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BAYERN/3221: Altersgrenze für Landräte und berufsmäßige Bürgermeister - Gantzer tief enttäuscht (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 19.12.2012

Gantzer tief enttäuscht

Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Popularklage der SPD-Landtagsfraktion wegen der Altersgrenze für Landräte und berufsmäßige Bürgermeister ab



Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hält die bestehende Altersgrenze von 65 Jahren für Landräte und berufsmäßige Bürgermeister für verfassungsgemäß. "Ich bin tief enttäuscht", sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Prof. Peter Paul Gantzer, der die Klage für die SPD-Landtagsfraktion vertreten hat, nach der Urteilsverkündung. Der Respekt vor dem obersten bayerischen Gericht verbiete aber Kritik.

Gantzer wartet zunächst die Urteilsbegründung ab, um dann zu entscheiden, wie er weiter vorzugehen will. Gantzer: "Insbesondere wird zu prüfen sein, inwieweit Klage beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof zu erheben ist."

Prof. Peter Paul Gantzer ist 74 Jahre alt, von Beruf Notar, vertritt die SPD seit 1978 im Bayerischen Landtag und ist derzeit der älteste Abgeordnete. Seit zehn Jahren widmet er sich intensiv dem Thema demographische Entwicklung in Bayern und Deutschland. Er ist Autor des Buches "Alt ist was?" (2007) und schrieb 2012 für die SPD-Landtagsfraktion das Programm "Aktiv altern".

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2012