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BAYERN/2944: Rechtsextremer Wachdienst - Gerichtliche Prüfung nach SPD-Vorstoß (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 13.07.2012

Rechtsextremer Wachdienst: Nach SPD-Vorstoß veranlasst Staatsregierung gerichtliche Prüfung

Völlig unverständlich, dass Innenministerium erst aktiv wird, nachdem es von dem SPD-Abgeordneten auf die entsprechenden Bestimmungen hingewiesen wurde



Florian Ritter, in der SPD-Landtagsfraktion zuständig für die Bekämpfung des Rechtsextremismus, hatte bereits in einer Anfrage im April die Staatsregierung auf einen von einem führenden bayerischen Rechtsextremisten betriebenen Wachdienst aufmerksam gemacht. In einer weiteren Anfrage stellte sich nun heraus, dass die bayerischen Behörden bereits bei der Genehmigung des Wachdienstes von der rechtsextremistischen Betätigung wussten. Ebenso wurde offenbar, dass der Rechtsextremist bereits früher als Wachperson tätig war und dafür die nötige Zuverlässigkeitsbescheinigung erhalten hatte. Trotzdem wurde die Genehmigung erteilt.

Der SPD-Abgeordnete wies das Innenministerium darauf hin, dass die Bewachungsverordnung vorsieht, dass Personen, die einer vom Verfassungsschutz überwachten Organisation oder einer verbotenen extremistischen Gruppe angehören, diese Zuverlässigkeit nicht besitzen. Beides war hier der Fall. Zudem ist der Besitzer der Wachfirma Mitglied der Rockergruppe "Bandidos". Ritter ist der Auffassung, dass die Regelung auch auf Betreiber von Wachfirmen anwendbar ist. Auf diesen Hinweis hin wird die Staatsregierung den Fall jetzt gerichtlich klären lassen und sich bei der Bundesregierung für eine klarere Formulierung in der Bewachungsverordnung einsetzen.

"Dass die Staatsregierung jetzt in Bewegung kommt, ist ein großer Erfolg und nur zu begrüssen", so Ritter. "Allerdings hätte sie schon viel früher handeln können, da die Rechtsgrundlage ja nicht neu ist. Das Bewachungsgewerbe steht in einer besonderen Verantwortung gegenüber den Bürgern, denn sie nimmt auch Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Raum wahr und ist dabei Partner von Polizei und anderen öffentlichen Stellen. Deshalb soll die Bewachungsverordnung dafür sorgen, dass die Branche eine seriöse Branche bleibt."

"Es ist völlig unverständlich, warum erst auf meine Anfrage hin reagiert wurde und ich dem Innenministerium erst die einschlägigen Rechtsvorschriften nennen musste, bis etwas passiert", stellt der SPD-Rechtsextremismus-Experte fest. "Es ist eindeutig klar geworden, dass die Behörden über die Sachlage informiert waren. Dass man einen der führenden bayerischen Rechtsextremisten hier unbehelligt agieren liess, wirft mal wieder eine bezeichnendes Bild auf die Einschätzung rechter Gefahren durch den Innenminister."

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2012