Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

BADEN-WÜRTTEMBERG/870: Landwirtschaftsausschuss berät über Direktverkauf von Erzeugnissen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 36/2014

Sitzung am 19. Februar 2014
Landwirtschaftsausschuss berät über Direktverkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen



Stuttgart. Mit der landwirtschaftlichen Direktvermarktung in Baden-Württemberg und den Auswirkungen einer neuen EU-Verordnung auf die Branche hat sich der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 19. Februar 2014, anlässlich der Beratung eines Antrags der CDU-Fraktion befasst. "Landwirtschaftliche Direktvermarktung ist ein wichtiger Baustein für einen auch wirtschaftlich leistungsstarken ländlichen Raum mit einer agilen Landwirtschaft", sagte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub. Die Direktvermarktung stärke die wirtschaftliche Basis der in diesem Bereich tätigen Familien und fördere die regionale Wertschöpfungskette.


Traub zufolge gibt es in Baden-Württemberg rund 3.100 landwirtschaftliche Betriebe, die Produkte direkt an Endverbraucher verkaufen. Dies entspreche einem Anteil von sieben Prozent an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe im Südwesten. Der Anteil der Betriebe mit ökologischer Wirtschaftsweise sei dreimal so hoch wie bei Betrieben mit konventioneller Wirtschaftsweise. Direkt verkauft würden vor allem Produkte, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Erzeugung bereits als marktfähige Waren für den Endverbraucher anfielen oder deren Verarbeitung ohne aufwändige Investitionen und Risiken möglich sei. Milch und Milchprodukte würden nur in vergleichsweise kleineren Mengen direkt vermarktet.

Nach Angaben Traubs üben 40 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe zumindest eine landwirtschaftsnahe Erwerbstätigkeit aus beziehungsweise praktizieren eine Kombination aus mehreren Einkommensquellen. Ein Drittel dieser Betriebe habe sogar mehrere verschiedene Einkommenskombinationen. In der Landwirtschaft tätige Familien nutzten immer stärker den Aufbau ergänzender landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeiten zur Entwicklung des Betriebs und zur Festigung der wirtschaftlichen Basis. Gründe dafür seien begrenzte Wachstumsmöglichkeiten in der Landwirtschaft. Die Perspektiven für Betriebe, sich durch Einkommenskombinationen ein zweites Standbein aufzubauen, würden in Baden-Württemberg als sehr günstig betrachtet, legte der Ausschussvorsitzende dar.

Traub zufolge soll die sogenannte Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der EU die Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung europaweit einheitlich regeln. Die neuen Regelungen zur Lebensmittelkennzeichnung müssten ab dem 13. Dezember 2014 zwingend angewandt werden, die Nährwertkennzeichnung werde ab Dezember 2016 verbindlich. Durch die EU-Verordnung sollten dem Verbraucher geeignete, sachgerechte und verwertbare Informationen über Lebensmittel transparent zur Verfügung gestellt werden. Mit dem CDU-Antrag habe deshalb erfragt werden sollen, um welche Neuerungen es sich handle und inwiefern die landwirtschaftlichen Direktvermarkter in Baden-Württemberg davon betroffen seien.

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden sind für verpackte und lose Lebensmittel unterschiedliche Bestimmungen vorgesehen. Bei verpackter Ware gebe es eine Reihe von Pflichtangaben wie ein Verzeichnis der Zutaten, die Nettofüllmenge und das Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise Verbrauchsdatum. Bei loser Ware werde ausschließlich die Kennzeichnung von Allergenen verpflichtend. Auf Bundesebene sei bereits mit den Arbeiten zu einem Entwurf einer Verordnung mit ergänzenden nationalen Bestimmungen zur LMIV begonnen worden.

Laut Traub bestehen bei den Pflichtangaben eine Vielzahl an Sonderregelungen und Ausnahmen für spezielle Lebensmittel, Mehrwegflaschen und Kleinpackungen. Ausnahmen bestünden ebenfalls für Nahrungsmittel, die vom Hersteller direkt in kleinen Mengen an den Endverbraucher verkauft oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben würden, die die Produkte wiederum unmittelbar an den Endverbraucher veräußerten. Insgesamt sei die EU-Verordnung unter dem Aspekt eines gut informierten Verbrauchers zu begrüßen.

Wie der Ausschussvorsitzende erklärte, müsse die landwirtschaftliche Direktvermarktung weiter gestärkt werden. Die Landesregierung müsse bezüglich der Förderung und Unterstützung der Direktvermarkter in Baden-Württemberg insgesamt mehr tätig werden. Durch Rahmenbedingungen und Verordnungen dürften den Betrieben keine Steine in den Weg gelegt werden. Außerdem sei es wichtig, Direktvermarkter zu beraten und zu unterstützen, so Traub.

*

Quelle:
Pressemitteilungen 36/2014 vom 20.02.2014
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/2063-269
Telefax: 0711/2063-299
E-Mail: Post@Landtag-bw.de
Internet: http://www.landtag-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2014