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BAYERN/2971: Staatsregierung muss Rahmenbedingungen für Inklusion festlegen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 25.07.2012

Dolmetscherkosten für gehörloses Mädchen: Staatsregierung muss Rahmenbedingungen für Inklusion festlegen

Schwäbische Abgeordnete Strohmayr: Streit nicht auf dem Rücken des Mädchens austragen



Die schwäbische Abgeordnete Dr. Simone Strohmayr bedauert, dass es heute vor dem Sozialgericht Augsburg nicht zu einer Lösung für die Kostenübernahme für einen Gebärdendolmetscher eines gehörlosen Mädchens in einer Regelschule gekommen ist. Die Abgeordnete warnt davor, den Streit um die Kostenübernahme zwischen dem Bezirk Schwaben und der Staatsregierung auf dem Rücken des Mädchens und seiner Eltern auszutragen. Die Eltern hatten gegen den Berzirk geklagt. Dieser weigert sich aber, mit Verweis auf die Staatsregierung, den Gebärdendolmetscher zu bezahlen. Die Familienpolitikerin fordert daher die Staatsregierung auf, endlich dafür zu sorgen, die Rahmenbedingungen für das seit letztem Sommer geltende Gesetz festzulegen: "Die CSU-Staatsregierung ist hier gefordert, endlich die Rahmenbedingungen, unter denen Inklusion stattfinden soll, festzuschreiben."

Die Abgeordnete weist zudem nach, dass das finanzielle Argument nicht sticht. Es entstehen auch hohe Kosten, wenn das Mädchen eine Förderschule besucht. Aus Neu-Ulm stammend, muss es täglich 140 Kilometer mit dem Schulbus fahren, was sich im Jahr auf 40 000 Euro summiert, die laut Schulfinanzierungsgesetz vom Freistaat zu tragen sind. Eine heilpädagogische Tagesstätte für den Nachmittag schlägt mit 9000 Euro jährlich zu Buche. Zuletzt kostet der Schulbesuch in einer Förderschule das Vierfache einer Regelschule. Dem stehen laut Bezirk Schwaben jährlich 70 000 Euro für einen Gebärdendolmetscher gegenüber.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2012