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AUSSEN/1703: Kenia darf den Internationalen Strafgerichtshof nicht verlassen


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 06.09.2013

SCHUSTER: Kenia darf den Internationalen Strafgerichtshof nicht verlassen



BERLIN. Zum Beschluss des kenianischen Parlaments, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag aufzukünden, erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER:

Die Entscheidung des kenianischen Parlaments in Nairobi, das Statut des IStGH aufzukünden und aus dem Gremium auszutreten, ist ein schwerer Rückschlag im weltweiten Kampf gegen Straflosigkeit.

Der Internationale Strafgerichtshof ist ein Meilenstein des Völkerstrafrechts und das einzige permanente Gericht für die Ahndung von Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und muss als solches weiterhin geachtet und unterstützt werden. Die FDP-Bundestagsfraktion appelliert eindringlich an die Regierung der Republik Kenia, sich weiterhin zur Mitgliedschaft im Internationalen Strafgerichtshof zu bekennen und mit ihm vollumfänglich zu kooperieren.

Auch die Afrikanische Union ist gefordert, diesen Rückschritt bei ihrem nächsten Gipfel zum Thema zu machen.Wenn Kenias Präsident Uhuru Kenyatta laut Pressemeldungen meint, er könne sich nach eigener Aussage durch den Austritt "reinwaschen", verkennt er, dass nicht Politiker über seine mögliche Schuld und Unschuld entscheiden, sondern unabhängige Richter beim Internationalen Strafgerichtshof.

Hintergrund des Parlamentsbeschlusses sind die im Herbst beginnenden Prozesse am Strafgerichtshof gegen Uhuru Kenyatta und Vizepräsident William Ruto. Ihnen wird Mord, Vergewaltigung und Vertreibung im Zuge der Gewaltwelle nach den Präsidentschaftswahlen 2007 vorgeworfen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2013