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BUNDESTAG/7373: Heute im Bundestag Nr. 523 - 16.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 523
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 16. Juli 2018, Redaktionsschluss: 14.22 Uhr

1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
2. Förderung von Sprunginnovationen
3. Potenzial im Bahnverkehr nach Holland
4. Keine spezielle Infrastruktur für Flugtaxis
5. Bahn zu rund 79 Prozent pünktlich
6. Linke fragt nach Feindeslisten


1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Das Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in den vergangenen zwei Jahren verstärkt genutzt worden. Dies geht aus dem als Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, vorliegenden "Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017" (19/3370) hervor. Danach wurden im Jahr 2016 fast 9.000 und im Jahr 2017 fast 13.000 IFG-Anträge an die Bundesbehörden gestellt.

Dementsprechend haben sich der Vorlage zufolge auch zahlreiche Bürger mit der Bitte um Unterstützung ihres Informationsbegehrens an die Bundesbeauftragte gewandt. Ein "nicht unerheblicher Teil" sei dabei wie schon bei der Antragstellung bei den Bundesbehörden unter Pseudonym aufgetreten. Oftmals sei dann ebenfalls unter Pseudonym der IFG-Antrag zu den bei ihr im Zusammenhang mit diesen Eingaben entstandenen Unterlagen gefolgt, führt Voßhoff weiter aus. Hier stelle sich "mitunter die Frage, ob derartige, teils zeitlich und thematisch koordinierte pseudonyme Eingaben und IFG-Anträge noch der Intention des Informationsfreiheitsgesetzes entsprechen". Die Belastung bei den "hauptbetroffenen" obersten Bundesbehörden sei jedenfalls enorm hoch gewesen.

Als erfreulich wertet die Bundesbeauftragte, dass mit dem Open-Data-Gesetz "ein erster Schritt hin zu einer verstärkten proaktiven Transparenz" gemacht worden sei. Sie würde sich "jedoch freuen, wenn auch jenseits solcher neuer gesetzlicher Regelungen über mehr Transparenz auf Seiten der Behörden nachgedacht werden würde", heißt es in der Vorlage weiter. In diesem Sinne würde sie die Entwicklung eines staatlichen Portals auf Bundesebene begrüßen, "das eine Antragstellung auf Grundlage aller Informationszugangsgesetze des Bundes erlaubt und eine einheitliche, auch proaktive, Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden ermöglicht".

Zugleich wendet sich die Bundesbeauftragte gegen die Beschränkung ihrer Ombuds- und Kontrollfunktion auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Es "wäre ein wichtiger Beitrag zur Fortentwicklung des Informationsfreiheitsrechtes", diese Funktion auch auf das Umwelt- und Verbraucherinformationsrecht zu erstrecken, .schreibt Voßhoff und empfiehlt dem Bundestag, die Ombudsfunktion der BfDI auf das Umweltinformations- und das Verbraucherinformationsgesetz zu erweitern.

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2. Förderung von Sprunginnovationen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) In Deutschland sind in den vergangenen Jahrzehnten einige Sprunginnovationen entwickelt worden, die aber oft erst außerhalb Deutschlands durch anwendungsorientierte Forschungsvorhaben oder Prototypentwicklungen konkreter Produkte zur Marktreife geführt worden seien. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3289) auf die Kleine Anfrage (19/2833) von Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung von Sprunginnovationen.

Beispiele seien der mp3-Standard zur Kompression digital gespeicherter Audiodaten, Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs oder der Riesenmagnetowiderstand zur Verwendung in Computerfestplatten. Die wissenschaftlichen Grundlagen dafür seien durch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland gelegt worden. Der Schwerpunkt vieler deutscher Unternehmen liege jedoch vorrangig auf schrittweisen Innovationen in reifen Technologiefeldern und etablierten Branchen, die mit geringem Risiko und mit vergleichsweise gut vorhersagbarer Rendite in den Markt eingeführt werden können. Aus Sicht vieler Experten (z. B. der Expertenkommission für Forschung und Innovation) würden die Potentiale für Sprunginnovationen insbesondere in jungen Hochtechnologiefeldern, bei Neugründungen und dem Wachstum innovativer Unternehmen sowie bei der Entwicklung von Geschäftsmodellen zur Erschließung neuer Märkte trotz der vorhandenen hohen Qualität des deutschen Forschungs- und Wissenschaftssystems nicht ausreichend mit der im internationalen Wettbewerb notwendigen Dynamik ausgeschöpft. Die Bundesregierung werde deshalb auf der einen Seite weiterhin die Forschung, die Vernetzung und den Transfer an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch maßgeschneiderte Programme und Maßnahmen stärken. Auf der anderen Seite sei als Antwort auf die oben geschilderte Herausforderung im Koalitionsvertrag als Ziel die staatliche Förderung von Sprunginnovationen verankert, um Ideen mit bahnbrechendem Innovationspotential von der Forschung bis zur Innovation zu fördern und aktiv zu begleiten.

Die Bundesregierung verfolge zurzeit zwei Ansätze zur Förderung von Sprunginnovationen. Zum einen werde ein unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an den in der Hightech-Strategie formulierten prioritären Zukunftsaufgaben (digitale Wirtschaft und Gesellschaft, nachhaltiges Wirtschaften und Energie, innovative Arbeitswelt, gesundes Leben, intelligente Mobilität, zivile Sicherheit) orientierter Ansatz mit strategischen, wirtschaftlichen und technologischen Zielen verfolgt. Zum anderen konzentriere sich der vom Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gewählte Ansatz zur Einrichtung einer "Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien" (ADIC) an den künftigen Bedarfen für Cybersicherheit im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit und diesbezüglicher Schlüsseltechnologien.

Die beiden Ansätze würden parallel und institutionell getrennt verfolgt, nutzten aber vergleichbare Instrumente zur Förderung disruptiver Innovationen. Der Aspekt der Verwertung künftiger Fähigkeiten sei in beiden Initiativen ein wesentlicher Treiber, dies schließe bei der Ausgestaltung von ADIC die Verwertung im Bereich innerer und äußerer Sicherheit mit ein. Unter einer Sprunginnovation oder auch disruptiven Innovation verstehe die Bundesregierung eine Innovation, die sich durch eine radikale technologische Neuheit und/oder durch ein hohes Potential für eine marktverändernde Wirkung auszeichne.

Bei den aktuellen Überlegungen könnten erfolgreiche Ansätze aus internationalen Agenturen wie der Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) und der Advanced Research Projects Agency-Energy (ARPA-E) oder dem japanischen Impulsing Paradigm Change through Disruptive Technologies Program (ImPACT) aufgenommen werden. Für den zivilen Anwendungsbereich würden sich das BMBF und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bei der Erarbeitung des Konzepts eines eigenständigen Modells für eine "Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen" abstimmen, das an das deutsche Innovations- und Wissenschaftssystem angepasst sei.

Die "Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien" werde gemeinsam von BMVg und BMI verantwortet und würde Cybersicherheit aus dem Blickwinkel der inneren und äußeren Sicherheit betrachten. Die Initiative zur Förderung von Sprunginnovationen soll grundsätzlich themen-, disziplin- und technologieoffen sein. Sie soll zur Lösung konkreter Herausforderungen beitragen, ohne den Lösungsweg vorzugeben. Im nachprüfbaren Erfolgsfall soll zeitnah im Erfolgsfall mit entsprechender Förderung ein großer gesellschaftlicher Nutzen erzielt beziehungsweise neue Wertschöpfung in Deutschland ermöglicht werden. Auch unerwartete Ansätze sollen berücksichtigt und Pfadabhängigkeiten unter anderem durch zu rigide Themenvorgaben vermieden werden. Zudem sollten die dazugehörigen Programme durch innovative und kreative Akteure mit entsprechender Fachkompetenz gesteuert werden.

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3. Potenzial im Bahnverkehr nach Holland

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Bahnverkehr zwischen Deutschland und den Niederlanden birgt offenbar noch Potenzial. Für den Schienenpersonenverkehr zwischen beiden Ländern ergebe sich nach einer Verkehrsprognose von 2010 bis 2030 eine Steigerung um 50 Prozent, heißt es in der Antwort (19/3253) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2859) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Prognose zufolge würden sich die Personenfahrten zwischen Deutschland und den Niederlanden von rund 4,4 Millionen (2010) auf rund 6,6 Millionen (2030) erhöhen. Der grenzüberschreitende Schienengüterverkehr könnte sich demnach von rund 24,8 Millionen Tonnen (2010) auf rund 30,2 Millionen Tonnen (2030) steigern, ein Zuwachs von 22 Prozent.

Eine Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Kleve (NRW) und Nijmegen (Niederlande) ist den Angaben zufolge nicht vorgesehen. Die Strecke von Krefeld nach Kleve diene ausschließlich dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Der überregionale Verkehr werde über Emmerich und Kaldenkirchen geführt. Durch eine Wiederbelebung der Strecke von Kleve nach Nijmegen würde sich die "verkehrliche Funktion" des Abschnitts nicht ändern.

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4. Keine spezielle Infrastruktur für Flugtaxis

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung begrüßt, dass in Deutschland mehrere Initiativen die Entwicklung sogenannter Flugtaxis vorantreiben. Eine spezielle Infrastruktur besteht dafür aber nicht, wie aus der Antwort (19/3248) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2819) der FDP-Fraktion hervorgeht.

Die vorhandenen Flugplätze stünden vielmehr auch für die Nutzung durch Flugtaxis zur Verfügung. Ausnahmen vom geltenden Flugplatzzwang seien grundsätzlich möglich. Daher gebe es derzeit keine Pläne zur Einrichtung einer gesonderten Infrastruktur.

Der Bedarf für ein Testgebiet zur Erprobung zur Flugtaxis sowie für eine spezifische Förderung dieser Technik werde derzeit geprüft. Die Erprobungswünsche für Flugtaxis seien bislang regional begrenzt.

Auch jenseits von Flugtaxis eröffne der wachsende Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge viele neue Anwendungsmöglichkeiten. Diese Entwicklung werde unterstützt, damit die unbemannte Luftfahrt ihr volles Potenzial in Deutschland sicher und nachhaltig entfalten könne.

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5. Bahn zu rund 79 Prozent pünktlich

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Züge der Deutschen Bahn AG im Personenfernverkehr sind 2017 zu 78,5 Prozent pünktlich gewesen. Das Unternehmen registrierte im vergangenen Jahr zugleich rund 3,3 Millionen Verspätungsminuten. Hier müsse jedoch die hohe Verkehrsleistung von mehr als 130 Millionen Trassenkilometern im Jahr berücksichtigt werden, heißt es in der Antwort (19/3247) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2605) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Eine Ursache für die schwankende Pünktlichkeit im Fernverkehr seien sogenannte externe Ereignisse wie etwa Stürme. Im Schienennetz würden zudem durch Störungen unter Umständen Verspätungen auf nicht direkt betroffene Züge übertragen. Diese sekundären Verspätungen seien vergleichbar mit einem Stau auf der Autobahn.

Im Güterverkehr von DB Cargo kamen den Angaben zufolge 2017 rund 3,36 Millionen Verspätungsminuten zusammen. In dem Bereich liege die Jahresleistung zum Vergleich bei 140 Millionen Trassenkilometern. Gründe für Verspätungen war auch hier Unwetter sowie Baustellen und Personalengpässe.

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6. Linke fragt nach Feindeslisten

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Bei Rechtsterroristen, Neonazis und Rechtsextremisten beschlagnahmte Listen mit Namen und Räumlichkeiten politischer Gegner sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3350). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Personen und potenzielle Anschlagsziele auf den Listen verzeichnet waren, die im Rahmen von Ermittlungen im Zusammenhang mit dem NSU sowie gegen drei Rechtsextremisten und eine rechte Prepper-Gruppierung beschlagnahmt wurden. Weiter fragen sie, wie viele solcher "Feindeslisten" seit 2011 insgesamt gefunden wurden, wie viele Personen darin verzeichnet waren und ob diese darüber informiert wurden, dass ihre Namen auf diesen Listen auftauchten. Wie die Fragesteller schreiben, sind die Listen Teil der bereits in den 1990er Jahren in der Neonaziszene aufgekommenen "Anti-Antifa"-Strategie. Betroffene hätten mehrfach die Sicherheitsbehörden kritisiert, weil diese sie nur unzureichend informiert und geschützt hätten und außerdem die Bedrohungslage relativieren würden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 523 - 16. Juli 2018 - 14.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2018

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