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BADEN-WÜRTTEMBERG/869: Ökokonto-Verordnung zur Flexibilisierung des Naturschutzausgleichs (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 35/2014

Beratung im Landwirtschaftsausschuss
Ökokonto-Verordnung ist Rechtsinstrument zur Flexibilisierung des Naturschutzausgleichs



Einen CDU-Antrag mit dem Thema Entwicklung des Ökopunkte-Handels in Baden-Württemberg hat der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 19. Februar 2014, beraten. Vielerorts kämen im dicht besiedelten Südwesten Bauvorhaben nicht voran, weil die dafür nötigen Ausgleichsflächen fehlten, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Karl Traub. Deshalb sei mit der Ökokonto-Verordnung ein Rechtsinstrument geschaffen worden, um den Naturschutzausgleich zu flexibilisieren.


Wie Traub ausführte, müssten Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erbracht werden, wenn ein Bauvorhaben realisiert werden solle. Ein Ökokonto biete dabei die Möglichkeit, ökologische Maßnahmen vorzunehmen und Ökopunkte auf Vorrat zu sammeln. Eingriffe in die Natur und Landschaft könnten mit diesen Punkten später kompensiert werden. Die Ökokonto-Verordnung sei am 1. April 2011 in Kraft getreten. Bis zum Jahresende 2011 seien in Baden-Württemberg drei naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Ökokonto-Maßnahmen) registriert worden. Im Jahr 2013 habe die Zahl bereits bei 175 Maßnahmen mit rund 13,5 Millionen Öko-Punkten gelegen.

Dem Ausschussvorsitzenden zufolge können die Ökopunkte auch veräußert werden. In den Jahren 2011 und 2012 seien keine Handelsvorgänge vermerkt worden. Im Jahr 2013 habe es aber bereits zwölf solche Vorgänge gegeben, wobei über zwei Millionen Ökopunkte verkauft worden seien. Derzeit sei auch nach Beobachtung der Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH, die den Handel mit Ökopunkten im Südwesten übernommen habe, ein deutlicher Aufwärtstrend beim Ökopunkte-Handel festzustellen.

Das Ökokonto sei ein marktwirtschaftliches Instrument. Die Preise für eine Ökokonto-Maßnahme und die jeweiligen Ökopunkte würden durch Angebot und Nachfrage gesteuert und behördlich nicht beeinflusst, legte der Ausschussvorsitzende dar.

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Quelle:
Pressemitteilungen 35/2014 vom 20.02.2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2014