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EUROPA/1344: Lambsdorff zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessen


fdk - freie demokratische korrespondenz 295/2014 - 13. Mai 2014

LAMBSDORFF zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessen



Berlin. Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessen erklärt der Spitzenkandidat zur Europawahl und Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament FDP-Präsidiumsmitglied ALEXANDER GRAF LAMBSDORFF:

"Das heutige Urteil ist ein wichtiges Signal an die Politik, das Recht auf digitale Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger endlich ernst zu nehmen. Unsere Daten sind unser Eigentum. Über sie müssen wir individuell verfügen können. Dazu gehört auch der Wunsch, seine eigenen Daten löschen lassen zu wollen. Es ist erfreulich, dass der Europäische Gerichtshof im Sinne dieser FDP-Kernforderung entschieden hat.

Der Eigentumsschutz ist die klassische Aufgabe des liberalen Rechtsstaats, die im digitalen Zeitalter neu buchstabiert werden muss. Die Antwort auf die Frage nach dem richtigen Umgang mit unseren Daten kann in einer Informationsgesellschaft nicht der Totalverzicht auf Fortschritt sein. Vielmehr muss gelten: Wer seine Werte in der analogen Welt in den Safe schließt, der muss sich auch online sicher sein können."

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Quelle:
fdk - freie demokratische korrespondenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2014