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BAYERN/3664: Altersgrenze für Kommunalpolitiker - Karlsruhe nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 12.09.2013

Altersgrenze für Kommunalpolitiker: Karlsruher Richter nehmen Verfassungsbeschwerde nicht an - SPD-MdL Gantzer setzt jetzt auf den EuGH



Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des SPD-Abgeordneten Prof. Peter Paul Gantzer gegen die Höchstaltersgrenzen für die Wählbarkeit hauptamtlicher Erster Bürgermeister und Landräte in Bayern nicht angenommen. Das Gericht begründet das vor allem damit, dass der Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukomme und keine Grundrechte verletzt seien. Gantzer, der sich enttäuscht über die Entscheidung zeigt, kann die Argumentation des BVerfG in wesentlichen Punkten nicht nachvollziehen und will die 14seitige Begründung des Beschlusses genauestens analysieren.

"Der Kampf um die Aufhebung der Altersgrenzen ist damit noch nicht beendet", betont der 74jährige SPD-Abgeordnete. "Der Europäische Gerichtshof hat klare Vorgaben für Altersgrenzen aufgestellt. Mein erster Eindruck ist, dass dies vom Bundesverfassungsgericht nicht berücksichtigt wurde." Gantzer verweist darauf, dass im sogenannten Sachverständigenurteil der Europäische Gerichtshof bezüglich Altersgrenzen anders entschieden hat als vorher das BVerfG. Er sieht daher gute Chancen, schließlich beim Europäischen Gerichtshof Erfolg zu haben.

Der Beschluss des BVerfG ist ergangen am 26.8.2013, AZ: 2 BvR 441/13.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2013