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INNEN/4462: IT-Sicherheitsgesetz erfüllt nicht seinen Zweck


fdk - freie demokratische korrespondenz 283/2015 - 12. Juni 2015

BEER: IT-Sicherheitsgesetz erfüllt nicht seinen Zweck


Berlin. Zur Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt die FDP-Generalsekretärin NICOLA BEER:

"Das IT-Sicherheitsgesetz hat viele Lücken und 'besticht' durch unscharfe Begrifflichkeiten. Als aktuelles Beispiel eignet sich der Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag: die im Gesetzentwurf benutzte Definition 'kritische Infrastruktur' ist völlig unklar: Wäre der Bundestag eine kritische Infrastruktur? Falls ja, dann müsste eine nachträgliche anonyme Meldung erfolgen. Auch ist unklar, wie die Öffentlichkeit informiert werden müsste.

Aber das Informationschaos ist in diesem Fall gewaltig. Besser wäre es, wenn andere Behörden und Unternehmen bereits jetzt aus den Attacken auf den Bundestag Schutzmaßnahmen für die eigene Sicherheit ableiten könnten.

Für das IT-Sicherheitsgesetz gilt: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Nachbesserungen sind angebracht."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2015

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