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BAYERN/3118: Landesrechtliche Regelungen gegen Alkoholmissbrauch im öffentlichen Raum (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 06.11.2012

Schmitt-Bussinger:
Landesrechtliche Regelungen gegen Alkoholmissbrauch im öffentlichen Raum nötig

Verordnungsermächtigung für Kommunen, an bestimmten Orten Verbote aussprechen zu können, ersetzt kein Bayerisches Ladenschlussgesetz



Die innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Helga Schmitt-Bussinger, zeigt sich skeptisch, dass eine Verordnungsermächtigung für die Kommunen ausreicht, gegen übermäßigen Alkoholkonsum effektiv vorgehen zu können. "Damit schiebt man die Verantwortung auf die Kommunen und das Land schleicht sich aus seiner eigenen Verantwortung", erklärt Schmitt-Bussinger zu einem entsprechenden Ministerratsbeschuluss vom Dienstag. "Man muss endlich den Mut finden, landesrechtliche Regelungen zu erlassen, um Alkoholmissbrauch zu bekämpfen. Letztendlich geht es um die Bekämpfung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, bei deren Begehung übermäßiger Alkoholkonsum bei Jugendlichen und Heranwachsenden eine große Rolle spielt. Die Polizeilichen Kriminalstatistiken zeigen, dass die Hälfte der heranwachsenden Straftäter bei der Begehung der Straftaten alkoholisiert sind."

Auch die Selbstverpflichtung der Tankstellenbesitzer, ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr zu verkaufen, bezeichnet die SPD-Innensprecherin als "Papiertiger". Schmitt-Bussinger: "Solche freiwilligen Selbstverpflichtungen bringen überhaupt nichts und sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Der Koalitionsfrieden ist in Bayern offenbar wichtiger als ein bayerisches Ladenschlussgesetz, das die Abgabe von Alkohol außerhalb der Ladenschlusszeiten gesetzlich regelt." Zudem hätten sich Teile der Tankstellenbranche offen gegen einen freiwilligen Verkaufsstopp ausgesprochen.

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion plädiert weiterhin für ein generelles Alkoholverkaufsverbot an öffentlichen Verkaufsstellen wie Tankstellen zur Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Damit würde die "Zapfsäule Alkohol" an den Tankstellen außerhalb der Ladenschlusszeiten für alle Kunden verpflichtend dichtgemacht. Nach Überzeugung Schmitt-Bussingers hat nur das "Trockenlegen" dieser Quellen nach den Ladenschlusszeiten positive Auswirkungen auf die alkoholbedingte Gewalttaten und Ordnungswidrigkeiten, deren Leidtragenden häufig auch Polizeibeamte und Rettungskräfte sind.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2012