frage: Herr Seibert, vor allen Dingen zur Begegnung mit dem italienischen und dem französischen Regierungschef/Präsidenten: Inwieweit wird es dort schon zu Gesprächen über bilaterale Vereinbarungen zum Thema Flüchtlingspolitik kommen, die ja im Zuge der gestrigen Diskussion - so wie ich das verstanden habe - angekündigt wurden?

Daran anknüpfend: Welche Gespräche mit welchen Gesprächspartnern hat die Kanzlerin zu diesem Thema in den verbleibenden Tagen bis zum Gipfel sonst noch auf ihrer Agenda? Mit welchen Ländern will sie sonst noch reden?

StS Seibert: Ich habe Ihnen jetzt die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin, soweit sie für mich heute absehbar sind, vorgetragen. Deswegen habe ich dem nichts hinzuzufügen. Ich bin sicher, dass die Migrationsproblematik gerade auch im Gespräch mit dem neuen italienischen Ministerpräsidenten eine erhebliche Rolle spielen wird. Ich kann dem Gespräch natürlich nicht vorgreifen. Insgesamt spielen das Thema Asyl und die Frage, wie wir auf ein gemeinsames europäisches Asylsystem hinarbeiten können, im Gespräch mit unseren französischen Partnern ohnehin seit vielen Wochen und Monaten eine große Rolle.

Zusatzfrage: Aber was erhoffen Sie sich denn auf diesem Feld in den kommenden vierzehn Tagen zu erreichen? Und noch einmal: Mit wem sonst will sie noch sprechen?

StS Seibert: Ich kann nur noch einmal sagen: Ich habe Ihnen die öffentlichen Termine mitgeteilt, soweit ich das heute kann. Wenn andere hinzukommen, dann werden sie darüber selbstverständlich informiert, sobald das möglich ist. Heute ist das der Plan, von jetzt bis nächsten Sonntag. Aber es sind immer Veränderungen möglich.

Im Übrigen hat die Bundeskanzlerin ja selber gestern in der Pressekonferenz nach der Ministerpräsidentenkonferenz einiges dazu gesagt. Sie hat Grundkriterien ihres Handelns genannt, und sie hat auch darüber gesprochen, was sie in Absprache mit Partnerländern erreichen will. Deswegen kann ich darauf jetzt nur noch einmal verweisen.

Zusatzfrage: Inwieweit geschieht denn das, was die Bundeskanzlerin auf diesem Gebiet vorhat, nämlich bilaterale Vereinbarungen zu treffen, in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium?

Auch an das BMI die Frage und an Sie, Herr Seibert: Stehen die beiden, die Kanzlerin und Herr Seehofer, in engem Kontakt und sind sie sich einig, was sie an bilateralen Vereinbarungen erreichen wollen?

StS Seibert: Ich kann hier nur noch einmal das wiederholen, was auch gestern schon gesagt worden ist. Ich bin ja als Regierungssprecher nicht für parteipolitische Zusammenhänge zuständig, sondern ich bin als Regierungssprecher für Regierungshandeln zuständig.

Da kann ich Ihnen sagen: Die Bundeskanzlerin hat einen Vorschlag gemacht, und an dessen Umsetzung arbeitet sie jetzt. Es geht ihr dabei um sehr klare Kriterien. Dazu zitiere ich sie - wie gesagt, noch ein Zitat aus der gestrigen Ministerpräsidenten-Pressekonferenz -: Wir sollten nicht unilateral, wir sollten nicht unabgestimmt und wir sollten nicht zulasten Dritter vorgehen. - Das heißt, die Bundeskanzlerin wählt den Weg der europäischen Absprache, der europäischen Vereinbarung, den europäischen Weg.

Mehr kann ich Ihnen an dieser Stelle noch nicht sagen. Es ist für die Bundeskanzlerin klar: Die Frage, wie wir die illegale Migration weiter nachhaltig reduzieren können, wie wir auch die sogenannte sekundäre Migration reduzieren können, beschäftigt uns alle in dieser Bundesregierung.

Für die Kanzlerin ist klar: Wir brauchen Lösungen in enger Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Staaten. Wir brauchen europäische Lösungen, und an denen arbeitet sie. Sie befürwortet, sie unterstützt ausdrücklich den Masterplan des BMI, des Bundesinnenministers, weil dieser vieles anspricht, was wir an innen-, außen- und europapolitischen Aufgaben vor uns haben und was wir angehen wollen.

Sie ist in einem Punkt anderer Meinung als der Bundesinnenminister. Das ist ein wichtiger Punkt, der eine europäische Grundsatzfrage berührt. Das ist das, was ich Ihnen jetzt sagen kann.

Zusatzfrage: Frau Korff, wie ist die Abstimmung mit dem zuständigen Fachministerium?

Korff: Auch ich werde mich sozusagen zu den Diskussionen, die die Parteien im Moment miteinander führen, natürlich nicht im Einzelnen äußern und werde zu sozusagen hypothetischen Überlegungen, die im Raum stehen, zu diesem Zeitpunkt keine Stellung nehmen.

Unabhängig davon - auch das haben der Bundesinnenminister und auch andere Vertreter der CSU diese Woche gesagt - ist es natürlich so, dass die Bemühungen um eine europäische Lösung jenseits der streitigen Frage unumstritten auch vom BMI weiter unterstützt werden. Auch wurden in den letzten Wochen - konkret in der letzten Woche - bilaterale Gespräche mit anderen Mitgliedstaaten geführt, namentlich mit Italien und Österreich. Heute ist beispielsweise der kroatische Innenminister zu Gast. Nächste Woche mit der Innenminister an dem deutsch-französischen Gipfel teilnehmen. Selbstverständlich werden wir das, was wir bislang getan haben, was bilaterale Gespräche und unsere Bemühungen im europäischen und EU-Kontext angeht, weiter fortführen.

Frage: Frau Korff, dies ist eine wichtige sachliche Frage, glaube ich, weil es in der Berichterstattung irgendwie drunter und drüber geht: Möchte der Minister Menschen an der Grenze zurückweisen, die in einem anderen EU-Land schon einen Asylantrag gestellt haben, oder möchte er Menschen zurückweisen, die schon in einem anderen EU-Land registriert sind? Das ist ein wichtiger Unterschied. Klären Sie das bitte noch einmal auf.

Herr Seibert, die CSU stellt ja so eine Art Ultimatum "bis Montag" an Frau Merkel. Akzeptiert sie dieses Ultimatum eigentlich, fühlt sie sich durch diese Terminsetzung unter Druck gesetzt, oder spielt das für Frau Merkel gar keine Rolle?

Korff: Zu der Unterscheidung: Ich erkläre einmal vorweg, was genau die Unterscheidungen sind, die es bei EURODAC-Treffern, um die es ja hier geht, gibt. Es gibt EURODAC-Treffer der sogenannten Kategorie 1, die nach Artikel 9 der EURODAC-Verordnung tatsächlich über erstmalige Schutzersuchen in einem anderen Mitgliedstaat Auskunft geben, und es gibt die Treffer der Kategorie 2, die über einen Grenzübertritt in einen anderen Mitgliedstaat Auskunft geben; da wird sozusagen der Grenzübertritt registriert.

Auch wenn ich jetzt etwas von meinem Prinzip abdrücke, mich nicht zu hypothetischen Diskussionen oder Diskussionen auf Parteiebene zu äußern, möchte ich, da der Bundesinnenminister es sozusagen auch schon selbst gesagt hat, sagen: Das, was er beabsichtigt, ist eine Zurückweisung derjenigen an der Grenze, die einen EURODAC-Treffer haben, und zwar beide, sprich Kategorie 1 und Kategorie 2.

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat einen Vorschlag gemacht. Mit diesem Vorschlag hat sie sich eine Aufgabe gestellt, auch keine einfache Aufgabe. Wie bei allen Verhandlungen hat man bessere Erfolgsaussichten, wenn man eine gewisse Verhandlungsfreiheit hat.

Zusatzfrage: Spielt dieses Ultimatum für sie jetzt also keine Rolle?

StS Seibert: Ich habe meine Antwort gegeben. Der Vorschlag der Bundeskanzlerin beruht ja auf Absprachen, Gesprächen und Vereinbarungen, die mit anderen betroffenen Ländern, mit europäischen Partnerländern, herzustellen sind. Dafür bedarf es Gespräche.

Frage: Ich habe auch zwei Fragen zu diesem Thema, die erste an Herrn Seibert und die zweite wahrscheinlich an Frau Korff. Werden diese Verhandlungen über Rücknahmeabkommen mit europäischen Ländern jetzt völlig neu begonnen, oder gab es das auch in der Vergangenheit, als viel von Rückführungsabkommen mit Drittstaaten die Rede war? Wurde also schon früher einmal versucht, über die Dublin-Verordnung einfachere Lösungen mit anderen europäischen Ländern hinzubekommen? Falls ja, wie sind die damals verlaufen, als man schon darüber redete?

Zweite Frage zu den Zurückweisungen, da dieses Ultimatum nun im Raum steht: Sollte der Bundesinnenminister das tatsächlich anordnen, wie schnell wäre das denn umsetzbar? Wäre das sofort umsetzbar? Bedarf es einer gewissen Vorbereitung?

StS Seibert: Ich glaube, dass wir uns hier nicht mit hypothetischen Sollte-, Wäre- oder Wenn-Fragen befassen sollten. Ich jedenfalls werde es nicht tun.

Zusatzfrage: Die erste Frage? Sind diese Rücknahmeabkommen mit europäischen Ländern eine völlig neue Idee?

StS Seibert: Da müsste ich eine Antwort nachreichen. Ich kann Ihnen jetzt nicht genau nachzeichnen, was da in den letzten drei Jahren geschehen ist. Sicher ist jedenfalls: Die Dublin-Verordnung geht von dem Grundsatz aus, dass man eben nicht zurückschickt, schon gar nicht unilateral, sondern das Mitgliedstaaten Asylsuchende, für die sie nicht zuständig sind, in Form eines förmlichen Überstellungsverfahrens - aber nach Durchführung verschiedener Überprüfungen - zurückschicken. Das ist etwas anderes. Das ist der Grundsatz, von dem Dublin ausgeht.

Korff: Zur ersten Frage: Ich kann dem nur beipflichten und werde mich auch nicht äußern.

Zur zweiten Frage: Was es nach der Dublin-Verordnung gibt, ist die Möglichkeit, Absprachen mit den betroffenen Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Dublin-Verordnung zu treffen. Das sind bislang sozusagen eher technische Fragen danach gewesen, wie Überstellungen, Übermittlungswege usw. im Einzelnen funktionieren. Diese Möglichkeit bilateraler Absprachen ist von der Dublin-Verordnung vorgesehen und wird mit einzelnen anderen Mitgliedstaaten in Umsetzung der Dublin-Verordnung auch genutzt. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

Darüber hinaus muss man natürlich sagen, dass es mit Griechenland und Italien natürlich schon immer Gespräche gab, eben auch über Dublin-Rücküberstellungen. Die mit Griechenland sind Ihnen bekannt und die mit Italien, denke ich, auch.

StS Seibert: Im Übrigen, wenn ich das noch hinzufügen darf, wird seit jeher praktiziert, dass Menschen, die im Rahmen einer Binnengrenzkontrolle angetroffen werden, die kein Asylersuchen vorbringen und die nicht die geltenden Einreisevoraussetzungen erfüllen, die Einreise verweigert wird. Das wird, wie gesagt, seit jeher so praktiziert.

Frage: Dies wäre auch eine Frage an das BMI zu der von Innenminister Seehofer gemachten konkreten Ankündigung, diese Zurückweisungen einzuführen: Gibt es dazu aktuell Vorbereitungen des BMI gegenüber den entsprechenden Behörden?

Korff: Ich habe Ihnen gerade schon gesagt, dass wir uns zu möglicherweise eintretenden - - -

Zusatzfrage: Das ist ja keine hypothetischen Frage. Es ist eine Frage danach, ob es aktuell Vorbereitungen gibt, nicht danach, ob Sie eventuell welche treffen würden. Werden jetzt Maßnahmen vom BMI im Hinblick auf die Bundespolizei getroffen, um das zu ermöglichen?

Korff: Derzeit finden Grenzkontrollen an den Ihnen bekannten Stellen statt, nämlich an der deutsch-österreichischen Grenze und den bestehenden drei Grenzkontrollpunkten. Die werden derzeit auf Grundlage der bestehenden Weisungslage durchgeführt. Das ist alles, was ich dazu sagen kann.

Frage : Herr Seibert, ich habe eine Frage zu dem Begriff "Stärkung der Außengrenzen der EU"; dafür plädiert die Kanzlerin ja schon seit Längerem. Mich würde interessieren, was genau die Kanzlerin unter dieser Stärkung versteht. Ist damit auch die Zurückweisung der Flüchtlinge an der Außengrenze der EU gemeint, wie es zum Beispiel die Italiener mit dem Schiff "Aquarius" gemacht haben?

StS Seibert: "Stärkung der Außengrenzen der EU" heißt zunächst einmal, dass wir erkennen, dass der Raum, in dem wir leben, tatsächlich die EU ist und dass dies die relevanten Außengrenzen sind, an denen Europa einheitlich, solidarisch und auch kraftvoll handeln sollte. Da ist in den letzten Jahren sehr viel geschehen.

"Stärkung der Außengrenzen" heißt, dass wir es nicht genehmigen oder dass wir versuchen, den Zustand abzustellen, dass Schlepper, Illegale, Kriminelle bestimmen, wer über diese Außengrenzen in die Europäische Union gelangt, und das auch noch auf lebensgefährlichem Wege. Da ist vieles geschehen.

"Stärkung der Außengrenzen" heißt, dass wir mit den Ländern außerhalb unserer Außengrenzen Verabredungen treffen, Vereinbarungen treffen. Das beste Beispiel ist das Abkommen zwischen der EU und der Türkei. So etwas sollten wir mit anderen Ländern auch anstreben. Wir haben so etwas zum Teil bilateral, aber natürlich noch nicht in der Form, in der wir es mit der Türkei haben.

Das ist "Stärkung der Außengrenzen" - der Versuch, an dieser Stelle illegale Migration weiter zu reduzieren, damit wir in einem nächsten Schritt zu legalen Möglichkeiten des Zugangs nach Europa kommen können, aber kontrolliert.

Zusatzfrage : Ganz konkret gefragt: Was ist mit dem Schiff "Aquarius"? Entspricht so eine Zurückweisung den Vorstellungen der Kanzlerin?

StS Seibert: Wir haben ja neulich hier bereits sehr klar gesagt, dass wir der Meinung sind oder dazu auffordern, dass sich alle Betroffenen in diesem Fall auch ihrer Verantwortung und der Verantwortung für Hunderte von Menschen an Bord dieses Schiffes bewusst sind. Es ist doch ganz klar, dass dafür das Seerecht gilt, dass dabei aber auch immer humanitäre Fragen und humanitäre Grundrechte zu beachten sind.

Frage: Frau Korff, Sie hatten eben beschrieben, dass es um die sogenannten EURODAC-Treffer für die Personengruppe der Kategorien 1 und der Kategorie 2 gehe. Können Sie einschätzen, wie groß dieser Personenkreis in Zahlen ist?

Korff: Ich kann Ihnen Zahlen nennen. Wir haben Zahlen, die ich Ihnen auch gleich nennen werde, über die Anzahl der EURODAC-Treffer unter den Asylantragstellern.

Ich schicke sozusagen vorweg, was ich nicht sagen kann: Daraus kann man natürlich keinesfalls hochrechnen, wie viele davon von einer möglichen Zurückweisung betroffen wären, da das ja alle Asylantragsteller betreffen würde, unabhängig davon, auf welchem Weg sie eingereist sind. Dies sozusagen erst einmal zur Einordnung dessen, weshalb die Zahlen in Bezug auf das, was Sie damit sozusagen sagen wollen, nicht wirklich aussagekräftig sind.

Aber um eine anteilige Anzahl zu nennen: 2017 ist von den knapp 200 Asylerstanträgen - - - Es tut mir leid; es ist sehr kompliziert, weil das sozusagen Kategorien aufmacht und prozentuale Anteile betrifft. Von den 200 Asylantragstellern waren 125 Antragsteller 14 Jahre alt oder älter. Nur die werden nämlich in EURODAC gespeichert. Bei 60 Personen wurde ein EURODAC-Treffer festgestellt. Davon fielen 77 Prozent in Kategorie 1 und 23 Prozent in Kategorie 2.

Ich habe auch die Zahlen für 2018, sozusagen für einen etwas anderen Anfragezeitraum: Bei ungefähr 68 Asylerstanträgen in diesem Jahr gab es in 18 Fällen einen EURODAC-Treffer. - Wir haben die Zahlen noch nicht veröffentlicht. Deswegen kann ich die in Bezug darauf tatsächlich noch nicht nennen. Aber bei dieser Größenordnung betrug die Zahl 18, was ja im prozentualen Verhältnis ungefähr der Zahl von 2017 entspricht.

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

Korff: Nein, habe ich nicht. Ich habe die Zahl gerade sozusagen hereingereicht bekommen. Ich habe sie mir noch nicht anschauen können. Da ist diese prozentuale Aufschlüsselung nicht dabei.

Frage : Herr Seibert, meine Frage bezieht sich auf den Artikel 65 unseres Grundgesetzes, die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin. Warum nutzt sie diese nicht in diesem Fall?

StS Seibert: Für die Arbeit innerhalb der Bundesregierung gelten selbstverständlich die grundgesetzlichen Vorgaben, und es gelten die Regeln der Geschäftsordnung der Bundesregierung. Das ist diese Woche der Fall, war in der Vergangenheit so und wird auch in Zukunft zu sein.

Zusatzfrage : Frau Korff, kennt und akzeptiert Ihr Minister die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin?

Korff: Ja, der Minister kennt das Grundgesetz.

Zusatzfrage : Warum handelt er dann so, wie er jetzt handelt?

Korff: Das müssten Sie ihn selbst fragen, wie er jetzt handelt. Das ist ja im Moment sozusagen eine Diskussion zwischen den Parteien, und dazu kann ich als Sprecherin des Ministeriums nicht Stellung nehmen.

Zusatzfrage : Herr Seibert, hat Herr Seehofer noch das vollste Vertrauen der Kanzlerin?

StS Seibert: Herr Seehofer ist der Bundesinnenminister, und insofern ist es doch ganz klar, dass die Bundeskanzlerin ihm auch vertraut.

Zusatzfrage : Voll vertraut?

StS Seibert: Spielen Sie diese Spiele selbst.

Zusatz : Die haben Sie ja immer da oben angefangen!

StS Seibert: Das glaube ich nicht.

Frage : Ich wollte auch noch einmal versuchen, nach der Geschäftsordnung zu fragen. Herr Seehofer sagt, er setze auf eine unilaterale Lösung, Frau Merkel sagt, sie setze auf eine bilaterale Lösung. Fällt dieser Punkt jetzt in die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin, oder kann Herr Seehofer das tatsächlich, wie die CSU sagt, alleine entscheiden? Gilt also das Ressortprinzip? Was passiert da jetzt?

StS Seibert: Es gelten, wie ich gesagt habe, die grundgesetzlichen Vorgaben - dazu gehört der Artikel 65 des Grundgesetzes -, und es gilt das, was in den Regeln der Geschäftsordnung der Bundesregierung steht. Auch das ist für jeden nachzulesen. Das gilt, und das ist klar.

Zusatzfrage : Ich habe es ja nachgelesen, und wir wissen auch alle, dass das ein kompliziertes Thema ist. Deshalb stelle ich ja meine Frage: Wer entscheidet denn jetzt über diesen Punkt, die Kanzlerin oder Herr Seehofer? Kann Herr Seehofer das alleine entscheiden?

StS Seibert: Das wird nach den grundgesetzlichen Vorgaben und der Geschäftsordnung der Bundesregierung ablaufen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Im Verlauf des Besuchs des österreichischen Bundeskanzlers zwar öfter die Rede von der sogenannten Albanien-Route und davon, dass dort jetzt wieder eine größere Zahl von Migranten feststellbar sei. Können Sie einerseits konkrete Zahlen nennen? Liegen Ihnen dazu Beobachtungen vor?

Dann erwähnte der Innenminister, dass Deutsche - ich nehme an, Bundespolizisten - dorthin entsandt werden sollen oder schon entsandt worden seien. Können Sie dazu auch etwas sagen? Gibt es da schon Zahlen? Wie viele deutsche Polizisten sind in Balkanstaaten im Einsatz?

Korff: Ich habe die Zahl - sie ist sozusagen aufgrund einiger Anfragen dazu schon angefragt - leider schlicht noch nicht, was die Entwicklung der sogenannten Albanien-Route anbetrifft. Was wir haben, ist das, was man aber auch auf den Seiten von FRONTEX usw. nachlesen kann; die machen ja auch solche Veröffentlichungen. Daraus ergibt sich, dass es sozusagen durchaus eine Steigerung auf der Albanien-Route gibt. Das kann ich aber jetzt noch nicht durch eigene Zahlen belegen; ich werde das nachliefern.

Zur Zusammenarbeit: Genauso wenig habe ich tatsächlich die Zahl der Bundespolizisten dabei, die auf dem Balkan oder in Albanien konkret tätig sind. Es sind einige. Weil im grenzpolizeilichen Verbindungsbeamtenwesen sozusagen generell und ohnehin eine enge Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten grundsätzlich und auf dem Westbalkan auch besonders - - - Wie viele genau im Einsatz sind und inwieweit eine Verstärkung für Albanien vorgesehen ist, muss ich tatsächlich nachliefern.

Frage: Ich habe eine Frage, sowohl an das BMI als auch an Herrn Seibert. Es bezweifelt ja niemand, dass die Bundesregierung sowohl die Geschäftsordnung als auch das Grundgesetz kennt. Nun ist die Frage, und das ist ja eine Grundsatzfrage, ob die Flüchtlingsbehandlung oder -aufnahme an den deutschen Grenzen unilateral, bilateral oder multilateral zu regeln ist. Ist dies eine Frage, die allein in der Geschäftszuständigkeit des Innenministers zu entscheiden ist, oder ist das eine Frage, die im übergreifenden Sinne in die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin fällt?

StS Seibert: Diese Frage müssen Sie sich selbst beantworten. Es gilt die Richtlinienkompetenz, und es gelten die Regeln der Geschäftsordnung. Sie sind sehr klar.

Im Übrigen, und ich glaube, dabei sind wir uns auch alle einig, ist Deutschland ein großes und starkes Land mitten in Europa mit einer großen Verantwortung für die Europäische Union. Wir dürfen keinen Beitrag dazu leisten, dass die Europäische Union geschwächt wird und dass rein nationales Vorgehen in Europa wieder den Ton angibt. Dann würde Europa nicht die starke Rolle in der Welt spielen können, die gerade jetzt gebraucht wird.

Die Kanzlerin hat ihre Kriterien genannt. Sie hat einen Vorschlag gemacht. An dem will sie arbeiten. Das ist der Vorschlag für einen europäischen Weg der Absprache und der Vereinbarungen. Sie hat große Übereinstimmung mit dem Bundesinnenminister, was seinen Masterplan betrifft. Es gibt in dem einen Punkt eine Meinungsverschiedenheit, und die ist eine durchaus grundsätzliche.

Korff: Dem kann ich nichts hinzufügen. Wir können beurteilen, was sozusagen im Moment aufgrund der geltenden Rechts- und Weisungslage geschieht. Da ist es nun einmal so, dass bislang sozusagen ein Erlass an die Bundespolizei in der Ressortzuständigkeit ausgeführt werden konnte.

Mit Blick auf das, was angesichts der Ankündigungen, die im Raum stehen, passieren wird, besteht in der Tat keine Einigkeit. Aber wie das dann zu beurteilen ist, muss man dann entscheiden, wenn solche Entscheidungen tatsächlich getroffen wurden.

Zusatz: Wenn wir uns die Fragen selbst beantworten könnten, bräuchten wir diese Veranstaltung ja nicht. Herr Seibert, wir wären dann ja quasi Mitglieder der Bundesregierung, was ich zumindest für meine Person ablehnen würde.

StS Seibert: Damit müssen wir leben.

Zusatz: Ja, und zwar vermutlich besser als andersherum! - Aber Sie sagten eben, dass dieser eine Dissenspunkt ein grundsätzlicher sein. "Grundsätzlich" ist für mich ein Begriff, der relativ nah an dem Begriff "Richtlinie" liegt.

StS Seibert: Das ist eine Feststellung von Ihnen.

Zusatz: Eben.

StS Seibert: Damit verbindet sich jetzt für mich nichts.

Zusatzfrage: Ich interpretiere Sie nicht, wenn ich diese Feststellung oder diese logische Konsequenz für mich so ziehe.

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat gestern in dieser Pressekonferenz nach der Sitzung mit den Ministerpräsidenten doch die Maßstäbe genannt, nach denen sie Fragen, die jetzt anstehen, beurteilt - ich habe sie vorhin auch genannt -, nämlich dass wir nicht unilateral handeln sollten, dass wir nicht unabgestimmt handeln sollten und dass wir nicht zulasten Dritter handeln sollten. Deswegen möchte sie einen Gesprächsprozess beginnen, Gespräche führen und Verabredungen mit europäischen Partnern treffen, die von diesem Thema betroffen sind. Das ist eine Herangehensweise, die ich jetzt die europäische nennen würde, und das ist aus ihrer Sicht besser als ein allein nationalstaatliches Vorgehen.

Frage : Frau Korff, ich habe eine kleine Verständnisfrage zu diesen EURODAC-Treffern. Sie sagten, es gehe um EURODAC 1 und 2. Heißt das, es würde ein Treffer bei einem reichen, oder müsste es ein Treffer bei beiden sein? Habe ich das falsch verstanden?

Zweite Frage: Wieso ist es nicht möglich, die Zahlen, die Sie für die bisherigen Treffer genannt haben, irgendwie in eine Zahl von Personen zu übersetzen, die nach den Dublin-Regeln zurückgeschickt werden müssten? Das ist ja eine zentrale Frage in der Diskussion mit den europäischen Ländern.

Korff: EURODAC-Treffer bieten Indizien für eine mögliche Rücküberstellung im Rahmen der Dublin-Verordnung. EURODAC-Treffer sind also sozusagen eine Art von Beweismittel, um den Prozess der Rücküberstellung anzugehen.

Jetzt erst einmal zu den beiden Kategorien: Es reicht eine von beiden, weil in dem Moment, in dem es um beide ginge, Artikel 9 der Dublin-Verordnung - - - Sprich: Der Kategorie-1-Treffer überlagert den anderen. Das ist ja logisch. Er muss ja, um einen Asylantrag zu stellen, in das Land gekommen sein, in dem er den Asylantrag stellt. Damit wird sozusagen die Kategorie des reinen Grenzübertritts überlagert. - Das war die eine Frage.

Zu der anderen danach, weshalb man die EURODAC-Treffer nicht hochrechnen kann: Ich meinte damit eben, dass man nicht hochrechnen kann, dass das alles Fälle wären, die für eine Zurückweisung an der Grenze in Betracht kämen, weil die sich auf Asylantragstellungen in Deutschland beziehen, ohne eine Aussage darüber zu treffen, auf welchem Weg diese Personen nach Deutschland gekommen sind, sprich, ob das also Personen sind, die durch einen Grenzübergang nach Deutschland gekommen sind, an dem eine Grenzkontrolle stattfinden würde und an dem eine Zurückweisung stattfinden könnte.

Ich finde es, ehrlich gesagt, relativ logisch, dass sich das sozusagen auf die Gesamtheit der Asylantragstellungen bezieht und eben nicht - - - Wenn wir sozusagen flächendeckend Grenzkontrollen hätten und jeder Einzelne, der einen Asylantrag stellt, kontrolliert werden würde, dann wären das die, für die eine Zurückweisung in Betracht käme. So ist es aber im Moment nicht. Deswegen kann man sozusagen diese Hochrechnung nicht machen.

Zusatz : Ich glaube, ich habe es verstanden.

Korff: Ich erkläre es uns gerne noch einmal. Ich finde, man kann es sozusagen verstehen.

Frage : Frau Korff, ich habe genau dazu auch noch eine Frage, also zu diesen Zahlen der EURODAC-Treffer. Letztes Jahr: 40 Ja, 160 Nein. - Auf welchem Wege kamen denn diese 160 oder 150, also die Mehrheit, ohne diese Treffer nach Deutschland? Heißt das, dass die über die grüne Grenze nach Griechenland oder Italien gekommen sind und dann quasi illegal oder sozusagen im Dunkeln nach Deutschland gekommen sind, oder wurden die einfach beim Grenzübertritt in Italien oder Griechenland gar nicht registriert, oder sind sie irgendwie in Deutschland vom Himmel gefallen? Woher kommen also die nicht in der EURODAC-Datei Registrierten oder wie kommen die nach Deutschland?

Korff: Wir haben ja in den letzten Jahren schon oft und ganz sicherlich auch hier in der RegPK sozusagen klargestellt, dass man anhand der statistischen Zahlen von Asylantragstellungen, die uns zur Verfügung stehen, nicht rückverfolgen kann, auf welchem Weg wer wie hierhin gekommen ist und welcher Asylantragsteller über welche Grenze nach Deutschland gekommen ist. Es gibt ja im Übrigen auch Asylantragstellungen von Leuten, die sozusagen zunächst rechtmäßig in Deutschland sind - beispielsweise im Rahmen eines Schengen-Kurzaufenthaltes mit einem Visum - und erst danach einen Asylantrag stellen; diese Möglichkeit gibt es ja beispielsweise auch.

Auch ist klar, dass vor allem in den Hochzeiten der Flüchtlingskrise und den zugangsstarken Monaten sozusagen auch auf europäischer Ebene oft diskutiert wurde, dass Griechenland und Italien zunächst nicht vollumfänglich registriert haben. Das ist ja, so gesehen, auch keine Neuigkeit.

Frage: Herr Söder sagt ja - das können Sie vielleicht betätigen -, dass nur an drei von 90 Grenzübergängen überhaupt kontrolliert wird, und bei allen anderen Grenzübergängen gibt es fliegende Kontrollen oder so etwas. Meine Frage wäre: Können Sie das bestätigen?

Ist zweitens vielleicht geplant, diese Permanentkontrollen von drei Übergängen auf mehr Übergänge auszuweiten?

Dann gibt es ja auch noch andere Grenzübergänge, die gar nicht in Bayern sind, sondern irgendwo in Frankfurt/Oder oder so etwas. Was machen Sie eigentlich mit denen? Werden da jetzt auch verstärkte Kontrollen durchgeführt?

Korff: Im Moment ist es so: Im Mai hat der Bundesinnenminister entschieden, dass Grenzkontrollen weiter durchgeführt werden. Diese finden an der deutsch-österreichischen Landesgrenze statt. Diese finden immer lageangepasst und insofern flexibel statt. Kontrollpunkte sind tatsächlich an drei Grenzübertrittsstellen eingerichtet. Wenn Sie die jetzt im Einzelnen genau wissen wollen, dann muss ich die kurz heraussuchen. Kiefersfelden ist dabei. Ich müsste jetzt sozusagen die Autobahngrenzkontrollpunkte heraussuchen. Wenn Sie mögen, kann ich das gerne tun.

Aber ja, es ist richtig: Im Moment gibt es sozusagen stationäre Grenzkontrollen an diesen drei Punkten, und im Übrigen finden Sie im Rahmen der Entscheidung über die Verlängerung der Grenzkontrollen, die im Mai getroffen wurde, lageangepasst an der deutsch-österreichischen Grenze statt.

Zusatzfrage: Andere Grenzkontrollen an anderen Grenzen, also der deutsch-polnischen oder so, stehen nicht in Rede?

Korff: Nicht im Rahmen dieser Entscheidung. Die werden natürlich sozusagen so, wie sie immer - - - Schleierfahndungen und solche Dinge gibt es auch an anderen Grenzen. Aber die Grenzkontrollen, die im Mai sozusagen eingeführt wurden, finden an der deutsch-österreichischen Grenze statt.

Frage: Frau Korff, ich habe noch einmal eine Frage zu den Zahlen der Asylstatistik. Sie haben gesagt, die liege noch nicht vor. Können Sie einmal sagen, wann die vorliegen wird und vielleicht zumindest schon einmal eine Tendenz nennen, was den letzten Monat angeht? Das wäre ja vielleicht nicht unwesentlich. Man bekommt ja manchmal den Eindruck, dass der Ansturm auf die Grenze jetzt enorm angestiegen ist. Stimmt das mit der Statistik überein oder nicht?

Korff: Die Statistik liegt vor, und wir werden sie idealerweise noch heute oder sonst am Montag veröffentlichen. Ich werde vorher keine Aussagen dazu treffen.

Frage: Es gibt von einer seriösen Tweet-Seite, nämlich des Hessischen Rundfunks, im Moment gerade eine Eilmeldung, der zufolge aus einer Mail von Herrn Bouffier hervorgeht, dass Herr Seehofer das Bündnis mit der Union aufgekündigt habe, dass Frau Merkel informiert sei und dass es eine Pressekonferenz gegen 15 Uhr geben werde. Herr Seibert, wir lesen es gerade in diesem Moment. Ist Ihnen eine solche Art von Vorgängen bekannt?

StS Seibert: Sie werden verstehen, dass ich dazu jetzt nicht Stellung nehmen kann, so wie Sie mir das vortragen.

Zusatzfrage: Können Sie versuchen, das noch im Lauf dieser Regierungspressekonferenz nachzureichen?

StS Seibert: Nein, wir machen jetzt Regierungspressekonferenz - -

Zusatz: Ja, aber wenn sozusagen das Regierungsbündnis möglicherweise aufgekündigt wurde, dann wäre das vielleicht ein Thema, das hier von Interesse wäre.

Frage: Ich möchte auch die Bitte an Herrn Seibert aussprechen, das vielleicht noch während dieser RegPK nachzureichen.

Frau Korff, wie ist das denn intern im BMI? Sind da alle Fachebenen, alle Staatssekretäre, alle Leute, die sich mit dem Thema auskennen, einer Meinung, oder gibt es auch innerhalb des Ministeriums Dissens?

Frau Schwamberger, wie sieht denn der Vizekanzler diesen Streit, wie positioniert er sich?

Korff: Zu der an mich gerichteten Frage kann ich natürlich nicht Stellung nehmen, weil wir zu internen Meinungsfindungsprozessen grundsätzlich keine Stellung nehmen.

Zusatzfrage : Aber ist der interne Meinungsfindungsprozess denn schon abgeschlossen?

Korff: Wir nehmen dazu ja grundsätzlich keine Stellung - weder darüber, wann er anfängt und wie lange er dauert, noch darüber, wann er abgeschlossen ist und wer ihn führt.

Schwamberger: Von meiner Seite aus gibt es keine Notwendigkeit und Veranlassung, hier zum internen Streit der Union Stellung zu nehmen.

Frage: Zumindest solange das Regierungsbündnis noch besteht: Herr Seibert, Frau Korff, es gab ja Meldungen, dass in diesem Asylstreit, der ja ein Regierungsthema und kein Parteienthema ist - es geht ja um die Kanzlerin und einen Minister -, Herr Schäuble eine Vermittlerrolle bekommen solle oder bereits habe. Können Sie dazu bitte etwas sagen?

StS Seibert: Ich kann dazu nichts sagen.

Zusatzfrage: Können Sie es dementieren?

StS Seibert: Ich kann dazu überhaupt nicht Stellung nehmen.

Zusatzfrage: Frau Korff?

Korff: Nein.

Frage: Es wird ja immer wieder von Politikern suggeriert, dass man zur Regelung von 2015 zurückkehren solle, was Zurückweisungen angeht. Gab es jemals Zurückweisungen von Leuten, die an der Grenze Asyl suchen, also an der Grenze sagen, dass sie in Deutschland Asyl wollen?

Korff: Ich kann, ehrlich gesagt, gerade nicht mit Sicherheit sagen, wie das im Vergleich mit dem Zustand vor 2015 war.

Zusatzfrage: Aber vor 2015 gab es doch gar keine Grenzkontrollen, insofern kann es dann doch keine Zurückweisungen gegeben haben, oder?

Korff: Doch, weil es immer mal wieder - beispielsweise während Fußball-Weltmeisterschaften, Gipfeln oder so - temporär für einen bestimmten Zeitraum Grenzkontrollen gab. Insofern weiß ich, ehrlich gesagt, nicht, wie es damals gehandhabt wurde.

Zusatzfrage: Könnten Sie das nachreichen?

Korff: Ja.

Frage: Zunächst noch zwei Nachfragen zum Ablauf der Erbil-Rückholung. Da ist ja durch die dankenswerten Nachlieferungen des BMI nun deutlich geworden, dass Herr Romann proaktiv geworden ist und über Herrn Barzani die Festsetzung und dann Abschiebung des Herrn B. veranlasst hat. Meine Frage in diesem Zusammenhang, Frau Korff: Ist eigentlich der Chef der Bundespolizei gehalten, sich bei einer solchen Aktion, die er initiiert, zu vergewissern, dass sein Verhandlungspartner die Prokura, die legalen Befugnisse hat, so etwas vorzunehmen? Es handelt sich bei einer Abschiebung ja sozusagen um eine Art zwischenstaatlichen Akt, und Herr Barzani ist, glaube ich, der Beauftragte der kurdischen Nordprovinz im Irak. Hat Herr Romann beziehungsweise musste Herr Romann sich vergewissern, dass Herr Barzani und das Gremium, das er vertritt, tatsächlich die rechtliche Kompetenz hat, einen solchen Vorgang vorzunehmen? Oder ist das, sagen wir einmal, wie bei einem Inkasso-Unternehmen, dass ich mich nicht so genau darum kümmern muss, mit welchen Mitteln meine Kohle wieder rankommt?

Korff: Bei einer Abschiebung ist die Bundespolizei in dem Sinne zuständig, dass sie die Einreise in das Bundesgebiet sicherstellen muss - beispielsweise durch Überprüfung der vorliegenden Dokumente usw. Das ist insofern die Aufgabe, die die Bundespolizei bei einer Abschiebung sicherzustellen hat.

Zusatzfrage: In diesem Fall ist es aber so, dass die Bundespolizei in Person von Herrn Romann diesen ganzen Vorgang überhaupt erst einmal initiiert hat. Das ist ja etwas anderes, als wenn eine andere Staatlichkeit von sich aus einen Vorgang macht. Hat Herr Romann sich davon überzeugt, dass derjenige, den er sozusagen um die Einleitung dieser Abschiebevoraussetzungen gebeten hat, legitimiert war, dies zu tun und dann auch den Abschiebevorgang umzusetzen? Deutschland war ja in dem Fall nicht nur Empfänger der Lieferung.

Korff: Herr Romann hat das getan, was er in dem Moment und in Absprache mit seinem Gesprächspartner für rechtmäßig hielt. Dass im Einzelnen die rechtlichen Voraussetzungen einer Abschiebung im abschiebenden Staat nicht durch den aufnehmenden Staat geprüft werden müssen, ist ja klar; das kann man ja nicht machen, man kennt die rechtlichen Voraussetzungen des abschiebenden Staats ja nicht.

Zusatzfrage: Man kann sich aber schon die Frage stellen, ob ein Partner einer Provinzregierung zum zwischenstaatlichen Hadeln berechtigt ist. Das will ich aber einmal außen vor lassen.

Dennoch bleibt die Frage: Warum wurde der übliche Weg einer Rückholung, nämlich über Haftbefehl, über Auslieferungsersuchen, der ja eingeleitet worden war - zum Beispiel auch, wie wir gehört haben, in Gesprächen mit dem Auswärtigen Amt -, vom BMI oder Herrn Romann proaktiv verlassen zugunsten eines anderen, rechtlich mindestens nicht unbedenklichen Weges?

Korff: Dazu hat sich Herr Romann seinerseits geäußert: Weil er handeln wollte, hat er das auch getan. Sie wissen, dass der Innenminister das auch begrüßt hat.

Zusatz: Der Innenminister wurde, wenn ich das richtig sehe, kurz vor Realisierung der Übergabe informiert -

Korff: Im Nachgang.

Zusatz: - und hat sich von Herrn Romann - - Bitte?

Korff: Ich wollte sagen, dass Herr Romann ihm über das Ergebnis berichtet hat, und im Nachgang am Montag hat sich der Minister bei Herrn Romann sozusagen für seine Aktion bedankt und sie begrüßt.

Frage : Frau Adebahr, am Mittwoch konnte das AA, konnten Sie noch nicht sagen, ob der Protest der irakischen Seite, also der irakischen Regierung, schon bei Ihnen angekommen ist. Können Sie uns das mittlerweile sagen?

Adebahr: Doch, am Mittwoch konnte ich Ihnen sagen, dass wir bis dann keine Note oder keinen offiziellen Protest der irakischen Regierung erhalten haben. Das ist auch heute noch der Fall; es gibt keine Änderung des Sachstandes.

Zusatzfrage : Das war also nur eine mediale Äußerung eines irakischen Regierungsmitglieds?

Adebahr: So stellt es sich uns bisher dar.

Zusatzfrage : Frau Korff, Herr Seehofer hat also bis zu der Übergabe in Erbil von dieser ganzen Aktion von Herrn Romann nichts gewusst, ist das richtig?

Korff: Wir haben diesbezüglich ja eine Nachlieferung gemacht. Er wurde aus Erbil am Samstag angerufen und darüber informiert.

Zusatzfrage : Herr Seibert, es gibt ja auch immer wieder Fälle, dass ausländische Geheimdienste hier in Deutschland Menschen verschleppen. Ein aktuelles Beispiel ist ja, dass der türkische Geheimdienst hier aktiv ist. Wie will die Bundesregierung angesichts dieser Verschleppung - was das BMI Abschiebung nennt - eines ausländischen Staatsbürgers nach Deutschland zukünftig noch reagieren, wenn andere ausländische Geheimdienste beziehungsweise Dienste das mit Menschen hier in Deutschland machen?

StS Seibert: Ich sehe da keine Parallelen.

Zusatz : Das ist die offensichtliche Parallele: illegal Menschen aus einem anderen Land ins eigene Land verschleppen. Das kennen wir doch sonst nur andersherum.

Vorsitzender Szent-Iványi: Zusatz?

Zusatz : Offensichtlich nicht.

Frage : Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium: Es gibt Berichte, wonach sich der Verkehrsminister heute positiv geäußert haben soll, ein Bündnis zu Abbiegeassistenzsystemen bei Lkw einzuführen. Können Sie uns vielleicht offiziell irgendetwas zu diesen Plänen sagen? Was ist da bis wann geplant, und woran hapert es?

Strater: Es ist richtig, der Minister hat angesichts der schrecklichen Unfälle, die immer wieder auf den Straßen passieren, eine "Aktion Abbiegeassistent" angekündigt. Das heißt, er wird zunächst alle Beteiligten ins Ministerium einladen, um über diese Problematik zu sprechen. Dazu gehören natürlich im Wesentlichen die Hersteller der Fahrzeuge, die Spediteure, die Logistikverbände, auch die Radfahrverbände, die Verkehrssicherheitsverbände, Polizei etc. - alle, die mit solchen Dingen zu tun haben. Sie kennen das Szenario. Der Minister würde solche Systeme für Lkw lieber so schnell wie möglich oder ad hoc einführen - auch verpflichtend einführen. Wir haben es hier aber mit europäischen Fahrzeugzulassungsvorschriften zu tun, das heißt, wenn wir hier national handeln würden, dann würden wir ein Problem mit der europäischen Ebene bekommen.

Noch einmal: Der Minister will so schnell wie möglich verpflichtende Abbiegeassistenten einführen. Dazu wird er jetzt zunächst mit allen Beteiligten sprechen und dann auch die nächsten Schritte klären. Wir müssen alle Möglichkeiten, die wir hier auch national haben, ausschöpfen, damit wir solche schlimmen Unfälle verhindern.

Frage: Herr Seibert, ich lese gerade, dass es in den deutschen Medien, nämlich beim Hessischen Rundfunk, heißt: Seehofer kündigt Unionsbündnis mit der CDU auf, Merkel informiert, PK gegen 15 Uhr.

StS Seibert: Das hat Ihr Kollege gerade schon aus einer, wie er sagte, sehr vertrauenswürdigen Twitterquelle bekommen. Im Moment mehren sich die Hinweise, dass diese "vertrauenswürdige Twitterquelle" das Gegenteil davon ist und dass das vielmehr möglicherweise auf einen "Titanic"-Redakteur zurückgeht. Wir sollten jedenfalls mal alle ganz ruhig bleiben. Ich habe dazu jedenfalls keine Stellung zu nehmen, egal von wem es kommt.

Frage: Ich hätte sowieso auch dazu etwas gesagt. Die vertrauenswürdige Quelle, die ich zitiert habe, war der Hessische Rundfunk, den ich nach wie vor für vertrauenswürdig halte.

StS Seibert: Gucken Sie sich genau an, -

Frage: Hab ich!

StS Seibert: - welcher Twitter-Handle das ist.

Frage: Ja, habe ich gemacht.

StS Seibert: Vielleicht nicht ganz. Aber passiert halt.

Frage: Gut. Es ist so, wie es ist.

Meine Frage geht an das Bundesumweltministerium: Die bayerische Staatsregierung will offenbar mit einem neuen Autopakt Dieselfahrverbote für Bayern ausschließen, da Bayern ein Autoland sei. Zu diesem Autopakt sollen wohl auch wissenschaftliche Untersuchungen gehören, die feststellen sollen, welche Schadstoffgrenzwerte tatsächlich relevant für die Gesundheit sind. Das klingt ja so, als mangele es bislang an solchen Untersuchungen und Grenzwerten, mit denen aber das BMU in der Vergangenheit immer argumentiert hat. Haben Sie da eine unseriöse oder unzureichende Faktengrundlage gehabt?

Haufe: Die Bundesumweltministerin hat diese Nachricht heute auch zur Kenntnis genommen beziehungsweise sie gesehen. Es ist sicherlich so, dass beim Thema Stickstoffdioxid noch das eine oder andere zu erforschen ist, gar keine Frage. Grundsätzlich sind aber keine Zweifel daran zu hegen, dass es hier um einen gesundheitsschädlichen Stoff geht. Es gibt eine ganz aktuelle Studie - sie ist gerade veröffentlicht worden -, die ganz deutlich zeigt, welche gesundheitlichen Auswirkungen Stickoxide haben. Das ist eine große Metastudie, die das Umweltbundesamt durchgeführt hat. Vielleicht kann sich die bayerische Landesregierung daran orientieren, dann muss sie nicht so viel Geld für neue Studien ausgeben; denn es ist eben schon sehr klar dargelegt worden, welche gesundheitlichen Auswirkungen Stickoxidbelastungen haben.

Ich verweise auch auf einen Beschluss aus der Umweltministerkonferenz von letzter Woche in Bremen, unterzeichnet auch vom bayerischen Umweltminister. Eben weil immer wieder Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Messstellen und an der Rechtmäßigkeit und der Notwendigkeit der Überwachung der Luftqualität bezüglich der Stickstoffdioxidbelastung geäußert werden, haben sich die Umweltminister noch einmal mit der Problematik beschäftigt. Sie stellen fest: Die Wahl der Standorte der Probeannahmestellen wird entsprechend der Vorgaben der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung bereits einer regelmäßigen Prüfung unterzogen. Die Umweltministerkonferenz weist Zweifel an der Rechtskonformität der Luftreinhaltepläne und der sachgerechten Positionierung von Probeannahmestellen mit Nachdruck zurück. Dies ist, wie gesagt, ein Beschluss der Umweltministerkonferenz, also einhellig aller Umweltminister des Bundes und der Länder, von letzter Woche.

Zusatzfrage: Das bedeutet für mich, dass Sie sagen: Mindestens, was die Notwendigkeit von neuerlichen Untersuchungen zur Schadstoffbelastung angeht, wäre ein solcher Pakt nicht nötig. Ich gehe davon aus, dass sie ihn kennen; es ist ein Maßnahmenpaket. Sehen Sie in diesem Paket ansonsten hinreichende Maßnahmen, um ein generelles Dieselfahrverbot für Bayern zu verhindern? Kann man das überhaupt für ein Bundesland verhindern?

Haufe: Ich will jetzt gar nicht zu diesem Pakt Stellung nehmen. Wir kennen die Details nicht. In dieser Meldung ging es, glaube ich, auch darum, dass verstärkt Geld für den ÖPNV eingesetzt werden soll. Das ist ja eine Maßnahme, die wir auch aufgreifen, und das ist ein wichtiger Beitrag für saubere Luft in den Städten. Aber mehr möchte ich dazu auch nicht sagen.

Frage : Ich möchte noch kurz zu den deutsch-türkischen Beziehungen kommen: Frau Adebahr, was machen die deutschen beziehungsweise deutschtürkischen Gefangenen in der Türkei? Wie viele sind es aktuell, wie viele bekommen konsularische Betreuung?

Adebahr: Es sind derzeit sechs deutsche Staatsangehörige, bei denen wir davon ausgehen müssen, dass sie wegen politischer Vorwürfe in der Türkei in Haft sind. Davon sind mindestens drei Doppelstaatler. Insgesamt befinden sich im Moment 43 deutsche Staatsangehörige in der Türkei in Haft - die anderen, wie gesagt, aufgrund von strafkriminellen Vorwürfen.

Zusatzfrage : Wenn ich mich recht erinnere, waren es letzte Woche noch sieben politische Gefangene. Ich kann es überhört haben, aber ist in den letzten Tagen jemand freigekommen? Wenn ja: Unter welchen Umständen? Ist derjenige jetzt schon zurück in Deutschland?

Adebahr: Die Zahl ist jetzt - ich weiß nicht, seit wann genau - um eins niedriger; es gab einen Fall, der sich gelöst hat. Wie Sie wissen, geben wir aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von hier aus keine Stellung dazu, um was für einen Fall es sich gehandelt hat.

Zusatzfrage : Aber ist diese Person noch in der Türkei, hat die eine Ausreisesperre, oder ist sie zurück in Deutschland, ist sie freigesprochen? Wie ist das?

Adebahr: Auch das könnte ich Ihnen an dieser Stelle nicht sagen. Ich glaube, ich könnte Ihnen sagen, ob sie noch in der Türkei ist oder ob sie ausgereist ist, aber das müsste ich nachreichen.

Zusatzfrage : Und die völkerrechtliche Bewertung des türkischen Angriffs auf Afrin haben Sie wahrscheinlich auch nicht mit?

Adebahr: Habe ich heute auch nicht mitgebracht.

Zusatz : Schade.

Vorsitzender Szent-Iványi: Gibt es weitere Fragen? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir noch zu einer Terminankündigung aus dem Umweltministerium.

Haufe: Genau. Ich möchte noch zu einem weiteren Thema kommen, das sich nur multilateral lösen lässt, nämlich - Herr Seibert hat es schon angesprochen - dem Petersberger Klimadialog. Der findet bereits am Montag und Dienstag statt. Die Bundesumweltministerin und der designierte Präsident der nächsten Weltklimakonferenz, Herr Kurtyka, werden diesen am Montagvormittag eröffnen. Am Montag um 8.30 Uhr gibt es auch eine Pressekonferenz zum Auftakt des Petersberger Klimadialogs.

Freitag, 15. Juni 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 15. Juni 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/06/2018-06-15-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2018

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