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BAYERN/4645: Untragbare Bedingungen im Schlachthof Landshut sofort abstellen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 28. Juli 2016

Untragbare Bedingungen im Schlachthof Landshut sofort abstellen

SPD-Verbrauchersprecher von Brunn fordert Veröffentlichungspflicht für gravierende Verstöße in der Lebensmittelproduktion - Anfrage an die Staatsregierung - Tierschützer Woerlein sieht Straftat


Der SPD-Verbrauchersprecher Florian von Brunn fordert nach den bekannt gewordenen Zuständen im Schlachthof Landshut eine Veröffentlichungspflicht von gravierenden Verstößen in der Lebensmittelproduktion. "Schweine, die vor dem Schlachten nicht betäubt werden, Bauarbeiten mitten im Schlachtbetrieb, Schaben in Produktionsanlagen und nicht einmal Handwaschbecken für die Mitarbeiter: Diese Vorwürfe sind einfach grauenhaft. An den für Mensch und Tier untragbaren Bedingungen wird sich nur etwas ändern, wenn solche Dinge an geeigneter Stelle publik gemacht werden", erklärt der Münchner Abgeordnete.

Mit einer mehrseitigen Anfrage will von Brunn klären, wie es sein kann, dass die Mängel im Schlachthof Landshut nicht abgestellt wurden, obwohl Amtstierärzte täglich kontrollierten. "Eine Veröffentlichungspflicht erhöht den Druck auf die Unternehmen, Arbeitsschutzbedinungen, Tierschutz und Hygiene zu beachten", stellt von Brunn fest.

Der Münchner Abgeordnete fragt nach, welche Verstöße gegen Auflagen der Lebensmittelsicherheit in Landshut seit dem 1. Januar 2015 festgestellt wurden und welche Konsequenzen die Behörden gezogen haben. "Mein Eindruck ist, dass auch hier wieder ein Großunternehmen mit Samthandschuhen angefasst wurde. Möglicherweise sind die Konsequenzen so läppisch, dass es die Betreiber nicht juckt", sagt von Brunn.

Der SPD-Tierschutzpolitiker Herbert Woerlein ist schockiert über den Vorwurf, dass unvollständig betäubte oder nicht entblutete Schweine, also noch lebende Tiere, in den Brühtunnel gelangt seien. "Wenn dies zutrifft, dann haben wir es nicht nur mit einem Mangel im betrieblichen Ablauf, sondern mit einem massiven Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und damit mit einer Straftat zu tun. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss der Schlachthof sicherstellen, dass jedes Tier vollständig betäubt ist."

In der gängigen Praxis geschehe dies durch einen Griff ins Auge. Wird der Lidreflex ausgelöst, ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass das Tier nicht oder nicht ausreichend betäubt ist. "Wenn im Schlachthof Landshut eine solche oder vergleichbare Kontrolle nicht durchgeführt wird, machen sich die Verantwortlichen strafbar", stellt Woerlein fest.

Nach dem Salmonellenskandal bei Bayern-Ei und den Listerienfunden in der Großmetzgerei Sieber sind die Vorwürfe gegen den Schlachthof Landshut der dritte schwere Lebensmittelskandal in Bayern innerhalb von zwei Jahren.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juli 2016

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