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BAYERN/2559: Staatsregierung muss Reformmodell für Finanzausgleich vorlegen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 20.01.2012

SPD: Staatsregierung muss Reformmodell für Finanzausgleich vorlegen

Fraktionschef Rinderspacher: Seehofers Heißluftballon zur Entschuldung geplatzt


"Seehofers Heißluftballon einer Radikalentschuldung Bayerns ist bereits in niedriger Höhe geplatzt", kommentiert SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher die jüngsten Erklärungsversuche seitens der CSU zu Seehofers Wahlkampfschlagzeile, Bayern bis 2030 vollends entschulden zu können. "Der Verweis auf den Länderfinanzausgleich ist ein reines Ablenkungsmanöver", so Rinderspacher. Wenn ein veränderter Länderfinanzausgleich ab 2019 zur Entschuldung Bayerns beitragen solle, verlagere Seehofer schlichtweg die Umsetzungsverantwortung für seinen Entschuldungs-Vorschlag auf die übernächste Staatsregierung.

Rinderspacher erinnert, die CSU habe das geltende Finanzausgleichsgesetz mit ausgehandelt und es selbst beschlossen. Dies gelte sowohl für den Solidarpakt I im Jahr 1993 (Einbeziehung der neuen Länder in den Bundesstaatlichen Finanzausgleich, in Kraft getreten 1995) als auch für den Solidarpakt II und damit den aktuellen Finanzausgleich im Jahr 2001.

Die Landtags-SPD fordert, wie bereits seit drei Jahren, die CSU-Staatsregierung zu ernsthaften Initiativen für eine Reform des Finanzausgleichs auf. "Mit Söders Sprüchen ist niemandem geholfen", so Rinderspacher. Der Bayerische Finanzminister müsse ein Reformmodell für den bundesstaatlichen Finanzausgleich mit konkreten Zielen, Ausgleichsmechanismen und Modellrechnungen vorlegen. Einen entsprechenden SPD-Antrag im Landtag haben CSU und FDP jedoch abgelehnt ("Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs" vom 10.06.2010, Drucksache 16/5035).

"Stattdessen wollen Seehofer und Söder vollmundig ein Gesetz brechen, das mit den Stimmen der CSU beschlossen wurde", so Rinderspacher mit Blick auf das Finanzausgleichsgesetz, "das ist eine peinliche Kraftmeierei ohne jede politische Konsequenz." Da die jetzige Regelung bis zum Jahr 2019 gilt, müssten für eine Reform auch der Bund und die anderen Länder gewonnen werden. Es sei ein politischer Prozess für einen fairen Lasten- und Interessenausgleich zwischen den Ländern nötig, den zu organisieren sich die CSU bislang als unfähig erwiesen hat.


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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2012