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PRESSEKONFERENZ/2044: Regierungspressekonferenz vom 15. Juni 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 15. Juni 2020
Regierungspressekonferenz vom 15. Juni 2020

Themen: Besuch des Bundesaußenministers in Warschau, Teilnahme des Bundesaußenministers am informellen Rat der Außenminister der Europäischen Union, Corona-Warn-App, Siedlungspolitik Israels und Auswirkungen auf eine mögliche Zweistaatenlösung, Reisewarnung des Auswärtigen Amtes mit Bezug auf die Türkei, Beteiligung an den Kosten der Rückholung von Deutschen aus dem Ausland, Brief eines KSK-Offiziers an die Bundesverteidigungsministerin wegen rechtsextremer Tendenzen in der KSK, Kritik des malaysischen Premierministers am Kampfflugzeug F-18, Interview des "Spiegel" mit dem Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung, Libyen (Massengräber, Aufenthaltsort von General Haftar), Beitrag Deutschlands zum EU-Haushalt, mögliche Erhöhung des Anteils der EU-Staaten an den Beiträgen zur Weltgesundheitsorganisation, Engagement von Bundestagsabgeordneten für die US-Firma Augustus Intelligence, Kohleausstiegsgesetz, Berliner Antidiskriminierungsgesetz, Präsidentenwahl in Weißrussland, Absturz eines US-Kampfflugzeugs über der Nordsee, Seegrenzen im östlichen Mittelmeer, Zwischenfall im Rahmen der Mission "EUNAVFOR MED IRINI", Kosten der Entwicklung des Logos für die deutsche G20-Präsidentschaft, Militäroperation der Türkei im Nordirak, Proteste von Landwirten, Mobilfunkgipfel

Sprecher: StS Seibert, Adebahr (AA), Grünewälder (BMI), Keitel (BMJV), Ewald (BMG), Routsi (BMVg), Wogatzki (BMF), Fichtner (BMU), Strater (BMVI), Eichler (BMWi)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Adebahr: Ich möchte Ihnen gern ankündigen, dass Außenminister Maas morgen zu einem kurzen bilateralen Besuch nach Polen, und zwar nach Warschau, reisen wird. Dort ist ein Arbeitsgespräch mit dem polnischen Außenminister Jacek Czaputowicz geplant. Es geht um ganz aktuelle Themen wie die COVID-19-Bekämpfung, die Zusammenarbeit dabei und europapolitische sowie auch bilaterale Themen. Ab 13 Uhr ist der Termin; dann wird es eine Pressekonferenz der beiden Außenminister geben.

Dann ist noch die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Zustiftung an die Stiftung Auschwitz-Birkenau geplant, an der sich die deutsche Bundesregierung beteiligt. Auch dieser Termin wird presseöffentlich sein. Am Nachmittag geht es zurück nach Berlin.

Dann möchte ich Ihnen noch ankündigen, dass heute der Rat der Außenminister der Europäischen Union zusammentritt. Das ist ein informeller Außenrat wie in den letzten Wochen üblich. Zentraler Tagesordnungspunkt heute Nachmittag wird ein Austausch mit dem US-amerikanischen Außenminister Mike Pompeo sein. Die Themen dabei sind das transatlantische Verhältnis, darin auch COVID-19 und die Bekämpfung. China soll auf der Tagesordnung stehen und auch Themen des Nahostfriedensprozesses. Der Außenminister wird von seiner Reise nach Israel berichten. Auch die Östliche Partnerschaft der EU wird die Außenminister beschäftigen, zudem die Vorbereitung der Sudan-Partnerschaftskonferenz am 25. Juni.

Für 13.30 Uhr plant der Außenminister heute ein Pressestatement dazu, einen Doorstep, wenn er real in Brüssel wäre. Sie können es auf dem Livestream des AA-Facebook- und Twitterkanals verfolgen. Wir schalten für die Fragen die EU-Korrespondenten in Brüssel zu.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Wir haben heute Morgen schon eine schriftliche Benachrichtigung an die Medien hinausgegeben, und ich möchte es hier bei der Gelegenheit auch noch einmal gesagt haben. Morgen werden die Bundesregierung und das Robert-Koch-Institut den Bürgern und Bürgerinnen und den Medien die Corona-Warn-App vorstellen. Morgen wird sie dann natürlich auch herunterladbar sein. Wir machen dazu eine Pressekonferenz im Presse- und Besucherzentrum des Bundespresseamtes um 10.30 Uhr. Daran nehmen der Gesundheitsminister, der Innenminister, die Justizministerin, der Chef des Bundeskanzleramts, die Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte für Digitalisierung, der Präsident des Robert-Koch-Instituts, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG und das Vorstandsmitglied von SAP Herr Müller teil.

Das Ganze findet um 10.30 Uhr im Presse- und Besucherzentrum des Bundespresseamtes statt, auch im Livestream unter bundesregierung.de. Auf diesen weise ich besonders hin, weil wir in diesen pandemischen Zeiten natürlich nur eine begrenzte Zahl von Journalisten zulassen können. Aber jeder kann die Pressekonferenz verfolgen.

Frage: Meine Frage bezieht sich auf die Polenreise. Frau Adebahr, Sie sprachen bilaterale Aspekte an. Nun haben Frankreich und Polen als die großen Nachbarländer und als enge Partner doch einen, so möchte ich fast meinen, besonderen Status; ich erinnere etwa an Antrittsbesuche. Mit Frankreich haben wir viel geredet, auch wegen des Hilfspakets in der Pandemiekrise und zum Wiederaufbau. Von Polen hat man jenseits von Grenzschließungen und Grenzöffnungen wenig gehört. Hat sich da etwas ein bisschen aufgestaut? Können Sie die bilateralen Aspekte kurz ausformulieren?

Adebahr: Ich könnte nicht berichten, dass sich da etwas aufgestaut hätte. Dem Außenminister ist es wichtig, jetzt, da man auch unter COVID-19-Bedingungen, wenn auch eingeschränkt, wieder reisen kann, noch einmal gerade nach Warschau zu fahren und dort mit seinem Amtskollegen zu sprechen und auch wieder persönlich zu Gesprächen zusammenzukommen, was in den letzten zehn oder elf Wochen eben nicht möglich war.

Bilateral geht es dabei, denke ich, auch um Fragen des Kulturaustauschs. Es wird um die Zustiftung zu Auschwitz-Birkenau gehen, um COVID-19-Management und vielleicht auch noch einmal um Grenzfragen, die wir mit Polen ja hatten, sowie natürlich um europapolitische Themen.

Die beiden waren auch während der Krise in einem engen Austausch. Aber jetzt freut sich der Außenminister darauf, auch wieder persönlich, was ja doch immer etwas anderes ist, noch einmal dort hinzufahren.

Zusatzfrage: Wird denn das Thema, das ich eben ansprach - Wiederaufbauplan, viele, viele Milliarden für die Auswirkungen und Folgen von Corona - Thema sein?

Adebahr: Das kann gut sein. Dem will ich jetzt nicht vorgreifen. Natürlich gibt es den deutsch-französischen Vorschlag. Ich denke, unsere Position dazu ist bekannt. Natürlich ist es uns wichtig, auch mit unseren europäischen Partnern und auch mit den engsten Partnern und Nachbarn zu diesem Thema zu sprechen.

Frage: Ich möchte ganz allgemein fragen: Warum Polen, und warum jetzt?

Wenn Sie sagen, es gehe zum Beispiel um Grenzmanagement: Gab es da denn Schwierigkeiten? Was genau wird da besprochen?

Adebahr: Ich will auch da den Gesprächen nicht vorgreifen. Ich denke, wir alle haben im Laufe der Coronapandemie gesehen, wie die Grenzschließungen uns beeinflusst haben und wie wir damit umgegangen sind. Dabei gibt es jetzt nichts groß aufzuarbeiten, aber es ist doch schön, dass die Grenze auch zu Polen wieder offen ist und dass man wieder reisen kann.

Ich kann jetzt hier auch nicht die gesamte Reise- und Besuchsagenda des Bundesaußenministers in den nächsten Wochen darlegen. Aber klar ist, denke ich, so viel: Der Außenminister reist wieder, und es wird auch nicht das einzige Land in Europa sein, das er in den nächsten Wochen zu besuchen plant. Aber es war ihm einfach wichtig, auch zu unserem großen Nachbarn im Osten zu fahren, gerade weil es eben auch viele aktuelle europapolitische Themen gibt, die wir besprechen wollen.

Frage: Meine Frage bezieht sich auf den informellen Außenministerrat und das Treffen mit Herrn Pompeo. Wird Herr Maas aktiv zwei Probleme ansprechen, nämlich zum einen die angedrohten US-Sanktionen gegen Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs und zum anderen die in der Pipeline befindlichen US-Sanktionen gegen Nord Stream 2? Ist mit Herrn Borrell verabredet, dass dieser das vielleicht auch tut? Hat der Außenminister das Gefühl, dass er dabei die Unterstützung seiner europäischen Partner hat?

Adebahr: Bei dem Treffen mit Herrn Pompeo heute wird es - so sieht es die Agenda vor, die man sich heute gesetzt hat - besonders um den Nahen und Mittleren Osten gehen sowie darum, welche Position die Europäische Union dabei hat. Außenminister Maas möchte von seiner Reise und seinen Eindrücken dort berichten. Die Beziehungen zu China werden ein Thema sein, und dann auch noch einmal COVID-19 und die Bekämpfung der Pandemie in allen Facetten. Das sind die Hauptthemen, die für heute auf der Agenda für alle angemeldet sind. Ich kann und will nicht ausschließen, dass dort auch andere Aspekte zur Sprache kommen, kann hier aber auch nicht für Herrn Borrell vorgreifen. Aber wie gesagt, die angemeldeten Blöcke sind erst einmal diese Themen.

Frage: Frau Adebahr, eine Frage zur Siedlungspolitik Israels, speziell zu den Golanhöhen. Israel hat angekündigt, neue Siedlungen auf den Golanhöhen zu bauen, die sogenannten Trump-Siedlungen. Dazu hätte ich bitte eine Reaktion.

Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hat gestern in ihrer Grußbotschaft an den American Jewish Congress zum wiederholten Mal von ihrer Unterstützung für eine Zweistaatenlösung gesprochen. Kann es eine Zweistaatenlösung geben, falls Israel das Westjordantal annektiert?

Adebahr: Ich habe von den konkreten Plänen, die Sie jetzt erwähnen, noch nichts gehört. Deswegen möchte ich mich speziell dazu nicht äußern. Die Haltung der Bundesregierung zum Thema der Siedlungen hat sich nicht geändert und ist bekannt. Der Außenminister hat sie in dem ganzen Kontext der möglicherweise zu erwartenden Annexionsschritte seitens der israelischen Regierung auch in Israel noch einmal besprochen.

StS Seibert: Auch die Haltung, die die Bundeskanzlerin gestern bei ihrer Videobotschaft für den American Jewish Congress ausgedrückt hat, ist ja die, die nun schon seit vielen Jahren nicht nur Politik dieser Bundeskanzlerin, sondern Politik der Bundesregierung und der Bundesregierungen ist. Wir sind davon überzeugt, dass eine stabile, dauerhafte Lösung nur aus einer verhandelten Zweistaatenlösung erwachsen kann. Unsere Haltung zu den Siedlungen und möglichen Annexionsplänen ist hier vielfach besprochen worden und hat sich nicht verändert. Dass solche Pläne, wenn sie umgesetzt würden, eine Auswirkung auf die Möglichkeit, eine solche Zweistaatenlösung zu realisieren, hätten, ist klar.

Frage: Eine kurze Lernfrage, Frau Adebahr, weil Sie gerade davon gesprochen haben, nach Warschau zu fahren: Wie kommt der Minister nach Warschau?

Adebahr: Er fliegt.

Zusatzfrage: Warum fliegt er?

Adebahr: Weil es ein Arbeitsbesuch ist. Er setzt sich in ein Flugzeug der Flugbereitschaft der Bundeswehr, wird nach Warschau fliegen und auch so zurückkommen.

Frage: Frau Adebahr, eine Nachfrage zu China; das hatten Sie ganz am Ende erwähnt. Es gibt ja eine Diskussion über die Positionierung des EU-Außenbeauftragten, der den Begriff des strategischen Rivalen nicht mehr verwendet hat. Vielleicht können Sie uns sagen, was die Position von Herrn Maas ist. Sieht er China als strategischen Rivalen, und worum konkret soll es heute in dem Gespräch mit Herrn Pompeo gehen?

Adebahr: Mir ist nicht bekannt, dass Herr Borrell es so gesagt hat, wie Sie es gerade formuliert haben. Außenminister Maas steht hinter der EU-Strategie zu China und auch den Begriffen, wie sie bisher verwendet wurden.

Heute wird es sicherlich - das wollte auch Herr Pompeo besprechen - um den Umgang mit COVID-19 und in diesem Zusammenhang auch um die Position zu China gehen. Wir erwarten einfach - ich kann dem nicht vorgreifen - eine Diskussion über den Komplex China und COVID-19. Ich vermute, es wird auch um die Frage der WHO gehen.

Frage: Frau Adebahr, ich habe eine Frage zur Türkei und der Reisewarnung. Es gibt hier viele deutsch-türkische Familien, die unter dieser Reisewarnung sehr leiden. Dabei geht es nicht um Urlaub. Wann wird diese Reisewarnung aufgehoben, oder was ist dazu in Planung?

Adebahr: Dazu hat sich der Außenminister heute Morgen noch einmal im "ZDF-Morgenmagazin" geäußert. Wir heben jetzt die Reisewarnung für Europa auf, mit wenigen Ausnahmen, die aufgrund von Quarantäneregelungen oder einschränkenden Maßnahmen dort begründet sind. Weltweit wird die Reisewarnung für alle außereuropäischen Länder erst einmal perspektivisch bis Ende August bestehen bleiben. Wir sind mit einzelnen Ländern darüber im Gespräch, ob die Reisewarnung gegebenenfalls früher aufgehoben werden kann.

Warum ist das so? - Das ist so, weil wir uns für Europa im Rahmen der Nachbarschaftsdialoge und im Rahmen von Gesprächen mit Brüssel auf ganz konkrete, verifizierbare Eckpunkte einigen konnten, die wir unter gesundheitlichen und pandemischen Voraussetzungen als wichtig dafür ansehen, dass Reisen stattfinden können. Das ist im Moment eben für Europa gelungen. Das ist schon mal eine Riesenarbeit und ein großer erster Schritt gewesen.

Für den ganzen Rest der Welt sind wir noch nicht so weit. Dort sind weitere Schritte zu gehen, was weitere Datengrundlagen, weitere Analysen, eine weitere Ausarbeitung der Kriterien und auch eine Verifizierbarkeit der Kriterien angeht. Wie steht es mit dem Gesundheitssystem? Wie sind denn die Infektionszahlen? Was passiert bei der Feststellung eines Falls? Wie wird getestet? Muss man dann in Quarantäne? - Das sind alles Fragen, die eben weltweit noch nicht so einfach zu klären sind.

Wir stehen auch mit der türkischen Seite im Gespräch über diese Themen und auch über COVID-19. Insofern wird man da schauen müssen, was die nächsten Wochen ergeben werden. Ich will auch noch einmal sagen, und das hat der Außenminister auch gesagt: Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Das heißt, wir warnen vor nicht notwendigen touristischen Reisen. Sie sprechen gerade auch Familienzusammenführungen oder Familienreisen an, die natürlich gerade in der Türkei oder im Verhältnis zur Türkei für viele eine besondere Rolle spielen. Dann muss man sich eben fragen: Ist das eine nicht notwendige touristische Reise, oder ist das vielleicht eine notwendige Reise, um zur Familie zurückzukehren? - Das bedeutet also auch noch einmal den Hinweis darauf, dass eine Warnung eben kein grundsätzliches Verbot ist, sondern dass sich die Warnung im Moment auf nicht notwendige touristische Reisen bezieht. Das gilt aber eben nicht nur für die Türkei, sondern für alle außereuropäischen Länder.

Frage: Frau Adebahr, können Sie uns sagen, wo es eigentlich mit der Türkei hakt, was die vielen Kriterien angeht, die Sie genannt haben und die die Türkei nicht erfüllt?

Eine Anschlussfrage: Wie steht es eigentlich mit den Verhandlungen mit den nordafrikanischen Staaten? Länder wie Tunesien und Marokko waren ja auch beliebte Urlaubsziele.

Adebahr: Nein, ich kann Ihnen jetzt nicht epidemiologisch-virologisch aufdröseln, woran es genau wie hakt. Was ich tun kann und hoffentlich auch getan habe, ist, die Kriterien aufzufächern, über die wir bezüglich der ganzen Welt - das betrifft eben 180 Staaten, auch wenn ich es nicht genau weiß; nageln Sie mich nicht fest - beziehungsweise des ganzen Rests der Welt außerhalb der EU im Gespräch stehen.

Frage: Ist es mir entgangen, oder sind inzwischen die Bescheide über die Kostenbeteiligung der zurückgeholten Urlauber herausgegangen? Gibt es einen nachvollziehbaren Schlüssel dafür, wie deren Kostenbeteiligung errechnet wird?

Adebahr: Die Bescheide werden geradeheraus geschickt. Das ist also ein Prozess, der jetzt zu laufen beginnt.

Dass eine Kostenbeteiligung stattfindet, richtet sich nach dem deutschen Konsulargesetz. Es gibt auf EU-Ebene Regelungen. Die Pauschale, die von den Zurückgeholten entrichtet werden wird, richtet sich nach dem Preis eines Economy-Tickets und nach der geflogenen Entfernung, nach den Flugkilometern. Dafür gibt es also Berechnungsformen. Das machen andere EU-Staaten auch so. Das ist also ein Prozess, der eben nach diesem Schlüssel und sehr transparent abläuft und der jetzt anläuft.

Zusatzfrage: Lässt sich eine Faustformel nennen? Ist das ein Drittel dessen, was die einmal gezahlt und dann nicht in Anspruch genommen haben, oder in welcher Größenordnung bewegt sich das?

Adebahr: Na ja, ich würde einmal vorsichtshalber sagen: Nein, ich kann keine Faustformel nennen, sonst nageln Sie mich darauf fest. Es ist ein Schlüssel, der sich aus dem Preis eines Economy-Tickets und den geflogenen Kilometern ergibt.

Frage: Meine Frage richtet sich an das BMI, dem ja das BSI unterstellt ist. Ich würde gerne wissen: Ist das BSI, was den Datenschutz der App und die Sicherheit dieses Systems allgemein angeht, denn so zuversichtlich, dass es den Gebrauch der App auch durch Mitglieder der Bundesregierung empfehlen würde?

Grünewälder: Ich möchte für Einzelheiten auf die morgige Pressekonferenz verweisen. Ich kann Ihnen aber jetzt verraten, dass aufgrund der Tatsache, dass es der Bundesregierung besonders wichtig war, dass wir eine App bekommen, die auch IT-sicher ist und die sicher vor Angriffen von außen ist, das BSI von Anfang an eng in die Entwicklung eingebunden war, die App getestet worden ist und man vollumfänglich mit der Fassung zufrieden ist, die nun vorliegt und morgen vorgestellt werden wird. Insofern gehe ich davon aus, dass von dieser Seite aus auch eine uneingeschränkte Empfehlung an die Mitglieder der Bundesregierung erfolgen kann, diese App zu nutzen. Für Einzelheiten muss ich Sie wie gesagt auf morgen vertrösten.

Frage: Wird die Bundesregierung regelmäßig Zahlen zur Nutzung der App öffentlichen? Wenn ja, wird das Downloads oder aktive Nutzer betreffen?

StS Seibert: Ich bin sicher: Wir werden die App morgen starten. Dann wird man nach ein paar Tagen sicherlich erste Zahlen haben. Ich bin sicher, dass die auch öffentlich sein werden. Wir haben immer darauf gesetzt, möglichst viele Menschen davon zu überzeugen, dass diese App einen Nutzen für Sie persönlich als Individuen und als Bürger wie auch für unsere Gemeinschaft hat. Damit wird man ganz offen und transparent umgehen.

Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, ob es sich erst einmal um Downloadzahlen oder auch um Zahlen von Menschen handeln wird, die dann sozusagen die App aktiviert haben. Das ist ja alles ein freiwilliger Akt. Aber das werden wir morgen sicherlich genauer beantworten können.

Frage: Herr Seibert, könnten Sie noch einmal aus Sicht der Bundesregierung erläutern, warum es für die App keines gesonderten Gesetzes bedarf, wie es derzeit zum Beispiel von den Grünen gefordert wird?

StS Seibert: Ja. Das haben wir hier ja mehrfach besprochen: Die Nutzung der App - ich kann es gar nicht genügend oft betonen - ist eine vollkommen freiwillige Entscheidung jedes Bürgers und jeder Bürgerin. Er und sie entscheidet, ob die Argumente ihn oder sie überzeugen, ob er oder sie die App herunterlädt, ob er oder sie sie aktiviert. Selbst dann, wenn er sie aktiviert hat, hat er immer noch die freiwillige Entscheidung zu fällen - zum Beispiel im Falle einer positiven Testmeldung -, seine Daten dann sozusagen gegenüber anderen, die ihm in den 14 Tagen begegnet sind, freizugeben oder nicht. Es gibt mehrere Stufen der Freiwilligkeit. Natürlich kann sich auch jeder, der die App heruntergeladen hat, entscheiden, wenn ihm das nicht mehr überzeugt, sie wieder zu löschen.

Aus diesem Grunde und weil im Übrigen alle datenschutz- und datensicherheitstechnischen Aspekte durch die Datenschutz-Grundverordnung abgedeckt sind, sehen wir keine Notwendigkeit für ein Gesetz. Die Justizministerin hat ja genau diesen Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung auch mehrfach öffentlich genannt.

Frage: Herr Seibert, ich habe eine kurze Nachfrage dazu, zu welchem Zeitpunkt man das herunterladen kann. Ich wollte noch einmal nachfragen, weil es auch Gerüchte darüber gibt, dass man die App schon heute Abend herunterladen könne und sie dann morgen in Betrieb gehen werde. Wann wird also der erste Zeitpunkt sein?

Zweitens ist ja diskutiert worden, dass niemand bestraft werden dürfe, wenn er die App nicht benutze. Ist es denn denkbar, dass es eine Art von Belohnungssystem gibt, das einige einführen, wenn Nutzer zum Beispiel in Geschäfte oder Betriebe gehen, um dafür zu sorgen, dass diese App genutzt wird? Ist das Belohnungssystem also auch ausgeschlossen, oder sind es nur die Strafen?

StS Seibert: Zum Zeitpunkt des Aktivwerdens der App im App-Store: Wenn wir morgen um 10.30 Uhr die Pressekonferenz durchführen werden, dann wird die App bereits herunterladbar sein. Ich kann Ihnen jetzt noch nicht die genaue Stunde, in der das passieren wird - möglicherweise in der Nacht von heute auf morgen -, nennen.

Zweitens. Für die Bundesregierung bedeutet Freiwilligkeit, dass sich mit der Nichtnutzung der App keinerlei Nachteile verbinden. Für uns gehört dazu eigentlich auch, dass man nicht dafür belohnt wird. Das ist das, was die Bundesregierung als Grundsatz hat und was wir auch allen Unterstützern, die sich ja erfreulicherweise zahlreich aus der Gesellschaft. aus Verbänden und aus Organisationen bei uns gemeldet haben, sagen: Freiwillig heißt freiwillig.

Frage: Das knüpft direkt an die Freiwilligkeit an, Herr Seibert. Sie wissen, dass es nach wie vor aus den Reihen von Skeptikern gegenüber der App die Argumentation gibt, es werde eben indirekt doch keine Freiwilligkeit sein, weil, wenn jemand sie nicht nutze, er oder sie unter Umständen mit Nachteilen zu rechnen habe. Sie haben jetzt noch einmal gesagt, das dürfe nicht sein. Wie können Sie sicherstellen und kontrollieren, dass tatsächlich keine Nachteile entstehen?

StS Seibert: Zuerst möchte ich einmal sagen, dass sich die Bundesregierung über die positiven Reaktionen freut, die nach diesem sehr, sehr gründlichen Open-Source-Verfahren auch aus der Community derer, die sich um Datenschutz und Datensicherheit besonders kümmern, kommen. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Ich glaube, dass die Öffentlichkeit und die Transparenz, mit der die gesamte Architektur der App und der gesamte Quellcode der App öffentlich gemacht und auch diskutierbar gemacht wurden, durchaus Maßstäbe setzen. Insofern ist es erfreulich, dass auch viele aus der Community der Datenschützer erkennen, dass es dabei nicht um Hintertüren geht, sondern dass das, wie Herr Kelber es sagte, auch aus Datenschützersicht eine sehr solide App und ein sehr solides Angebot ist.

Ich kann Ihnen nur erklären, was für die Bundesregierung grundlegend ist, nämlich die Freiwilligkeit. Ich kann Ihnen jetzt keine rechtlichen Begriffe nennen, mit denen das heute durchsetzbar ist. Aber die Freiwilligkeit ist völlig klar, und so wird es auch allen vermittelt.

Zusatzfrage: Wenn es nun Menschen gibt, die die App herunterladen und die dann im weiteren Verlauf an irgendeiner Stelle doch den Eindruck haben, ihnen entstehe ein Nachteil daraus, an wen können die sich dann wenden? Wäre das Herr Kelber, oder wäre das eine andere Institution? Ist eine solche Clearing-Stelle, wie ich sie einmal nenne, im Verfahren vorgesehen oder diskutiert worden?

StS Seibert: Nun, wir haben ja ein Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Ich hielte das im weitesten Sinne für eine Verbraucherschutzfrage, und deswegen denke ich, dass sich das Ministerium dazu vielleicht auch äußern kann.

Keitel: Ich kann nur noch einmal genau das betonen, was Herr Seibert gesagt hat. Die Justizministerin hat sich im Prinzip vergleichbar geäußert. Sie hat nämlich gesagt, dass wir nicht wollen, dass es Vorzüge oder Belohnungen für diejenigen gibt, die die App nutzen. Gleichzeitig soll es aber auch keine Nachteile für diejenigen geben, die das nicht tun, etwa Zugangsverbote zu Restaurants.

Das, was Sie jetzt angesprochen haben, ist für mich zum jetzigen Zeitpunkt erst einmal eine spekulative Frage, zu der wir uns im Moment nicht verhalten können.

Frage: Gilt noch, dass 60 Prozent der Bevölkerung die App nutzen müssen, damit sie wirksam ist?

Stellt die Bundesregierung sicher, dass die App und die erhobenen Daten nur für die Zeit der Pandemie zum Einsatz kommen?

StS Seibert: Gut, dass die Frage nach den 60 Prozent kommt! - Das hat nie gegolten. Es gibt eine Aussage aus einer Oxford-Studie, in der diese 60 Prozent auftauchen. Das war auf eine vollkommen andere Zeit mit einem viel, viel höheren Reproduktionsfaktor bezogen und erfolgte unter der Annahme, dass es keine anderen Mittel des Kampfes gegen die Pandemie gibt. Wir befinden uns heute doch in einer ganz anderen Phase.

Insofern gilt: Ja, der Nutzen der App wird umso größer sein, je mehr Nutzer sie hat. Deswegen hoffen wir, dass sich viele Menschen überzeugen lassen. Aber sie hat ihren Nutzen bereits weit unterhalb dieser Marke, die, wie gesagt, nie von uns ins Spiel gebracht wurde und auch nicht korrekt ist.

Zur zweiten Frage: Zunächst einmal ist die App so konstruiert, dass alle Daten, die aus Begegnungen entstanden sind und die ohnehin in temporären Zahlenschlüsseln pseudonymisiert sind, nach 14 Tagen immer wieder gelöscht werden. Diese App hat nur den einen Sinn, während dieser Pandemie bei der Nachverfolgung von Infektionsketten und beim Unterbrechen von Infektionsketten zu helfen. Dafür - und nur dafür - ist sie konstruiert. Darauf - und auf nichts anderes - bezieht sich ihre Nutzung.

Frage: Ich möchte gerne noch einmal die Frage vom Herrn Kollegen, die er an das Verbraucherschutzministerium gerichtet hatte, wiederholen. Ich finde, das ist eigentlich gar keine spekulative Frage. Wenn die App morgen freigeschaltet wird, müsste man doch, falls es missbräuchliche Anwendungen der App oder doch Leute gibt, die sanktioniert werden, sicherstellen, wohin diese sich wenden können. Das muss ja eine Information sein, über die man sich schon einmal Gedanken gemacht hat.

Eine andere Frage an Frau Adebahr oder an Herrn Seibert. Wir haben vorhin über Tourismus und die nicht mehr geltenden Reisewarnungen gesprochen. Bekommen Touristen einen besonderen Hinweis oder eine Empfehlung, was sie mit ihrer App machen, ob sie in den Ländern, in die sie reisen, schon kompatibel ist?

Adebahr: Ich müsste nachreichen, ob und wie wir in irgendeiner Art und Weise auf die App hinweisen werden. Das habe ich jetzt nicht parat. Sie beginnt ja auch erst morgen.

StS Seibert: Für uns ist es weiterhin sehr wichtig, an einer europäischen interoperablen Lösung zu arbeiten. Jetzt haben wir uns aus verständlichen Gründen erst einmal darauf konzentriert, für Deutschland diese App fertigzustellen. Dahinter steckt - wenn ich das bei der Gelegenheit einmal sagen darf - eine wirklich große Leistung der Entwickler aus den beteiligten Unternehmen.

Wir arbeiten kontinuierlich in einem sogenannten E-Health Network mit allen europäischen Partnern an einer europäischen Lösung. Das wird mit manchen Ländern einfacher sein, weil deren Lösungen auf der gleichen dezentralen Architektur basieren. Das wird beispielsweise mit Frankreich, unserem Nachbarland, schwieriger sein, weil die französische App die zentrale Speicherung von Daten vorsieht, wogegen wir uns ja aus gutem Grund entschieden haben.

Es gibt aber viele Arbeitskontakte. Ich denke, dass das in den nächsten Wochen und Monaten eine große Rolle spielen wird; denn es wird natürlich auf mittlere Sicht wichtig sein, dass diese Apps interoperabel sind. Wenn Sie beispielsweise jetzt als Tourist nach Frankreich fahren, müsste ich Ihnen empfehlen, dass Sie für die Zeit Ihres Urlaubsaufenthalts in Frankreich die französische App herunterladen, weil sich gerade mit der zentralen Lösung, die die Franzosen gewählt haben, und unserer dezentralen Lösung im Moment noch eine Konstellation ergibt, die nicht miteinander so vereinbar ist.

Die EU-Kommission ist an dieser Sache auch beteiligt. Sie hat schon eine Toolbox für den Einsatz mobiler Anwendungen entwickelt. Diese enthält die wesentlichen Anforderungen, die man stellt: Datenschutz, Schutz der Privatsphäre, aber eben auch diese Interoperabilität. Dazu gibt es seit Mai erste Richtlinien auf europäischer Ebene, was auch von den Entwicklern hier in Deutschland berücksichtigt worden ist. Auf Grundlage dieser EU-Leitlinien werden dann weitere technische Details vereinbart, um sicherzustellen, dass eben doch schnellstmöglich eine Interoperabilität im europäischen Rahmen möglich sind. Aber da sind wir noch nicht. Wir beteiligen uns aber als Bundesregierung sehr aktiv an diesem europäischen E-Health-Netzwerk und sind dabei in einem intensiven Austausch mit anderen Staaten.

Keitel. Ich kann noch einmal das betonen, was ich eben schon gesagt habe: Sollte sich die Frage ergeben, müsste man schauen, wie man damit umgehen würde. Ansonsten ist für die Corona-App das Gesundheitsministerium federführend. Vielleicht kann das Ergänzungen dazu machen.

Ewald: Ich denke, wir haben dazu jetzt alles gesagt. Ich würde den Termin morgen abwarten.

Frage: Wird es, da es keine Komptabilität mit anderen Apps gibt, für ankommende Reisende am Flughafen irgendwelche Hinweise oder Werbung geben, dass es diese App gibt und dass sie die während ihres Aufenthalts in Deutschland nutzen können? Ich weiß nicht, ob sich die Frage an das BPA oder an das BMI richtet. Wer immer sich berufen fühlt, kann die Frage beantworten.

StS Seibert: Das müsste ich Ihnen nachreichen.

Frage: Kann mir jemand etwas zu den Kosten sagen? Welche Behörde, welches Ministerium hat die Kosten dieser App getragen?

Herr Seibert, haben Sie schon eine Abrechnung bekommen? Was hat das gekostet?

StS Seibert: Das ist, ehrlich gesagt, auch schon zahlreichen Medien gemeldet worden.

Zuruf: Es gab ein Budget dafür. Das habe ich auch gehört.

StS Seibert: Nein, auch die Kosten sind gemeldet worden. Das können wir Ihnen aber gleich noch einmal erzählen. Der Gesundheitsminister hat inzwischen ja auch schon kommentiert, dass es, ehrlich gesagt, eine gute Sache ist, dass man im Kostenplan geblieben ist. Die Zahlen würde ich aber jetzt dem Kollegen überlassen. Sie sind nur nicht neu, sondern seit letzter Woche öffentlich.

Ewald: Die Entwicklungskosten der Corona-Warn-App werden ca. 20 Millionen Euro betragen. Damit sind wir im ursprünglich kalkuliertem Kostenrahmen. Darüber hinaus gibt es laufende Betriebskosten. Wir werden beispielsweise Hotlines einrichten. Eine Hotline, über die ich mich als Nutzer bei technischen Fragen unterstützen lassen kann, und eine andere, die im Verifikationsfall plausibilisiert, ob ein positives Testresultat vorliegt. Das ist erst einmal der Kostenrahmen, der aktuell absehbar ist.

Zusatzfrage: Zu den 20 Millionen Euro: Geht dieser Betrag paritätisch an die Deutsche Telekom und an SAP? Bekommt jeder 10 Millionen Euro?

Ewald: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.

Zusatzfrage: Können Sie das nachreichen?

Ewald: Wenn ich das kann, will ich das gerne machen.

Zusatzfrage: Das ist geheim, oder?

Ewald: Ja.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Frau Routsi, ich würde gerne nach dem Brandbrief des Hauptmanns in Sachen KSK fragen. Wenn die Ministerin nach wie vor der Meinung ist, dass sich ein Generalverdacht gegen die Truppe ausschließt und die überwältigende Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten zu Demokratie und Rechtsstaat stehen, heißt das, dass die Ministerin nach wie vor davon ausgeht, dass es sich innerhalb der Vorwürfe im KSK um Einzelfälle handelt?

Dann würde ich zur Taskforce, die sich über all diese Fragen beugt und Ergebnisse vorlegen soll, ein bisschen mehr wissen wollen. Hat dieser Brief des Hauptmanns die Arbeit der Taskforce insofern verändert, als dass sie die anstehenden Fragen noch dringlicher macht? Hat sie die Arbeiten beschleunigt?

Routsi: Herr Kollege, ich danke Ihnen für Ihre Frage. Ich habe beim letzten Mal schon gesagt - ich sage es aber noch einmal zu Beginn, weil das für uns sehr wichtig ist -, dass unsere Ministerin Kramp-Karrenbauer eine absolute Null-Toleranz-Linie fährt. Ich würde Sie gerne auf ein heute Morgen im "Focus" erschienenes Interview verweisen, wo sie exakt das beleuchtet, was in Ihrer Frage das Thema ist. Ich würde das gerne vorlesen:

"Ich habe bei meinem Amtsantritt gesagt, dass wir jedem Fall mit aller Konsequenz nachgehen. Dazu gehört die schonungslose Aufklärung von Hintergründen, Netzwerken und allem, was rechtsextreme Tendenzen befördert, damit wir die richtigen Konsequenzen ziehen können."

Ich glaube, das beantwortet die Frage.

Zweitens. Ja, es gibt diesen Brief. Ich kann Ihnen das bestätigen. Ich kann Ihnen auch bestätigen, dass sich die Arbeitsgruppe damit befasst hat. Sie wird heute tagen, und das wird mit Sicherheit ein Thema werden.

Zusatzfrage: Lassen Sie mich kurz nachfragen: Die Abgeordneten, auch Abgeordnete des Verteidigungsausschusses, beklagen sich darüber, dass sie diesen Brief immer noch nicht haben. Warum nicht?

Routsi: Dazu kann ich mich jetzt nicht äußern. Dazu liegen mir keine Erkenntnisse vor.

Ich kann Ihnen presseseitig sagen, dass es am Wochenende eine entsprechende Berichterstattung gab. Das ist tatsächlich eine parlamentarische Frage, die ich an dieser Stelle nicht beantworten kann. Es gibt aber auch entsprechende Kanäle, über die die Parlamentarier natürlich gehen können, wenn sie Informationsbedarf haben. Den stillen wir dann auch.

Frage: Ich habe zu dem Brief des Hauptmanns auch eine Frage. Er hat sich offenbar direkt an die IBuK gewandt und nicht an Vorgesetzte oder die Wehrbeauftragte. Ist das der korrekte Dienstweg? Wenn nicht, werden daraus möglicherweise Konsequenzen gezogen?

Stimmt es, dass der Betreffende Mitglied einer Art Reformkommission innerhalb des Verbandes ist?

Routsi: Ich kann nachvollziehen, dass Sie an den Inhalten des Briefs Interesse haben. Ich bitte aber um Verständnis; dazu kann ich nichts sagen.

Was ich sagen kann, ist, dass es natürlich grundsätzlich Soldatinnen und Soldaten gibt, die unsere Ministerin persönlich anschreiben. Das ist auch ihr gutes Recht. Natürlich gibt es Meldewege, Verfahren und Regeln, die gelten. Aber in so einem besonderen Fall wird das auf jeden Fall goutiert. Die Ministerin hat in dem "Focus"-Interview gesagt und sich eindeutig positioniert, dass sie es gut findet, dass diese Mauer des Schweigens endlich durchbrochen wird und Risse zeigt.

Der Angehörige, der diesen Brief geschrieben hat, ist tatsächlich - Ihre Informationen sind richtig - zum Chef des Stabes versetzt worden und wird dort mit seinen Erkenntnissen und Informationen dazu beitragen, die Reformationen voranzutreiben und am Ende seinen Kommandeur dabei unterstützen, die Arbeitsgruppe Kommando Spezialkräfte nach allen Möglichkeiten mit Informationen zu versorgen.

Zusatzfrage: Gibt es in Ihrem Hause Untersuchungen, ob dieser Brief aus dem BMVg geleakt, durchgestochen wurde?

Routsi: Dazu habe ich keine Informationen.

Frage: Frau Routsi, das Ministerium geht neue Wege. Whistleblower dieser Art wurden in der Vergangenheit eher entlassen als in Arbeitsgruppen integriert. Warum wird das im Fall des KSK jetzt so gemacht?

Daran anschließend eine zweite Frage: Man untersucht jetzt sehr isoliert das KSK. Aber das KSK agiert ja in der Bundeswehr nicht im luftleeren Raum und hat Kontakte zu Sanitäts- und Versorgungseinheiten, ist im Ausland angebunden und auch von der Versorgung der normalen Einheiten abhängig. Wie begründet es das Ministerium, jetzt das KSK so isoliert zu betrachten? Wie will man in Gänze mit dem Problem Rechtsradikalismus in der Truppe umgehen?

Routsi: Ich möchte mich gegen die Behauptung verwahren, dass Leute entlassen wurden, weil sie Informationen zu Extremisten weitergegeben haben. Ich weiß, auf welchen Fall Sie anspielen. Sie haben in dieser Sache ja unser Haus angefragt und haben auch die entsprechende Antwort bekommen.

Wenn Informationen eingehen, dass irgendetwas im Argen ist, dass Leute extremistische Bestrebungen haben, dann unternehmen wir die entsprechenden Schritte - ob das disziplinarrechtliche Schritte oder auch strafrechtliche Schritte sind -, wenn das schwerwiegende Vergehen sind. Von daher verwahre ich mich ganz deutlich gegen diese Aussage. Sie haben Ihre Position, wir haben unsere.

Zu der anderen Frage: Das richtet sich jetzt nicht gegen alleine den Verband KSK. Hier geht es um etwas Grundsätzliches. Wir sind der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet. Wir sind unserem Land verpflichtet. Das passt einfach nicht zusammen. Wir wollen und wir werden sehr entschlossen an diese Sache herangehen. Das KSK ist allerdings - das kann man auch nicht einfach von der Hand weisen - in den letzten Wochen und Monaten sehr auffällig geworden. Der MAD, der die ganze Zeit das Ganze entsprechend mitverfolgt, arbeitet ganz bestimmt nicht nur im Bereich KSK, sondern in der gesamten Bundeswehr.

Zusatzfrage: Ich wüsste gerne, zu welchem Fall ich eine Anfrage gestellt haben soll. Es ging jetzt gerade um den Fall des Patrick J., der ganz viele Vorfälle an den MAD gemeldet und danach die Truppe mehr oder weniger verlassen hat. In Bezug auf ihn habe ich keine Anfrage gestellt.

Routsi: Ich bezog mich auf Patrick J., genau darum geht es. Dann habe ich das verwechselt. Da bitte ich um Entschuldigung.

Genau zu diesem Fall Patrick J. - ich glaube, das war hier auch schon einmal Thema - ist sehr klar gemacht worden, dass das überhaupt nichts damit zu tun hatte, dass dieser ehemalige Soldat Informationen weitergetragen hat. Jede einzelne Anschuldigung, die er getätigt hat, ist auf den entsprechenden Wahrheitsgehalt überprüft worden. Ich wollte mich einfach nur dagegen verwehren, dass wir Leute herausschmeißen, weil sie den Mund aufmachen, dass sie irgendetwas entdeckt haben, was nicht in Ordnung ist. Das tun wir überhaupt nicht.

Frage: Mich hätte noch interessiert, wie Sie den Zeugen bewerten. Wenn er jetzt Chef eines Stabes wird, dann halten Sie ihn ja zumindest für glaubwürdig. Aber es ist auch zu hören gewesen, dass er gar nicht so engen Kontakt zur KSK hatte. Außerdem sagte die Ministerin, das Ergebnis solle vor der Sommerpause vorliegen. Können Sie das konkretisieren, und werden die Ergebnisse dann auch öffentlich gemacht?

Routsi: Zum zweiten Punkt - das habe ich auch beim letzten Mal schon gesagt -: In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause und auch im "Fokus"-Interview hat sie gesagt, dass sie die Ergebnisse präsentieren wird, also: Ja.

Zu Ihrer ersten Frage habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Er wird nicht Chef des Stabes, sondern er ist in den Bereich des Chefs des Stabes versetzt worden und wird dazu beitragen.

Die Fragen, die Sie haben, sind sicherlich berechtigt. Aber ich kann dazu keine Stellung nehmen.

Frage: Zum einen würde ich gern wissen, ob die Ministerin oder Ihr Ministerium die Auflösung des KSK in Betracht ziehen, falls sich da noch mehrere Einzelfälle ergeben? Können Sie uns transparent sagen, wer die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind?

Routsi: Herr Kollege, die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe habe ich letztes Mal schon genannt. Das waren der Staatssekretär Hoofe, der Generalinspekteur und General Kreitmayr als Kommandeur der KSK. Ich meine, ich habe noch jemanden vergessen. Aber das können Sie nachlesen. Das sind die Mitglieder. - Beratend ist natürlich auch die Wehrbeauftragte dabei.

Was das Thema "mögliche Auflösung des KSK" angeht, möchte ich Sie bitten, dass wir jetzt nicht über einen möglichen zweiten Schritt vor dem ersten sprechen. Jetzt geht es erst einmal darum, dass die Arbeitsgruppe das Ganze strukturell überprüft. Den Zeitrahmen haben wir uns gesetzt. Er ist ja eng getaktet. Wie gesagt: Heute wird noch einmal dazu getagt.

Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir uns weder Denkverbote geben werden noch einen Riegel vor Augen halten. Das wird jetzt in Ruhe strukturiert.

Ich bitte aber auch einmal zu sehen - damit das nicht in Vergessenheit gerät -, dass das KSK seit nahezu 25 Jahren für unser Land unter gefährlichsten Bedingungen unheimlich viel geleistet hat und leistet. Das wird natürlich auch in diese Überlegungen einfließen. Von daher bitte ich Sie im Moment darum, der Arbeitsgruppe Zeit zu geben und keine Hypothesen aufzustellen.

Frage: Frau Routsi, es geht um ein Interview des malaysischen Premierministers, das er vor einiger Zeit der "Al Jazeera" gegeben hat. Da bemängelte er das Kampfflugzeug F-18. Er meinte, dass das zwar ein super Flugzeug sei, man aber die Quellcodes von den Amerikanern nicht bekommen habe, um die Waffensysteme zu programmieren. Da Deutschland auch die F-18 kaufen möchte, lautet meine Frage, ob wir dieselben Einschränkungen zu befürchten haben, also diese Quellcodes nicht zu erhalten?

Routsi: Erstens ist mir diese Äußerung nicht bekannt. Zweitens sind das operative Details, zu denen ich hier keinerlei Stellung nehmen werde.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert. Es geht um das Thema Pressefreiheit, für die Sie sich ja hier stets einsetzen und Einschränkungen oder Eingriffe in dieselbe kritisieren.

Vor diesem Hintergrund: Wie bewertet es die Bundesregierung, dass der Antisemitismus-Beauftragte der Regierung, Herr Klein, sich vor kurzem im Gespräch mit Journalisten offenbar zustimmend hinter die Autoren eines offenen Briefes gestellt hat, die den Journalisten einer öffentlich-rechtlichen Anstalt sanktioniert haben wollen, weil der wiederum Herrn Klein kritisiert hat? Ist das eine zulässige Äußerung, oder ist das nicht seitens eines Regierungsbeauftragten ein unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit?

StS Seibert: Niemand in der Bundesregierung greift in die Pressefreiheit ein. Das widerspricht ja völlig unseren Überzeugungen, die wir hier oft dargelegt haben. Sie sagen, er habe dazu Stellung genommen. Dazu würde ich erst einmal das Bundesinnenministerium bitten, dem ja der Beauftragte für das jüdische Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus angeschlossen ist, Stellung zu nehmen. Sie haben aber hier auch kein klares Zitat vorzulegen.

Zusatz: Das Zitat ist einer Berichterstattung des "Spiegel" zu entnehmen.

StS Seibert: Ich kenne sie auch. Da ist aber der entscheidende Satz nicht in Anführungszeichen. Es ist also kein Zitat.

Das Bundesinnenministerium kann dazu sicherlich Stellung nehmen. Ich werde mich dazu jetzt hier nicht weiter äußern.

Grünewälder: Für das Bundesinnenministerium kann ich sagen: Ich kenne das Interview. Ich kenne auch die Diskussion, die sich darum rankt. Wir machen uns Ihre Bewertung hier nicht zu Eigen. Die Äußerungen von Herrn Klein stehen für sich. Er hat das gesagt, was er gesagt hat, und er hat das nicht gesagt, was er nicht gesagt hat. Da müssen Sie noch einmal das Interview nachlesen. Er macht aus Sicht des Bundesinnenministeriums gute Arbeit. Es gibt jetzt keine Veranlassung, uns weiter dazu einzulassen.

Zusatzfrage: Das heißt also, das, was in dem "Spiegel"-Interview als wörtliches Zitat geführt wird, dass sich also Herr Klein über den Autoren aufgeregt hat, dass er empört war, dass er gesagt hat - und das war ein wörtliches Zitat -, es gebe jetzt immerhin Druck, dass er auf einen offenen Brief verwiesen hat, in dem Sanktionen gefordert werden, das bestreiten Sie? Wenn Sie das nicht bestreiten, sehen Sie das nicht als eine Form von Eingriff in die Pressefreiheit?

Grünewälder: Wie gesagt: Ich werde jetzt hier die Äußerung von Herrn Klein nicht weiter kommentieren. Er macht aus unserer Sicht, aus Sicht der Bundesregierung, gute Arbeit. Wir waren in die Autorisierungsprozesse des Interviews nicht einbezogen. Deswegen kann ich Ihnen jetzt zu Einzelheiten des Zustandekommens nichts sagen. Das ist das, was ich Ihnen hier berichten kann.

Zusatzfrage: Das ist als wörtliches Zitat so abgedruckt worden. Wenn der Wortlaut von Herrn Klein bestritten wird, dann hätte der "Spiegel" falsch berichtet. Wenn der Wortlaut nicht bestritten wird und sich im Gespräch mit Journalisten ein Politiker, der kritisiert worden ist, zustimmend zu Forderungen nach Sanktionierung dieses Journalisten äußert, dann wollen Sie das nicht kommentieren? Das bleibt undiskutiert?

Grünewälder: Ich habe jetzt dazu das gesagt, was ich Ihnen sagen kann. Ich kenne die Diskussion. Ich kenne auch das Interview. Wir waren an dem Entstehen nicht beteiligt.

Für die Bundesregierung hat Herr Seibert eben gesagt, dass die Pressefreiheit ein hohes Gut ist. Daran gibt es keine Abstriche. Es gibt auch keine Zweifel, dass das auch für Herrn Klein gilt und Herr Klein das genauso sieht.

Frage: Herr Seibert, wie Herr Grünewälder Sie gerade zitiert hat, hat der "Spiegel" Herrn Klein zitiert. Er hat gesagt - ich zitiere -: "Aber, immerhin, der Autor bekomme jetzt gebührend Druck."

Das ist der Nachsatz auf ein Zitat von Herrn Klein in indirekter Rede. Wir wissen, dass das als Zitat gilt, Herr Seibert. Das ist Druck als Regierungsbeauftragter auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auf einen Autor, der neben Ihnen sitzt.

StS Seibert: Die Bundesregierung steht zur Pressefreiheit ohne jeden Abstrich. Das hat Herr Grünewälder gerade noch einmal für das Bundesinnenministerium gesagt. Das gilt für jeden, der für diese Bundesregierung arbeitet.

Frage: Frau Adebahr, noch einmal zum Thema Libyen.

Ich hatte am Freitag schon einmal zu den Massengräbern gefragt. Die libysche Regierung hat jetzt den UN-Sicherheitsrat aufgefordert, dass dieser Fall an den Internationalen Strafgerichtshof weitergeleitet wird. Deutschland ist ja Mitglied im Weltsicherheitsrat. Unterstützt die deutsche Bundesregierung diese Aufforderung?

Eine zweite Frage auch zum Befinden, wo sich gerade Herr Haftar befindet. Hat die Bundesregierung irgendwelche Erkenntnisse, dass Herr Haftar mit Hausarrest in Ägypten sitzt?

Adebahr: Zur zweiten Frage: Das ist mir nicht bekannt.

Zur ersten Frage würde ich Ihnen gern eine Antwort nachreichen. Ich bin mir nicht sicher, ob wir eine Positionierung dazu abgeschlossen haben oder wie wir uns da einlassen werden. Es war nämlich noch nicht bekannt, dass diese Forderung existiert. Wir würden uns melden.

Frage: Können Sie Meldungen bestätigen oder kommentieren, nach denen der Beitrag Deutschlands zum EU-Haushalt um 42 Prozent steigen könnte?

Wie sieht es mit dem deutschen Rabatt aus? Wird Deutschland ihn aufgeben müssen?

StS Seibert: Bevor das Finanzministerium Platz nimmt, eine grundsätzliche Bemerkung:

Beim Europäischen Rat an diesem Freitag werden die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsländer einen ersten Austausch zu den Themen Europäischer Aufbauplan und angepasster mehrjähriger Finanzrahmen haben, also zum Haushalt 2021 bis 2027. Da ist es natürlich zu früh, jetzt konkrete Zahlen in den Raum zu stellen.

Wogatzki: Dem kann ich nichts hinzufügen. Die Berichterstattung beruht auf einer schriftlichen Frage. Auch in der Antwort auf die schriftliche Frage steht, dass verlässliche Prognosen nicht möglich sind, weil die ganzen Eckwerte noch nicht stehen.

StS Seibert: Der grundsätzliche Gedanke war klar, und zwar auch schon vor der Coronapandemie, nämlich dass die deutschen Beiträge zum EU-Haushalt in der nächsten Sechsjahresphase erheblich ansteigen werden.

Frage: Zur WHO: Letzten Freitag hat es ja ein Gespräch der EU-Gesundheitsminister gegeben. Deswegen die Frage an das Gesundheitsministerium, aber auch an Herrn Seibert: Ist es so, dass die Europäer und auch Deutschland ihren Anteil an der WHO deutlich erhöhen wollen, nachdem die USA ihren Auszug aus der Weltgesundheitsorganisation erklärt haben?

Ewald: Ich kann nur allgemein darauf verweisen, dass Herr Spahn mehrfach öffentlich gesagt hat, wie wichtig es ist, dass Deutschland auch im Verbund mit der Europäischen Union Lösungen findet, sich stärker im Rahmen der WHO zu engagieren. Das gilt, und der Diskussionsprozess dazu - auch mit Blick auf die EU-Ratspräsidentschaft - hat begonnen.

Adebahr: Wir haben unsere Mittel für die WHO in diesem Jahr für projektbezogene Sachen - also nicht das grundsätzliche Budget, sondern das Budget für Projekte - auch schon aufgestockt. Ich habe die Zahlen nicht im Kopf, wir können das aber gern nachliefern.

StS Seibert: Ich habe auch keine anderen Informationen für Sie.

Zusatzfrage: Die Frage zielte auf die Anteile an der WHO, also die ständigen Beiträge. Offenbar muss es dazu letzten Freitag eine Diskussion gegeben haben. Unterstützt die Bundesregierung, dass die EU-Staaten ihre Anteile erhöhen?

Ewald: Ich kann das, was ich gesagt habe, an dieser Stelle nicht ergänzen.

Zusatzfrage: Können Sie das vielleicht nachreichen?

Ewald: Ja.

Frage: An das Bundeswirtschaftsministerium: Warum hat Staatssekretär Hirte die Vertreter von Augustus getroffen? Hält man das heute noch für angemessen? Was wurde damals vereinbart?

Eichler: Es ist ein übliches Verfahren, dass Kontaktaufnahmen von Bundestagsabgeordneten innerhalb der Ressorts von den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretären weiter bearbeitet werden.

Zum Fall der Firma Augustus kann ich mitteilen, dass es am 20. November 2018 eine kurze Videoschalte dazu gegeben hat, und wenige Tage später, am 26. November 2018, einen Präsenztermin mit Philipp Amthor und der Geschäftsführung von Augustus Incorporated im Bundeswirtschaftsministerium. Daran haben unter anderem Herr Hirte, der damals Parlamentarischer Staatssekretär im BMWi war, und auch Kollegen der Arbeitsebene teilgenommen. Themen waren eine kurze Vorstellung des Unternehmens und ein Austausch über Entwicklungen im Bereich Künstliche Intelligenz und Blockchain. Ich kann noch ergänzen, dass weder über Kooperationen noch über Fördergelder gesprochen oder etwas vereinbart wurde und es auch keine Folgetermine gegeben hat.

Vielleicht noch ergänzend: Herr Hirte war damals zuständig für die digitalen Themen bei uns im Haus.

Frage: Vor der Bundestagsentscheidung über das Kohleausstiegsgesetz sollten ja die öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Kohlekonzernen über die Entschädigungszahlungen veröffentlicht werden. Ist schon klar, wann und in welcher Form das geschieht?

Eichler: Das kann ich leider gerade nicht konkret sagen, das müsste ich nachreichen.

Frage: An das BMI: Minister Seehofer hatte vergangene Woche angekündigt, in Bezug auf das Berliner Antidiskriminierungsgesetz ein Gespräch mit Innensenator Geisel führen zu wollen. Hat dieses Gespräch stattgefunden? Was sieht Ihr Ministerium an diesem Gesetz kritisch und welche Änderungen fordert der Minister?

Grünewälder: Das Thema ist auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz, die von Mittwoch bis Freitag in Erfurt stattfinden wird. Dort wird es nach meiner Information durch Anmeldung von Berlin selber Thema im Gespräch mit allen Innenministern und auch mit dem Bundesinnenminister sein. Soweit ich weiß, hat ein Telefongespräch zwischen dem Bundesinnenminister und Innensenator Geisel bereits stattgefunden. Die Position des Hauses und auch des Ministers dazu ist bekannt; er hat sich sehr klar dazu geäußert. Unserer Auffassung und der Auffassung des Ministers nach werden Polizistinnen und Polizisten, die im Rahmen des Gesetzes arbeiten, durch dieses Gesetz unter den Generalverdacht gestellt, sie würden diskriminieren. Diese Positionen werden sicherlich noch einmal ausgetauscht und man wird darüber auf der Innenministerkonferenz in Erfurt sprechen.

Frage: An das Auswärtige Amt zu Weißrussland beziehungsweise Belarus: Im August wird dort ein neuer Präsident gewählt. Es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass der Mann, der das Land seit 26 Jahren regiert, für eine sechste Amtszeit gewählt wird. Wie sehen Sie die Lage in Weißrussland im Kontext der letzten repressiven Maßnahmen gegen die unabhängigen Präsidentschaftskandidaten bei dieser Wahl?

Adebahr: Für Weißrussland gilt das, was wir für alle Länder weltweit fordern oder anlegen, nämlich dass freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit und die Einhaltung von demokratischen Grundrechten gewährleistet sein müssen. Darüber hinaus würde ich mich jetzt ungern zu möglicherweise stattfindenden Wahlen und deren Gewinnern äußern; ich glaube, das gebietet sich von diesem Podium aus nicht.

Frage: Gibt es demokratische Grundrechte in Weißrussland? Ist das aus Ihrer Sicht eine legitime Wahl, wenn Sie Wahlbeobachter dorthin schicken - oder lohnt sich das gar nicht?

Adebahr: Wir reden über eine Wahl, die möglicherweise stattfinden wird. Insofern kann ich diese Frage von hier aus heute nicht beantworten. Die Grundsätze, die wir weltweit an Wahlen anlegen, sind, glaube ich, klar. Wir hoffen natürlich, dass auch in Weißrussland - das gilt für andere Länder auch - Wahlen transparent, fair und unter nachvollziehbaren rechtlichen Bedingungen mit der Partizipation von unabhängigen Kandidatinnen und Kandidaten stattfinden.

Zusatzfrage: Sie hatten die demokratischen Grundrechte angesprochen. Gibt es die in Weißrussland aus Ihrer Sicht?

Adebahr: Herr Kollege, das ist eine derartig allgemein gestellte Frage ohne konkreten Bezug, dass ich auf sie mit der Tatsache antworte, dass wir uns dafür einsetzen, und zwar perspektivisch und grundsätzlich auch in Weißrussland.

Frage: Während dieser Pressekonferenz kam eine Meldung herein, laut der ein US-Kampfjet über der Nordsee abgestürzt sein soll. Wissen Sie inzwischen mehr? Ist das in deutschen Gewässern passiert?

Routsi: Ich kann Ihnen dazu gar nichts sagen; ich habe es jetzt selber erst gelesen.

Frage: An Herrn Seibert oder Frau Adebahr zum Streit über die Seegrenzen im östlichen Mittelmeer: Griechenland möchte mit Ägypten in den kommenden Tagen neue Seegrenzen festlegen. Was ist dazu die Haltung der Bundesregierung?

Adebahr: Ich glaube, zur ersten Frage hatten Sie nach der letzten Regierungspressekonferenz etwas nachgereicht, Herr Seibert?

StS Seibert: Das glaube ich auch. Wir haben dazu am Freitag etwas nachgereicht, und das könnte man nachlesen.

Zusatzfrage: Im Rahmen der Marineoperation "IRINI" kam es letzte Woche zu einem Zwischenfall, bei dem ein türkisches Frachtschiff keine Inspektion zulassen wollte und sich auf souveräne Immunität berief, weil drei türkische Fregatten das Schiff begleitet haben. Wie will man sicherstellen, dass das Waffenembargo entsprechend durchgesetzt wird, wenn sich Schiffe einfach auf souveräne Immunität berufen können?

Adebahr: Dazu habe ich am Freitag ausgeführt, dass wir Kenntnis von einem solchen Vorfall haben und dass jetzt die Informationen gesammelt und an das dafür zuständige Expertenpanel der Vereinten Nationen übermittelt werden, sodass dort eine Bewertung darüber stattfinden kann, was passiert ist, wie das rechtlich einzuschätzen ist und wie das zu bewerten ist. Das liegt also bei den Vereinten Nationen. Insofern werden auf der Missionsebene von "IRINI" jetzt diese Informationen gesammelt und dorthin übermittelt, und dann wird es eine Bewertung geben.

Wir wünschen uns eine operative Mission "IRINI", eine Mission, die ihre Aufgaben gut erfüllen kann. Wir erinnern alle Beteiligen - das habe ich auch am Freitag schon gesagt -, auch alle an der Berliner Libyen-Konferenz Beteiligten, an unseren Appell, die Zufuhr von Waffen und Kämpfern nach Libyen zu unterbinden, damit es dort zu einer dauerhaften Waffenruhe und einer Einhaltung des Waffenembargos kommt, zu deren Kontrolle "IRINI" einen wichtigen Beitrag leisten wird.

Frage: Apropos Nachreichung: Herr Seibert, Sie schulden uns noch eine in Sachen Kosten des Logos für die deutsche G20-Präsidentschaft.

StS Seibert: Das kann ich jetzt in der Tat nachreichen: Die Kosten für die Entwicklung des Logos für die EU-Ratspräsidentschaft belaufen sich auf etwa 80 000 Euro.

Zusatzfrage: Frau Adebahr, die Türkei hat in der letzten Nacht die jesidische Shingal-Region im Nordirak und insbesondere das kurdische Flüchtlingslager Machmur im Nordirak bombardiert. Meines Wissens hat die Bundesregierung über die letzten Jahren mehrere Tonnen an Hilfsgütern an dieses Flüchtlingslager gesendet. Jetzt wurde es bombardiert. Es ist ja auch unter UN-Schutz. Wie bewerten Sie diese Angriffe der Türkei?

Adebahr: Wenn ich kann, reiche ich Ihnen das nach.

Frage: An das Umweltministerium: Es gibt aktuell in Berlin und schon länger in Nordrhein-Westfalen Mahnwachen von Landwirten unter dem Motto "Svenja, wir warten", die sich gegen die Pauschalvorwürfe der Ministerin in Sachen Umwelt- und Naturschutz richten. Ist die Ministerin da zum Dialog bereit? Wird sie Vertreter der Protestierenden treffen?

Fichtner: Schön, dass Sie fragen; das gibt mir die Gelegenheit, dazu Auskunft zu geben, weil einige Behauptungen, die dort kursieren, nicht richtig sind.

Die Bundesumweltministerin ist schon seit Monaten im Austausch, es gab bisher einige Treffen mit Landwirtschaftsverbindung. Sie kann sich natürlich nicht mit jedem Landwirt einzeln treffen, aber sie trifft sich mit Repräsentanten. Da gibt es den Vorwurf, die Ministerin hätte mit Blick auf den Bericht zur Lage der Natur Pauschalvorwürfe gegen Landwirte gemacht. Wenn Sie einmal in das Inhaltsverzeichnis dieses Berichts schauen, werden Sie sehen, dass das mitnichten der Fall ist. Es gibt da ein ganz differenziertes Bild. Natürlich hat die Landwirtschaft einen Anteil an Problemen; aber natürlich haben auch andere Punkte einen Anteil an der schwierigen Lage der Natur, zum Beispiel der Flächenverbrauch oder die Lichtverschmutzung. Insofern bleiben wir dialogbereit.

Frage: Um welche Themen geht es morgen beim Mobilfunkgipfel? Rechnet die Bundesregierung auch mit mehr finanziellen Zusagen der Betreiber, um Funklöcher zu schließen?

Strater: Vielen Dank. Das gibt mir die Gelegenheit, Sie noch einmal darauf aufmerksam zu machen, dass wir dazu morgen um 14 Uhr auch eine Medienveranstaltung bei uns im Haus, im Ministergarten, anbieten. Dazu sind Sie natürlich herzlich eingeladen. Da gibt es dann Gelegenheit, Fragen an den Minister und weitere Minister des Kabinetts zu stellen.

Die Einladung zu dem Gipfel haben wir am Wochenende an die Vorstandsmitglieder der Telekommunikationsunternehmen und weitere Beteiligte verschickt. Es geht darum, den Mobilfunkausbau und die Mobilfunkversorgung in Deutschland noch weiter voranzutreiben. Dieser Gipfel ist ja eine Folgeveranstaltung des ersten Mobilfunkgipfels, den wir im Juli 2018 veranstaltet hatten und in dessen Rahmen wir auch schon Ausbauverpflichtungen festgelegt haben, die die Unternehmen erfüllen müssen. Mobiles Surfen und Telefonieren muss immer und überall möglich sein. Wir wollen das im Wesentlichen durch die Infrastruktur erreichen, nämlich durch die Mobilfunkmasten, deren Bau wir auch über eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft fördern wollen. Sie wissen, dass wir hierfür auch nach den Beschlüssen der Koalitionäre aus der jüngsten Zeit Gelder zur Verfügung haben.

Ich möchte das hier jetzt nicht noch weiter ins Detail treiben, weil wir dazu morgen umfänglich informieren werden.

Montag, 15. Juni 2020

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 15. Juni 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonfernez-vom-15-juni-2020-1760628
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2020

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