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BAYERN/3555: SPD für Reform des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 27.06.2013

SPD für Reform des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes

Schuster: Bayern hinkt anderen Bundesländern sehr weit hinterher



Im Rahmen eines Expertengesprächs zur "Reform des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes" forderte der Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion für Fragen des Öffentlichen Dienstes, Stefan Schuster, eine Reform des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes.

Neben den Mitgliedern des Ausschusses für Fragen des Öffentlichen Dienstes, Diana Stachowitz und Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, stand Carlos Sievers, Abteilungssekretär des DGB Nord, als Diskussionspartner zur Verfügung. Die eingeladenen Experten waren Vertreter der Hauptpersonalräte, der Einzelgewerkschaften und der Spitzenverbände im Öffentlichen Dienst. Nicht nur eine mögliche Allzuständigkeit des Personalrates und die Einführung eines Wirtschaftsausschusses, sondern auch Freistellungsregelungen für Personalräte standen hierbei zur Debatte. Darüber hinaus wurde über Regelungen für ressortübergreifende Maßnahmen und Schulungs- und Beratungsmöglichkeiten durch externen Sachverstand sowie Gutachterkosten diskutiert. "Es ist sehr deutlich geworden, dass Bayern im Bereich der Mitbestimmungsrechte sehr weit hinterherhinkt!", so Schuster.

Sievers sprach von seinen bisherigen Erfahrungen mit einer Allzuständigkeit des Personalrates in Schleswig-Holstein und äußerte, dass er sich dies auch "in Bayern vorstellen" könne. Eine lückenlose Mitbestimmung in allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten ermögliche dem Personalrat, "auf gleicher Augenhöhe" mitzureden. Statt in der Möglichkeit der breiten Mitbestimmung zu "ertrinken", können sich die Personalräte durch eine Zustimmung vorab auf wirkliche Konflikte in der Dienststelle konzentrieren. "Sachfragen könnten so in den Vordergrund gerückt werden", so Schuster. "Durch die zusätzliche Einführung eines Wirtschaftsausschusses könnten die Personalräte frühzeitige und zusätzliche Informationen bekommen." Dadurch seien die Rechte eines Personalrats massiv gestärkt.

Schuster: "Im Fall eines Wahlsiegs wird die SPD die Freistellungsregelung wie in NRW einführen: Genug Zeit für die Mitglieder des Personalrats, ihre Aufgaben wahrzunehmen und den Personalrat zu einem echten Sprachrohr für die Beschäftigten werden zu lassen!"

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2013