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BAYERN/3859: Rinderspacher will Bayern zum fortschrittlichsten Land für Bürgerbeteiligung machen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 27.01.2014

Rinderspacher will Bayern zum fortschrittlichsten Land für Bürgerbeteiligung machen

SPD-Fraktionschef stellt Gesetzentwurf im Landtag vor - Bürger sollen zu zentralen Themen der Landespolitik gefragt werden können



Die SPD-Landtagsfraktion will die Beteiligungsmöglichkeiten der bayerischen Bürgerinnen und Bürger an wichtigen politischen Fragen verbessern und legt einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksbefragungen vor. "Wir wollen Bayern zum Land mit der fortschrittlichsten Bürgerbeteiligung in Deutschland machen", erklärte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs am Montag im Bayerischen Landtag. Die SPD greift damit einen Vorschlag von Ministerpräsident Horst Seehofer auf, der im November die Einführung des Instruments der Bürgerbefragung bei wichtigen Infrastrukturfragen in Aussicht gestellt hatte. "Ich gehe daher davon aus, dass die CSU in den Beratungen des Gesetzes sehr, sehr konstruktiv mitdiskutieren wird", so der SPD-Fraktionschef.

Geeignete Themen für eine Volksbefragung sind aus Sicht von Rinderspacher unter anderem die Windenergie als Infrastrukturthema oder grundlegende Fragen der Bildungspolitik. Der Landtag kann laut Gesetzentwurf auf Initiative eines Fünftels der Abgeordneten eine Volksbefragung einleiten. Diese Hürde von einem Fünftel gibt es bereits bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und Expertenkommissionen. Rinderspacher:"Die wichtigste Expertenkommission ist aber das Volk selbst."

Die Volksbefragung muss eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage enthalten, die Bürgerinnen und Bürger dürfen aber auch über einen Entwurf auf Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes abstimmen. Das Ergebnis der Volksbefragung hat empfehlenden Charakter und keine Bindungswirkung. Rinderspacher rechnet mit zwei bis drei Volksbefragungen pro Legislaturperiode, die von den Kommunen durchgeführt werden, die Kosten trägt das Land. Der Gesetzentwurf zur Volksbefragung wird in der in der morgigen Plenarsitzung (28. Januar) in erster Lesung behandelt.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2014