Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7089: Heute im Bundestag Nr. 238 - 18.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 238
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. April 2018, Redaktionsschluss: 10.24 Uhr

1. Vielehen in Deutschland
2. Kriterien von Hochschulförderung
3. Keine Vorteile für ausländische Versicherte
4. Behinderung von Betriebsratswahlen
5. Weitere Fragen zum Kindergeld
6. Nachhaltige Geldanlagen


1. Vielehen in Deutschland

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Zweit- oder weitere Ehegatten erhalten im Rahmen des Ehegattennachzuges keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Dies sei ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/1574) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1321). Diese hatte unter Verweis auf einen Zeitungsbericht gefragt, wieso es möglich sei, dass Ausländer ihre Zweit- und weiteren Frauen nach Deutschland nachholen können.

Wie das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung schreibt, sei in diesem in der Presse beschriebenen Fall die Einreise nicht auf der Grundlage des Ehegattennachzuges erfolgt. Zudem würden Zweit- und weiteren Ehefrauen Sozialleistungen nach ihrer Hilfebedürftigkeit als anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber gewährt, nicht nach deren Status als Ehefrau. Zur Frage der Strafbarkeit einer Mehrehe heißt es in der Antwort, unter Strafe gestellt sei nicht das Führen einer solchen, sondern deren Eingehung im Inland. Die Rechtsfrage, ob eine nach dem deutschen Internationalen Privatrecht im Ausland wirksam geschlossene Mehrehe eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ausschließt, liege gegenwärtig dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor (BVerwG 1 C 15.17). Diese Entscheidung bleibe abzuwarten.

*

2. Kriterien von Hochschulförderung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Zuständigkeit für die Hochschulen liegt gemäß der föderalen Kompetenzverteilung bei den Ländern. Im Übrigen gelten alle strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten zum Umgang mit extremistischen Gruppen, die gesetzlich verankert sind. Das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1584). Die AfD-Fraktion hatte sich in einer Kleinen Anfrage (19/1326) nach "nicht-akademischen Kriterien für die Hochschulförderung aus Bundesmitteln" erkundigt und argumentiert, dass "die Ablehnung jeglicher Unterstützung oder Billigung extremistischer Bestrebungen an Universitäten, ein Kriterium" sein kann, um die Unterstützung abzulehnen.

*

3. Keine Vorteile für ausländische Versicherte

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat nicht vor, die bestehenden Regelungen der Familienversicherung im Rahmen von binationalen Sozialversicherungsabkommen abzuschaffen. Das betont sie in ihrer Antwort (19/1561) auf eine Kleine Anfrage (19/1323) der AfD-Fraktion. "Aufgrund von Sozialversicherungsabkommen kommt es nicht zu einer Besserstellung ausländischer Versicherter in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Die geltenden Regelungen entsprechen internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahrzehnten üblich ist", schreibt die Bundesregierung.

*

4. Behinderung von Betriebsratswahlen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Für Betriebsratsmitglieder gilt ebenso wie für den Arbeitgeber zur Vermeidung von Gefährdungen des Betriebsfriedens ein generelles Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1555) auf eine Kleine Anfrage (19/1324) der AfD-Fraktion klar. Gleichzeitig gelte laut Betriebsverfassungsgesetz die Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit als Straftatbestand. Die Bundesregierung schreibt weiter, dass ihr keine Kenntnisse über die Behinderung von als rechts oder rechtsextrem geltenden Kandidaten für die Betriebsratswahlen vorliegen.

*

5. Weitere Fragen zum Kindergeld

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Indexierung von Kindergeldzahlungen für ausländische EU-Bürger in Deutschland, deren Kinder im Ausland leben, macht die AfD-Fraktion erneut zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/1614) und stellt damit eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache (19/754). Darin hatte die Regierung mitgeteilt, die EU-Kommission sei mehrfach aufgefordert worden, einen Vorschlag zur Änderung des europäischen Koordinierungsrechts (Verordnung Nr. 883/2004) vorzulegen, um eine Indexierung des Kindergeldes zu ermöglichen. Die Abgeordneten wollen nun wissen, ob die Bundesregierung der Verordnung zugestimmt habe und ihr im Falle der Zustimmung klar gewesen sei, dass dem deutschen Gesetzgeber damit die Möglichkeit genommen werden würde, eine Indexierung des Kindergeldes vorzunehmen. Außerdem wird nach der Höhe der Ausgaben für das Kindergeld an im Ausland lebende Kinder von Ausländern gefragt. In der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage zitiert die AfD-Fraktion die EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen, die gesagt habe, es gebe keinen Grund warum Eltern, deren Kinder im EU-Ausland leben, weniger Kindergeld erhalten sollen als andere. "Das sind die Regeln der Fairness", wird die Kommissarin zitiert, und an die Bundesregierung wird die Frage gerichtet, ob sie die Haltung der Kommissarin teilt. Nach Angaben der AfD-Fraktion müssen Eltern, die in Deutschland arbeiten und ihre Kinder groß ziehen, mehr Geld aufwenden als Eltern, die in Deutschland arbeiten, aber in Ländern ihre Kinder großziehen, die deutlich niedrigere Lebenshaltungskosten haben.

*

6. Nachhaltige Geldanlagen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nachhaltige Geldanlagen macht die Fraktion der FDP zum Thema einer umfangreichen Kleinen Anfrage (19/1487). Hintergrund ist ein EU-Aktionsplan, mit dem Nachhaltigkeitsaspekte effektiver in den europäischen Finanzmärkten verankert werden sollen und mit dem mehr Geld in nachhaltige Investments gelenkt werden soll. Die Bundesregierung soll definieren, was nachhaltige Investments sind, wie sie die Vorschläge der Kommission bewertet und ob sie sich für die Umsetzung der Pläne einsetzen will. Außerdem wird gefragt, welchen Umfang die nachhaltigen Investments derzeit in Deutschland haben.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 238 - 18. April 2018 - 10.24 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang